Gleichstellungs-Beirat für Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee. Richtlinien

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1 Gleichstellungs-Beirat für Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee

2 Hinweis: Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben, damit ihn alle Menschen leichter lesen und verstehen können. Wenn Sie ein unterstrichenes Wort nicht verstehen, können Sie es im Wörterbuch nachschauen. Sie finden das Wörterbuch ab Seite 15. Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in 3 Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich A1: am leichtesten verständlich

3 Inhalt 1. Was sind die Ziele vom Gleichstellungs-Beirat? Was bearbeitet der Gleichstellungs-Beirat? Was sind die Aufgaben und Rechte vom Gleichstellungs-Beirat? Wer gehört zum Gleichstellungs-Beirat? Wie wird man Mitglied vom Gleichstellungs-Beirat? Welche Funktion haben die Ersatz-Mitglieder? Wo und wie trifft sich der Beirat? Wer stimmt ab und wie stimmt man ab? Was passiert mit den Protokollen? Was bedeutet Schweigepflicht? Wörterbuch Barrierefreiheit, barrierefrei Diskriminierung Fach-Abteilung Gesetz Referat Referentin, Referent Stadtsenat Seite 3 von 16

4 1. Was sind die Ziele vom Gleichstellungs-Beirat? Behinderung kommt in jedem Alter und überall vor. Man kann von Geburt an eine Behinderung haben oder erst später bekommen. Eine Behinderung wirkt sich überall aus: im Privatleben und im Berufsleben. Was ist der Gleichstellungs-Beirat für Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Klagenfurt? Und was macht er? Ein Beirat ist ein Gremium. Bei einem Gremium arbeiten verschiedene Menschen zusammen, damit eine bestimmte Sache Erfolg hat. Diese Menschen kennen sich gut aus bei dieser Sache. Deshalb können sie andere Menschen gut beraten. Die Menschen in diesem Beirat arbeiten ehrenamtlich. Das heißt, sie bekommen für ihre Arbeit kein Geld. Sie machen das freiwillig. Sie sind auch in keiner politischen Partei. Dieser Beirat vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Klagenfurt. Der Gleichstellungs-Beirat möchte, dass es für Menschen mit Behinderungen immer besser wird. Dafür arbeitet der Gleichstellungs-Beirat. Am meisten arbeitet der Gleichstellungs-Beirat daran: Er möchte Barrieren abbauen. Jeder Mensch soll möglichst alles ungehindert nutzen können. Wie alle anderen auch. Damit soll man eine möglichst große Barrierefreiheit erreichen. So, wie es im Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz von 2005 steht. Seite 4 von 16

5 2. Was bearbeitet der Gleichstellungs-Beirat? Der Gleichstellungs-Beirat befasst sich nur mit Dingen, die in der Landeshauptstadt Klagenfurt passieren. Der Gleichstellungs-Beirat muss sich dabei aber an gewisse Regeln halten. Wichtig für den Gleichstellungs-Beirat sind die österreichische Bundes-Verfassung das Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz das Kärntner Anti-Diskriminierungs-Gesetz Anti bedeutet gegen. Das ist also ein Gesetz gegen die Diskriminierung. die Kärntner Bauordnung und die Kärntner Bauvorschriften und andere Dinge, die für die barrierefreien Gebäude gelten Der Gleichstellungs-Beirat hat keine eigenen Rechte und Regeln. Es gelten die Rechte und Regeln, die in der Bundes-Verfassung, in den Gesetzen und in den Bauordnungen stehen. Es ist immer die neueste Version gültig. 3. Was sind die Aufgaben und Rechte vom Gleichstellungs-Beirat? Der Gleichstellungs-Beirat arbeitet für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Klagenfurt. Der Gleichstellungs-Beirat oder einzelne Menschen vom Gleichstellungs-Beirat beraten die Landeshauptstadt Klagenfurt bei allen Dingen, die die Menschen mit Behinderungen in Klagenfurt betreffen. Seite 5 von 16

6 Diese Aufgaben hat der Gleichstellungs-Beirat: Der Gleichstellungs-Beirat empfiehlt der Landeshauptstadt Klagenfurt gewisse Dinge oder sagt, dass gewisse Dinge für die Zukunft gut wären. Der Gleichstellungs-Beirat kann seine Meinung in einen Bericht schreiben. In diesem Bericht kann der Gleichstellungs-Beirat der Landeshauptstadt Klagenfurt auch einen Rat geben. Der Gleichstellungs-Beirat gibt diesen Bericht dann der Landeshauptstadt Klagenfurt. Zu diesem Bericht sagt man Stellungnahme. Der Gleichstellungs-Beirat meldet der Landeshauptstadt Klagenfurt, wenn es irgendwo eine Diskriminierung gibt. Diese Rechte hat der Gleichstellungs-Beirat: Die Landeshauptstadt Klagenfurt muss dem Gleichstellungs-Beirat Auskunft geben. Aber nur dann, wenn es um Themen von Menschen mit Behinderungen geht. Dass das auch gut klappt, müssen die verschiedenen Fach-Abteilungen bei der Landeshauptstadt Klagenfurt und die verschiedenen Referate gut mit der Gleichstellungs-Beauftragten oder dem Gleichstellungs-Beauftragten zusammenarbeiten. Die Gleichstellungs-Beauftragte oder der Gleichstellungs-Beauftragte kümmert sich darum, dass der Gleichstellungs-Beirat ein Ergebnis-Protokoll von den Beirats-Sitzungen bekommt. Darin steht, was die Mitglieder vom Gleichstellungs-Beirat in der Sitzung erarbeitet haben und zu welchem Ergebnis sie gekommen sind. Die Gleichstellungs-Beauftragte oder der Gleichstellungs-Beauftragte muss das Ergebnis-Protokoll an die zuständigen Fach-Abteilungen der Landeshauptstadt Klagenfurt weitergeben. Seite 6 von 16

7 4. Wer gehört zum Gleichstellungs-Beirat? Der Gleichstellungs-Beirat besteht aus 5 bis 8 Menschen. Im Gleichstellungs-Beirat müssen mindestens 5 Mitglieder sein. Und es dürfen höchstens 8 Mitglieder sein. Für jedes Mitglied braucht es ein Ersatz-Mitglied. Wer leitet den Gleichstellungs-Beirat? Das ist immer eine Referentin oder ein Referent aus einem beliebigen Referat. Wenn diese Person verhindert ist, übernimmt eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter diese Aufgabe. Die zuständige Referentin oder der zuständige Referent bestimmt, wer die Stellvertreterin oder der Stellvertreter ist. Die Sozial-Referentin oder der Sozial-Referent kann auch bei den Sitzungen vom Gleichstellungs-Beirat dabei sein und den Beirat beraten. Wenn die Sozial-Referentin oder der Sozial-Referent verhindert ist, kann auch eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zur Sitzung kommen. Der Gleichstellungs-Beirat bespricht immer bestimmte Themen in den Sitzungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Wenn es vom Thema her nötig ist, müssen Expertinnen und Experten der städtischen Fach-Abteilungen bei diesen Sitzungen dabei sein Sie beraten den Gleichstellungs-Beirat. Welche wichtigen Aufgaben hat die Gleichstellungs-Beauftragte oder der Gleichstellungs-Beauftragte der Landeshauptstadt Klagenfurt? Sie oder er ist die erste Ansprech-Person für den Gleichstellungs-Beirat. Sie oder er ist für alle Themen zuständig, die den Beirat betreffen. Sie oder er ist immer bei den Sitzungen mit dabei und berät den Beirat. Seite 7 von 16

8 Es kann passieren, dass die zuständige Referentin oder der zuständige Referent oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter bei der Sitzung nicht dabei sein kann. In diesem Fall muss die Gleichstellungs-Beauftragte oder der Gleichstellungs-Beauftragte die Sitzung leiten. 5. Wie wird man Mitglied vom Gleichstellungs-Beirat? Die Landeshauptstadt Klagenfurt ernennt die Mitglieder. Wenn die Landeshauptstadt Klagenfurt es aber wünscht, kann der ÖZIV Kärnten aus Vereinen oder Verbänden bis zu 5 Mitglieder und die 5 dazugehörigen Ersatz-Mitglieder vorschlagen. Diese Verbände oder Vereine müssen für die nähere Umgebung von Klagenfurt wichtig sein. ÖZIV spricht man so aus: Öziv. Das ist eine Abkürzung und bedeutet Österreichischer Zivil-Invaliden-Verband. Der ÖZIV ist eine Interessen-Vertretung für Menschen mit Behinderungen in ganz Österreich. Eine Interessen-Vertretung ist eine Gruppe von Menschen, die sich für ein bestimmtes Ziel einsetzen. Eine Interessen-Vertretung für Menschen mit Behinderung setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein. Der ÖZIV setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung mit allen anderen Menschen gleichberechtigt leben können. Seite 8 von 16

9 Die Landeshauptstadt Klagenfurt und die zuständige Referentin oder der zuständige Referent müssen aber mit den Ernennungen vom ÖZIV einverstanden sein. Die Landeshauptstadt Klagenfurt und die zuständige Referentin der der zuständige Referent entscheiden, wie viele Mitglieder genau der ÖZIV ernennen darf. Es dürfen aber höchstens 5 sein. Wenn der ÖZIV Mitglieder nominieren darf, bekommt er das von der Landeshauptstadt Klagenfurt mit einem Brief mitgeteilt. Von diesem Zeitpunkt an hat der ÖZIV 30 Tage Zeit. In dieser Zeit muss der ÖZIV seine Mitglieder ernennen und die Namen der Mitglieder der Landeshauptstadt Klagenfurt in einem Brief mitteilen. Was passiert, wenn der ÖZIV die Namen der Mitglieder zu spät bei der Landeshauptstadt Klagenfurt einreicht? Dann ernennt automatisch wieder die zuständige Referentin oder der zuständige Referent der Landeshauptstadt Klagenfurt die Mitglieder vom Gleichstellungs-Beirat. Die zuständige Referentin oder der zuständige Referent schlägt die übrigen Mitglieder und Ersatz-Mitglieder vor. Die Mitglieder müssen von den Vereinen und den Verbänden kommen. Und sie müssen zumindest in der näheren Umgebung von Klagenfurt wichtig sein. Der Stadtsenat von der Landeshauptstadt Klagenfurt bestimmt für die Dauer von 3 Jahren, wer die Mitglieder und die Ersatz-Mitglieder vom Gleichstellungs-Beirat sind. Seite 9 von 16

10 Wann hört die Mitgliedschaft auf? Das Mitglied oder das Ersatz-Mitglied möchte kein Mitglied oder Ersatz-Mitglied mehr sein. Das Mitglied oder das Ersatz-Mitglied stirbt. Der ÖZIV kann ein Mitglied oder ein Ersatz-Mitglied abberufen, das er ernannt hat. Auch die Landeshauptstadt Klagenfurt kann ein Mitglied oder ein Ersatz-Mitglied abberufen, das sie oder der ÖZIV ernannt hat. Beide müssen aber einen guten Grund haben, wenn sie das Mitglied nicht mehr im Gleichstellungs-Beirat haben wollen. Wenn ein Mitglied oder Ersatz-Mitglied aus dem Gleichstellungs-Beirat austritt, muss man es innerhalb von 6 Wochen ersetzen. Es ist dabei egal, warum diese Person kein Mitglied oder Ersatz-Mitglied mehr ist. Wenn der ÖZIV das ehemalige Mitglied oder Ersatz-Mitglied ernannt hat, ernennt der ÖZIV auch das neue Mitglied. Der ÖZIV hat 30 Tage Zeit, dass er ein neues Mitglied ernennt. Wenn er in diesen 30 Tagen kein neues Mitglied ernennt, hat die Landeshauptstadt Klagenfurt das Recht dazu. Wenn die Landeshauptstadt Klagenfurt das ehemalige Mitglied oder Ersatz-Mitglied ernannt hat, ernennt die Landeshauptstadt auch das neue Mitglied. Welche Aufgaben hat die Gleichstellungs-Beauftragte oder der Gleichstellungs-Beauftragte bei der Mitglieder-Ernennung? Sie oder er ist für die Durchführung der Mitglieder-Ernennungen zuständig. Sie oder er ist die Ansprech-Person für alle Fragen, die mit der Mitgliedschaft zu tun haben. Sie oder er hält Kontakt zu den betroffenen Vereinen und Verbänden. Die Gleichstellungs-Beauftragte oder der Gleichstellungs-Beauftragte spricht sich aber immer mit der zuständigen Referentin oder dem zuständigen Referenten ab. Seite 10 von 16

11 6. Welche Funktion haben die Ersatz-Mitglieder? Das Ersatz-Mitglied muss den Platz vom Mitglied einnehmen, wenn das Mitglied verhindert ist. wenn das Mitglied aus persönlichen Gründen Bedenken bei einer bestimmten Sache hat und deshalb nicht gut oder richtig entscheiden kann. wenn das Mitglied vor den festgesetzten 3 Jahren aus dem Gleichstellungs-Beirat ausscheidet. Bei den Sitzungen darf nur das Mitglied oder das Ersatz-Mitglied dabei sein. Nicht beide gleichzeitig. Die jeweiligen Verbände und Vereine müssen es immer ermöglichen, dass ihre Mitglieder mit dem jeweiligen Ersatz-Mitglied Kontakt halten können. 7. Wo und wie trifft sich der Gleichstellungs-Beirat? Der Gleichstellungs-Beirat trifft sich regelmäßig. Es gibt im Jahr höchstens 6 Sitzungen. Diese Sitzungen sind aber nicht für alle Menschen. Diese Menschen dürfen zu den Sitzungen kommen: die Mitglieder vom Gleichstellungs-Beirat oder die Ersatz-Mitglieder, wenn das Mitglied nicht kommen kann die zuständige Referentin oder der zuständige Referent und die Vertreterin oder der Vertreter die Gleichstellungs-Beauftragte oder der Gleichstellungs-Beauftragte die Sozial-Referentin oder der Sozial-Referent und die Vertreterin oder der Vertreter Expertinnen und Experten der städtischen Fach-Abteilungen oder andere Expertinnen und Experten Seite 11 von 16

12 Die Landeshauptstadt Klagenfurt stellt wenn möglich für die Sitzungen diese Dinge zur Verfügung: einen barrierefreien Raum eine Person, die das Protokoll während den Sitzungen schreibt andere Dinge, die eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer braucht, damit sie oder er mitmachen kann Zum Beispiel wenn jemand Gebärdensprache braucht. Die Gleichstellungs-Beauftragte oder der Gleichstellungs-Beauftragte ist für diese Dinge zuständig: Sie oder er organisiert die Sitzungen. Sie oder er verschickt an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Einladungen zu den Sitzungen. Sie oder er übermittelt das Ergebnis-Protokoll an die Mitglieder und die Fach-Abteilungen. Sie oder er erstellt die Tagesordnung. Auf der Tagesordnung steht, was der Gleichstellungs-Beirat alles an diesem Tag bespricht. Die Gleichstellungs-Beauftragte oder der Gleichstellungs-Beauftragte spricht sich aber immer mit der zuständigen Referentin oder dem zuständigen Referenten ab. Mindestens 14 Tage vor einer Sitzung muss die Gleichstellungs-Beauftragte oder der Gleichstellungs-Beauftragte die Einladung zur Sitzung verschicken. Bei der Einladung muss auch die Tagesordnung mit dabei sein. Jedes Mitglied und Ersatz-Mitglied kann noch weitere Punkte für die Tagesordnung vorschlagen. Das Mitglied oder Ersatz-Mitglied muss das aber bis spätestens 5 Tage vor der Sitzung der Gleichstellungs-Beauftragten oder dem Gleichstellungs-Beauftragten mitteilen. Seite 12 von 16

13 In dringenden Fällen können auch die Mitglieder beantragen, dass sie eine Sitzung möchten. Dazu muss aber mindestens die Hälfte der Mitglieder einen Brief an die zuständige Referentin oder den zuständigen Referenten schreiben. Die Mitglieder müssen in diesem Brief gute Gründe angeben, warum sie eine Sitzung möchten. 8. Wer stimmt ab und wie stimmt man ab? Nur die ernannten Mitglieder dürfen abstimmen. Wenn sie bei den Sitzungen nicht dabei sein können, kann das jeweilige Ersatz-Mitglied für sie abstimmen. Damit eine Abstimmung gültig ist, muss mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Ein Beschluss ist dann gültig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder für diesen Beschluss stimmt. Wenn es gleich viele Ja-Stimmen und Nein-Stimmen gibt, entscheidet die zuständige Referentin oder der zuständige Referent oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter. Die Beschlüsse vom Gleichstellungs-Beirat sind aber nicht rechtsgültig. Es sind Empfehlungen. Diese Empfehlungen gibt die Gleichstellungs-Beauftragte oder der Gleichstellungs-Beauftragte an die Landeshauptstadt Klagenfurt weiter. Seite 13 von 16

14 9. Was passiert mit den Protokollen? Von jeder Sitzung gibt es ein Ergebnis-Protokoll. Die Gleichstellungs-Beauftragte oder der Gleichstellungs-Beauftragte verschickt das Protokoll spätestens 3 Wochen nach der Sitzung an die Mitglieder. Entweder per Mail oder mit der Post. Das Protokoll muss möglichst barrierefrei sein. Wenn die Fach-Abteilungen vom Magistrat Klagenfurt gewisse Themen bearbeiten müssen, muss man ihnen das in einem Brief mitteilen. Die Fach-Abteilungen haben dann 3 Monate für die Bearbeitung Zeit. Die Antworten müssen in schriftlicher Form sein. 10. Was bedeutet Schweigepflicht? Die Mitglieder und Ersatz-Mitglieder dürfen nichts weitererzählen, was sie bei ihrer Arbeit im Gleichstellungs-Beirat besprechen! Die Mitglieder und Ersatz-Mitglieder dürfen auch dann nichts von ihren Sitzungen erzählen, wenn sie keine Mitglieder mehr im Gleichstellungs-Beirat sind. Diese vom Gleichstellungs-Beirat für Menschen mit Behinderung gibt es seit dem 29. September Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Klagenfurt hat das so beschlossen. Die alten sind nicht mehr gültig. Seite 14 von 16

15 Wörterbuch Barrierefreiheit, barrierefrei Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Mensch ungehindert überallhin gelangen kann und alles ungehindert nutzen kann. Zum Beispiel können im barrierefreien Internet alle Menschen gut zu Informationen kommen. Oder ein Gebäude ist so gebaut, dass Menschen im Rollstuhl selbständig hinein können. Diskriminierung Diskriminierung heißt: Jemand hat Nachteile, weil er oder sie ein bestimmtes Merkmal hat. Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge oder Menschen mit Behinderung. Fach-Abteilung Eine Fach-Abteilung bei der Landeshauptstadt Klagenfurt ist für einen bestimmten Bereich zuständig. Dort arbeiten Expertinnen und Experten. Das sind zum Beispiel Personen, die sich gut mit den Gesetzen, mit technischen Dingen oder rund ums Geld auskennen. Sie sind zum Beispiel zuständig für Gebäude, Straßen, Behinderten-Parkplätze oder die Internet-Seiten von der Landeshauptstadt Klagenfurt. Seite 15 von 16

16 Gesetz In einem Gesetz stehen Regeln. Die Regeln in einem Gesetz können Rechte und Pflichten sein. Diese Regeln gelten für alle Menschen in einem Bundesland oder sogar im gesamten Land. Wenn man die Gesetze nicht befolgt, kann man eine Strafe bekommen. Manchmal macht man bestimmte Gesetze für bestimmte Gruppen. Zum Beispiel das Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz. Darin steht, was Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderung tun können, wenn man sie benachteiligt. Referat Es gibt bei der Landeshauptstadt Klagenfurt verschiedene Referate. Ein Referat ist eine Stelle, die für bestimmte Sachen zuständig ist. Es gibt zum Beispiel ein Referat für Bildung. Es gibt auch ein Referat für den Gesundheits-Bereich. Oder es gibt das Sozial-Referat. Es gibt noch viel mehr Referate bei der Landeshauptstadt Klagenfurt. Referentin, Referent Referentinnen oder Referenten sind Politikerinnen oder Politiker, die ein Referat leiten. Stadtsenat Im Stadtsenat sind 7 Politikerinnen und Politiker. Alle 7 sind Referentinnen und Referenten und sie leiten die verschiedenen Referate. Sie entscheiden wichtige Dinge für die Landeshauptstadt Klagenfurt. Seite 16 von 16

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