Diplomlehrgang zur geprüften Fachkraft für tiergestützte Therapie und tiergestützte Fördermaßnahmen CURRICULUM

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Transkript:

Diplomlehrgang zur geprüften Fachkraft für tiergestützte Therapie und tiergestützte Fördermaßnahmen CURRICULUM 1

Zielsetzung Aufgabe der Fachkraft für tiergestützte Therapie ist es, in ihrem grundständigen Berufsfeld oder unter fachkompetenter Einbindung, durch den Einsatz eines Tieres bzw. eines Therapiebegleittier-Teams den Menschen in seinem Bedürfnis nach Linderung seiner Beschwerden, Autonomie und personaler und sozialer Integration zu unterstützen. Ziel dieses Diplomlehrgangs ist die Qualifikation zur geprüften Fachkraft für den professionellen Einsatz von Tieren bei der Unterstützung von Menschen aller Altersgruppen. Im Besonderen von Menschen mit einem erhöhten Förderbedarf (z.b. in Krankenhäusern, geriatrische Zentren, pädagogische Einrichtungen, Rehabilitationszentren etc.) im Sinne der Gesundheitsförderung, präventiver und rehabilitativer Maßnahmen. Zielgruppen/Zulassungsvoraussetzungen Zugelassen werden Personen, die über eine allgemeine Hochschulreife verfügen. Von dieser Voraussetzung kann abgesehen werden, wenn die/der ZulassungswerberIn eine mehrjährige einschlägige praktische Tätigkeit nachweist und im Auswahlverfahren eine überdurchschnittliche Qualifikation erkennen lässt. Zielgruppen sind im Speziellen: Personen mit abgeschlossenem Studium in einem pädagogischen, sozialen, medizinischen oder biologischen Bereich, wie zum Beispiel PädagogInnen, SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen, TherapeutInnen, ÄrztInnen, PsychologInnen, BiologInnen und TierärztInnen etc. Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem entsprechenden Berufsfeld, wie zum Beispiel Kleinkind- und HortpädagogInnen, AltenpflegerInnen, KrankenpflegerInnen, TierpflegerInnen etc. Personen mit großer praktischer Erfahrung in einem entsprechenden Berufsfeld, wobei gegebenenfalls Kenntnisse für den Umgang mit Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten bzw. störungen, geistigen, körperlichen und sprachlichen Behinderungen nachzuweisen sind. Ein geringer Anteil an TeilnehmerInnenplätzen pro Lehrgang steht nach einem kommissionellen Aufnahmegespräch interessierten Personen aus anderen Berufsfeldern zur Verfügung. 2

Bewerbung und Aufnahmeverfahren Bewerbungen sind mit einem Bewerbungsschreiben und einem Lebenslauf an das TAT- Wissenschafts- und Ausbildungszentrum auf der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Das Aufnahmeverfahren besteht aus der Beurteilung der Bewerbungsunterlagen und aus einem Aufnahmegespräch. Die Aufnahmegespräche erfolgen durch die Lehrgangsleitung und nach Möglichkeit einem Mitglied des Beirats. Zeitrahmen und Zeitstruktur Die Dauer des Diplomlehrgangs beträgt 4 Semester (16 Wochenenden plus zwei Prüfungswochenenden). Es ist eine Studienleistung, die einem Arbeitsaufwand von 60 ECTS- Punkten entspricht, zu erbringen. Die Lehrveranstaltungen werden überwiegend an Wochenenden und ganztägig abgehalten. Eine begründete Überschreitung der Studiendauer ist Mittels Antrag auf Überziehung um max. 2 Semester möglich (inklusive Abschlussarbeit und Prüfungen). Der Antrag muss von der Lehrgangsleitung genehmigt werden und es wird eine Semestergebühr von 200 pro Semester in Rechnung gestellt. Nach maximal 3 Studienjahren (inkl. Überziehung) ist keine Fortsetzung des Diplomlehrgangs mehr möglich. Learning Outcomes Der Lehrgang trägt auf wissenschaftlicher Grundlage mit unterschiedlichen Vertiefungen zur fachlichen, beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung der TeilnehmerInnen bei. Die AbsolventInnen verfügen über Kenntnisse zu Grundlagen in Theorie und Praxis aus den Bereichen der Pädagogik, der Psychologie, der Medizin, der Psychohygiene und der Geriatrie. Im Speziellen bestehen die folgenden Lehrziele: Die AbsolventInnen sind befähigt, als Teil eines multiprofessionellen Teams mittels tiergestützter Intervention kompetent zu arbeiten. Die AbsolventInnen verfügen über einen Einblick in Supervision bei helfenden Berufen und können im Umgang mit verschiedenen Personenkreisen Feedback geben und erhalten. Die AbsolventInnen verfügen über Kenntnisse der wesentlichsten entwicklungspsychologischen Abschnitte des menschlichen Lebens, können Lerntheorien zuordnen und eigenständig die notwendigen Konsequenzen für die Arbeit in der tiergestützten Intervention ziehen. 3

