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» Internationalisierung und Export DIE WICHTIGSTEN INTERNATIONALI- SIERUNGS- UND EXPORT- FÖRDERUNGEN FÖRDERSERVICE

INTERNATIONALISIERUNGSFÖRDERUNG Die wichtigsten Internationalisierungsförderungen auf einen Blick Inhalt Wichtiges zu Beginn... 2 Go-international - die wichtigsten Direktförderungen... 3 Markteintrittsförderungen... 4 Consulting-Coaching - Exportberatungen... 9 Weiterbildung und Praktikanten-/Mitarbeiteraustausch... 10 Incoming Missions... 12 Förderung von Internationalisierungsaktivitäten des Landes Vorarlberg... 13

INTERNATIONALISIERUNGSFÖRDERUNG Die wichtigsten Internationalisierungsförderungen auf einen Blick Wichtiges zu Beginn Tipps Projekt planen Der erste Schritt zu Ihrer Förderung ist eine detaillierte Planung Ihres Projekts. Dies ist einerseits für Sie selbst wichtig, andererseits aber ist der Projektplan auch für Ihr Finanzierungsgespräch bei Ihrer Bank und oftmals für Ihren Förderantrag unerlässlich. Beratung in Anspruch nehmen Der Förderservice und die Außenwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind die zentrale Anlaufstellen für Ihre Förderanfragen rund um Ihre Internationalisierung. Sie erhalten detaillierte Informationen wie Ihr Internationalisierungsprojekt gefördert wird! Wichtig: je detaillierter Sie Ihr Investitionsprojekt bereits geplant haben, umso genauer können wir Auskunft über mögliche Förderungen geben. Förderung beantragen Grundsätzlich gilt: zuerst die Förderung beantragen, dann mit dem Projekt beginnen und investieren! Und hier ist es wichtig, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Beispielsweise muss bei den go-international-exportschecks bereits vor der Antragstellung ein Gespräch mit dem entsprechenden AußenwirtschaftsCenter geführt werden. Nachträglich gibt es in der Regel keine Förderung. Umso wichtiger ist also, dass Sie sich frühzeitig über Fördermöglichkeiten informieren. Fragen und Antworten rund um Ihre Förderung Förderungen gibt es in vielfältiger Weise, großteils in Form von einmaligen Zuschüssen, aber auch Beratungsleistungen oder von der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA organisierte Gruppenausstellungen werden unterstützt. Was muss sonst beachtet werden? Der Grundsatz Bund vor Land muss beachtet werden. Werden Projektkosten durch gointernational gefördert, so können diese Kosten nicht beim Land Vorarlberg beantragt werden. Werden Kosten hingegen nicht von go-international gefördert, wie beispielsweise interne Personalkosten, so kann ein Antrag beim Land Vorarlberg gestellt werden. 2

Die wichtigsten Direktförderungen Markteintrittsförderungen Europa-Scheck für KMU... 4 Export-Scheck für Fernmärkte... 5 Export-Scheck für Dienstleister... 6 Export-Scheck für Technologieunternehmen... 7 Export-Schecks - von der Antragstellung bis zur Auszahlung... 8 Consulting-Coaching - Exportberatungen... 9 Weiterbildung und Praktikanten-/Mitarbeiteraustausch Weiterbildungsprogramm Ausland... 10 Förderung Praktikanten- und Mitarbeiteraustausch... 11 Incoming Missions... 12 3

