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Transkript:

Produktinformationsblatt Young Travel Reiseversicherung für Au Pairs, Schüler, Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten, Doktoranden und Teilnehmern an Work & Travel Programmen bis zu 5 Jahren Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, also in dem von Ihnen gewähltem Versicherungsumfang enthalten ist! Um welche Versicherungsart handelt es sich? Ihre Versicherung ist eine Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt. Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? Reise-Krankenversicherung Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten. Wir erstatten die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Versichert sind auch Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen, sowie unfallbedingte Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Notfall-Versicherung (Outgoing) Enthält Ihre Reiseversicherung eine Notfall-Versicherung, erhalten Sie im Notfall verschiedene Beistandsleistungen. Hierzu gehören u. a. Hilfestellungen bei Verlust von Zahlungsmitteln oder Reisedokumenten. Versäumen Sie ein gebuchtes Verkehrsmittel, helfen wir Ihnen bei der Umbuchung. Im Falle eines Reiseabbruchs organisieren wir Ihre Rückreise und gewähren Ihnen ein Darlehen für die Mehrkosten der Rückreise. Die vollständige Leistungsbeschreibung zur Notfall- Versicherung lesen Sie im Abschnitt Notfall-Versicherung in den Versicherungsbedingungen. Reise-Haftpflichtversicherung Ist eine Reise-Haftpflichtversicherung in Ihrem Reiseversicherungsumfang enthalten, sind Sie während Ihrer Reise gegen die Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens, für die Sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leisten müssen, versichert. Wir regulieren nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Unbegründete Schadensersatzansprüche wehren wir für Sie ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Die vollständige Leistungsbeschreibung steht im Abschnitt Reise-Haftpflichtversicherung der Versicherungsbedingungen. Reise-Unfallversicherung Bei Abschluss einer Reise-Unfallversicherung zahlen wir einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung), wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen). Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Reise-Unfallversicherung in den Versicherungsbedingungen. Reisegepäck-Versicherung (Outgoing) Schließen Sie in Ihrem Versicherungsumfang eine Reisegepäck-Versicherung ab, ist Ihr Reisegepäck gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigungen versichert, solange es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebes befindet. Sollte Ihr Gepäck während der Reise durch Diebstahl, Verkehrsunfälle oder Elementarereignisse (z. B. Brand, Sturm, Überschwemmung) abhandenkommen bzw. zerstört oder beschädigt werden, ist es ebenfalls versichert. Im Schadenfall erhalten Sie eine Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Im Abschnitt Reisegepäck- Versicherung der Versicherungsbedingungen finden Sie die vollständige Leistungsbeschreibung der Reisegepäck- Versicherung. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. In welchen Fällen leistet die HanseMerkur Reiseversicherung nicht? Generell wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz in den folgenden Sparten aus: In der Reisegepäck-Versicherung: Wenn Schäden durch Verlieren, Liegen- oder Hängenlassen von Gegenständen entstehen. Außerdem sind u. a. Bargeld, Schecks, Kreditkarten und Wertpapiere nicht versichert. In der Reise-Unfallversicherung: Für Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen. Keine Unfälle sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen wie z. B. Rückenleiden durch ständiges Sitzen, Schlaganfälle oder Herzinfarkt. 1

In der Reise-Krankenversicherung: Für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle sowie Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen. In der Reise-Haftpflichtversicherung: Für Schäden, die an geliehenen, verpachteten und gemieteten Sachen entstehen. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz! Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt? Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den Obliegenheiten der Versicherungsbedingungen. Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten? Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen ( Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen ). Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Soweit Sie eine Einmalversicherung abgeschlossen haben, endet Ihr Vertrag zum vereinbarten Versicherungsende. Bei Abschluss einer Jahresversicherung verlängert sich Ihr Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder von der HanseMerkur mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe vorliegen. Sofern in der Versicherungspolice ein Vertragsablaufdatum genannt ist, endet der Versicherungsvertrag allerdings spätestens mit diesem Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Auf den Folgeseiten stellen wir Ihnen die Leistungsübersicht der Reiseversicherung zur Verfügung. 2

