Positionspapier Explosionsschutzdokument

Ähnliche Dokumente
SICHERHEITSDATENBLATT

Explosionsschutzdokument nach 6 BetrSichV

Sicherheit beim Umgang mit Kohlensäureflaschen - Steigrohr -

Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Sicherheitshinweise nach GHS

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß RL 1907/2006/EG (REACH)

Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

SICHERHEITSDATENBLATT

Anschließen von Schankgasen

Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel

1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. 2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen. 3. Mögliche Gefahren. 4. Erste-Hilfe-Massnahmen

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke

Explosionsschutz- Dokument

SICHERHEITSDATENBLATT Gemäß 1907/2006/EG (REACH)

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Sicherer Umgang mit technischen Gasen LiProtect

Technische Informationsstelle des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Stuttgart. Explosionsschutzdokument nach der Betriebssicherheitsverordnung

Gefahrstoffe im Betrieb

Umgang mit Druckgasflaschen im Labor

EG-SICHERHEITSDATENBLATT nach TRGS 220

Sicherheitsbelehrung für das Physikalisch-Chemische Praktikum

Gefahrstoffverzeichnis ÖKOPROFIT-Pflicht-Arbeitsblatt 6-1 Datum: FH München, Drucksaal G0.32 Bearbeiter: Berchtold Version: 1

Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung. (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)

Gefahren für Mensch und Umwelt

Umgang mit Druckgasflaschen in Betriebslägern

EG-Sicherheitsdatenblatt

Explosionsgefährdete Bereiche

EG-Sicherheitsdatenblatt

Informationen für Nachbarn und die Öffentlichkeit nach 11 Störfallverordnung (12. BImSchV)

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Entzündbare Gase. M M«

S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T

Sicherheitsdatenblatt Edelgase und Sauerstoff, Gemisch, Verdichtet (Schutzgas)

Explosionsschutzdokument Nr. 02 nach 6 BetrSichV Beurteilung der Explosionsgefahr durch Gase, Dämpfe und Nebel in Räumen und Bereichen

Explosionsschutz Grundsätze & Schutzmassnahmen. Pascal Höhener SAT -Olten. Ex-Schutz

SICHERHEITSDATENBLATT

informiert SICHERER UMGANG MIT GAS

Technische Regeln Druckgase

Eberhard-Finckh-Straße D Ulm (Donau) Germany

Sicherheitsdatenblatt Argon, verdichtet

SICHERHEITSDATENBLATT

EG-Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 7

1. ALLGEMEINES 2. SICHERHEITSHINWEISE

6LFKHUKHLWVGDWHQEODWW

Pyrowatte, Pyroschnur, Pyropapier

Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß RL 1907/2006/EG (REACH)

Seite : 1 / 6 SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : 0 gemäß VO (EG) 1907/2006 (REACH) Datum : 13 / 12 / : Entzündbare Gase.

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Wasserstoff verdichtet

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Enzyme Shampoo - flüssig

1. Stoff-/Zubereitung- und Firmenbezeichnung

G H S / C L P. G e f a h r e n p i k t o g r a m m s. H - S ä t z e, P - S ä t z e

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG

Erdgas - Eigenschaften. Erdgas - Eigenschaften. Mögliche Zündquellen. Erdgas-Luft-Gemische

Sicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Gemäß EG-Richtlinie

: DuPont SUVA 95 Refrigerant

Schleifmittelwerk Kahl Artur Glöckler GmbH Poststr. 6, D Kahl Tel: Fax: -20

2. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS-Nummer EINECS-Nummer Bezeichnung Gehalt Gefahrsymbol R-Sätze

Ex - Schutz auf Abwasseranlagen

Willkommen. Herzlich willkommen zur Unterweisung Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

Sicherheitsdatenblatt

3. Verwendung Fester Synthesebinder zur Produktion von farbigen Straßenbelägen im Heißeinbau

Sicherheitsdatenblatt gemäß EG-Richtlinie 91/155/EWG. CORATEX HT Orange Reinigungsemulsion für Kunststoff- Verarbeitungsmaschinen

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß RL 1907/2006/EG (REACH)

Umgang mit Druckgasflaschen im Betrieb

Sicherheitsdatenblatt gemäß (91/155/EWG) THERMODUORIT NovoClic. 1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Gefahrstoffbeauftragte in Schulen

Acetylen (CAS-Nr.: ) Branche: Metall

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

Sicherheitsdatenblatt Gemäß EG-Richtlinie (01/58/EG) / 6 GefStoffV Handelsname: Erdgas getrocknet

Institut für Pharmazeutische und Medizinische Chemie WWU

Gut informiert. Kurzzusammenfassung über die Kennzeichnung von Gasflaschen und die Verordnung über die Beförderung auf der Strasse

Datum der letzten Überarbeitung: 2. Februar BEZEICHNUNG DES STOFFES / DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS. EVA-basierendes Heißklebstoff

Sicherheitsdatenblatt für Batteriesäure (verdünnte Schwefelsäure) gemäß EU-Richtlinien 91/155/EWG

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Nummer:

Spaß bei der Sicherheitsunterweisung. Mit einem Kartentrick die Unterweisung lebhaft gestalten und zu einem wirklichem Erfolg machen.