MARKTEINTRITTSFÖRDERUNGEN Europa-Scheck für KMU // KMU Unternehmen mit einer Exportquote von max. 10 %, die // erstmalig oder // mit einem neuen Produkt in einem Markt auftreten // Produkte/Dienstleistungen haben substanzielle Wertschöpfung in Österreich (Richtwert: max. 75 % Importanteil) Was ist zu beachten? // Das Unternehmen muss neu in einen Markt eintreten bzw. mit einem neuen Produkt, das den Aufbau eines getrennten Vertriebsnetzes erfordert, in einem bestehenden Markt auftreten. Das Unternehmen hat in den letzten drei Jahren vor Antragstellung keine regelmäßigen Lieferungen getätigt und kein Projekt im Zielmarkt abgeschlossen. // Die De-Minimis-Regelung ist zu beachten, dh die Gesamtsumme aller erhaltener De-Minimis-Förderungen, die einem Unternehmen bzw. den mit diesem verbundenen Unternehmen innerhalb der letzten drei Steuerjahre gewährt wurden, darf den Betrag von max. 200.000 nicht überschreiten. // Beratungskosten // Reisekosten // Veranstaltungskosten im Zielmarkt; zb Teilnahme/Standgebühren als Aussteller bei Messen und Fachkongressen // Marketingkosten in der Amtssprache des ausgewählten Zielmarktes // Inkubatorbürokosten // Personalkosten // Nächtigungen, Tagesdiäten, Fahrten mit anderen Transportmitteln als Flugzeug oder Bahn, Verpflegung // Ankauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung max. Zuschuss pro Antrag Anzahl der Länder max. 50 % der nachgewiesenen Nettokosten 6.000, allerdings max. 1.000 für Reisekosten max. 3.000 für Markteintrittsberatungen durch einen im Zielmarkt ansässigen Berater max. 3 Länder // vor Antragstellung muss eine Beratung mit dem zuständigen AußenwirtschaftsCenter erfolgen // Zusendung des Antrags an die Außenwirtschaft Vorarlberg, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch, go-international@wkv.at // Einreichung der Abrechnungsunterlagen spätestens 18 Monate nach Genehmigung bzw. maximal bis 31.3.2019 (früheres Datum ausschlaggebend) // In der gesamten Förderperiode kann ein Unternehmen, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen, bis max. 31.12.2018 max. drei Anträge einreichen. Eine neue Antragstellung ist erst nach Auszahlung des zuvor genehmigten Antrages oder nach Ablehnung/Zurückziehung eines Antrages möglich. 4

MARKTEINTRITTSFÖRDERUNGEN Export-Scheck für Fernmärkte // alle Unternehmen (auch Großunternehmen) Unternehmen, die // erstmalig oder // mit einem neuen Produkt in einem Markt auftreten // Produkte/Dienstleistungen haben substanzielle Wertschöpfung in Österreich (Richtwert: max. 75 % Importanteil) Was ist zu beachten? // Gefördert werden alle Fernmärkte (Afrika, Amerika, Asien, Australien) sowie Russland, Weißrussland, Ukraine, Türkei und die Republik Moldau. // Das Unternehmen muss neu in einen Markt eintreten bzw. mit einem neuen Produkt, das den Aufbau eines getrennten Vertriebsnetzes erfordert, in einem bestehenden Markt auftreten. Das Unternehmen hat in den letzten drei Jahren vor Antragstellung keine regelmäßigen Lieferungen getätigt und kein Projekt im Zielmarkt abgeschlossen. // Die De-Minimis-Regelung ist zu beachten, dh die Gesamtsumme aller erhaltener De-Minimis-Förderungen, die einem Unternehmen bzw. den mit diesem verbundenen Unternehmen innerhalb der letzten drei Steuerjahre gewährt wurden, darf den Betrag von max. 200.000 nicht überschreiten. // Beratungskosten // Reisekosten // Veranstaltungskosten im Zielmarkt; zb Teilnahme/Standgebühren als Aussteller bei Messen und Fachkongressen // Marketingkosten in der Amtssprache des ausgewählten Zielmarktes // Inkubatorbürokosten // Personalkosten // Nächtigungen, Tagesdiäten, Fahrten mit anderen Transportmitteln als Flugzeug oder Bahn, Verpflegung // Ankauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung max. Zuschuss pro Antrag Anzahl der Länder max. 50 % der nachgewiesenen Nettokosten 12.000, allerdings max. 2.000 für Reisekosten max. 6.000 für Markteintrittsberatungen durch einen im Zielmarkt ansässigen Berater max. 3 Länder // vor Antragstellung muss eine Beratung mit dem zuständigen AußenwirtschaftsCenter erfolgen // Zusendung des Antrags an die Außenwirtschaft Vorarlberg, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch, go-international@wkv.at // Einreichung der Abrechnungsunterlagen spätestens 18 Monate nach Genehmigung bzw. maximal bis 31.3.2019 (früheres Datum ausschlaggebend) // In der gesamten Förderperiode kann ein Unternehmen, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen, bis max. 31.12.2018 max. drei Anträge einreichen. Eine neue Antragstellung ist erst nach Auszahlung des zuvor genehmigten Antrages oder nach Ablehnung/Zurückziehung eines Antrages möglich. 5

