Geschäftsstelle: Telefon 09571/ 73 563 Fax 09571/ 75 91 73 E-Mail wbv.lif-sta@t-online.de WEB www.wbv-lif-sta.de WBV Lichtenfels-Staffelstein w.v., Kronacher Str. 23, 96215 Lichtenfels Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr: 9:00 10:00 Die, Do: 9:00-12:00 oder nach Vereinbarung Erster Vorsitzender Robert Hümmer: Telefon 09572/ 8724091 Steuernummer: 212/111/60508 Holzblitz Ausgabe Februar 2013 21. Februar 2013 Liebe Waldbesitzerinnen, liebe Waldbesitzer, Wälder sind für unsere Gesellschaft unverzichtbar. 300 Jahre Nachhaltigkeit. Das Erbe nutzen und bewahren. Der Begriff Nachhaltigkeit feiert ein Jubiläum, er ist heuer 300 Jahre alt. Der Begriff hat Eingang gefunden in die Geschäftsberichte der großen Wirtschaftsunternehmen, er hat Eingang gefunden in den Wortschatz der Politiker, und wird von ihnen gerne und häufig gebraucht. Und das nicht nur bei uns, sondern weltweit. Wer von Nachhaltigkeit redet, sollte sich bewusst sein, dass der Begriff und das Prinzip nicht eine schlaue Idee waren, sondern aus der Not heraus geboren wurde. Holz war die Energiegrundlage der Eisen und Glasindustrie, und es drohte knapp zu werden. Der Erfinder des Begriffs Nachhaltigkeit Hans Carl von Carlowitz war nicht umsonst Leiter des Sächsischen Bergbauamtes. Und noch eines ist bemerkenswert: Nachhaltigkeit hat überall dort einen hohen Stellenwert, wo auch das Eigentum einen solchen hat. Wo die Eigentümer nachhaltig wirtschaften dürfen, wird die Nachhaltigkeit die Mode überdauern und die Menschheit eine Zukunft haben. 1.Vors. Robert Hümmer WBV Lichtenfels-Staffelstein w.v. BLZ: 77061004 Raiffeisen Bank Obermain-Nord eg Kto-Nr.: 107159218 0421031/022240300000
Holzblitz Februar 2013 Geschäftsstelle: Kronacher Str. 23, 96215 Lichtenfels, Tel.: 09571 73563, E-Mail: wbv.lif-sta@t-online.de Jahreshauptversammlung Einladung an alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung 2013 am Freitag, 01. März um 19.30 in die Katzogelhalle in Hochstadt Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1.Vorsitzenden Robert Hümmer 2. Tätigkeitsbericht des 1. Vorsitzenden 3. Grußworte 4. Vortrag von Barbara Weindler, Bayerischer Waldbesitzerverband Vorstellung des Aktionsbündnisses ProHolz 5. Geschäftsbericht des Jahres 2012 6. Kassenbericht von Günther Späth, Treukontax 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Wünsche und Anträge Verfallene Wildschutzzäune ein Dauerbrenner in unseren Wäldern Zu dem im WBV-Mitteilungsblatt Nr. 17 (2012) behandelten Thema ergeben sich immer wieder Fragen, wann ein Wildschutzzaun tatsächlich abgebaut und entsorgt werden muss. Nach Art. 141 (3) der Bayerischen Verfassung ist das Betreten der freien Natur, insbesondere von Wald und Bergweide, jedermann gestattet. Grundstückseigentümer können Einschränkungen dieses Rechts durch Absperrungen nur dann geltend machen, wenn ein gesetzlicher Grund vorhanden ist. Grundsätzlich dürfen Waldflächen daher nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörden abgesperrt werden; es gibt jedoch nach der Bayerische Bauordnung, Art. 57 (7) eine generelle Ausnahmegenehmigung für Forstpflanzgärten, Forstkulturen und Sonderkulturen, solange der Schutzzweck der Absperrung erfüllt ist. Der Schutzzweck ist nur solange erfüllt, wie die Gipfelknospen der Jungbäume vom Wildäser erreicht werden können. Die zweite Voraussetzung für die Legalität eines Wildschutzzaunes ist, dass der Zaun auch wirklich dicht ist und die Jungbäume schützt. Wildschutzzäune sind dann illegal und müssen beseitigt werden, wenn: a) die überwiegende Menge der Jungbäume dem Äser entwachsen sind; b) der Zaun undicht ist und sich somit Wild im Zaun aufhalten kann oder aufhält. Im Punkt a) kann es vorkommen, dass Schattbaumarten oder Pflanzen an Rändern mit Schatteinwirkung vom Nebenbestand langsamer wachsen und deshalb länger Zeit benötigen - darauf kann Rücksicht genommen werden. Spätestens wenn vom Gesamteindruck her der Eindruck eines in sich geschlossenen und gesicherten Auswuchses entsteht, kann aber auch hier nicht mehr mit einzelnen, zurückgebliebenen oder später beigepflanzten Bäumchen argumentiert werden. Eine feste Altersgrenze, wie immer wieder gefordert wird, kann nicht angegeben werden, da Standortsvoraussetzungen oder größere Ausfälle zu erheblichen Unterschieden der Kulturen führen. Im Falle a) kann auf die Argumentation, dass der Zaun noch gebraucht wird, also eingegangen werden, sobald die Gründe einigermaßen stichhaltig sind. Anders im Fall b): hier gibt es nur die zwei Alternativen: entweder potentiell noch notwendige Zäune dauerhaft wilddicht machen oder sofort abbauen. Wie eine Reihe von Waldbesitzern bereits an erfolgten Anschreiben und Aufforderungen registriert haben, wird die Forstbehörde in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt den Abbau nicht mehr notwendiger Einzäunungen forcieren. Generell wird kein Waldbesitzer illegale Zäunungen oder Reste davon auf seinen
Grundstücken tatsächlich befürworten jedoch ist die Beseitigung oft mühsam und wird vergessen oder aufgeschoben. Solche Fälle sollten insbesondere auch von den Jagdgenossenschaften an die jeweils örtlich zuständigen Förster gemeldet werden, da dadurch Anonymität gewahrt werden kann und gleichzeitig das Ziel der Beseitigung erreicht wird. Bild oben: Das etwas billigere Sechseckgeflecht ist leicht verformbar und kann meist auch mit größerem Aufwand kaum wilddicht gehalten werden; vor allem Hasen können unter dem Geflecht durchkriechen und schaffen so Möglichkeiten für Fuchs, Reh und Schwarzwild, den Zaun weiter anzuheben. Bild unten: Nur das Knotengeflecht mit nach unten dichteren, stabilen Drähten und zusätzlichen Heringen bildet einen wirklich dauerhaften Schutz vor Wildverbiss. Hermann Hacker, Bad Staffelstein Künstliche Bestandesbegründung Pflanzung Die künstliche Bestandesbegründung durch Saat oder Pflanzung ist in vielen Regionen bei der Wiedererneuerung devastierter Wälder, vergraster Standorte, Katastrophenflächen und aufgelassener landwirtschaftlicher Flächen vorherrschend. Die künstlichen Verjüngungsmaßnahmen spielen aber auch beim Umbau der vielerorts nicht standortgemäßen Wälder hin zu standortangepassten und klimastabilen Wäldern eine wichtige Rolle. In diesem Beitrag sollen Ihnen, liebe Waldbesitzer, die Vorzüge der Pflanzung und verschiedene Pflanzverfahren vorgestellt werden. Die bedeutungsvollsten Vorzüge der Pflanzung sind: Unabhängigkeit von Vorbestand und Bodenverjüngungsbereitschaft Die zeitliche Ungebundenheit von Samenjahren Die Verbesserung der Leistung durch den Gebrauch ausgelesenen Pflanzenmaterials hinsichtlich Baumart, Provenienz und Vorsortierung Das raschere Überbrücken von Jugendgefahren Die Verringerung der Umtriebszeit Zur Pflanzung sollte