In der Fußnote wird mit einem Vgl. auf die originale Textstelle hingewiesen.

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Transkript:

ZITIERRICHTLINIEN Um eine einheitliche formale Gestaltung der Werke gewährleisten zu können, wird ersucht, die Literaturverweise in den Fußnoten sowie das Literaturverzeichnis entsprechend den nachfolgend dargestellten Beispielen durchzuführen. A) ZITIERUNGEN IN TEXTEN: In den Fußnoten ist die Kurzzitierweise zu wählen, der die Stellenangabe beigegeben wird. Das Kurzzitat setzt sich aus dem Nachnamen des Autors, dem Erscheinungsjahr und der Stellenangabe zusammen. Die Namen mehrerer Autoren werden durch Schrägstrich getrennt. Die Angabe von S. für Seite oder Sp. für Spalte ist generell nicht notwendig. 1. Sinngemäße Wiedergabe eines Textes: In der Fußnote wird mit einem Vgl. auf die originale Textstelle hingewiesen. Vgl. Guserl/Pernsteiner, 2011, 157. Das Literaturverzeichnis muss anschließend eine eindeutige Zuordnung zu den jeweiligen vollständigen Angaben gewährleisten. Bei mehreren zitierten Publikationen in einem Jahr erfolgt die Unterscheidung durch Angabe eines Kleinbuchstaben bei der Jahreszahl (z. B. 2011a, 2011b etc.) Bei mehr als drei Autoren ist nur der erstgenannte anzuführen; die übrigen werden durch die Abkürzung u. a. (für und andere ) bzw. et. al. (für et alii ) angedeutet. Ist der Autor des Werkes nicht bekannt, so wird das Kürzel o. V. für ohne Verfasser angegeben. Mehrere Fundstellen sollen in chronologischer Reihenfolge angeführt werden: Vgl. Spremann, 2007, 596 ff.; Volkart, 2009, 12 f.; Guserl/Pernsteiner, 2011, 363. 2. Wörtliche Wiedergabe eines Textes: Wörtliche Zitate sind unter Anführungszeichen zu setzen. Sie sind grundsätzlich unverändert zu übernehmen. In der Fußnote wird ohne Vgl. o. ä. auf die originale Textstelle hingewiesen. Guserl/Pernsteiner, 2011, 157.

Auslassungen innerhalb eines wörtlichen Zitats sind durch drei Punkte, die durch eckige Klammern eingeschlossen werden, kenntlich zu machen: Gemäß 1 Abs. 1 bestehende schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen sind bei Verwendung nicht-sensibler Daten dann nicht verletzt, wenn [ ] 4. überwiegende berechtigte Interessen des Auftraggebers oder eines Dritten die Verwendung erfordern. Eigene Ergänzungen sind als solche erkenntlich zu machen. Diese werden in eckige Klammern mit dem Zusatz Anm. d. Verf. gesetzt. Diese Produkte [Credit Default Swaps, Anm. d. Verf.] haben aufgrund ihrer asymmetrischen Zahlungs- und Risikostruktur einen optionalen Charakter. Wörtliche Zitate in wörtlichen Zitaten sind möglichst zu vermeiden. Sie sollten durch mehrere aufeinander folgende inhaltliche Zitate ersetzt werden. Soweit sie erfolgen, sind sie durch einfache Anführungszeichen (, ) kenntlich zu machen: 3. Sekundärzitate Sekundärzitate sollten grundsätzlich nur in Ausnahmefällen verwendet werden. Zitieren aus zweiter Hand ist dadurch kenntlich zu machen, dass in der Fußnote zuerst die Originalquelle und nach einem Beistrich mit dem Hinweis zitiert nach: die benutzte Sekundärquelle genannt wird. Im Literaturverzeichnis ist analog vorzugehen. Vgl. Copeland/Weston, 1992, 131, zitiert nach: Ardalan, 2005, 12. 4. Abbildungen und Tabellen: Beim Zitieren von Abbildungen bzw. Tabellen aus anderen Werken ist dem Kurzzitat die Angabe Quelle: (bei Übernahme in unveränderter Form) bzw. Quelle: in Anlehnung an (bei Übernahme in veränderter Form) voranzustellen. Quelle: Pernsteiner/Andeßner, 2009, 26. 5. Gesetzesmaterialien: Bei Gesetzesmaterialien wie Gesetzen oder Verordnungen können die üblichen Abkürzungen verwendet werden. Auf die Fassung kann durch den Zusatz i. d. F. hingewiesen werden: 153 Abs. 1 AktG i. d. F. BGBl. I Nr. 42/2001.