MARKTEINTRITTSFÖRDERUNGEN Export-Scheck für Dienstleister // für Europa nur KMU; für Fernmärkte sowie Russland, Weißrussland, Ukraine, Türkei und Republik Moldau auch GU // Tätigkeit muss einem bestimmten ÖNACE-Code unterliegen (58.2, 62, 63, 69, 70, 71.1, 72, 73 und 74.9) Unternehmen, die // erstmalig (bisher keine regelmäßigen Lieferungen oder kein abgeschlossenes Projekt) oder // mit einem neuen Produkt in einem Markt auftreten // Produkte/Dienstleistungen haben substanzielle Wertschöpfung in Österreich (Richtwert: max. 75 % Importanteil) Was ist zu beachten? // Das Unternehmen muss neu in einen Markt eintreten bzw. mit einem neuen Produkt, das den Aufbau eines getrennten Vertriebsnetzes erfordert, in einem bestehenden Markt auftreten. Das Unternehmen hat in den letzten drei Jahren vor Antragstellung keine regelmäßigen Lieferungen getätigt und kein Projekt im Zielmarkt abgeschlossen. // Die De-Minimis-Regelung ist zu beachten, dh die Gesamtsumme aller erhaltener De-Minimis-Förderungen, die einem Unternehmen bzw. den mit diesem verbundenen Unternehmen innerhalb der letzten drei Steuerjahre gewährt wurden, darf den Betrag von max. 200.000 nicht überschreiten. // Beratungskosten // Reisekosten // Veranstaltungskosten im Zielmarkt; zb Teilnahme/Standgebühren als Aussteller bei Messen und Fachkongressen // Marketingkosten in der Amtssprache des ausgewählten Zielmarktes // Inkubatorbürokosten // Personalkosten // Nächtigungen, Tagesdiäten, Fahrten mit anderen Transportmitteln als Flugzeug oder Bahn, Verpflegung // Ankauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung max. Zuschuss pro Antrag Anzahl der Länder max. 50 % der nachgewiesenen Nettokosten 6.000 für Europa bzw. 12.000 für Fernmärkte bzw. Europa und Fernmarkt, allerdings max. 2.000 für Reisekosten in Fernmarkt bzw. 1.000 in Europa max. 6.000 für Markteintrittsberatungen durch einen im Zielmarkt ansässigen Berater für Fernmärkte bzw. 3.000 für Europa max. 3 Länder // vor Antragstellung muss eine Beratung mit dem zuständigen AußenwirtschaftsCenter erfolgen // Zusendung des Antrags an die Außenwirtschaft Vorarlberg, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch, go-international@wkv.at // Einreichung der Abrechnungsunterlagen spätestens 18 Monate nach Genehmigung bzw. maximal bis 31.3.2019 (früheres Datum ausschlaggebend) // In der gesamten Förderperiode kann ein Unternehmen, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen, bis max. 31.12.2018 max. drei Anträge einreichen. Eine neue Antragstellung ist erst nach Auszahlung des zuvor genehmigten Antrages oder nach Ablehnung/Zurückziehung eines Antrages möglich. 6

