Der Salzburger Monitoring-Ausschuss

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1 Der Salzburger Monitoring-Ausschuss Montag, Referat 2/05; Frauen, Diversität, Chancengleichheit TriBühne Lehen Salzburg

2 Der Salzburger Monitoring-Ausschuss Ablauf dieser Veranstaltung Wir wollen gemeinsam über diese Dinge reden: Was ist ein solcher Monitoring-Ausschuss? Was macht er? Wie kann man mitmachen? 1. Vorträge, Reden 2. Arbeitsgruppen 3. Präsentation, Fragen stellen, Diskussion

3 Der Monitoring-Ausschuss in Salzburg Was? Wie? Warum? Österreich hat mit der UNO (= Vereinte Nationen) einen Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geschlossen. Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben. Sie versprechen damit, die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzuhalten. In diesem Vertag steht auch, jedes Bundesland in Österreich muss einen Monitoring-Ausschuss haben. In Salzburg verlangt 40a Salzburger Gleichbehandlungs- Gesetz einen Monitoring-Ausschuss. Darüber reden wir heute.

4 Was macht der Salzburger Monitoring- Ausschuss Aufgaben Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Stellungnahmen zu Landesregelungen (Gesetze, Verordnungen), die Menschen mit Behinderung betreffen Abgabe von Berichten und Empfehlungen an die Salzburger Landesregierung

5 Die Mitglieder des Salzburger Monitoring-Ausschusses Das Gesetz sagt, der Monitoring-Ausschuss muss 7 Mitglieder haben. Ehrenamt Dem Monitoring-Ausschuss gehören folgende Mitglieder an: 1. vier Vertreterinnen oder Vertreter von Organisationen von Menschen mit Behinderung, 2. je eine Expertin oder ein Experte aus dem Bereich der wissenschaftlichen Lehre und aus einer im Bereich der Menschenrechte tätigen Nicht- Regierungsorganisation (NGO); 3. die oder der Gleichbehandlungsbeauftragte bzw die oder der zur Vertretung Für jedes Mitglied soll es eine/n Stellvertreter_in geben, die oder der teilnehmen kann zum Beispiel wenn jemand krank wird.

6 Wie wird man Mitglied? Wer beim Salzburger Monitoring-Ausschuss mitmachen möchte, muss sich bewerben. Die Mitglieder werden von der Landesregierung für 5 Jahre ernannt. Das Gesetz bestimmt, möglichst verschiedene Menschen sollen dabei sein (Vielfalt, Parität = Gleichgewicht): Frauen und Männer Menschen mit unterschiedlichem Zugang zum Thema Behinderung Menschen die zum Thema forschen, arbeiten oder sich für die Rechte von allen Menschen einsetzen.

7 Wer kann sich bewerben? Die wichtigsten Voraussetzungen sind:volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt) Wohnsitz im Bundesland Salzburg Teilnahme an internen und öffentlichen Sitzungen Wissen und Erfahrung von und mit Rechte und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (z.b.: Inklusion, Barrierefreiheit, Arbeit, Wohnen, ) und Bereitschaft zur eigenständigen Mitarbeit Verlässlichkeit und Interesse an der Funktion Teamfähigkeit, Erfahrung mit Gruppenarbeit von Vorteil

8 Ablauf der Bewerbung und Bestellung Auswahlverfahren Auswahl Vorschlag durch Salzburger Gleich-Behandlungs-Kommission; Die Bestellung erfolgt durch die Landesregierung. Erforderliche Unterlagen: Lebenslauf mit persönlichen Daten, Kontakt Nachweis der absolvierten Ausbildungen (bei Expert_innen; bitte nur in Kopie!), Kurzes Motivationsschreiben für Ihre Bereitschaft mitzuarbeiten (Warum will ich mitmachen).

9 Wie und Wo kann ich mich bewerben? Kontakt: Internet: Mag. Alexander Viehauser, Amt der Salzburger Landesregierung Referat 2/05; Frauen, Diversität, Chancengleichheit Michael-Pacher-Straße Salzburg Telefon: (0662) oder 4042 Mail: Mail: Bewerbungsfrist: Sonntag, 09. April 2017 Auskünfte, Info, Hilfestellungen: Geschäftsstelle des Salzburger Monitoring-Ausschusses ist das Amt der Salzburger Landesregierung; Referat 2/05; Frauen, Diversität, Chancengleichheit.

10 Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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