Vorwort / Arzteinteilung. Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!

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Transkript:

Vorwort / Arzteinteilung Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger! In der Gemeinderatssitzung am 16. Dezember wurde der Nachtragsvoranschlag einstimmig beschlossen. Es ist erfreulich, dass es uns gelungen ist, diesen ausgeglichen zu veranschlagen, obwohl heuer einige Bauvorhaben ausfinanziert bzw. neue begonnen wurden. Es bedarf aber in den nächsten Jahren unserer ganzen Anstrengung, um unsere Bauvorhaben wie den Neubau des Feuerwehrhauses und der Volksschule voranzutreiben. Ich hoffe, dass es mir gelingt für unsere Gemeinde die nötige finanzielle Unterstützung vom Land zu erhalten. Ein großes Anliegen ist mir aber vor allem, dass unsere Gemeinde eine Servicestelle für unsere Bürger ist. Bürgerfreundlichkeit muss an oberster Stelle stehen. Ob im Gemeindeamt, im Kindergarten, in der Schule oder im Bereich des Bauhofes. Ich hoffe, dass wir den Ansprüchen unserer Sipbachzellerinnen und Sipbachzeller gerecht werden konnten und dies auch in Zukunft können. In diesem Zusammenhang bedanke ich mich bei allen Bediensteten für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Jahr für unsere Gemeinde. Am Jahresende bedanke ich mich aber auch bei den Gemeinderäten für ihren Einsatz in den Ausschüssen sowie die Tätigkeit im Gemeinderat. Es ist mir besonders wichtig, dass das gute politische Klima in Sipbachzell gewahrt bleibt, sodass wir in Zukunft für unseren Ort gemeinsam etwas bewegen können. Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger! Es würde mich freuen, wenn die Bevölkerung auch mit meiner Arbeit als Bürgermeister zufrieden war. In diesem Sinne, wünsche ich frohe Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2005. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister: Heinrich Striegl Dr. Rudolf Krinzinger, 4621 Sipbachzell 144 Tel. 07240/8301 Diensteinteilung 1. Quartal 2005 Name, Telefon Adresse Jänner Februar März Dr. Michael WEINGARTNER Tel.: 07583/5533 Dr. Wolfgang ZIEGLER Tel.: 07583/6143 Wohnung 07583/6144 Ordination Dr. Anton PÖCKSTEINER Tel.: 07583/7730 Dr. Josef SCHMIDINGER Tel.: 07244/8762 Dr. Rudolf KRINZINGER Tel.: 07240/8301 Kremsmünster Keplerstr. 1 (Bauhof) Kremsmünster Linzerstr. 4 Nähe Rotes Kreuz Kremsmünster Rathausplatz 1 Sattledt Keplerstr. 8 Sipbachzell Nr. 144 2 6. 30. 6. 9. 13. 20. 23. 27. 1. 2. 16. 20. Freitag, 24. Dezember und 31. Dezember 2004 8.00 10.00 Ordination 03. 08. Jänner 2005 Urlaub Vertretung: Dr. Schmidinger Achtung: ärztl. Bereitschaftsdienst ist am Wochenende und zur Nachtzeit unter der Tel.Nr. 141 (Rotes Kreuz) erreichbar! Gesegnete Weihnachten und Prosit 2005 Euer Gemeindearzt 6. 13. 27. 28.

BAV Wels-Land / Privatfeuerwerke / S p erre Landesstraße Ein Besuch im Altstoffsammelzentrum...... ist gerade zu Weihnachten oder nach Silvester besonders wichtig. Sie kennen sicher das Bild: Die Sammelstellen können während der Weihnachtszeit die Massen an Kartonagen oder nach dem Jahreswechsel die vielen Wein- und Sektflaschen nicht mehr aufnehmen. Die Entsorgungsmannschaften tun ihr Bestes, trotzdem stapeln sich oft Berge rund um die Container. Dadurch entsteht kein schöner Anblick und es ergibt sich viel extra Arbeit beim Einladen. Im Altstoffsammelzentrum sind auch die Reste vom Bleigießen bestens aufgehoben. Blei gehört als giftiges Schwermetall zur Problemstoffsammlung und nicht zum Restabfall. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Misttelefon oder Sie informieren sich auf unserer Homepage unter www.ooe-bav.at/wels-land Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum (ASZ: ASZ Sattledt, Bauhof Freitag: 14:00 17:00 Uhr Achtung: Am 24.12.04 ist das ASZ geschlossen. ASZ Thalheim, Poeschlstraße. 3 Freitag: 14:00 18:00 Uhr Achtung: Am 24.12.04 und 31.12.04 ist das ASZ geschlossen. Als Ersatztermin ist daher am 30.12.04 von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Abbrennen von sogenannten Privatfeuerwerken Bewilligungspflicht In letzter Zeit ist es zunehmend üblich geworden, aus Anlass von privaten Festen, Jubiläen usw. solche Ereignisse auch mit dem Abschuss von Feuerwerkskörpern und Raketen entsprechend zu feiern. Zu Ihrer Information wird diesbezüglich informativ darauf hingewiesen, dass nach den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes sowohl sogenannte Gartenfeuerwerke der Klasse III als auch Großfeuerwerke der Klasse IV nur auf Grund einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt d.h. abgeschossen werden dürfen. Sogenannte Kleinfeuerwerke der Klasse II sind im Ortsgebiet gesetzlich untersagt, ausnahmsweise kann der Bürgermeister mit Verordnung nicht jedoch mittels Bescheid an Einzelpersonen bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen, allerdings nur insofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten durch die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II Sicherheitsgefährdungen und unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu gewärtigen sind. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände aller Art einschließlich des Ab- brennens von Feuerwerken ist jedenfalls ausnahmslos in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen nicht gestattet. Laut 31 des Pyrotechnikgesetzes 1974 ist die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen strafbar. Für nähere Auskünfte und Informationen steht die Bezirkshauptmannschaft Wels- Land gerne zur Verfügung. Im konkreten Fall wird die rechtzeitige Antragstellung empfohlen, da diese Feuerwerke kommissioniert werden müssen. Sperre der Sipbachzeller Landesstraße im Bereich der Westautobahn: Die Straßenbaufirma STEINER BaugesmbH. hat der Gemeinde Sipbachzell mitgeteilt, dass das Brückenbauwerk der Westautobahn bei der Unterführung Wegbauer in der Zeit vom 17. bis 21. Jänner 2005 abgetragen wird. Die Sipbachzeller Landesstraße wird daher für diesen Zeitraum zur Gänze gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Eggendorfer und Leombacher Landesstraße und wird entsprechend beschildert. 3

Müllabfuhrtermine 2005 Müllabfuhrtermine 2005: Die Sammlung und Abfuhr der Hausabfälle erfolgt bei den nachstehenden Häusern am: SIPBACHZELL-WEST Die letzte Abfuhr im Jahr 2004 erfolgt am Freitag, 31.12.2004 Freitag, 28.01.2005 Freitag, 15.07.2005 Freitag, 25.02.2005 Freitag, 12.08.2005 Freitag, 25.03.2005 Freitag, 09.09.2005 Freitag, 22.04.2005 Freitag, 07.10.2005 Freitag, 20.05.2005 Freitag, 04.11.2005 Freitag, 17.06.2005 Freitag, 02.12.2005 Freitag, 30.12.2005 Ortschaft Giering: Ortschaft Leombach: Haus Nr. 1 bis 11; Haus Nr. 1 bis 131; Ortschaft Rappersdorf : Ortschaft Schachermairdorf: Haus Nr. 5 bis 36; Haus Nr. 21, 32, 33, 41; Ortschaft Schnarrndorf: Haus Nr. 5 bis 16, 19, 21, 22, 24 bis 27, 29, 31 bis 45, 49, 50, 53, 56 bis 70; Ortschaft Sipbachzell: Haus Nr. 13 bis 16, 18 bis 22, 25, 26, 38, 46, 48 bis 50, 60, 92 bis 94, 107, 109, 129 bis 132, 156 bis 159, 167 bis 171; SIPBACHZELL-OST Freitag, 14.01.2005 Freitag, 01.07.2005 Freitag, 11.02.2005 Freitag, 29.07.2005 Freitag, 11.03.2005 Freitag, 26.08.2005 Freitag, 08.04.2005 Freitag, 23.09.2005 Freitag, 06.05.2005 Freitag, 21.10.2005 Freitag, 03.06.2005 Freitag, 18.11.2005 Freitag, 16.12.2005 Ortschaft Loibingdorf: Ortschaft Permannsberg: Ortschaft Schachermairdorf: Haus Nr. 1 bis 26; Haus Nr. 1 bis 31; Haus Nr. 1 bis 17, 19, 20, 22 bis 31, 34 bis 40, 43, 44; Ortschaft Schnarrndorf: Haus Nr. 1 bis 4, 17, 18, 20, 23, 28, 30, 46, 47, 48, 51, 52, 54; Ortschaft Sipbachzell: Haus Nr. 1 bis 12, 17, 23, 24, 27 bis 37, 39 bis 45, 47, 51 bis 59, 61 bis 91, 95 bis 106, 108, 110 bis 128, 133 bis 155, 160 bis 166, 172 bis 252; -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Hauseigentümer werden ersucht, an den Abfuhrtagen die Abfallbehälter (Mülltonnen) ab 06,00 Uhr an den Rand der Straße, die vom Müllabfuhrwagen befahren wird, zu stellen und nach Entleerung unverzüglich wieder an ihren Standplatz zurückzubringen. Die Aufstellung der Abfallbehälter am Straßenrand hat so zu geschehen, dass der Verkehr nicht behindert wird. Die Abfallgebühr beträgt ab 01.01.2005 a) je abgeführte Abfalltonne mit 90 Liter Inhalt: 7,50 mit 120 Liter Inhalt 10,00 mit 240 Liter Inhalt 20,00 b) je abgeführten Abfallcontainer mit 800 Liter Inhalt 65,00 c) je abgeführten Abfallcontainer mit 1.100 Liter Inhalt 90,00 d) je abgeführten Abfallsack mit 60 Liter Inhalt 6,00 (inkl. 10 % Ust.) 4

Biotonne / Gelber Sack 2005 / Mutterberatung BIOTONNE: Abfuhrtermine für 2005: Mittwoch, 12. Jänner 2005 Mittwoch, 13. Juli 2005 Mittwoch, 26. Jänner 2005 Mittwoch, 27. Juli 2005 Mittwoch, 09. Februar 2005 Mittwoch, 10. August 2005 Mittwoch, 23. Februar 2005 Mittwoch, 24. August 2005 Mittwoch, 09. März 2005 Mittwoch, 07. September 2005 Mittwoch, 23. März 2005 Mittwoch, 21. September 2005 Mittwoch, 06. April 2005 Mittwoch, 05. Oktober 2005 Mittwoch, 20. April 2005 Mittwoch, 19. Oktober 2005 Mittwoch, 04. Mai 2005 Mittwoch, 02. November 2005 Mittwoch, 18. Mai 2005 Mittwoch, 16. November 2005 Mittwoch, 01. Juni 2005 Mittwoch, 30. November 2005 Mittwoch, 15. Juni 2005 Mittwoch, 14. Dezember 2005 Mittwoch, 29. Juni 2005 Mittwoch, 28. Dezember 2005 Die Abfallgebühr beträgt ab 01.01.2005 je abgeführte Biotonne mit 120 Liter Inhalt 2,50 (inkl. 10 % Ust.) GELBER SACK: Abfuhrtermine 2005: Freitag, 28. Jänner 2005 Freitag, 15. Juli 2005 Freitag, 11. März 2005 Freitag, 26. August 2005 Freitag, 22. April 2005 Freitag, 07. Oktober 2005 Freitag, 03. Juni 2005 Freitag, 18. November 2005 Freitag, 30. Dezember 2005 MUTTERBERATUNG - TERMINE 2005: Jänner entfällt Montag, 07. Februar 2005 Montag, 07. März 2005 Montag, 04. April 2005 Montag, 02. Mai 2005 Montag, 06. Juni 2005 Montag, 04. Juli 2005 Montag, 01. August 2005 Montag, 05. September 2005 Montag, 03. Oktober 2005 Montag, 07. November 2005 Montag, 05. Dezember 2005 5

Schneeräumung / Fit Mix / Wirbelsäulengymnastik Räum- und Streupflicht für Anrainer: Es wird auf die Anrainerpflichten gemäß den Bestimmungen des 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hingewiesen: (1) Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.(2) Die in Abs. 1 genannten Personen haben ferner dafür zu sorgen, dass Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt werden. Die fallweise Gehsteigräumung durch die Gemeinde befreit die einzelnen Liegenschaftsbesitzer nicht von ihren Anrainerpflichten. Die Anrainer dürfen sich nicht darauf verlassen, dass die Gehsteige von der Gemeinde überhaupt und rechtzeitig geräumt werden. Die Gemeinde kann diese Unterstützung nur sporadisch vornehmen, und zwar dann, wenn organisatorisch ein entsprechender Personal- und Maschineneinsatz möglich ist. Diese Unterstützung führt die Gemeinde insbesondere ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Haftung durch. Schneeräumung: Um einen reibungslosen Ablauf der Schneeräumung zu ermöglichen, wird ersucht, dass die Verkehrswege (Fahrbahnen, Gehsteige etc.) nicht durch Fahrzeuge verparkt werden. Besonders auf den schmalen Straßen, Siedlungsstraßen, wird um Freihaltung gebeten. Es muss bedacht werden, dass der Winterdienst insbesondere bei Nacht und fallweise schlechten Sichtverhältnissen zu verrichten ist. Die Straßenanrainer werden außerdem ersucht, Sträucher und Bäume, welche in den Bereich der Straßen hineinragen, ausreichend zurückzuschneiden. Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Sipbachzeller-, Eggendorfer- und Leombacher-Landesstraße wieder Salz gestreut wird. FIT in den Frühling Ab Montag, 10. Jänner 2005 beginnt eine neue Staffel des FIT MIX Nach einer halben Stunde Warm up in Form von Aerobic wird für die Kräftigung der Muskulatur gesorgt. (Bauch, Beine, Po, Rücken,...) Bianca, eine ausgebildete Fitnesstrainerin, sorgt für abwechslungsreiches Programm. Zeitraum: Montag, 10. Jänner 2005 bis 09. Mai 2005 (15 Abende) Wann: Montags, 19:30 bis 21:00 Uhr (außer in den Schulferien) Wo: VS Turnhalle in Sipbachzell Preis: je nach Teilnehmerzahl zw. 35,00 und 40,00 /Person Begrenzte Teilnehmerzahl!!!!!!!!!!!! 6 Wirbelsäulengymnastik Ab 13.01.2005 findet jeden Donnerstag von 18,00 bis 19,00 Uhr im Turnsaal der Volksschule Sipbachzell unter der Leitung von Frau Mühlgrabner Erika eine Wirbelsäulengymnastik statt. Anmeldung und Infos bei Tanja Söllinger Tel.: 8349 Silke Bartl Tel.: 8605

MüHeizkostenzuschuss llabfuhrtermine 2005 Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich WER wird gefördert? Sozial bedürftige Personen, wobei Soziale Bedürftigkeit vorliegt, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der (fiktiv) anzuwendenden Ausgleichszulagenrichtsätze (Alleinstehender Euro 653,19; Ehepaar/Lebensgemeinschaft Euro 1.015,00; je Kind Euro 98,59 Euro 69,52 + Kinderzuschuss ) nicht übersteigt. Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kind(ern) ist für das Kind der Richtsatz für eine alleinstehende Person (Euro 653,19) anzuwenden; bei gemeinsamem Hauhalt von Geschwistern jeweils dieser Richtsatz. Als Unterhaltsberechtigte (Kinder) kann kein Heizkostenzuschuss gewährt werden, da für deren Lebensunterhalt jene Person aufzukommen hat, die für den Unterhaltsberechtigten sorgepflichtig ist. Sollten bei einem Sorgepflichtigen die Voraussetzungen gegeben sein, kann ihm der Heizkostenzuschuss nur einmal (für einen Haushalt) gewährt werden. WELCHE Voraussetzung gibt es für den Zuschuss? Bei der antragstellenden Person muss ein eigener Haushalt vorliegen. Ein solcher liegt bei einer Heimunterbringung jedenfalls nicht vor. Leben mehrere Personen in einem Haus, liegen getrennte Haushalte nur insoweit vor, als diese Personen in jeweils abgeschlossenen Wohneinheiten (Küche, Wohn/Schlafraum, Sanitäreinheit) leben. Es muss sich bei dieser Wohnung um den Hauptwohnsitz handeln und die Wohnung muss im Bundesland Oberösterreich gelegen sein (Für Zweitwohnsitze ist kein Heizkostenzuschuss möglich). Ein Heizkostenzuschuss kann nur jenen Personen gewährt werden, die auch tatsächlich für Heizkosten aufzukommen haben. Demnach ist die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an jene Personen ausgeschlossen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (z.b. im Rahmen eines Übergabevertrages). In diesem Sinne gilt dasselbe für Personen, die ihren Brennstoffbedarf aus eigenen Energiequellen abdecken können. WO und WANN kann man um Zuschuss ansuchen? Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Dort liegen auch die entsprechenden Antragsformblätter auf. Die Antragstellung hat bis spätestens 31. Jänner 2005 zu erfolgen, wobei für sämtliche Anträge (auch jene, die nach dem 01. Jänner 2005 gestellt werden) sowohl die Einkommensverhältnisse als auch die Ausgleichszulagerichtsätze für das Jahr 2004 anzuwenden sind (bei monatlich schwankendem Einkommen ist das Durchschnittseinkommen der letzten sechs vorliegenden Monate des Jahres 2004 heranzuziehen). WIE wird gefördert? Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro für die Heizperiode 2004/2005 gleichgültig mit welchem Energieträger die Wohnung beheizt wird. 7