R I C H T L I N I E N zur finanziellen Förderung von Selbsthilfegruppen und organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich in Kärnten

Ähnliche Dokumente
Wir stellen Selbsthilfegruppen in den Mittelpunkt

Gemeinsame und einheitliche Grundsätze der. Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung. der Selbsthilfe gemäß 20 Abs. 4 SGB V.

Die Selbsthilfegruppe

Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt

Selbsthilfeförderung 20 c SGB V

Selbsthilfeförderung ab 1. Januar 2008

Angehörige zusammenbringen Selbsthilfe aufbauen, unterstützen und vernetzen

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen

Antragsunterlagen für die örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen Selbsthilfeförderung nach 20 c SGB V

Selbsthilfeförderung ab 1. Januar 2008

Krankenkassenindividuelle Förderung. nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen

Selbsthilfe Steiermark Serviceleistungen Revision 02 gültig ab: Serviceleistungen. der Service- und Kontaktstelle Selbsthilfe Steiermark

A. Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

D I E B R Ü C K E E.V. -

Hilfe zur Selbsthilfe. Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige demenzkranker Menschen

Krankenkassenindividuelle Förderung. nach 20h SGB V. Antragsunterlagen für die Projektförderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen

PROJEKTFÖRDERUNG Antrag zur kassenindividuellen Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V für das Jahr 2011

Richtlinien zur Unterstützung der Selbsthilfe im Kreis Unna durch Förderung der Selbsthilfegruppen und -organisationen

Serviceleistungen. der Service- und Kontaktstelle Selbsthilfe Steiermark

Förderung der Stuttgarter Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen

in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom Inhalt

Wege entstehen beim Gehen!

Aktive Selbsthilfeförderung durch die AOK PLUS Frank Tschirch - Fachberater Selbsthilfeförderung

Kärntner Selbsthilfe- Fördertopf

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Kölner Selbsthilfegruppen aus Selbsthilfefördermitteln der Stadt Köln für das Jahr

Selbsthilfe Kontakt-und Informationsstellen in Berlin

Folgeantrag für das laufende Förderjahr

Die Rolle von Patientenorganisationen bei Seltenen Erkrankungen

Antrag auf krankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung gemäß 20h SGB V für örtliche Gruppen der Gesundheitsselbsthilfe für das Jahr

Berlin, den

Jugendverbandsforum Ravensburg / Stadt Ravensburg: FÖRDER

Wir machen uns stark für Menschen mit Krebs

Statuten der Schweizerischen Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung SMCCV

Antragsunterlagen zur Förderung der örtlichen Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V kassenindividuelle Förderung der AOK Sachsen-Anhalt

Informationsveranstaltung für Landesorganisationen der Selbsthilfe zum Förderverfahren ab 2018 am

DAS TEAM RUND UM DIE PATIENTINNEN UND PATIENTEN

Krankenkassenindividuelle Förderung. nach 20h SGB V. Antragsunterlagen für die Projektförderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen

Hinweise zur Antragstellung

Vorstellung der Fördermöglichkeiten über Aktion Mensch 10. Thüringer Runder Tisch Jena, den

Empowerment und Selbsthilfe bei älteren Menschen mit psychischen Problemen und ihren Angehörigen

DFG. Merkblatt. Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen und Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Fachtagung Partizipation und Gesundheit

Workshop DGBS Jahrestagung München, 8. September Horst Harich Nadja Stehlin Hans-Peter Wacker

WEITERENTWICKLUNG DER PATIENTENBETEILIGUNG IM ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWESEN

Förderrichtlinie»Wir für Sachsen«

2. Angaben zur Selbsthilfegruppe:

Belastung in der Pflege Selbsthilfe entlastet

Reichen Sie deshalb den Antrag mit den erforderlichen Anlagen nur vollständig ausgefüllt und unterschrieben ein.

Frauenselbsthilfe nach Krebs e.v.

Aufruf zur Antragstellung auf Projektförderung. des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

Leitbild Soziale Arbeit im Gesundheitswesen

Landkreis Potsdam-Mittelmark Belzig, den Fachdienst Soziales und Wohnen

DEM HILFE SUCHENDEN MIT WERTSCHÄTZUNG UND AKZEPTANZ BEGEGNEN

Antrag der Vereine der Stadt Oederan auf Fördermittel

Herzlich. IKK classic. Guido Stranghöner Seite 11

Antragsunterlagen zur Förderung von örtlichen Selbsthilfegruppen gemäß 20 Abs. 4 SGB V

Krankenkassenindividuelle Förderung. nach 20h SGB V. Antragsunterlagen für die Projektförderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen

Margot Murr. Martin-Luther-Str. 14, 6. Stock Regensburg Tel / Fax 0941/ Internet:

Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz

Grußwort von Herrn Ministerialdirektor Prof. Dr. Wolf-Dietrich Hammann

REGELN DER ZUSAMMENARBEIT

Geschäftsordnung für den Vorstand und die Beiräte des Vereins Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg (B26n) e.v.

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wir stärken die Selbsthilfe.

ERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v.

REGELN DER ZUSAMMENARBEIT

17. vfa-round-table mit Patienten-Selbsthilfegruppen. Stärkung der Patientenrechte als Schlüssel zur Verbesserung der Versorgung

Frauenselbsthilfe nach Krebs e.v. Information und Entscheidungshilfen für PatientInnen

Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe. im Mukoviszidose e. V., Bundesverband Cystische Fibrose (CF). - gemeinnütziger Verein - 1 Name

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.

Selbsthilfe und seltene Krankheiten

Kärntner Selbsthilfe- Fördertopf

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle

Allgemeine Grundsätze

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen

Serviceleistungen. der Service- und Kontaktstelle Selbsthilfe Steiermark

Gleichstellungs-Beirat für Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee. Richtlinien

netzwerkfrauenc/o Orleansplatz München fon: fax: mailto:

2. Fachtagung der Engagementwerkstatt Berlin Freiwilligendienste und Pflege

GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Niedersachsen (GKV-GSN)* und kommunale Förderung

Geschäftsordnung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2016

Möchten sie mehr über uns erfahren, so können sie sich jederzeit an uns wenden.

Antrag der örtlichen Selbsthilfegruppe auf Projektförderung gemäß 20 h SGB V

Jürgen Matzat Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen, Gießen

Förderrichtlinien Familien- und generationenfreundlicher Kreis Ahrweiler Verabschiedet im Jugendhilfeausschuss am

1. für Anträge und Verwendungsnachweise zu den DRV-Bund-Mitteln (entsprechend der Suchtrichtlinien) gemäß 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI.

KOMM-AN NRW - Kurzinformation -

DFG. Merkblatt. Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen und Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften

LEITBILD Leitbild_2012.indd :45

Antragsunterlagen zur Projektförderung der örtlichen Selbsthilfegruppen gemäß 20 h SGB V

3 Vorrausetzungen für eine förderungswürdige Initiative; Nachweisform

Transkript:

SELBSTHILFE-FÖRDERTOPF R I C H T L I N I E N zur finanziellen Förderung von Selbsthilfegruppen und organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich in Kärnten Das Konzept für die Förderung aus dem Selbsthilfe-Fördertopf wurde von der Selbsthilfe Kärnten (Dachverband der Kärntner Selbsthilfegruppen) gemeinsam mit dem Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 13, vertreten durch Ländesrätin Dr. Gaby Schaunig, im Rahmen der Vorstandssitzung vom 14. Jänner 2002 erarbeitet. Als Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen wurden die einheitlichen Grundsätze der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung der Selbsthilfe herangezogen, die im Rahmen der Gesundheitsreform 2000 in Deutschland gesetzlich festgelegt wurden ( 20 Abs. 4 SGB V vom 10. März 2000) verwendet. Die vorliegenden Richtlinien zur finanziellen Förderung von Selbsthilfegruppen und organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich in Kärnten wurden in der Sitzung des Selbsthilfe-Beirates vom 01.12.2005 überarbeitet und in der Sitzung vom 30.03.2006 einstimmig angenommen. 1. PRÄAMBEL Selbsthilfegruppen und -organisationen sind eine wichtige Ergänzung des Sozial- und Gesundheitswesens, da die in Selbsthilfegruppen erbrachten Leistungen qualitativ wichtige Funktionen auf der Ebene unmittelbarer psychosozialer Hilfestellungen und der alltäglichen Lebensbewältigung erfüllen. Der Stellenwert von Selbsthilfegruppen und -organisationen gerade wenn es um die Krankheitsbewältigung und um eine bedarfsorientierte Versorgung geht ist unbestritten hoch und durch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt. Durch diese Richtlinien für die finanzielle Selbsthilfe-Förderung durch den Selbsthilfe-Beirat sollen für Selbsthilfegruppen und organisationen die Möglichkeiten einer individuellen, bedarfsgerechten und transparenten Unterstützung optimiert werden. 2. BEGRIFFSBESTIMMUNG So unterschiedlich wie die Arbeitsweisen und die Zielsetzungen der einzelnen Selbsthilfegruppen ist auch der Organisationsgrad: Selbsthilfegruppen, als lose Zusammenschlüsse von Betroffenen bzw. deren Angehörigen und Selbsthilfeorganisationen, die vereinsmäßig organisiert sind. Die nachfolgende Einteilung in Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen ist eine Vereinfachung, die nur zur groben Orientierung dienen kann. In der Praxis gibt es zahlreiche Mischformen und Übergänge. So gibt es z.b. unter dem Dach von themenspezifischen Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene regionale und lokale Selbsthilfegruppen auf Länderebene z.b. bei der Österr. Diabetikervereinigung, Österreichische Vereinigung Morbus Bechterew usw. In Abgrenzung zu anderen Einrichtungen, welche die Hilfe zur Selbsthilfe in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stellen, nachfolgend eine Begriffsbestimmung, welche Formen der Selbsthilfe gefördert werden: Richtlinien Selbsthilfe-Fördertopf Stand Jänner 2008 Seite 1 von 5

2.1 Selbsthilfegruppen Selbsthilfegruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen, die unter vergleichbaren Belastungen leiden und von denen sie entweder selbst oder als Angehörige betroffen sind. Die Aktivitäten einer Selbsthilfegruppe sind auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten, Behinderungen und/oder psychischen Problemen ausgerichtet. Selbsthilfegruppen wollen mit ihrer Arbeit keinen materiellen Gewinn erwirtschaften, sondern ihr Ziel ist eine Veränderung der persönlichen Lebensumstände und häufig auch ein Hineinwirken in ihr soziales und politisches Umfeld z.b. durch Darstellung der krankheits- bzw. problemspezifischen Anliegen in der Öffentlichkeit. Im Mittelpunkt der regelmäßigen Gruppenarbeit steht der Erfahrungs- und Informationsaustausch und die gegenseitige Unterstützung. Die Arbeitsweise einer Selbsthilfegruppe richtet sich nach den Ressourcen der TeilnehmerInnen und die Ziele werden von den Bedürfnissen der Betroffenen bestimmt. Die in Selbsthilfegruppen erbrachten Leistungen erfüllen qualitativ wichtige Funktionen auf der Ebene unmittelbarer psychosozialer Hilfestellungen und der alltäglichen Lebensbewältigung. Selbsthilfegruppen sind daher keine Alternative zur medizinischen oder therapeutischen Behandlung, sondern sie erbringen eine zusätzliche und eigenständige Leistung für Betroffene und deren Angehörige, wenn es um die Bewältigung des Alltags geht. Selbsthilfegruppen werden nicht von professionellen HelferInnen (z.b. ÄrztInnen, Therapeut-Innen, SozialarbeiterInnen usw.) geleitet, sondern die Zusammenarbeit ist durch ein partnerschaftliches also hierarchiefreies Verhältnis gekennzeichnet und die ExpertInnen sind nicht Leiter der Selbsthilfegruppe, sondern BEGLEITER d.h. die Selbsthilfegruppe entscheidet, wann und in welcher Form sie Unterstützung von professioneller Seite benötigt. 2.2 Selbsthilfeorganisationen Je vielfältiger und umfangreicher die Aktivitäten einer Selbsthilfegruppe werden, um so mehr Organisationsstruktur ist notwendig. Selbsthilfeorganisationen sind vereinsmäßig organisierte Zusammenschlüsse von chronisch kranken oder behinderten Menschen, deren Angehörigen und ExpertInnen (ÄrztInnen, TherapeutInnen usw.). Während Selbsthilfegruppen eher durch innengerichtete Aktivitäten gekennzeichnet sind, richten sich die Aktivitäten einer Selbsthilfeorganisation auch nach außen, das heißt Einflussnahme auf die Gesundheits- und Sozialpolitik und die Vertretung von PatientInnen-Interessen. Selbsthilfeorganisationen ergänzen das traditionelle Versorgungssystem, indem sie nicht nur ihre Mitglieder, sondern auch andere Betroffene in krankheitsbezogenen und/oder in gesundheits- und sozialrechtlichen Fragen beraten und Informationen bereitstellen (z.b. durch eine eigene Vereinszeitung). 3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FÖRDERUNG DER SELBSTHILFEGRUPPEN UND -ORGANISATIONEN Gefördert werden Selbsthilfegruppen und organisationen, die der Begriffsbestimmung (siehe Punkt 2) entsprechen Die antragstellende Selbsthilfegruppe bzw. organisation muss Mitglied im Dachverband Selbsthilfe Kärnten sein. Richtlinien Selbsthilfe-Fördertopf Stand Jänner 2008 Seite 2 von 5

Die Selbsthilfegruppe bzw. organisation muss grundsätzlich für neue Mitglieder offen sein und neutral ausgerichtet sein, d.h. keine parteipolitische Ausrichtung, keine Verfolgung kommerzieller Interessen Interessenwahrnehmung und -vertretung durch Betroffene bzw. deren Angehörige Verlässliche/kontinuierliche Gruppenarbeit Bei Selbsthilfegruppen eine Gruppengröße von grundsätzlich mindestens 6 Personen Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den relevanten Einrichtungen im Sozialund Gesundheitsbereich 4. INHALTE DER FÖRDERUNG Ausgangspunkt der Förderung ist der Bedarf der antragstellenden Selbsthilfegruppen und -organisationen. Dieser Bedarf ist inhaltlich zu benennen und transparent zu machen. Inhaltliche Schwerpunkte der Selbsthilfe-Förderung sind: die Information und Aufklärung der Betroffenen bzw. der Angehörigen im Rahmen von Gruppentreffen Qualifizierungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Selbsthilfearbeit stehen (Förderung der originären Selbsthilfearbeit) z.b. Teilnahme an themenspezifischen Seminaren und Kongressen Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung von themenspezifischen Veranstaltungen (z. B. Broschüren, Informationsabende, Diskussionsrunden usw.) Als mögliche Inhalte der finanziellen Förderung der Selbsthilfegruppen und -organisationen kommen Sachkosten für oben angeführte Schwerpunkte wie z.b. Büromaterial, Porto-, Telefon- und Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel), Fachliteratur, Honorare für ReferentInnen und Druckkosten für Informationsmaterial in Betracht. Ein anderer Verwendungszweck ist nicht ausgeschlossen, bedarf jedoch ausführlicher Begründung durch die antragstellende Selbsthilfegruppe bzw. organisation. Eine Förderung von individuellen therapeutischen Maßnahmen z.b. Massagen, Entspannungstechniken, Gruppenturnen sowie die Anschaffung von Sportgeräten und reine Marketingzwecke ist nicht möglich. 5. FORMEN DER FÖRDERUNG Die finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppen und -organisationen kann sowohl durch projektbezogene als auch durch pauschale Zuschüsse erfolgen. Beide Förderformen sind möglich. Projektbezogene Förderung meint die gezielte, zeitlich begrenzte Förderung einzelner, abgegrenzter Vorhaben und Aktionen von Selbsthilfegruppen und organisationen. Das können beispielsweise themenspezifische Veranstaltungen oder gezielte Öffentlichkeitsarbeit sein. Pauschale Förderung meint die direkte finanzielle Unterstützung von Selbsthilfe-Aktivitäten mit und ohne Bezug auf einen speziellen Verwendungszweck. Die immateriellen, strukturellen und sächlichen Förderungsmöglichkeiten durch andere Einrichtungen bleiben daneben bestehen. Doppelförderungen sind auszuschließen. Richtlinien Selbsthilfe-Fördertopf Stand Jänner 2008 Seite 3 von 5

6. UMFANG DER FÖRDERUNG Bedarfsbezogene und angemessene finanzielle Förderung der Selbsthilfe-Aktivitäten nach Maßgabe der vorhandenen Mittel Finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppen und -organisationen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes Über finanzielle Zuwendungen wird auf Antrag jährlich neu entschieden. Eine Vollfinanzierung der Selbsthilfearbeit bzw. der Selbsthilfeaktivitäten ist ausgeschlossen. Die Eigenständigkeit und die Autonomie der einzelnen Selbsthilfegruppen und organisationen darf durch die Mittelvergabe nicht eingeengt werden. 7. ABSTIMMUNG MIT ANDEREN FÖRDERSTRÄNGEN Zur Abstimmung mit anderen Fördersträngen wird der Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen der Kärntner Landesregierung und dem Selbsthilfe-Beirat intensiviert. So sind z.b. Förderzusagen des Selbsthilfe-Beirates zum Zwecke der gegenseitigen Information nachrichtlich an die Abteilung 13 Soziales, Jugend, Familie und Frau des Amtes der Kärntner Landesregierung zu übermitteln. 8. ANTRAGSVERFAHREN Anträge werden zweimal jährlich auf einem speziellen Vordruck an die Geschäftsstelle Selbsthilfe- Fördertopf c/o Selbsthilfe Kärnten, Kempfstraße 23/3, Postfach 408, 9021 Klagenfurt gerichtet. Dort werden die Anträge gesammelt und an den Selbsthilfe-Beirat weitergeleitet. Wenn dieser entschieden hat, wird der antragstellenden Selbsthilfegruppe bzw. organisation schriftlich die Bewilligung, Abänderung oder Ablehnung des Antrags mitgeteilt und ggf. die bewilligte Summe gleichzeitig überwiesen. Die Anträge müssen Angaben enthalten, die es ermöglichen, die mit der Zuwendung verfolgten Ziele und Zwecke sowie die Angemessenheit der beantragten Mittel zu beurteilen. Weiters ist anzugeben, bei welchen anderen Stellen Fördermittel für denselben Zweck beantragt wurden. Bei größeren Projekten muss die Ausfinanzierung gewährleistet sein. Bei Bedarf kann auch ein Finanzierungsplan verlangt werden. Die Anträge sind bei Selbsthilfegruppen, die als Verein organisiert sind, satzungsgemäß zu zeichnen. Bei Selbsthilfegruppen, die nicht als Verein organisiert sind, ist der Antrag von der im Dachverband Selbsthilfe Kärnten registrierten Kontaktperson und einem weiteren Gruppenteilnehmer zu unterfertigen. Die Selbsthilfe Kärnten, in ihrer Funktion als Geschäftsstelle, berät die Selbsthilfegruppen und organisationen in allen Fragen der Antragstellung. Der Selbsthilfe-Beirat kann die finanziellen Zuwendungen zurückfordern, wenn sich die Angaben des Förderungsantrages als unrichtig erweisen oder die finanziellen Mittel nicht zweckmäßig verwendet wurden. 9. SELBSTHILFE-BEIRAT Die Entscheidung über die Anträge der Selbsthilfegruppen und organisationen liegt bei einem speziell zu diesem Zweck gebildeten Selbsthilfe-Beirat. Eine Vertretung der Selbsthilfe Kärnten (Dachverband der Kärntner Selbsthilfegruppen) nimmt ohne Stimmrecht an den Beiratssitzungen teil. Richtlinien Selbsthilfe-Fördertopf Stand Jänner 2008 Seite 4 von 5

Der Selbsthilfe-Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung und die Funktionsperiode des Selbsthilfe- Beirates ist zeitlich begrenzt. Über die geleistete finanzielle Unterstützung hat jährlich eine Berichterstattung zu erfolgen, die zur Einsichtnahme aufliegt und an das Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 13 zur Kenntnisnahme geschickt wird. Die Tätigkeit im Selbsthilfe-Beirat erfolgt ehrenamtlich. 10. EVALUATION Der Selbsthilfe-Beirat wird gemeinsam mit dem Dachverband Selbsthilfe Kärnten und dem Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 13 die Erfahrungen bei der Umsetzung der Richtlinien zur Selbsthilfe-Förderung sammeln und falls erforderlich, eine Überarbeitung bzw. Anpassung vorschlagen. Die Richtlinien wurden in der Sitzung des Selbsthilfe-Beirates vom 01.12.2005 überarbeitet und in der Sitzung vom 30.03.2006 einstimmig angenommen. Richtlinien Selbsthilfe-Fördertopf Stand Jänner 2008 Seite 5 von 5