Stellungnahme zum Gesetzes-Entwurf, mit dem das Salzburger Behinderten-Gesetz geändert wird
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- Gerhardt Auttenberg
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1 SelbstvertreterInnen-Büro Fürbergstraße Salzburg Land Salzburg Legislativ- und Verfassungsdienst Chiemseehof 5010 Salzburg Salzburg, am 30. März.2016 Stellungnahme zum Gesetzes-Entwurf, mit dem das Salzburger Behinderten-Gesetz geändert wird Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist aus Sicht der Selbstvertretung gut, dass es einige Änderungen am alten Salzburger Behinderten-Gesetz geben wird. Es ist auch sehr gut, dass Forderungen von Menschen mit Lernschwierigkeiten gehört wurden. Und, dass es im Herbst 2015 eine barrierefreie Arbeitsgruppe für Menschen mit Lernschwierigkeiten dazu gegeben hat. Diese Arbeitsgruppe haben wir schon vor einigen Jahren angeregt. Trotzdem war es sehr schwierig für uns, eine Stellungnahme zum Änderungs-Entwurf zu schreiben. Wir arbeiten schon seit dem Jahr 2011 am Aufbau der Selbstvertretung in Salzburg. Wir haben dafür letztes Jahr auch den Arbeitskreis Selbstvertretung Salzburg gegründet. In dem Arbeitskreis arbeiten über 15 Menschen mit Lernschwierigkeiten und ihre Unterstützungs-Personen von fast allen verschiedenen Träger- Organisationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten in Salzburg. Wir arbeiten auch in der Kerngruppe des unabhängigen Netzwerk Selbstvertretung Österreich mit. Aber wir können die Selbstvertretung in Salzburg nur nebenher aufbauen, weil es in Salzburg noch keine Förderungen für Selbstvertretungs- Organisationen gibt. Seite 1 von 9
2 Deshalb dauert der Aufbau der Selbstvertretung in Salzburg schon sehr lange. Deshalb können die Menschen mit Lernschwierigkeiten noch keine gemeinsame Stellungnahme abgeben obwohl bestimmt viele andere SelbstvertreterInnen gute Ideen zum Entwurf hätten. Deshalb wird unsere Stellungnahme wahrscheinlich die einzige Stellungnahme von Menschen mit Lernschwierigkeiten sein. Weil bisher nur die Lebenshilfe Salzburg die Unterstützung für SelbstvertreterInnen bezahlt, damit man eine Stellungnahme zu einem Gesetz in schwerer Sprache abgeben kann. Es braucht eine unabhängige Selbstvertretung in Salzburg, damit die Menschen mit Lernschwierigkeiten in Zukunft besser ihre Meinung zu Gesetzen einbringen können. 1. Allgemein Allgemein zu sagen ist, dass die Veränderungen am Gesetz, aus unserer Sicht, eine Verbesserung zur jetzigen Regelung sind. Die Änderungen in den Bezeichnungen sind uns positiv aufgefallen. Die Formulierung Menschen mit Behinderungen wird auch in der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verwendet. Aus unserer Sicht müssten auch noch die Bezeichnungen schwerstbehinderte Kinder im Paragraf 15a und Verhältnisse des Behinderten im Paragraf 7 Absatz 1 angepasst werden. Sonst gibt es im Gesetz weiterhin diskriminierende Begriffe. Das fertige Gesetz sollte es unbedingt auch in Leichter Sprache geben. Es ist aus unserer Sicht sinnvoll, die Wortwahl aus der UN-Konvention zu übernehmen. Aber wir möchten darauf hinweisen, dass die Bezeichnung Menschen mit Behinderungen in der UN-Konvention auch ein Zeichen für das Soziale Modell von Behinderungen ist. Das bedeutet, dass Menschen, an der Teilhabe gehindert werden. Eine Beeinträchtigung macht nur einen Teil eines Menschen aus und die Behinderung entsteht erst durch Barrieren, die diesen Menschen an der Teilhabe hindern. An manchen Stellen im Gesetztes-Entwurf sehen wir, dass es Schritte zu dieser neuen Sichtweise gibt. Zum Beispiel im Paragraf 1: Dort ist das Ziel, dass Menschen mit Behinderungen Unterstützungen für die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft bekommen sollen. Oder auch im Paragraf 15 Absatz 1 Punkt Seite 2 von 9
3 c: Dort steht auch, dass es Soziale Dienste zur gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft geben soll. Aber an anderen Stellen sehen wir, dass sich das Gesetz nicht wirklich geändert hat. Es wird weiter zu wenig auf die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen geschaut. Und nicht auf die Schwierigkeiten bei der Teilhabe. Sondern auf die Schwächen der Person mit einer Beeinträchtigung. Und auf die verschiedenen Beeinträchtigungs-Arten. Das ist noch das das Denken im Medizinische Modell. Es ist ein Bild von behinderten Menschen, die hauptsächliche Schwächen haben. Im Salzburger Behindertengesetz gibt es weiterhin viele Paragrafen, die Hilfen für die Personen bereitstellen sollen. Es gibt keine Paragrafe für den Abbau von Barrieren in der Gesellschaft. Das verstehen wir bei den alten Teilen des Gesetzes, die gleich geblieben sind. Aber nicht bei den Paragrafen, die neu geschrieben wurden. Zum Beispiel der Paragraf 3 über die Hilfeleistungen. Die Überarbeitung des alten Salzburger Behindertengesetzes ist aus unserer Sicht deshalb nur ein erster Schritt. Es ist sehr wichtig, dass weiterhin an einem neuen Gesetz gearbeitet wird. Dieses Gesetz sollte von Grund auf neu geschrieben werden. Und es sollte die Richtungs-Änderung vom Gedanken der Betreuung zum Gedanken der Selbstbestimmung und der Menschenrechte umsetzen. Das heißt, dass in diesem neuen Gesetz die UN-Konvention stärker umgesetzt werden müsste. Und es heißt, dass es in fast allen Bereichen des Gesetzes eine Änderung braucht. Für dieses Gesetz haben wir schon in den letzten Jahren in Arbeitsgruppen für das neue Salzburger Gesetz viele wichtige Punkte erarbeitet. Wenn das neue Gesetz diese Punkte übernimmt, kann man es von Behinderten-Gesetz zu Inklusions-Gesetz umbenennen. Aus Sicht der Selbstvertretung müssten diese Punkte unbedingt im neuen Inklusions-Gesetz stehen: Die Finanzierung einer unabhängigen Selbstvertretungs- Organisation von Menschen mit Lernschwierigkeiten (nach den Grundsätzen von people first oder auf Deutsch Mensch Zuerst). Seite 3 von 9
4 Das ist wichtig, damit Selbstvertreter und Selbstvertreterinnen gute Rahmenbedingungen für ihre Arbeit bekommen. Dadurch können sich die Menschen mit Lernschwierigkeiten in Salzburg zusammenschließen. Und dadurch erfahren sie über ihre Rechte und können sich gegenseitig stärken. Die Mensch Zuerst Organisation soll dafür zum Beispiel Peer- Beratung und Kurse für Menschen mit Lernschwierigkeiten im Bundesland Salzburg anbieten. Die Mensch Zuerst Organisation soll auch für die Gleichberechtigung von Frauen mit Lernschwierigkeiten arbeiten. Weil Frauen mit Lernschwierigkeiten oft doppelt benachteiligt sind. Die Einführung von verpflichtenden Mitsprache-Gremien, wie zum Beispiel ein Werkstätten-Rat für Sprecher und SprecherInnen in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Das ist wichtig, damit die Mitsprache von Menschen mit Lernschwierigkeiten in Einrichtungen gestärkt wird. Zusätzlich sollte es auch verpflichtende Frauenbeauftragte in Einrichtungen geben. Persönliche Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen. So wie es die UN-Konvention vorschreibt. Unterstützungen für inklusive Arbeit. Menschen mit Behinderungen sollen dort arbeiten können, wo alle Menschen arbeiten. Und sie sollen dafür einen richtigen Lohn und volle Sozialversicherung bekommen. Dafür bräuchte es neue Möglichkeiten wie zum Beispiel im Vorarlberger Chancengesetz. Dort sind Unterstützungen wie Spagat möglich, weil es verschiedene Bausteine im Gesetz gibt. Und nicht nur einen Paragrafen wie zum Beispiel Paragraf 10 für die soziale Wiedereingliederung. Auch im neuen Salzburger Inklusionsgesetz sollte es solche Bausteine, wie zum Beispiel einen Lohnkosten-Zuschuss auch für Menschen mit weniger Arbeits-Leistung als 50% geben. Oder einen Mentoren-Zuschuss oder eine Finanzierung für Persönliche Zukunftsplanung. Es sollte eine unabhängige Anlaufstelle für die Umsetzung der UN- Konvention im Bundesland Salzburg geben. Seite 4 von 9
5 In der Arbeitsstelle sollten verschiedene Personen arbeiten. Zum Beispiel Fachexperten und Fachexpertinnen aber auch Experten und Expertinnen in eigener Sache. Es sollte Unterstützungen für eine Inklusive Bildung in allen Lebensphasen geben. Denn man lernt ein Leben lang. Es sollte dafür die Hilfe zur Erziehung und Schulbildung überarbeitet werden. Für die Unterstützungen im neuen Gesetz sollte man keine Kostenbeiträge bezahlen müssen. Es sollte eine Grundsicherung für alle Menschen geben, die kein Einkommen haben. Zusätzlich sollten Menschen mit Behinderungen ein persönliches Budget bekommen. Das persönliche Budget hängt davon ab wie viel Unterstützung die Person braucht. 2. Pilotprojekte Eine Verbesserung für uns ist, dass die Landesregierung jetzt Pilotprojekte zur gleichberechtigten Teilhabe fördern kann. Die Selbstvertreter und Selbstvertreterinnen aus Salzburg haben sich in den letzten Jahren viele Ideen und Forderungen nach modernen Projekten für Menschen mit Lernschwierigkeiten überlegt. Wir sehen die Regelung im Paragraf 4b als eine gute Möglichkeit, damit es in Zukunft in Salzburg mehr moderne Projekte für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Lernschwierigkeiten gibt. Die Möglichkeit für Pilot-Projekte sollte aber nur für die Erprobung von neuen Unterstützungs-Möglichkeiten verwendet werden. Die Persönliche Assistenz müsste man nicht mehr erproben, weil sie schon an vielen anderen Stellen erprobt worden ist. Sie sollte als eigener Punkt bei den Maßnahmen zur Eingliederungshilfe eingefügt werden. Wenn man noch nicht genau weiß, wie die Persönliche Assistenz für Menschen mit Lernschwierigkeiten ausschauen soll, kann man dafür aber zusätzlich ein Pilotprojekt machen. 3. Taschengeld Die Änderung im Paragraf 10 Absatz 3 ist aus unserer Sicht nur eine Verbesserung, wenn den Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen arbeiten, mehr Geld bleibt. Seite 5 von 9
6 Es wäre grundsätzlich gut, wenn es eine gerechte Regelung gibt. Damit nicht manche weniger bekommen. Das ist aber aus unserer jetzigen Sicht nicht der Fall. Es könnte eine Verschlechterung für alle Menschen sein, die eine Familien-Beihilfe bekommen. Das sind viele Menschen, die in Einrichtungen arbeiten oder wohnen. Denn es wird die Familienbeihilfe vom Sozialamt schon als Taschengeld angerechnet. Und dadurch kommt man schon über die 20% im Paragraf 10 Absatz 3. Aus Sicht der Selbstvertretungs-Bewegung muss das Taschengeld in den Werkstätten durch richtigen Lohn und Sozialversicherung ersetzt werden. Das steht auch in der UN-Konvention Jahres-Förder-Verträge für Träger-Vereine Die Träger-Vereine können sich besser auf ihre Arbeit konzentrieren, wenn sie längere Förder-Verträge bekommen. Gerade kleinere Vereine haben es schwer, wenn sie nicht wissen, wie es im nächsten Jahr weiter gehen soll. Diese Regelung ist deshalb aus unserer Sicht zu begrüßen. 5. Jährliche automatische Erhöhung der Förderungen Es ist gut, wenn die Förderungen automatisch an die Verteuerung angepasst werden. Für die Erhöhung sollte man aber die Erhöhungen aus dem BAGS- Kollektiv-Vertrag verwenden, weil sich die meisten Sozialvereine auch an diesen Vertrag halten müssen. 6. Fachaufsicht Die Einführung einer Kontrolle für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist grundsätzlich wichtig. Es sollte hauptsächlich überprüft werden, wie die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützt wird und wie die Lebensqualität von der Person ist. Aus unserer Sicht müssten dafür auch Peers in die Überprüfung und in die Nachbesprechung einbezogen werden. Zum Beispiel: Es müssten Menschen mit Lernschwierigkeiten zur Überprüfung von Einrichtungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten als Peer-Evaluatoren und Peer-Evaluatorinnen beteiligt werden. Seite 6 von 9
7 7. Soziale Dienste zur gleichberechtigten Teilhabe Die Umformulierung im Paragraf 15 Absatz 1 Punkt c ist aus unserer Sicht eine wichtige Verbesserung im Gesetz. Denn die UN-Konvention sagt, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf die Unterstützung haben, die sie zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben brauchen. Es sollte im gesamten Gesetz mehr um die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehen. Und es sollte in Zukunft für die Unterstützungen im Paragraf 15 Absatz 1 auch einen Rechtsanspruch geben. 8. Inklusions-Beirat Grundsätzlich sehen wir es als eine Verbesserung, dass es einen Inklusions-Beirat geben soll. Es ist gut, wenn die Landesregierung mehr von Experten und Expertinnen in eigener Sache beraten wird. Wir haben auch schon nach der Arbeitsgruppe für Menschen mit Lernschwierigkeiten im letzten Herbst eine Rückmeldung dazu abgegeben. Aus unserer Sicht ist der Beirat mit zwanzig Personen zu groß für einen barrierefreien Beirat. Es wäre für den Beirat wichtig, dass nicht zu viele Fach-Experten und Fach-Expertinnen zu viel Redezeit haben. Sonst ist es für Menschen mit Lernschwierigkeiten sehr schwer etwas zu verstehen und sich einzubringen. Damit Menschen mit Lernschwierigkeiten auf Augenhöhe mitarbeiten können, sind Zusammenfassungen und Vorbereitungs-Unterlagen in Leichter Sprache eine Voraussetzung. Auch die Sitzungen müssen schon so vorbereitet werden, dass es genügend Zeit gibt. Man sollte überlegen, ob man den Beirat Inklusions-Beirat nennen kann. Weil Inklusion nicht nur Menschen mit Behinderungen betrifft sondern alle Menschen in der Gesellschaft. Es ist wichtig, dass für die Barrierefreiheit im Beirat genug Geld reserviert wird. Die Mitglieder im Beirat brauchen Geld für Unterstützung, Moderation und für Fahrtkosten. Dafür sind 4000,- im Jahr zu wenig, wie es in den Erläuterungen steht. Seite 7 von 9
8 9. Anlaufstelle Die Anlaufstelle soll es unserer Sicht nach dringend geben. Das steht auch in der UN-Konvention. Es gibt aber auch Grundsätze wie eine Anlaufstelle für die UN- Konvention gemacht werden sollte. Die Anlaufstelle für die UN-Konvention sollte sich an die Vorgaben der Pariser Prinzipien halten. Das heißt: Sie sollte nicht beim Amt der Salzburger Landesregierung sein. Sondern sie sollte unabhängig sein. Und es sollten verschiedene Experten und Expertinnen in der Anlaufstelle arbeiten. Zum Beispiel: Man braucht vielleicht Juristen und Juristinnen aber man braucht auch Experten und Expertinnen in eigener Sache. 10. Einbeziehung der Hauptperson ins Verfahren Es ist eine Verbesserung, dass die Hauptperson jetzt bei der Teamberatung ein Recht hat dabei zu sein. Aber im Entwurf steht nur, dass die Person auf ihren Wunsch an der Beratung teilnehmen kann. Es ist aber möglich, dass die Person das nicht erfährt. Oder dass niemand die Person fragt, ob sie dabei sein möchte bei einer wichtigen Entscheidung. Die wichtigste Forderung von Selbstvertretern und Selbstvertreterinnen ist Nichts über uns ohne uns!. Das heißt: Nur wenn die Hauptperson bei einer Besprechung dabei ist, kann man gute Unterstützung mit dieser Person gemeinsam planen. Deshalb wäre es wichtig den Paragraf 18 Absatz 5 so umzuschreiben, dass die Hauptperson normalerweise immer dabei ist. Man sollte nur wenige Ausnahmen einfügen. Zum Beispiel: Man sollte schreiben, dass die Person nicht verpflichtet ist, sondern selbst, oder ihre Vertretung, sagen kann, dass sie nicht dabei sein möchte. Man sollte auch Peer-Beratung zur Vorbereitung bekommen können. Dann kann man besser herausfinden, welche Unterstützung und wieviel Unterstützung eine Person braucht. Dadurch wäre man in der Team-Beratung schon besser vorbereitet und man versteht besser, um was es bei der Team-Beratung geht. Es soll auch möglich sein, dass die Person eine Peer-Unterstützung in die Team-Beratung mitnehmen kann. Seite 8 von 9
9 Die Team-Beratungen müssten auch barrierefrei sein. Das heißt: Es braucht im Gespräch Leichte Sprache und genügend Zeit. 11. Datenschutz Beim Paragraf 19 sehen wir es sehr kritisch, dass das Land Salzburg viele Daten von den Menschen mit Behinderungen sammelt möchte. Und auch von anderen Behörden und anderen Stellen Informationen einholen kann. Aus unserer Sicht sollten so wenige Informationen wie möglich über die Personen gesammelt werden. Und es muss genau erklärt werden, warum das Land Salzburg diese Daten braucht und wofür es die Daten verwendet. Mit freundlichen Grüßen Erich Girlek Leiter des SelbstvertreterInnen-Büros Mitglied im Arbeitskreis Selbstvertretung Salzburg Mitglied im unabhängigen Netzwerk Selbstvertretung Österreich Seite 9 von 9
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