Hinweise für zur Förderung von Klassenfahrten. zur Berufsbildung 2012

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Transkript:

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen I5/6213.01-1/1 Hinweise für zur Förderung von Klassenfahrten zur Berufsbildung 2012 vom 10. 13. Dezember 2012 in Nürnberg I. Informationen zur Förderung von Klassenfahrten Allgemeines: Im Rahmen der Berufsbildung 2010 wurde eine Umfrage durchgeführt, die auch die Notwendigkeit eines Zuschusses zu Klassenfahrten beinhaltete. Danach antworteten nur 28,6% aller befragten Lehrkräften, dass sie die Förderung in Anspruch genommen hätten. Von diesen gaben nur 26,5% an, dass die Förderung ausschlaggebend für die Besuchsentscheidung gewesen sei. Zudem gibt es seit dem Jahr 2012 für bedürftige Kinder das Bildungspaket, aus dem auch Klassenfahrten finanziert werden. Die Umfrageaussagen sowie die Einführung der Förderung aus dem Bildungspaket lassen eine Förderung wie bisher nicht mehr zu. Deshalb wird ein Zuschuss für Klassenfahrten nur noch unter folgenden Bedingungen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewährt: 1. Förderung von Klassenfahrten unabhängig von der Schulart: Es werden nur noch Klassenfahrten bei einer einfachen km-entfernung von mindestens 200 km finanziell unterstützt: Die Zuschusshöhe ist begrenzt auf maximal 90% der tatsächlichen Kosten. Schüler/innen, von denen bekannt ist, dass Anspruch nach dem Bildungspaket be- Telefon Vermittlung: 089 1261-01 E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de Internet: www.zukunftsministerium.bayern.de Adresse: Winzererstraße 9, 80797 München

SEITE 2 steht, sind von der Förderung ausgenommen. Eine Nachfinanzierung ist nicht möglich. Zuschusshöhe km-entfernung Schule NürnbergMesse einfach je Schüler/in 200 bis 249 km 6,00 250 bis 299 km 13,00 ab 300 km 14,00 2. Förderung von Klassenfahrten von Schüler/innen beruflicher Schulen, die die allgemeinbildende Schule bereits verlassen haben und sich noch in keiner schulischen oder dualen Berufsausbildung befinden (z.b. BVJ, EQ), sowie Schüler/innen aus Fachoberschulen (FOS) Die Zuschusshöhe ist begrenzt auf 90% der tatsächlichen Kosten. Für Klassenfahrten von Schulen mit Sitz im Bereich des VGN erfolgt keine Förderung Schüler/innen, von denen bekannt ist, dass Anspruch nach dem Bildungspaket besteht, sind von der Förderung ausgenommen. Eine Nachfinanzierung ist nicht möglich. Zuschusshöhe: km-entfernung Schule NürnbergMesse einfach je Schüler/in bis 99 km 1,50 100 bis 149 km 3,00 150 bis 199 km 5,00 200 bis 249 km 6,00 250 bis 299 km 13,00 ab 300 km 14,00

SEITE 3 3. Keine Förderung wird nach Ziffer 1 und 2 gewährt: für Schulklassen, in denen der Besuch der Veranstaltung nicht adäquat vorund nachbereitet wird. für Klassenfahrten zur Berufsbildung 2012, die bereits von einer anderen öffentlichen Institution gefördert werden. 3. Antragstellung Für die Antragstellung finden Sie hier die Anträge: Antrag für Klassenfahrten mit einer Entfernung von mindestens 200 km einfach unabhängig von der Schulart Antrag für Klassenfahrten für Schüler/innen beruflicher Schulen, die die allgemeinbildende Schule bereits verlassen haben und sich noch in keiner Ausbildung befinden, bzw. aus Fachoberschulen. Es soll nur ein Antrag je Schule gestellt werden. Eine Aufsicht führende Lehrkraft legt den ausgefüllten Zuschussantrag zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung einer Klassenfahrt der Schulleitung vor. Die Schulleitung überprüft die Vollständigkeit der Angaben, unterzeichnet den Zuschussantrag und sendet (nur) diesen bis spätestens 26.11.2012 an das Zentrum Bayern Familie und Soziales, Regionalstelle Nürnberg. Für die Ermittlung einer kostengünstigen Beförderungsmöglichkeit sowie für die Richtigkeit der Angaben im Antrag ist die Schulleitung verantwortlich. 4. Bewilligungsbehörde/Rückfragen Zuständig für die Abwicklung des Förderverfahrens ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken, 90336 Nürnberg. Ansprechpartner sind Herr Bayer Tel. 0911/928 2195 (Manfred.Bayer@zbfs.bayern.de) und Herr König Tel 0911/928-2199 (Peter.Koenig@zbfs.bayern.de) jeweils Fax Nr. 0911/928-2404.

SEITE 4 Die Schulen erhalten mit dem Bewilligungsbescheid auch ein Formblatt für einen vereinfachten Verwendungsnachweis. 5. Zahlung des Zuschusses Der Zuschuss wird bei rechtzeitiger Antragstellung noch vor Messebeginn auf das im Antrag angegebene Konto i.d. R. ein Konto des Sachaufwandsträgers- überwiesen. 6. Mitteilungs- und Rückzahlungspflicht Bereits vor Bescheiderteilung sind eventuelle Änderungen gegenüber den Angaben im Antrag der Bewilligungsbehörde unverzüglich (ggf. telefonisch) mitzuteilen. Sollte die Klassenfahrt nicht wie geplant durchgeführt werden, entscheidet die Bewilligungsbehörde über die Rückforderung. Wichtige Hinweise zum Besuch der Messe und zum Rahmenprogramm sowie für den Besuch von Lehrkräften finden Sie unter www.berufsbildung.bayern.de Hier finden Sie z.b. die Orientierungshilfen für Lehrkräfte zur Vorbereitung des Besuchs, Hinweise zu Fahrten mit der Bahn, tagesaktuelle Auszüge der Veranstaltungen am Besuchstag einschließlich der Lehrerfortbildungen und sonstigen Veranstaltungen für Bildungsfachleute. Hier finden Sie auch die Veranstaltungen, die noch nach Drucklegung des Katalogs hinzugekommen sind. Anmeldeformulare für die Veranstaltungen: Entscheidend ist der Eingang der Anmeldung. Eine Teilnahme ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung möglich. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, bedeutet dies, dass eine Teilnahme leider nicht möglich ist. Ein Faxformular, mit dem Sie entsprechend der Schülerzahl Hallenpläne mit Wettbewerbsunterlagen anfordern können.

SEITE 5 Nutzen Sie den Nachmittag zum Besuch! Der Andrang in den Hallen ist am Vormittag erfahrungsgemäß am größten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, soweit möglich, auch die Nachmittage für einen Besuch zu nutzen. Fortbildung der Lehrkräfte Lehrkräfte erhalten im Messezentrum Presse-Center Mitte CCN Mitte, Ebene 0 auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung, die ggf. als Nachweis für die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme anerkannt werden kann. Näheres hierzu wird zu Beginn des Schuljahres 2012/13 durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst - Beiblatt (KWMBl) veröffentlicht.