Schallschutz im Hochbau Fragen und Antworten zur Norm SIA 181:2006

Ähnliche Dokumente
Schallschutz im Hochbau Fragen und Antworten zur Norm SIA 181

5 Jahre nach Einführung der neuen SIA-Norm 181

Schallschutz gegen Aussen ein Praxisbeispiel

Norm SIA 181 Schallschutz im Hochbau - Kurzübersicht -

LSV und SIA 181. Samuel Rütti Samuel Rütti, dipl. Bauingenieur FH/SIA, dipl. Akustiker SGA. Gartenmann Engineering AG

Hindernisfreie Bauten Auslegungen zur Norm SIA 500:2009

Empa-Pendelfallhammer

Klimatisierte Gebäude Standard-Berechnungsverfahren für den Leistungs- und Energiebedarf

Erdbebensicherheit von Gebäuden

Bauweisenspezifische Zuordnungen von Leistungen der Bauingenieure in Ergänzung zur LHO 103

News Flash! Inhaltsverzeichnis: Nun gelten die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz! - Die überarbeitete SIA 181.

Schallschutz im Geschosswohnungsbau

Nationale Elemente zu europäischen Normen EN

CAD-Datenaustausch Organisatorische Aspekte

Lärmschutznachweis. Gemeinde Glarus Nord, Näfels. Wohn- und Gewerbeüberbauung KTN 813/ Mai 2013

TUERENWAHL.CH SIA 181 Schallschutz im Hochbau 2006

EINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION

Untersuchungsbericht Nr _01 intern

Im Rigiblick 9 Tel Fax

Thermische Energie im Hochbau

Soziokulturelle und funktionale Qualität

Gebäude mit hohem Glasanteil Behaglichkeit und Energieeffizienz

Elektrische Energie im Hochbau

Klimadaten für Bauphysik, Energie- und Gebäudetechnik

Schallmessungen Duschwanne 7356 Wohnüberbauung Schufle Schwarzenburg

Anforderungen an die Schalldämmung der Aussenhülle von Räumen;

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Laborgebäude 4.1.1

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Laborgebäude 4.1.1

Vorbeugung von Schäden durch die Alkali-Aggregat-Reaktion (AAR) bei Betonbauten

sia Ordnung SIA Verrechnung der Preisänderungen mit dem Objekt-Index-Verfahren (OIV) schweizerischer ingenieur- und architektenverein

Untersuchungsbericht Nr (intern )

In situ Messung haustechnische Geräusche von Sanitärrahmen/Vorwandsystemen

Von der VDI 2566 Blatt 1 und Blatt 2 zur DIN 8989 Theorie und Praxis

Bauen in lärmbelasteten Gebieten Zusammenstellung von Lärmschutzmassnahmen

Sachverständigen Tag der WTA-D Weimar, den

Einführung zur Norm SIA 181 (2006) Schallschutz im Hochbau

Anforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht

sia Ordnung SIA Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe schweizerischer ingenieur- und architektenverein

sia Anwendung der BIM-Methode D 0271 Dokumentation Modellbasierte Mengenermittlung nach ebkp-h schweizerischer ingenieur- und architektenverein

Vollzugshilfen Kanton Luzern (Energieordner) Nachweis der energetischen Massnahmen (Energienachweis) Teil C Winterlicher Wärmeschutz Stand: 1.1.

sia Nichtrostender Betonstahl Merkblatt 2029 schweizerischer ingenieur- und architektenverein société suisse des ingénieurs et des architectes

Interne Quellen Dokumentation SIA D0189

Lüftung in Wohnbauten

sia Ordnung SIA Ordnung für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge schweizerischer ingenieur- und architektenverein

sia Türen und Tore SIA 343:2014 Bauwesen Ersetzt Norm SIA 343:2010 Portes Porte e portoni Doors Architektenverein

sia Bodenbeläge aus Zement, Magnesia, Kunstharz und Bitumen Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera SIA 252:2012 Bauwesen

Bauen bei hohen Fluglärmbelastungen in den Nachtstunden

Register der frei gegebenen Zemente und Kombinationen von Zementen und Zusatzstoffen

Recyclingbeton. Merkblatt. Preisgruppe: 16 Ausgabe schweizerischer ingenieur- und architektenverein

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude 4.1.1

118/232. sia. Allgemeine Bedingungen für geneigte Dächer und hinterlüftete Bekleidungen von Aussenwänden

Bauakustische Messung Messungen haustechnischer Schall

Schallschutzkonzept. Geschossdecke: 1 cm Gips, 26 cm Beton, 2 cm Steinwolle, 2 cm Wärmedämmung, 8 cm Zementunterlagsboden, Fertigbelag.