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91 / 155 / EWG

Sicherheitsdatenblatt (91/155 EWG) Druckdatum Überarbeitet (D) Version 1.0 VPS Tray Adhesive

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006

EG-Sicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) 1907/2006. Sauerstoff. Seite 2 bis 5. ROTHENBERGER Werkzeuge GmbH Industriestr.

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Druckdatum Überarbeitet MK-dent PREMIUM SERVICE ÖL

CB SICHERHEITSDATENBLATT

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung EG Nr. 1907/2006 geändert durch Verordnung EU Nr. 453/2010

Übersichtsblatt für Feuerwehren und Notdienste in Zusammenarbeit mit den Gasverteilungsunternehmen

Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes

Tel. : 052 / Fax : 052 / / (Tox-Zentrum) 052 / (Bürozeit)

7 Anhänge, 14,3 MB. + praevention_.pdf (9,4 MB) Versuch/Tätigkeiten: praevention_.pdf (4,4 MB) Werden Tätigkeiten. Gefahrstoffen durchgeführt?

Titelmasterformat durch Klicken. bearbeiten

Achtung SICHERHEITSDATENBLATT. Argon SDB-NR. 06B. Einstufung des Stoffs oder Gemischs. Kennzeichnungselemente

Sicherheitsdatenblatt gemäß 93/112/EG

Seite 1 von 5 EU-Sicherheitsdatenblatt (gemäß EG-Richtlinie 91/155/EWG)

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

Transkript:

Positionspapier Explosionsschutzdokument Erläuterungen und Beispiele Zur Lagerung brennbarer Gase in ortsbeweglichen Druckgeräten (z. B. Druckgasflaschen, Bündeln) im Freien

1. Vorschriften Gemäß 6 Betriebssicherheitsverordnung ist ein Explosionsschutzdokument für Bereiche zu erstellen, in denen unter bestimmten Voraussetzungen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (g.e.a.) auftreten kann. Hinweis: Bei der Erfüllung der Verpflichtungen nach Absatz 1 können auch vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Dokumente oder andere gleichwertige Berichte verwendet werden, die auf Grund von Verpflichtungen nach anderen Rechtsvorschriften erstellt worden sind. 09.05.2007 2

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (g.e.a.) Explosionsschutzregeln BGR 104 (ZH 1/10), TRBS 2152 Teil 2 10 Liter explosionsfähige Atmosphäre als zusammenhängende Menge in geschlossenen Räumen (unabhängig von der Raumgröße) Welche Menge explosionsfähiger Atmosphäre im Freien als gefahrdrohend angesehen werden muss, lässt sich nur im Einzelfall abschätzen. 09.05.2007 3

2. Risikobeurteilung zur Lagerung von brennbaren Gasen im Freien etriebserfahrung Die jahrzehntelange praktische Betriebserfahrung der Industriegaseunternehmen bei der Lagerung von brennbaren Gasen in geschlossenen ortsbeweglichen Druckgasbehältern im Freien ist: Druckgeräte im geschlossenen Zustand sind auf Dauer technisch dicht (vgl. BGR 104 bzw. TRBS 2152). Die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre ist nicht möglich, so lange am Entnahmeventil nicht manipuliert bzw. hantiert wird. Schlussfolgerungen: Keine Explosionsschutz-Zonen, kein Explosionsschutzdokument erforderlich. 09.05.2007 4

Technische Dichtheit (BGR 104, TRBS 2152 sowie TRB 600) Apparaturen sind auf Dauer technisch dicht. Konstruktionsbedingt technisch dicht bleiben - z. B. Armaturen mit Stopfbuchsenabdichtung mit selbstständig nachstellenden Packungen. Technische Dichtheit durch Instandhaltung und Überwachung ständig gewährleisten - Begehung des Lagers und Kontrolle - Dichtheitsprüfung mit schaumbildenden Mitteln. 09.05.2007 5

Voraussetzungen Entnahmeventile sind geschlossen. Keine Manipulation und Handhabung von Entnahmeventilen. Ein Ventilschutz ist vorhanden. Inhaltsprüfungen (Gas) werden nicht vorgenommen. Eine Gefährdungsbeurteilung liegt vor. 09.05.2007 6