Young Travel Auslandsreise-Krankenversicherung bis zu 5 Jahren (Outgoing) Programmen oder sonstige Personen, die sich nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend im Ausland aufhalten bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres (35. Geburtstag). Reise-Krankenversicherung Tarif Basis Ambulante Heilbehandlungen Medikamente und Verbandmittel Schwangerschaftsuntersuchungen pro Versicherungsjahr 250-, Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten Versicherungsleistungen für Frühgeburten verordnete Hilfsmittel schmerzstillende Zahnbehandlung pro Versicherungsjahr 250,- Unfallbedingter Zahnersatz 500,- Stationäre Heilbehandlungen Informationen über Ärzte vor Ort Informationsübermittlung zwischen Ärzten Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen Röntgendiagnostik Operationen Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen Krankentransporte zur stationären Behandlung Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport Kosten für eine Begleitperson bei Krankenrücktransport Überführungs- oder Bestattungskosten im Ausland bis 10.000,- Nachhaftung im Ausland Aufwandsentschädigung - bei stationärer Behandlung max. 14 Tage, pro Tag 25,- - bei ambulanter Behandlung einmalig 15,- Ersatzweise Krankenhaustagegeld max. 30 Tage, pro Tag 25,- Behandlungskosten im Heimatland bis max. 6 Wochen je Versicherungsjahr Reise-Krankenversicherung Tarif Premium Ambulante Heilbehandlungen Medikamente und Verbandmittel Arzneimittelversand Schwangerschaftsuntersuchungen Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten Versicherungsleistungen für Frühgeburten verordnete Hilfsmittel schmerzstillende Zahnbehandlung Zahnersatz zu 50 % (nach 6 Monaten Wartezeit) bis 2.000,- Unfallbedingter Zahnersatz 2.000,- Stationäre Heilbehandlungen Informationen über Ärzte vor Ort Informationsübermittlung zwischen Ärzten Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik Röntgendiagnostik Operationen Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen Krankentransporte zur stationären Behandlung Krankenbesuch (Mindestdauer KH-Aufenthalt 14 Tage) bis Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport Kosten für eine Begleitperson bei Krankenrücktransport Überführungs- oder Bestattungskosten im Ausland Nachhaftung im Ausland Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale bis 25,- Aufwandsentschädigung - bei stationärer Behandlung max. 14 Tage, pro Tag 75,- - bei ambulanter Behandlung einmalig 25,- Ersatzweise Krankenhaustagegeld max. 30 Tage, pro Tag 75,- Vorsorge-Untersuchungen (nach 6 Monaten Wartezeit) 200,- je Versicherungsjahr Ambulante psychoanalytische Behandlung (bis zu 5 Sitzungen pro Versicherungsjahr ) Behandlungskosten im Heimatland bis max. 6 Wochen je Versicherungsjahr Die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte dem Abschnitt III.3 der Versicherungsbedingungen VB-KV 2013 (YT-Out). 3

Young Travel Auslandsreise-Krankenversicherung bis zu 5 Jahren (Incoming) Programmen oder sonstige Personen, die sich nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres (35. Geburtstag). Reise-Krankenversicherung Tarif Basis ambulante Heilbehandlung beim Arzt. Für Aufenthalte in Deutschland bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ) - nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum 1,15-fachen Satz - nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz - in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz Medikamente und Verbandmittel zu 80 % Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen Schwangerschaftsuntersuchungen pro Versicherungsjahr 250,- Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten Versicherungsleistungen für Frühgeburten verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles schmerzstillende Zahnbehandlung gemäß Gebührenordnung für Zahnärzte pro Versicherungsjahr 250,- Unfallbedingter Zahnersatz 500,- stationäre Heilbehandlungskosten in einem Mehrbettzimmer ohne Wahlleistungen Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen Röntgendiagnostik Operationen Krankentransporte zur stationären Behandlung Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport Kosten für eine Begleitperson bei Krankenrücktransport Überführung in das Heimatland oder Bestattungskosten in Deutschland bis 20.000,- Nachhaftung bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit Reise-Krankenversicherung Tarif Premium ambulante Heilbehandlung beim Arzt. Für Aufenthalte in Deutschland bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ) - nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) nach Höchstsätzen - nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) nach Höchstsätzen - in allen anderen Fällen nach Höchstsätzen Medikamente und Verbandmittel Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen Schwangerschaftsuntersuchungen Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten Versicherungsleistungen für Frühgeburten verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles schmerzstillende Zahnbehandlung gemäß Gebührenordnung für Zahnärzte Zahnersatz zu 50 % (nach 6 Monaten Wartezeit) bis 2.000,- Unfallbedingter Zahnersatz 2.000,- Ambulante psychoanalytische Behandlung (bis zu 5 Sitzungen pro Versicherungsjahr 1.0000,- stationäre Heilbehandlungskosten in einem Mehrbettzimmer ohne Wahlleistungen Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik Röntgendiagnostik Operationen Krankentransporte zur stationären Behandlung Krankenbesuch (Mindestdauer KH-Aufenthalt 14 Tage) bis Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport Kosten für eine Begleitperson bei Krankenrücktransport Überführung in das Heimatland oder Bestattungskosten in Deutschland Vorsorge-Untersuchungen (nach 6 Monaten Wartezeit) 200,- je Versicherungsjahr Nachhaftung bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit Die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte dem Abschnitt III.3 der Versicherungsbedingungen VB-KV 2013 (YT-In). 4

