Leitfaden zum Studienabschluss an der Universität Bonn

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Transkript:

Leitfaden zum Studienabschluss an der Universität Bonn Master

1. Themenstellung und Betreuer In der Regel wird die Masterarbeit (tesi di laurea magistrale) im 4. Semester und ausschließlich in den Kernfächern der Italianistik und der Germanistik verfasst. Sie können sich hierbei zwischen dem Bereich der italienischen bzw. der deutschen Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft entscheiden. Es empfiehlt sich, die für die Masterarbeit infrage kommenden Module bereits im 2. oder 3. Semester zu belegen, um den Kontakt mit eventuellen Betreuern herzustellen. Denn bevor Sie sich für einen Betreuer oder ein Thema entscheiden, sollten Sie mindestens eine Prüfung, im besten Fall eine Hausarbeit bei dem Dozenten Ihrer Wahl abgelegt haben. Auf diese Weise erhalten Sie bereits einen Eindruck von der Art der Betreuung. Betreuer können grundsätzlich alle Lehrenden der Germanistik und Italianistik sein. Einer der beiden Prüfer muss aber zu mindestens 50% hauptamtlich an der Universität Bonn beschäftigt sein. Der Zweitbetreuer muss der Universität Florenz angehören. Voraussetzung ist ebenfalls, dass beide Betreuer mindestens den akademischen Grad Magister Atrium (M.A.) oder Master of Arts (M.A.) erworben haben. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Prüfer besteht nicht. 2. Anmeldung der Masterprüfung Mit der Masterarbeit können Sie beginnen, sobald Sie 60 Leistungspunkte erreicht haben, also auch wenn einzelne Prüfungen noch nicht absolviert wurden. Sie sollten dabei frühzeitig, d.h. etwa zum Ende des 3. Semesters hin, über mögliche Themen nachdenken. Nutzen Sie hierzu die Sprechstunden Ihres potenziellen Betreuers! So können Sie Ihre Vorschläge diskutieren und präzisieren, bzw. verwerfen. Sobald das Thema mit dem jeweiligen Betreuer abgesprochen wurde, können Sie sich anmelden. Die Themenstellung erfolgt im Anschluss an die Anmeldung und formal durch die Prüfungsbehörde der Universität Bonn: Universität Bonn Philosophische Fakultät Prüfungsbüro Am Hof 1 53113 Bonn Da Sie sich schon nach 60 LP anmelden können, haben Sie die Möglichkeit, die Masterarbeit studienbegleitend zu schreiben und auch vor der Anmeldung durch die nötige Recherche und Lektüre gründlich vorzubereiten. Falls Sie sich dazu entscheiden, die Masterarbeit studienbegleitend anzumelden, haben Sie ab dem Zeitpunkt der offiziellen Anmeldung für die Bearbeitung höchstens sechs Monate Zeit. Für die Anmeldung muss das Formular zur Anmeldung zur Masterarbeit vollständig ausgefüllt und von Ihrem Prüfer als Themensteller unterzeichnet werden. Es muss dann während der Sprechzeiten des Prüfungsbüros eingereicht werden. Die Themenstellung einschließlich der Festlegung eines Abgabetermins wird Ihnen anschließend schriftlich und verbindlich durch das Prüfungsbüro mitgeteilt. Link: http://www.philfak.uni-bonn.de/studium/pruefungsbuero/download 2

