Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v.
|
|
- Agnes Weiß
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
2 Inhalt Regelungen Rechtsprechung Sachkundiger Planer / Bauüberwachung Praxisbeispiele Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
3 Vorschriften, Merkblätter, Vertragsbedingungen etc. Instandhaltungsrichtlinie (Gelbdruck) Instandsetzungs-Richtlinie Eigenüberwachung Fremdüberwachung Eigenüberwachung Fremdüberwachung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
4 Bauordnungsrecht / LBO (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW) Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
5 Vorschriften, Merkblätter, Vertragsbdingungen etc. HOAI 41 Ingenieurbauwerke 34 Gebäude und Innenräume Leistungsphase 8 Bauoberleitung Leistungsphase 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation Bauüberwachung Besondere Leistung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
6 HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (Bund 7/2013) 41 Ingenieurbauwerke 34 Gebäude und Innenräume Örtliche Bauüberwachung: Überwachen der Ausführung der Bauleistungen Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlichrechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
7 BGB Bürgerliches Gesetzbuch / Werkvertrag und ähnliche Verträge (seit ) 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
8 BGB Bürgerliches Gesetzbuch / Werkvertrag und ähnliche Verträge (seit ) 650p (neuer Paragraph) Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen (1) Durch einen Architekten- oder Ingenieurvertrag wird der Unternehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauwerks oder der Außenanlage erforderlich sind, um die zwischen den Parteien vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele zu erreichen. (2) Soweit wesentliche Planungs- und Überwachungsziele noch nicht vereinbart sind, hat der Unternehmer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele zu erstellen. Er legt dem Besteller die Planungsgrundlage zusammen mit einer Kosteneinschätzung für das Vorhaben zur Zustimmung vor. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
9 Vorschriften, Merkblätter, Vertragsbdingungen etc. VOB / B VOB / C DIN 18 Geregelt sind Belange, die die Ausführung der Leistung betreffen. Bauartbezogene Angaben 1 Art und Umfang der Leist. 2 Vergütung 3 Ausführungsunterlagen 4 Ausführung 5 Ausführungsfristen 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausf. 7 Verteilung der Gefahr 8 Kündigung durch den AG 9 Kündigung durch den AN 10 Haftung der Vertragsparteien 11 Vertragsstrafe 12 Abnahme 13 Mängelansprüche 14 Abrechnung 15 Stundenlohnarbeiten 16 Zahlung 17 Sicherheitsleistungen 18 Streitigkeiten 0. Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung 1. Geltungsbereich 2. Stoffe, Bauteile 3. Ausführung 4. Nebenleistungen, Besondere Leistungen 5. Abrechnung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
10 Vorschriften, Merkblätter, Vertragsbdingungen etc. ZTV-ING / ZTV-W (Lb 219) M-BÜ-ING (BAST) HVA B-Stb (BMVI) Eigenüberwachung Fremdüberwachung Kontrollprüfungen Zusätzliche Kontrollprüfungen Qualitätssicherung Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßenund Brückenbau Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
11 ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 1 Grundsätzliches (BAST 10/2017) Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
12 ZTV-ING, Teil 3, Massivbau, Abschnitt 4 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
13 M-BÜ-ING, Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken (BAST 10/2016) Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
14 M-BÜ-ING, Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken (BAST 10/2016) Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
15 M-BÜ-ING, Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken (BAST 10/2016) Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
16 HVA B-StB, Merkblatt für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (BMVI 4/2016) Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
17 HVA B-StB, Merkblatt für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (BMVI 4/2016) Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
18 HVA B-StB, Merkblatt für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (BMVI 4/2016) Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
19 HVA B-StB, Merkblatt für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (BMVI 4/2016) Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
20 Ingenieurvertrag Gängige Vertragsmuster AVB F-StB Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau /BMVI 2016) KVM/AVB Arch/Ing Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieur-leistungen KVM/ZVB Arch/Ing Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieur-leistungen Vertragsmuster VM 2/1 Vertrag Objektplanung Gebäude und Innenräume Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
21 Rechtsprechung Schadenanfälligkeit 2/3 der Schadensfälle in Leistungsphase 5-8 Hiervon wiederum 2/3 in Leistungsphase 8! Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
22 Rechtsprechung Grundlegende Fragestellungen Liegt der Schaden im Bereich einfacher und üblicher Arbeiten, sogenannten handwerklichen Selbstverständlichkeiten? Liegt der Schaden im Bereich von wichtigen und kritischen Arbeiten bzw. typischen Gefahrenquellen? Ergaben sich im Verlauf der Bauausführung Anhaltspunkte für eine mangelhafte Ausführung? War ein Mangel an Sachkunde oder Zuverlässigkeit beim Unternehmen erkennbar? Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
23 Sachkundiger Planer / Bauüberwachung Grundsätzliche Überwachungsziele Die Sicherheit auf der Baustelle. Das Umsetzten der Projektziele in technischer Hinsicht (Allg. anerk. Regeln der Technik etc.). Die wirtschaftliche Umsetzung der Maßnahme im vereinbarten Zeitraum. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
24 Sachkundiger Planer / Bauüberwachung Sicherheit auf der Baustelle Verantwortung liegt primär beim ausführenden Unternehmen. Die sekundäre Sicherungspflicht wandelt sich in eine primäre, wenn Gefahr im Verzug ist und wenn der Unternehmer unzuverlässig ist und seinen Sicherungspflichten nicht nachkommt. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
25 Sachkundiger Planer / Bauüberwachung Administrative Aufgaben des Sachkundigen Planers Unterscheiden sich nicht grundlegend gegenüber anderen Baumaßnahmen. Besonderheiten sind u.a. die Überwachung hinsichtlich Qualifikation (SIVV-Schein, Düsenführerschein etc.) sowie der Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
26 Sachkundiger Planer / Bauüberwachung Handwerkliche Selbstverständlichkeiten etc. Instandsetzungsmaßnahmen sind zum weit überwiegenden Teil standsicherheitsrelevant. Der Großteil der Arbeiten liegt nach Abschluss der Maßnahme im Verborgenen. Alle Arbeitsgänge sind wichtig, die meisten auch kritisch. Handwerklich selbstverständlich sind bei der Instandsetzung von Bauwerken eine minimale Anzahl von Arbeitsgängen. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
27 Beispiel Brückeninstandsetzung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
28 Beispiel Brückeninstandsetzung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
29 Beispiele aus der Praxis / Brücke Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
30 Beispiele aus der Praxis / Brücke Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
31 Beispiele aus der Praxis / Brücke Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
32 Beispiele aus der Praxis / Brücke Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
33 Beispiele aus der Praxis / Brücke Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
34 Beispiele aus der Praxis / Brücke Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
35 Beispiele aus der Praxis / Brücke Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
36 Beispiele aus der Praxis / Brücke Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
37 Beispiele aus der Praxis / Brücke Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
38 Beispiele aus der Praxis / Brücke Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
39 Beispiele aus der Praxis / Brücke Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
40 Beispiele aus der Praxis / Brücke Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
41 Beispiele aus der Praxis / Brücke Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
42 Beispiele aus der Praxis / Brücke Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
43 Beispiele SPCC Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
44 Beispiele SPCC Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
45 Beispiele SPCC Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
46 Beispiele SPCC Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
47 Beispiele SPCC Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
48 Beispiele Abdichtung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
49 Beispiele Abdichtung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
50 Beispiele Abdichtung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
51 Beispiele Abdichtung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
52 Beispiel Anmachplatz Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
53 Beispiel Anmachplatz Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
54 Beispiel Anmachplatz Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
55 Beispiel Anmachplatz Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
56 Unkritisch? Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
57 Unkritisch? Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
58 Unkritisch? Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
59 Weitere Beispiele aus der Praxis Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
60 Weitere Beispiele aus der Praxis Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
61 Weitere Beispiele aus der Praxis Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
62 Weitere Beispiele aus der Praxis Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
63 Weitere Beispiele aus der Praxis Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
64 Weitere Beispiele aus der Praxis Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
65 Weitere Beispiele aus der Praxis Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
66 Weitere Beispiele aus der Praxis Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
67 Weitere Beispiele aus der Praxis Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
68 Weitere Beispiele aus der Praxis Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
69 Weitere Beispiele aus der Praxis Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
70 Viel Glück uns allen! Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v
Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen
STLB-Bau Anwendertreffen 2012 Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen STLB-Bau als Werkzeug zur Qualitätssicherung Dipl.-Ing. (FH) Architekt Albin Oswald 1 Inhalt Kontext Qualitätsmerkmale Beispiele
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.
Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,
MehrInhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012
VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 Vorbemerkungen zur VOB/A... 1 Kommentierung Abschnitt 1: Basisparagrafen 1 Bauleistungen... 29 2 Grundsätze... 45 3 Arten
MehrTypische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen
STLB-Bau Anwendertreffen 2012 Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen STLB-Bau als Werkzeug zur Qualitätssicherung Dipl.-Ing. (FH) Architekt Albin Oswald 1 Inhalt Kontext Qualitätsmerkmale Beispiele
MehrAVA-Handbuch STUDIUM. Wolfgang Rösel I Antonius Busch. Ausschreibung - Vergabe - Abrechnung 7., überarbeitete und aktualisierte Auflage
Wolfgang Rösel I Antonius Busch AVA-Handbuch Ausschreibung - Vergabe - Abrechnung 7., überarbeitete und aktualisierte Auflage STUDIUM 11 VIEWEG+ TEUBNER IX 1 Rechtliche Grundlagen... 1 1.1 Allgemeine Hinweise
MehrHOAI2013. Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten. Heinz Simmendinger. -rnst&sohn A Wiley Brand. erordnungstext
HOAI2013 Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten Heinz Simmendinger erordnungstext -rnst&sohn A Wiley Brand Inhaltsverzeichnis Vorwort. V Synopse zur HOAI 2009 - HOAI 2013...............................................
MehrAnlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten Objektplanung - Gebäude zum Vertrag Nr.: Sanierung Bestandsgebäude
Leistungsstufe 1 Überarbeitung Entwurfsunterlage - Bau Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) Analysieren der übergebenen Unterlagen nach 3 des Vertrags, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der
MehrProf. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV)
Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zum Inhalt:
MehrBauvertragsrecht nach VOB
Bauvertragsrecht nach VOB Grundwissen Prof. Dr. jur. Klaus Vygen Vors. Richter am OLG Düsseldorf a. D. Honorarprofessor an der TU Darmstadt 5., überarbeitete und erweiterte Auflage 2007 v, s J Werner Verlag
MehrNovellierungsvorschlag Siegburg. Leistungsbild Gebäudeplanung zu 33 HOAI
Novellierungsvorschlag Siegburg Leistungsbild Gebäudeplanung zu 33 HOAI Gebäudeplanung % 0. Mitwirkung bei der Bedarfsermittlung 2 1. Projektvorbereitung / Grundlagenermittlung 9 2. Projektplanung 26 3.
MehrSeminar. VOB/B-Kompass
Seminar VOB/B-Kompass - Wegweiser für Bauleiter - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Unterschiede BGB-Bauvertrag und VOB/B-Bauvertrag Rechtsquellen BGB und VOB/B Zusammenfassung in Leitsätzen 3.
MehrInhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012
Inhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012 Bauvertrag nach VOB: Musterdokumente 1 Angebot und Vergabe 1 Aufforderung Angebotsabgabe 2 Zuschlag 3 Ablehnung
Mehr73 Leistungsbild Technische Ausrüstung Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. Anlage Tabelle :58
73 Leistungsbild Technische Ausrüstung Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. 1 2 3 4 5 1*2*3 1*4*5 1-(6+7) % % % % 1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung
MehrVOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002
15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961
MehrARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN
ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Bauherr genannt - und dem Landschaftsarchitekten,
MehrHIV-Stb/HIV-Was ING 1-1. Örtliche Bauüberwachung an der Grundwassermessstelle... VERTRAG
HIV-Stb/HIV-Was ING 1-1 Baumaßnahme/Leistung Örtliche Bauüberwachung an der Grundwassermessstelle... Zwischen Freistaat Bayern vertreten durch WWA/SWA in Straße, Ort - nachstehend Auftraggeber genannt
MehrÜbersicht der Änderungen Hinweise für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
INHALT Übersicht der Änderungen XIII Hinweise für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen... 0.1 VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Abschnitt 1: Basisparagraphen
MehrBDG / HDI Die VOB Köln,
Referent: Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht caspers mock Anwälte Bonn Koblenz Frankfurt Köln Berlin Saarbrücken
MehrVorlesung am Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers in IT-Projekten
Vorlesung am 06.12.2016 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers in IT-Projekten Dr. F. Sarre Folie 212 Besonderheiten von komplexen IT-Projekten (1/4) Auftraggeber Auftragnehmer kennt betriebliche Struktur
MehrHOAI 2009: Grafische Teilleistungstabellen und Kostenanrechnungstabellen
1. Teilleistungstabellen Der Verordnungsgeber hat in der HOAI als kleinste Abrechnungseinheit die Leistungsphasen mit einer Bewertung versehen. Jedoch kommt in der Praxis immer wieder der Fall vor, dass
MehrArchitektenrecht u. privates Baurecht, TU Dresden Die Haftung des Architekten
Die Haftung des Architekten 1/27 Mängelhaftung gemäß Werkvertragsrecht des BGB Nacherfüllung ( 634 Nr. 1, 635) Selbstbeseitigungsrecht des AG auf Kosten des Architekten ( 634 Nr. 2, 637) Minderung der
MehrMarkner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Bildungsurlaub Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2009/13, - Grundlagen Zielgruppe:
Markner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Fritz-Höger-Ring 24, 25368 Kiebitzreihe Tel.: 04121-2623497, Fax: 04121-231366 E-Mail: markner@markner-seminare.de, Internet: www.markner-seminare.de und www.vergaberechtsseminare.com,
MehrHandkommentar zur VOB. Teile A und B, Rechtsschutz im Vergabeverfahren
Handkommentar zur VOB Teile A und B, Rechtsschutz im Vergabeverfahren Von Wolfgahg Heiennann Rechtsanwalt in Frankfurt am Main Honorarprofessor Dr. jur. Richard Riedl Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
MehrVorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme. GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist. Quelle:
Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist Quelle: www.n24.de Quelle: www.dachmurks.de Quelle: dachmurks.de Vorbereitung und Durchführung einer
MehrHOAI Eichsfeldstr Stolberg (Rheinland) Themen. Anrechenbare Kosten nach HOAI 2013 und aktueller Rechtsprechung
HOAI 2013 Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel Sachverständiger DGSV für Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure Ausschreibung und Abrechnung nach VOB Eichsfeldstr. 92 52223 Stolberg (Rheinland)
MehrNach einem Rechtsgutachten besteht nach wie vor die Möglichkeit der Einbeziehung der VOB/B in Verbraucherverträgen, wenn wie folgt verfahren wird:
Hinweise der Architektenkammer Baden-Württemberg und der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg Vertragsgestaltung und Anwendung der VOB/B in Verbraucherverträgen 1. Ausgangslage Stuttgart,
Mehr15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. Neubew *2*3 1*4*5 1-(6+7) zu 100 %
1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung 1,0 0 0 0 0 0,00% 0,00% Beraten zum gesamten Leistungsbedarf 1,0 0 0 0 0 0,00% 0,00% Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der
MehrZweithaar Mangel oder Kaufreue?
Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Der Sachverständige im Zivilprozess Ausgangsitutation Käufer/Verkäufer Situation des Käufers:- Chemopatient Personen mit lichtem Haar aus verschiedenen Gründen Krankheit
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung Allgemeine Grundlagen und Struktur Architekten /Ingenieurvertrag Prof. Stefan Leupertz Schiedsrichter,
MehrBauverträge als BGB-Verträge und VOB-Verträge
www.galabau.expert Baubetrieb / Rechtliche Grundlagen des Werkvertrages Bauverträge als BGB-Verträge und VOB-Verträge Grundlagen der Ausgestaltung und Funktion von Bauverträgen ohne und mit Einbeziehung
MehrFenster Türen Treff 2016
Holzforschung Austria Fenster Türen Treff 2016 3. - 4. März 2016, Saalfelden Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Königsberger Straße 2 D - 60487 Frankfurt am Main
MehrI. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B
I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B Überblick Rn. 1. Vertragsunterlagen 1Abs.1... 37 41 2. AuslegungvonWidersprüchen 1Abs.2... 42 44 3. ÄnderungdesBauentwurfs 1Abs.3... 45 50 3.1. Bauentwurf... 46 3.2.
MehrVOB/B Regeln kennen und verstehen
VOB/B Regeln kennen und verstehen Seit Ende Juli 2012 sind die überarbeiteten Teile A und B der VOB 2012 in Deutschland verbindlich eingeführt. Solide Kenntnisse des Teils B, also der Allgemeinen Vertragsbedingungen
MehrFormulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Leistungen bei Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Seite 1 von 6 Vergabe-Nr.: Objekt: Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung Ermitteln der vorgegebenen Randbedingungen Bei
MehrPlanungsbetriebslehre: HOAI und BWL
Planungsbetriebslehre: HOAI und BWL Einführung Honorarermittlung Leistungsbild Objektplanung Rahmenbedingungen der Berufsausübung http://www.a.tu-berlin.de/hoai2000plus/schlussbericht.html, Stand: 24.04.2007.
MehrWolfgang Rösel Antonius Busch. AVA-Handbuch. Ausschreibung - Vergabe - Abrechnung. 5., vollständig überarbeitete Auflage. vieweg
Wolfgang Rösel Antonius Busch AVA-Handbuch Ausschreibung - Vergabe - Abrechnung 5., vollständig überarbeitete Auflage vieweg VII Inhalt Rechtliche Grundlagen 1 Allgemeine Hinweise auf gesetzliche Regelungen
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Vorwort 13 1 Die neue HOAI im Überblick 15 1.1 Entstehung der HOAI 2013 15 1.2 Überblick über die Neuerungen 16 1.2.1 Grundleistungen statt Leistungen 16 1.2.2 Baufachliche Überarbeitung der Leistungsbilder
MehrHaftungsrisiken für Planer und Ausführende - ein Überblick für die Praxis -
Haftungsrisiken für Planer und Ausführende - ein Überblick für die Praxis - Dr. Hendrik Hunold Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht Mediator 04.11.2014, HM München Überblick: Die am Bau Beteiligten Auftraggeber
MehrFallen im privaten Baurecht
VRiOLG Dr. Heinrich Merl Fallen im privaten Baurecht Nach aktueller Rechtsprechung Mit Fallbeispielen und Praxishinweisen Mängelhaftung Abnahme au Werk DeutscherAnwaltVerlag 1 Grundlagen des Mängelhaftungsrechts
MehrWegweiser Seite 1 Inhaltsverzeichnis. Teil 0/0. Wegweiser
Wegweiser Seite 1 Inhaltsverzeichnis Teil 0/0 Inhaltsverzeichnis Wegweiser Wegweiser 1 Pflichten und Rechte bei der Bauüberwachung 1/1 Die Pflichten des Bauleiters aus der HOAI 1/2 Bauabwicklung und Überwachungspflicht
MehrAnlage zu HOAI-Aufträgen - LpH 1-9. Leistungsstufe 1 Entwurfsunterlage-Bau / Haushaltsunterlage-Bau [1] / Bauunterlage
Spezifische Leistungspflichten nach RBBau 6 25.09.2013 VM 2/1 Objektbezogen auf Neubau eines Kinderhauses mit fünf Gruppen und Wohnungen für Bedienstete- LPH 5 HOAI 34 Anlage zu HOAI-Aufträgen - LpH 1-9
MehrA R C H I T E K T E N V E R T R A G. Zwischen. - im nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt - und. - im nachfolgenden Auftragnehmer (AN) genannt -
A R C H I T E K T E N V E R T R A G Zwischen und - im nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt - - im nachfolgenden Auftragnehmer (AN) genannt - 1 BAUMAßNAHME Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen
MehrQualitätssicherung auf der Baustelle
Dr.-Ing. Paul Uwe Budau Qualitätssicherung auf der Baustelle Bei der Betoninstandsetzung Betonmarketing Ost Dr.-Ing. Paul Uwe Budau g Stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung
MehrFachplanervertrag für elektrotechnische Anlagen. - Technische Ausrüstung -
Fachplanervertrag für elektrotechnische Anlagen Zwischen dem Auftraggeber (AG) - Technische Ausrüstung - und dem Auftragnehmer (AN) G P C GmbH, Kleiststraße 1, D 67258 Hessheim wird auf der Grundlage der
MehrInhalt. 3 Angebotsverfahren...17 3.1 Vergabearten...17 3.2 Wettbewerbsteilnehmer...18
VII 1 Rechtliche Grundlagen...1 1.1 Allgemeine Hinweise auf gesetzliche Regelungen...1 1.2 Die Vertragschließenden...2 1.3 Vertragsform...4 1.3.1 Dienstvertrag...4 1.3.2 Werkvertrag...4 1.3.3 Architektenvertrag...4
MehrLand Fassung: Juli Bieter:
Land Fassung: Juli 2013 Bieter: «AnredeAmt_kurz» «Amt» «StraßeAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» Vergabe-Nr. : «VertragNr» Projekt : «Maßnahme» «Leistung» Ihr Schreiben vom «Versand» Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrProfessionelles Projektmanagement in der Praxis
Professionelles Projektmanagement in der Praxis Veranstaltung 11 Teil 2 (30.06.2014): Vertragsmanagement (Contract Management) SS 2014 1 Vertragsmanagement Ziel des Vertragsmanagements (Contract Management):
MehrKommunales Vertragsmuster. Ingenieurvertrag - Tragwerksplanung -
Bezeichnung/ProjektNr.: Vertragsgegenstand: AnneFrankGymnasiuam Erding Erweiterung Schulgebäude 3fachTurnhalle Kommunales Vertragsmuster Ingenieurvertrag Tragwerksplanung Inhaltsverzeichnis: Ingenieurvertrag
MehrWolfgang Rösel Antonius Busch. AVA-Handbuch. Ausschreibung - Vergabe - Abrechnung. 8., überarbeitete und aktualisierte Auflage.
Wolfgang Rösel Antonius Busch AVA-Handbuch Ausschreibung - Vergabe - Abrechnung 8., überarbeitete und aktualisierte Auflage ^ Springer Vieweg vn 1 Rechtliche Grundlagen 1 1.1 Allgemeine Hinweise auf gesetzliche
MehrFabisch Baupraxis **********
Fabisch Baupraxis das umfassende Angebot für die Baupraxis 12. Auflage Juli 2015 ********** Architekten- und Ingenieurvertragsmuster, Bauvertragsmuster, Gesetze und Verordnungen, Hilfsmittel für die Baupraxis
MehrVOB-Musterbriefe für Auftraggeber
Wolfgang Heiermann Liane Linke Matthias Hilka VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure 6., aktualisierte Auflage PRAXIS Inhaltsübersicht Vorbemerkung 1 Abkürzungsverzeichnis
Mehr7. Fachtagung Baurecht der Handwerkskammer Dresden
7. Fachtagung Baurecht der Handwerkskammer Dresden Rechtsanwalt Justinenstraße 2 01309 Dresden Telefon: 0351/3177 88-40 Fax: 0351/3177 88-41 w.kau@ra-kau.com 1 I. Teil Wie wird die VOB/B wirksam vereinbart?
MehrOrientierungshilfe: Wann muss ein VOF- Verfahren durchgeführt werden
Orientierungshilfe: Wann muss ein VOF- Verfahren durchgeführt werden Saarbrücken, den 08. Juli 2015 Dipl.-Ing. Peter Kalte Geschäftsführer, Öffentlich bestellter und vereidigter Honorarsachverständiger,
MehrAnhang 12 / 1 - BMVBW
Anhang 12 / 1 - BMVBW 2003 - Vertragsmuster - Prüfung der Tragwerksplanung Zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch vertreten durch (Fachaufsicht führende Ebene) (Straße) (Ort) diese vertreten
Mehr[1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1. Werkvertrag: Abgrenzung zum Dienstvertrag?
Test Werkvertrag [1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1 Werkvertrag: Abgrenzung zum Dienstvertrag? [1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1 Werkvertrag I. Einleitung 1. Abgrenzung zum Dienstvertrag:
MehrBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften
Inhalt und Zielsetzungen Positive Wirkungsrichtung, Kommentar Die Verringerung potenzieller Risiken wie z. B. durch unsachgemäße Bauausführung oder Unternehmensinsolvenz kann durch die Beauftragung qualifizierter
MehrAnlagengruppe/n: / / / / / / / 1.1.8
Leistungsumfang Fachplanung Technische Ausrüstung Zu 6, Spezifische Leistungspflichten Anlagengruppe/n: 1.1.1 / 1.1.2 / 1.1.3 / 1.1.4 / 1.1.5 / 1.1.6 / 1.1.7 / 1.1.8 Leistungsstufe 1 Grundleistungen der
MehrVereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl
Vereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl Rechtsanwältin Dr. Britta Schubel 05.12.2014 Nikolausseminar 2014 1 VOB/ B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - sind Allgemeine
MehrVerträge mit anderen Planern, TU Dresden Verträge mit anderen Planern
Verträge mit anderen Planern 1/22 Ingenieurvertrag Subplaner Tragwerksplanung Zwischen dem Architekturbüro... und dem Ingenieurbüro... wird nachfolgende Vereinbarung geschlossen: 2/22 Präambel Das Architekturbüro...
MehrMERKBLATT DICHTHEITSPRÜFUNGEN VON TRINKWASSER-INSTALLATIONEN MIT DRUCKLUFT, INERTGAS ODER WASSER
MERKBLATT DICHTHEITSPRÜFUNGEN VON TRINKWASSER-INSTALLATIONEN MIT DRUCKLUFT, INERTGAS ODER WASSER Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima Rathausallee 6, 53757 St. Augustin Telefon: (0 22 41)
MehrHOAI 2013 Preisrecht versus Vertragsrecht
HOAI 2013 Preisrecht versus Vertragsrecht Rechtsanwalt und Notar Prof. Rudolf Jochem www.rj-anwaelte.de 1 Rechtsgrundlagen Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen in der Fassung 21.11.1984
MehrMakler 32. Katasteramt 32. Liegenschaftsamt 32. 1.5 HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
1 Allgemeine Grundlagen und Begriffsdefinitionen 11 1.1 Grundstück 11 1.1.1 Grundstücksklassifizierungen 11 1.1.2 Grundstückbewertung 12 1.1.3 Grundstückswert 12 1.1.4 Grundstückskauf 13 1.1.5 Checkliste
MehrMängelhaftung bei Bauverträgen
Bauwesen und Architektur Recht und Praxis Cornelius Pfisterer Mängelhaftung bei Bauverträgen Verlag Dashöfer Dr. Cornelius Pfisterer Mängelhaftung bei Bauverträgen Verlag Dashçfer GmbH Fachinformationen.
MehrMit VOB/B ist es besser, weil.
Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences Mit VOB/B ist es besser, weil. Osnabrücker Baubetriebstage 2013 15./16. Februar 2013 Rechtsanwalt Stephan Eichner Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich
MehrVOB/B Basiswissen für Baufachleute
Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Katrin Rohr-Suchalla VOB/B Basiswissen für Baufachleute 2., überarbeitete Aufl. 2012, 164 S., 32 Abb., Tab., Gebunden ISBN 978-3-8167-8675-7 ISBN 978-3-8167-8774-7
MehrVergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009
Vergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009 Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist am 18. August 2009 in Kraft getreten. Hier nun eine Übersicht über die Paragrafen der alten HOAI im Vergleich
MehrDie HOAI , 57,58 grundsätzliche Änderungen im Vergleich zur HOAI Brandenburgische Ingenieurkammer 10. Februar 2014
Die HOAI 2013 1 16, 57,58 grundsätzliche Änderungen im Vergleich zur HOAI 2009 Brandenburgische Ingenieurkammer 10. Februar 2014 Struktur der HOAI 2013 Teil 1: Allgemeine Vorschriften Teil 2: Flächenplanung
MehrErrichtung eines 4-zügigen Gymnasiums Schmiedestraße Düsseldorf
Vergabeverfahren ARGE Architektur/TGA/Tragwerksplanung - Formale Prüfung nach Ausschlusskriterien Bewerber / Kriterium Verweis Bieter 1 Bieter 2 Bieter 3 Bieter 4 Bieter 5 Bieter Bieter 7 laufende Nummer,
MehrVOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen
Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Rolf Theißen VOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen Ein Leitfaden für öffentliche und gewerbliche Auftraggeber. Mit neuer VOB/B und 80 Bau-Musterformularen.
MehrVertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -
SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
MehrFachplanung der Gebäudeautomation bei Großprojekten
Fachplanung der Gebäudeautomation 2015 GA Ingenieurgesellschaft mbh Seite 1 Ihr Referent Dipl.-Ing. Marius Hartel VDI Fachrichtung Elektrotechnik/Automatisierungstechnik geschäftsführender Gesellschafter
MehrWie setze ich meine Honoraransprüche erfolgreich durch? Das Verhältnis der HOAI zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Wie setze ich meine Honoraransprüche erfolgreich durch? Das Verhältnis der HOAI zum Bürgerlichen Gesetzbuch Rechtsanwalt Olaf Köppe Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Wer ist K3S-Rechtsanwälte? drei
MehrVertrag. VII.100ü. Zwischen. und. wird folgender. geschlossen: INHALT ANLAGEN. Leistungsbeschreibung. Honorarermittlung. Vertrags-Nr.
Vertrags-Nr.: Aktenzeichen: Projektbezeichnung Zwischen vertreten durch [Bauamt] in [Straße, Ort] - nachstehend Auftraggeber genannt - und in [Straße, Ort] - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender
MehrAnhang D - Planungsphasen nach HOAI
Idee des n Planungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure () A1 Fertiges Bauwerk Anhang D - Planungsphasen nach, A0 TITEL: Bauprozeß 63 Idee des n Phase 1 A11 Phase 2 A12 Phase 3
MehrOberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Postfach 22 12 53 80502 München Per
MehrVergabe und Vertragsverordnung für Bauleistungen (VOB)
Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.v. (ALB) Vergabe und Vertragsverordnung für Bauleistungen (VOB) Übersicht in Stichpunkten VOB 2009 (in Kraft getreten 10.06.2010)
MehrHONORARE FÜR PLANUNGSLEISTUNGEN
HONORARE FÜR PLANUNGSLEISTUNGEN Die Preisvereinbarung mit Architekten und Ingenieuren weisen beispielsweise gegenüber den Bauverträgen mit den ausführenden Unternehmern Besonderheiten auf. Können hier
MehrInhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich... 8
IX Inhaltsverzeichnis Übersicht über die neue HOAI... 1 HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften... 8 1 Anwendungsbereich... 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI... 8 Anwendung der HOAI bei anteiligen Leistungen
MehrMartina Lorenz I Joachim Lorenz. HOAI für Ingenieure. Sichere Honorarberechnung mit BeispieLen. Fraun hafer IRB Verlag
Martina Lorenz I Joachim Lorenz HOAI für Ingenieure Sichere Honorarberechnung mit BeispieLen Fraun hafer IRB Verlag In ha ltsverzeich nis InhaLt Abkürzungen EinLeitung 11 13 1 Regelungsgegenstand 13 2
MehrWas sich ab 2017 im Baurecht ändert
Reform des Bauvertragsrechts Was sich ab 2017 im Baurecht ändert Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Reform des Bauvertragsrechts in den Bundestag eingebracht. 2017 wird das Gesetz voraussichtlich
MehrWolfgang Rosel Antonius Busch. AVA-Handbuch. Ausschreibung - Vergabe - Abrechnung 6., iiberarbeitete Auflage STUDIUM VIEWEG+ TEUBNER
Wolfgang Rosel Antonius Busch AVA-Handbuch Ausschreibung - Vergabe - Abrechnung 6., iiberarbeitete Auflage STUDIUM VIEWEG+ TEUBNER IX Inhalt 1 Rechtliche Grundlagen 1 1.1 Allgemeine Hinweise auf gesetzliche
MehrVII.10.2 Auftragsnummer: 16 I 1026.H.00
Leistungsumfang Gebäude (Geb) und/oder Innenräume (InR) Zu 6, Spezifische Leistungspflichten einschließlich Leistungen bei Freianlagen mit weniger als 7 500 Euro anrechenbaren Kosten gemäß 37 Abs. 1 HOAI
MehrAusschreiben von Asphaltarbeiten der DAV Leitfaden!
Ausschreiben von Asphaltarbeiten der DAV Leitfaden! Dipl.-Ing. Volker Schäfer Beratender Ingenieur von der Oldbg.-IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Asphaltbauweisen im Verkehrswegebau
MehrPflichten der am Bau Beteiligten zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten - von der Praxis für die Praxis -
Referent: Prof. Richard Weiß Prof. Weiß & Bisani Ingenieurgesellschaft für Baubetriebsmanagement mbh 1 Definition: Baulogistik/Arbeitsvorbereitung = Planung des Baubetriebes ( Bauverfahren, Bauablauf )
MehrRechtssichere Abnahme der Werkleistung
www.galabau.expert Baubetrieb / Rechtliche Grundlagen des Werkvertrages Rechtssichere Abnahme der Werkleistung Rechtsanwälte Schilling Dr. Schmidt SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Köln-Frankfurt Stand
MehrUnwirksame Bauvertragsklauseln nach dem AGB-Gesetz
Unwirksame Bauvertragsklauseln nach dem AGB-Gesetz von Ludwig Glatzel Rechtsanwalt Professor an der Fachhochschule Darmstadt Dr. Olaf Hofmann Lehrbeauftragter für Baurecht an der Universität der Bundeswehr
MehrBeratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis
Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz
MehrDie wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern
Der Referent seit Jahren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (nach VOB, VOL und VOF) sowohl im Saarland als auch bundesweit beschäftigt Konzeption und inhaltliche Verantwortung
MehrReferat B 10 Berlin, B Hausruf: 7100 / 7101
Referat B 10 Berlin, 31.01.2014 B 10-8111.4.3 Hausruf: 7100 / 7101 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 - Gespräch bei Herrn AL B mit dem AHO und Vertretern der Referate StB14, WS01,
MehrFormat: 16 x 23 cm, 136 Seiten mit zahlreichen Abbildungen Bestellung bei Verlag Chmielorz, Marktplatz 13, Wiesbaden, FAX Preis:
Format: 16 x 23 cm, 136 Seiten mit zahlreichen Abbildungen Bestellung bei Verlag Chmielorz, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, FAX 0611 301303 Preis: 18,30 (einschl. Ust), zuzüglich Versandkosten Harald
MehrDie Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung
Die Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung Allgemeines zur Kündigung eines Bauvertrags Es ist zwischen freier Kündigung und einer Kündigung aus wichtigem Grund
MehrDie Verantwortung der Bauherrin/des Bauherren zur Koordination am Bau
Die Verantwortung der Bauherrin/des Bauherren zur Koordination am Bau Vortrag auf dem 16. Forum für Koordinatoren nach Baustellenverordnung München, 08.04.2016 Referent: RA Sebastian Büchner, Oppler Hering
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrAnforderungen an die Bauausführung von Biogas- und Fahrsiloanlagen
Wolf System GmbH A rbeitsgemeinschaft L andtechnik und ländliches Bauwesen B aden-württemberg e.v. Anforderungen an die Bauausführung von Biogas- und Fahrsiloanlagen von Dipl.-Ing. (FH) Christoph Roßberger
MehrDie Abnahme im Architektenrecht
Die Abnahme im Architektenrecht Dr. Britta Weber Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Die Bedeutung der Abnahme für den Architektenvertrag Fälligkeit der Honorarrechnung ( 15 HOAI
MehrGestaltende Bauoberleitung bei komplexen Bauabläufen von Großbrücken
Gestaltende Bauoberleitung bei komplexen Bauabläufen von Großbrücken Dr.-Ing. Hans-Heinrich Osteroth Bei der Verwirklichung von Bauaufgaben insbesondere solchen mit komplexen Bauabläufen übernimmt die
Mehr-Prüfung der Tragwerksplanung-
Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»
MehrAllgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB - (Fassung 2013)
Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB - (Fassung 2013) Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 2 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer
MehrAbnahme / Übergabe von Bauwerken
ADAC e.v. Abnahme / Übergabe von Bauwerken Dipl.-Ing. Univ. Barbara Jugan Expo Real, 4.-6. Oktober 2011, München Abnahmen, Übergabe von Bauwerken / Dipl.-Ing. Univ. Barbara Jugan / EXPO REAL / 4.- 6. Oktober
MehrDIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND
DIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND Bundeskoordinatorentag 2012 Vorbildfunktion oder Problemfall? Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Vorsitzender im V.S.G.K. Bundeskoordinatorentag 2012 Die
Mehr