Erklärung zu den Steuerabzugsmerkmalen und zur Sozialversicherung gültig ab 01.01.2014



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Transkript:

Erklärung zu den Steuerabzugsmerkmalen und zur Sozialversicherung gültig ab 01.01.2014 Hinweis: Die folgenden Daten werden zur Auszahlung Ihrer Bezüge benötigt. Sofern die Angaben freiwillig sind, ist dies im Vordruck vermerkt. Persönliche Angaben Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort / -land Anschrift (Straße, Postleitzahl, Wohnort) 1. Angaben zur Lohnsteuer Steuer-Identifikations-Nr.: Steuerklasse: Kirchensteuer: Steuerfreibetrag: Das Universitätsklinikum Tübingen (UKT) ist: Hauptarbeitgeber Nebenarbeitgeber 2. Angaben zur Sozialversicherung 2.1 Angaben zur Versicherungsnummer Wurde für Sie eine (Europäische) Versicherungsnummer von der Rentenversicherung (siehe Sozialversicherungsausweis) vergeben?, die Versicherungsnummer lautet: Eine Kopie des Sozialversicherungsausweises lege ich bei bisher wurde noch keine Versicherungsnummer vergeben 2.2 Angaben zur Krankenkasse Ich bin zur Zeit (ggf. auch im Rahmen einer Familienversicherung) bei folgender gesetzlichen Krankenversicherung versichert Name, Ort der Krankenkasse Eine Mitgliedsbescheinigung gem. 175 SGB V ist beigefügt wird umgehend nachgereicht

Ich werde zur Zeit als Ausländer im Rahmen eines Auslandsabkommens von der folgenden gesetzlichen Krankenkasse betreut Name, Ort der Krankenkasse Ich bin zur Zeit nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert. Wurden zuletzt Beiträge zur Renten- und/oder Arbeitslosenversicherung an eine gesetzliche Krankenkasse (AOK, Ersatzkasse, usw.) abgeführt? An welche Krankenkasse Beiträge abgeführt wurden, können Sie der letzten Entgeltbescheinigung zur Sozialversicherung entnehmen. Name, Ort der Krankenkasse 2.3 Angaben zur privaten Krankenversicherung Ich bin zur Zeit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert. Ein Nachweis ist beigefügt. Ich habe Anspruch auf Krankentagegeld. Ein Nachweis ist beigefügt. Ich habe keinen Anspruch auf Krankentagegeld. 2.4.1 Angaben zu Tätigkeiten neben dem jetzt begründeten Beschäftigungsverhältnis (Nebentätigkeit) Ich übe eine zusätzliche Beschäftigung aus: wenn : Arbeitnehmer/in (darunter sind auch geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber) und kurzfristig Beschäftigte zu verstehen), Auszubildende/r Nr. von bis Art des Rechtsverhältnisses 1 Name und Anschrift des Arbeitgebers regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit Lfd. mtl. Arbeits- Entgelt (Brutto) Höhe der zu erwartenden Einmalzahlungen, z.b. Urlaubsgeld, Zuwendung (Brutto) 2 selbständige/freiberufliche Tätigkeit als Der zeitliche Umfang beträgt in der Woche Die erzielten Einnahmen betragen monatlich Stunden. Euro. Einkommensnachweis dieser Tätigkeit werde ich vorlegen / liegen bei.

2.4.2 Ich bin neben dem jetzt begründeten Beschäftigungsverhältnis Schüler/in Eine aktuelle Schulbescheinigung ist beigefügt. Studierende/r Eine aktuelle Studienbescheinigung ist beigefügt. Es handelt sich um ein: noch nicht abgeschlossenes Erststudium Zweitstudium, nach einem abgeschlossenen Erststudium, das mit Hochschulprüfung abschließt. Ein Nachweis ist beigefügt. Aufbau- oder Zweitstudium, das nicht mit einer Hochschulprüfung abschließt. Promotionsstudium Teilzeitstudium (z.b. Fernstudium) in Elternzeit von bis 2.5 Nur ausfüllen, wenn es sich bei Ihrem jetzt begründeten Beschäftigungsverhältnis um eine kurzfristige Beschäftigung nach 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV handelt, d.h. auf nicht mehr als zwei Monate befristet oder auf nicht mehr als 50 Arbeitstage befristet ist wenn Sie nicht mindestens an 5 Tagen in der Woche arbeiten. Ich habe innerhalb des Kalenderhres vor der Begründung des jetzigen Beschäftigungsverhältnisses Beschäftigungen bzw. selbständige Tätigkeiten ausgeübt: Zeitraum von - bis regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit durchschnittliches monatliches Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit Ich beabsichtige nach Beendigung des jetzigen Beschäftigungsverhältnisses die Aufnahme bzw. Ableistung einer regelmäßigen Berufstätigkeit (Dauerbeschäftigung oder Berufsausbildung) einer weiteren Schulausbildung, eines Studiums oder des Grundwehr- bzw. Ersatzdienstes Rentner/in / Rentenantragssteller Eine Kopie des Rentenbescheides ohne Anlage ist beigefügt. Ich habe während folgender Zeiten Leistungen nach dem 3. Sozialgesetzbuch (SGB III) von der Agentur für Arbeit bezogen bzw. in während folgender Zeiten als Arbeitssuchende/r gemeldet gewesen oder habe der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestanden: von bis Nachweise (z.b. Lohnbescheinigung oder Bescheinigung von der Agentur für Arbeit) sind beigefügt.

2.6 Nur ausfüllen bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich auf die Rentenversicherungspflicht wegen geringfügig entlohnter Beschäftigung nach 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV verzichten kann. Ich beantrage Rentenversicherungsfreiheit und möchte keine zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge entrichten. Das Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht habe ich zur Kenntnis genommen. Nrn. 2.7 bis 2.11 sind nur auszufüllen, wenn es sich bei Ihrem begründeten Beschäftigungsverhältnis um keine geringfügige Beschäftigung nach 8 SGB IV handelt. 2.7 Nur ausfüllen, wenn Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert waren oder versichert sind Waren Sie am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze frei in der Kranken- versicherung und mit einer eigenen Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen krankenversichert? Hierbei darf es sich jedoch nicht nur um eine private Zusatzversicherung handeln., ein entsprechender Nachweis ist beigefügt 2.8 Angaben zur Feststellung der Beitragshöhe zur Pflegeversicherung Ich habe ein/mehrere Kind/er (leibliche/s, Stief-, Adoptiv-, Pflegekind/er) kein/e Kind/er Mit ist bekannt, dass soweit ich Kinder habe, ich verpflichtet bin diese nachzuweisen (Kopie Geburtsurkunde), da ich sonst bei der Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 % zahlen muss. 2.9 Nur ausfüllen, wenn Sie von folgender Versicherungspflicht auf Antrag befreit worden sind Ich bin auf Antrag befreit worden von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Eine Kopie des jeweiligen Befreiungsbescheides ist beigefügt. 2.10 Nur ausfüllen, wenn Sie einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung Ihrer Berufsgruppe angehören (z.b. Ärzte-, Zahnärzte-, Apothekerversorgung) Ich werde einen Befreiungsantrag stellen Kopie des Befreiungsbescheides wird nach Erhalt nachgereicht Nachweis der berufsständischen Versorgungseinrichtung ist beigefügt

2.11 Zusatzversorgung (öffentlicher Dienst) bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe (VBL) Ich war bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt Zeitraum von bis Ich war bisher: noch nicht bei der VBL zusatzversichert bereits bei der VBL zusatzversichert Meine Versicherungsnummer lautet: von der Zusatzversicherungspflicht befreit bereits bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung (ZVK, u.a.) versichert Name der Zusatzversorgungseinrichtung: (Nachweise beifügen) Mir ist bekannt, dass ich die gegenseitige Anerkennung dieser Versicherung zur VBL beantragen kann Ich bitte um Übersendung entsprechender Anträge Verpflichtungserklärung Mir ist bekannt, dass meine Angaben in dieser Erklärung Einfluss auf die Höhe meiner Nettobezüge haben können. Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind. Mir ist ferner bekannt, dass ich jede Änderung in den o.g. Verhältnissen unverzüglich dem UKT mitzuteilen habe und infolge unterlassener oder unvollständiger Anzeige nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten muss. Datum, Unterschrift

Allgemeines - nur für geringfügig Beschäftigte - Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Seit dem 01. Januar 2013 unterliegen Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob) ausüben, grundsätzlich der Versicherungs- und vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil am Rentenversicherungsbeitrag beläuft sich auf 3,9 Prozent (bzw. 13,9 Prozent bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen in Privathaushalten) des Arbeitsentgelts. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers (15 Prozent bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen im gewerblichen Bereich/ bzw. 5 Prozent bei solchen in Privathaushalten) und dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 18,9 Prozent. Zu beachten ist, dass der vollen Rentenversicherungsbeitrag mindestens von einem Arbeitsentgelt in Höhe von 175 Euro zu zahlen ist. Vorteile der vollen Beitragszahlung zur Rentenversicherung Die Vorteile der Versicherungspflicht für den Arbeitnehmer ergeben sich aus dem Erwerb von Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) berücksichtigt wird. Pflichtbeitragszeiten sind beispielsweise Voraussetzung für einen früheren Rentenbeginn, Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation (sowohl im medizinischen Bereich als auch im Arbeitsleben), den Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, den Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung und die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (zum Beispiel die so genannte Riester-Rente) für den Arbeitnehmer und gegebenenfalls sogar den Ehepartner. Darüber hinaus wird das Arbeitsentgelt nicht nur anteilig, sondern in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Ist die Versicherungspflicht nicht gewollt, kann sich der Arbeitnehmer von ihr befreien lassen. Hierzu muss er seinem Arbeitgeber möglichst mit beiliegendem Formular schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wünscht. Übt der Arbeitnehmer mehrere geringfügig entlohne Beschäftigungen aus, kann der Antrag auf Befreiung nur einheitlich für alle zeitgleich ausgeübten geringfügigen Beschäftigungen gestellt werden. Über den Befreiungsantrag hat der Arbeitnehmer alle weiteren auch zukünftige Arbeitgeber zu informieren, bei denen er eine geringfügig entlohne Beschäftigung ausübt. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist für die Dauer der Beschäftigung(en) bindend, sie kann nicht widerrufen werden. Die Befreiung wirkt grundsätzlich ab Beginn des Kalendermonats des Eingangs beim Arbeitgeber, frühestens ab Beschäftigungsbeginn. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber der Minijob-Zentrale die Befreiung bis zur nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Befreiungsantrages bei ihm meldet. Anderenfalls beginnt die Befreiung erst nach Ablauf des Kalendermonats, der dem Kalendermonat des Eingangs der Meldung bei der Minijob-Zentrale folgt. Konsequenzen aus der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Geringfügig entlohnte Beschäftigte, die die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen, verzichten freiwillig auf die oben genannte Vorteile. Durch die Befreiung zahlt lediglich der Arbeitgeber den Pauschalbetrag in Höhe von 15 Prozent (bzw. 5 Prozent bei Beschäftigten in Privathaushalten) des Arbeitsentgelts. Die Zahlung eines Eigenanteils durch den Arbeitnehmer entfällt hierbei. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer nur anteilig Monate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten erwirbt und auch das erzielte Arbeitsentgelt bei der Berechnung der Rente nur anteilig berücksichtigt wird. Hinweise: Bevor sich ein Arbeitnehmer für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entscheidet, wird eine individuelle Beratung bezüglich der rentenrechtlichen Auswirkungen der Befreiung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfohlen. Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung ist kostenlos unter der 0800 10004800 zu erreichen. Bitte nach Möglichkeit beim Anruf die Versicherungsnummer der Rentenversicherung bereithalten.