VGL Baden-Württemberg e.v. / Grün-Company GmbH Tagesseminar Grünflächenmanagement Institut für Landschaftsbau Beratung, Forschung & Entwicklung, Schulung ZTV-Wegebau: Kundenwünsche erkennen, innovativ und regelkonform umsetzen 02/09/14 Prof. Dr. Jens Thomas Darum Normen! Beton-Rechteckpflaster, Farbton rot, 20x10x8cm x cm, Nutzungskategorie N 2, mit hydraulisch gebundener Bettung, Bettungstyp 2, nach ZTV Wegebau 230 m 2
Warum Normen? Zwar kann den DIN-Normen N einerseits it Sachverstand und Verantwortlichkeit für das allgemeine Wohl nicht abgesprochen werden. Andererseits darf aber nicht verkannt werden, dass es sich dabei auch um Vereinbarungen gewisser Kreise handelt, die eine bestimmte Einflussnahme auf das Marktgeschehen bezwecken. (Bundesverwaltungsgericht, Az.: 4C 33-35/83 in: NJW 87, 2888) Vertragliche Leistung 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrages kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
Vertragliche Leistung 633 BGB (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, 1) wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst 2) für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. Werkvertrag Erfolgsversprechen vereinbarte ee bate Beschaffenheit Vertragsunterlagen, Angebot, Pläne, mündliche Vereinbarungen VOB/C ZTV usw. Anerkannte Regeln der Technik Bauweisen und Ausführungen die von der überwiegenden Mehrheit der Praktiker angewendet werden
DIN EN 45020: 2007-03 1.5 Anerkannte Regel der Technik Technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird. DIN EN 45020: 2007-03 ANMERKUNG: Ein normatives Dokument zu einem technischen Gegenstand wird zu seinem Zeitpunkt seiner Annahme als der Ausdruck einer anerkannten Regel der Technik anzusehen sein, wenn es in der Zusammenarbeit der betroffenen Interessen durch Umfrage und Konsensverfahren erzielt wurde.
DIN EN 45020: 2007-03 1.4 Stand der Technik Entwickeltes Stadium der technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, soweit Produkte, Prozesse und Dienstleistungen betroffen sind, basierend auf entsprechenden gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung. Deutscher Vergabe und Vertragsausschuss (DVA) Mitgliederversammlung DVA Vorstand HA Allgemeines VOB/A und B HA Hochbau VOB/C HA Tiefbau VOB/C HA GAEB STLB-Bau, REB, DA
ATV DIN 18318 VOB Vergabe- und Vertragsordnung g für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Verkehrswegebauarbeiten Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen VOB Teil C (ATV) 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung 1 Geltungsbereich 2 Stoffe, Bauteile 3 Ausführung 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 5 Abrechnung
DIN 18315 Oberbauschichten o. B. Stoffe, Bauteile Unsortierte Baustoffgemische: geeignet Böden: nach TL SoB StB Baustoffgemische: TL SoB StB Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel TL Gestein StB Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau () Kenzeichnungspflicht! ATV DIN 18318 Pflasterarbeiten Stoffe, Bauteile Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (TL Pflaster StB)
DIN 18318 Pflasterarbeiten Quelle: Noll 1911: 9 TL Pflaster -Stb Bettungs und Fugenmaterial Lieferkörnungen: f»0/2 (nur für Fugen)»0/4 (30 60% >2mm)»0/5»0/8 (30 75% >2mm, 50 90% > 4mm)»0/11 (15-60% >2mm, 30-75% > 4mm, 50 90% >5,6mm) Feinanteil (<0,063mm) zwischen 2 M.% und 5 M.%
ZTV Pflaster Stb (wenn vereinbart!) Bettungsmaterial t i l Bauklasse V und VI (und darunter) Fließkoeffizient <E CS 30 (ungebrochene oder gebrochene Gesteinskörnungen) Bettungsmaterial g Bauklasse III und IV Fließkoeffizient <E CS 35 (gebrochene Gesteinskörnungen) Fugenmaterial Fließkoeffizient ient <E CS 35 (gebrochene Gesteinskörnungen) Fugenmaterial t i l unterhalb Bauklasse VI Fließkoeffizient <E CS 35 CS (gebrochene Gesteinskörnungen) TL Pflaster - Stb Bettungs und Fugenmaterial Für Flächen, die nicht mit Kraftfahrzeugen erreichbar sind, können als Bettungsstoffe und zum Füllen von Fugen auch Gesteinskörnungsgemische 0/2 mm, 1/3 mm oder 2/5 mm verwendet e werden.
VOB Teil C (ATV) 3. Ausführung Regelbauweise, wenn nicht anders geregelt. Vereinbarte Beschaffenheit ( 13 Abs. 1 VOB/B) Nicht alleinige anerkannte Regel der Technik. ATV DIN 18318 Pflasterarbeiten 3. Ausführung Abflusswirksame (resultierende) Neigung Naturstein mit gespaltener oder grob bearbeiteter Oberfläche -auf Fahrbahnen 3,5% -sonstige Flächen 3,0% In allen anderen Fällen 2,5%
ATV DIN 18318 Pflasterarbeiten Alle Beläge: Fugenbreite Alle Beläge mit Pflasterfugenmasse: Betonpflaster p ab Nenndicke 120 mm: Mosaikpflaster: Kleinpflaster: 3 bis 5 mm 8bis15mm 5 bis 8 mm bis 6 mm bis 10 mm Großpflaster: ß t bis 15 mm Platten ab Nenndicke 120 mm: 5bis10mm Tab. 1 Zulässige und notwendige Fugenmaße für verschiedene Pflaster- und Plattenbeläge DIN 18318 Pflasterarbeiten zulässige kleinste größte Nenn Abweichung Fuge Fuge kleinste größte maß in mm (Maßtoleranz) in mm - Soll (18318) - Soll (18318) Fuge -Ist Fuge -Ist a b c d e f g Betonsteinpflaster, Dicke < 100 mm nach DIN EN 100 2 1338 3 5 1 5 Betonsteinpflaster, Dicke 100 bis 120 mm nach DIN EN 100 3 1338 3 5 1 7 Pflasterklinker, DIN 18503 nach DIN EN 240 9,3 1344 R 1 3 5 1 18,6
ATV DIN 18318 Pflasterarbeiten Einfassungen Randeinfassungen aus Bord-, Einfassungs- sowie Pflastersteinen sind auf ein mindestens 20 cm dickes Fundament mit Rückenstütze aus Beton zu versetzen. Die Druckfestigkeit des Betons von Fundament und Rückenstütze am fertigen Bauteil muss mindestens 8,0 N/mm 2 betragen, bei Bord- oder Einfassungssteinen, die überfahren werden können, 15,0 N/mm². ATV DIN 18318 Pflasterarbeiten Einfassungen Die Rückenstütze ist mit folgenden Breiten in Schalung herzustellen: Einfassungen: mindestens 10 cm, Bordsteine mit einer Nennbreite bis 80 mm: mindestens 10 cm, Bordsteine mit einer Nennbreite über 80 mm: mindestens 15 cm.
Normenkaskade VOB/B VOB/C ATV DIN 18299 bis 18459 Weiterführende Liefer-, Ausführungs- und Prüfbestimmungen Wenn vertraglich zusätzlich vereinbart: Zusätzliche Technische h Vertragsbedingungen (ZTV) Normenkaskade Pflasterarbeiten VOB/B VOB/C ATV DIN 18318
Normenkaskade Pflasterarbeiten Lieferbestimmungen: DIN 1045-2 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton Teil 2: Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität - Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1 DIN 18158 Bodenklinkerplatten DIN V 18500 Betonwerkstein - Begriffe, Anforderungen, DIN V 19580 Entwässerungsrinnen für Verkehrsflächen Witterungsbeständigkeit, Einheitsgewicht und Fremdüberwachung DIN EN 206-1 Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, DIN EN 1433 Entwässerungsrinnen für Verkehrsflächen Klassifizierung, Bau- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und DIN EN 12058 Naturstein - Fertigerzeugnisse, Bodenplatten und DIN EN 12390-3 Prüfung von Festbeton, Teil 3: Druckfestigkeit von DIN EN 13198 Betonfertigteile - Straßenmöbel und Gartengestaltungs Normenkaskade Pflasterarbeiten Lieferbestimmungen: FGSV - Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (TL Pflaster-StB). FGSV - Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen (TL Fug-StB). FLL - Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen.