MARKTEINTRITTSFÖRDERUNGEN Export-Scheck für Technologieunternehmen // für Europa nur KMU; für Fernmärkte sowie Russland, Weißrussland, Ukraine, Türkei und Republik Moldau auch GU Unternehmen, die // in den letzten zwei Jahren eine Forschungsförderung einer unabhängigen österr. oder internat. Institution erhalten oder // einen österreichischen Technologie-, Forschungs- oder Innovationspreis gewonnen haben oder dafür in den letzten 2 Jahren nominiert wurden oder // innerhalb der letzten 2 Jahre ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben Was ist zu beachten? // Die o.g. Nachweise müssen sich auf jenes Produkt beziehen, mit dem das Unternehmen in den neuen Markt gehen möchte. // Das Unternehmen muss neu in einen Markt eintreten bzw. mit einem neuen Produkt, das den Aufbau eines getrennten Vertriebsnetzes erfordert, in einem bestehenden Markt auftreten. Das Unternehmen hat in den letzten drei Jahren vor Antragstellung keine regelmäßigen Lieferungen getätigt und kein Projekt im Zielmarkt abgeschlossen. // Die De-Minimis-Regelung ist zu beachten, dh die Gesamtsumme aller erhaltener De-Minimis-Förderungen, die einem Unternehmen bzw. den mit diesem verbundenen Unternehmen innerhalb der letzten drei Steuerjahre gewährt wurden, darf den Betrag von max. 200.000 nicht überschreiten. // Beratungskosten // Reisekosten // Veranstaltungskosten im Zielmarkt; zb Teilnahme/Standgebühren als Aussteller bei Messen und Fachkongressen // Marketingkosten in der Amtssprache des ausgewählten Zielmarktes // Inkubatorbürokosten // Personalkosten // Nächtigungen, Tagesdiäten, Fahrten mit anderen Transportmitteln als Flugzeug oder Bahn, Verpflegung // Ankauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung max. Zuschuss pro Antrag Anzahl der Länder max. 50 % der nachgewiesenen Nettokosten 6.000 für Europa bzw. 12.000 für Fernmärkte bzw. Europa und Fernmarkt, allerdings max. 2.000 für Reisekosten max. 6.000 für Markteintrittsberatungen durch einen im Zielmarkt ansässigen Berater für Fernmärkte bzw. 3.000 für Europa max. 3 Länder // vor Antragstellung muss eine Beratung mit dem zuständigen AußenwirtschaftsCenter erfolgen // Zusendung des Antrags an die Außenwirtschaft Vorarlberg, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch, go-international@wkv.at // Einreichung der Abrechnungsunterlagen spätestens 18 Monate nach Genehmigung bzw. maximal bis 31.3.2019 (früheres Datum ausschlaggebend) // In der gesamten Förderperiode kann ein Unternehmen, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen, bis max. 31.12.2018 max. drei Anträge einreichen. Eine neue Antragstellung ist erst nach Auszahlung des zuvor genehmigten Antrages oder nach Ablehnung/Zurückziehung eines Antrages möglich. 7

MARKTEINTRITTSFÖRDERUNGEN Export-Schecks Von der Antragstellung bis zur Auszahlung Kontakt zu AC Vor Projektbeginn und vor Antragstellung Kontaktaufnahme mit dem zuständigen AußenwirtschaftsCenter (AC) und Besprechung des geplanten Markteintritts. Antragstellung Zusendung des Antrags an die Außenwirtschaft Vorarlberg, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch, go-international@wkv.at Alle Anträge finden Sie unter www.go-international.at Beurteilung Inhaltliche Prüfung des Antrags durch die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA. Förderzusage/-ablehnung Sind alle Voraussetzungen erfüllt und erfolgte eine positive Einschätzung -> Förderzusage Wurden die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt -> Förderabsage Kontakt mit AC Kontaktaufnahme mit dem AC-Mentor alle 6 Monate Einreichung der Abrechnungsunterlagen Spätestens 18 Monate nach Genehmigung bzw. maximal bis 31. März 2019: Zusendung der Abrechnungsunterlagen an die Außenwirtschaft Vorarlberg, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch, go-international@wkv.at Auszahlung der Förderung Nach positiver Prüfung der Abrechnungsunterlagen erfolgt die Auszahlung durch die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA. 8

EXPORTBERATUNGEN Consulting-Coaching - Exportberatungen // KMU // Produkte/Dienstleistungen haben substanzielle Wertschöpfung in Österreich (Richtwert: max. 75 % Importanteil) // Die letzte durch go-international geförderte Exportberatung muss mindestens 2 Jahre zurückliegen (Datum des letzten Antrags). // Beratungskosten durch ein zertifiziertes österreichisches Export-Beratungsunternehmen // Der gewählte Exportberater muss bei INCITE (Qualitätsakademie des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie, www.incite.at) entweder als Certified Export Consultant oder als akkreditierter Exportberater registriert sein. // Kosten, die vor Einreichung des Antrages angefallen sind // Personalberatung max. Zuschuss max. 50 % der angefallenen Netto-Beratungskosten 4.000 pro Antrag max. 2 Anträge pro Unternehmen // Zusendung des Antrags an die Außenwirtschaft Vorarlberg, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch, go-international@wkv.at bis spätestens 31.12.2018 // Einreichung der Abrechnungsunterlagen spätestens 18 Monate nach Genehmigung bzw. maximal bis 31.3.2019 (früheres Datum ausschlaggebend) 9

WEITERBILDUNG UND MITARBEITERAUSTAUSCH Weiterbildungsprogramm Ausland // alle Unternehmen (auch Großunternehmen) // Produkte/Dienstleistungen haben substanzielle Wertschöpfung in Österreich (Richtwert: max. 75 % Importanteil) // Weiterbildung von Mitarbeitern ausländischer Niederlassungen // Die Schulungsmaßnahme muss durch einen externen österreichischen Weiterbildungsanbieter oder dessen Auslandsniederlassung bzw. Lizenz-/Franchisenehmer im Ausland erfolgen. // Es können nur Schulungen ab Antragstellung bis 31.3.2019 unterstützt werden, d.h. letzter Fördermonat ist März 2019. // Reisekosten // gesetzlich vorgeschriebene Schulungen (zb Brandschutz, Arbeitssicherheit) // Sprachkurse // Zertifizierungskosten (zb Prüfungsgebühren) // reine Teambuildingmaßnahmen max. Zuschuss max. 50 % der im Ausland angefallenen Weiterbildungskosten 12.000 pro Unternehmen, maximal aber 600 pro Schulungsmaßnahme pro Mitarbeiter in Europa bzw. 900 pro Schulungsmaßnahme pro Mitarbeiter in Fernmärkten // Zusendung des Antrags an die Außenwirtschaft Vorarlberg, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch, go-international@wkv.at // Die Schulung muss spätestens 18 Monate nach Genehmigung abgeschlossen sein. // Einreichung der Abrechnungsunterlagen spätestens 18 Monate nach Genehmigung bzw. maximal bis 31.3.2019 (früheres Datum ausschlaggebend) 10

WEITERBILDUNG UND MITARBEITERAUSTAUSCH Förderung Praktikanten- und Mitarbeiteraustausch // KMU für Niederlassungen in Europa // GU für Niederlassungen in Fernmärkten sowie Russland, Weißrussland, Ukraine, Türkei und Republik Moldau // Produkte/Dienstleistungen haben substanzielle Wertschöpfung in Österreich (Richtwert: max. 75 % Importanteil) // Alter des Mitarbeiters/Praktikanten: 18 bis 25 Jahre (dh erster Tag des Praktikums vor dem 25. Geburtstag) // Austausch von Praktikanten und Mitarbeitern // Ausländischer Praktikant nach Österreich // keine österr. Staatsbürgerschaft // kein österr. Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt // österr. Unternehmen muss relevante Außenwirtschaftstätigkeiten im Herkunftsland des Praktikanten nachweisen oder // Österreichischer Praktikant ins Ausland // österr. Staatsbürgerschaft // Unternehmen im Ausland ist eine Niederlassung des österr. Firmensitzes // Praktikanten bzw. Mitarbeiter älter 25 Jahre max. Zuschuss pro Antrag max. Förderung max. 50 % der nachgewiesenen Nettokosten 600 pro Person und Monat in Europa 800 pro Person und Monat in Fernmärkten mind. 10 Werktage, max. 3 Monate max. 12 Personen pro österr. Unternehmen // Zusendung des Antrags an die Außenwirtschaft Vorarlberg, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch, go-international@wkv.at // Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Praktikums/Mitarbeiteraustauschen bzw. maximal bis 31.3.2019 (früheres Datum ausschlaggebend) 11

