Abfallführer Etziken Altmetalle Zum Altmetall gehören Metallteile, Metallmöbel, Velos usw. Grundsätzlich ist Altmetall ohne Fremdstoffe bereitzustellen (zum Beispiel Gartenstühle ohne Plastikoder Holzteile). Abgabe bei Jäggi Daniel, Landmaschinen, Bolkenstrasse 4a Reinmann Fritz, Metallbau, Industriestrasse 8 Abgabezeiten Montag bis Freitag: 8:00 12:00 und 13:00 18:00 Uhr Samstag: 8:00 11:00
Siedlungsabfall und Sperrgut Nicht wieder verwertbarer Abfall wie Flachglas, Möbel, Klein-Aluminium, Ski, Matratzen, Glüh-, und Halogenbirnen usw. gehören in den brennbaren Kehricht. Wertstoffe wie Grüngut, Papier, Metall und Glas können wieder verwendet werden und gehören deshalb in die separaten Sammlungen. Hauskehricht mit KEBAG-Kehrichtsäcken 17 Liter, 35 Liter, 60 Liter oder 110 Liter. Auf Bündeln, Schachteln oder Einzelgegenständen bis 10 kg sowie auf nicht offiziellen Säcken bis 60 Liter gut sichtbare Bündelmarke. Für grössere Stücke ist die Sperrgutmarke zu verwenden. Für Sperrgut bis 20 kg (Höchstlänge 120 cm) oder nicht offizielle Säcke bis 110 Liter verwenden Sie die Sperrgutmarke. Bereitstellung Säcke und Gebinde dürfen erst am Abfuhrtag bereitgestellt werden. So wird das Risiko minimiert, dass Tiere die Abfälle zerreisen und verstreuen. Gebühren- und Containermarken Die Gebühren- und Containermarken können auf der Poststelle bezogen werden
Kompostierbare Abfälle Mit der Grünabfuhr wird das abgeführte Material via Kompogas sinnvoll vergärt und umweltschonender Strom gewonnen. Die Verwertung von Bioabfällen macht nicht nur ökologisch sondern auch ökonomisch Sinn. Dieses Angebot wird verursachergerecht verrechnet wobei sich die Gemeinde an den Kosten beteiligt. Verlangen sie bei der Natur- und Umweltkommission das entsprechende Bestellformular! Zu den kompostierbaren Abfällen gehören Gartenabfälle: Rasen- /Baumabschnitt (bis Ø 15 cm), gemischte Pflanzenreste, gemischter Gartenabraum, Böschungsmähgut, Laub. Küchenabfälle: Gemüse und Obst, Speisereste (Fleisch, Fisch, Käse, Brot, Teigwaren), Eierschalen, Tee- und Kaffeesatz inkl. Filterpapier, Balkon- und Topfpflanzen, Schnittblumen, Wollresten, Federn und Haare, Kleintiermist, Katzensand und Streu, Gastroabfälle, Haushaltpapier In Normcontainern mit Grüngutmarke (mittels Bestellformular bei der Profitass AG bestellen) vor 8 Uhr am Abfuhrtag bereitstellen Kompostieren zu Hause Kompostieren lässt sich auch im eigenen Garten, in der Umgebung von Mehrfamilienhäusern und sogar auf dem Balkon! Das Wichtigste in Kürze: Ein Kompostiersystem mit Deckel und Ummantelung verhindert Vernässung und Austrocknung des Kompostes. Am besten zwei oder mehr kleine Behälter verwenden. Auf Fingerlänge zerkleinerte Abfälle kompostieren am schnellsten. Das Kompostkesseli sollte mindestens 2-mal pro Woche geleert werden. Die Kompostorganismen (Pilze, Bakterien, Kleinstlebewesen) brauchen eine feuchte Umgebung. Bei Trockenheit und Staunässe können sie nicht arbeiten. Durch regelmässiges Lockern kommt Sauerstoff in den Kompost.
Häckseldienst Die Einwohnergemeinde Etziken stellt den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde 1-mal jährlich einen gratis Häckseldienst zur Verfügung. Die genauen Daten werden jeweils im Anzeiger publiziert. Was kann gehäckselt werden? Baum- und grober, langer Sträucherschnitt, maximal 20 cm Bereitstellung Das Grüngut von Baum-, Hecken- und Sträucherschnitt sind zusammen zu tragen und gebündelt oder in geordneten Haufen am Strassenrand oder auf dem Garagenvorplatz bereit zu stellen. Papier und Karton Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Drucksachen, Kartonschachteln usw. können entsorgt werden. Das Papier muss gebündelt werden. Papier kann auch in Papiertragtaschen bereitgestellt werden. 3-mal jährlich wird das Papier vom Turnverein Etziken eingesammelt. Die Sammeltage können dem Umwelt- und Anlasskalender entnommen werden Der Karton kann gebündelt und verschnürt in das Depot in Bolken gebracht werden. Die Sammeltage werden im Anzeiger publiziert. WICHTIG Waschmittelboxen, Tetra-Packungen und Verpackungsmaterial (Styropor, Sagex, Kunststoff usw.) gehören nicht zu Papier und Karton!
