Zertifizierungsprogramm



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Transkript:

Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Business Coach nach PAS 1029 - Kompetenzfeld Einzel-Coaching (Stand: Mai 2004) DIN CERTCO Burggrafenstraße 6 10787 Berlin Tel: +49 30 26 01-2108 Fax: +49 30 26 01-1610 E-Mail: zentrale@dincertco.de www.dincertco.de

Zertifizierungsprogramm "DIN-Geprüfter Business Coach" Seite 2 von 7 INHALT Seite 1 Einleitung 3 2 Prüfgrundlage 3 3 Voraussetzungen für die Zertifizierung 3 4 Zulassung 4 5 Prüfung 4 5.1 Allgemeines 4 5.2 Theoretische Prüfung 4 5.3 Assessment (Coaching-Gespräch) 5 5.4 Bewertung 5 5.5 Wiederholungsprüfung bei Nichtbestehen 6 5.6 Verlängerungsprüfung 6 6 Prüfer 6 7 Gültigkeit des Zertifikates 6 7.1 Allgemeines 6 7.2 Überwachungsregelungen 7 7.3 Verlängerung 7 7.4 Zeichennutzungsrecht 7

Zertifizierungsprogramm "DIN-Geprüfter Business Coach" Seite 3 von 7 1 Einleitung Dieses Zertifizierungsprogramm dient als Grundlage für den Erwerb von Qualifikationsnachweisen im Kompetenzfeld Einzel-Coaching und legt das Verfahren von DIN CERTCO im Rahmen einer Personenzertifizierung fest. Das Zertifizierungsverfahren wird mittels eines Prozesses der Begutachtung, Überwachung und periodischer Wiederbegutachtung der Kompetenz von zertifizierten Coaches durchgeführt. 2 Prüfgrundlage Prüfgrundlage für die Zertifizierung ist das Dokument "PAS 1029 - Kompetenzfeld Einzel- Coaching; Ausgabe: April 2004". Es werden die Fach-, Methoden- und Sozial- und Persönlichkeitskompetenz eines Coachs zertifiziert. 3 Voraussetzungen für die Zertifizierung Personen, die "DIN-Geprüfter Business Coach" werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen und die entsprechenden Dokumente/Nachweise bei DIN CERTCO einreichen: Selbstauskunft Tabellarischer Lebenslauf inkl. Passbild sowie eine Kurzbeschreibung seines Selbstverständnisses als Coach. Ausbildung Zeugnis/Urkunde über ein abgeschlossenes Studium und/oder eine Berufsausbildung und Zeugnis/Urkunde über eine Ausbildung zum Coach, Trainer, Heilpraktiker, Psychotherapeut, Supervisor, Mediator oder einer vergleichbaren Aus- und Weiterbildungen im Unfang von mindestens 100 Kursstunden mit Angaben zu den Inhalten. Supervision Nachweis über die Teilnahme an mindestens einer Supervision (Fallbesprechung). Mindestanforderungen an den vom Antragsteller eingereichten Nachweis sind folgende: - Die Supervision hat zwischen einem qualifizierten Supervisor und dem Antragsteller auf Zertifizierung stattgefunden. Der vom Supervisor ausgestellte Nachweis liegt bei DIN CERTCO vor. - Die Supervision muss sich auf die Tätigkeit als Coach beziehen und wurde in Form einer Einzel-Supervision durchgeführt. - Die Supervision darf nicht länger als sechs Monate zurück liegen. - Der Supervisor soll eine anerkannte Ausbildung zum Supervisor z. B. von der Deutschen Gesellschaft für Supervision, Deutschen Vereinigung für Gestalttherapie, Systemische Gesellschaft, Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie absolviert haben.

