Wer wir sind Wir sind eine Sozietät mit langer Tradition. Seit über hundert Jahren stehen wir unseren Mandanten als Berater und Prozessvertreter zur Seite. Diese lange Zeit gemeinsamer Berufsausübung hat uns den großen Wert der Integrität schätzen gelehrt, sowohl innerhalb unserer Sozietät als auch im Verhältnis zu unseren Mandanten. Tradition und Fortschritt, Integrität und Wachstum schließen sich für uns nicht aus. In den vergangenen Jahrzehnten ist unsere Sozietät durch stetiges nicht übermäßig schnelles aber nachhaltiges Wachstum geprägt gewesen. Heute besteht sie aus 25 Berufsträgern Rechtsanwälte und Steuerberater. Von unseren Standorten in Bonn und Berlin aus betreuen wir unsere Mandanten bundesweit und international. Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der wirtschaftsrechtlichen und medizinrechtlichen Beratung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen. In unserer Anwaltsgruppe Medizinrecht haben wir das juristische Know-How und die langjährige Erfahrung unserer Partner und anwaltlichen Mitarbeiter in Rechts- und Sachfragen des Gesundheitswesens gebündelt. Dort befassen wir uns mit der Beratung und der Prozessführung für die Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere Krankenhäusern, Universitätskliniken und niedergelassene Ärzte.
Wer dahinter steht Um in den Aufgabenbereichen des Medizinrechts sowie den angrenzenden und überschneidenden Bereichen zum Arbeitsrecht und Steuerrecht hoch spezialisierte Dienstleistungen anbieten zu können, haben wir die Anwaltsgruppe Medizinrecht" eingerichtet, die die Standorte Bonn und Berlin übergreift. Matthias Wallhäuser Partner Fachanwalt für Medizinrecht Lehrbeauftragter der Rheinischen Fachhochschule im Studiengang Medizin-Ökonomie Rechtsanwalt Matthias Wallhäuser geboren 19069 ist seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt Anfang 1999 als juristischer Berater von Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig; vordringlich für Kranken-- häuser und Kliniken. Als Lehrbeauftragter der Rheinischen Fachhochschule Köln unterrichtet er im Studiengang Medizin-Ökonomie das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V). Rechtsanwalt Wallhäuser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht bei dem Deutschen Anwaltverein sowie bei der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.v. Er ist Autor einschlägiger Veröffentlichungen und Referent auf krankenhausrechtlichen Vortragsveranstaltungen. Jörg Robbers Rechtsanwalt Jörg Robbers war seit 1984 in verantwortlicher Position bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft tätig, in den letzten 10 Jahren bis zu seinem Ausscheiden im Frühjahr 2006 als Hauptgeschäftsführer. Seit März 2007 engagiert er sich wieder als Rechtsanwalt für die Belange der Krankenhäuser und Kliniken in Deutschland.
Wer dahinter steht Dr. Reiner Schäfer-Gölz Partner Fachanwalt für Medizinrecht Rechtsanwalt Dr. Reiner Schäfer-Gölz ist 1952 in Bonn geboren worden. Nach seinem Jura- und Wirtschaftsstudium in Bonn und Freiburg hat er im Gesellschaftsrecht promoviert. Seit 1981 ist er bei Meyer - Koering tätig, seit Beginn an im Schwer-- punkt, heute ausschließlich, für Leistungserbringer des Gesundheitswesens, neben Krankenhäusern vor allen Dingen für Ärzte. Constantin Bartha Fachanwalt für Medizinrecht Rechtsanwalt Constantin Bartha ist 1973 in Paderborn geboren worden. Nach seinem Studium in Marburg und Bonn ist er seit Anfang 2002 als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Seit 2005 ist er Fachanwalt für Medizinrecht. Er ist Mitglied der Deut-- schen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.v., der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein, der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e.v. und des Gesundheitsstadt Berlin e.v.