Die AbsolventInnen verfügen über Kenntnisse im Umgang mit Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten, geistigen, körperlichen und/oder sprachlichen Behinderungen. Sie sind befähigt die Persönlichkeit, Eigenständigkeit, Gemeinschaftsfähigkeit und die persönlichen Kompetenzen eines Menschen zu stärken. Die AbsolventInnen haben Kenntnis über die Grundzüge der ethischen Aspekte der Mensch-Tier-Beziehung und die sich daraus ergebenden Vorgaben für einen praktischen Einsatz von Tieren und verfügen über rechtliche Grundlagen für die Arbeit und den Einsatz mit Tieren. Die AbsolventInnen verfügen über einen Überblick des stammesgeschichtlichen Ursprungs diverser Tierarten, deren Steckbriefe und der daraus resultierenden artgerechten Haltung, des Trainings sowie der Möglichkeiten eines Einsatzes für die tiergestützte Intervention. Die AbsolventInnen sind in der Lage, kompetent Erste Hilfe beim Tier bzw. bis zur Erstversorgung durch die Tierärztin/den Tierarzt zu leisten. Sie erkennen körpersprachliche Signale eines Tieres, insbesondere solche, die auf Stress hindeuten. Die AbsolventInnen verfügen über Kenntnisse der Ersten Hilfe beim Menschen. Die AbsolventInnen verfügen über Grundkenntnisse im Bereich der Hygienemaßnahmen im Rahmen der tiergestützten Intervention. Die AbsolventInnen können eigenständig einen praktischen Einsatz mit den vorgestellten Tierarten in diversen Einrichtungen durchführen. 4

Leistungsnachweise und Abschluss Als Voraussetzung für den Abschluss müssen folgende Teilbereiche positiv absolviert werden: Nachweisliche Teilnahme an allen Pflichtlehrveranstaltungen, 16. Wochenenden plus zwei Prüfungswochenenden (inkl. Selbstlernzeit/30 ECTS). Maximal 18 Vorlesungseinheiten pro Semester dürfen von den TeilnehmerInnen versäumt werden. Die Anrechnung der versäumten Einheiten erfolgt erst nach Abgabe einer schriftlichen Zusammenfassung (ca. ½ Seite bzw. 1.500 Zeichen pro versäumter Vortragseinheit). Die schriftliche Zusammenfassung muss in jedem Fall vor dem Antritt zur nächsten Prüfung abgegeben und von der Lehrgangsleitung genehmigt werden. Die Anwesenheit wird mittels Anwesenheitslisten kontrolliert. Absolvierung der 1. Teilprüfung und der 2. Teilprüfung (Multiple Choice). Verfassen und präsentieren einer Hausarbeit (15 ECTS) gemäß den inhaltlichen und formalen Richtlinien. Die Abgabe der Hausarbeit zur Benotung an die Begutachtung hat mindestens 3 Monate vor dem Präsentationstermin zu erfolgen. Bestätigung über mindestens 160 Stunden absolvierte Praktika (15 ECTS) in Form von schriftlichen Praktikumsberichten. Das Verfassen und die Abgabe der Praktikumsmappe hat gemäß den Richtlinien zu erfolgen. Nachweisliche Teilnahme an einem 16 stündigen Erste Hilfe-Kurs, der maximal ein Jahr vor Beginn des Lehrgangs absolviert wurde. Verfassen und Abgabe von 3 Lerntagebüchern gemäß den Richtlinien. 5

Prüfungsordnung und Notenschlüssel Nach Beendigung des 2. sowie des 4. Semesters erfolgt eine schriftliche Teilprüfung über die Inhalte der Unterrichtswochenenden. Prüfungstermine finden 2x im Jahr statt und werden schriftlich bekannt gegeben. Um den Lehrgang abschließen zu können, müssen alle Teilbereiche positiv absolviert werden. Bei negativer Benotung können Prüfungen maximal 3x im Zeitraum von höchstens 12 Monaten schriftlich wiederholt werden. Die Hausarbeit ist vor einer Prüfungskommission zu präsentieren, welche aus der Lehrgangsleitung und der Präsentationsbeurteilung besteht. Beurteilung Prozent ausgezeichnet 100-90 % bestanden 89-60 % nicht bestanden 59-0 % Überblick: Pflichtlehrveranstaltungen Grundlagen der Mensch-Tier Beziehung (3 ECTS) Ethische Aspekte der Mensch-Tier-Beziehung Psychologie der Mensch-Tier-Beziehung Wirkungen von Tieren auf Körper, Geist und Seele des Menschen und auf seine sozialen Talente bzw. seine soziale Kontaktbereitschaft Kulturhistorische und kulturphilosophische Aspekte der Mensch-Tier- Beziehung Dialog und Kommunikation zwischen Mensch und Tier Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren (4 ECTS) Wissenschaftstheoretische und formale Grundlagen für wissenschaftliches Arbeiten Präsentationsseminar: Kommunikation, Feedback, Rhetorik, Argumentation 6