Zertifizierungsprogramm "DIN-Geprüfter Business Coach" Seite 4 von 7 Erfahrung im Kompetenzfeld Coaching - Vorlage einer schriftlichen anonymisierten Dokumentation (Struktur, Verlauf und Ergebnis) über ein durchgeführtes Coaching-Projekt (Coaching-Fall oder Gespräch) mit Klient(en) gemäß DIN CERTCO-Merkblatt sowie - Zeugnisse/Referenzen über die vorhandene Berufserfahrung als Coach. 4 Zulassung Das Zertifizierungsverfahren beginnt mit einem formellen schriftlichen Antrag bei DIN CERTCO, mit dem die unter Punkt 3 "Voraussetzungen für die Zertifizierung" genannten Unterlagen jeweils in dreifacher Ausfertigung bei DIN CERTCO eingereicht werden. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen mindestens vier Wochen vor Prüfungstermin bei DIN CERTCO vorliegen. Die Zugangsvoraussetzungen "Selbstauskunft", "Ausbildung" und "Supervision" werden formell auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Die eingereichten Nachweise/Dokumentationen im Rahmen der Zugangsvoraussetzung "Erfahrung im Kompetenzfeld Coaching" werden auf Basis der Inhalte zum Coachingprozess (PAS 1029, Abschnitt 4.1, Bild 2) und zur Methodenkompetenz (PAS 1029, Abschnitt 7.2) überprüft und bewertet. Werden die vom Antragsteller eingereichten Unterlagen zur Zugangsvoraussetzung positiv bewertet, wird die Zulassung zur Prüfung schriftlich mitgeteilt und gilt ab diesem Termin als verbindliche Prüfungsanmeldung. Sofern die eingereichten Unterlagen nicht den Zugangsvoraussetzungen für die Personenzertifizierung entsprechen, wird dies dem Antragsteller unter Angaben der Gründe schriftlich mitgeteilt. 5 Prüfung 5.1 Allgemeines Die Prüfung ist zentraler Bestandteil des Zertifizierungsverfahrens. Als Prüfung wird der Komplex von Maßnahmen bezeichnet, mit denen festgestellt wird, ob der Kandidat die Anforderungen zum "DIN-Geprüfter Business Coach" erfüllt. Gegenstand der Prüfung ist die Ermittlung der Kompetenzen in den Qualitätsdimensionen Struktur-, Prozess-, und Ergebnisqualität. Die Prüfung umfasst eine theoretische Prüfung sowie ein Assessment (Coaching-Gespräch). DIN CERTCO legt die Prüfungstermine und den Prüfungsort fest. Ein verbindlicher Prüfungstermin wird dem Kandidat schriftlich bekannt gegeben. Prüfungen finden unter der Voraussetzung statt, dass bei DIN CERTCO mindestens sechs Kandidaten zum Prüfungstermin zugelassen sind. Maximal werden für jeden Prüfungstermin acht Kandidaten zugelassen. 5.2 Theoretische Prüfung Die theoretische Prüfung wird in Form einer schriftlichen Klausur durchgeführt. Inhalte der Prüfung sind folgende theoretischen Kenntnisse (Fachkompetenz, Abschnitt 7.2., PAS 1029) im Bereich des Einzel-Coaching: Die Prüfung findet unter folgenden Rahmenbedingungen statt: Prüfform: Prüfumfang: Zeitumfang: Klausurfragen 7 offene Fragen 120 Minuten

Zertifizierungsprogramm "DIN-Geprüfter Business Coach" Seite 5 von 7 Hilfsmittel: keine 5.3 Assessment (Coaching-Gespräch) Die Prüfung findet unter folgenden Rahmenbedingungen statt: Prüfform: Prüfumfang: Zeitumfang: Hilfsmittel: - Einzelprüfung - Assessment (Coaching-Gespräch) zwischen Kandidat / Prüfer - Beobachtung durch Zweit-Prüfer Beobachtung der drei Kompetenzbereiche Fach-, Methoden-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenz 45 Minuten keine Der Kandidat muss in dem Coaching-Gespräch nachweisen, dass er mit den Inhalten der drei Kompetenzbereiche nach PAS 1029 vertraut ist und diese sicher anwenden kann. Die Prüfer beurteilen und dokumentieren das Prüfergebnis. 5.4 Bewertung Die Bewertung der beiden Teilprüfungen erfolgt nach einem festgelegten Punktesystem. Zur Erteilung des Zertifikats "DIN-Geprüfter Business Coach" muss die theoretische Prüfung das Assessment - Fachkompetenz - Methodenkompetenz - Sozial- und Persönlichkeitskompetenz des Kandidaten jeweils mit "Bestanden" bewertet worden sein. Als Bewertungsmaßstab wird das beobachtbare Verhalten im Gespräch zu Grunde gelegt. Die Bewertungsgrundsätze für die Teilprüfungen sind wie folgt vom Zertifizierungsausschuss festgeschrieben: Theoretische Prüfung Punkte (max.) "Bestanden" "Nicht bestanden" Theoretische Prüfung 100 Punke 65 Punkte < 65 Punkte Assessment (Coaching-Gespräch) Punkte (max.) "Bestanden" "Nicht bestanden" Fachkompetenz 20 13 Punkte < 13 Punkte Methodenkompetenz 40 26 Punkte < 26 Punkte Sozial- und Persönlichkeitskompetenz 40 26 Punkte < 26 Punkte Das Assessment (Coaching-Gespräch) gilt als "Bestanden", wenn alle drei Kompetenzbereiche (Fach-, Methoden-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenz) mit "Bestanden" bewertet wurden.