INCOMING MISSIONS Incoming Missions // Produkte/Dienstleistungen haben substanzielle Wertschöpfung in Österreich (Richtwert: max. 75 % Importanteil) // es müssen mindestens 3 österreichische Unternehmen involviert sein bzw. von der Auslands-Delegation profitieren // Besuch einer Referenzanlage // Vorstellung des eigenen Produktionsbetriebes // Produktpräsentationen in Österreich // An- und Abreise (lokaler Transport) sowie Nächtigung der Delegationsteilnehmer // Dolmetscher // projektbezogene Marketing- und Veranstaltungskosten // Antragsteller aus derselben Unternehmensgruppe max. Zuschuss pro Antrag max. 50 % der nachgewiesenen Nettokosten 6.000 für Europa bzw. 12.000 für Fernmärkte max. drei Anträge // Das koordinierende Unternehmen ( Koordinator ) übermittelt die Anträge (Antrag des Koordinators und die Anträge aller Partnerunternehmen) an die Außenwirtschaft Vorarlberg, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch, go-international@wkv.at // Einreichung der Abrechnungsunterlagen spätestens 18 Monate nach Genehmigung bzw. maximal bis 31.3.2019 (früheres Datum ausschlaggebend) // In der gesamten Förderperiode kann ein Unternehmen bis 31.12.2018, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen und die Aktivitäten bis 31.3.2019 abgeschlossen werden können, maximal drei Anträge einreichen. 12

MARKTEINTRITTSFÖRDERUNG Internationalisierungsförderung Land Vorarlberg Förderung von Internationalisierungsaktivitäten des Landes Vorarlberg // KMU // Mitglieder der Wirtschaftskammer Vorarlberg // erstmalige Erschließung neuer Auslandsmärkte und in diesem Zusammenhang anfallende externe und interne Projektkosten, wie z. B. // interne Personalkosten // Beratungskosten // Reisekosten // Marketingkosten Was ist zu beachten? // Diese Förderung kann nur beantragt werden, wenn die Projektkosten nicht durch go-international gefördert werden. // Einzelaktivitäten, wie beispielsweise Messebesuche ohne detailliertes Erschließungskonzept // Investitionskosten // Kosten im Zusammenhang mit Produktentwicklungen // Kosten, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Einzelaufträgen anfallen max. Zuschuss max. Dauer 30 % der förderbaren Nettokosten 10.000 pro Jahr 2 Jahre // vor Beginn des Projekts // direkt beim Amt der Landesregierung, Abteilung VIa, www.vorarlberg.at // Die Auszahlung erfolgt jährlich nach Vorlage der entsprechenden Rechnungsbelege und Kostennachweise. Bei der Endabrechnung ist ein Abschlussbericht vorzulegen. 13

INTERNATIONALISIERUNG Die wichtigsten Internationalisierungsförderungen im Überblick IHR KONTAKT Mag. Christina Marent Wirtschaftskammer Vorarlberg AUSSENWIRTSCHAFT T 05522-305-250 E marent.christina@wkv.at Dr. Heike Böhler-Thurnher Wirtschaftskammer Vorarlberg FÖRDERSERVICE T 05522/305-312 E boehler.heike@wkv.at Wichnergasse 9 6800 Feldkirch Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann für die Ausführungen keine Gewähr übernommen werden. Bei konkreten Projekten muss im Detail geprüft werden, ob die Vorausaussetzungen für eine Förderung gegeben sind. Eine Förderberatung vor Projektbeginn durch den Förderservice der Vorarlberger Wirtschaftskammer wird empfohlen. Stand: März 2016