Ethogramme, artgerechte Tierhaltung und Grundlagen der Veterinärmedizin (2 ECTS) Steckbriefe: Hund, Katze, Pferd, Pony, Esel, Rind und kleine Wiederkäuer, Lama und Alpaka, Huhn, Kleintiere, Schwein, Insekten, etc. Grundzüge der Verhaltensforschung und artgerechte Tierhaltung Auswahlkriterien und Ausbildung für Tiere im Rahmen der tiergestützten Interventionen (3 ECTS) Lernverhalten und Grundlagen zum Training von Tieren Berücksichtigung von Rassemerkmalen und artspezifische-wesensgerechter Umgang mit Tieren Einsatz des Hundes im Rahmen der tiergestützten Intervention (Grundlagen und Sozialisation, Ausbildungsrichtlinien, artspezifisches Training) Grundlagen der Medizin, Psychologie, Pädagogik und der sozialen Arbeit (6 ECTS) Psychologie: Lernmodelle, Entwicklungspsychologie, Verhaltensregeln im Umgang mit den PatientInnen Supervision für helfende Berufe Psychohygiene Geriatrie: häufigste Erkrankungen und Gesundheitsprobleme Pädagogik: Pädagogische Konzepte und Theorien, Sonder- und Heilpädagogik Hygiene und Erste Hilfe (3 ECTS) Hygiene im Umgang mit Tieren/Zoonosen Allergien/Tierhaare Grundlagen der Ersten Hilfe beim Tier (Schwerpunkt: Hund) Erste Hilfe beim Menschen (extern) 7

Tiergestützte Intervention (3 ECTS) Theoretische und praktische Aufarbeitung tiergestützter Intervention mit den oben genannten Tierarten in unterschiedlichen Bereichen Planung und Dokumentation tiergestützter Einsätze Projektmanagement Vertiefung in Arbeitsfelder und Einsatzbereiche tiergestützter Intervention sowie Best Practice Beispiele (4 ECTS) Kindertagesheime und Schulen Sozialpädagogische und psychiatrische Einrichtungen Geriatrische Einrichtungen Therapeutische Einrichtungen Gefängnisse und forensische Resozialisierung Krankenhäuser Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Rechtliche Grundlagen und Tierschutz (2 ECTS) Rechtliche Grundlagen für die Arbeit mit Tieren bzw. für den Einsatz von Tieren Wege in die Selbständigkeit 8

Auszug aus der Liste der ReferentInnen DDr.in Regina Binder Mag.a Verena Bittmann Dipl.Pädagogin Anette Bull Prim. Dr. Johann Donis Dr. Gerald Gatterer Ing. Monika Gefing Dr.in Lisa Maria Glenk Mag.a Marianne Hahsler Mag.a Hischenhuber Mag.a Gabriele Halkort Katrin Hauk, MA Dr. Michael Leschnik Dr. Anton Lamboj Mag.a Andrea Plaschka Dr. in Beate Pottmann-Knapp Kindergartenpädagogin Karin Raabe Dr.in Cornelia Rouha-Mülleder Dr.in Birgit Stetina Dipl.Pädagogin Susanne Rainer, MA, Akad. FK TGT und FM Helga Widder, Akad. FK TGT und FM Dr. Rainer Wohlfarth OR MR Dr. Elisabeth Zehetner u.v.m Die Entscheidung, ob ein Skriptum bereitgestellt wird sowie die Gestaltung der Lernunterlagen, liegt bei dem jeweiligen Referenten oder der jeweiligen Referentin. Dasselbe gilt für weiterführende Literatur. 9

Abschluss Nach positivem Abschluss des Diplomlehrgangs erhalten die TeilnehmerInnen ein Zertifikat zur geprüften Fachkraft für tiergestützte Therapie und tiergestützte Fördermaßnahmen. Kosten des Diplomlehrgangs 5.100 Reisespesen sowie jegliche andere Kosten (wie Übernachtungen, Erste Hilfe Kurs und Verpflegung) müssen von den TeilnehmerInnen selbst getragen werden. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Lehrgang erfolgt keine Refundierung der Teilnahmegebühr. Die Ausbildungsstelle behält den Anspruch auf den gesamten Lehrgangsbeitrag. Ort Der Lehrgang wird in den mit der nötigen Technik ausgestatteten Hörsälen an der Veterinärmedizinischen Universität Wien und an verschiedenen Schulungsplätzen und Exkursionszielen (auch im engen Umkreis von Wien) durchgeführt. Träger und Lehrgangsleitung Wissenschaftliche Leitung: Ao.Univ.-Prof. Dr.med.vet. Hermann Bubna-Littitz Fachliche Leitung: Helga Widder, akademisch geprüfte Fachkraft f. tiergestützte Therapie und Fördermaßnahmen Verein Tiere als Therapie TAT-Wissenschafts- und Ausbildungszentrum Veterinärmedizinische Universität Wien Gebäude AE, Parterre Veterinärplatz 1 A-1210 Wien Telefon: 01-25077-3340 DW Fax: 01-25077-3391 DW E-mail: tat@vetmeduni.ac.at 10