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Transkript:

Arzt/Ärztin Die Ausbildung im Überblick Humanmedizin ist ein eigenständiges Studienfach, das bundeseinheitlich durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) geregelt ist. Nachfolgend wird das Staatsexamensstudium Humanmedizin beschrieben. Ausbildungsinhalte Das Studium umfasst eine Ausbildung in naturwissenschaftlichen Grundlagen in Bereichen wie Biologie, Chemie und Physik. Zudem wird theoretisches und praktisches medizinisches Wissen, z.b. über Krankheiten, Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten, vermittelt. Man lernt außerdem beispielsweise, wie man mit Patienten umgeht und die Behandlung koordiniert. Im ersten Studienabschnitt, dem vorklinischen Studium (1. - 4. Semester), besuchen die Studierenden Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule, z.b. in folgenden Fächern: Anatomie Medizinische Terminologie Biochemie Biologie, Chemie und Physik für Mediziner Psychologie/Soziologie Einführung in die klinische Medizin Physiologie Im zweiten Studienabschnitt, dem klinischen Studium (5. - 10. Semester), besuchen die Studierenden Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule, z.b. in folgenden Fächern: Hygiene, Mikrobiologie, Virologie Neurologie Pathologie Pharmakologie, Toxikologie Epidemiologie Medizinische Biometrie Medizinische Informatik Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin Chirurgie Innere Medizin Anästhesiologie Klinische Chemie Augenheilkunde Hinzu kommen vertiefende Veranstaltungen zu den Grundlagenfächern. Das letzte Studienjahr, das sogenannte Praktische Jahr (PJ), leisten die angehenden Mediziner/innen an Universitätskliniken oder Lehrkrankenhäusern ab. Ausbildungen in Erster Hilfe und im Krankenpflegedienst ergänzen die Arztausbildung, soweit sie nicht bereits vor Studienbeginn abgeleistet wurden. Im zweiten Studienabschnitt leisten die Studierenden in der Regel eine insgesamt viermonatige Famulatur in einem Krankenhaus und in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder einer ärztlichen Praxis ab. Das Studium der Humanmedizin ist durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) bundeseinheitlich geregelt und wird auf Grundlage der Studienordnungen der einzelnen Hochschulen durchgeführt. Seite 1 von 13

Lernorte Die Studierenden nehmen an Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule und der angegliederten Universitätsklinik teil. Hochschulinterne Praktika, wie z.b. Physik-, Biologie- oder Chemiepraktika, absolvieren die Studierenden in Labors und in den Universitätskliniken sowie ggf. in Übungskliniken (Skills Labs), wo sie an Übungsmodellen und Schauspielpatienten lernen. Während der Arbeit in Bibliotheken und zu Hause am Computerarbeitsplatz erschließen sie sich eigeninitiativ Lernstoffe und fertigen Hausarbeiten und Referate an. Zum überwiegend theoretischen Hochschulstudium kommt die praktische medizinische Ausbildung: Im ersten Studienabschnitt absolvieren die Studierenden eine Ausbildung in Erster Hilfe bei einer sozialen Hilfsorganisation und einen Krankenpflegedienst an einer Krankenanstalt. Während des klinischen Studiums leisten die Studierenden eine Famulatur ab, z.b. in Arztpraxen, auf Krankenhausstationen und in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens. Hinzu kommen mehrere Blockpraktika in verschiedenen Abteilungen z.b. von Universitätskliniken. Während des letzten Studienjahrs, im Praktischen Jahr (PJ), arbeiten die angehenden Ärzte und Ärztinnen an Lehrkrankenhäusern oder Universitätskliniken. Heimat- und Studienort sind nicht immer identisch. Nicht alle Hochschulen bieten den gewünschten Studiengang an; darüber hinaus können Zulassungsbeschränkungen und spezielle Zugangsvoraussetzungen die freie Wahl der Hochschule einschränken. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Theorie: Vorlesungen - Seminare - Lernkontrollen Hochschulveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen finden i.d.r. Montag bis Freitag tagsüber statt, teilweise aber auch in den frühen Abendstunden. In vorlesungsfreien Zeiten fertigen die Studierenden Seminararbeiten an und bereiten das neue Semester vor. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil in selbst organisierten Lerngruppen. Im Vergleich zur Schulzeit werden höhere Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Denn für die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen und die termingerechte Ausarbeitung von Referaten und Seminararbeiten ist jeder selbst verantwortlich. Lerninhalte müssen sich die Studierenden auch selbstständig und eigeninitiativ aneignen, z.b. bei Recherchearbeiten in Bibliotheken und am häuslichen Computerarbeitsplatz. Die Studierenden müssen in jedem Semester Leistungsnachweise erbringen, z.b. in Form von Klausuren und studienbegleitenden Prüfungen. Auch hier müssen sie selbst dafür sorgen, dass sie die vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen rechtzeitig zu den festgesetzten Terminen vorweisen und die im jeweiligen Semester anstehenden Pflichtveranstaltungen belegen. Das erfordert ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Selbstdisziplin. Kann der gewünschte Studiengang nicht in der Nähe des Heimatortes absolviert werden, steht ein Umzug an, der gegebenenfalls auch die Trennung vom sozialen Umfeld bedeutet. Daneben muss man sich im ungewohnten Hochschulbetrieb zurechtfinden. Die Hochschulen unterstützen die Studienanfänger/innen jedoch mit zum Teil umfangreichen Informations- und Beratungsangeboten. Praxis: Übungen - Famulatur - Praktisches Jahr Um die theoretischen Kenntnisse anzuwenden und praktische Erfahrungen zu sammeln, nehmen die angehenden Ärzte und Ärztinnen an der Hochschule an Übungen und Praktika teil. Studierende der Humanmedizin absolvieren z.b. eine Ausbildung in Erster Hilfe, einen dreimonatigen Krankenpflegedienst sowie eine Famulatur. Häufig haben sie auch die Möglichkeit, in Übungskliniken (Skills Labs) an Phantomen (Übungsmodellen) und Schauspielpatienten zu lernen und ihre Fertigkeiten zu trainieren. Das letzte Studienjahr Seite 2 von 13

- das so genannte Praktische Jahr (PJ) - besteht aus einer praktischen Ausbildung von 48 Wochen an Universitätskliniken oder in Lehrkrankenhäusern. Ausbildungsvergütung Das Studium an der Universität wird nicht vergütet. Auch für das Krankenpflegepraktikum und die Famulatur erhalten die Studierenden in der Regel keine Vergütung. Im Praktischen Jahr (PJ) erhalten die Studierenden zum Teil Aufwandsentschädigungen, kostenlose Unterkunft und Verpflegung. Ausbildungskosten Studienkosten In einigen Bundesländern erheben neben den privaten auch staatliche Hochschulen allgemeine Studienbeiträge. Die Spanne reicht bei staatlichen Hochschulen meist von 300 bis 500 pro Semester. Die Studienbeiträge an privaten Hochschulen sind häufig deutlich höher. In manchen Bundesländern fallen Gebühren für "Langzeit-Studierende", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibgebühren und Semesterbeiträge (Sozialbeiträge) sind immer zu entrichten. Ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Zu den Semesterbeiträgen zählen Beiträge für die Arbeit des Studierendenwerks und für die verfasste Studentenschaft, oft auch für ein Semesterticket des öffentlichen Nahverkehrs. Manche Hochschulen erheben zusätzlich Verwaltungsgebühren. Hinzu kommen Aufwände für Lernmittel und Studienbedarf, z.b. für Bücher, Kopien, Exkursionen. Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Sind Studierende über 25 Jahre alt oder werden bestimmte Einkommensgrenzen überschritten, kommt in der Regel eine Familienversicherung (Mitversicherung bei den Eltern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung) nicht mehr infrage. Dann müssen Beiträge für eine eigene studentische Kranken- und Pflegeversicherung aufgebracht werden. Über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden informiert das Deutsche Studentenwerk: Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Internet: http://www.sozialerhebung.de/erhebung_20 Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Bundesausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen und die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Das neue BAföG Internet: http://www.bafoeg.bmbf.de/ Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Einkommen und Vermögen der Studierenden oder ihrer Eltern spielen dabei keine Rolle. Informationen hierzu: Bildungskredit Seite 3 von 13

Studiengebührenkredite, Studienkredite, Bildungsfonds Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren (Studienbeiträge) erheben, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren. Meist muss die Rückzahlung des Darlehens einkommensabhängig etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen. Daneben bieten andere Banken und Sparkassen spezielle Kredite für Studierende an, sogenannte Studienkredite. Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen können außerdem durch einen Bildungsfonds finanziell unterstützt werden. Einen Überblick über Studienkreditangebote und Bildungsfonds findet man hier: Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) Studienkredit.de - Das Infoportal rund um Studienkredite Stipendien Im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms finanzieren der Staat und private Geldgeber einkommensunabhängige Stipendien. Diese werden von den staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen vorwiegend nach Leistung und Begabung, aber auch nach sozialen Kriterien vergeben. Weitere Informationen: Deutschlandstipendium Internet: http://www.deutschland-stipendium.de Daneben gibt es Stiftungen und Förderwerke, die Studierende mit Geld- bzw. Sachleistungen unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen unter: Stipendienlotse: Die Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten sind an allen Hochschulorten bei den lokalen Studierendenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich. Das Deutsche Studentenwerk bietet vielfältige Informationen an unter: Deutsches Studentenwerk Tipps und weitere Informationen zu Studienkosten, Studienbeiträgen und Förderung bietet: studienwahl.de Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit für ein Studium der Humanmedizin beträgt gemäß 1 der Approbationsordnung für Ärzte 6 Jahre und 3 Monate. Tatsächlich wurden im Prüfungsjahr 2010 im Studienbereich "Humanmedizin (ohne Zahnmedizin)" Studiengänge durchschnittlich nach 13,0 Semestern abgeschlossen. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2010 Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Studienzeit Zeiten und Studien- und Prüfungsleistungen aus verwandten Studiengängen im In- oder Ausland können - sofern Gleichwertigkeit besteht - auf Antrag auf das Studium der Humanmedizin angerechnet werden (gilt nicht für Prüfungsleistungen, die zur Abschlussprüfung gehören). Zuständig für diese Entscheidungen ist das jeweilige Landesprüfungsamt. Auch praktische Ausbildungsphasen während des Studiums können angerechnet werden. Wer beispielsweise im Rahmen eines sozialen Jahres, des Zivildienstes oder im Sanitätsdienst der Bundeswehr krankenpflegerisch tätig war, braucht den dreimonatigen Krankenpflegedienst nicht oder nur zum Teil zu absolvieren. Überschreiten der Regelstudienzeit Seite 4 von 13

Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. Die Hochschulgesetze der Bundesländer sehen vor, dass z.b. Auslandssemester, Elternzeit und Zeiten von Mutterschutz oder längerer Krankheit auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden können. Ausbildungsaufbau Studienverlauf eines Studiengangs Humanmedizin an einer Hochschule Semester Studienabschnitt und -inhalt Zusätzliche praktische Anteile 1.-4. Semester Hochschulstudium: Kurse/Seminare: Naturwissenschaftliche Grundlagen der Medizin, Makroskopische und Mikroskopische Anatomie, Medizinische Soziologie und Psychologie, Physiologie, Biochemie/Molekularbiologie, Anatomie Praktika: Physik, Chemie, Biologie, Physiologie, Biochemie/Molekularbiologie, Klinische Medizin (mit Patientenvorstellung), Medizinische Terminologie Praktikum der Berufsfelderkundung Wahlfach Erster Abschnitt der ärztlichen Prüfung Dreimonatiger Krankenpflegedienst Ausbildung in Erster Hilfe Seite 5 von 13

5.-10. Semester Hochschulstudium: Leistungsnachweise in folgenden Fächern: Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin/Sozialmedizin, Viermonatige Famulatur während der vorlesungsfreien Zeit Blockpraktika: Innere Medizin, Chirurgie, Kinderheilkunde, Frauenheilkunde, Allgemeinmedizin Augenheilkunde, Chirurgie, Dermatologie/Venerologie, Frauenheilkunde/Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Humangenetik, Hygiene/Mikrobiologie/Virologie, Innere Medizin, Kinderheilkunde, Klinische Chemie/Laboratoriumsdiagnostik, Neurologie, Orthopädie, Pathologie, Pharmakologie/Toxikologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Rechtsmedizin, Urologie, Wahlfach Leistungsnachweise in folgenden Querschnittsbereichen: Epidemiologie/Medizinische Biometrie und Medizinische Informatik, Geschichte/Theorie/Ethik der Medizin, Gesundheitsökonomie/ Gesundheitssystem/Öffentliche Gesundheitspflege, Infektiologie/Immunologie, Klinisch-pathologische Konferenz, Klinische Umweltmedizin, Medizin des Alterns und des alten Menschen, Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Prävention/Gesundheitsförderung, Bildgebende Verfahren/ Strahlenbehandlung/Strahlenschutz, Rehabilitation/Physikalische Medizin/Naturheilverfahren 11. und 12. Semester Praktisches Jahr (PJ): Je 16 Wochen Ausbildung in Innerer Medizin, in Chirurgie und in einem Wahlfach (klinisch-praktisches Fachgebiet) Zweiter Abschnitt der ärztlichen Prüfung Abweichungen von diesem gesetzlich festgelegten Ausbildungsgang sind laut 41 Approbationsordnung unter bestimmten Voraussetzungen möglich - und zwar in Form von zeitlich befristeten, landesrechtlich genehmigten Modellstudiengängen. Seite 6 von 13

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Studienabschluss Der Studiengang Humanmedizin führt die Studierenden nach der staatlichen Prüfung und erteilter Approbation zum berufsqualifizierenden Abschluss: Arzt/Ärztin Rechtsgrundlagen Die rechtlichen Grundlagen für das Studium bilden die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen. Nachweise und Prüfungen Nachweise Zu den medizinischen Prüfungen wird nur zugelassen, wer die jeweils entsprechenden Lehrveranstaltungen regelmäßig und erfolgreich besucht und die Praktika abgeleistet hat. Art und Anzahl der vorzulegenden Nachweise sind in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) im Einzelnen festgelegt. Neben den Lehrveranstaltungs-Nachweisen (Scheinen) braucht man als Zulassungsvoraussetzung auch den Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, über den erfolgreich abgeleisteten Krankenpflegedienst und die Famulatur. Erforderliche Prüfungen Während des Hochschulstudiums sind der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren und der zweite Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach weiteren vier Studienjahren einschließlich eines praktischen Jahres abzulegen. Erster Abschnitt der ärztlichen Prüfung Die Prüfung wird schriftlich und mündlich-praktisch abgelegt. Dabei ist die Prüfung der naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen in Verbindung mit klinischen Fragestellungen auf die medizinisch relevanten Ausbildungsinhalte zu konzentrieren. Die schriftliche Prüfung findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt und dauert jeweils vier Stunden. Sie betrifft die folgenden Stoffgebiete: Physik für Mediziner und Physiologie Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie Biologie für Mediziner und Anatomie Grundlagen der medizinischen Psychologie und der medizinischen Soziologie Die mündlich-praktische Prüfung dauert bei maximal vier Prüfungsteilnehmern bzw. -teilnehmerinnen 45 bis 60 Minuten je Prüfungsteilnehmer/in. Sie erfolgt in den Fächern Anatomie, Biochemie/Molekularbiologie und Physiologie. Zweiter Abschnitt der ärztlichen Prüfung Zum zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung wird zugelassen, wer die Leistungsnachweise der Fächer und Querschnittsbereiche laut Approbationsordnung zwischen dem ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung und dem Beginn des praktischen Jahres erbracht hat. Zusätzlich ist die regelmäßige Teilnahme an fünf Blockpraktika nachzuweisen. Die Prüfung erfolgt schriftlich und mündlich-praktisch. In der Prüfung werden praktische Aufgaben aus den klinisch-praktischen Fächern gestellt. Einzuschließen sind dabei auch klinisch-theoretische und fächerübergreifende Fragestellungen und Fragestellungen aus Querschnittsbereichen. Der Prüfungsteilnehmer Seite 7 von 13

bzw. die Prüfungsteilnehmerin hat fallbezogen zu zeigen, dass er bzw. sie die während des Studiums erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden weiß. Die schriftliche Prüfung wird fallbezogen gestaltet, insbesondere durch Fallstudien. Prüfungsgegenstand sind die berufspraktischen Anforderungen an den Arzt bzw. die Ärztin, die wichtigsten Krankheitsbilder, fächerübergreifende und problemorientierte Fragestellungen. Die Prüfung findet an drei aufeinanderfolgenden Tagen statt; sie dauert jeweils fünf Stunden. Der mündlich-praktische Teil der Prüfung bezieht sich auf patientenbezogene Fragestellungen aus der inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet, auf dem der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin seine bzw. ihre praktische Ausbildung erfahren hat. Dabei ist es die Aufgabe der zuständigen Prüfungskommission, dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin vor dem Prüfungstermin einen oder mehrere Patienten zuzuweisen. Hierüber hat der bzw. die Prüfungsteilnehmer/in einen Bericht zu erstellen, der Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie Epikrise (zusammenfassende Beschreibung des Krankheitsverlaufs, der Diagnose und der Therapie) des Falles enthält. Die mündlich-praktische Prüfung findet an zwei Tagen statt und dauert bei maximal vier Prüfungsteilnehmern bzw. -teilnehmerinnen jeweils mindestens 45 und höchstens 60 Minuten je Prüfungsteilnehmer/in. Prüfungswiederholung Die einzelnen Teile des ersten und zweiten Abschnitts der ärztlichen Prüfung können zweimal wiederholt werden. Eine weitere Wiederholung ist auch nach erneutem Medizinstudium nicht zulässig. Prüfende Stelle Die Prüfungen werden von der nach Landesrecht zuständigen Stelle abgenommen. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium und erteilter Approbation darf die folgende Abschlussbezeichnung geführt werden: Arzt/Ärztin Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Humanmedizin: an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine Hochschulreife oder in einigen Bundesländern: die fachgebundene Hochschulreife ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.b. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Studienangebote enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne schulische Zugangsberechtigung. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern Seite 8 von 13

Internet: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_07_00-synopse-hochschulzugangberufl-qualifizierter.pdf Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Der Studiengang Humanmedizin ist bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Studienplatzvergabe erfolgt über hochschulstart.de, das Informationsportal der Stiftung für Hochschulzulassung (vormals Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, ZVS). Informationen unter: hochschulstart.de Internet: http://www.hochschulstart.de/ Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen können darüber hinaus Auswahlverfahren durchführen. Studiengänge der Humanmedizin sind teilweise örtlich zulassungsbeschränkt. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Wartezeiten spielen ebenfalls eine Rolle. Zudem werden an einigen Hochschulen Berufsausbildungen berücksichtigt sowie Auswahlgespräche und Eignungsprüfungen durchgeführt. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung bzw. Zulassungsordnung geregelt. Studienbewerber/innen für Medizin werden z.b. daraufhin geprüft, ob sie naturwissenschaftliches Interesse aufbringen. Darüber hinaus wird auf die Motivation der Bewerber/innen sowie auf eine realistische Vorstellung vom Beruf des Arztes geachtet. Berufspraktika können die Chancen auf einen Studienplatz erhöhen. Viele Hochschulen führen außerdem ein Losverfahren durch, wenn Studienplätze nach dem Vergabeverfahren über hochschulstart.de und entsprechenden Nachrückverfahren unbelegt bleiben. Dadurch erhalten Studienbewerber/innen, die im regulären Verfahren nicht berücksichtigt werden konnten, die Chance auf einen Studienplatz. Die medizinischen Fakultäten der Universitäten in Baden-Württemberg sowie einiger weiterer Universitäten in Deutschland (Lübeck, Bochum, Leipzig, Mainz und Erlangen-Nürnberg) berücksichtigen den Test für Medizinische Studiengänge (TMS) im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Im Auswahlverfahren wird dieser mit der Abiturdurchschnittsnote sowie ggf. mit weiteren Kriterien verrechnet. Bewerber/innen, die diesen spezifischen Studierfähigkeitstest erfolgreich absolviert haben, können damit ihre Platzierung in den hochschuleigenen Ranglisten erhöhen. In dem Test werden Fähigkeiten und Fertigkeiten geprüft, die man für ein humanmedizinisches Studium benötigt, z.b. Verständnis für naturwissenschaftliche und medizinische Problemstellungen, Erfassung und Interpretation von komplexen Informationen sowie Merkfähigkeit, räumliches Vorstellungsvermögen und die Fähigkeit zu konzentriertem und sorgfältigem Wahrnehmen. Nähere Informationen, wann und wo der TMS durchgeführt wird, bietet das Internetangebot des Organisationsbüros für Koordination und Durchführung des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) in Baden-Württemberg: TMS Test für Medizinische Studiengänge Weitere Ausbildungsvoraussetzungen An den meisten Hochschulen kann das Studium der Medizin nur im Wintersemester aufgenommen werden. Seite 9 von 13

Teilweise ist für Studierende der Medizin eine arbeitsmedizinische Voruntersuchung vorgesehen. Bei Bedarf werden auch entsprechende Impfungen, z.b. gegen Hepatitis B bzw. Hepatitis A/B, durchgeführt. Wichtige Schulfächer Schulkenntnisse Eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium der Medizin bilden vertiefte Kenntnisse in nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach Begründung Biologie/Chemie In allen Wissenschaftsgebieten, die sich mit Prozessen oder Strukturen von Lebewesen befassen, so auch in der Humanmedizin, sollte sicheres Wissen in Chemie und Biologie vorhanden sein. In der Hochschulausbildung wird auf entsprechende Grundlagen meist nicht mehr ausführlich eingegangen. Physik Gute Schulkenntnisse erleichtern die Vorbereitung auf das Physikpraktikum innerhalb des Studiums. Auch Untersuchungsmethoden wie Sonografie oder Computertomografie versteht man besser, wenn man physikalische Kenntnisse hat. Mathematik Benötigt wird anwendungsbezogene Mathematik. So sollte man mit Differential-, Integral-, Infinitesimal- und Vektorrechnung sowie mit statistischen Methoden sicher umgehen können. Englisch Die Fachsprache in den Naturwissenschaften ist Englisch. Studierende müssen englische Texte rasch lesen und verstehen, in Englisch diskutieren sowie englische Referate verfassen können. Darüber hinaus sollte man gute Kenntnisse in folgendem Fach mitbringen: Schulfach Begründung Latein Lateinkenntnisse erleichtern den Zugang zur medizinischen Fachterminologie. Ausbildung im Ausland und internationale Zusatzqualifikation Studium im Ausland Für das Berufsleben gewinnen internationale Erfahrungen mehr und mehr an Bedeutung. Neben der Möglichkeit, das gesamte Studium an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren, gibt es zahlreiche Wege, einen Teil des Studiums im Ausland zu verbringen, z.b.: Auslandssemester und Auslandspraktika Informationen und organisatorische Unterstützung bei der Vorbereitung von Auslandsaufenthalten im Rahmen des Studiums an einer deutschen Hochschule bieten die Akademischen Auslandsämter sowie die Praktikantenämter der Hochschulen. Für die Vermittlung von Praktika im Ausland zuständige Organisationen sind unter folgendem Link zu finden: Seite 10 von 13