B) LITERATURVERZEICHNIS: Im Literaturverzeichnis wird das Vollzitat gebracht. Die Angabe der verwendeten und zitierten Literatur erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Gesetzesmaterialien sind nicht anzuführen. 1. Bücher und Broschüren: Folgende bibliographische Angaben sind (jedenfalls) erforderlich: - Nachname und Vorname des Verfassers/der Verfasser Der Vorname folgt dem Nachnamen mit einem Beistrich und wird mit dem ersten Buchstaben abgekürzt. Sollte der Autor mehrere Vornamen haben, so sind diese jeweils mit dem ersten Buchstaben anzuführen. Mehrere Autoren werden wieder mittels Schrägstrich getrennt. - Titel des Werks - Auflage Ist von einem Werk (bislang) nur eine Auflage erschienen, so wird die Auflage nicht angegeben. - Erscheinungsort und Erscheinungsjahr Guserl, R./Pernsteiner, H., Finanzmanagement, Wiesbaden 2011. Ist der Autor des Werks eine Institution: Fidelity Investments, Mutual Brokerage Services Handbook, Boston 1993. 2. Zeitschriften: Bei Artikeln aus Zeitschriften werden die Seitenangaben von Beginn und Ende des jeweiligen Beitrages angegeben. Die gängigen Abkürzungen von Zeitschriften können verwendet werden. Bei englischsprachigen Zeitschriften ist neben dem Erscheinungsjahr zudem der Band bzw. Jahrgang (z. B. Jg. für Jahrgang bzw. Vol. für Volume) anzugeben. Dies gilt zur eindeutigen Identifizierbarkeit des Artikels zwingend auch bei deutsch- und anderssprachigen Zeitschriften für den Fall, dass Kalenderjahr und Band voneinander abweichen. Reich-Rohrwig, J., Stille Einlagen als Eigenkapital, in: ecolex 1993, 21 35. Wittenberg-Moerman, R., The role of information asymmetry and financial reporting quality in debt trading: Evidence from the secondary loan market, in: Journal of Accounting and Economics, Vol. 46, 2008, 240 260. Beginnt bei einer Zeitschrift jedes Heft mit der Seite 1, ist die Angabe der Heftnummer (z. B. H. für Heft bzw. No. für Number) notwendig.

Pernsteiner, H., Die Kapitalflußrechnung als Bestandteil der Rechnungslegung, in: Der Wirtschaftstreuhänder, H. 1, 1998, 13 18. Hull, J. C./White, A., Valuing Credit Default Swaps II: Modeling Default Correlations, in: Journal of Derivatives, Vol. 8, No. 3, 2001, 12 21. 3. Beiträge in Sammelwerken: Bei Beiträgen aus Sammelwerken werden die Seitenangaben von Beginn und Ende des jeweiligen Beitrages angegeben. Jergitsch, F., Grenzüberschreitende Leasingfinanzierungen, in: Handbuch Finanzmanagement in der Praxis, hrsg. von Guserl, R./Pernsteiner, H., Wiesbaden 2004, 1137 1186. 4. Working Papers: Working Papers bzw. Arbeitsberichte werden mit einem Hinweis auf den Publikationstyp ( Arbeitspapier bzw. Working Paper gegebenenfalls auch mit Angabe der Reihe, in der das Papier erschienen ist) zitiert. Ist im Papier der Erscheinungsmonat angegeben, so muss dieser ebenfalls angeführt werden. Terberger, E./Wettberg, S., Der Aktienrückkauf und die Bankenkrise von 1931, University of Heidelberg, Department of Economics Working Paper No. 418, März 2005. 5. Kommentare: Nowotny, C./Tichy, M., 198, in: Kommentar zum Handelsgesetzbuch, Rechnungslegung, hrsg. von Straube, M., Wien 2000, Rz. 14 17. Durch die Angabe der Randnummern, als Rz., Rn., Tz. bezeichnet, kann auf die Seitenangabe verzichtet werden. 6. Loseblattwerke:

Pernsteiner, H., 229 Abs. 1 HGB, in: Handbuch Bilanz und Abschlußprüfung, hrsg. von Kofler, H. u. a., Loseblattausgabe, 3. Auflage, Wien 2001. Die Jahresangabe ist nur bei entsprechender Angabe im Werk notwendig. 7. Internetquellen: Informationen aus dem Internet sollten nur dann zitiert werden, wenn von einer längerfristigen Verfügbarkeit und Wiederauffindbarkeit der betreffenden Stellen ausgegangen werden kann. Führen Sie neben dem Autor (bei fehlender Angabe kann auch der Betreiber der Homepage herangezogen werden) den Titel des Dokuments, das Zugriffsdatum und die URL an. Reuters Loan Pricing Corporation, U.S. Secondary Loan Market Volume 1991 2008, 20.02.2009, http://www.loanpricing.com/analytics/pricing_service_volume1.htm. Im Internet bzw. in Literaturdatenbanken beispielsweise als PDF-Datei verfügbare Bücher, Broschüren, Zeitschriftenartikel, Working Papers etc., die auch in gedruckter Form erschienen sind, sind wie die gedruckte Version zu zitieren. Eine Angabe der URL ist in diesem Fall nicht erforderlich.