1.4. Vorprüfung des Auswahlverfahrens und das Preisrichtergremium Die Vorprüfung für die 1. Phase und 2. Phase erfolgt durch:

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Transkript:

OFFENES ZWEIPHASIGES BEWERBUNGSVERFAHREN FÜR DAS 11te INTERNATIONALE BILDHAUERSYMPOSION DES SKULPTUREN RHEINLAND-PFALZ e.v. 1.0. Allgemeine Bedingungen 1.1. Auftraggeber und Auswahlverfahren Der gemeinnützige Verein Skulpturen Rheinland-Pfalz e.v. lobt ein Auswahlverfahren unter Bildhauer/innen und Künstlern aus, um Gestaltungsvorschläge für das 11. internationale Bildhauersymposion zu erhalten. Das Symposion findet in der Nähe von Kaiserslautern/Deutschland vom 08.06.2017 bis zum 09.07.2017 statt. Die Anreise erfolgt am 06.06.2017. Das Künstlerhonorar beträgt 5.000 Euro. Kost und Logis übernimmt der Verein. Das Auswahlverfahren wird als offenes, zweiphasiges Verfahren ausgeschrieben. In der ersten Phase können Künstler/innen bis zum 30.09 2016 ihr Interesse an einer Teilnahme am Wettbewerb bekunden und die erbetenen Unterlagen einsenden. Aus den Teilnehmern der ersten Bewerbungsphase werden 20 Teilnehmer vom Auswahlgremium des Bewerberverfahrens ausgewählt und für die zweite Phase eingeladen. Die Teilnehmer der zweiten Phase werden gebeten, bis spätestens 10.01.2017 ihre Entwürfe einzureichen und die Teilnahme verbindlich zu erklären. Das Verfahren ist in der zweiten Phase anonym. Mit der Teilnahme erkennt jede/r Künstler/in die folgenden Ausschreibungsbedingungen an. 1.2. Teilnehmer Folgende Künstler/innen sind eingeladen am Auswahlverfahren teilzunehmen: Alle professionell freischaffenden Künstler/innen die mit Ihren Skulpturen den Bezug zur Landschaft herstellen. Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass der Verein auch Konzepte aus verwandten Kunstrichtungen (z.b. Land Art) begrüßt. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind: - Künstler/innen die bereits an einem der vorangegangenen Symposien des Vereins Skulpturen Rheinland-Pfalz e.v. teilgenommen haben. 1.3. Beschreibung Der Verein SKULPTUREN RHEINLAND-PFALZ e.v. organisiert seit 1990 Symposien im Großraum Pfälzer Wald und angrenzenden Regionen. Bisher wurden zehn Symposien durchgeführt. Vorwiegend wurden dabei Sandstein, Metall und Holz verarbeitet. Bitte informieren Sie sich hier über unsere Arbeit: http://www.skulpturen-rheinland-pfalz.de/ 1.4. Vorprüfung des Auswahlverfahrens und das Preisrichtergremium Die Vorprüfung für die 1. Phase und 2. Phase erfolgt durch: 2. 2. freischaffende Künstler Die Referenzen und Projektstudien der ersten Phase werden beurteilt von: 2. 1. Vertreter des BBK Rheinland-Pfalz 3. 1. Vertreter der Pfalzgalerie Kaiserslautern 4. 1. freischaffender Künstler/in Die Arbeiten der zweiten Phase werden beurteilt von: 2. 1. Vertreter des BBK Rheinland-Pfalz 3. 1. Vertreter der Pfalzgalerie Kaiserslautern

4. 1. freischaffender Künstler/in Die Vorprüfer prüfen die eingereichten Wettbewerbsarbeiten eigenverantwortlich auf die Einhaltung der Teilnahmebedingungen. Die Vorprüfer sind von Auswahlgremium und Preisgericht ausgeschlossen! Über den Verlauf der Vorprüfungen und der Gremiensitzungen ist jeweils ein Protokoll zu erstellen. Ein Einspruchsrecht gegen Beurteilung und Empfehlung ist ausgeschlossen. Abschriften des Protokolls ergehen unmittelbar nach der Preisgerichtsentscheidung an: alle teilnehmenden Künstler das Finanzministerium das Kultusministerium 1.5. Vergütung Die Teilnehmer/innen des Bewerbungsverfahrens erhalten kein Bearbeitungshonorar. 1.6. Aufgabe In den gelisteten Links finden Sie Informationsmaterialien zu den bereits ausgeführten Symposien, einige repräsentative Fotografien aus der umliegenden Landschaft und einen Auszug aus der Landkarte der Umgebung. Erbeten werden Entwürfe, die als Solitärskulptur oder auch als raumgreifende, mehrteilige Gestaltung ausgeführt werden können. Konzepte aus dem erweiterten Bereich der Skulptur und der Land Art sind ausdrücklich erwünscht. Die zur Verwendung kommenden Materialien müssen so verarbeitet werden, dass keine Verletzungsgefahr auftreten kann und eine dauerhafte Aufstellung im Freien gewährleistet ist Die Fundamentierung erfolgt entsprechend der Berücksichtigung der Statik nach Angaben des Künstlers bauseits. Der Auftraggeber erwartet einen eigens für die Aufgabenstellung angefertigten Entwurf. Es ist nur ein Vorschlag pro Teilnehmer (Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Teilnehmer) einzureichen. 1.7. Urheberrecht Das Urheberrecht, einschließlich des Rechtes der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei dem/der Künstler/in. Der Verein Skulpturen Rheinland-Pfalz e.v. ist zu Dokumentationszwecken an einer Veröffentlichung der von ihm beauftragten Kunstwerke interessiert. Der Urheber räumt dem Auftraggeber ohne eine zusätzliche Vergütung das Recht ein, fotografische Aufnahmen anzufertigen, die für dokumentarische Zwecke ohne gewerbliche Absichten verwendet werden dürfen. 1.8. Kennzeichnung der einzureichenden Unterlagen Die Ausarbeitungen der zweiten, anonymen Phase sind in allen Stücken ohne Namen und Signum des Urhebers und nur durch eine sechsstellige arabische Kennzahl zu bezeichnen. Die Anschrift des Entwurfsverfassers (Verfassererklärung) ist in einem verschlossenen undurchsichtigen Umschlag mit der gleichen Kennzahl als Aufschrift beizufügen. Der Verfasser versichert mit seiner Unterschrift ehrenwörtlich, dass er der geistige Urheber der Arbeit ist.

