Eckwerte der Qualitätssicherung für Selbsthilfekontaktstellen

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Transkript:

Seite 1 Eckwerte der Qualitätssicherung für Selbsthilfekontaktstellen Rheinland-Pfalz Vorbemerkungen Diese Eckwerte sollen Städte, Landkreise, das Land Rheinland-Pfalz sowie insbesondere die Krankenkassen dazu anregen, eine gemeinschaftliche, den Selbsthilfekontaktstellen angemessene und ihrem Unterstützungsbedarf gerecht werdende Förderpolitik zu entwickeln. Die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich in 20 Abs. 4 SGB V. Der Stellenwert von Selbsthilfe als Ausdruck bürgerschaftlicher Eigenverantwortung, Kooperation und Partnerschaft ist weitgehend gesellschaftlich anerkannt. Aber Selbsthilfe braucht auch Unterstützung, um sich entwickeln und entfalten zu können. Bundesweit gibt es ein dichtes Netz von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe, und auch in Rheinland-Pfalz haben sich in den vergangenen Jahren Selbsthilfekontakt- und Informationsstellen gegründet. Diese Stellen sind regional arbeitende, professionelle Beratungseinrichtungen mit einem eigenständigen fachlichen und institutionellen Arbeitsansatz. Ihre Aufgabe ist in erster Linie die Information und Beratung von an Selbsthilfe Interessierten und die Unterstützung und Förderung von Selbsthilfegruppen. Sie bieten mit ständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Struktursicherheit in ihrer Region. Sie arbeiten fach- und themenübergreifend und stellen vor allem zur Stärkung der Selbsthilfearbeit umfangreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote bereit, die auf die Anregung, Unterstützung und Stabilisierung von Selbsthilfe und Bürgerengagement abzielen. Diese Einrichtungen bestehen bei unterschiedlichen (freien und öffentlichen) Trägern und verfügen in der Regel über fest angestelltes Personal, Räume und Ressourcen. Neben diesen Selbsthilfekontaktstellen im engeren Sinne gibt es auch Angebote für Selbsthilfe bei Krankenkassen, Wohlfahrtsverbänden, Gesundheitsämtern, anderen kommunalen Behörden und Versorgungseinrichtungen (z.b. Behindertenberatungsstellen, Suchtberatungsstellen). Für diese Einrichtungen ist die Selbsthilfeunterstützung eine Neben- bzw. Teilaufgabe. Daher sind hier nur eingeschränkte Angebote möglich. Die Selbsthilfeunterstützung erfolgt also in verschiedenen institutionellen Formen mit unterschiedlichem Umfang der Angebote. Dabei bietet der Name der Einrichtung kein klares Unterscheidungskriterium, da manche Einrichtungen ihr Angebot Selbsthilfekontaktstelle nennen, ohne dass es sich dabei um eine Stelle handelt, deren Hauptaufgabe die Unterstützung der Selbsthilfearbeit ist.

Seite - 2 - Die Arbeit der Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe muss unabhängig, überparteilich und überkonfessionell sein. Interessen von Sponsoren oder Kooperationspartner dürfen Entscheidungen nicht bestimmen oder beeinflussen. Die Trägerschaft dieser Stellen, für die gemeinnützige Vereine oder Wohlfahrtsverbände am Besten geeignet scheinen, sollte das bürgerschaftliche Engagement der Tätigkeit widerspiegeln. Situation in Rheinland-Pfalz Zur Zeit existieren vier den nachfolgenden Qualitätsanforderungen genügende Stellen. Drei dieser Stellen sind seit 1997, eine vierte seit Beginn des Jahres 2000 durch das Ministerium für Arbeit, Soziales Familie und Gesundheit mit der Wahrnehmung von Aufgaben regionaler Selbsthilfe-Stärkung beauftragt und werden finanziell auch durch das Land gefördert. Zwei dieser Stellen befinden sich in der Trägerschaft des PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland, die beiden anderen kooperieren eng als Mitgliedsorganisationen mit diesem Verband. Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e.v. (SEKIS) Franz-Georg-Straße 36 54292 Trier Tel.: 0651/141180 Fax: 0651/9917688 Email: Kontakt@sekis-trier.de Home: www.sekis-trier.de Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe Mainz (PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland) Rathaus 55116 Mainz Tel.: 06131/210772 Fax: 06131/210773 Email: Christiane.Gerhardt@kiss-mainz.de Home: www.kiss-mainz.de KISS Pfalz/Selbsthilfetreff Pfalz e.v. Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe Speyerer Straße 10 67483 Edesheim Tel.: 06323/989924 Fax: 06323/7040750 Email: Selbsthilfetreff.pfalz@t-online.de Westerwälder Kontakt- u. Informationsstell für Selbsthilfe (WeKISS) (PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland) Neustraße 34 56457 Westerburg Tel.: 02663/2540 Fax: 02663/2667 Email: wekiss@gmx.de Home: www.wekiss.de Die Zuständigkeitsbereiche für KISS Mainz, SEKIS und WeKISS entsprechen in etwa den ehemaligen Regierungsbezirken Rheinhessen-Pfalz, Trier und Koblenz; die KISS Pfalz deckt den südlichen Teil des ehemaligen Regierungsbezirks Rheinhessen-Pfalz ab. Die aktuelle Zuordnung ist der Anlage zu entnehmen. Die Basis für die aktuellen Einwohnerzahlen bildet die Datenbank des Statistischen Landesamtes (www.statistik.rlp.de ). Darüber hinaus gibt es sogenannte Selbsthilfeunterstützungsstellen (s. Anlage).

Seite - 3 - Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeunterstützung in Rheinland-Pfalz (LAG KISS RLP) Die o.g. vier Selbsthilfekontaktstellen sowie die Selbsthilfeunterstützungsstelle NEKIS Neuwied bilden derzeit die Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeunterstützung in Rheinland-Pfalz (LAG KISS RLP). Die LAG KISS RLP setzt sich für die Verbesserung der selbsthilfeunterstützenden Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz ein. Die in der Landesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Selbsthilfekontaktstellen haben ihre Anforderungen an den Qualitätsstandard von Selbsthilfekontaktstellen und anderen an der Selbsthilfearbeit beteiligte Organisationen in Rheinland-Pfalz formuliert und abgestimmt.

Seite - 4 - Strukturelle Kriterien und Ausstattungsstandards 1) Selbsthilfekontaktstellen - sind themenübergreifend tätig - sind allen Interessierten öffentlich zugänglich - sind nicht gewinnorientiert - haben ein fachlich eigenständiges institutionelles Profil in der Öffentlichkeit - verfügen über für die Selbsthilfe-Unterstützung angestelltes, bezahltes Personal Personelle Mindestausstattung (in Orientierung an Braun, J.: Empfehlungen zur Selbstförderung in Städten, Kreisen und Gemeinden Köln, 1991, 43f) I. In Städten und Kreisen bis zu 100.000-200.000 Einwohner 1,5 Selbsthilfeberater/ -beraterinnen und eine halbe Verwaltungskraft II. In Städten mit 200.000 bis 500.000 Einwohner 2,5 Selbsthilfeberater/-beraterinnen und eine halbe Verwaltungskraft III. In Städten und Kreisen mit mehr als 500.000 Einwohner muss der Personalschlüssel entsprechend angepasst werden. - haben Personal mit sozialwissenschaftlicher, pädagogischer, psychologischer, sozialpädagogischer oder vergleichbarer Qualifikation bzw. in der Selbsthilfe erfahrene Kräfte, die an Fortbildungsveranstaltungen für das Arbeitsfeld der Selbsthilfe-Unterstützung teilnehmen und dafür vom Träger freizustellen sind. - erbringen ihre Leistungen an mindestens vier Werktagen in der Woche - haben festgelegte Sprechzeiten an mindestens drei Werktagen in der Woche mit mindestens einem Nachmittags- oder Abendtermin - halten Bürokapazitäten vor: - mindestens 2 Büroräume oder 1 Raum (mindestens 30m 2 ) mit separater Beratungsmöglichkeit - barrierefreier Zugang zum Gebäude der Selbsthilfekontaktstelle oder Ausweichmöglichkeit in andere behinderten gerechte Beratungsräumlichkeiten - zeitgemäße technische Büroausstattung 1) Quellenhinweis: Empfehlungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.v. (DAG SHG)

