Betriebsreglement der Mittagstisch Rheinfelden GmbH

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Transkript:

Betriebsreglement der Mittagstisch Rheinfelden GmbH Trägerschaft Die Mittagstische sowie die Nachmittags- und Ferienbetreuung werden für die Kindergärten und Primarschulen der Stadt Rheinfelden von der Mittagstisch Rheinfelden GmbH getragen. Zielgruppe Die drei Standorte Altstadt, Augarten und Robersten stehen allen Kindergartenkindern und Primarschülern offen. Sofern genügend Plätze frei sind, steht es auch Schülern der Oberstufe offen, vom Mittagstisch Gebrauch zu machen. Örtlichkeiten Die Mittagstische finden in folgenden Räumlichkeiten statt: Schulkreis Augarten - Schulhaus Augarten Schulkreis Altstadt - Ehemalige Kochschule hinter dem Hugenfeldschulhaus - Martinum (Gemeindehaus der Christkatholischen Kirche) Schulkreis Robersten - Schulhaus Robersten Die Nachmittags- und Ferienbetreuung findet in folgender Räumlichkeit statt. Schulkreis Altstadt - Ehemalige Kochschule hinter dem Hugenfeldschulhaus Schulkreis Robersten - Schulhaus Robersten (nur Nachmittagsbetreuung) Die Räumlichkeiten sind zweckmässig eingerichtet und verfügen über die notwendigen sanitären Anlagen. Öffnungszeiten Mittagstische - Montag bis Freitag von 11.45 Uhr bis 13.30 Uhr Verlängerter Mittagstisch - Montag bis Freitag bis 14.30 Uhr Nachmittagsbetreuung - Montag bis Freitag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Ferienbetreuung - Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr Die Nachmittagsbetreuung kann den ganzen Nachmittag (Modul 3) oder den halben Nachmittag (Modul 2 von 13.30 bis ca. 15.30 Uhr oder ca. 15.30 bis 18.00 Uhr) in Anspruch genommen werden. In den Ferien kann eine Halbtages- oder Ganztagesbetreuung gebucht werden. Die Ferienbetreuung wird nicht angeboten in den jeweils zwei letzten Schulferienwochen im Sommer und in der Schulferienzeit an Weihnachten/Neujahr.

An gesetzlichen Feiertagen bietet die Mittagstisch Rheinfelden GmbH keine Betreuung an. Kosten Die Betreuung sowie das Mittagessen, die Nachmittags- und Ferienbetreuung sind kostenpflichtig. Mittagstisch (Modul 1) Betreuung und Mittagessen CHF 10.40 Mittagstisch NBK 1 Verlängerter Mittagstisch CHF 16.60 Nachmittagsbetreuung Einmalige Anmeldegebühr CHF 50.- Nachmittagsbetreuung (Modul 2) Betreuung inkl. Zvieri CHF 33.20 Nachmittagsbetreuung (Modul 3) Betreuung inkl. Zvieri CHF 66.40 Ganztagsbetreuung Ferien Betreuung inkl. Verpflegung CHF 110.- Halbtagesbetreuung Ferien Betreuung inkl. Verpflegung CHF 75.- Bei gleichzeitiger Nutzung der Nachmittags- und Ferienbetreuung durch mehrere Kinder aus derselben Familie gewährt die Mittagstisch Rheinfelden GmbH ab dem zweiten Kind einen Rabatt von 20%. An- und Abmeldungen Allgemein: Für die Teilnahme am Mittagstisch (ohne Nachmittags- und Ferienbetreuung) muss für das neue Schuljahr jeweils zwingend eine Neuanmeldung mittels Onlineformular auf der Homepage www.mittagstisch-rheinfelden.ch getätigt werden. Die Anmeldung für das neue Schuljahr muss bis spätestens 2 Wochen vor Schulbeginn erfolgt sein. Bei späterer Anmeldung muss aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwands mit verzögertem Beginn der Teilnahme am Mittagstisch gerechnet werden. Die Neuanmeldung für die regelmässige oder spontane Teilnahme am Mittagstisch ist an die Geschäftsleitung zu richten. Spontane An-oder Abmeldungen müssen in dem jeweiligen Schulkreis bei der Betreuerin vorgenommen werden. Die An- und Abmeldungen müssen am vorherigen Schultag bis 11.30 Uhr erfolgen. Für Montags muss die Anmeldung am Freitag gemacht werden. Gleiches gilt für die Abmeldung. Zu spät abgemeldete Essen werden in Rechnung gestellt. Die Neuanmeldung für die regelmässige Teilnahme an der Nachmittags- und Ferienbetreuung ist an die Geschäftsleitung zu richten. Die Eltern verpflichten sich, mindestens für die Dauer eines ganzen Semesters für die Nachmittagsbetreuung und die Ganztagesbetreuung in den Ferien an bestimmten, im Voraus zu vereinbarenden Wochentagen zuzusagen. Die so eingegebenen Daten sind verbindlich. Zu betreuende Ferientage sind 3 Wochen im Voraus der Geschäftsleitung mitzuteilen. Nimmt das Kind an einem vereinbarten Tag nicht an der Betreuung teil, so bleibt die Tagespauschale für diesen Tag trotzdem geschuldet. Einzig bei länger andauernder Verhinderung (ab dritte Woche) im Falle von Krankheit/Unfall werden nach Beibringung eines entsprechenden Arztzeugnisses nur 50% des Normaltarifes berechnet.

Vertragsänderungen und Kündigungen Nachmittags- und Ferienbetreuung Zusätzliche feste Betreuungsdaten können jederzeit bei der Geschäftsleitung angefragt werden. Erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Mittagstisch Rheinfelden GmbH wird die Nutzung verbindlich. Es besteht die Möglichkeit, die Betreuung in Ausnahmefällen auch an nicht vereinbarten Tagen in Anspruch zu nehmen, dies aber nur nach Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen und Absprache mit der Betriebsleitung mindestens 24 Stunden im Voraus. Diese Betreuungen werden jeweils separat in Rechnung gestellt. Fest vereinbarte Betreuungstage können durch die Eltern oder durch die Mittagstisch Rheinfelden GmbH mit einer Frist von drei Monaten auf Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Mittagstisch Rheinfelden GmbH kann die Betreuungsvereinbarung fristlos aus wichtigen Gründen künden, insbesondere: bei Zahlungsverzug der Eltern wenn eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich ist wenn ein Kind sich oder andere grob gefährdet und/oder eine Betreuung zum Wohle des Kindes durch die Mittagstisch Rheinfelden GmbH nicht mehr gewährleistet werden kann wenn der Betrieb durch unzumutbares und/oder untragbares Verhalten des Kindes erheblich gestört wird Zahlungsmodus Die bezogenen Essen werden monatlich in Rechnung gestellt und sind sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Ab der ersten Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.- erhoben. Bei der Erstanmeldung einer Familie wird eine Anmeldegebühr fällig, welche mit der ersten Monatsrechnung zu begleichen ist. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 50.-. Die Rechnungsstellung der vereinbarten Betreuungstage erfolgt monatlich im Voraus. Zusätzliche (z.b. kurzfristig vereinbarte) Betreuungstage werden nachträglich separat in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 10 Tage, ab der ersten Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.- erhoben.

Betreuung Das Mittagessen wird gemeinsam mit den Betreuerinnen eingenommen. Bei Bedarf können die Kinder zur Mithilfe bei kleineren Arbeiten wie z.b. Tisch decken, abräumen, abtrocknen etc. beigezogen werden. Vor und nach dem Mittagessen werden die Kinder in den bestimmten Räumlichkeiten betreut. Es bestehen Möglichkeiten zum Spielen, Malen, Basteln und Aufgaben machen. Die Kinder können sich auch draussen auf den zum Areal gehörenden Pausenplätzen aufhalten. In der Nachmittagsbetreuung ist es möglich, während der Betreuung Fremdangebote zu nutzen (z.b. Musikschule, Logopädie etc.), wenn das Kind den Weg alleine zurücklegen kann. Es besteht dabei aber kein Anspruch auf Reduktion des Betreuungstarifs. Die Kinder haben sich an die im Betreuungsort geltenden Gruppenregeln zu halten und den Anordnungen der Betreuerinnen Folge zu leisten. Einverständniserklärungen Nachmittags- und Ferienbetreuung Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift auf der Einverständniserklärung, dass ihr Kind während der Nachmittags- und Ferienbetreuungszeit durch die Mittagstisch Rheinfelden GmbH an den Ausflügen in die nähere Umgebung teilnehmen darf und die Betreuerinnen Kenntnis über Allergien und Krankheiten des Kindes haben. Auf der Homepage der Mittagstisch Rheinfelden GmbH werden Fotos aus der Nachmittagsund Ferienbetreuung aufgeschaltet. Für die Veröffentlichung von Fotos der Kinder wird vonseiten der Geschäftsleitung eine Einverständniserklärung der Eltern eingeholt. Erkrankung und Betreuungsausschluss In Absprache mit den Betreuerinnen und der Geschäftsleiterin behält sich die Geschäftsführung vor, Kinder, die am Mittagstisch nicht tragbar sind, nach schriftlicher Verwarnung an die Erziehungsberechtigen, vom Mittagstisch auszuschliessen. Bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall, der fachmännische Pflege nötig macht, kann das Kind nicht durch die Mittagstisch Rheinfelden GmbH betreut werden. Bei Erkrankung des Kindes während der Betreuung werden die Eltern sofort benachrichtigt und das weitere Vorgehen besprochen. Das kranke Kind soll nach Möglichkeit abgeholt werden. Ist dies nicht möglich, darf die Betreuungsperson im Notfall den Arzt oder das Spital aufsuchen (die Kosten tragen die Eltern). Ansteckende Krankheiten innerhalb der Familie sind zu melden. Versicherung Die Eltern sind für Haftpflichtversicherung sowie für Kranken- und Unfallversicherung des Kindes verantwortlich. Die Mittagstisch Rheinfelden GmbH verfügt über eine Haftpflichtversicherung.

11. Kostenzusammenstellung für das Steueramt Eine Kostenzusammenstellung wird nur für die Kosten der Nachmittags- und Ferienbetreuung erstellt. Die Abzüge für die Mittagessen müssen anhand der Monatsrechnungen geltend gemacht werden. Die Mittagstisch Rheinfelden GmbH erstellt nicht automatisch eine Kostenzusammenstellung der Betreuungskosten NB/FB für den Kinderbetreuungsabzug in der Steuererklärung. Eine Kostenzusammenstellung der Betreuungskosten NB/FB wird auf Verlangen der Eltern oder Erziehungsberechtigten erstellt. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten melden der Geschäftsleitung im Januar oder bei Beginn des Betreuungsverhältnisses, dass sie eine Kostenzusammenstellung des laufenden Jahres wünschen. Diese wird im Januar des kommenden Jahres versandt. Das Betriebsreglement tritt ab 01.01.2017 in Kraft und ersetzt das Betriebsreglement vom 1.1. 2015 18.11.2014/chm