nur zertifiziertes (z.b. ZÜF), qualitativ hochwertiges Pflanzgut zum Einsatz kommen. Das erspart Zeit und Geld. Qualitativ hochwertige Pflanzen weisen folgende Kriterien auf: Ausreichende Pflanzenfrische (Ankratzen der Rinde an Wurzel weißes Gewebe positiv) Gutes Spross-Wurzelverhältnis (2:1 bei kleinen Sortimenten, 4:1 bei größeren) Wurzelausbildung, Wurzelqualität (gesundes Wurzelwerk mit ausreichender Verzweigung und Feinwurzeln) Spross (gerade, wipfelschäftig) Guter Gesundheits- und Ernährungszustand Keine Verletzungen und Beschädigungen Bei der Pflanzung sollten die nachfolgenden Grundsätze beachtet werden: Tiefe und Durchmesser des Pflanzlochs sollten an Länge und Dimension der Wurzel angepasst sein Vermeidung von Stauchungen und Verdrehungen der Wurzel beim Einsetzen der Pflanze Ausschluss von Hohlräumen im Wurzelraum Wahl geeigneter Werkzeuge entsprechend der vorzufindenden Bodenverhältnisse und Zustand der Kulturfläche Einsatz funktionstüchtiger Werkzeuge Gewährleistung einer ungestörten Hauptwurzelentwicklung Es wird bei den Pflanzverfahren zwischen Lochpflanzung und Spaltpflanzung unterschieden. Bei den Lochpflanzungen werden durch Hacken, Graben oder Bohren größere Pflanzlöcher geschaffen. Dabei wird der Boden komplett gelockert. Die meist für 3 dimensionale Pflanzen bestimmten Pflanzlöcher werden bei diesen Verfahren mit zerkrümelter Erde wieder aufgefüllt. Bekannte Verfahren sind zum Beispiel die Hohlspatenpflanzung und Containerpflanzung. Bei der Spaltpflanzung wird der Boden aufgespalten, die Pflanzwurzeln in den Spalt eingeschwungen und der Spalt wieder verschlossen. Diese Verfahren eignen sich nur für kleine Pflanzen mit 2 dimensionaler Wurzel. Zu den Spaltpflanzverfahren zählen beispielsweise die Winkelpflanzung, das Buchenbühler und das Rhodener Verfahren. In der nachfolgenden Tabelle wird die Hohlspatenpflanzung als Vertreter der Lochpflanzung und das Rhodener Verfahren als Vertreter der Spaltpflanzung vorgestellt.
Pflanzverfahren Lochpflanzung Hohlspatenpflanzung Arbeitskräfte 1 1 Wurzelform alle Wurzelformen; 3 dimensional Spaltpflanzung Rhodener Verfahren Wurzellänge bis ca. 23 cm bis ca. 28 cm Wurzelausdehnung bis ca. 17 cm bis ca. 20 cm Sprosslänge 80-120 cm bis 120 cm geeignete Pflanzenart Laub-/Nadelholz Laub-/Nadelholz Wurzel- und Skelettanteil im Boden Ausschlusssituation sollte gering sein stark lehmige, tonige und kiesige Böden, starke Verunkrautung vorrangig schlanke Wurzeln, aber auch andere Wurzeltypen möglich; 2 dimensional kann hoch sein Sperrige Wurzeln Symbolik: 1) - senkrechtes Einstechen des mit Öffnung zum Körper zeigenden Spatens - Ausziehen des Spatens - Erdpfropf mit Fuß im Boden halten 1) - beidhändiges Führen der Hacke - Auftreffen der Hacke neben dem Ausgestellten Fuß - Lockerung des Griffs beim Auftreffen der Hacke 2) - Lockerung des Erdreichs durch Anhebeln der Hacke Arbeitsablauf 2) - schräges Gegenstechen mit der Spatenöffnung weg vom Körper zeigend - Herausziehen des Erdpfropfes 3) - Gleiten der Führungshand vom Knauf bis zur Mitte des Hackenstiels - Öffnung des Pflanzspalts durch Herunterdrücken des Stiels bis auf den Boden 4) - Schieben der Pflanze in den Pflanzspalt entlang des Blattes 3) - Einbringen der Pflanze ins Pflanzloch - Abstreifen/Zerkrümeln des Erdpfropfes vom Spaten in das Pflanzloch - Antreten des Pfropfes/der Erde - Sicheres Anwachsen der Pflanzen - Zur Ballenpflanzung auch außerhalb der üblichen Verfahrens-beurteilung Verfahrensbeurteilung Pflanzzeiten durchführbar - einfach zu erlernendes Verfahren - gute Eignung bei Nachbesserungen Michael Neues, FRef AELF Coburg, Außenstelle Lichtenfels 5) - tieferes Eindringen der Wurzel durch leichtes Anheben des Hackenblattes und Nachschieben der Pflanze 6) - Schließen des Pflanzspaltes durch Hackenstich hinter die Pflanze und Anhebeln des Stiels - einfach zu erlernendes Verfahren und vielseitig einsetzbares Verfahren - Pfahlwurzler können ohne größere Wurzeldeformation ins Erdreich gebracht werden
Jahresbeitrag Mit der Bitte um Beachtung: Ab dem laufenden Jahr 2013 wird der Mitglieds- bzw. Jahresbeitrag der WBV für das laufende Jahr bereits in den Sommermonaten eingezogen en und nicht mehr wie bislang erst Ende Oktober. Weiterhin bitten wir umgehend um Mitteilung, wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat. Jeder Rückläufer im Lastschriftverfahren kostet unnötig Geld und Arbeitsaufwand. Umzug Bedingt durch Umbaumaßnahmen im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten in Lichtenfels zieht die Geschäftsstelle der WBV ab Mitte März 2013 vorläufig in einen Raum im ersten Stockwerk des Gebäudes um. Vom 11.-13. März 2013 ist die Geschäftsstelle wegen des Umzugs geschlossen und auch telefonisch nicht zu erreichen. Danach sind wir wieder unter der bekannten Ruf- und Faxnummer erreichbar. Termine Auch 2013 finden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten (AELF) wieder Gebietsversammlungen statt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht. Alle Mitglieder der genannten Ortsverbände erhalten außerdem eine persönliche Einladung per Post. wo? Mährenhüll Reundorf Ober-langheim Marktgraitz Datum zeit beteiligte Ortsverbände Datum Waldbegang Frankenberg Klemenz/ Dauer Schütz Gasthof Pension Müller Dorfgasthof Zum Löwen bei Fam. Dinkel Gaststätte Zum Goldenen Lamm 15-Mai-13 19:30 22-Mai-13 19:30 5-Jun-13 19:30 12-Jun-13 19:30 19-Jun-13 19:30 Eggenbach Jugendheim 26-Jun-13 19:30 Kleinziegenfeld, Großziegenfeld, Arnstein, Wallersberg, Mosenberg, Frankenberg, Kaspauer, Siedamsdorf, Altendorf, Giechkröttendorf Wattendorf, Mährenhüll, Bojendorf Kösten, Seubelsdorf, Reundorf, Schönsreuth, Buch a. F., Untersiemau, Tiefenroth, Stetten Rothmannsthal, Eichig, Köttel, Lahm, Isling, Roth, Mönchkröttendorf, Oberlangheim, Klosterlangheim, Mistelfeld, Lichtenfels Trainau, Marktgraitz, Marktzeuln, Zettlitz, Redwitz, Unterlangenstadt Unterbrunn, Oberbrunn, Birkach, Neudorf b. Ebensfeld, Döringstadt, Messenfeld, Eggenbach, Draisdorf, Wiesen, Nedensdorf, Unnersdorf, Stadel, Altenbanz, Püchitz, Zilgendorf 17-Mai-13 24-Mai-13 7-Jun-13 14-Jun-13 21-Jun-13 28-Jun-13 Treffpunkt Klemenz/ Dauer, dann mit Fahrgemeinschaften Schütz, dann mit Fahrgemeinschaften Wanderparkplatz, ehemalige Jugendherberge Lichtenfels (Alte Coburger Straße) Dorfgasthof Zum Löwen bei Fam. Dinkel, dann mit Fahrgemeinschaften in den Wald Marktgraitz, Altenheim, dann mit Fahrgemeinschaften (Eichberg) Jugendheim, dann mit Fahrgemeinschaften in den Wald (Tannberg) zeit 17:00 17:00 17:00 17:00 17:00 17:00 Neue Mitglieder Cäcilie Bauer Kösten Sylvia Langer Weingarten Agnes Pitterich Stadelhofen Fred Röder Schney Rainer Schmidtkonz Lichtenfels Willibald Schmitt Stadelhofen Matthias Thein Eggenbach coprint