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1 Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D Anforderungen Version 1.6 vom Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 1 Inhalt 1. Überblick über entsprechende Regelwerke 2. Definitionen 3. Rechtsprechung 4. Außenlärm 5. Luftschall im Gebäude 6. Trittschall im Gebäude Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 2

2 Regelwerke für Nachweise im allgemeinen Wohnungs- und Nichtwohnungsbau h DIN 4109 (11.89) einschließlich A1 (01.01) Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise DIN 4109 Bbl. 2 (11.89) Schallschutz im Hochbau - Hinweise für Planung und Ausführung, Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz, Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- oder Arbeitsbereich DIN E (06.00) Schallschutz im Hochbau - Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz von Wohnungen (im zurückgezogen) VDI 4100 ( ) Schallschutz im Hochbau - Wohnungen Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz DIN E (10.06) 06) Schallschutz h im Hochbau - Anforderungen Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 3 Hinweis zu Anforderungen und Nachweisführung im Industriebau Im Industriebau werden Anforderungen an den zulässigen Schall- Immissionspegel vor den Fenstern der Aufenthaltsräume angrenzender Wohn- und Nichtwohngebäuden erhoben. Damit entsteht ein völlig anderes und erheblich aufwendigeres Schallausbreitungsszenario mit entsprechend deutlich komplexeren Rechenalgorithmen und Nachweisverfahren Daher wird dieses Thema hier ausgeklammert und auf weiterführende Veranstaltungen im Master-Studium verwiesen. Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 4

3 Vorbemerkungen (1) Bei der Planung und Umsetzung schallschutztechnischer Maßnahmen im Bauwesen ist es vorab sinnvoll zu wissen, wie die Effektivität ität dieser bauliche Maßnahmen einzuschätzen en ist - oder mit anderen Worten, in welchem Umfang Schallimmissionen im Empfangsraum zu erwarten sind und wie sie durch den Nutzer subjektiv wahrgenommen und bewertet werden. Zu diesem Zweck werden so genannte Schallschutzstufen (abgekürzt: SSt) entsprechend den Ausführungen der VDI 4100 eingeführt, die die unterschiedlichen Leistungsniveaus baulicher Schallschutzmaßnahmen darstellen. Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 5 Vorbemerkungen (2) In Abhängigkeit dieser Schallschutzstufen werden dann die subjektiven Wahrnehmungen üblicher Nutzungsgeräusche aus Nachbarwohnungen ngen beschrieben. Bezüglich der Einordnung dieser Schallschutzstufen hinsichtlich der Anforderungen der deutschen Schallschutznorm DIN 4109 gilt, dass diese noch unterhalb der Schallschutzstufe I liegen. Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 6

4 Definition der Schallschutzstufen I bis III nach VDI 4100 (1) Schallschutzstufe I Belästigungen in benachbarten Wohnräumen werden auf ein erträgliches Maß abgesenkt. Sie sollte man bei einer (neu erstellten) Wohnung erwarten können, bei welcher die Ausführung und Ausstattung gegenüber einer einfachsten Ausführung und Ausstattung angehoben ist. Schallschutzstufe II Bei deren Einhaltung der angegebenen Werten können die Betroffenen Ruhe finden und ihre Verhaltensweisen nicht besonders einschränken müssen, um Vertraulichkeit zu wahren. Schallschutzstufe III Die Betroffenen können ein hohes Maß an Ruhe finden. Geräusche von außen sind kaum wahrzunehmen. Der Schutz der Privatsphäre ist auch bei lauter Sprache weitestgehend gegeben. Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 7 Definition der Schallschutzstufen I bis III nach VDI 4100 (1) Schallschutzstufe EB I Ein gewisser Schallschutz ist auch im eigenen Bereich gewünscht. Schallschutzstufe EB II Auch im eigenen Bereich ist höherer Schallschutz gewünscht. Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 8

5 Schallschutzstufen nach VDI 4100 (1) Wahrnehmung der Immission aus der Nachbarwohnung (abendlicher A-bewehrteter Grundgeräuschpegel von 20 db, üblich Art der Geräuschemission große Aufenthaltsräume) SSt I SSt II SSt III 1 Laute Sprache 2 3 Sprache mit angehobener Sprechweise Sprache in normaler Sprechweise 4 Sehr laute Musikpartys 5 6 Laute Musik, laut eingestellte Rundfunk- und Fernsehgeräte Musik in normaler Lautstärke undeutlich verstehbar kaum verstehbar nicht verstehbar sehr deutlich hörbar kaum verstehbar nicht verstehbar nicht verstehbar deutlich hörbar nicht verstehbar nicht verstehbar nicht hörbar noch hörbar deutlich hörbar noch hörbar kaum hörbar noch hörbar noch hörbar kaum hörbar Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 9 Schallschutzstufen nach VDI 4100 (2) Wahrnehmung der Immission aus der Nachbarwohnung (abendlicher A-bewehrteter Grundgeräuschpegel von 20 db, üblich Art der Geräuschemission e ss große Aufenthaltsräume) SSt I SSt II SSt III 7 Spielende Kinder hörbar noch hörbar kaum hörbar 8 Gehgeräusche kaum störend nicht störend 9 Nutzergeräusche hörbar noch hörbar 10 Geräusche aus gebäude- technischen Anlagen unzumutbare Belästigungen werden im Allgemeinen vermieden nicht störend 11 Haushaltsgeräte noch hörbar kaum hörbar nicht hörbar nicht hörbar nicht oder nur selten störend nicht hörbar Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 10

6 Begriffe nach DIN 4109 (1) Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 11 Begriffe nach DIN 4109 (2) Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 12

7 Begriffe nach DIN 4109 (3) Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 13 Begriffe nach DIN E (1) Im Anhang A der DIN E werden Raumgruppen für folgende Gebäude definiert: A.1 Raumgruppen für den Luftschallschutz h t in Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken dienen A.2 Raumgruppen für den Luftschallschutz h t in Hotels und Beherbergungsstätten A3Raumgruppen A.3 für den Luftschallschutz in Krankenhäusern und Sanatorien A4Raumgruppen A.4 für den Luftschallschutz in Schulen, Hochschulen und vergleichbare Einrichtungen Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 14

8 Begriffe nach DIN E (2) Im Anhang A der DIN E werden Raumgruppen für folgende Gebäude definiert: B.1 Raumgruppen für den Trittschallschutz in Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken dienen und in denen Trittschall (oder Körperschall am Boden) wechselnder Stärke und Häufigkeit erzeugt werden kann und die hinsichtlich der Einwirkung von Trittschall unterschiedlich empfindlich sind B2R B.2 Raumgruppen für den Trittschallschutz h t in Zweckbauten, in denen Trittschall (oder Körperschall am Boden) wechselnder Stärke und Häufigkeit erzeugt werden kann und die hinsichtlich der Einwirkung von Trittschall unterschiedlich empfindlich sind Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 15 Begriffe nach DIN E (3) Beispiel: Tabelle A.1 definiert Raumgruppen, die hinsichtlich - Luftschallgeräuschentwicklung, - Geräuschempfindlichkeit und - Anspruch an die Vertraulichkeit als annähernd gleich eingestuft werden können. Diese Einstufung dient auch der Orientierung für hier nicht genannte Raumbeispiele. Enthalten sind in dieser Tabelle auch Gaststätten und andere Gewerbebetriebe, die baulich mit Wohnungen verbunden sind. Nachfolgend dargestellt ist lediglich ein Auszug aus Tabelle A.1. Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 16

9 Begriffe nach DIN E (4) Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 17 Grundsätzliches Um spätere Auseinandersetzungen über den geschuldeten Schallschutz zu vermeiden, ist es äußerst ratsam, die gewünschte Schallschutzstufe expressis verbis zu vereinbaren, vgl. auch VDI Vor diesem Hintergrund ist auch zu bedenken, dass eine Beschreibung des Bauobjektes (z.b. in der Präambel von Baubeschreibungen) als gehobene, zeitgemäße oder ähnliche Bauweise bereits die Schuldung eines erhöhten Schallschutz h beinhalten. Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 18

10 Empfehlung der DEGA (1) Quelle: Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 19 Empfehlung der DEGA (2) Zitat aus dem Memorandum der DEGA: Sowohl aus den Regelungen nach BGB 633 zur Beurteilung der Mangelfreiheit eines Werkes, als auch den vergleichbaren Regelungen der VOB/B kann ein 3-stufiges Prüfungsschema abgeleitet werden, nach dem sich der geschuldete Schallschutz ermitteln lässt. Über den Vertragstext hinaus sind in der Regel auch erläuternde und präzisierende Erklärungen der Vertragsparteien, z.b. Beschreibungen in Werbeprospekten oder Anzeigen in die Abwägung mit einzubeziehen Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 20

11 Prüfungsschema nach DEGA (1) 1 Es ist vorrangig der Schallschutz geschuldet, der sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt (Beschaffenheitsvereinbarung). Eine Vereinbarung kann auf mehrere Arten zustande kommen: 1.1 Es sind bestimmte Schallschutzniveaus mit zahlenmäßigen Angaben, die erreicht werden müssen, vereinbart: Diese sind dann - vorbehaltlich nachstehend Ziffer zwingend vertraglich einzuhalten Sind allerdings die vereinbarten Schallschutzniveaus niedriger als die, die sich aus den anerkannten Regeln der Technik im Sinne obiger Ziffer 1 ergeben, ist die Vereinbarung nur rechtlich haltbar, wenn der Vertragspartner über die Negativabweichung g umfangreich aufgeklärt wurde und mit der Abweichung einverstanden ist. Denn es werden die Vertragserklärungen von den Gerichten so ausgelegt werden, dass der Unternehmer stillschweigend mindestens die Schallschutzqualität, die sich aus den anerkannten Regeln der Technik ergibt, zusichert (vgl. BGH Urt. v , BauR 2009, 1288; BGH Urteil vom , BauR 1998,872). Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 21 Prüfungsschema nach DEGA (2) 1.2 Es ist eine bestimmte Konstruktion vereinbart: Ergibt sich bei ihrer sorgfältigen Ausführung ein höheres Schallschutz- niveau als das der anerkannten Regeln der Technik im Sinne obiger Ziffer 1, muss dennoch der mit der Konstruktion erreichbare höhere Wert eingehalten werden (vgl. BGH a.a.o.). Beispiel 1: Ergibt die Vereinbarung von Material und/oder sonstiger Ausführungsart einer Doppelhaustrennwand bei einwandfreier Ausführung ein bewertetes Bau-Schalldämm-Maß von R w = 67 db, so reicht es nicht aus, wenn ein R w = 62 db oder gar nur R w = 57 db erreicht sind Ergibt die sorgfältige Ausführung der Konstruktion einen rechnerisch niedrigeren Wert als der Wert, der nach den anerkannten Regeln der Technik einzuhalten ist, so gilt das unter Ziffer Gesagte. Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 22

12 Prüfungsschema nach DEGA (3) 2 Fehlt eine Beschaffenheitsvereinbarung nach Ziffer 2.1 muss das Schallschutzniveau erreicht sein, das sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendungszweck eignet, wobei auch hier mindestens die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten sind. 3 Fehlt eine Beschaffenheitsvereinbarung nach Ziffer 1 und führt der Verwendungszweck nach Ziffer 2 nicht weiter, muss das Bauwerk den Erwartungen des Bestellers entsprechen und ein Schallschutz erreicht sein, der bei gleichartigen Bauwerken üblich ist und das Bauwerk zur gewöhnlichen Verwendung geeignet macht. Hierbei ist nach der Rechtsprechung (BGH a.a.o.), a die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik im Sinne der Ziffer 1 von erheblicher Bedeutung. Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 23 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 db Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 24

13 Anforderungen/Empfehlungen an den Luftschallschutz nach DIN 4109 (Beispielhafter i Auszug) db Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 25 Anforderungen an den Luftschallschutz zwischen besonders lauten und schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 in db Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 26

14 Zulässiger Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen von Geräuschen aus haustechnischen h h Anlagen und Gewerbebetrieben b b nach DIN 4109 in db(a) Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 27 Anforderungen an den Luftschallschutz zwischen den Raumgruppen nach DIN E (Beispiel) i Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 28

15 Anforderungen/Empfehlungen an den Trittschallschutz nach DIN 4109 (Beispielhafter i Auszug) db Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 29 Zulässiger Normtrittschallpegel in schutzbedürftigen Räumen... in db Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 30

16 Anforderungen an den Trittschallschutz zwischen den Raumgruppen nach DIN E (Beispiel) i Bauphysik III Grundlagen des Schallschutzes D - 31

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