1.9. Abgabetermin Die Arbeiten sind unter folgender Adresse kostenneutral einzureichen: SKULPTUREN RHEINLAND-PFALZ e.v. Schweinstal D 67706 Krickenbach Der Abgabetermin für die 1. Phase ist am 30.09.2016 Der Abgabetermin für die 2. Phase ist am 10.01.2017 Bei der Übersendung durch die Post, etc. muss die rechtzeitige Einlieferung durch einen Aufgabestempel, spätestens vom Tage des Abgabetermins an, nachgewiesen werden. 1.10. Rückfragen Etwaige Anfragen zur Ausschreibung können bis zum 01.11.2016 schriftlich per E-Mail bei info@skulpturen-rheinland-pfalz.de eingereicht werden. Fragen und Antworten werden zusammengestellt und den Teilnehmern des Wettbewerbs auf der HP des Vereins zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der angegebenen Frist werden Anfragen nicht mehr beantwortet. Bitte wenden Sie sich nicht telefonisch an den Auslober. 1.11. Haftung Für den Verlust oder die Beschädigung der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur dann, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen wird. 2.0. Leistungen der Bewerber 2.1. für die erste Phase Kurzverweis in DinA4 auf 3 Referenzen mit Angaben zu - Ausführungsjahr, - Standort, Material, - künstlerisches Anliegen. Pro Referenz ein Erläuterungsblatt im Format DinA3 in freier Gestaltung. Insgesamt reichen Sie also vier Blätter ein: - ein Stück DinA4 mit Kurzverweis und - drei Stücke DinA3 mit der frei gestalteten Vorstellung Ihrer Referenzobjekte) Bitte reichen Sie keine Kataloge oder andere lose Blattsammlungen ein. 2.2. für die zweite Phase - Zwei DinA3 Poster des Entwurfs (Ansichtsskizze) im Maßstab 1 : 20 (Sofern es zur Verdeutlichung der Idee nötig ist, kann der Maßstab verändert werden; um eine Vergleichbarkeit herzustellen, ist jedoch zwingend eine Detaildarstellung im genannten Maßstab gefordert.) - Zwei DinA3 Poster zur Erläuterung des räumlichen Gesamtzusammenhangs in frei wählbarem Maßstab. - Kurzer Erläuterungsbericht (inhaltliche Beschreibung des Konzepts und der Gestaltungsabsicht) auf max. einer DIN A 4 Seite - Angaben zu Material, Herstellungstechnik, Montagebedingungen und gegebenenfalls zu baulichen Voraussetzungen, auf max. einer DIN A 4 Seite

3. Fertigstellung der Arbeit Die Fertigstellung und Montage des Kunstwerks muss zum Ende des Symposionzeitraumes erfolgen. 4. Dokumentation Das Kunstwerk wird vom Auftraggeber dokumentiert. Der/die Künstler/in stellt dem Auftraggeber biografische Daten, sowie einen Erläuterungstext für die Veröffentlichung zur Verfügung.

Kennzahl.. OFFENES ZWEIPHASIGES BEWERBUNGSVERFAHREN FÜR DAS 11te INTERNATIONALE BILDHAUERSYMPOSION DES SKULPTUREN RHEINLAND-PFALZ e.v. Verfassererklärung Name:... Anschrift:...... Tel.Nr:.. E-Mail:... Erklärung: Hiermit erkläre/n ich/wir eidesstattlich, dass ich/wir Verfasser des eingereichten Entwurfes bin/sind und diesen noch nicht anderweitig verwendet habe/n..., den. Ort Datum. Unterschrift/en