Young Travel Notfallversicherung, Reise-Haftpflicht-, -Gepäck- und -Unfallversicherung bis zu 5 Jahren (Outgoing) Programmen oder sonstige Personen, die sich nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend im Ausland aufhalten bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres (35. Geburtstag). Notfall-Versicherung Tarif Kompakt Versicherte Leistungen: Bei Krankheit/Unfall Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern 10.000,- Krankentransport Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten) Entführung 10.000,- Reiseruf 100 % Bei Strafverfolgung Hilfe bei Haft und Haftandrohung Darlehen bei Strafkaution 10.000,- Bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten Verlust von Reisezahlungsmitteln Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten 100% Verlust von Reisedokumenten 100 % Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen 100 % Reisehaftpflicht-Versicherung Tarif Kompakt Personen- und Sachschäden 1 Mio. Mietsachschäden 10.000,- Schäden im Haushalt der Gastfamilie 2.500,- Reiseunfall-Versicherung Tarif Kompakt Im Todesfall 10.000,- 5.000,- Im Invaliditätsfall 20.000,- Notfall-Versicherung Tarif Komfort Versicherte Leistungen: Bei Krankheit/Unfall Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern 15.000,- Krankentransport 2.500,- Rücktransport von Gepäck: Wir organisieren und bezahlen die zusätzliche Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind 100 % Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigen Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten) Erkrankung, Unfall oder Tod 100 % Entführung 15.000,- Reiseruf 100 % Bei Strafverfolgung Hilfe bei Haft und Haftandrohung 2.500,- Darlehen bei Strafkaution 15.000,- Bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten Verlust von Reisezahlungsmitteln 2.500,- Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten 100% Verlust von Reisedokumenten 100 % Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen 100 % Reisehaftpflicht-Versicherung Tarif Komfort Personen- und Sachschäden 2,5 Mio. Mietsachschäden 25.000,- Schlüsselverlust 250,- Schäden im Haushalt der Gastfamilie 2.500,- Reiseunfall-Versicherung Tarif Komfort Im Todesfall 20.000,- 10.000,- im Invaliditätsfall 40.000,- Bergungskosten 5.000,- Kosmetische Operationen 5.000,- 5

Reisegepäck-Versicherung Tarif Komfort Versicherungssumme max. 2.000,-. Kein Selbstbehalt Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf einer Reise mitgenommen werden, sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. Die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte dem Abschnitt III.3 der jeweiligen Versicherungen in den Versicherungsbedingungen VB-RS 2013 (YT-Out). 6

Young Travel Reise-Haftpflicht- und -Unfallversicherung bis zu 5 Jahren (Incoming) Programmen oder sonstige Personen, die sich nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres (35. Geburtstag). Reisehaftpflicht-Versicherung Tarif Kompakt Personen- und Sachschäden 1 Mio. Mietsachschäden 10.000,- Abschiebekosten Schäden im Haushalt der Gastfamilie 2.500,- Reiseunfall-Versicherung Tarif Kompakt Im Todesfall 10.000,- 5.000,- Im Invaliditätsfall 20.000,- Reisehaftpflicht-Versicherung Tarif Komfort Personen- und Sachschäden 2,5 Mio. Mietsachschäden 25.000,- Abschiebekosten 5.000,- Schlüsselverlust 250,- Schäden im Haushalt der Gastfamilie 2.500,- Reiseunfall-Versicherung Tarif Komfort Im Todesfall 20.000,- 10.000,- Im Invaliditätsfall 40.000,- Bergungskosten 5.000,- Kosmetische Operationen 5.000,- Die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte dem Abschnitt III. HAFT3 und III. RU3. der Versicherungsbedingungen VB-RS 2013 (YT-In). Stand: Mai 2016 7