Zertifizierungsprogramm "DIN-Geprüfter Business Coach" Seite 6 von 7 DIN CERTCO teilt dem Kandidaten die Prüfungsergebnisse "Bestanden" bzw. "Nicht bestanden" für die theoretische Prüfung sowie für das Assessment schriftlich mit. Weitere Informationen zu Prüfungsergebnissen werden nicht gegeben. 5.5 Wiederholungsprüfung bei Nichtbestehen Wird die Prüfung als "Nicht bestanden" bewertet, so kann der Kandidat die Prüfung nach Vorlage eines schriftlichen Antrages wiederholen. Der Prüfungstermin für eine Wiederholungsprüfung wird durch DIN CERTCO bekannt gegeben. Der Umfang der Wiederholungsprüfung wird je nach Ergebnis der Erstprüfung durch DIN CERTCO festgelegt und muss innerhalb von drei Monaten nach bekannt werden des Prüfungsergebnisses erfolgen. Für die Bewertung der Wiederholungsprüfungen gelten die Regelungen wie für eine erste Prüfung sinngemäß. Wird die Wiederholungsprüfung ebenfalls als "Nicht bestanden" bewertet, so kann das Zertifikat nicht erteilt werden. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht möglich. Der Antragsteller kann dann frühestens nach Ablauf von weiteren 12 Monaten nach bekannt werden des Ergebnisses der Wiederholungsprüfung einen erneuten Antrag auf Erstzertifizierung stellen. Die Zeit bis zur möglichen erneuten Antragstellung ist in diesem Falle zu nutzen, um die zum Bestehen der Prüfung fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten aufzuarbeiten. Die Zugangsvoraussetzung für die Zertifizierung sind durch aktuelle Nachweise mit der Antragstellung einzureichen. Wird die Zulassung zur Prüfung gemäß Punkt 4 "Zulassung" erteilt, folgt die Prüfung gemäß Punkt 5 "Prüfung". 5.6 Verlängerungsprüfung Verlängerungen von Zertifikaten über die Laufzeit hinaus bedürfen einer erneuten Überprüfung der Kompetenz des Zertifikatinhabers. Dazu organisiert DIN CERTCO Einzel- oder Gruppenprüfungen, die in Form eines Coaching-Gespräches durchgeführt werden. Der Prüftermin wird dem Zertifikatinhaber rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikats schriftlich bekannt gegeben. Zum Bestehen muss der Kandidat in dem Coaching-Gespräch nachweisen, dass er mit den drei Kompetenzbereichen Fach-, Methoden-, und Sozial- und Persönlichkeitskompetenz weiterhin vertraut ist und diese sicher anwenden kann. Die Bewertung erfolgt gemäß der Bewertungsgrundsätze zur Erstzertifizierung "Assessment (Coaching-Gespräch)". 6 Prüfer Die Prüfung wird von zwei von DIN CERTCO anerkannten Prüfern abgenommen, die jeweils Mitglied im Zertifizierungsausschuss "Kompetenzfeld Einzel-Coaching" sind. 7 Gültigkeit des Zertifikates 7.1 Allgemeines Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

Zertifizierungsprogramm "DIN-Geprüfter Business Coach" Seite 7 von 7 7.2 Überwachungsregelungen Um die Gültigkeit des Zertifikats während der Laufzeit aufrechtzuerhalten, muss der Zertifikatinhaber folgende Nachweise 18 Monate nach Ausstellung des Zertifikats bei DIN CERTCO einreichen: - Teilnahme an mindestens zwei Supervisionen während der vergangenen 18 Monate. (Mindestanforderung an diese Supervisionen siehe Punkt 3 "Voraussetzungen für die Zertifizierung". Anders als in Punkt 3 genannt, ist hier auch die Teilnahme an einer Gruppensupervision mit anerkanntem Supervisor ausreichend). - Aktuelle Nachweise über Coaching-Tätigkeiten in den vergangenen 18 Monaten (Nachweis des Arbeitgebers/Auftraggebers, Referenzprojekte, etc.) Werden die Bedingungen zur Aufrechterhaltung des Zertifikats inhaltlich oder termingemäß nicht erfüllt, verliert das Zertifikat seine Gültigkeit. 7.3 Verlängerung Bei einer Verlängerung des Zertifikats wird die Kompetenz des Coach erneut durch eine von DIN CERTCO organisierte Verlängerungsprüfung gemäß Punkt 5.6 "Verlängerungsprüfung" begutachtet und bewertet. Werden die Bedingungen zur Verlängerung inhaltlich und termingemäß erfüllt, verlängert DIN CERTCO die Gültigkeit des Zertifikates um weitere drei Jahre. Darüber erhält der Zertifikatinhaber einen schriftlichen Nachweis. Das verlängerte Zertifikat unterliegt den gleichen Bedingungen der Überwachung, wie das Erstzertifikat. 7.4 Zeichennutzungsrecht In Verbindung mit dem erteilten Zertifikat ist der Zertifikatinhaber berechtigt das Prädikat "DIN-Geprüfter Business Coach" und folgendes Zeichen zu verwenden: