Vergütungsbericht Vetropack Holding AG

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Transkript:

1. Einleitung Die Strategie der Vetropack-Gruppe hat eine langfristige und nachhaltige Entwicklung des Unternehmens zum Ziel, welche den Anliegen ihrer Stakeholder Rechnung trägt. Da Vetropack stark in lokalen Märkten verankert ist, wird den standortspezifischen Gegebenheiten hohes Gewicht beigemessen. Dementsprechend sind die Vergütungsprinzipien der Vetropack ausgelegt; sie enthalten einen auf den lokalen Markt abgestimmten fixen Ansatz sowie einen angemessenen variablen Teil, welcher leistungs- und erfolgsabhängig ist. 2. Prinzipien des Vergütungskonzepts und deren Elemente Das Vergütungskonzept der Vetropack Gruppe orientiert sich an der Verantwortung und Erfahrung der Mitarbeitenden sowie den lokalen Gegebenheiten. Die VR-Mitglieder beziehen eine fixe Geldleistung ohne variable Komponente. Die GL-Mitglieder erhalten eine der individuellen Verantwortung und Erfahrung entsprechende Grundvergütung sowie eine variable leistungs- und erfolgsabhängige Komponente. Dazu kommen Sachleistungen in Form von überobligatorischen Vorsorgebeiträgen und eines Firmenwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann. Alle Vergütungen werden bar ausbezahlt, es bestehen keine Options- oder Aktienprogramme. 3. Organisation und Kompetenzen bei der Vergütungsfestsetzung Der Verwaltungsrat (VR) beschliesst die Grundsätze des Vergütungskonzepts für den Verwaltungsrat und die (GL) auf Antrag des Nomination- und Compensation Committee. Er legt jährlich die Vergütungen für den Verwaltungsrat und den CEO auf Antrag des Nomination- und Compensation Committee fest. Das Nomination- und Compensation Committee (NCC) besteht aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats, die jährlich von der Generalversammlung einzeln gewählt werden. Die Generalversammlung vom 6. Mai 2015 hat Claude Cornaz, Richard Fritschi und Rudolf Fischer in das NCC gewählt. Der Verwaltungsrat bestimmte Rudolf Fischer zu dessen Vorsitzenden. Das NCC berichtet jeweils an der nächsten Sitzung des Gesamt-VR über seine Beratungen und Beschlüsse und stellt allfällige Anträge. Das Committee tagte 2015 vier Mal, im Januar, Oktober, November und Dezember. Das NCC hat als Hauptaufgabe, das Vergütungskonzept für den VR und die GL regelmässig zu überprüfen. Das NCC legt seine Vergütungsvorschläge für die VR-Mitglieder und den CEO dem Gesamt-VR zum Beschluss vor, wobei der CEO bei der Beratung seiner eigenen Vergütung in den Ausstand tritt. Es entscheidet selbständig auf Antrag des CEO über die Vergütungen der übrigen GL-Mitglieder. Ferner beantragt das NCC dem VR die Anträge an die GV betreffend der Gesamtvergütungen für VR und GL. Zusätzlich bereitet das NCC die mittel- und langfristige Personalplanung für die Mitglieder des VR und der GL vor und unterbreitet seine Vorschläge dem Gesamt-VR zum Beschluss. Die Generalversammlung der Vetropack Holding AG stimmt über die Vergütung des Verwaltungsrats und der wie folgt ab: prospektiv und gesondert über den maximalen Gesamtbetrag für die Vergütung für den Verwaltungsrat für die Zeit bis zur nächsten Generalversammlung prospektiv und gesondert über den maximalen Gesamtbetrag für die Vergütung der für das der Generalversammlung folgende Geschäftsjahr. Zusätzlich stimmt die Generalversammlung erstmals an der Generalversammlung 2016 auch konsultativ über den Vergütungsbericht ab. 75

4. Beschreibung der Vergütungselemente Verwaltungsrat Die VR-Mitglieder beziehen eine feste Vergütung in bar, deren Höhe abgestuft ist nach Präsident, Vizepräsident und Mitgliedern. Es gibt keine variablen Komponenten. Die Auszahlung erfolgt jeweils nach der Generalversammlung. Die GL-Mitglieder erhalten eine feste Grundvergütung (fixes Basissalär), die der Verantwortung ihrer individuellen Funktion, ihrer Erfahrung sowie den lokalen Gegebenheiten angepasst ist. Zusätzlich erhalten sie einen variablen Bonus in bar, der sich aus zwei Teilen zusammensetzt: einem «Individual Bonus», basierend auf der Erreichung von individuell definierten Leistungszielen, einem «Net Result Bonus», berechnet nach einem individuell festgelegten Promillesatz des konsolidierten Rein - gewinns der Gruppe nach Steuern. Liegt der konsolidierte Reingewinn unter 2% des Nettoumsatzes, so beträgt dieser Net Result Bonus Null. Die gesamte variable Vergütung, d.h. Individual Bonus und Net Result Bonus zusammen, soll in einem Zielbereich von 25% bis 50% des Basissalärs liegen. Sie ist in jedem Fall auf maximal 75% des Basissalärs begrenzt und wird, nach Verabschiedung des Geschäftsberichts durch den VR, im März des folgenden Jahres ausbezahlt. 5. Vergütungen an den Verwaltungsrat (VR) 2015 wurden an die Mitglieder des Verwaltungsrats nur Geldleistungen erbracht. Es wurden weder Aktien, Optionen, Darlehen, Kredite noch zusätzliche Honorare oder anderweitige Vergütungen an die Verwaltungsräte, ehemalige Verwaltungsräte oder deren nahe stehenden Personen ausgerichtet. Es bestehen auch keine ausstehenden Kredite oder Darlehen. 2014 VR-Vergütungen in CHF Barvergütungen Sozialabgaben Total Hans R. Rüegg, VR-Präsident 115 060 6 180 121 240 Richard Fritschi, Vizepräsident 82 667 6 109 88 776 Claude R. Cornaz, Mitglied 55 644 3 778 59 422 Sönke Bandixen, Mitglied 56 000 4 138 60 138 Pascal Cornaz, Mitglied 56 000 4 138 60 138 Rudolf W. Fischer, Mitglied 56 000 4 138 60 138 Jean-Philipp Rochat, Mitglied 56 000 4 138 60 138 Total 477 371 32 619 509 990 76

2015 VR-Vergütungen in CHF Barvergütungen Sozialabgaben Total Hans R. Rüegg, VR-Präsident 118 353 6 362 124 715 Richard Fritschi, Vizepräsident 84 222 6 203 90 425 Claude R. Cornaz, Mitglied 59 215 4 657 63 872 Sönke Bandixen, Mitglied 59 333 4 370 63 703 Pascal Cornaz, Mitglied 59 333 4 370 63 703 Rudolf W. Fischer, Mitglied 59 333 4 370 63 703 Jean-Philipp Rochat, Mitglied 59 333 4 370 63 703 Total 499 122 34 702 533 824 6. Vergütungen an die (GL) 2015 wurden an die nur Geld- und Sachleistungen erbracht. Es wurden weder Aktien, Optionen, Darlehen, Kredite noch zusätzliche Honorare oder anderweitige Vergütungen an die, ehemalige Mitglieder der oder deren nahe stehenden Personen ausgerichtet. Es bestehen auch keine ausstehenden Kredite oder Darlehen. in CHF Basissalär Bonus Vorsorgebeiträge Sozialabgaben ** Sachleistungen 2014 GL-Vergütungen gesamt 2 018 290 506 512 662 551 28 723 3 216 076 davon höchste Vergütung * 618 855 167 161 216 685 4 400 1 007 101 Total 2015 GL-Vergütungen gesamt 2 000 155 482 213 648 450 28 362 3 159 180 davon höchste Vergütung * 618 435 151 245 213 095 5 280 988 055 * Claude R. Cornaz, CEO ** Geschäftswagen zur Privatnutzung 7. Vergleich der ausgerichteten Vergütungen mit den von der Generalversammlung 2015 genehmigten Vergütungen Anlässlich der Generalversammlung vom 6. Mai 2015 wurde das erste Mal über die Maximalbeträge der Gesamtvergütungen an den Verwaltungsrat und die abgestimmt. 77

Verwaltungsrat Die Vergütung an den Verwaltungsrat wird gemäss den Statuten prospektiv für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung genehmigt. Die nachfolgende Tabelle vergleicht die von der Generalversammlung beschlossenen Maximalbeträge der Vergütungen an den Verwaltungsrat mit den im Jahr 2015 effektiv ausgerichteten Beträgen. in CHF 2015 2016 Genehmigte Gesamtvergütung für den Verwaltungsrat bis GV 2016 551 000 Ausgerichtete Vergütung an den Verwaltungsrat in 2015 533 824 Die Differenz ist auf eine geringfügige Erhöhung der VR-Vergütungen und eine zeitliche Verschiebung zurückzuführen (vgl. Grafik unten). Verwaltungsrat 1.1.2015 1.1.2016 1.1.2017 1.1.2018 GV 2015 GV 2016 GV 2017 Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Konsultativabstimmung Generalversammlung Maximaler Betrag der Gesamtvergütung des Verwaltungsrats bis zur GV 2017 Beschluss Beschluss Maximaler Betrag der Gesamtvergütung der für das Geschäftsjahr 2017 Die Gesamtvergütung an die wurde an der Generalversammlung vom 6. Mai 2015 für das Geschäftsjahr 2016 genehmigt (CHF 4 350 000), weshalb ein Vergleich zwischen genehmigter und ausgerichteter Vergütung erst im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2016 erfolgen wird. 8. Beteiligungen Informationen zu gehaltenen Aktien von Verwaltungsrats- und smitgliedern können der Finanziellen Berichterstattung der Vetropack Holding AG auf Seite 61 entnommen werden. 78

An die Generalversammlung der Vetropack Holding AG, Saint-Prex Zürich, 16. März 2016 Bericht der Revisionsstelle über die Prüfung des Vergütungsberichts Wir haben den Vergütungsbericht der Vetropack Holding AG für das am 31. Dezember 2015 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Die Prüfung beschränkte sich dabei auf die Angaben nach Art. 14 16 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) auf den Seiten 76 bis 77 des Vergütungsberichts. Verantwortung des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat ist für die Erstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der VegüV verantwortlich. Zudem obliegt ihm die Verantwortung für die Ausgestaltung der Vergütungsgrundsätze und die Festlegung der einzelnen Vergütungen. Verantwortung des Prüfers. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zum beigefügten Vergütungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht dem Gesetz und den Art. 14 16 der VegüV entspricht. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Angaben zu den Vergütungen, Darlehen und Krediten gemäss Art. 14 16 VegüV zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Vergütungsbericht ein. Diese Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden von Vergütungselementen sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil. Nach unserer Beurteilung entspricht der Vergütungsbericht der Vetropack Holding AG für das am 31. Dezember 2015 abgeschlossene Geschäftsjahr dem Gesetz und den Art. 14 16 der VegüV. Ernst & Young AG Daniel Zaugg Zugelassener Revisionsexperte (Leitender Revisor) Gianni Trog Zugelassener Revisionsexperte 79