Die Integrationsfachdienste in Bayern Informationsveranstaltung im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus 18.11.2011
Gesetzliche Verankerung der Integrationsfachdienste Seit 2001 festgeschrieben im SGB IX, 109 ff. Zur Überwindung von Schnittstellen bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung zur beruflichen Teilhabe
Auftraggeber der Integrationsfachdienste Agentur für Arbeit Jobcenter Integrationsamt Integrationsfachdienst gesetzliche Rentenversicherung gesetzliche Unfallversicherung überörtlicher Sozialhilfeträger (Bezirke) StMUK
Die IFD in Bayern Unterfranken: -Aschaffenburg -Schweinfurt -Würzburg Schwaben: -Augsburg -Donauwörth -Günzburg -Kaufbeuren -Kempten -Lindau -Memmingen -Mindelheim -Neu-Ulm -Nördlingen Mittelfranken: -Erlangen -Ansbach -Lauf -Nürnberg -Weißenburg Oberfranken: -Bamberg -Bayreuth -Coburg -Hof Oberbayern: -Ingolstadt -München -Rosenheim -Traunstein -Weilheim Oberpfalz: -Amberg -Cham -Regensburg -Schwandorf -Weiden Niederbayern: -Abensberg -Deggendorf -Landshut -Passau -Pfarrkirchen -Waldkraiburg
Kundengruppen Menschen mit (Schwer-)Behinderung Arbeitnehmer, Arbeitssuchende, Schüler, WfbM-Beschäftigte Arbeitgeber mit (schwer-)behinderten Arbeitnehmern oder der Bereitschaft, diese einzustellen
Qualitätsmerkmale der Integrationsfachdienste Vernetztes Arbeiten mit Angehörigen, Kollegen, Lehrern, Eltern, Ärzten, gesetzlichen Betreuern, IHK, HWK, Selbsthilfegruppen, Behindertenbeauftragte, Beratungsstellen u.ä. Spezialisiertes Personal für alle Behinderungsarten mit umfassenden Kenntnissen der rechtlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen bzgl. der Teilhabe am Arbeitsleben Konstanter Ansprechpartner für Arbeitgeber Regionalität Barrierefreiheit
LAG ifd Bayern e.v. vereinigt alle Träger von Integrationsfachdiensten in Bayern seit 1998 gemeinsamer Qualitätsverbund Entwicklungsprojekte zusammen mit Sozialministerium, Integrationsamt beim ZBFS, Regionaldirektion Bayern und Kultusministerium
www.integrationsfachdienst.de weiterführende Information
Berufsorientierung individuell Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Initiative Inklusion des BMAS (Handlungsfeld1) Resultat der Forderungen aus der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) Ergänzung zu bereits bestehenden Berufsorientierungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit Individuelle Unterstützungsleistung und individueller Ablauf
Berufsorientierung individuell Beispiel: junger Mann mit Epilepsie Modul Kompetenz- und Potenzialanalyse Kennenlernen von Unterstützungssystemen Organisation von begleitenden Hilfen Berufskundliche Information Aufbau beruflicher Handlungskompetenz Orientierungspraktikum Einbindung aller Beteiligten im Prozess der Berufsorientierung Vernetzung Ziel Strategieentwicklung für die berufliche Teilhabe Kontakt zur Epilepsie-Beratungsstelle und Selbsthilfegruppe Leistungen des IFD im Arbeitsleben Behinderungsgerechte Berufe aufzeigen Bewerbungstraining / Betriebserkundungen Hilfen zum Umgang mit der Behinderung Vorbereitung auf Betriebspraktika; Akquise von Praktikumsstellen; Information der Betriebe Praktikumsbegleitung und -auswertung Enge Absprachen mit den Lehrern, der Agentur für Arbeit, Einbindung der Eltern, der Ärzte und des sozialen Umfeldes
Berufsorientierung individuell Ablauf (insgesamt 6 Monate) Meldung Betreuungswunsch durch die Schule beim IFD Kontakt- und Informationsgespräch zwischen IFD und teilnehmenden Schüler Einleitung der Maßnahme durch IFD, Meldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin an Koordinatoren (IFD, Schule, Agentur für Arbeit) und Integrationsamt Vermittlung berufskundlicher Informationen Analyse von Kompetenzen und Potenzialen Durchführung von Praktika, Training arbeitsweltbezogener sozialer Kompetenzen Auswertung der Erfahrungen und Beratung über die beruflichen Optionen des Schülers und die weitere Strategie der beruflichen Eingliederung unter Einbeziehung aller am Prozess der Berufsorientierung zu beteiligenden Personen Begleitung des Übergangs in das Arbeitsleben bis zur Aufnahme einer Ausbildung oder einer anderen beruflichen Maßnahme, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist Abschluss der Maßnahme
Berufsorientierung individuell Im Regierungsbezirk Koordinator Schule Koordinator Schule IFD Koordinator Koordinator Schule Koordinator Schule Koordinator Schule