Weitere Schutzmaßnahmen Betriebsanweisungen für brennbare Gase liegen vor. Regelmäßige Unterweisungen des Personals. Regelmäßige Begehung des Lagers. Rauch- und Feuerverbote. Keine Lagerung brennbarer Stoffe. Druckgasflaschen sind gegen Umfallen gesichert. Zutritt von Unbefugten ist verboten. BETRIEBSANWEISUNG GEM. 20 GEFSTOFFV BETRIEB: ARBEITSBEREICH: GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG / TÄTIGKEIT Wasserstoff, gasförmig ( H2, GH2) Form: gasförmig Farbe: farblos Geruch: geruchlos GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Hochentzündlich. Wasserstoff ist sehr viel leichter als Luft. Bei Ansammlung in geschlossenen Räumen besteht akute Explosionsgefahr. Wasserstoff verbrennt mit sehr heißer, im Tageslicht fast unsichtbarer Flamme. Gefährliche Reaktionen mit Acetylen, Distickstoffoxid, Fluor, Chlor, Stickstoffdioxid oder Stickstoffteroxid sind möglich. Bei hohen Ausströmgeschwindigkeiten Gefahr der Selbstenzündung. Kann durch Sauerstoffverdrängung Erstickungsgefahr hervorrufen. Infolge Geruchslosigkeit ist Wasserstoff nicht wahrnehmbar. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSMASSREGELN Nicht rauchen. Von Zündquellen (elekt. Geräten, offene Flammen, Funken) fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Allgemein für gute Belüftung sorgen, besonders im Deckenbereich. Behälter dicht geschlossen, an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Undichte Behälter ins Freie bringen. Nicht mit brennbaren oder oxydierenden Stoffen (z.b. Sauerstoff) lagern. Feuerarbeiten nur mit schriftlicher Erlaubnis. Nr.: 227 01/00 Beim Umgang mit Flaschen: Handschutz: Schutzhandschuhe Fußschutz: Schutzschuhe VERHALTEN BEI STÖRUNGEN ODER IM GEFAHRENFALL Leckage: Zufuhr von Wasserstoff zur Austrittsstelle absperren. Brand: Feuer in Räumen nur löschen, wenn Wasserstoffzufuhr nicht abzusperren ist und der Wasserstoff nicht gefahrlos abbrennen kann. Löschmittel: verwenden. Bei kleinem Brandherd CO2 oder Pulverlöscher, bei großem Brandherd Sprühwasser Umgebungsbrand: Wasser kühlen. Wasserstoffflaschen aus der Brandzone entfernen oder aus gedeckter Stellung mit VERHALTEN BEI UNFÄLLEN; ERSTE HILFE Atembeschwerden: Atemspende oder Gerätebeatmung, möglichst mit Sauerstoff. Frische Luft zuführen und Atemwege freihalten. Bei Atemstillstand Bei Bewußtlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Arzt hinzuziehen. Verbrennung: Betroffene Stellen sofort langanhaltend mit sauberem Wasser kühlen und steril abdecken, ansonsten sind Maßnahmen abhängig von der betroffenen Stelle ("Anleitung zur ersten Hilfe" im Verbandskasten ). Arzt hinzuziehen. Notruf: SACHGERECHTE ENTSORGUNG Fach 75 Wasserstoff gasfoermig.doc. 09.05.2007 7

Kein Explosionsschutzdokument erforderlich! (Bsp.: Acetylenlagerung) Begründungen: Lagerung im Freien Flaschenventile sind fest verschlossen und mit Ventilschutz versehen Keine Lagerung brennbarer Stoffe Flaschen sind gegen Umfallen gesichert. 09.05.2007 8

Kein Explosionsschutzdokument erforderlich! Bsp.: Propanlagerung Begründungen: Lagerung im Freien Flaschenventile sind fest verschlossen und mit Ventilschutz versehen Keine Lagerung brennbarer Stoffe Flaschen sind gegen Umfallen gesichert. 09.05.2007 9

Kein Explosionsschutzdokument erforderlich! Bsp.: Acetylen und Wasserstofflagerung Begründungen: Lagerung im Freien Flaschenventile sind fest verschlossen und mit Ventilschutz versehen Keine Lagerung brennbarer Stoffe Flaschen sind gegen Umfallen gesichert. 09.05.2007 10

Kein Explosionsschutzdokument erforderlich! Bsp.: Acetylen- und Wasserstofflagerung Begründungen: Lagerung im Freien Flaschenventile sind fest verschlossen und mit Ventilschutz versehen Keine Lagerung brennbarer Stoffe Flaschen sind gegen Umfallen gesichert. 09.05.2007 11

Kein Explosionsschutzdokument erforderlich! Bsp.: Propanlagerung Begründungen: Lagerung im Freien Flaschenventile sind fest verschlossen und mit Ventilschutz versehen Keine Lagerung brennbarer Stoffe Flaschen sind gegen Umfallen gesichert. 09.05.2007 12