3. Änderung des Themas und Rücktritt Sie können Ihr Thema nur geringfügig ändern, d.h. den Schwerpunkt verschieben, und nur dann, wenn Ihr Prüfer (Erstgutachter) der Änderung zustimmt. Ihr Betreuer muss den von Ihnen schriftlich verfassten Antrag auf Änderung des Themas an die Prüfungsbehörde unterschreiben. Eine vollständige Änderung oder Neuorientierung des Themas setzt dagegen einen regelkonformen Rücktritt voraus. Diese Möglichkeit ist einmalig und besteht bis spätestens zwei Monate nach Erhalt der Mitteilung zur Themenstellung durch das Prüfungsbüro. Der Rücktritt muss formal durch einen schriftlich verfassten Antrag auf Rücktritt von der Anmeldung der Masterarbeit dokumentiert werden. Nach Ablauf der zweimonatigen Frist ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. 4. Bearbeitungszeit Für die Bearbeitung Ihrer Arbeit haben Sie höchstens sechs Monate Zeit. Es kann eine Verlängerung um bis zu drei Monaten gewährt werden, wenn Sie mindestens drei Wochen vor dem Abgabetermin und im Einvernehmen mit Ihrem Prüfer einen begründeten Antrag in der Prüfungsbehörde eingereicht haben. 5. Umfang und Anspruch Der Textteil der Masterarbeit soll mindestens 80 und höchstens 100 DIN-A4-Seiten umfassen und hinsichtlich seiner Form und seines Inhalts gemäß den Standards zum wissenschaftlichen Arbeiten gestaltet sein. Hierzu stellen die Fakultäten sowie die einzelnen Fachbereiche verschiedene Leitfäden zur Verfügung. Klären Sie bitte mit Ihrem Betreuer ab, an welchem Sie sich orientieren sollen. Fragen und Unsicherheiten können ebenfalls in den Sprechstunden diskutiert werden. Zusätzlich müssen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Masterarbeit auf Italienisch verfassen. Dieser Teil soll 2 bis 3 Seiten umfassen. 6. Titelseite Für die Titelseite Ihrer Arbeit stellt Ihnen das Prüfungsbüro ein Muster-Deckblatt zum Download zur Verfügung. Link: http://www.philfak.uni-bonn.de/studium/pruefungsbuero/download/titelseitemasterarbeit.docx 3

7. Eigenständigkeitserklärung Der Masterarbeit muss eine schriftliche Erklärung beigefügt sein, in der Sie versichern, sie selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht zu haben. In Zweifelsfällen kann das Prüfungsbüro eine eidesstattliche Erklärung verlangen. Link: http://www.philfak.unibonn.de/studium/pruefungsbuero/download/handreichung-zur-masterarbeit 8. Abgabe Die Arbeit muss während der Sprechstundenzeiten des Prüfungsbüros fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (DIN A4, gebunden) und einmal in elektronischer Form (PDF-Datei auf CD-Rom) abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass eine eingereichte Masterarbeit nicht mehr zurückgezogen werden kann! 9. Überschreitung der Abgabefrist und Wiederholung Haben Sie keinen Antrag auf Verlängerung eingereicht und überschreiten Sie die Abgabefrist, muss die Masterarbeit mit nicht ausreichend (5,0) bewertet werden. In diesem Fall sind Sie also durchgefallen. Eine nicht bestandene Masterarbeit kann ein Mal wiederholt werden. Fehlversuche im selben Fach an anderen Hochschulen werden angerechnet. In diesen Fällen kann die Themenstellung aber aus einem anderen Fachgebiet erfolgen. Sollte die Masterarbeit auch beim zweiten Versuch mit nicht ausreichend bewertet werden, so ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. 10. Bewertung Die Bewertung der Masterarbeit wird in der Regel acht Wochen nach dem Abgabetermin in elektronischer Form auf BASIS bekannt gegeben. 11. Transcript of Records als vorläufiges Zeugnis Wer für Bewerbungen dringend eine Bescheinigung benötigt und weder eine Gesamtnote noch ein Zeugnis hat, wird im Allgemeinen um ein durch das Prüfungsbüro beglaubigtes Transcript of Records (Notenspiegel) gebeten. Denken Sie hierbei bitte frühzeitig daran, sich die Florentiner Module und Noten auf BASIS anrechnen zu lassen. Wenden Sie sich hierzu bitte rechtzeitig an Michael Preidel. Der Notenspiegel auf BASIS muss anschließend ausgedruckt und in einer der Sprechstunden im Prüfungsbüro abgestempelt und unterzeichnet (beglaubigt) werden. 4

12. Zeugnis Sobald alle Studienleistungen erbracht und sämtliche Noten (einschließlich der Note der Masterarbeit) auf Ihrem BASIS-Konto verbucht sind, kann Ihr Zeugnis ausgestellt werden. Sollten Ihre an der Universität Florenz erbrachten Leistungen noch nicht auf dem BASIS- Konto verbucht worden sein, sollten Sie sich an Michael Preidel wenden. Es wäre ratsam die Florentiner Leistungen so früh wie möglich zu verbuchen, d.h. sobald es sicher ist, dass Sie die Masterarbeit in Bonn schreiben. Das Zeugnis wird nicht automatisch erstellt, deswegen ist es von äußerster Wichtigkeit, dass Sie sich an Michael Preidel wenden. 5