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Transkript:

Pfalzwerke Netz AG Netznutzungsentgelte ab 1. Januar 2013 1. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen mit Leistungsmessung 2. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen ohne Leistungsmessung 3. Netznutzungspreise für Reserve-Inanspruchnahme 4. Preise für Messung und Abrechnung 5. Preis für den Blindstrom 6. Überschreitung der Netzanschlusskapazität

1. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen mit Leistungsmessung 1.1. Jahresleistungspreissystem Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a Jahresbenutzungsdauer > 2.500 h/a Entnahme Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw und Jahr ct./kwh /kw und Jahr ct./kwh Hochspannungsnetz 7,53 2,21 57,86 0,20 Umspannung 110/20 kv 9,59 2,50 62,50 0,38 Mittelspannungsnetz 12,70 2,93 69,40 0,66 Umspannung 20/0,4 kv 13,87 3,09 72,24 0,76 Niederspannungsnetz 22,15 3,25 56,23 1,89 1.2. Monatsleistungspreissystem Monatspreissystem nach 19 Abs. 1 StromNEV für Letztverbraucher mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht. Entnahme Leistungspreis Arbeitspreis /kw und Monat ct./kwh Hochspannungsnetz 9,64 0,20 Umspannung 110/20 kv 10,42 0,38 Mittelspannungsnetz 11,57 0,66 Umspannung 20/0,4 kv 12,04 0,76 Niederspannungsnetz 9,37 1,89 Die unter 1.1 und 1.2 genannten Preise gelten zuzüglich Konzessionsabgabe (von bis zu 1,99 ct/kwh gem. KAV), zzgl. sonstiger Steuern, Abgaben, Umlagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Standardfall ist die Spannungsebene der Entnahmestelle und die der Messung identisch. Erfolgt die Messung eine Spannungsebene tiefer als die Entnahme, wird ein Aufschlag auf das sich aus Leistungspreis und Arbeitspreis ergebende Entgelt in Höhe von 4 % berechnet. Julia Hussong, Netzwirtschaft / 19.12.2012 / 2

2. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis Entnahme /Monat ct./kwh Niederspannungsnetz 0,00 6,24 Abschaltbare Verbrauchseinrichtungen für Speicherwärme und Wärmepumpen: Grundpreis Arbeitspreis Entnahme /Monat ct./kwh Niederspannungsnetz 0,00 1,40 Diese Preise gelten zuzüglich Konzessionsabgabe (von bis zu 1,99 ct/kwh gem. KAV), zzgl. sonstiger Steuern, Abgaben, Umlagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Julia Hussong, Netzwirtschaft / 19.12.2012 / 3

3. Netznutzungspreise für Reserve-Inanspruchnahme Entnahme 0 h - 200 h 200 h - 400 h 400 h - 600 h /kw und Jahr /kw und Jahr /kw und Jahr Hochspannungsnetz 18,82 22,58 26,34 Umspannung 110/20 kv 23,97 28,76 33,56 Mittelspannungsnetz 31,74 38,09 44,44 Umspannung 20/0,4 kv 34,66 41,60 48,53 Niederspannungsnetz 55,38 66,46 77,54 Diese Preise gelten zuzüglich Konzessionsabgabe (von bis zu 1,99 ct/kwh gem. KAV), zzgl. sonstiger Steuern, Abgaben, Umlagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Julia Hussong, Netzwirtschaft / 19.12.2012 / 4

4. Preise für Messung und Abrechnung 4.1. Registrierende Leistungsmessung [Angaben in /Gerät und Jahr] Hochspannungszähler sowie Zähler der Umspannung HöS/HS mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, mit Wandler, mit TK-Komponente 2.311,47 402,00 226,97 mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, mit Wandler, TK-Komponente kundenseitig gestellt 2.311,47 306,00 226,97 Mittelspannungszähler sowie Zähler der Umspannung HS/MS mit registrierende Leistungsmessung, Drehstrom, mit Wandler, mit TK-Komponente 501,17 359,07 226,97 mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, mit Wandler, TK-Komponente kundenseitig gestellt 501,17 263,07 226,97 172,50 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz Niederspannungszähler sowie Zähler der Umspannung MS/NS mit registrierende Leistungsmessung, Drehstrom, mit Wandler, mit TK-Komponente 353,57 301,09 226,97 mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, mit Wandler, TK-Komponente kundenseitig gestellt 353,57 205,09 226,97 14,18 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz Die unter 4.1. genannten Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Julia Hussong, Netzwirtschaft / 19.12.2012 / 5