Wer dahinter steht Dr. Nicolai Besgen Partner Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nicolai Besgen ist 1970 geboren. Er ist bundesweit als Fachanwalt für Arbeitsrecht ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Insbesondere berät und vertritt Dr. Besgen mittelständische Unternehmen, privatisierte Versorgungsbe-- triebe, Krankenhäuser, kirchliche Träger und Gemeinden, öffentlichrechtliche Körperschaften, politische Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und Freiberufler. Daneben betreut er auch die individuellen Interessen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Geschäftsführern. Speziell auf die Bedürfnisse der Mandanten zugeschnittene Seminare im Arbeitsrecht werden von Dr. Besgen ebenfalls angeboten und durchgeführt. Sebastian Witt Partner Fachanwalt für Arbeitsrecht Sebastian Witt wurde 1975 in Münster/Westfalen geboren. Er vertritt und berät seine Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts, schwerpunktmäßig in Kündigungsschutzverfahren sowie bei Re- und Umstrukturierungen von Unternehmen, insbesondere Betriebsübergängen. Zu seinen Mandanten zählen neben Arbeitnehmern und Führungskräften vor allem mittelständische Unternehmen und Krankenhäuser. Herr Witt ist ständiger Referent eines Bundesverbandes für den Bereich des Arbeitsrechts.
Dr. Christopher Liebscher, LL.M. Partner Rechtsanwalt Dr. Christopher Liebscher ist 1974 in Stuttgart geboren worden. Nach seinem Studium in Freiburg und an der University of Pennsylvania in Philadelphia ist er seit 2003 als Rechtsanwalt in der arbeitsrechtlichen Beratung tätig. Mario Knepper Partner Fachanwalt für Steuerrecht Rechtsanwalt Mario Knepper ist 1973 in Münster/Westfalen geboren worden. Nach seinem Studium in Münster ist er seit 2001 als Rechtsanwalt in der steuerrechtlichen Beratung tätig. Regelmäßig werden die übrigen Partner der Sozietät in die Beratungstätigkeiten für Krankenhäuser einbezogen, wenn deren fachliche Spezialisierung sinnvoll eingesetzt werden kann: Jürgen v. Danwitz, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Theo Kade, Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael C. Gussone, Haftpflicht- und Versicherungsvertragsrecht
Rainer Bosch, Fachanwalt für Familienrecht Dr. Matthias Maur, Haftpflicht und Versicherungsvertragsrecht Alfred Hennemann, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Thomas Krümmel, LL.M.; Internationaler Rechtsverkehr und Steuerrecht Ebba Herfs-Röttgen, Fachanwältin für Arbeitsrecht Andreas Jahn, Rechtsanwalt und Steuerberater, Handels- und Gesellschaftsrecht Daniela v.treuenfeld-honig, Fachanwältin für Familienrecht Alexander Knauss, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Jan Patrick Giesler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Franchiserecht Dr. Stephan Dornbusch, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Volker Güntzel, Vertriebsrecht
Dr. Andreas Menkel, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Steuerrecht Nicole Dietz, Zivilrecht, Arbeitsrecht
Was wir tun lässt sich am besten daran verdeutlichen, was wir bereits getan haben: Æ Privatisierung (Verkauf) eines Kreiskrankenhauses (Ausschreibung, Verhandlungen, Entwicklung des Transaktionsmodells unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, kommunalrechtlichen, arbeitsrechtlichen und krankenhausrechtlichen Belange, Vertragsgestaltung) Æ Beratung eines Krankenhausträgers bei der Ausgliederung seines Labors (Outsourcing) Æ Beratung eines Krankenhausträgers bei der gemeinschaftlichen Einrichtung der Zentralsterilisation in Kooperation mit weiteren Krankenhausträgern Æ Beratung öffentlicher Krankenhausträger bei der Gründung und dem Betrieb einer eigenen Privatklinik Æ Beratung eines Universitätsklinikums bei der Vergabe von ausschreibungspflichtigen Aufträgen Æ Beratung eines Universitätsklinikums bei der Entwicklung einer (wirtschaftlichen, rechtlichen und medizinischen) Kooperation mit einer anderen Universitätsklinik im EU-Ausland Æ Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung von Integrationsversorgungsmodellen nach 140 a ff. SGB V Æ Beratung div. Krankenhäuser bei der Gründung von MVZ Æ Beratung div. Krankenhausträger bei der Antragstellung nach 116 b SGB V Æ Arbeitsrechtliche Vertretung div. Krankenhausträger und Universitätskliniken in Kündigungsschutzprozessen Æ Beratung und Vertretung div. Krankenhäuser im Umgang mit Chefärzten Æ Beratung eines Klinikums bei der Entwicklung med. Wahlleistungen in Kooperation mit einem amerikanischen Medizintechnikunternehmen
Æ Beratung eines Krankenhausträgers bei der Ausgliederung der Krankenhausapotheke (Verhandlungen und Vertragsgestaltung, Abstimmung mit den zuständigen Behörden) Æ Beratung und Vertretung div. Krankenhausträger bei Verhandlungen mit den PKVen über die Höhe der Wahlleistungsentgelte Æ Beratung und Vertretung öffentlicher Krankenhausträger im Umgang mit Rechnungskürzungen durch den Kostenträger infolge einer MDK-Prüfung (wegen angeblicher Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer) Æ Beratung von Krankenhausträgern beim Abschluss von Honorararztverträgen Æ Beratung von Krankenhausträgern über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Umsetzung der AOP nach 115 b SGB V Æ Gestaltung von Wahlleistungsvereinbarungen Æ Vertretung von Krankenhäusern und Ärzten in Arzthaftungsprozessen Æ Beratung div. Krankenhausträger über die Rechtmäßigkeit werblicher Maßnahmen Æ Beratung von Krankenhausträgern bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen (einschl. der Vertretung in baurechtlichen Streitigkeiten) Æ Beratung div. Krankenhausträgers bei der Kooperation mit niedergelassenen Ärzten Æ Beratung einer Privatklinik bei der Beteiligung an einem öffentlichen Krankenhausträger Æ Beratung über Einrichtung telemedizinischer Kooperationsgemeinschaften Æ Beratung und Vertretung von Krankenhausträgern vor und bei den Budgetverhandlungen
Wie Sie uns erreichen In Absprache mit dem BDPK sind verschiedene Möglichkeiten eingerichtet worden, uns zu erreichen: Telefonisch Mitglieder des BDPK erreichen uns in Berlin und Bonn unter den am unteren Seitenrand angegebenen Telefonnummern montags bis freitags, 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr garantiert. Sollte ein im Medizinrecht spezialisierter Rechtsanwalt nicht unmittelbar anlässlich eines Anrufs zur Verfügung stehen, werden vom Sekretariat die Daten des Anrufers und sein Anliegen notiert; der Rückruf erfolgt innerhalb von 24 Stunden, soweit möglich noch am selben Tage. Email Der BDPK hat folgende Emailadresse eingerichtet, die speziell den Mitgliedern als Rechtsberatungshotline zur Verfügung steht. Der BDPK leitet die Emailanfragen an uns weiter: meyer.koering@bdpk.de Wir sichern eine Emailantwort oder telefonische Rückmeldung an das Mitglied innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der weitergeleiteten Emailanfrage zu. Postalisch Postalisch erreichen Sie uns unter folgenden Adressen:
Welche Konditionen gelten Mit dem BDPK haben wir folgende Konditionen für die Mitglieder vereinbart: Wir bieten Mitgliedern des BDPK sowie dem BDPK verbindlich einen Stundensatz von 230,00 (netto) und einen Tagessatz von 1.450,00 (netto) an. Bei einer täglichen Arbeitsleistung in einem Mandat von unter sechs Stunden wird nach Stundensatz abgerechnet, bei einer längeren täglichen Arbeitsleistung in einem Mandat nach Tagessatz. Bei einem Mandat mit einem Arbeitsaufkommen von mehr als 25 Tagen oder mehr als 150 Stunden reduziert sich der Stundensatz für jede weitere Stunde auf 215,00 und der Tagessatz für jeden weiteren Tag auf 1.300,00. Alle genannten Sätze verstehen sich netto. Dasselbe gilt, wenn das Gesamtarbeitsaufkommen in den erteilten Mandaten 50 Tage oder 300 Stunden überschreitet.