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Transkript:

Fachinformation in Bewegung Webinare Herzlich willkommen zum Webinar von BWagrar Ihr Moderator: Ihr Referent: Doris Ganninger-Hauck (Redaktion BWagrar) Dr. Andreas Maier (Referent für Pflanzenbau und Pflanzenschutz, Regierungspräsidium Karlsruhe) Mit freundlicher Unterstützung von:

Das erwartet Sie heute: Sachkundefortbildung im Pflanzenschutz Begrüßung 1. Rechtliche Grundlagen Fragerunde / gemeinsame Diskussionsrunde 2. Risikominderung / Gewässerschutz Fragerunde / gemeinsame Diskussionsrunde 3. Düsentechnik Fragerunde / gemeinsame Diskussionsrunde 4. Integrierter Pflanzenschutz Fragerunde / gemeinsame Diskussionsrunde Resumee / offene Fragen

Sachkunde im Pflanzenschutz : Rechtliche Vorgaben Neue Vorgaben durch EU-Richtlinien und Verordnungen: o EU-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG o EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Umsetzung im deutschen Recht: o Pflanzenschutzgesetz vom 06. Februar 2012 (14.02.2012) o Sachkundeverordnung vom 27. Juni 2013 (06.07.2013) o Pflanzenschutzgeräteverordnung vom 27.06.13 (06.07.13) Sowohl EU-Verordnung als auch Pflanzenschutzgesetz und Verordnungen (Sachkunde, Geräte, etc.) enthalten Vorgaben für Landwirt und Verwaltung Sachkunde und Fortbildungen von EU vorgeschrieben

Aufzeichnungen beim Pflanzenschutz Vorgaben in EU-VO, ergänzt im PflSchG Art. 67 EU-VO: Aufzeichnungen mit Anwender, Pflanzenschutzmittel, Menge, Zeitpunkt, Fläche, Kulturpflanze (3 Jahre aufbewahren) 11 PflSchG Betriebsleiter führt Aufzeichnungen nach Art. 67 aller Anwender auf seinen Flächen zusammen (elektronisch oder schriftlich) o o auf Anfrage der zuständigen Behörde zur Verfügung stellen (Art. 67 EU-VO) berechtigte Dritte erhalten Auskunft Art. 67 EU-VO und 11 Abs. 3 PflSchG

Zugelassene Pflanzenschutzmittel ( 12, 19, 51 PflSchG): Pflanzenschutzmittel müssen in der Kultur zugelassen sein dürfen nur im zugelassenen (genehmigten) Anwendungsgebiet (gegen Unkraut, Pilz, Schädling, etc.) eingesetzt werden Anwendungsbestimmungen (z.b. Abstandsauflagen) und Auflagen (z.b. Anwenderschutz) sind einzuhalten nach Zulassungsende dürfen Pflanzenschutzmittel max. noch 18 Monate aufgebraucht werden Parallelimporte brauchen immer eine Genehmigung vom BVL; die Gebrauchsanleitung des Referenzmittels ist einzuhalten gebeiztes Saatgut darf nur ausgesät werden, solange das Beizmittel zugelassen ist bzw. innerhalb der Aufbrauchfrist

Sachkunde im Pflanzenschutz ( 9 PflSchG): Personen, die Wer muss sachkundig sein? Pflanzenschutzmittel anwenden über den Pflanzenschutz beraten andere Personen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anleiten oder beaufsichtigen o in einem Ausbildungsverhältnis o bei einer Hilfstätigkeit Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen (Handel, Genossenschaften, Baumärkte, etc.) Pflanzenschutzmittel über das Internet in Verkehr bringen (auch nicht gewerbsmäßig)

Sachkunde im Pflanzenschutz ( 9 PflSchG): Wozu braucht man keine Sachkunde? Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nichtberufliche Verwender im Haus- und Kleingarten zugelassen sind (HuK-Mittel) im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses unter Anleitung einer sachkundigen Person (Lehrling ohne Sachkunde) zur Wildschadensverhütung durch nichtberufliche Anwender in Ausübung einfacher Hilfstätigkeiten unter Verantwortung und Aufsicht durch eine sachkundige Person z.b. o Aufhängen von Pheromondispensern im Weinbau o Ausbringung von Mausgift mit Legeflinten o Behandlung von Ampfer mit handgeführtem Streichgerät

Behandlung von Unkraut mit Streichgerät Ausbringung von Mausgift mit Legeflinte (DLR Rheinpfalz)

Sachkunde im Pflanzenschutz (SachkundeVO): Wer ist bisher sachkundig? Personen, die Sachkundeprüfung bestanden haben Landwirte, Winzer, Gärtner durch Ausbildung andere Ausbildungen, die in der alten Sachkundeverordnung genannt sind, z.b. o Abschluss eines Studiums (Uni, FH) im Bereich Landwirtschaft, Forst, Gartenbau, Weinbau o Ausbildung als Florist, Drogist etc. für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln Vergleichbare Abschlüsse aus anderen Mitgliedstaaten der EU werden anerkannt, Deutschkenntnisse müssen nachgewiesen werden

Sachkunde im Pflanzenschutz (SachkundeVO): Wie bekommt man den neuen Sachkundeausweis? I Antrag muss bis 26. Mai 2015 gestellt sein: Neuer Ausweis ist ab 26. November 2015 erforderlich Online unter www.pflanzenschutz-skn.de Nachweise als Anlage (PDF, JPG) beifügen oder ans zuständige Landratsamt schicken o Urkunde Sachkundeprüfung oder Berufsabschluss o NICHT: Fortbildungsbescheinigung, diese wird nur bei Kontrolle benötigt -> Unterlagen Pflanzenschutz abheften! zuständig ist das Landratsamt am Wohnsitz

Sachkunde im Pflanzenschutz (SachkundeVO): Wie bekommt man den neuen Sachkundeausweis? II Alternativ: Antrag direkt beim Landratsamt stellen Nachweise mitbringen o Urkunde Sachkundeprüfung oder Berufsabschluss o NICHT: Fortbildungsbescheinigung (abheften) Sowohl Online als auch direkt beim Landratsamt: Kostenübernahmeerklärung (für Mitarbeiter) bzw. Gebühr (30 50 ) bezahlen Sachkundeausweis für Anwendung und Beratung bzw. Abgabe (In Verkehr bringen) wird zugesandt

Sachkunde im Pflanzenschutz ( 9 PflSchG): Widerruf der Sachkunde Die untere Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt soll den Sachkundenachweis widerrufen, wenn der Inhaber mehrfach gegen das Pflanzenschutzgesetz verstoßen hat der Inhaber auch nach Fristsetzung bei einer Kontrolle keine Fortbildung besucht und nachweisen kann Der Verstoß gegen die Anforderungen der Sachkunde stellt eine Ordnungswidrigkeit dar: Anwendung, Beratung und Verkauf von Pflanzenschutzmitteln ohne sachkundig zu sein.

Sachkunde im Pflanzenschutz ( 9 PflSchG): Wer muss sich fortbilden? Sachkundige Personen müssen sich innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren fortbilden der erste Zeitraum für die bisher Sachkundigen begann am 01.01.2013 und endet am 31.12.2015 der zweite Dreijahreszeitraum dauert entsprechend vom 01.01.2016-31.12.2018 für die neuen Sachkundigen beginnt der Dreijahreszeitraum mit der Ausstellung des Sachkundeausweises Die Fortbildung dauert mindestens 4 Stunden In Baden-Württemberg kann die Fortbildung auch durch 2 Veranstaltungen mit jeweils 2 Stunden erbracht werden.

Sachkunde im Pflanzenschutz (RL 2009/128/EU): Inhalte der Fortbildung Pflichtinhalte jeder Fortbildung (Rahmenrichtlinie EU) Rechtsgrundlagen integrierter Pflanzenschutz - Maßnahmen und Instrumente Umgang mit Pflanzenschutzmitteln - Einsatz nach Gebrauchsanleitung Risikomanagement - Möglichkeiten Gefahren und Risiken zu erkennen und zu beherrschen - Verbraucher-, Anrainer-, Umwelt- und Naturschutz bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Sachkunde im Pflanzenschutz (RL 2009/128/EU): Inhalte der Fortbildung weitere Inhalte der Fortbildung (Rahmenrichtlinie EU) Schadursachen Pflanzenschutzmittelkunde Anwenderschutz Entsorgung von Pflanzenschutzmittelresten, Brüheresten und Behältnissen Aufzeichnungen Schwerpunkt sollen dabei die aktuellen Änderungen und neuen Erkenntnisse sein: Was ist neu?!

Sachkunde im Pflanzenschutz ( 9 PflSchG): Wo kann man sich fortbilden? Veranstaltungen des Pflanzenschutzdienstes Landratsämter (Landwirtschaft), Regierungspräsidien, Landesanstalten (LTZ, WBI, LVWO) von den Regierungspräsidien zertifizierte Veranstaltungen privater Anbieter (Verbände, Handel, Akademien, etc.) Veranstaltungskalender im Infodienst BW: Suchbegriff: Fortbildung Pflanzenschutz Baden-Württemberg Anmeldung zu den Fortbildungen ist evtl. erforderlich- Die Kosten der Bescheinigung sind unterschiedlich. Fortbildungsbescheinigungen gelten bundesweit.

Sachkunde im Pflanzenschutz ( 9 PflSchG): Fazit Pflanzenschutzanwendung muss aufgeschrieben und mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden (Anwender Betrieb) Pflanzenschutzmittel müssen zugelassen sein Wer sachkundig ist und es auch nach dem 26.11.2015 bleiben will, muss bis 26. Mai 2015 einen Sachkundeausweis beantragen Nach dem 26.11.2015 dürfen nur sachkundige Personen Pflanzenschutzmittel (außer HuK-Mittel) erwerben. Fortbildung ist von der EU vorgeschrieben. Alle Sachkundigen müssen sich immer innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren fortbilden (erstmals bis 31.12.2015).

Sachkunde im Pflanzenschutz ( 9 PflSchG): Was brauchen Sie zur Beantragung des neuen Sachkundeausweises? Berufsabschluss oder Sachkundenachweis Fortbildungbescheinigung nur eine Antwort ist richtig!

Fachinformation in Bewegung Webinare Vielen Dank für Ihre aktive Teilnahme! Das Webinar Sachkunde im Pflanzenschutz wurde Ihnen präsentiert von der Zeitschrift BWagrar und dem Verlag Eugen Ulmer Ihr Moderator: Ihr Referent: Doris Ganninger-Hauck (Redaktion BWagrar) Dr. Andreas Maier (Pflanzenproduktionsreferent RP Karlsruhe) Ein Dank an unsere Sponsoren: