Preiskatalog. Herbst 2012 / Frühjahr Zertifikat. Tel.: / Fax: / Fragen Sie nach!

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Transkript:

Preiskatalog Herbst 2012 / Frühjahr 2013 Tel.: 0 90 78 / 9 12 52-0 Fax: 0 90 78 / 9 12 52-29 Herkunftsgesicherte Forstpflanzen mit Roteiche 2/0 -Zertifikat Bergahorn 1/1 Fragen Sie nach! Roterlen 1/1 Phytophtora-frei Saatbeete Nadelholz

Wir freuen uns Sie begrüßen zu dürfen. Sie finden uns an den nachfolgenden Standorten. unser Hauptbetrieb: 86690 Mertingen-Druisheim Graf-Treuberg-Str. 5 Tel.: 0 90 78 / 9 12 52-0 Fax: 0 90 78 / 9 12 52-29 info@sailer-baumschulen.de sailer-baumschulen.de unsere Zweigbetriebe: 85258 Weichs-Fränking Graf-Sprety-Straße 29 Für Abholer in Weichs-Fränking: Tel.: 0 81 36 / 91 51 Fax: 0 81 36 / 91 53 93128 Regenstauf-Grub Grub 1 Für Abholer in Regenstauf-Grub: Tel.: 0 94 02 / 78 26 73 Fax: 0 94 02 / 78 24 76 Für Ihre Forstkulturen bieten wir Ihnen aus unserer süddeutschen Produktion ein großes Sortiment an herkunftsgesicherten Forst - pflanzen von höchster Qualität an. Alle Pflanzen der gängigen Hauptbaumarten und Nebenbaumarten sind ZüF-zertifiziert lieferbar. Diese Preisliste wurde auf PEFC-zertifizierten Papier gedruckt!

Reinhold, Alfons und Hubert Sailer im Stieleichensaatbeet 1/0 Sehr geehrte Kunden, die Sailer Baumschulen GmbH produziert bereits das 3. Jahrzehnt Qualitätspflanzen für Ihren Wald. Wir können Ihnen ein umfassendes Programm an Forstpflanzen, Zubehörmaterial, Dienstleistungen und Lieferservice anbieten. Waldbesitzer in ganz Süddeutschland haben mit ihren Anregungen maßgeblich die Entwicklung unseres Betriebes und seiner Produktpalette beeinflusst. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot und laden Sie ein, sich von der Qualität unserer Pflanzen direkt vor Ort zu überzeugen. Unsere Betriebe liegen auf einer Meereshöhe von 400 bis 550 m ü. NN und zeichnen sich durch gute Bodenverhältnisse und gute klimatische Bedingungen aus. So können wir in gleichmäßiger Qualität ausgereifte, gesunde und gut bewurzelte Forstpflanzen für Sie produzieren. Wir wünschen Ihnen eine unfallfreie Waldarbeit und ein gutes Gelingen bei der Umsetzung Ihrer waldbaulichen Pläne. Hubert Sailer Geschäftsführer Reinhold Sailer Geschäftsführer 3

Unsere Leistungen Anzucht Wir legen Wert auf: Kundenorientierte Pflanzenanzucht Herkunftgesichertes Saatgut für die Anzucht der Forstpflanzen (überprüfbar im Rahmen der ZüF-Zertifizierung) Eigene Saatguternten in den zugelassenen Erntebeständen der Staats-, Kommunal- und Privatwälder Frische und kräftige, gut bewurzelte Pflanzen Qualitätsforstpflanzen von Hand sortiert Erfahrenes Personal in der Produktion Schonende Anzucht der Forstpflanzen, unterstützt durch moderne Maschinen Lieferung Unser eigener, gut ausgerüsteter Fuhrpark bietet Ihnen: Prompte Lieferung in geschlossenen LKW s Einzel- oder Sammellieferungen Aufteilung großer Partien Auf Wunsch Schützen wir die Wurzeln Ihrer Pflanzen gegen Verdunstung Ziehen wir Ihre Forstpflanzen im Rahmen eines Lohnanzuchtvertrages an Gerne übernehmen wir für Sie Aufforstungen aller Art! 4

Pflanzenbehandlung nach der Anlieferung Wir legen großen Wert auf die Frische unseres Produktes Forstpflanze. Um Ihnen beste Anwuchsergebnisse zusichern zu können, ist es wichtig, dass die Frischekette der Forstpflanzen unbedingt lükkenlos eingehalten wird. Sollten Sie die Pflanzen nicht sofort nach Anlieferung in den Boden setzen, ist es ratsam einen Einschlagplatz z. B. im Hausgarten oder auf der Pflanzfläche vorzubereiten. Gerne laden wir Ihnen unsere Pflanzen auf einen bereitgestellten Anhänger und helfen Ihnen bei der Abdekkung mit einer Plane. Bitte wässern sie die Wurzeln nie direkt im Wasser, da sonst die feine Erdschicht und deren Schutzfunktion von den Wurzeln gewaschen wird. Wir empfehlen zum Feuchthalten der Pflanzen ein Besprühen. Ein direkter Wasserstrahl wäre eher nachteilig. Bitte beachten Sie, dass für einen optimalen Anwuchserfolg entsprechende Vorbereitungen vor und nach der Anlieferung zu treffen sind. Douglasie 2/1 Verwenden Sie bitte auf der Pflanzfläche einen geeigneten Pflanzsack (bei uns erhältlich, siehe Seite 20), um die Pflanzenfrische während der Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten. Wir wünschen Ihnen beste Erfolge bei der Anlage Ihrer Pflanzflächen und liefern Ihnen tagesfrische Qualitätsforstpflanzen für gutes Gelingen Ihrer Kultur. Roteiche 2/0 5

Überprüfbare Herkünfte eine neue Dimension der Herkunftssicherheit. Von der Saatguternte über den Sämling bis zur verschulten Forstpflanze Die Herkunft von ZüF-Forstpflanzen ist über alle Stationen hinweg dokumentiert und mittels biochemisch-genetischer Analysen überprüfbar. 6

ZüF-zertifizierte Pflanzen Zur Produktion von ZüF-zertifizierten Forstpflanzen werden bei der Saatguternte Rükkstellproben entnommen und archiviert. Durch diese Proben kann der spätere Herkunftsnachweis erbracht werden. Bei uns im Hause stehen Ihnen aus diesen Anzuchten mit ZüF-Zertifikaten alle Hauptbaumarten aus den süddeutschen Herkunftsgebieten zur Verfügung. Rückstellprobe bei Douglasienernte Saatguternte im ZüF-Verfahren Probesammlung und Handlungsanweisung für ZüF-Probenahmen Bitte beachten Sie bei der Bestellung von Pflanzen im Rahmen von Fördermaßnahmen: dass bei der Verwendung von ZüF- Pflanzen derzeit höhere Fördersätze gelten dass Sie Änderungen von Baumart, Größe, Sortiment und Pflanzverband mit Ihrem Förster abklären dass für ZüF-zertifizierte Pflanzen etwas geringere Rabattsätze gelten Um Ihre Pflanzenbestellung bestmöglich bearbeiten zu können teilen Sie uns bitte Ihren Arbeits- und Kulturplan mit. 7

Fichtenproduktionskette in der Baumschule 8

9

Energiewälder In unseren eigenen Mutterquartieren produzieren wir Steckhölzer der geprüften Pappelsorten Max 1, Max 3, Max 4 und Hybride 275 entsprechend der strengen Vorgaben des Forstvermehrungsgutgesetzes. Diese Sorten zeichnen sich aus durch große Vitalität und hohe Zuwächse der Biomasse. Wir liefern nicht nur Ihre Steckhölzer in hervorragender Qualität, selbstverständlich übernehmen wir auf Wunsch auch die erforderlichen Arbeiten. Bodenvorbereitung (Pflügen, Grubbern, Fräsen, je nach Bodenbeschaffenheit) und Ausbringung der Steckhölzer auf die Fläche erfolgt durch unser erfahrenes Personal. Auch die Pflege Ihrer Energiewaldflächen übernehmen wir gerne. Energiewälder Bereits nach 8 Wochen eine stattliche Pflanze: Die Grundlage einer effizienten Biomassenutzung. Unser forstliches Personal besucht Sie auf Ihrer Fläche für eine umfassende Beratung. 10 Herr Wagner und Herr Jiranek beantworten Ihre Fragen bei der Anlage von Energiewaldflächen.

Dienstleistungen Sailer Forstarbeiten GmbH Gerne übernehmen wir Ihre Aufforstungen. Hier sorgen unsere erfahrenen und zuverlässigen Mitarbeiter für eine gewissenhafte Ausführung Ihrer Aufträge sowie für besten Anwuchs der Pflanzen. Unser Angebot für Sie umfasst: 86690 Mertingen-Druisheim Graf-Treuberg-Str. 5 Tel.: 0 90 78 /912 52-0 Fax: 0 90 78 /912 52-29 info@sailer-forstarbeiten.de sailer-forstarbeiten.de Alle gängigen Pflanzverfahren (händisch, motormanuell, maschinell) siehe Erläuterungen ab Seite 14. Die Vorbereitung der Pflanzflächen (bei Bedarf händisch, motormanuell oder maschinell) Wir entfernen Schlagabraum, Sträucher, Unkraut etc. von Ihrer Fläche vor Ausführung der Pflanzarbeiten. Pflanztrupp (einer von vielen) Unser Forstmulcher von AHWI im Einsatz 11