414/2. sia. Masstoleranzen im Hochbau. SIA 414/2:2016 Bauwesen /2. Ersetzt SIA V414/10:1987

Register der frei gegebenen Zemente, Zusatzstoffe und Kombinationen von Zement und Zusatzstoffen

Bauakustische Messungen am Bau Querkraftelemente

EINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION

118/222. sia. Allgemeine Bedingungen für Gerüstbau. Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera. SIA 118/222:2012 Bauwesen

sia Raumnutzungsdaten für die Energie- und Gebäudetechnik SIA 2024:2015 Bauwesen Ersetzt SIA 2024:2006 sowie Teile von SIA 382/1:2006

sia Türen und Tore Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera SIA 343:2010 Bauwesen

Technischer Bericht BPh 015/2006. Informationen zum DGfM-Merkblatt Schallschutz nach DIN 4109

Leichtbauprüfstand Ergebnisse für die Nebenwegübertragungen

414/1. sia. Masstoleranzen im Bauwesen Begriffe, Grundsätze und Anwendungsregeln. SIA 414/1:2016 Bauwesen /1. Ersetzt SIA 414:1980

BKM Schallschutz 14. Oktober Fragen des Schallschutzes beim Austausch des Bodenbelags. Teil II

SIA 380/1 Thermische Energie im Hochbau

Schalltechnische Planung und Bauteiloptimierung im Holzbau

PlanungsPraxis. 1. Grundlagen Schallschutz und. 3. Fassaden Innenwände und -türen anerkannten Regeln der Technik...

Schallschutz im Holzbau Übersicht Projekt. Bernhard Furrer, Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Lüftung in Wohnbauten

aus Deutschland Geht s auf der Treppe mal hoch her stört s andere jetzt nicht mehr.

Schallschutzanforderungen nach LSV und SIA 181. Markus Strobel, dipl. Arch. FH, dipl. Akustiker SGA Planteam GHS AG, Sempach-Station

Allgemeine Bedingungen für Bodenbeläge aus Linoleum, Kunststoff, Gummi, Kork, Textilien und Holz

si a Werkvertrag Nr Bauobjekt

Messungen der Luftschalldämmung bei tiefen Frequenzen ab 50Hz


sia Integrale Tests von Gebäudetechniksystemen SIA 2046:2015 Bauwesen

Inhalt. 1. Überblick über entsprechende Regelwerke. 2. Definitionen. 3. Rechtsprechung. 4. Außenlärm. 5. Luftschall im Gebäude

Neue Ergebnisse zur Akustik im Holzbau, Teil 1

sia Preisänderungen infolge Teuerung: Verfahren mit Gleitpreisformel Vertragsnorm Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera

Gutachtliche Stellungnahme

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

ABH Akustikbüro Hoffmeier. Prüfbericht

Daniel Gloor. dipl. Ing. HTL 05. Mai Gartenmann Engineering Akustik / Lärm Dozent AHB-BFH

Aktuelles aus dem Schallschutz

Graue Energie von Gebäuden

Schallschutz vertraglich sichern

Gutachtliche Stellungnahme

Schallschutz mit GABAG Wannenträger für Bade- und Duschenwannen

D Betonbau. Dokumentation. Bemessungsbeispiele zur Norm SIA 262. schweizerischer ingenieur- und architektenverein

Überblick über Regelungen zum baulichen Schallschutz

sia Hindernisfreie Sportanlagen D 0254 Dokumentation Empfehlungen zur Anwendung der Norm SIA 500 schweizerischer ingenieur- und architektenverein

SCHALLSCHUTZ UND AKUSTISCHE GESTALTUNG IN GEBÄUDEN

Dieses Merkblatt dient als Hilfe für die korrekte Wahl und den fachgerechten Einbau von Schallschutzfenstern.

Gutachtliche Stellungnahme

sia Geodaten zu Ver- und Entsorgungsleitungen Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera SIA 405:2012 Bauwesen Ersetzt SIA 405:1998

Schallschutz für den Wohnungsbau letzter Status der Normung

Hindernisfreie Bauten Korrigenda C2 zur Norm SIA 500:2009

Wärmedämmung von Leitungen, Kanälen und Behältern in Gebäuden

Betriebsgeräusche-Immissionen eines Whirlpools im Labor

Transkript:

Schallschutz im Hochbau Fragen und Antworten zur Norm SIA 181:2006 schweizerischer ingenieur- und architektenverein société suisse des ingénieurs et des architectes società svizzera degli ingegneri e degli architetti swiss society of engineers and architects selnaustrasse 16 postfach ch-8027 zürich www.sia.ch Anzahl Seiten: 9 November 2015

Das vorliegende Dokument enthält Auslegungen zu einzelnen Ziffern der Norm SIA 181 Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 2006. Es ersetzt die Fassung vom April 2012. Es steht unter www.sia.ch/korrigenda > SIA 181 zur Verfügung und wird nach Bedarf aktualisiert. Gruppeneinteilung: Gruppe A: Gesetze, Vorschriften, Interpretation Norm, rechtliche Fragen Gruppe B: Haustechnische Anlagen und feste Einrichtungen in Gebäuden Gruppe C: Tiefe Frequenzen (Luft- und Trittschalldämmung), Messungen an Türen Gruppe D: Pendelfallhammer, Einsatz, Korrekturen K4 Gruppe E: Luft- und Trittschalldämmung allgemein Normenkommission SIA 181 2 Copyright 2015 by SIA Zurich

Fragen und Antworten nach Gruppen Gruppe A A 1 Geltungsbereich A 2 0 Inkrafttreten Für wen ist die Norm SIA 181 überhaupt geschrieben? Ausschliesslich für Spezialisten oder auch für Architekten und Bauherren? Welches Stichdatum gilt für die Gültigkeit der Norm SIA 181 (2006)? A 3 0 Eigentumswohnungen / Mindestanforderungen Wie wird rechtlich korrekt vereinbart, dass bei neu gebautem Stockwerkeigentum nur die Bestimmungen der LSV (d.h. die Mindestanforderungen gemäss SIA 181:2006) eingehalten werden müssen? Ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen Planer und Architekt bzw. zwischen Architekt und Bauherr ein möglicher Weg? A 4 1.1 Definition der Nutzungseinheit Wie ist eine Nutzungseinheit definiert, z.b. in einer Schule, einem Spital oder einem Hotel? Das Ziel der Norm SIA 181 liegt in der Sicherstellung eines vordefinierten Schallschutzes im Hochbau. Auf konstruktive Hinweise zur Einhaltung der Anforderungen wird weitgehend verzichtet. Zur Umsetzung sind deshalb entsprechende Erfahrungen im Bereich der Bauakustik erforderlich. Dies gilt insbesondere für einen grossen Teil der Anhänge mit den ausführlich beschriebenen Mess- und Prüfverfahren. Wertvolle Informationen für einen breiten Kreis von Interessenten liefert die Publikation element 30. Gemäss Vermerk in der Norm SIA 181:2006 ist diese ab dem 1. Juni 2006 gültig. Bei öffentlich rechtlichen Fragen (z.b. Einhaltung der Bestimmungen von Art. 32 LSV) ist es Sache der Vollzugsbehörde, den massgebenden Verfahrensstand zur Anwendung der neuen Norm zu bestimmen. Im Kanton Zürich werden beispielsweise Baugesuche, die nach dem 1. Juni 2006 eingereicht wurden, nach der Norm SIA 181:2006 beurteilt. Bei privatrechtlichen Fragen (z.b. Anwendung der erhöhten Anforderungen für neu gebautes Stockwerkeigentum) gibt es keine allgemein gültige Antwort, da jeder Fall für sich beurteilt werden muss. In einem Vertrag zwischen Bauherr und Architekt/Verkäufer können abweichende Anforderungen zur Norm SIA 181:2006 vereinbart werden (z.b. Einhaltung der Mindestanforderungen bei neu gebautem Stockwerkeigentum). Dies ist eine privatrechtliche Angelegenheit. Siehe Kapitel 1, Verständigung, Begriff: Nutzungseinheit (S. 10). Spitäler, Pflegeheime ohne abgeschlossene Wohneinheiten, Hotels, Schulen, Gemeinschaftsbüros, medizinische Gemeinschaftspraxen usw. werden als eine Nutzungseinheit behandelt. Da bei diesen Bauten dem Schallschutz in der Regel eine hohe Bedeutung zukommt, ist eine projektbezogene Festlegung der Anforderungen zu empfehlen (siehe Anhang G (informativ) der Norm SIA 181:2006). Copyright 2015 by SIA Zurich 3

A 5 2.2 Mindestanforderungen und erhöhte Anforderungen Besteht da nicht eine soziale Ungerechtigkeit? Warum hat der Eigentümer Anrecht auf einen erhöhten Schallschutz? A 6 3.2.2.4 Umbau mit neuer Nutzung In einem bestehenden Gebäude werden Eigentumswohnungen eingebaut. Die Geschossdecken werden vollständig ersetzt. Gelten die Trittschall-Anforderungen für Neubauten, d.h. 53 3 = 50 db oder für Umbauten 53 + 2 = 55 db? A 7 2.2 Gültigkeit der erhöhten Anforderungen? Gelten die erhöhten Anforderungen bei neu gebautem Stockwerkeigentum nur für Wohnungen oder auch für andere Nutzungen (z.b. Büros)? A 8 3.2.1.2 Einstufung von Einzelgaragen in Bezug auf die Lärmbelastung (Luftschall) MFH mit ebenerdiger Parkierung mit Einzelgarageboxen im Gebäude Analoge Einstufung wie Einstellhalle, d.h. Störgrad stark? A 9 3.1.1.2 Luftschalldämmung Aussenwand Holzbau Bei Bauten in ruhiger Umgebung stören Gespräche im Freien, da die Schalldämmung im Sprachbereich schlecht ist. Vorschlag? A 10 3.2.1.2 Eine Schlafzimmerwand (fensterlos) grenzt an ein nach aussen offenes Treppenhaus. Welche Anforderung ist zu erfüllen? A 11 3.2.1.5 Wohnungstüre gegenüber einem nach aussen offenen Laubengang Gilt die Anforderung für Türen (R w + C 37 db) oder diejenige für Luftschall von aussen (Tabelle 3)? A 12 3.2.3 Elektrische Storenantriebe In einem Gebäude mit mehreren Eigentumswohnungen überschreiten die Geräusche der elektrischen Storenantriebe die Anforderungen leicht. Gibt es eine Ausnahmeregelung für die Anforderungen oder die Messmethode für solche Fälle? Dieses Thema wird seit Jahren sehr kontrovers diskutiert. Es liegt in der Hand der Bauherren, einen erhöhten Schallschutz mit dem erforderlichen Mehraufwand auch Mietern zuzugestehen. Um die Bestimmungen für Umbauten anwenden zu können, spielt der Umfang der Bauarbeiten eine Rolle. Ein kompletter Ersatz der Geschossdecken sowie die Auskernung eines bestehenden Gebäudes werden in der Regel als Neubau eingestuft. Der Ersatz eines Bodenbelages oder einer Deckenverkleidung werden als Umbau (Sanierung) taxiert. Ja. Diese gelten auch für Büros im Stockwerkeigentum. Die Einstufung der Lärmbelastung von Einzelgaragen ist nicht speziell geregelt. Aufgrund der weniger intensiven Nutzung gegenüber Einstellhallen kann die Lärmbelastung von Einzelgaragen als mässig eingestuft werden. Für Garagen mit mehreren Fahrzeugen (auch wenn sich darin einzelne abschliessbare Boxen befinden) ist der Störgrad stark zu wählen (Einstellgarage nach Norm SIA 181). Im Sinne der Norm ist keine Anpassung der Anforderungen vorgesehen. Der gewünschte Schallschutz kann durch eine objektspezifische Erhöhung der Anforderungen festgelegt werden. Für diese Situation ist die Lärmbelastung im Treppenhaus massgebend. Die Anforderungen müssen nach Tabelle 4 (Innenlärm) festgelegt werden. Es soll die strengere Anforderung, in der Regel also diejenige nach Ziffer 3.2.1.5, gewählt werden, unabhängig von der tatsächlichen Aussenlärmsituation. Die Anforderungen gelten ohne Toleranzen (siehe Ziffer 2.1.3), sowie ohne Ausnahmen oder Einschränkungen. Die Norm lässt sich nicht speziellen Wünschen von Interessengruppen anpassen. Weder Anforderungen noch Messmethoden können verändert werden. 4 Copyright 2015 by SIA Zurich

A 13 2.2 Anforderungen bei Einfamilienhäusern Bei Doppel- und Reiheneinfamilienhäusern gelten u.a. für den Schutz gegen Luftschall von aussen die erhöhten Anforderungen. Bei Einfamilienhäusern nicht. Warum? A 14 C Rechtliche Stellung von Empfehlungen An verschiedenen Stellen in der Norm werden Empfehlungen abgegeben (z.b. Ziffer 2.2.3). Gelten solche Empfehlungen bereits als anerkannte Regeln der Baukunde? A 15 2.2.2 Anforderungsstufe bei Umwandlungen in Stockwerkeigentum Welche Anforderungsstufe gilt bei der Umwandlung von bestehenden Mietwohnungen in Stockwerkeigentum (mit und ohne Sanierungsarbeiten)? Es liegt in der Verantwortung jedes EFH Bauherrn, den gewünschten Schallschutz zu definieren. Durch einen minderen Schallschutz an seinem Gebäude entsteht für den Nachbarn keine Beeinträchtigung. Empfehlungen gelten nicht als anerkannte Regeln der Baukunde. Technische Regeln gelten erst dann als anerkannt, wenn sie von der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt wurden und sich auch nach einer klaren Mehrheitsmeinung der fachkompetenten Anwender in der Praxis bewährt haben. Es gelten die Mindestanforderungen. Die erhöhten Anforderungen gelten gemäss Ziffer 2.2.2 nur bei neu gebautem Stockwerkeigentum. Gruppe B B 1 3.2.2 Trittschallschutz in Gewerbegebäuden mit mehreren Nutzungseinheiten Heute werden viele Gewerbegebäude mit monolithischen Hartbelägen erstellt. Benutzer beschweren sich über einen mangelhaften Trittschallschutz B 2 3.2.3 Haustechnik-Geräusche Für Haustechnik-Geräusche in Spitalzimmern sowie Schulzimmern: gilt die Tabelle 6, S. 25 oder die Empfehlung in Tabelle 16, S. 63? B 3 3.2.3 Heizgeräusche im EFH Welche Werte gelten? Die für STWE (erhöhte Anforderung 25 db(a)) oder die Empfehlung S. 63 (Stufe 1/2 = 30/25 db(a))? B 4 3.2.3 Schallschutz bei Aufzugsanlagen ohne Maschinenraum Der Antrieb und die Steuerung werden häufig im Liftschacht oder bei der Kabine angeordnet. Muss die Lärmbelastung im Liftschacht bezüglich Luftschall als stark eingestuft werden? B 5 3.2.3 Schwimmbadgeräusche Müssen Geräusche beim Schwimmen in hausinternen Schwimmbädern (Hallen- oder Freibäder, z.b. auf der Terrasse eines Terrassengebäudes) mit Hilfe der Tabelle 7 eingeteilt und nach Tabelle 6 beurteilt werden? Eindeutiger Planungsfehler, da die Norm für alle Arten von gewerblicher Nutzung klare Anforderungen enthält. Das ist eine Frage der Nutzungseinheit (siehe Kapitel 1, Verständigung, Begriff: Nutzungseinheit). Tabelle 16 ist eine Empfehlung zum Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten. Sie kommt zudem nur dann zur Anwendung, wenn deren Einhaltung vereinbart wurde. Der Normenanhang G hat nur informativen Charakter. Nach der Norm muss ein EFH als eine Nutzungseinheit betrachtet werden. Falls vereinbart, kommen die Werte von Anhang G (informativ) Tabelle 16 zur Anwendung. Nach Tabelle 4 der Norm SIA 181 wird ein Liftschacht der Lärmbelastung mässig zugeordnet. Die Zuordnung stark (für Maschinenräume) ist in den meisten Fällen mit dem heutigen Stand der Aufzugstechnik nicht gerechtfertigt. Ja, denn es geht um Benutzungsgeräusche. Gemäss Ziffer 3.2.3.9.1 soll für Geräuschquellen, die in Tab. 7 nicht aufgeführt sind, eine sinngemässe Zuordnung und Beurteilung vorgenommen werden. Copyright 2015 by SIA Zurich 5

B 6 3.2.3 Sanitärgeräusche bei Ausbau Estrich zu Wohnung Die Fallleitung wurde bei einem Ausbau verlängert bzw. angesetzt, und zwar von der obersten bestehenden Wohnung hinauf zur neuen Estrich-Wohnung. Welche Anforderungen müssen für die unten liegenden bestehenden Wohnungen, z.b. für die Betätigung der WC-Spülung in der neuen Estrich- Wohnung, erfüllt werden? Gemäss LSV Art. 32, Abs. 3, müssen die Mindestanforderungen nach Tabelle 6 erfüllt werden. Die Vollzugsbehörde kann jedoch auf Gesuch hin Erleichterungen gewähren, wenn die Einhaltung der Anforderungen unverhältnismässig wäre. Wenn die Anforderungen der Norm SIA 181 nicht eingehalten werden, so ist dies unabhängig davon mit dem Bauherrn zu vereinbaren. Vergleiche auch mit Antwort zu Frage A3. B 7 3.2.3.3 Kontrollierte Wohnungslüftung Muss eine kontrollierte Wohnungslüftung die Norm SIA 181 erfüllen? B 8 3.2.3.8 Eingemauerte Steigleitung einer Heizungsanlage Das Fliessgeräusch ist deutlich hörbar. Ist das zulässig? B 9 3.3 Raumakustik in grossen Wohnräumen Warum enthält die Norm keine Grenzwerte oder mindestens Planungshinweise? B 10 B.3.2 Kontrollierte Wohnungslüftung Welcher Betriebszustand soll gemessen werden? B 11 B.3.5 Geräusche beim Anschlagen an Geländern bei Treppenhäusern oder Balkonen? Messmethode? Anforderungen, Grenzwerte? B 12 B.3.5 Messmethode Pendelfallhammer Wie gross ist die Anzahl Messungen bei verschiedenen Prüflingen in der Praxis? B 13 C Verantwortung im Bauprozess Wer trägt die Verantwortung für was im Planungs- und Bauprozess? Eine kontrollierte Wohnungslüftung muss je nach Bauart die Anforderungen der Norm SIA 181 erfüllen. Es muss differenziert werden, ob eine zentrale Luftaufbereitung eingebaut wurde (dann gilt Tabelle 6) oder eine wohnungsinterne, z.b. in einem Reduit (dann gilt Tabelle 16, sofern die Empfehlungen nach Anhang G vereinbart wurden). Die Einhaltung der Mindestanforderungen gewährleistet einen Schallschutz, der lediglich erhebliche Störungen zu verhindern vermag (siehe Ziffer 2.2.1). Ein Anspruch auf Unhörbarkeit besteht nicht. Das Problem ist erkannt und heute leider Gegenstand von vielen Beanstandungen. Der Gedanke wird aufgenommen und allenfalls in einem Anhang behandelt (nicht normativ). Die Anforderungen sind auf der Grundstufe zu erfüllen, welche für einen hygienischen Luftwechsel erforderlich ist. Gemäss Ziffer 3.2.3.9.4 ist der Einfluss individuellen Nutzerverhaltens nicht Gegenstand der Norm. Dieser Fall ist deshalb nicht geregelt und das wird auch in Zukunft so bleiben. Weder messen noch beurteilen! Man kann nicht alles messen und beurteilen, da es sich hier um einen klaren Fall von Rücksichtnahme handelt. Die Messungen sind bis zum Erreichen gesicherter Werte zu wiederholen. Es sind mindestens 6 Geräuschzeugungsereignisse und dabei mindestens 2 Messpositionen zu berücksichtigen (mindestens 12 Messungen) Die Aufgaben der Vertragspartner sind vertraglich zu regeln (siehe Norm SIA 181:2006, Ziffer J.1.1). Eine allgemeine Antwort ist nicht möglich, da die Verantwortlichkeiten für jedes Bauprojekt anders gelagert sind. Klare vertragliche Regelungen definieren auch die Verantwortlichkeiten. 6 Copyright 2015 by SIA Zurich

B 14 G Anhang G, Fussnote 1 Handhabung dieser Fussnote, interne Türen und offene Treppen Was ist damit gemeint? B 15 3.2.3.8 Dachentwässerung Nach Tabelle 7 werden Geräusche der Dachentwässerung als Dauergeräusche beurteilt. Gelten die Grenzwerte allgemein, also auch bei kurzzeitigen sehr intensiven Niederschlägen? B 16 3.2.3.8 Geräusche von Hebe-Schiebefenster Sind Geräusche von manuell betätigten Hebe- Schiebefenstern als Benutzergeräusche oder als Funktionsgeräusche zu beurteilen? B 17 3.2.3.8 Geräusche von Aufzügen Sind Geräusche von Aufzugsanlagen als Einzelgeräusche oder als Dauergeräusche zu beurteilen? Diese Idee wurde einer ISO-Norm entnommen. Da sie aber in der Praxis nicht umsetzbar ist, soll diese Fussnote in einer Neufassung der Norm SIA 181 gestrichen werden. Grundsätzlich gelten die Werte immer, wobei das grösste Problem die messtechnische Überprüfbarkeit darstellt. Wichtig ist die frühzeitige Diskussion mit dem Systemlieferanten. Dadurch können Lärmprobleme bereits in der Planungsphase eliminiert werden. Geräusche von manuell zu betätigenden Schiebetüren und fenstern sind bei üblicher Handhabung als Benutzungsgeräusche (Einzelgeräusche) zu klassifizieren (siehe Tabelle 7). Geräusche von Aufzugsanlagen sind als Einzelgeräusche (Funktionsgeräusche) zu klassifizieren (siehe Tabelle 7). Gruppe C C 1 3.2.1.5 Anforderungen an Wohnungstüren Es ist eine Tatsache, dass Wohnungstüren, die in gering lärmempfindliche Räume führen (z.b. Korridor) geringere Anforderungen erfüllen müssen als Türen, die direkt in einen Wohnraum führen. Die Systematik in der Norm SIA 181:1988 war besser auf den Benutzer angepasst. C 2 3.2.2 Anforderungen Trittschallschutz bei Böden im Massivbau Im Massivbau ist mit bauüblichen Bodenkonstruktionen ein weit besserer Trittschallschutz erreichbar, als dies die Norm SIA 181 fordert. Trotz Einhaltung der erhöhten Anforderungen kommen oft Beanstandungen vor (Gehgeräusche aus Nachbarwohnungen). Norm-Anforderungen und Erwartungen liegen weit auseinander. Strengere Normanforderungen würden auch dem problematischen Dröhnen unter 100 Hz bei Unterlagsböden entgegenwirken. C 3 3.2.2 Trittschallmessungen, spez. Im Holzbau Trotz Einhaltung der erhöhten Anforderungen ist der empfundene Schallschutz im Holzbau oft schlecht, da die tieffrequenten Terzbandwerte bis 65 db erreichen! Im Sinne einer Vereinfachung gilt für Türen und Verglasungen (unabhängig von den Anforderungsstufen) ein Anforderungswert von R w + C 37 db. Das Messverfahren wird in der SIA 181 zitiert (S. 36 und Hinweis auf ISO 140-14). Bei besonderen Nutzungen oder bei besonderen Schallschutzansprüchen können spezielle Anforderungen festgelegt werden (Ziffer 2.2.3). Das Dröhnen unterhalb von 100 Hz ist prognostizierbar und kann mit entsprechenden Massnahmen vermieden werden. Im Anhang E wird unter Ziff. 3.3 auf dieses Thema eingegangen (informativ). Mit der Berücksichtigung des Spektrum-Anpassungswertes C l gemäss ISO 717-2 wurde diesem Umstand (soweit möglich) Rechnung getragen. Im Anhang E wird unter Ziff. 3.3 auf das Thema der tieffrequenten Trittschallimmissionen eingegangen (informativ). Copyright 2015 by SIA Zurich 7

C 4 3.2.2 Trittschall: Begehbare Konstruktion Gemäss Verständigung handelt es sich bei der Trittschallübertragung um die Übertragung von Trittschall von einer begehbaren Konstruktion. Was gilt als begehbare Fläche (Mindestabmessungen bzw. breite), z.b. Bodenkanal entlang Fassade? C 5 3.2.2 Trittschall: Begehbarer Flachdachbelag mit Kiesnutzschicht Ist eine Trittschallmessung möglich? Obwohl die Anforderungen an den Trittschallschutz auch für Bodenkanäle gelten, kann unter Umständen am Bau keine Überprüfung erfolgen. Bei einer Messung ist nämlich auf die Mindestabstände des Normhammerwerkes zu den raumbegrenzenden Flächen von 0,5 m zu achten (Norm ISO 140-7, Ziffer 5.2). Nein. Für diesen Fall besteht keine normierte Messmethode. Gruppe D D 1 B.3.5 EMPA-Pendelfallhammer Die Korrekturwerte spez. bei Bade- und Duschenwannen sowie bei Ablageflächen (Vorwand-Systeme) sind zu gering (sogar bei Wannen auf Estrichen ergeben sich ungenügende Messwerte, trotz ausreichendem Schallschutz). Ist eine Änderung vorgesehen? D 2 B.3.5 Haustechnik: Bodenebene Duschentassen Messung mit Normhammerwerk oder Empa- Pendelfallhammer? D 3 3.2.3.3 Messung Duschtasse Gruppe E Ist eine Messung des effektiven Benutzungsgeräusches (z.b. Duschvorgang) und ein Vergleich mit den Anforderungswerten der Tabelle 6 der Norm SIA 181:2006 auch zulässig? Welche Messmethode ist vorzuziehen, wenn die Resultate voneinander abweichen? E 1 1.1 Luftschall externe Quellen, K p Gebäudehülle bzw. Fenster Handhabung K p bei Festlegung der Anforderungen an Fenster R w + C tr? Ausschreibung und Kommunikation mit Fensterbauer? Bisherige Erfahrungen deuten auf gewisse Schwierigkeiten bei Messungen mit dem EMPA-Pendelfallhammer hin. Bis zur Klärung der Situation gelten trotzdem die Bestimmungen der Norm SIA 181:2006. Die Duschentasse hat aus akustischer Sicht eine andere Beanspruchung als der angrenzende Boden. Demzufolge muss die Duschentasse mit dem Pendelfallhammer geprüft werden, während der angrenzende Bereich mit dem Normhammerwerk kontrolliert werden muss. Siehe auch Antwort auf Frage in D 3. Gemäss Ziffer B.3.5 der Norm SIA 181:2006 erfolgt die Geräuscherzeugung vorzugsweise mit dem EMPA-Pendelfallhammer. Die Messmethode mit dem effektiven Benutzergeräusch ist auch zulässig. Der Nachteil dieser Messmethode liegt in der Reproduzierbarkeit der Geräuscherzeugung. Eine dementsprechend ausführliche Messreihe mit dem effektiven Benutzergeräusch wäre dann der Messung mit dem EMPA- Pendelfallhammer vorzuziehen. Die Grösse von K p ist objektspezifisch festzulegen und berücksichtigt den Unterschied vom Schalldämmass R w zum Bauschalldämmass R w. Entscheidend ist eine klare Kommunikation der Anforderungen zwischen allen beteiligten (z.b. Akustiker, Architekt und Fensterbauer). 8 Copyright 2015 by SIA Zurich

E 2 2.2 Differenz Mindestanforderungen zu erhöhten Anforderungen Die Differenz von 3 db ist zu gering und führt in der Projektierungsphase dazu, dass bei den Konstruktionen kaum mehr zwischen den Anforderungsstufen unterschieden werden kann. Wenige Ausnahmen z.b. Luftschallschutz bei Trennwänden. E 3 2.2 Luftschalldämmung Minergie Kann die Norm mit einem Minergie P eco Gebäude erfüllt werden? E 4 2.4 Volumenkorrektur Die Volumenkorrektur führt zu einem unpragmatischen Anforderungssprung von 2 db bei Räumen über 200 m 3. E 5 3.1.1.2 Anforderungen an die Schalldämmung der Aussenbauteile von Eckräumen Durch den streifenden Schalleinfall bei Seitenfassaden kann sich eine reduzierte Schalldämmung dieser Aussenbauteile ergeben. Ist es deswegen angezeigt, diesem Umstand bei der Ermittlung des Schallschutzes speziell Rechnung zu tragen? Eine moderate Erhöhung der Mindestanforderungen war bei der Neufassung der Norm angezeigt und unbestritten. Die Absicht der Normenkommission, die erhöhten Anforderungen neu als Standardanforderungen zu definieren, wurde durch übergeordnete Gremien des SIA verhindert. So ist die heutige Situation entstanden. Die Norm kann problemlos und muss auch erfüllt werden. In der Tat ist eine Bezugsnachhallzeit von 0,5 Sekunden bis 200 m 3 unglücklich. Im Sinne der Einfachheit hat man damals auf diese Lösung gesetzt. Bei einer Neufassung der Norm SIA 181 wird deshalb eine andere Lösung geprüft. Die Norm SIA 181:2006 macht diesbezüglich keine Vorgabe. In der Regel wird bei der Berechnung des Schallschutzes von Eckräumen die Aussenlärmbelastung der Strassenfassade zu Grunde gelegt und die Schalldämmung der seitlichen Bauteile um das Mass der reduzierten Lärmbelastung angehoben. Dabei ist der Mindestschallschutz (L r,t 60 / L r,n 52) zu beachten. Erläuterung: Bei einer Lärmbelastung von L r,t = 63 db darf in der Berechnung die Erhöhung der Schalldämmung der seitlichen Bauteile nicht 4 oder 5 db eingesetzt werden, sondern wegen der Einhaltung des Mindestschallschutzes nur 3 db. Copyright 2015 by SIA Zurich 9