Vermittlungsstellen für fachbezogene Praktika im Ausland (DAAD) Internet: https://www.daad.de/ausland/praktikum/vermittlung/de/ Auslandspraktika für Studierende an Hochschulen im Bereich Humanmedizin vermittelt: Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.v. Internet: http://bvmd.de/ Förderungsmöglichkeiten Auch für Studienphasen im Ausland kann Förderung in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über verschiedene Förderungsmöglichkeiten bietet der Deutsche Akademische Austausch Dienst unter: Förderungsmöglichkeiten (DAAD) Internet: https://www.daad.de/ausland/praktikum/stipendien/de/ Anerkennung von Studienleistungen Für die Anerkennung und Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist in der Regel die jeweilige Heimathochschule zuständig. Eine Übersicht über weitere Zuständigkeiten sowie praktische Tipps finden sich unter: Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (DAAD) Internet: https://www.daad.de/ausland/studieren/bewerbung/de/64-anerkennung-von-leistungen-und-abschluessen/ Dokumentation von Lernaufenthalten im europäischen Ausland Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen. Seine standardisierten und europaweit einheitlichen Dokumente machen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen transparent und vergleichbar. Nähere Informationen: Europass Internet: http://www.europass-info.de/ Weitere Informationen Die Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit informiert umfassend, detailliert und länderspezifisch über berufliche Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im Ausland: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Internet: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/de/service/ueberuns/weiteredienststellen/ ZentraleAuslandsundFachvermittlung/index.htm Perspektiven nach der Ausbildung Die Karriereplanung frühzeitig beginnen Bereits während des Studiums können angehende Ärzte und Ärztinnen die Weichen für ihre spätere Karriere stellen. Sie leisten Praktika z.b. an Universitätskliniken oder in Lehrkrankenhäusern ab. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sie zudem, indem sie Angebote der Hochschule wahrnehmen, um z.b. Schlüssel- und Zusatzqualifikationen zu erwerben. Schlüsselqualifikationen: Die Career Center der Hochschulen bieten den Studierenden die Möglichkeit, aus einem Katalog an überfachlichen Qualifikationen auszuwählen. Angehende Ärzte und Ärztinnen können z.b. Qualifikationen in den Bereichen "Kommunikations- und Sozialkompetenz" oder "Arbeitsorganisation" erwerben. Seite 11 von 13

Zusatzqualifikationen: Zur Erweiterung des Kompetenzprofils können Ärzte und Ärztinnen beispielsweise Zusatzqualifikationen aus dem Bereich Health Care Management erwerben. Fachbezogene Angebote finden sich u.a. auf den entsprechenden Hochschulseiten bzw. den Seiten ihrer Career Center. Career Center der Hochschulen Internet: http://www.hs-kompass2.de/kompass/xml/m22320.htm Die passende Beschäftigung finden Beschäftigungsmöglichkeiten finden Ärzte und Ärztinnen vorwiegend in Praxen, Kliniken, Rehabilitationszentren sowie medizinischen Labors, Alten- und Krankenpflegediensten oder Hospizen. Bei der Suche nach dem passenden Arbeitsplatz hilft die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit Internet: http://jobboerse.arbeitsagentur.de Informationen zu weiteren Stellenbörsen bietet das Informationssystem BERUFENET in der Rubrik "Stellenund Bewerbersuche". Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Ärzte und Ärztinnen ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Weiterbildungen zur fachbezogenen beruflichen Anpassung sind für Ärzte und Ärztinnen gesetzlich vorgeschrieben. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet das Informationssystem BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben Wer beruflich vorankommen will, kann z.b. ein weiterführendes Studium in Betracht ziehen. Ärzte und Ärztinnen können sich auch zum Facharzt bzw. zur Fachärztin weiterbilden. Die Weiterbildung erfordert neben dem Nachweis bestimmter Tätigkeiten die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen. Informationen zu konkreten weiterführenden Studiengängen bietet das Informationssystem BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Ärzte und Ärztinnen können z.b. eine Arztpraxis gründen oder übernehmen, eine Privatklinik führen oder als Teilhaber/in in einer Praxis oder Privatklinik mitarbeiten. Um am Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen zu können, benötigen sie die Zulassung als Vertragsarzt/Vertragsärztin, welche u.a. die Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin voraussetzt. Hinweis: In den Heilberufsgesetzen der Länder wird für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Tierärzte zwischen Fort- und Weiterbildung unterschieden. "Fortbildung" steht hier für eine fachbezogene berufliche Anpassung, bei der keine neuen formalen Qualifikationen erworben werden. Unter "Weiterbildung" wird eine Höher- und Zusatzqualifikation verstanden, die zur Übernahme weiterer Aufgaben befähigt und ggf. mit der Erlaubnis zum Führen einer Zusatzbezeichnung verbunden ist. Diese Definition unterscheidet sich von der im Sozialgesetzbuch III verwendeten. Ausbildungsalternativen Zu diesem Hochschulberuf gibt es Alternativen in folgenden Bereichen: Gerontologie / Medizin / Pharmazie Seite 12 von 13

Molekularmediziner/Molekularmedizinerin Apotheker/Pharmazeut / Apothekerin/Pharmazeutin Gerontologe/Gerontologin Zahnarzt/Zahnärztin Tierarzt/Tierärztin Vergleichbare Studien- bzw. Tätigkeitsinhalte: sachkundige Beratung in Gesundheitsfragen; profundes medizinisches bzw. pharmazeutisches Wissen. Psychologie / Therapie Psychologe/Psychologin für allgemeine Psychologie Psychologe/Psychologin für Rehabilitationspsychologie Klinischer Linguist/Klinische Linguistin Logopäde/Logopädin (Hochschule) Sprechwissenschaftler/Sprechwissenschaftlerin Vergleichbare Studien- bzw. Tätigkeitsinhalte: Beratung, Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen, wenngleich eher im psychischen bzw. psychosomatischen Bereich und in der Rehabilitation. Pädagogik Heilpädagoge/Heilpädagogin (Hochschule) Pflegepädagoge/Pflegepädagogin Rehabilitationspädagoge/Rehabilitationspädagogin Vergleichbare Studien- bzw. Tätigkeitsinhalte: Anwenden ähnlicher medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse; Tätigkeit im Gesundheitsbereich; Umgang mit Patienten. Gesundheitswesen / Management Gesundheitswirt/Gesundheitswirtin Gesundheitswissenschaftler/Gesundheitswissenschaftlerin - Öffentliches Gesundheitswesen Pflegewissenschaftler/Pflegemanager / Pflegewissenschaftlerin/Pflegemanagerin Vergleichbare Studien- bzw. Tätigkeitsinhalte: Organisations- und Managementaufgaben im Gesundheitswesen. Geburtshilfe Hebamme/Entbindungspfleger (Hochschule) Vergleichbare Studien- bzw. Tätigkeitsinhalte: wissenschaftliche Praxis und Forschung im Gesundheitsbereich. Fachärzte bzw. -ärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe betreuen und überwachen ebenfalls Schwangerschaften, Geburten und Wochenbettverläufe. Medizinische Informatik Informatiker/Informatikerin (Hochschule) für Medizininformatik Vergleichbare Studien- bzw. Tätigkeitsinhalte: Anwendungen der Medizininformatik; Kenntnisse der medizinischen Terminologie. Medizinische Gerätetechnik Ingenieur/Ingenieurin für Medizintechnik Vergleichbare Studien- bzw. Tätigkeitsinhalte: gemeinsame naturwissenschaftliche Kenntnisse; Umgang mit medizintechnischen Geräten und Systemen. Auch denkbar: Infrage kommen zudem andere human- oder naturwissenschaftliche Studiengänge wie die Anthropologie oder die Biowissenschaften sowie weitere Studiengänge im Bereich Gesundheitsmanagement oder -ökonomie. Seite 13 von 13