Das Ausmähen und Freitreten Ihrer Forstpflanzen Die Jungwuchspflege in Ihren Laub- und Nadelholzdickungen Die maschinelle Pflege bei Erstaufforstungsflächen Kulturpflege motormanuell Ausmähen zu einem hervorragenden Preisleistungsverhältnis Den Zaunbau Pfosten- oder Scherenzaun, Geflecht nach Wunsch, Pfos ten in Eiche, Fichte, Metall Z-Pfosten sowie Stahlprofile. 12

Eine selbstfahrende Ramme Pfostensetzen leicht gemacht. Bei der Herstellung straßenbegleitender Zäune, bei der Einzäunung von Gewerbeflächen spielt dieses Gerät seine Stärken aus. Wühlmausbekämpfung leicht gemacht Eine leistungsstarke Grabenfräse Wo immer Sie die kostengüns tige Anlage von Gräben benötigen, steht Ihnen unsere Grabenfräse zur Verfügung. Effektive Wühlmausbekämpfung Gerne können Sie unser Wühlmausbekämpfungsgerät ausleihen. Fragen Sie nach. Das Zubehör aller Art rund um Ihre Forstkulturen (ab Seite 18). Auf Wunsch direkte Anlieferung. Eine fachkundige Betreuung Ihrer Pflanzflächen vor und nach der Pflanzung Herstellung eines 40 cm breiten Grabens mit 1,30 m Tiefe 13

Pflanzverfahren im Überblick Buchenbühler Verfahren Wurzelschonendes Pflanzverfahren für Kleinpflanzen Bei falscher Ausführung starke Wurzelverformungen Wichtig: Nur kleine Pflanzen mit Wurzelbreite bis 11 cm verwenden Feinwurzelspitze der Tiefenwurzeln beschneiden Ausreichende Lochtiefe sicherstellen Pflanze vor Schließstich hochziehen Pflanze gut festtreten Hohlspaten Wurzelschonendes Pflanzverfahren Wenig Fehlerquellen Wichtig: Auf ausreichende Lochtiefe achten (maximale Wurzellänge plus 10 cm zum Ausrichten der Wurzel) Hohlspaten mit großem Blatt verwenden Bei Großpflanzen: Loch- statt Pfropfpflanzung (ausge - hobene Erde zerkleinern) Pflanze beim Verfüllen und Festtreten leicht hochziehen Rhodener Verfahren Sehr wurzelschonendes, vielseitiges Pflanzverfahren Intensive Einarbeitung erforderlich; alternativ Hohlspatenpflanzung Wichtig: Ausreichende Lochtiefe sicherstellen, Bei größeren Pflanzen sind mehrere Schläge notwendig Großes Pflanzloch schaffen mit weiten Hebelbewe - gungen der Haue nach vorne und hinten Pflanze vor Schließstich hochziehen Gut festtreten Bohrverfahren Pflanzverfahren für Großpflanzen Bei falscher Ausführung und/oder zu kleinen Bohrerdurchmesser sehr starke Wurzelverformungen Wichtig: Auf schweren, tonigen Böden nicht geeignet Bohrerdurchmesser mit mindestens 20 cm wählen Auf ausreichende Lochtiefe achten (maximale Wurzellänge plus 10 cm) Bohrlöcher in mehreren Schritten verfüllen, um die Wurzeln nicht zu verformen und Hohlräume zu vermeiden Pflanze beim Verfüllen und Festtreten hochziehen 14

Winkelpflanzung Nur für kleine Fichtensortimente geeignet Bei Laubbäumen und größeren Nadelbaumsortimenten entstehen zahlreiche und starke Wurzeldeformationen Wichtig: Nur kleine Pflanzen mit einer maximalen Wurzellänge von 15 cm und Wurzelbreite von 11 cm verwenden Nicht für Laubholz und Tanne geeignet In Aushnahmefällen als modifiziertes Verfahren: Mit der Haue eine Art Lochpflanzung durchführen, dabei auf eine ausreichende Lochtiefe achten Pflanze festtreten Maschinelle Pflanzung Nur für Erstaufforstungen auf landwirtschaftlichen Flächen (Acker oder Wiese) oder für Rekultivierung aufgefüllter Flächen geeignet Auch an Hängen und an skelettreichen Böden einsetzbar Rationelles Verfahren mit bes - ten Anwuchsergebnissen aufgrund jahrelanger Erfahrung Baggerbohrpflanzung Anwendung vor allem bei Großpflanzen, z.b. Nadelholz ab 80 100 cm / Laubholz ab 120 cm Auch auf völlig verwilderten Flächen einsetzbar. Es bedarf keiner Vorbereitung der Flächen. Hohe Kosten für die Beseitigung von hinderlichem Material und Strauchbewuchs entfallen. