Betreuungskraft gemäß 53c SGB XI (ehemals 87b Abs.3 SGB XI)

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Transkript:

Fortbildung Betreuungsassistentin/ Betreuungsassistent, berufsbegleitend Seite 2 Zukunft gestalten! Fortbildung Betreuungskraft gemäß 53c SGB XI (ehemals 87b Abs.3 SGB XI) Fortbildung Zusätzliche Betreuungskräfte entsprechend den Richtlinien nach 53c SGB XI vom 19.08.2008 in der Fassung vom 23.11.2016 Modulare Fortbildung, berufsbegleitend, Vollzeit und Teilzeit Zertifiziert nach: - BQM - Bildungsqualitätsmanagement - AZAV - Arbeitsagentur förderfähig. Bildungsprämie des BMBF förderfähig Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh SFW - Seminare für Fort- und Weiterbildung Ingolstadt / Kempten / München / Nürnberg / Rosenheim / Vierzehnheiligen Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband

Seite 7 1. Präambel Mit der Zahlung von leistungsgerechten Zuschlägen zu den Pflegesätzen für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von Pflegebedürftigen nach den Regelungen des 53c SGB XI werden den stationären Pflegeeinrichtungen finanzielle Grundlagen gegeben, eine bessere Betreuung für die Anspruchsberechtigten im Sinne der von den Fachverbänden geforderten Präsenzstrukturen zu organisieren, die darauf abzielen, die Anspruchsberechtigten bei ihren alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu erhöhen. Anspruchsberechtigt sind auch Pflegebedürftige und Versicherte, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht. Damit sind Versicherte mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen im Sinne des 45a Abs. 1 SGB XI, die in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben, ebenso einbezogen wie Versicherte mit körperlichen Beeinträchtigungen. Mit der Zahlung des Vergütungszuschlages an die stationäre Pflegeinrichtung hat der Anspruchsberechtigte einen Anspruch auf Erbringung der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gegenüber der Pflegeeinrichtung. Zu den stationären Pflegeeinrichtungen gehören vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime, Einrichtungen der Kurzzeitpflege) sowie teilstationäre Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege). 2. Fortbildungsziele Die Fortbildung befähigt die Betreuungskräfte, die Betreuung alter Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und alter Menschen mit Demenz in enger Zusammenarbeit mit den Pflegekräften zu verbessern, die Bewohnerinnen und Bewohner individuell bei ihren Anliegen zu unterstützen und ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, bei der Gestaltung von tagesstrukturierenden Angeboten und Alltagsaktivitäten auch in gerontopsychiatrischen Wohngruppen mitzuwirken, eigene Fähigkeiten, Bedürfnisse und Grenzen zu erkennen, zu reflektieren und weiterzuentwickeln. 3. Angesprochener Personenkreis Mit der Fortbildung sind angesprochen Personen mit Erfahrungen in der Betreuung und Pflege in der eigenen Familie, in Behinderteneinrichtungen, in der Familien- und Altenhilfe Dorfhelferinnen und -helfer, Familienpflegerinnen und -pfleger, Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter Pflegehilfskräfte, Altenpflegehelferinnen und -helfer und Heilerziehungspflegehelferinnen und -helfer Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer u n d Ehrenamtliche in der Alten- und Behindertenhilfe. 4. Zulassungsvoraussetzungen Teilnahme an einem Erkundungspraktikum in einer vollstationären oder teilstationären Einrichtung im Umfang von 40 Stunden. (Nachweis durch die Einsatzstelle ist erforderlich) Teilnahme an einem Beratungsgespräch

Seite 8 5. Stundenumfang Theoriestunden: Betreuungspraktikum: Gesamtstundenzahl: 160 Stunden 100 Stunden 260 Stunden Zeitplan siehe Seite 7. 6. Kosten Die Kosten der Fortbildung betragen 832,-. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist eine Förderung über das WeGebAU Programm möglich. Die Fortbildung ist nach AZAV zertifiziert. Die Kosten für nachfolgende Beginntermine können sich ändern. 7. Fördermöglichkeiten Grundlage WeGebAU Programm der Arbeitsagentur: Für beschäftigte Mitarbeiter in Einrichtungen mit weniger als 250 Mitarbeitern Übernahme bis max. 75 % der WB-Kosten nach 82 SGB III für Mitarbeiter über 45 Jahre bzw. Übernahme bis max. 50% der Weiterbildungskosten für Mitarbeiter unter 45 Jahren nach 131a SGB III. Die Fortbildung ist zertifiziert nach AZAV und für Arbeitssuchende durch die Arbeitsagentur förderbar. Bitte wenden Sie sich zur Beantragung an den Arbeitgeberservice Ihrer zuständigen Arbeitsagentur. Der Antrag muss vom Arbeitgeber vor Lehrgangsbeginn gestellt und bewilligt werden. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union für Teilnehmende, deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt, bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro, gefördert. Der Bund fördert Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und übernimmt die Hälfte der Veranstaltungskosten für Maßnahmen, die maximal 1.000 kosten. Siehe: http://www.bildungspraemie.info/ Kostenlose Hotline: 0800 / 26 23 000 8. Definition der Bestandteile der Fortbildung Theorieunterricht dient der Wissensvermittlung, dem Erwerb notwendiger Fertigkeiten und Vorbereitung der fachpraktischen Übungen. Fachpraktische Übungen Sie ergänzen den theoretischen Unterricht. Die Aufgaben werden zunächst an den Seminartagen erarbeitet und dann am eigenen Arbeitsplatz umgesetzt. Das Betreuungspraktikum kann am Arbeitsplatz stattfinden und ist aufgabengeleitet. Es wird betreut und nachbereitet.