Seite - 5 - Aufgabenbereiche und Instrumente 1. Information und Aufklärung Die Selbsthilfekontaktstelle informiert und klärt auf über - Möglichkeiten und Grenzen der Selbsthilfe - das Versorgungssystem der Region - das regionale/ örtliche Selbsthilfe-Spektrum - Formen und Möglichkeiten der Förderung von Selbsthilfegruppen - Beratungs- und Fortbildungsangebote der Selbsthilfekontaktstelle Instrumente: - telefonische und persönliche Sprechzeiten - Bereitstellung von Informationen / Darstellungen der Selbsthilfe vor Ort, - Bereitstellung von allgemeinen Informationsmaterialien und Literatur über Selbsthilfegruppen - Zusammentragung und Vermittlung von Überblicks- und Handlungswissen zur Selbsthilfeförderung und zu Mitwirkungsmöglichkeiten der Selbsthilfe - Bekanntmachung der Angebote der Selbsthilfe - Bekanntmachung der Angebote der Selbsthilfekontaktstelle und der Angebote anderer regionaler/ örtlicher Versorgungseinrichtungen und Organisationen - Informationsveranstaltungen

Seite - 6-2. Beratung und Ermutigung Die Beratung der Selbsthilfekontaktstellen dient - der Orientierung / Selbsterklärung von Interessierten - der Entscheidungshilfe zur Selbsthilfe, zu Versorgungsangeboten oder anderen unterstützenden Maßnahmen - der Gruppengründung - der Motivierung zum Selbsthilfe-Engagement - dem Zusammenschluss in Selbsthilfegruppen, Selbsthilfe-Organisationen und Selbsthilfe-Initiativen - der kollegialen Beratung zur Selbsthilfe-Unterstützung / -Förderung - der punktuellen Begleitung beim Gruppenprozess - der Bekanntmachung der Selbsthilfe als Methode Instrumente: - telefonische und persönliche Beratungszeiten - Beratungszeiten für Gruppen - Gruppenanleitungsangebote - Begleitungs-, Supervisionsangebote bei der Selbstreflexion oder in Krisensituationen von Gruppen - Organisationsberatungsangebote

Seite - 7-3. Kontakte und Zugangswege Die Selbsthilfekontaktstelle eröffnet Kontakte und schafft Zugangswege, um - Betroffene zur Selbsthilfe zu bringen - Einzelne miteinander in Verbindung und Austausch zu bringen - Selbsthilfegruppen und professionelle Helferinnen und Helfer/ Einrichtungen zusammenzubringen - Einzelnen die Kontaktaufnahme zu professionellen Versorgungseinrichtungen und anderen Hilfe-Angeboten zu ermöglichen - Selbsthilfegruppen in der Öffentlichkeit und der Fachwelt bekannt zu machen und Ansprechpartnerinnen und -partner zu vermitteln - Interessierte in die Lage zu versetzen, Gruppen zu erreichen und an Gruppentreffen teilnehmen zu können Instrumente: - Adresssammlung (Kartei) aller regionalen/ örtlichen Selbsthilfegruppen zu allen Themen - Adresssammlung (Kartei) von regionalen/ örtlichen Versorgungseinrichtungen - Liste interessierter Fachleute - Sammlung von Anfragen Betroffener nach Gleichbetroffenen - Sammlung von Aufnahmewünschen / Anfragen von Selbsthilfegruppen nach neuen Mitgliedern - Zusammenstellung der Treffen und Veranstaltungen der bestehenden Selbsthilfegruppen - Erstellung und Aktualisierung von Themenlisten

Seite - 8-4. Technische und organisatorische Unterstützung von Selbsthilfegruppen / Organisationen Die Selbsthilfekontaktstelle bietet technische und organisatorische Unterstützung, um - die Bildung von Selbsthilfegruppen zu erleichtern - den regelmäßigen Arbeitsprozess zu unterstützen - die Zusammenarbeit von Selbsthilfegruppen zu aktivieren Instrumente: - Bereitstellung von Räumen bzw. Hilfe bei der Suche nach Gruppenräumen - Bereitstellung bzw. Vermittlung von Informationsmaterialien und Geräten Praktische Unterstützung beim Erstellen von Informationsmaterial - Beratung und erforderlichenfalls Unterstützung bei der Erstellung von Anträgen und/ oder Abrechnungen/ Nachweisen - Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen - Angebot von Klärungshilfen bei speziellen Organisationsfragen und besonderem Ressourcenbedarf - Sammlung, Vermittlung und Pflege von Kontaktadressen (Ansprechpartnerinnen und partner bei Presse, Rundfunk und Fernsehen für Moderationen, Referate, Supervision u.ä.) - Bereitstellung von Öffentlichkeitsforen - Vermittlung von Auslage-/ Aushangsmöglichkeiten für Informationsmaterial von Selbsthilfegruppen

Seite - 9-5. Öffentlichkeitsarbeit Die Selbsthilfekontaktstelle betreibt bzw. unterstützt bei der Öffentlichkeitsarbeit, um - die Bevölkerung öffentlich über Selbsthilfe aufzuklären und zur Selbsthilfe anzuregen - die allgemeine Öffentlichkeit und die Fachöffentlichkeit über Selbsthilfe sowie über Möglichkeiten und Erfordernisse der Unterstützung und Förderung aufzuklären - Multiplikatoren und Kooperationspartner des Selbsthilfegedankens anzusprechen und zu gewinnen - zu Neugründungen / über Neugründungen von Selbsthilfegruppen zu informieren - Selbsthilfegruppen bei ihrer eigenen Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen - das Angebot der Selbsthilfekontaktstelle bei Bevölkerung und Fachwelt bekannt zu machen Instrumente: - Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien (Informationsblatt über die Selbsthilfekontaktstelle, Selbsthilfe-Zeitung, aktuelle Themen- /Gruppenlisten bzw. -verzeichnisse, regionale/örtliche Wegweiser) - Pflege von Medienkontakte und Unterstützung bei der Veröffentlichung von Anliegen (Einrichtung von Presse- und Informationsverteilern, Weitergabe von Ankündigungen, Informationen, Stellungnahmen) - Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen wie jährliche Selbsthilfe- und Gesundheitstage und selbsthilfespezifische Vortrags- / Informationsveranstaltungen - Organisation von regelmäßigen Gesamttreffen in allen zugehörigen Landkreisen zur Präsentation und Kontaktfindung der Selbsthilfegruppen untereinander - Bereitstellung von (bzw. Unterstützung bei) Öffentlichkeitsforen - Teilnahme an Podien/Veranstaltungen - Erarbeitung von Fachbeiträgen und Stellungnahmen in Publikationen / in der Presse / in Gremien - Beratung von Selbsthilfegruppen bei der Durchführung eigener Öffentlichkeitsarbeit - Bekanntmachung des Angebotes der Selbsthilfekontaktstelle in den Medien oder z.b. durch Tage der offenen Tür - Teilnahme an öffentlichkeitswirksamen Großveranstaltungen (z.b. Rheinland- Pfalz-Tag und ähnliche Veranstaltungen)

Seite - 10-6. Vernetzung / Kooperation Die Selbsthilfekontaktstelle betreibt Netzwerkarbeit, fördert Kooperationen zwischen und kooperiert mit - fachbezogenen Beratungsstellen, Versorgungseinrichtungen und Berufsgruppen zur Selbsthilfe-Unterstützung auf regionaler Ebene (insbesondere Anbieter/innen von sozialen, psychosozialen, gesundheitlichen, familienpflegerischen und frauenfördernden Einrichtungen) - Vereinen, Verbänden, Institutionen (Behörden, Krankenkassen), fachlichen Arbeitskreisen, kommunalpolitischen, Gremien und kirchlichen Einrichtungen zur Selbsthilfe-Unterstützung und -Förderung auf regionaler Ebene - Selbsthilfegruppen zur Stärkung ihrer Zusammenarbeit, zur Unterstützung bei ihrer Interessenvertretung, zur Bildung von Selbsthilfegruppen bei seltenen Themen, bei der gemeinsamen Betroffenensuche - mit anderen Selbsthilfekontaktstellen auf überregionaler Ebene - Selbsthilfeprojekten zur Abstimmung der Angebote, zur Fallbesprechung und Weiterbildung - örtlichen oder überregionalen Selbsthilfebeiräten durch Beteiligung bzw. Geschäftsführung Instrumente: - Mitgliedschaft und verbindliche aktive Mitarbeit in der LAG KISS RLP - Förderung und Unterstützung von Informationsaustausch (z.b. durch Informationsverteiler, Organisation von Kontakt- und Austauschtreffen) - Erstellung von Arbeitshilfen, Dokumentationen zur Zusammenarbeit im Selbsthilfebereich erstellen - Gewinnung und Vermittlung von Fachreferentinnen und referenten Anregung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen / Arbeitskreisen von: - Selbsthilfegruppen - Selbsthilfegruppen und Professionellen (im sozialen und gesundheitli- - chen Bereich) - Professionellen im Selbsthilfe-Unterstützungsbereich - unterschiedlichen bürgerschaftlich Engagierten - Selbsthilfegruppen und Politik und Verwaltung

Seite - 11-7. Verankerung der Selbsthilfe in Versorgung und Gemeinwesen Die Arbeit der Selbsthilfekontaktstelle dient der Verankerung der Selbsthilfe in Versorgung und Gemeinwesen, indem sie - die Arbeit der Selbsthilfegruppen / die Wirkung von Selbsthilfegruppen im Versorgungssystem und im Gemeinwesen sichtbar macht - Mitwirkungsmöglichkeiten und die Vertretung von Interessen der Selbsthilfe fördert - die Möglichkeiten der Selbsthilfe in Versorgung und Gemeinwesen im Rahmen der Entwicklung von Versorgungs- / Planungskonzepten verdeutlicht - Förderbedarf der Selbsthilfe verdeutlicht, an der Entwicklung von Förderkonzepten mitwirkt und bestehende Förderstrukturen sichert und weiterentwickelt Instrumente: - Organisation des Austausches und der Koordinierung von Förderungs- und Mitwirkungswünschen der Selbsthilfe auf regionaler Ebene z.b. durch Arbeitstreffen, Foren, Diskussionsveranstaltungen - Mitwirkung bei Selbsthilfe- und Gesundheitstagen, fachlichen Arbeitskreisen, verbandlichen und kommunalen Gremien zu Förderung von Selbsthilfe- Anliegen - Lobbyarbeit zur Festigung der Selbsthilfe-Unterstützung - Fachveröffentlichungen, Stellungnahmen

Seite - 12-8. Weiterentwicklung und Überprüfung des Kontaktstellenkonzeptes Das Arbeitskonzept wird von der Selbsthilfekontaktstelle weiterentwickelt und überprüft, indem sie - die einzelnen Angebote und Leistungen der Selbsthilfekontaktstelle darstellt und überprüfbar macht - den speziellen Arbeitsansatz / das Profil der Selbsthilfekontaktstelle herausarbeitet und von dem anderer Versorgungsangebote abgrenzt - Qualitätsmanagement betreibt - flexibel auf Defizite und Veränderungen im Selbsthilfebereich reagiert - Konzepte aus verwandten Bereichen auf ihre Verwendungsfähigkeit für die Selbsthilfe-Unterstützung überprüft und ggf. überträgt Instrumente: - Arbeit auf der Grundlage eines systematischen Konzepts - Formulierung von Zielen der Arbeit der Selbsthilfekontaktstelle - regelmäßige Teambesprechungen - aktives Betreiben kollegialer Vernetzung (z.b. Teilnahme an der LAG KISS RLP) - Auswertung von Arbeitserfahrungen und regelmäßige Überprüfung des Konzepts - Dokumentation von Aktivitäten und Leistungen der Selbsthilfekontaktstelle (Sachbericht) - kontinuierliche Erweiterung der Fachkenntnisse; Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen / Fachtagungen - Teilnahme an örtlichen Diskussionen / Planung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und anderer selbsthilfeverwandter und selbsthilferelevanter Bereiche

Seite 14 ANLAGE 1 Aufteilung der Betreuungsgebiete (Landkreise und kreisfreie Städte) auf die vier Selbsthilfekontaktstellen in Rheinland-Pfalz KISS Landkreise/Kreisfreie Städte KISS Mainz Landkreis Mainz-Bingen 197.739 Stadt Mainz 186.103 Landkreis Bad Kreuznach 158.047 Landkreis Alzey-Worms 126.103 Landkreis Kaiserslautern 110.145 Rhein-Hunsrück-Kreis 106.018 Stadt Kaiserslautern 99.469 Stadt Worms 81.111 Donnersbergkreis 78.942 Stadt Frankenthal 47.699 1.191.376 SEKIS Landkreis Trier-Saarburg 138.836 Stadt Trier 100.234 Landkreis Bitburg-Prüm 96.098 Landkreis Birkenfeld 89.932 Landkreis Cochem-Zell 65.998 Landkreis Daun 64.241 Landkreis Kusel 78.111 Landkreis Bernkastel-Wittlich 114.293 747.743 WEKISS Landkreis Mayen-Koblenz 213.052 Westerwaldkreis 203.154 Landkreis Neuwied 185.653 Landkreis Altenkirchen 137.410 Rhein-Lahn-Kreis 129.684 Landkreis Ahrweiler 130.772 Stadt Koblenz 107.891 1.107.616 KISS Pfalz Stadt Ludwigshafen 162.436 Landkreis Bad Dürkheim 134.726 Landkreis Rhein-Pfalz 148.060 Landkreis Germersheim 124.669 Landkreis Südliche Weinstraße 110.276 Landkreis Südwestpfalz 105.168 Stadt Neustadt 53.892 Stadt Speyer 50.156 Stadt Pirmasens 44.367 Stadt Landau 41.396 Stadt Zweibrücken 35.846 1.010.992 Gesamte Betreuungsstärke 4.057.727 Anlage zu Eckwerte der Qualitätssicherung für Selbsthilfekontaktstellen in Rheinland-Pfalz, Quellenangabe: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Bevölkerung nach Verwaltungsgemeinden, 2002 (siehe www.statistik.rlp.de)

Seite - 15 - ANLAGE 2 Derzeitige Mitglieder der LAG KISS RLP (Stand: März 2004) Selbsthilfekontaktstellen (Adressen siehe Seite 2) - KISS Mainz - KISS Pfalz/Selbsthilfetreff Pfalz - SEKIS, Trier - WeKISS Selbsthilfeunterstützungsstellen - NEKIS, Neuwied Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe Heddesdorfer Str. 5 56564 Neuwied Tel.: 02631/343695 Fax.: 02631/987575 Selbsthilfezusammenschlüsse - derzeit keine

Seite - 16 - ANLAGE 3 (auszugsweise) Gemeinsame und einheitliche Grundsätze der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung der Selbsthilfe gemäß 20 Abs. 4 SGB V vom 10. März 2000 AOK-Bundesverband, Bonn Bad Godesberg Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Bundesknappschaft, Bochum See-Krankenkasse, Hamburg Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v., Siegburg AEV - Arbeiter Ersatzkassen-Verband e.v., Siegburg in Kooperation mit Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.v., Düsseldorf Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.v., Frankfurt Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.v., Giessen

Seite - 17-1. Präambel Viele Gesundheitsbedürfnisse können von der Medizin nicht oder nicht alleine erfüllt werden. Dies gilt insbesondere für die Information, Beratung und Betreuung der Betroffenen in Fragen der Gesundheit und Krankheit bzw. ihrer Bewältigung. Seit Anfang der 70er Jahre ist ein zunehmender Aufbau von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen zu verzeichnen. Die von Bürgern initiierte Selbsthilfebewegung nimmt in unserem Sozial- und Gesundheitssystem inzwischen einen festen Platz ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die institutionellen bzw. professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Der Erfolg der Selbsthilfe beruht vor allem auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung ihrer Mitglieder. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen und fördern seit Jahren die Aktivitäten der Selbsthilfe zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen sowie die der Selbsthilfekontaktstellen durch immaterielle und finanzielle Hilfen. Die gesetzlichen Krankenkassen verstehen unter der Selbsthilfe gemäß 20 Abs. 4 SGB V eine besondere Form des freiwilligen gesundheitsbezogenen Engagements. Sie findet innerhalb selbst organisierter, eigenverantwortlicher Grup-pen, in denen sich Betroffene einschließlich ihrer Angehörigen zusammenschließen, statt. Hilfe außerhalb der Sphäre privater Haushalte und Familien sowie professioneller Dienstleistungssysteme. gesundheitsbezogene Initiativen, Projekte oder Organisationen im Übergangsbereich zu professionellen Dienstleistern. Ihre Leistungen beruhen hauptsächlich auf freiwilligem Engagement und Ehrenamtlichkeit. Zur Unterstützung der Selbsthilfe haben die Spitzenverbände der Krankenkassen im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung gemeinsam und einheitlich Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe beschlossen. Sie beziehen sich ausschließlich auf die finanzielle Förderung der Selbsthilfe und regeln Voraussetzungen, Inhalt, Umfang und Formen dieser Förderung sowie die Abstimmung mit anderen Fördersträngen. Die vielfältigen Formen und Möglichkeiten der immateriellen, sächlichen und strukturellen Förderung bleiben hiervon unberührt. Die Vertreter der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen (Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.v., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.v., Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.v. 1) ) wurden bei der Erarbeitung dieser Grundsätze beteiligt. 1) Nachfolgend Vertreter der Selbsthilfe genannt

Seite - 18 - Selbsthilfeförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Daher sollten sich die öffentliche Hand, die Sozialversicherungsträger (Renten-, Kranken- und Unfallversicherung) und die Private Krankenversicherung an der Förderung der Selbsthilfe beteiligen. Die Stärkung der Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen soll und darf nicht zu einem Rückzug anderer Kostenträger wie beispielsweise der öffentlichen Hand führen. Vielmehr sollte sie dazu beitragen, die Bereitschaft der anderen Sozialleistungsträger und der öffentlichen Hand zu steigern, die Selbsthilfe ihrerseits durch eine maßgebliche Erhöhung ihres finanziellen Engagements zu fördern. Diese Auffassung des Gesetzgebers wird von der gesetzlichen Krankenversicherung und den Vertretern der Selbsthilfe geteilt und liegt diesen Gemeinsamen und einheitlichen Grundsätzen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung der Selbsthilfe zugrunde. Für die Förderung der Selbsthilfe gelten ab dem Jahr 2000 die nachstehenden grundsätzlichen Ausführungen zur finanziellen Unterstützung. 2. Gesetzliche Grundlage Die Möglichkeiten der Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen ab dem Jahr 2000 sind in der Neufassung des 20 Absatz 4 SGB V geregelt. 20 Abs. 4 SGB V (4) Die Krankenkasse soll Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen fördern, die sich die Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei einer der im Verzeichnis nach Satz 2 aufgeführten Krankheiten zum Ziel gesetzt haben. Die Spitzenverbände der Krankenkassen beschließen gemeinsam und einheitlich ein Verzeichnis der Krankheitsbilder, bei deren Prävention oder Rehabilitation eine Förderung zulässig ist; sie haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Vertreter der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen zu beteiligen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen beschließen gemeinsam und einheitlich Grundsätze zu den Inhalten der Förderung der Selbsthilfe; eine über die Projektförderung hinausgehende Förderung der gesundheitsbezogenen Arbeit von Selbsthilfegruppen, -organisationen und - kontaktstellen durch Zuschüsse ist möglich. Die in Satz 2 genannten Vertreter der Selbsthilfe sind zu beteiligen. Die Ausgaben der Krankenkasse für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach Satz 1 sollen insgesamt im Jahr 2000 für jeden ihrer Versicherten einen Betrag von einer Deutschen Mark umfassen; sie sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach 18 Abs. 1 des Vierten Buches anzupassen. Der Gesetzgeber macht die Förderung der Selbsthilfe als Soll-Vorschrift zu einer gesetzlichen Aufgabe der Krankenkassen und verstärkt materiell-rechtlich die bisherige Regelung. Es wird ein Richtwert von DM 1,00 pro Versicherten pro Jahr vorgegeben. Die Selbsthilfeorganisationen werden nun ausdrücklich in die Förderzuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen soll dann erfolgen, wenn sie sich die Prävention oder Rehabilitation von Versicherten bei bestimmten Erkrankungen zum Ziel gesetzt haben. Prävention wird hier im Sinne von Sekundär- bzw. Tertiärprävention verstanden. Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen mit ausschließlich primärpräventiver Zielsetzung werden nicht gefördert (vgl. hierzu 20 Abs. 1 und 2 SGB V). Der Gesetzgeber unterstreicht mit dieser Formulierung einen engen Zusammenhang zu medizinischen Erfordernissen.

