Anleitung. Parallel-Bericht-Erstattung an den Ausschuss von den Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
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- Gerrit Martin
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1 Anleitung Parallel-Bericht-Erstattung an den Ausschuss von den Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Diese Anleitung ist für Behinderten-Organisationen und für die Selbst-Hilfe. Die Anleitung hilft ihnen, wenn Sie einen Parallel-Bericht für den Ausschuss von den Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen schreiben möchten. In dieser Anleitung steht alles, was Sie dafür wissen müssen. Das bedeutet Parallel-Bericht: In der Behinderten-Rechts-Konvention von den Vereinten Nationen steht: Alle Länder müssen berichten, wie sie die Konvention umsetzen. Auch die Bundes-Regierung muss dafür einen Bericht schreiben. Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen prüft die Berichte von den Ländern. 1
2 Behinderten-Organisationen und die Selbst-Hilfe können auch Berichte schreiben. Die heißen: Parallel-Bericht. Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen liest auch diese Berichte. Der Ausschuss vergleicht die Berichte von der Regierung und von den Organisationen. Was steht im Parallel-Bericht? In den Parallel-Berichten von den Organisationen steht zum Beispiel: Das ist falsch im Bericht von der Regierung. Das bedeutet: Die Menschen-Rechte sind noch nicht gut geschützt. Deshalb sind die Parallel-Berichte wichtig für den Ausschuss. Sie zeigen: Die Menschen haben oft noch nicht die gleichen Rechte. Sie zeigen: in unserem Land werden manche Menschen schlecht behandelt. Hier können sich die Menschen melden, die schlecht behandelt werden. 2
3 Wie muss der Parallel-Bericht aussehen? Schreiben Sie, warum Ihre Organisation einen Bericht zur UN-Konvention macht. Zum Beispiel: Sie arbeiten schon lange für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Schreiben Sie einen kurzen und genauen Bericht. Schreiben Sie, wo die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland verletzt werden. Schreiben Sie sachlich. Beschimpfen Sie niemanden. Schreiben Sie Beweise für die schlechte Behandlung von Menschen. Zum Beispiel können Sie einen Zeitungs-Bericht als Beweis nehmen. Oder Fotos und Videos. Schreiben Sie, wie man das Problem vielleicht lösen kann. Wie geht es weiter? Sie müssen Ihren Bericht in Englisch schreiben oder ins Englische über-setzen lassen. Kopieren Sie ihn 25 Mal. Schicken Sie die 25 gedruckten Berichte an den Ausschuss. 3
4 Schicken Sie den Bericht auch als Word-Datei als an den Ausschuss. Das ist die Brief-Adresse: Committee on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) Human Rights Treaties Division (HRTD) Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR) Palais Wilson 52, rue des Pâquis CH-1201 Geneva (Switzerland) Das ist die -Adresse: Telefon: Fax:
5 Wie geht es weiter? Der Ausschuss trägt den Bericht in eine Liste ein. Auf dieser Liste steht welches Land, schon einen Bericht abgegeben hat. Der Ausschuss tagt zum 1. Mal. Die Tagung heißt: Vor-bereitende Sitzung. Da bereitet der Ausschuss die Prüfung vom Bericht von der Regierung vor. Der Ausschuss macht eine Liste mit Fragen an die Regierung. Die heißt auf Englisch: list of issues. Der Ausschuss tagt zum 2. Mal und prüft den Bericht. Diese Tagung heißt: Termin zur Berichts-Prüfung. Wann sollen Sie Ihren Bericht an den Ausschuss senden? Sie können ihren Bericht vor der Vorbereitenden Sitzung schicken oder vor dem Termin zur Berichts-Prüfung. Schicken Sie Ihren Parallel-Bericht aber spätestens 2 Monate vor dem Termin zur Berichts-Prüfung an den Ausschuss. 5
6 In der Vorbereitenden Sitzung macht der Ausschuss eine Liste mit Fragen an das Land. Die Organisationen können auch Listen mit Fragen schreiben. Die Listen schicken die Organisationen als Brief oder als an den Ausschuss. So geht es mit dem Bericht von der Bundes-Regierung weiter. Die Bundes-Regierung schickt dem Ausschuss im Jahr 2011 ihren 1. Bericht zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention. Beim Ausschuss liegen aber schon sehr viele Berichte von anderen Ländern. Die muss der Ausschuss zuerst prüfen. Es dauert noch lange, bis der deutsche Bericht dran ist. Wahrscheinlich prüft der Ausschuss den Bericht erst im Jahr 2013 oder noch später. Und nach der Vorbereitenden Sitzung dauert es noch ungefähr ein Jahr bis zum Termin zur Berichts-Prüfung. 6
7 Hier finden Sie immer die neuesten Informationen: Hier finden Sie Informationen über die Arbeit vom Ausschuss auf Englisch: Auf der Internet-Seite von der Monitoring-Stelle finden Sie Informationen zu der Parallel-Bericht-Erstattung: 7
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