Abfallübersicht Abfallart Was gehört dazu? Was ist verboten? Bemerkungen Autobatterien Betterien von Autos, Motorrädern, etc. Eine Lagerung auf unbefestigtem Platz ist verboten. Eine Zwischenlagerung soll vermieden werden Gebührenpflichtig Sonderabfall und Gefahrengut. Säuren können an Haut, Augen etc. Verätzungen verursachen Trockenbatterien Trockenbatterien Akkus Knopfbatterien Autobatterien Sammelplatz Dorf Bauschutt Steine Gartenplatten Verbundsteine Beton Erde Die Ablagerung von Bauabfällen an unzulässigen Orten (z.b. Waldrand, Bachbord) ist verboten Elektrogeräte Küchengeräte Staubsauger Nähmaschinen Bügeleisen Kaffeemaschinen Kühlgeräte Backofen Waschmaschinen Die Ablagerung von elektr. Geräten an unzulässigen Orten (z.b. Waldrand, Bachbord) ist verboten Glas Flaschen Verpackungsgläser (Hohlgläser) Flachglas Fremdmaterialien (Ton, Steingut, Metall, Verschlüsse) Blaue oder rote Flaschen sowie Flaschen, deren Farbe man nicht eindeutig definieren kann, gehören ins grüne Loch
Abfallart Was gehört dazu? Was ist verboten? Bemerkungen Dosen Dosen aus Aluminium Dosen aus Weissblech Bitte innen und aussen reinigen (Papier entfernen) Nespresso Aluminiumkapseln Bitte nur Nespresso- Kapseln einwerfen, keine Kunststoffkapseln! Öl Speiseöl Fritieröl Motoröl via Kanalisation (WC, etc.) Getrennt entsorgen PET-Flaschen PET-Flaschen Öl- und Essigflaschen Putzmittelflaschen Shampooflaschen Kosmetikverpackungen Sammelcontainer bei den Verkaufsstellen PET-Flaschen zusammendrücken Pneus Autopneus Motorradpneus Ablagern im Wald oder unzulässigen Orten Verkaufsstelle Mofa- und Velopneus dem brennbaren Kehricht mitgeben Sonderabfälle Farben, Lacke Insektizide, Herbizide, Fungizide Medikamente Lösungs-, Reinigungsmittel Laugen Thermometer via Kanalisation (WC, etc.) Sammlung in Aeschi alle 2 Jahre Diese Abfälle können grosse Schäden bei unsachgemässer anrichten Tierkadaver Tote Haustiere Fallwild Abfälle aus Schlachtungen Aus seuchenhygienischen Gründen dürfen Kadaver nicht im Freien abgelegt werden (Bsp. Waldrand) Konfiskatraum in Subingen (vis-à-vis LANDI) Wildtiere riechen vergrabene Haustiere und können diese ausgraben.
Abfallart Was gehört dazu? Was ist verboten? Bemerkungen Kleider und Schuhe Stoffe Vorhänge Kleider Tragbare Schuhe (zusammengebunden) Defekte und verschmutzte Kleider, Textilabfälle, Schnittreste, einzelne Schuhe, Skischuhe, etc. Grob gereinigt abgeben Kühlgeräte Kühlschränke Gefriergeräte Die Ablagerung von elektr. Geräten an unzulässigen Orten (z.b. Waldrand, Bachbord) ist verboten n Abholung mit Cargo Domizil (Anmeldung unter Tel. 0900 5737 77) Abfuhr ist kostenpflichtig Abgabe im Verkaufsgeschäft ist kostenlos Leuchten und Leuchtmittel Diverse Lampen Energiesparlampen Spots Halogenscheinwerfer Lichterketten Leuchtstoffröhren n Abholdaten Die Abholdaten für brennbaren Kehricht, kompostierbare Abfälle sowie Papier und Karton finden Sie im jährlich erscheinenden Umwelt- und Anlasskalenders. Dieser wird jeweils im Januar als Beilage im Anzeiger an sämtliche Haushalte von Etziken verteilt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Natur- und Umweltkommission (NUK), Harry Wirth, Dorfstrasse 19, 4554 Etziken Telefon 032 614 29 67, E-Mail h.wirth@besonet.ch Etziken, Dezember 2013