Seite - 19-3. Begriffsbestimmung im Sinne des 20 Abs. 4 SGB V 3.3 Selbsthilfekontaktstellen Selbsthilfekontaktstellen sind örtlich oder regional arbeitende professionelle Beratungseinrichtungen mit hauptamtlichem Personal. Träger sind in der Regel Vereine, Kommunen oder Wohlfahrtsverbände. Sie stellen themen- bzw. indikationsübergreifend Dienstleistungsangebote bereit, die auf die Unterstützung und Stabilisierung von Selbsthilfeaktivitäten abzielen. Eine Hauptzielgruppe von Selbsthilfekontaktstellen sind Bürger, die noch nicht Teilnehmer bzw. Mitglieder von Selbsthilfegruppen sind, sondern sich informieren und beraten lassen möchten. Die Motivation zur Teilnahme an Selbsthilfegruppen ist ein wesentlicher Arbeitsbereich für Selbsthilfekontaktstellen. Auf Wunsch unterstützen sie aktive Betroffene bei der Gruppengründung. Bestehenden Selbsthilfegruppen bieten sie infrastrukturelle Hilfen wie z.b. Räume, Beratung und supervisorische Begleitung in schwierigen Gruppensituationen oder bei Problemen an. Selbsthilfekontaktstellen stärken die Kooperation und Zusammenarbeit von Selbsthilfegruppen und Professionellen (insbesondere Ärzten). Durch Öffentlichkeitsarbeit (beispielsweise die Durchführung von Selbsthilfetagen) tragen Selbsthilfekontaktstellen zur größeren Bekanntheit und Akzeptanz von Selbsthilfegruppen bei. Selbsthilfekontaktstellen sind Agenturen zur Stärkung der Eigenverantwortung und gegenseitigen freiwilligen Hilfe. Sie nehmen eine Wegweiserfunktion im System der gesundheitlichen und sozialen Dienstleistungsangebote wahr und verfolgen rehabilitative und präventive Zielsetzungen. Selbsthilfekontaktstellen verbessern die Infrastruktur für die Entstehung und Entwicklung von Selbsthilfegruppen. 4.3 Förderung der Selbsthilfekontaktstellen Zu den Voraussetzungen der Förderung der Selbsthilfekontaktstellen nach 20 Abs. 4 SGB V zählen: Voraussetzungen gemäß Abschnitt 3.3, Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, Neutrale Ausrichtung (z.b. keine parteipolitische Ausrichtung, keine Verfolgung kommerzieller Interessen), Belegte Vorlaufzeit von grundsätzlich mindestens einem Jahr. Ausnahmen sind mit Begründung möglich, Angemessene, eigenständige Förderung durch die öffentliche Hand, Hauptamtliches Fachpersonal, Regelmäßige Erreichbarkeit und Öffnungs- bzw. Sprechzeiten, Dokumentation über regionale Selbsthilfegruppen bzw. Interessentenwünsche,

Seite - 20 - Aktive Mitarbeit in der jeweiligen Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen und Kooperation mit Landeskoordinierungsstellen, soweit vorhanden. Interessenwahrnehmung und infrastrukturelle Unterstützung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen gemäß Krankheitsverzeichnis. Nicht gefördert werden solche Einrichtungen, die nicht die o.g. Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Kooperationsberatungsstellen für Selbsthilfegruppen und Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigungen (KOSA). Die Förderung der nicht gesundheitsbezogenen Aktivitäten der Selbsthilfekontaktstellen ist ebenfalls ausgeschlossen (z.b. soziale Aktivitäten, Seniorengruppen, Alleinerziehende, Initiativen zur Verkehrsberuhigung etc.).