Vorwort. In Freizeit-Treffs und in der Schule. Für Inklusion muss es Hilfen geben, damit jeder mit machen kann. Zum Beispiel:
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- Gerrit Kruse
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1 Geschäfts-Ordnung von der Inklusions-Konferenz im Land-Kreis Reutlingen Vorwort Inklusion heißt: Menschen mit Behinderung können überall mit machen. Sie müssen genauso mit machen können wie Menschen ohne Behinderung: Zum Beispiel: In Freizeit-Treffs und in der Schule. Für Inklusion muss es Hilfen geben, damit jeder mit machen kann. Zum Beispiel: Rollstuhl-Rampen. Leichte Sprache. Menschen, die helfen. Das nennt man: Assistenz. Inklusion ist eine Aufgabe von allen Menschen. Inklusion ist nicht nur die Aufgabe von Ämtern und Einrichtungen. Der Land-Kreis Reutlingen will etwas für Inklusion machen. Der Land-Kreis Reutlingen will zusammen arbeiten: Mit den Städten und Dörfern. Mehrere Dörfer und Städte gehören zusammen. Sie heißen: Gemeinden. Mit allen Menschen,
2 die etwas für Inklusion machen. Darum gibt es Treffen. Dort reden Fach-Leute über Inklusion. Die Treffen heißen: Inklusions-Konferenz. Im Land-Kreis Reutlingen soll es mehr Inklusion geben. Das muss man planen. Manche Menschen haben selber Erfahrung mit Behinderung. Darum sind diese Menschen Fach-Leute. Es ist sehr wichtig, dass diese Menschen von Anfang an mit planen: Menschen mit Behinderung. Familie von Menschen mit Behinderung. Gruppen, in denen Menschen über ihre Probleme reden. Die Gruppen heißen: Selbst-Hilfe-Gruppen. Die Inklusions-Konferenz hat Regeln gemacht. Die Regeln sind für die Arbeit von der Inklusions-Konferenz. Die Regeln heißen: Geschäfts-Ordnung. Die Teile von Regeln heißen: Paragraf. Die Teile von einem Paragraf heißen: Absatz. Hier stehen die Regeln:
3 Paragraf 1: Was macht die Inklusions-Konferenz? Es gibt verschiedene Menschen, die etwas für Inklusion machen. Diese Menschen arbeiten zusammen in der Inklusions-Konferenz. Diese Menschen sind: Mitglieder von der Inklusions-Konferenz. Die Mitglieder arbeiten für Inklusion im Land-Kreis Reutlingen. Für die Arbeit gibt es einen Plan. Das passiert in der Inklusions-Konferenz: Mitglieder reden zusammen über Inklusion. Die Mitglieder überlegen: Was ist gut und was ist nicht gut. Dabei überlegen die Mitglieder auch immer: Wie man etwas gut machen kann.
4 Menschen geben Infos über Inklusion. Sie erzählen von Erfahrungen mit Inklusion. Sie erzählen, was sie über Inklusion wissen. Die Mitglieder suchen nach Lösungen für Probleme. Die Mitglieder stimmen über Lösungen ab. Die Inklusions-Konferenz hilft dabei, Lösungen zu machen. Das macht sie, wenn man Hilfe braucht. Info: In dem Text steht nur die männliche Form. Zum Beispiel: Leser und nicht Leserin. Das ist so, weil man es besser lesen kann. Es sind natürlich immer Frauen und Männer gemeint. Natürlich sind Männer und Frauen gleich viel wert. Paragraf 2: Leitung von der Inklusions-Konferenz und 2. Leitung Absatz 1: Die Inklusions-Konferenz hat einen Vorsitzenden. Der Vorsitzende ist der Land-Rat vom Land-Kreis Reutlingen. Der Vorsitzende leitet die Inklusions-Konferenz. Die Inklusions-Konferenz wählt den 2. Vorsitzenden.
5 Absatz 2: Die Vorsitzenden sind Ansprech-Partner von der Inklusions-Konferenz. Sie sind Ansprech-Partner für alle Menschen, die nicht in der Inklusions-Konferenz sind. Das heißt: Sie vertreten die Inklusions-Konferenz. Mitglieder von der Inklusions-Konferenz Leitung von der Inklusions-Konferenz ist: der Land-Rat Thomas Reumann. Die 2. Leitung ist: Prälat Professor Dr. Christian Rose. Es gibt eine Gruppe von Menschen, die selber Erfahrung mit Behinderung haben. Die Gruppe heißt: Beirat Selbst-Hilfe. Es sind 3 Mitglieder von der Gruppe dabei. Paragraf 3: Mitglieder von der Inklusions-Konferenz Absatz 1: In der Inklusions-Konferenz sind Mitglieder dabei aus verschiedenen Arbeits-Bereichen: Es sind Mitglieder dabei vom Land-Rats-Amt Reutlingen.
6 Große Städte im Land-Kreis heißen: große Kreis-Städte. Es sind Mitglieder dabei von den großen Kreis-Städten. Manche Städte und Dörfer gehören zusammen. Das nennt man: Gemeinde. Es sind Mitglieder von Städten und Gemeinden dabei. Es gibt ein Treffen von Politikern im Land-Kreis. Das Treffen heißt: Kreis-Tag. Es sind Mitglieder vom Kreis-Tag dabei. Es sind Mitglieder von den Kirchen dabei. Es sind Mitglieder dabei aus Selbst-Hilfe-Gruppen. Es ist ein Mitglied dabei vom Schul-Amt. Es sind Mitglieder vom Wohnungs-Bau dabei. Es sind Mitglieder von Firmen dabei.
7 Es sind Mitglieder von der Verwaltung vom Land-Kreis dabei. Es gibt Einrichtungen, die Versicherungen machen. Zum Beispiel: Kranken-Kassen. Sie heißen: Sozialversicherungs-Träger. Es sind Mitglieder dabei von Sozialversichungs-Trägern. Es sind Mitglieder dabei aus den Arbeits-Bereichen Kultur, Freizeit und Sport. Es sind Mitglieder dabei aus Einrichtungen, die Hilfen geben. Zum Beispiel: Liga der freien Wohlfahrts-Verbände und Gremien der Eingliederungs-Hilfe. Es gibt genaue Regeln, wer in der Inklusions-Konferenz Mitglied sein kann. Die Regeln stehen im letzten Teil von der Geschäfts-Ordnung. Den Teil nennt man: Anhang.
8 Absatz 2: Es kann sein, dass ein Mitglied nicht kommen kann. Darum hat jedes Mitglied einen Vertreter. Absatz 3: Die Mitglieder können entscheiden für was sie abstimmen. Sie sollen in ihrem Arbeits-Bereich das machen, was sie in der Inklusions-Konferenz sagen. Absatz 4: Wenn Mitglieder nicht kommen können: Dann müssen sie es ihren Vertretern sagen. Die Vertreter müssen noch genug Zeit haben. Absatz 5: Es können neue Mitglieder dazu kommen. Das stimmt die Inklusions-Konferenz ab. Absatz 6: Jeder in der Inklusions-Konferenz kann aufhören, ein Mitglied zu sein. Das muss man der Geschäfts-Stelle schreiben.
9 Absatz 7: Die Mitglieder helfen der Geschäfts-Stelle: Wenn die Geschäfts-Stelle Infos sammelt. Wenn die Geschäfts-Stelle Info-Material macht. Zum Beispiel: Falt-Blätter mit Infos. Wenn die Geschäfts-Stelle Berichte macht. Paragraf 4: Beirat Selbst-Hilfe Absatz 1: Die Inklusions-Konferenz macht eine Arbeits-Gruppe. Die Arbeits-Gruppe heißt: Beirat Selbst-Hilfe. Absatz 2: Der Beirat Selbst-Hilfe macht Vorschläge, was man für Inklusion machen kann. Der Beirat Selbst-Hilfe gibt dafür auch Tipps. Die Vorschläge und Tipps sind: Für den Vorsitzenden von der Inklusions-Konferenz. Für die Geschäfts-Stelle von der Inklusions-Konferenz.
10 Absatz 3: Diese Menschen sind im Beirat Selbst-Hilfe: Menschen, die Erfahrung mit Behinderung haben. Darum sind diese Menschen Fach-Leute: Menschen mit Behinderung. Familie von Menschen mit Behinderung. Gruppen, in denen Menschen über ihre Probleme reden. Die Gruppen heißen: Selbst-Hilfe-Gruppen. Die Selbst-Hilfe-Gruppen sind aus diesen Bereichen: Körper-Behinderung und mehrere Behinderungen. Lern-Schwäche. Seelische Probleme. Das nennt man auch: Psychische Beeinträchtigung. Sehbehinderung. Hörbehinderung. Autismus. Für jeden Bereich kann es 3 Mitglieder im Beirat geben.
11 Absatz 4: Andere Selbst-Hilfe-Gruppen können auch mit machen. Die Inklusions-Konferenz muss abstimmen, ob die Gruppe mit machen kann. Dafür muss eine bestimmte Zahl von Mitgliedern mit abstimmen. Zum Beispiel: Wenn es 30 Mitglieder sind, dann müssen 20 Mitglieder mit abstimmen. Das sind mehr als die Hälfte von allen Mitgliedern. Paragraf 5: Geschäfts-Stelle Absatz 1: Die Inklusions-Konferenz hat ein Büro. Das Büro heißt: Geschäfts-Stelle. Die Geschäfts-Stelle ist beim Land-Rats-Amt Reutlingen. Das Land-ats-Amt Reutlingen gibt das Geld für die Geschäfts-Stelle.
12 Absatz 2: Aufgaben von der Geschäfts-Stelle: Die ganze Arbeit von der Inklusions-Konferenz muss zusammen passen. Die Geschäfts-Stelle passt auf, dass alles zusammen passt. Zum Beispiel: 2 Arbeits-Gruppen sollen nicht aus Versehen das gleiche machen. In der Geschäfts-Stelle sind Fach-Leute. Die Fach-Leute begleiten die Arbeit von der Inklusions-Konferenz. Die Geschäfts-Stelle plant die Treffen von der Inklusions-Konferenz. Die Geschäfts-Stelle bereitet die Treffen vor. Die Geschäfts-Stelle macht Arbeit nach den Treffen. Zum Beispiel: Wenn es einen Frage-Bogen gegeben hat, dann rechnet die Geschäfts-Stelle das Ergebnis aus. Man schreibt auf, was in den Treffen passiert. Das nennt man: Protokoll. Ein Mitarbeiter von der Geschäfts-Stelle schreibt das Protokoll. Den Mitarbeiter nennt man: Schrift-Führer. Die Geschäfts-Stelle plant die Arbeit von den Arbeits-Gruppen. Die Geschäfts-Stelle begleitet die Arbeit von den Arbeits-Gruppen.
13 Die Inklusions-Konferenz macht Arbeit. Die Geschäfts-Stelle schreibt die Ergebnisse von der Arbeit auf. Es gibt Fach-Leute von der Hoch-Schule. Die Fach-Leute arbeiten auch mit bei der Inklusions-Konferenz. Die Geschäfts-Stelle ist Ansprech-Partner für die Fach-Leute von der Hochschule. Die Geschäfts-Stelle hilft, dass alle in der Inklusions-Konferenz gut zusammen arbeiten. Die Geschäfts-Stelle hat die Aufgabe: Alle sollen die Infos haben, die sie brauchen. Die Geschäfts-Stelle arbeitet dafür: Alle sollen Infos haben über die Inklusions-Konferenz. Das nennt man: Öffentlichkeits-Arbeit. Zum Beispiel: Die Geschäfts-Stelle macht die Internet-Seite.
14 Paragraf 6: Öffentlichkeits-Arbeit Absatz 1: Alle sollen Infos haben über die Inklusions-Konferenz. Dafür soll es ein Treffen geben. Das Treffen soll einmal im Jahr sein. Das Treffen soll ein Thema haben. Die Geschäfts-Stelle soll zu dem Treffen einladen. Absatz 2: Die Veranstaltung soll so sein: Es gibt Berichte von der Inklusions-Konferenz: Berichte über die Arbeit. Berichte über die Ergebnisse. Es soll eine Unterhaltung geben. Leute können Ideen sagen für die Arbeit von der Inklusions-Konferenz.
15 Paragraf 7: Arbeit von der Inklusions-Konferenz Absatz 1: Die Inklusions-Konferenz überlegt Vorschläge. Die Inklusions-Konferenz gibt Vorschläge. Die Inklusions-Konferenz entscheidet sich, was für Vorschläge sie gibt. Bei Entscheidungen soll es so sein: Alle Mitglieder sollen die Entscheidung gut finden. Die Mitglieder geben die Vorschläge weiter in ihren Arbeits-Bereich. Zum Beispiel: Dass man eine Rollstuhl-Rampe bauen soll. Absatz 2: Die Treffen sind wichtig für die Arbeit von der Inklusions-Konferenz. Die Treffen sind regelmäßig. Die Mitglieder bestimmen in den Treffen: Was die Inklusions-Konferenz machen soll. Was für Themen die Inklusions-Konferenz haben soll. Für die Arbeit kann die Inklusions-Konferenz Arbeits-Gruppen machen.
16 Absatz 3: In jeder Arbeits-Gruppe sollen Fach-Leute mit machen. Das sollen die Fach-Leute können: Die Fach-Leute sollen wissen: Was man braucht. Die Fach-Leute sollen Vorschläge für die Inklusions-Konferenz vorbereiten können. Die Fach-Leute sollen wissen was passiert, wenn man die Vorschläge macht. Zum Beispiel: Wie viel Geld eine Rollstuhl-Rampe kostet. Es können Fach-Leute helfen, die nicht in den Arbeits-Gruppen sind. Wenn Arbeits-Gruppen Fach-Leute brauchen: Dann können Fach-Leute helfen. Paragraf 8: Treffen von der Inklusions-Konferenz Absatz 1: Die Leitung von der Inklusions-Konferenz ist: Der Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Absatz 2: Es soll ein Treffen im Jahr geben. Es soll nicht weniger Treffen geben. Es kann mehr Treffen geben, wenn man es braucht.
17 Absatz 3: Jedes Treffen hat ein Thema. Bei den Treffen gibt es einen Bericht. In dem Bericht steht, was von den Vorschlägen man schon gemacht hat. Absatz 4: Für die Treffen gibt es eine Einladung. Die Einladung soll 2 Wochen vor dem Treffen kommen oder früher. In der Einladung soll das stehen: Über was für Themen man in den Treffen spricht. Das nennt man: Tages-Ordnung. Es kann sein, dass man für die Themen mehr Infos braucht. Dann müssen die Infos bei der Tages-Ordnung dabei sein. Absatz 5: Man kann Fach-Leute zu den Treffen einladen, die nicht Mitglieder sind. Das muss man vorher besprechen mit dem Vorsitzenden. Diese Fach-Leute können nicht mit abstimmen.
18 Absatz 6: Man kann Vorschläge machen für die Tages-Ordnung. Das muss man der Geschäfts-Stelle schreiben: Man muss schreiben, worum es geht. Man muss schreiben, warum man das Thema besprechen will. Dann muss man die Vorschläge schreiben: 21 Tage vor dem Treffen oder früher. Absatz 7: Jeder kann dabei sein bei den Treffen von der Inklusions-Konferenz. Es kann auch sein, dass niemand zuschauen darf. Das entscheidet der Vorsitzende. Absatz 8: Die Geschäfts-Stelle schreibt auf, was in den Treffen passiert. Das nennt man: Protokoll. Unter das Protokoll kommen Unterschriften: Unterschrift von dem Vorsitzenden von dem Treffen. Der Vorsitzende ist der Land-Rat oder der 2. Vorsitzende. Unterschrift von dem Schrift-Führer. Die Geschäfts-Stelle verschickt die Protokolle. Jedes Mitglied bekommt die Protokolle. Beim nächsten Treffen sagen alle Mitglieder, ob das Protokoll richtig ist.
19 Paragraf 9: Abstimmen und entscheiden Absatz 1: Bei Entscheidungen soll es so sein: Alle Mitglieder sollen die Entscheidung gut finden. Man soll versuchen, dass sehr viele Mitglieder die Entscheidung gut finden. Absatz 2: Die Inklusions-Konferenz stimmt ab über Vorschläge. Dafür muss eine bestimmte Zahl von Mitgliedern mit abstimmen. Zum Beispiel: Wenn es 30 Mitglieder sind, dann müssen 20 Mitglieder mit abstimmen. Das sind mehr als die Hälfte von allen Mitgliedern. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Paragraf 10: Aufgaben, die sich die Mitglieder selber geben Absatz 1: Die Mitglieder haben bestimmte Arbeits-Bereiche. Zum Beispiel: Sport. Jedes Mitglied gibt die Ergebnisse von der Inklusions-Konferenz weiter. Jedes Mitglied macht das für seinen Arbeits-Bereich.
20 Die Mitglieder müssen die Ergebnisse schnell weitergeben. Sie dürfen nicht zu lange warten. Die Mitglieder haben auch diese Aufgabe: Alle in ihrem Arbeits-Bereich sollen die richtigen Infos über die Vorschläge haben. Absatz 2: Die Mitglieder helfen der Geschäfts-Stelle so gut wie sie können. Die Mitglieder sind Fach-Leute. Sie sagen der Geschäfts-Stelle was sie wissen. Es kann sein, dass Mitglieder schon Infos haben. Die Mitglieder geben der Geschäfts-Stelle die Infos. Das geht nur, wenn man die Infos weitergeben darf. Das heißt: die Infos haben keinen Daten-Schutz. Absatz 3: Die Mitglieder versuchen das zu machen, was die Inklusions-Konferenz entschieden hat. Das machen die Mitglieder in ihrem Arbeits-Bereich. Sie machen das, so gut sie können. Die Mitglieder machen alles, damit man die Vorschläge auch macht.
21 Paragraf 11: Geschäfts-Ordnung ändern Die Inklusions-Konferenz kann die Geschäfts-Ordnung ändern. Es müssen 2 von 3 Mitgliedern dafür sein. Das ist mehr als die Hälfte von den Mitgliedern. Paragraf 12: Ab wann ist die Geschäfts-Ordnung gültig? Die Inklusions-Konferenz hat die Geschäfts-Ordnung abgestimmt. Die Geschäfts-Ordnung ist gültig ab dem 20. Mai Anhang zu der Geschäfts-Ordnung Mitglieder von der Inklusions-Konferenz Vom Land-Rats-Amt Reutlingen sind diese Mitglieder dabei: Land-Rat. Sozial-Dezernent. Ordnungs-Dezernent. Behinderten-Beauftragter. Leiter von der Geschäfts-Stelle Inklusions-Konferenz. Es gibt große Städte im Land-Kreis. Sie heißen: große Kreis-Städte. Von jeder großen Kreis-Stadt ist ein Mitglied dabei.
22 Von den Städten und Gemeinden sind 3 Mitglieder dabei. Es gibt ein Treffen von Politikern im Land-Kreis. Das Treffen heißt: Kreis-Tag. Politiker im Kreis-Tag arbeiten in Gruppen. Die Gruppen heißen: Fraktionen. Von jeder Fraktion ist ein Mitglied dabei. Von der evangelischen Kirche ist ein Mitglied dabei. Von der katholischen Kirche ist ein Mitglied dabei. Selbst-Hilfe-Gruppen aus dem Land-Kreis Reutlingen haben sich zusammen getan. Sie heißen: Forum Selbst-Hilfe-Gruppen. Von dem Forum Selbst-Hilfe-Gruppen ist ein Mitglied dabei. Vom Beirat Selbst-Hilfe sind 2 Personen dabei, die selber eine Behinderung haben. Vom Beirat Selbst-Hilfe ist noch eine Person dabei. Sie ist aus einer Familie von Menschen mit Behinderung. Von dem Amt für Schule ist ein Mitglied dabei.
23 Von dem Arbeits-Bereich Bau von Wohnungen sind 2 Mitglieder dabei. Von dem Arbeits-Bereich Firmen sind 2 Mitglieder dabei. Es gibt Einrichtungen, die Versicherungen machen. Zum Beispiel: Kranken-Versicherungen. Sie heißen: Sozialversicherungs-Träger. Von den Sozialversicherungs-Trägern sind 3 Mitglieder dabei. Von dem Arbeits-Bereich Kultur, Freizeit und Sport sind 2 Mitglieder dabei. Es gibt Einrichtungen, die Hilfen geben. Von ihnen ist ein Mitglied dabei: Ein Mitglied von der Liga der freien Wohlfahrts-Verbände. Ein Mitglied von dem Forum Eingliederungs-Hilfe. Ein Mitglied von dem Steuerungs-Gremium GVP. Ein Mitglied von der Behinderten-Liga.
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