INFORMATIONEN ZUM FÜHREN VON AUSBILDUNGSNACHWEISEN I. Warum muss ein Ausbildungsnachweis geführt werden? Mit Abschluss Ihres Berufsausbildungsvertrages ( 6) haben Sie sich zur ordnungsgemäßen Führung des Ausbildungsnachweises mit Ausbildungsplan und der regelmäßigen Vorlage, mindestens einmal im Monat, bei der Ausbilderin/dem Ausbilder, verpflichtet. Die ordnungsgemäße Führung eines Ausbildungsnachweises ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Zulassung wird nur ausgesprochen, wenn bei der Anmeldung zur Prüfung ein Ausbildungsnachweis vorgelegt wird, der in den Tagesberichten (Teil 2.1) vollständig und regelmäßig geführt und von der Ausbilderin/dem Ausbilder mit Datum und Unterschrift geprüft ist. Der Ausbildungsnachweis mit Ausbildungsplan zeigt nachvollziehbar, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt wurden. Dargestellt wird der Ablauf der Ausbildung in Betrieb, Schule und überbetrieblicher Ausbildung. II. Wie ist der Ausbildungsnachweis zu führen, damit eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt? Allgemein Der Ausbildungsnachweis kann handschriftlich geführt werden oder eigenhändig mit dem Computer geschrieben werden. Die Tagesberichte sind dem/der Ausbilder/in regelmäßig, aber mindestens monatlich zu kontrollieren und abzuzeichnen. Der/die Ausbilder/in hat außerdem Sorge zu tragen, dass auch der/die gesetzliche Vertreter/in des/der Auszubildenden in angemessenen Zeitabständen von dem Ausbildungsnachweis in Kenntnis gesetzt wird und dies unterschriftlich bestätigt. Ausbilder bestätigen mit ihrer Unterschrift zumindest die Kenntnisnahme der Angaben (insbesondere für die Berufsschultage); für die praktische Ausbildung im Betrieb auch die Richtigkeit der Angaben. Der Ausbildungsbetrieb stellt dem/der Auszubildenden das Berichtsheft als Ausbildungsmittel kostenfrei zur Verfügung und ist verpflichtet, dem/der Auszubildenden bei der Erstellung der Aufzeichnungen anzuleiten. Die Führung des Ausbildungsnachweises ist im Berufsbildungsgesetz verankert ( 43 Abs. 1 Nr. 2, BBIG). Die Überprüfung der Ausbildungsnachweise erfolgt grundsätzlich vor der Zwischenund Abschlussprüfung bei der Landwirtschaftskammer Hamburg. Die Nachkontrolle nach der Zwischenprüfung erfolgt im Betrieb. Die Ausbildungsnachweise werden nicht bewertet und sind für die Notenfindung in der Abschlussprüfung nicht relevant. Der Ausbildungsnachweis ist zur mündlichen Prüfung mitzubringen, und auf Verlangen dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Seite 1 von 9
Teil 1 Informationsteil / INHALT 1.1. Individueller betrieblicher Ausbildungsplan: Bitte hier den ausgefüllten Ausbildungsplan abheften. 1.2. Weitere vertragliche Regelungen: Bei Bedarf die ausgefüllte Zusatzerklärung einheften, Kooperationsvereinbarungen etc. 1.3. Erläuterungen zum Berichtsheft/Ausbildungsnachweis: Bitte hier dieses Merkblatt abheften. 1.4. Der/ die Auszubildende: Angaben zur eigenen Person, zum Ausbildungsbetrieb, zur Berufsschule hier eintragen. 1.5. Zusammenstellung Bescheinigungen ÜA/ Berufsschule/ Zwischenprüfung: Jede Maßnahme soll sofort nach der Teilnahme eingetragen und die Bescheinigung dahinter eingeheftet werden, darüber hinaus Schulzeugnisse und die Zwischenprüfungsbescheinigung. 1.6. Der Ausbildungsbetrieb: Betriebsstruktur dokumentieren, Angaben über Flächen, Fahrzeuge, Maschinen und Geräte, Arbeitskräfte und Ausbildungsschwerpunkte sollten hier eingetragen werden. Die Angaben sind von der/dem Auszubildenden einzutragen und von der Ausbilderin bzw. dem Ausbilder zu unterschreiben. Zusätzlich Fachliteratur und fachliche Medien eintragen 1.7. Skizze des Ausbildungsbetriebes Eigene Skizze des Betriebsgeländes erstellen Teil 1.1 Ausbildungsnachweis und Ausbildungsplan 1. Zur Führung des Ausbildungsnachweises ist dem/der Auszubildenden täglich, aber mind. wöchentlich während der Arbeitszeit Gelegenheit zu geben. Die Eintragungen sind regelmäßig von jedem Auszubildenden selbst vorzunehmen. Bevor Sie mit den Eintragungen beginnen, lesen Sie den Ausbildungsplan sorgfältig durch. 2. Der betriebliche Ausbildungsplan wird von der Landwirtschaftskammer Hamburg als Download bereitgestellt. http://www.lwk-hamburg.de/ausbildung-big/aktuelles/ 3. Die Ausbilderin/der Ausbilder händigt ihn zu Beginn der Ausbildung der/dem Auszubildenden aus. Der Ausbildungsplan muss vor Beginn der Ausbildung, vor der Zwischenprüfung und vor der Anmeldung zur Abschlussprüfung besprochen und unterschrieben werden. Der Ausbildungsplan ist vorne im Berichtsheft nach dem Registerblatt Ausbildungsplan einzulegen. Seite 2 von 9
ANLEITUNG ZUM AUSFÜLLEN In den entsprechenden Feldern müssen die Kalenderwochen und das Jahr (z.b. 34/14) eingetragen werden. Beachten Sie: Fast alle Tätigkeiten müssen in jedem Ausbildungsjahr durchgeführt werden, jede Tätigkeit also mindestens drei Mal. Eintragungen sind für alle betrieblichen Ausbildungswochen, Berufsschulwochen und alle Wochen der Überbetrieblichen Ausbildung vorzunehmen, mindestens drei Eintragungen pro Woche. Seite 3 von 9
Die/der Auszubildende muss in regelmäßigen Abständen in den senkrechten Spalten (1., 2., 3. Ausbildungsjahr) durch Eintragungen (z.b.34/14) den tatsächlichen Verlauf und die Lernorte der Ausbildung dokumentieren. Die grau unterlegten Felder zeigen an, in welchem Jahr der betreffende Ausbildungsinhalt nicht vermittelt werden muss. Zeitliche Abweichungen sind jedoch zulässig, so dass auch in den grau hinterlegten Feldern eingetragen werden kann. Teil 2. Tagesberichte Der Ausbildungsnachweis muss mindestens stichwortartig die Inhalte der betrieblichen Ausbildung wiedergeben. Dabei sind betriebliche Tätigkeiten einerseits sowie Berufsschulunterricht, Unterweisungen, Überbetriebliche Ausbildung und sonstige Schulungen andererseits zu dokumentieren. Azubis bestätigen mit ihrer Unterschrift die Angaben im Berichtsheft. Berufsschullehrer müssen die Ausbildungsnachweise nicht einsehen oder unterschreiben. Die zeitliche Dauer der Tätigkeiten sollte aus dem Ausbildungsnachweis hervorgehen. Jedes Blatt des Ausbildungsnachweises ist mit der Kalenderwoche und dem Berichtszeitraum (Wochentagen) zu versehen. Die Ausbildungsnachweise müssen mit der tatsächlichen betrieblichen Ausbildung übereinstimmen. Grundlage sind die Inhalte der geltenden Ausbildungsordnung / Ausbildungsrahmenplanes, aus dem der Ausbildungsplan der Landwirtschaftskammer Hamburg bzw. der betriebliche Ausbildungsplan abgeleitet wird. Die tatsächlichen Ausbildungsinhalte (betriebliche Tätigkeiten und betriebliche Lerninhalte) sind von dem/der Auszubildenden und dem/der Ausbilder/in den Inhalten des Ausbildungsrahmenplanes oder den Inhalten des darauf basierenden betrieblichen Ausbildungsplanes zuzuordnen. Die Qualität der Umsetzung der Ausbildungsinhalte ist von dem/der Auszubildenden zu reflektieren sowie von dem ausbildenden Personal einzuschätzen und rück zu melden. Eltern: bei minderjährigen Azubis bestätigen die gesetzlichen Vertreter die Kenntnisnahme. Seite 4 von 9
Diese Regelungen können mit Ausnahme der Ziffer 3 für Umschüler entsprechend angewendet werden, soweit die Führung des Ausbildungsnachweises vertraglich vereinbart wurde. Teil 2.1 Tagesberichte Im Berichtsteil ist zunächst jede Seite mit der Kalenderwoche und dem Datum zu versehen. Wetterbeobachtungen: Für jeden Tag sind Kurzangaben zum Wetter zu machen. Bei Wetteraufzeichnungen sind für jeden Tag, auch in Schulwochen und in der ÜA Niederschlagsmengen, min./max. Temperaturen, und Wetterbeobachtungen einzutragen. Seite 5 von 9
Persönlich ausgeführte Tätigkeiten (Zulassungsvoraussetzung) Von Montag bis Freitag/Samstag sind jeweils die selbst ausgeführten Tätigkeiten einzutragen! (Die von dem Auszubildenden selbst ausgeführten wurden, diese sind in Tagesform in Stichworten zu beschreiben. Die Angaben müssen eine Fachlichkeit erkennen lassen und auf der Rückseite mit Angaben zu Mengen und Massen zu ergänzen.) Ausfallzeiten (Urlaub bzw. Krankheit) sind täglich/wöchentlich einzutragen. Berufsschulthemen und Lehrgangsthemen der Überbetrieblichen Ausbildung sind ebenfalls thematisch genau einzutragen. Der Ausbildungsnachweis ist vollständig zu führen und der vorhandene Platz auszunutzen. Die Tagesberichte sind von der/dem Auszubildenden und der Ausbilderin bzw. dem Ausbilder (mit Datum) zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Tagesberichte gelten als fehlend! Seite 6 von 9
Teil 2.2 Rückseite - Ergänzende Angaben Weitere Beschreibung der eigenen Tätigkeit und weiteren Tätigkeiten im Betrieb (Unter Berücksichtigung von Kultur, Material, Maschinen, Geräteeinsatz, Fahrzeuge, Arbeitskräfte, Arbeitsleistungen) Wichtig: Auch für Auszubildenden, die keine Zusatzvereinbarung unterzeichnet haben, sind der Ausbildungsplan und die Tagesberichte verbindlich zu führen und Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Teil 1.2 und 1. 3 weitere vertragliche Regelung und Erläuterungen Zusätzlich enthält das Berichtsheft weitere, der besseren Berufsbildung dienende Bestandteile. Sind sich alle Vertragspartner einig, dass über die Mindestanforderungen hinaus das Berichtsheft zu führen ist, wird dieses durch die Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag über die Berichtsheftführung dokumentiert. Die Landwirtschaftskammer Hamburg empfiehlt neben dem Ausbildungsnachweis auch 25 Erfahrungsberichte im Umfang von jeweils einer DIN A4-Seite und eine Pflanzenbeschreibung je Ausbildungswoche anzufertigen. Seite 7 von 9
Teil 3 Pflanze der Woche Bei den Angaben zu Blattform, Blütenform und Habitus sind Zeichnungen, Skizzen, Fotos, Pflanzenteile oder Katalogausschnitte auf Seite 2 der Pflanze der Woche aufzuführen. Die Pflanze der Woche soll ebenfalls von der Ausbilderin bzw. dem Ausbilder unterzeichnet werden. Seite 8 von 9
Teil 4 Erfahrungsberichte und Projekte Erfahrungsberichte sollen nur aus der betrieblichen Praxis stammen. Beschreiben Sie erworbene Fertigkeiten, betriebliche Zusammenhänge und Baustellensituationen. Die Herausgeber des Berichtsheftes empfehlen 25 Erfahrungsberichte oder Projektbeschreibungen. Bitte beachten Sie: Mögliche Themen sind auf der ersten Seite aufgeführt Der/die Ausbilder/in soll die Berichte fachlich prüfen und unterschreiben. Ein Inhaltsverzeichnis über die beschriebenen Themen ist voranzustellen. Teil 5: Pflanzenschutz- und Düngungsmaßnahmen 5.1. Betriebliche Pflanzenschutzmaßnahmen 5.2. Betriebliche Düngungsmaßnahmen Teil 6: Berufsständische Organisationen des Gartenbaues, weitere wichtige Adressen Die Tabellen in den Teilen 5 und 6 sollten möglichst umfassend ausgefüllt werden. Die Angaben sind eine wertvolle Informationssammlung zum Nachschlagen. Sonstiges Jede andere Berichtsheftform bedarf einer vorherigen Genehmigung durch die Landwirtschaftskammer Hamburg. Diese muss schriftlich bei der Landwirtschaftskammer Hamburg beantragt werden. Das Berichtsheft wird zur Zwischenprüfung und zur Zulassung zur Abschlussprüfung von einem Prüfungsausschuss überprüft. Außerdem ist es der Landwirtschaftskammer Hamburg auf Verlangen vorzulegen. A L L G E M E I N I N F O R M A T I O N : Die Berichtshefte sind zu beziehen bei der: GaLaBau-Service GmbH (GBS) Frau B. Posnien 53602 Bad Honnef Tel.: 02224 7707-14 Fax: 7707-914 E-Mail: b.posnien@galabau.de Zentralverband Gartenbau e.v. Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Tel.: 0228 81002-0 Fax: 0228 81002-48 E-Mail: zvg.berufsbildung@g-net.de www.g-net.de Seite 9 von 9