Normenkaskade Pflasterarbeiten Ausführungsbestimmungen: DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen ti bei Baumaßnahmen FLL - Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen Normenkaskade Pflasterarbeiten Wenn vertraglich zusätzlich Vereinbart: FGSV ZTV Pflaster-StB 06 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen FLL ZTV Wegebau, Ausgabe 2013 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs
Normenkaskade Pflasterarbeiten Wenn vertraglich zusätzlich Vereinbart: FLL - Empfehlungen zu Planung und Bau von Verkehrsflächen auf Bauwerken, 2005 FLL - Fachbericht zu Planung, Bau und Instandhaltung von Wassergebunden Wegen FGSV - Merkblatt für versickerungsfähige Verkehrsflächen (M VV) FGSV Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Großformaten (M FG) FGSV - Merkblatt für Pflasterdecken und Plattenbeläge in gebundener Ausführung ZTV im Wegebau und Straßenbau Verkehrswegebauarbeiten b ATV DIN 18318 Straßenverkehr ZTV Pflaster-Stb Nicht Straßenverkehr ZTV Wegebau
Verträge mit Verbrauchern (Eigenverträge) Angebote ggf. Vertragsbedingungen ggf. Pläne FLL ZTV Wegebau, Ausgabe 2013 ZTV im Wegebau und Straßenbau (vgl. 2 Abs. 2 VOB/B) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: a) die Leistungsbeschreibung; b) etwaige Besondere Vertragsbedingungen; c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen; d) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen; e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen; f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
ZTV Wegebau 1 Geltungsbereich Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs ZTV-Wegebau Wegebau gelten für das Befestigen von Verkehrsflächen mit Pflastersteinen und Platten aus Beton, Betonwerkstein, Pflasterklinker, Pflasterziegel, Naturstein und Naturwerkstein in ungebundener, gebundener, teilgebundener, versickerungsfähiger und begrünbarer Bauweise außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs. ZTV Wegebau 1 Geltungsbereich Diese ZTV ergänzen: ATV DIN 18299: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art; ATV DIN 18315: Verkehrswegebauarbeiten Oberbauschichten b ht ohne Bindemittel; itt ATV DIN 18316: Verkehrswegebauarbeiten Oberbauschichten mit hydraulische Bindemitteln; ATV DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten Oberbauschichten aus Asphalt; ATV DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen; ATV DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten; ATV DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten.
ZTV Wegebau, Begriffe Nutzungskategorien Nutzungskategorie N 1: Begehbare, nicht mit Kfz befahrbare Beläge außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (z. B. Terrassen, Gartenwege, Wege im Hausgartenbereich, Sitzplätze in Parkanlagen) Nutzungskategorie N 2: Befahrbare Beläge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (z. B. Garagenzufahrten, PKW-Stellplätze) Nutzungskategorie t k t i N 3: Befahrbare Beläge wie Belastung 2, jedoch mit gelegentlichen Befahrungen mit Fahrzeugen bis 20 t zulässiges Gesamtgewicht außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (z. B. Pflege-, Instandhaltungs- und Rettungswege sowie Feuerwehr-, Garagen- und Gebäudezufahrten). ZTV Wegebau, Begriffe Nutzungskategorien Zum Vergleich RStO 2012: Tafel 3, BK 0,3 Wohnwege, Wohnstraßen: bis 300.000 10 t-achsübergänge in 30 Jahren 9 LKW Dreiachser/d oder 9 LKW-Dreiachser/d oder 14 LKW-Zweiachser/d
ZTV Wegebau, Begriffe Bauweisen 1. Ungebundene Bauweise Bettung und Fuge ungebunden auf gebundener/ungebundener Tragschicht 2. Vollgebundene Bauweise Bei der vollgebundenen Bauweise sind Bettung, Fugen und (obere) Tragschicht gebunden 3. Mischbauweisen mit gebundener Bettung Tragschicht ist ungebunden, die Fugen und Bettung sind gebunden 4. Mischbauweise mit ungebundener Bettung Tragschicht und Bettung sind ungebunden, die Fugen sind gebunden ZTV Wegebau, Begriffe Bauweisen 5. Wasserdurchlässige Beläge Flächen mit Pflasterdecken oder Plattenbelägen sowie Waben- und Gitterelementen, deren Fugen, Öffnungen oder haufwerksporige Struktur eine erhöhte Wasserdurchlässigkeit aufweisen. 6. Begrünbare Beläge Flächen mit Pflasterdecken oder Plattenbelägen, sowie aus Waben- und Gitterelementen, deren Fugen oder Öffnungen begrünbar sind.
ZTV Wegebau, Begriffe Bettungstyp Bettungstyp 1 Herstellung der gebundenen Bettung unter Zugabe von Gesteinskörnungen 0,063 mm bis 2 mm. Bettungstyp 2 Herstellung der gebundenen Bettung ohne Verwendung von Gesteinskörnungen 0,063063 mm bis 2 mm. ZTV Wegebau 2 Stoffe, Bauteile Die Anforderungen an die Stoffe und Bauteile nach Abschnitt 2 sind durch Eignungsprüfung nachzuweisen. Werden hydraulisch gebundene Bettungen als Baustellenmischung hergestellt, kann auf einen Nachweis der Eignung g für die Anforderungen der Tabellen 3 und 4 verzichtet werden.
ZTV Wegebau 2 Stoffe, Bauteile 2.2.1 Tragschichten ohne Bindemittel Für Oberbauschichten ohne Bindemittel gelten die Anforderungen nach ATV DIN 18315. [TL SoB-StB] ZTV Wegebau 2 Stoffe, Bauteile Lieferkörnungen für die Bettung Anwendungsbereich Nutzungskategorie N 1 und N 2 Nutzungskategorie N 3 Wasserdurchlässige Beläge Begrünbare Beläge Lieferkörnungen* 0/2, 0/4, 0/5, 0/8, 0/11 mm 1/3, 2/5, 2/8, 2/11 mm 4/8, 4/11, 5/11 mm 0/4, 0/5, 0/8, 0/11 mm 1/3, 2/5, 2/8, 2/11 mm 1/3, 2/5, 2/8, 2/11 mm 0/4, 0/5, 0/8 mm * Bei der Lieferkörnung 0/2 darf der Siebdurchgang bei 1,0 mm maximal 50 M.-% betragen.
ZTV Wegebau 2 Stoffe, Bauteile 2.4.1 Gesteinskörnungsgemische für ungebundene Fugen Gesteinskörnungsgemische für ungebundene Fugen müssen die Anforderungen der TL Pflaster-StB bzw. TL Gestein-StB erfüllen. An den Fließkoeffizienten werden keine Anforderungen gestellt. ZTV Wegebau 2 Stoffe, Bauteile 2.4.1 Gesteinskörnungsgemische für ungebundene Fugen Es sind die Gesteinskörnungsgemische 0/2, 0/4, 0/5, 0/8, 0/11, 1/3, 2/5, 2/8, 2/11 mm zulässig. Bei engen Fugen in der Nutzungskategorie g N 1 sind auch Quarzsande mit einem Größtkorn 2 mm zulässig. Bei der Lieferkörnung 0/2 muss der Siebdurchgang bei 1,0 mm 40 bis 70 M.-% betragen.
ZTV Wegebau 2 Stoffe, Bauteile Anforderungen an die Druckfestigkeit k it [N/mm²] von hydraulisch gebundenen Bettungen (DIN EN 12390-3) Bettungstyp 1 Bettungstyp 2 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Abschnitt 2 Abschnitt 3 N1 10,0 5 N2 20,0 10 10,0 4,0 N3 30,0 15 ZTV Wegebau 2 Stoffe, Bauteile Anforderungen an die Haftzug- und Zugfestigkeit [N/mm²] Nutzungskategorie Nutzungskategorie Abschnitt 2 Abschnitt 3 Ohne Verbundverlust N1 0,4 nach Entnahme durch Bohrkern N2 0,8 0,4 N 3 0,8 0,5 Prüfung nach FGSV-Arbeitspapier Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung, Abschnitt 7.2.4
ZTV Wegebau 2 Stoffe, Bauteile 2.5 Pflastersteine und Platten aus Beton, Pflasterklinker, Pflasterziegel Pflastersteine und Platten aus Beton, Pflasterklinker, Pflasterziegel müssen die Anforderungen der TL Pflaster-StB erfüllen. ZTV Wegebau 2 Stoffe, Bauteile 2.6 Pflastersteine und Platten aus Naturstein Pflastersteine und Platten aus Naturstein müssen eine ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel (DIN EN 1341 und DIN EN 1342) aufweisen. Werden Anforderungen an den Frost-Tausalz- Widerstand gestellt, sind diese gemäß TL Pflaster- StB nachzuweisen. Abweichend von den TL Pflaster-StB sind Anforderungen an die Druckfestigkeit gesondert zu vereinbaren.
ZTV Wegebau 2 Stoffe, Bauteile 2.6.1 Pflastersteine aus Naturstein Pflastersteine aus Naturstein müssen die Anforderungen nach DIN EN 1342 erfüllen. [nicht TL Pflaster-StB] Bei Nutzungskategorie N 3 ist die Druckfestigkeit nach Tabelle 24 der TL Pflaster-StB nachzuweisen. Für die Ausführung in Reihen bei Nutzungskategorie N 3 müssen die Pflastersteine der Klasse 2 nach DIN EN 1342, Tabelle 1 entsprechen. ZTV Wegebau 2 Stoffe, Bauteile 2.6.1 Pflastersteine aus Naturstein Für die Ausführung in Bögen muss die Lieferung genügend Steine mit trapezförmiger Oberfläche und längliche Steine enthalten. Die Lieferung muss 10 % bis 30 % Pflastersteine enthalten, deren Maße das Nenn-Flächenmaß um bis zu 20 % über- und unterschreiten. Für die Ausführung als Polygonalverband, Wilder Verband, Passe-Verband und dergleichen werden keine Anforderungen an die Abweichungen von den Nenn-Flächenmaßen gestellt.
ZTV Wegebau 2 Stoffe, Bauteile 2.6.2 Platten aus Naturstein Die Mindestnenndicke der Platten beträgt bei Nutzungskategorie N 1 in ungebundener Bauweise und den Mischbauweisen 30 mm, in vollgebundener Bauweise 20 mm. ZTV Wegebau 2 Stoffe, Bauteile 2.6.2 Platten aus Naturstein Anforderungen an Polygonal-Platten: Mindestkantenlänge 15 cm; mindestens s vier Ecken; Winkel zwischen 60 und 180 ; Mindestplattengröße in ungebundener Bauweise und den Mischbauweisen 0,10 m² und in vollgebundener Bauweise 0,05 m².
ZTV Wegebau 2 Stoffe, Bauteile 2.7 Einfassungen Beton, Klinker, Ziegel Naturstein Polyvinylchlorid oy yc o d( (PVC-U), CU), Polyethylen y e (PE-HD) oder Polypropylen (PP) Baustahl, Wetterfester Baustahl, COR-TEN, Edelstahl, Aluminium, Aluminium -seewasserbeständig ZTV Wegebau 3 Ausführung Die fertigen Leistungen müssen die nachfolgend beschriebenen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen an die verwendeten Stoffe und Bauteile sind nach Abschnitt 2 durch Eignungsprüfung gsp u g (Laborprüfungen) nachzuweisen. ese Der Auftraggeber kann die Einhaltung der Anforderungen durch Kontrollprüfungen in Anwesenheit des Auftragnehmers überprüfen. Die Kosten für die Kontrollprüfungen trägt der Auftraggeber.
ZTV Wegebau 3 Ausführung, Bauweisen Baugrund Frostempfindlichkeitsklasse nach ZTV E-StB Nutzungskategorie N 1: F1 F2 F3 Nutzungskategorie N 2: F1 F2 F3 Nutzungskategorie N 3 b) : F1 F2 F3 Mindestdicke a) (Schotter, Kies + 5 cm) 27 cm 30 cm 30 cm 30 cm 40 cm 50 cm 32 cm 40 cm 50 cm Mehrdicken bei Frosteinwirkungszonen nach RStO Zone 2: + 5 cm Zone 3: +15 cm Zone 2: + 5 cm Zone 3: +15 cm Zone 2: + 5 cm Zone 3: +15 cm Thieme-Hack in: Lehr 7. Auflage
Mischgebundene Bauweise mit gebundener Bettung; N 2 auf F2 8,0 cm Pflaster 10,0 cm geb. Bettung 15,0 cm Ungebundene Tragschicht, Kies 12,0 cm Frostschutzschicht D pr 93%; E V2 45 MN/m 2 ; Wasserdurchlässigkeit 0,0005 cm/s; Sollhöhe +/- 20 mm; Ebenheit, Stichmaß unterhalb, 4 m-latte 30 mm, 2 m-latte 25 mm 1 m-latte 23 mm; Neigung (Gefälle) entsprechend der Neigung der Pflasterdecke oder des Plattenbelages, mind. 2 % ZTV Wegebau 3 Ausführung Gefälle und Ebenheit (Auszug) Nutzungskategorie Belagsart Gefälle 1 Beton Betonwerkstein Klinker, Ziegel, Naturwerkstein Ebenheits- anforderungen a) Stichmaß [mm] unter der 1 m 2 m 4 m Latte Latte Latte 1,5 15-2,0 20% 3 5 8 2,0 2,5 % 4 6 10 2,5 8 10 12
ZTV Wegebau 3 Ausführung 3.1.2 Baugrund, Planum Tragfähigkeit : N 1: Fahrspuren 30 mm, Prüfung nach DIN 18035-4, Tabelle 1 ZTV Wegebau 3 Ausführung 3.2.1 Tragschicht Wasserdurchlässigkeit : 5x10 5 m/s 5 x 10-5 m/s Prüfung nach FGSV-Merkblatt für versickerungsfähige Verkehrsflächen
ZTV Wegebau 3 Ausführung 3.2.2 Bettung Bettungen müssen die Anforderungen der ATV DIN 18318 erfüllen. Bettungen für begrünbare Beläge müssen die Anforderungen der FLL- Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen erfüllen. Bettungen für wasserdurchlässige Beläge müssen die Anforderungen gemäß FGSV- Merkblatt für versickerungsfähige Verkehrsflächen erfüllen. ZTV Wegebau 3 Ausführung 3.2.3 Fugen Für die Nutzungskategorie N 1 soll die Fugenbreite mindestens 1mmbetragen. Für höhere Belastungen, insbesondere aber für Beläge der Nutzungskategorie N 3, soll die Fugenbreite mindestens 3 mm betragen. Bei spaltrauen Natursteinen sind einzelne punktuelle Kontaktstellen zulässig.
ZTV Wegebau 3 Ausführung 3.2.3 Fugen Damit ein gleichmäßiger Fugenverlauf eingehalten werden kann, richtet sich das Höchstmaß der Fugenbreiten nach den produktionsbedingten oder vereinbarten Maßtoleranzen der Pflastersteine und Platten. Die Fugen sind möglichst eng auszubilden, eine Pressverlegung g ist grundsätzlich zu vermeiden.