Seite 9 Lehrgangsabschluss Nach dem Aufbaukurs wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Zertifikat ausgestellt, wenn Sie am Basiskurs (100 U.-Std.) teilgenommen haben die Prüfung erfolgreich absolviert haben am Aufbaukurs (60 Stunden) teilgenommen haben eine Bestätigung über das Betreuungspraktikum vorlegen Fehlzeiten von 10% (= 16 Unterrichtsstunden) nicht überschritten haben 9. Lehrinhalte (Hinweis: Geringfügige Änderungen - insbesondere aus Gründen curricularer Optimierung - vorbehalten) 9.1. Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen 100 U.-Std. oder teilstationären Einrichtungen Modul 1 16 U.-Std. Verwirrtheit = Demenz? Überblick über psychische Erkrankungen im Alter Einführung in Krankheitsbilder und Krankheitsverlauf bei demenziellen Syndromen Leichte, mittelschwere und schwere Demenz und ihre Symptome Demenz und geistige Behinderung aus psychologischer Sicht Modul 2 20 U.-Std. Wertschätzende Begleitung, Betreuung und Pflege bei Demenzkranken Der Pflegende als Hilfs-Ich des Menschen mit Demenz Kommunikation in verschiedenen Situationen Biographiegestützte Betreuung Verstehende und einfühlsame Begleitung im Tageslauf Übungen zur Kommunikation mit demenziell Erkrankten Modul 3 16 U.-Std. Tages- und Milieugestaltung in stationären Einrichtungen Tagesgestaltung nach dem Normalisierungsprinzip Möglichkeiten der Umgebungsgestaltung Möglichkeiten von tagesstrukturierenden Maßnahmen Spielen und Lesen mit Menschen mit Demenz Vertraute Alltagsaktivitäten und selbstbestimmtes Handeln im Tagesablauf

Seite 10 Modul 4 Förderung von Mobilität, Selbstbestimmung und Sicherheit von Menschen mit Demenz Degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparats im Alter Förderung von Mobilität und Bewegung, Sicherheit und Bewegungsfreiheit bei Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und Menschen mit Demenz Dokumentation der Pflegeleistungen 16 U.-Std. Modul 5 16 U.-Std. Wahrnehmen, Handeln und Bewältigen Wahrnehmen und Beobachten des Wohlbefindens insbesondere von Menschen mit Demenz Beobachten von Schmerzen bei Bewohnerinnen und Bewohnern, die selbst keine Auskunft geben können Beziehung vor Funktion: Der Umgang mit herausforderndem Verhalten Scham und Abwehrverhalten: Inkontinenz und Kontinenzförderung Jedes Verhalten hat seine Ursache und seine Gründe Helfersyndrom und Gesunderhaltung der Pflegenden Modul 6 Erste-Hilfe Kurs und Krisenintervention bei psychiatrischen Erkrankungen mit Fallarbeit Erste-Hilfe auch bei Menschen mit Demenz und/oder anderen psychischen Erkrankungen Wie handle ich in Notfällen und Krisen? Fallarbeit 16 U.-Std. Betreuungspraktikum Das Betreuungspraktikum wird am zukünftigen Arbeitsplatz durchgeführt. Voraussetzung dafür ist, dass die Gelegenheit besteht, auch mit alten Menschen mit einer demenziellen Symptomatik und/oder geistigen Behinderung arbeiten zu können. Die Betreuung im Praktikum soll durch eine gerontopsychiatrische Pflegefachkraft der Einrichtung erfolgen. Die erfolgreiche Absolvierung des Praktikums muss durch eine Praktikumsbestätigung, die der/die Praxisanleiter/in erstellt, nachgewiesen werden. 100 Stunden

Seite 11 9.2 Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen oder 60 U.-Std. teilstationären Einrichtungen Modul 7 Zugangsmöglichkeiten zu Menschen mit Demenz Erinnerungspflege bei Einzelnen und in Gruppen Musik als Königsweg zu den Menschen mit Demenz Tiere als Türöffner bei Menschen mit Demenz Gartenarbeit und Gartengenuss zur Sinnesanregung Bei Festen und Feiern begleiten Rituale und jahreszeitliche Aktivitäten fördern Modul 8 Ernährung und Hauswirtschaft Vorbereiten und Gestalten von Mahlzeiten in der Gruppe Probleme der Ernährung bei demenziell Erkrankten Ernährung bei Menschen mit Diabetes, Kau- und Schluckstörungen, Allergien Hygiene beim gemeinsamen Kochen und Backen Modul 9 Rechtliche und ethische Fragen in der Gerontopsychiatrie Demenz und Pflegeversicherung Betreuungsrecht und Aufgaben der Betreuerinnen und Betreuer Haftungsfragen in stationären Einrichtungen Datenschutz und Schweigepflicht Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen Modul 10 Angehörige begleiten Situation pflegender Angehöriger Angehörige im Heimalltag unterstützen Zusammenarbeit von Angehörigen und Ehrenamtlichen 28 U.-Std. 8 U.-Std. 16 U.-Std. 8 U.-Std.

Seite 12 10. Zeitplan für Betreuungskraft in Teilzeit Zeitstruktur: Unterricht: Teilzeit Montag - Freitag 8:30-12:45 Uhr (5 Unterrichtsstunden) Basiskurs Betreuungsarbeit im Pflegeheim oder teilstationärer Einrichtung Jahr Termine U.-Stunden U.-Tage 2017 01.03. - 03.03. 15 3 2017 06.03. - 10.03. 25 5 2017 13.03. - 17.03. 25 5 2017 20.03. - 24.03. 25 5 2017 27.03. - 31.03. 25 5 Gesamt 115 23 Betreuungspraktikum im Pflegeheim oder teilstationärer Einrichtung / am eigenen Arbeitsplatz Betreuungspraktikum in der eigenen Einrichtung Umfang: 100 U.-Std. mit angeleiteter Praxisaufgabe Im Zeitraum Praktikumszeitraum 01.04. - 14.05.2017 Aufbaukurs Betreuungsarbeit im Pflegeheim oder teilstationärer Einrichtung Jahr Termine U.-Stunden U.-Tage 2017 15.05. - 19.05. 25 5 2017 22.05. - 24.05. 15 3 2017 29.05. 5 1 Gesamt 45 9

Seite 13 12. Anmeldung Bildungszentrum Vierzehnheiligen der GGSD Vierzehnheiligen 12, 96231 Bad Staffelstein Tel. 0 95 71 / 95 35-0 Fax: 0 95 71 / 95 35-10 Ansprechpartner: Nadine Scheffler Tel. 0 95 71 / 95 35-90 13. Hinweis Die GGSD bietet diese Fortbildung auch am Standort Ingolstadt, Kempten, Nürnberg, Pfaffenhofen und Rosenheim an. 14. Rechtsträger Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Roritzerstraße 7, 90419 Nürnberg Tel.: 09 11 / 3 77 34-0 Fax: 09 11 / 3 77 34-34 E-Mail: info@ggsd.de Internet: www.ggsd.de

Seite 14 Teilnehmerexemplar Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht. Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt. Stand: 09/07

Seite 15 zurück an: Bildungszentrum Vierzehnheiligen der GGSD Vierzehnheiligen 12 96231 Bad Staffelstein Fax: 0 95 71/95 35-10 Aufnahmeantrag für die Fortbildung Betreuungskraft nach 53c SGB XI (ehem. 87b SGB XI) (berufsbegleitend) in Teilzeit Fortbildungsort: Vierzehnheiligen Fortbildungsbeginn: 01. März 2017 Fortbildungsende: 29. Mai 2017 Name:... Vorname:... geb. am:... in... Anschrift: Straße:... PLZ / Ort:... Telefon/E-Mail:... Die im Informationsblatt genannten Fortbildungsinhalte, Fortbildungsbedingungen und Kosten werden hiermit anerkannt. Die Teilnahmebedingungen werden hiermit anerkannt (s. Rückseite)....... Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift

Zusatzexemplar Fortbildung Betreuungsassistentin/ für den Träger Betreuungsassistent, berufsbegleitend Seite 2 Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht. Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Mit Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an.