4. Preise für Messung und Abrechnung 4.2. Standardlastprofil-Zähler [Angaben in /Gerät und Jahr] Niederspannungszähler sowie Zähler der Umspannung MS/NS Arbeitsmengenzähler, Eintarif (Dreh- / Wechselstrom), ohne Wandler 8,16 2,26 12,45 elektronischer Basiszähler, Eintarif (Dreh- / Wechselstrom), ohne Wandler 11,55 2,26 12,45 Arbeitsmengenzähler, Zweitarif (Dreh- / Wechselstrom), ohne Wandler und Schaltgeräte 20,45 3,19 12,70 elektronischer Basiszähler, Zweitarif (Dreh- / Wechselstrom), ohne Wandler 26,45 3,19 12,70 LZ 96h- / Maximumzähler, Ein- oder Zweitarif, ohne Wandler und Schaltgeräte 45,00 15,00 15,00 14,18 Zuschlag für Wandler 6,00 Zuschlag für Schaltgerät Die unter 4.2. genannten Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Julia Hussong, Netzwirtschaft / 19.12.2012 / 6

4. Preise für Messung und Abrechnung 4.3 Standardlastprofil - unterjährige Messung und Abrechnung [Angaben in /Gerät und Jahr] halbjährliche Ablesung vierteljährliche Ablesung monatliche Ablesung Messung Abrechnung Messung Abrechnung Messung Abrechnung Niederspannungszähler Eintarifzähler (Dreh- oder Wechselstrom) ohne 4,52 14,52 9,04 18,51 27,12 34,49 Wandler Zweitarifzähler (Dreh- oder Wechselstrom) ohne 6,38 14,52 12,76 18,51 38,28 34,49 Wandler und Schaltgerät LZ96h / Maximumzähler (Ein- oder Zweitarif) ohne 30,00 17,42 60,00 22,22 180,00 41,39 Wandler und Schaltgerät Die unter 4.3. genannten Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Julia Hussong, Netzwirtschaft / 19.12.2012 / 7

5. Preis für den Blindstrom 6. Überschreitung der Netzanschlusskapazität 5. Preis für den Blindstrom Erfolgt die Leistungsentnahme mit einem Leistungsfaktor von cos φ < 0,9 induktiv, wird der zusätzliche Blindleistungsbedarf mit 1,0 ct./kvarh berechnet. Diese Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 6. Überschreitung der Netzanschlusskapazität Um eine Überlastung des Netzes oder eine Überlastung von Leitungen auszuschließen, ist ein über die reservierte Netzanschlusskapazität hinausgehender Strombezug vertraglich nicht zulässig und wird nur geduldet, wenn die Netzsicherheit nicht gefährdet ist. Ein über die Grenze hinausgehender Strombezug stellt somit ein vertragswidriges Verhalten dar, das Netzstörungen hervorrufen kann. Um Anreize für die Einhaltung der technisch notwendigen Randbedingungen zu schaffen, ist ein über die Grenze hinausgehender Leistungsbezug mit 150 % des Leistungspreises nach Preisblatt Ziffer 1. und 3. zu vergüten. Diese Mehrzahlungen werden bei Erhöhung der Netzanschlusskapazität auf den dann fälligen Baukostenzuschuss angerechnet. Julia Hussong, Netzwirtschaft / 19.12.2012 / 8

7. Gesetzliche Umlagen 7.1 Umlage gemäß 19 StromNEV je Letzverbrauchergruppe Gemäß 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV in Verbindung mit 9 Abs. 7 Satz 2 und 3 KWKG werden Aufschläge für Letzverbraucher erhoben (sogenannte " 19-Umlage"). Letztverbrauchergruppen Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschl. 100.000 kwh/a) Letztverbrauch 100.000 kwh/a je Entnahmestelle Letztverbrauchergruppe B (Abnahme oberhalb 100.000 kwh/a) Entgelt 0,329 Letztverbrauch > 100.000 kwh/a und Entnahmestelle 0,050 Letztverbrauchergruppe C (Abnahme oberhalb 100.000 kwh/a, stromintensiv) Letztverbrauch > 100.000 kwh/a und Entnahmestelle - nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes 0,025 Julia Hussong, Netzwirtschaft / 19.12.2012 / 9

7. Gesetzliche Umlagen 7.2 Umlage gemäß 9 KWKG je Letztverbraucher Gemäß 9 Abs. 7 Satz 2 und 3 KWKG werden zusammen mit den Netzentgelten Aufschläge für Letztverbraucher erhoben. Letztverbrauchergruppen Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschl. 100.000 kwh/a) Entgelt Letztverbrauch 100.000 kwh/a je Entnahmestelle 0,126 Letztverbrauchergruppe B (Abnahme oberhalb 100.000 kwh/a) Letztverbrauch > 100.000 kwh/a und Entnahmestelle 0,06 1) Letztverbrauchergruppe C (Abnahme oberhalb 100.000 kwh/a, stromintensiv) Letztverbrauch > 100.000 kwh/a und Entnahmestelle - nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes 0,025 1) Der Gesamtbetrag von 0,06 ct/kwh setzt sich wie folgt zusammen: 0,050 ct/kwh KWKG-Umlage für 2013 0,008 ct/kwh Nachholung aus 2011 0,002 ct/kwh Nachholung aus den Jahren 2007/08 In 2007, 2008 und 2011 lag die KWKG-Umlage für die Letztverbrauchergruppe B auf der Basis von Prognosewerten unter 0,05 ct/kwh. Bei der Endabrechnung auf der Basis testierter Ist-Werte ergaben sich die o.g. Korrekturbeträge. Für nähere Informationen: http://www.eeg-kwk.net/de/aufschläge_prognosen.htm Julia Hussong, Netzwirtschaft / 19.12.2012 / 10

7. Gesetzliche Umlagen 7.3 Umlage gemäß 17f EnWG je Letztverbraucher Gemäß 17f EnWG (EnWG-Novelle) werden zusammen mit den Netzentgelten Aufschläge für Letztverbraucher erhoben (Offshore-Haftungsumlage). Letztverbrauchergruppen Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschl. 1.000.000 kwh/a) Entgelt Letztverbrauch 1.000.000 kwh/a je Entnahmestelle 0,25 Letztverbrauchergruppe B (Abnahme oberhalb 1.000.000 kwh/a) Letztverbrauch > 1.000.000 kwh/a und Entnahmestelle 0,050 Letztverbrauchergruppe C (Abnahme oberhalb 1.000.000 kwh/a, stromintensiv) Letztverbrauch > 1.000.000 kwh/a und Entnahmestelle - nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes 0,025 7.4 Umlage gemäß der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten Die im Dezember 2012 im Bundestag verabschiedete "Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten" dient der Stabilisierung der Stromnetze. Schwankungen im Netz, also Überangebot oder Mangel, müssen ausgeglichen werden. Mit dieser Verordnung wird die Möglichkeit geschaffen den aktuellen Strombedarf zu reduzieren. Große Verbraucher können kurzfristig auf Abruf für eine bestimmte Zeit ihren Verbrauch reduzieren und so das Netz stabilisieren. Unternehmen die solche Abschaltleistungen vorhalten erhalten eine Vergütung wobei die entstehenden Kosten werden über eine Umlage finanziert. Die konkrete Höhe der Umlage steht noch nicht fest. Die Umsetzung wird ab dem 01.01.2013 erwartet. Für nähere Informationen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711886.pdf Die unter 7. genannten Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Julia Hussong, Netzwirtschaft / 19.12.2012 / 11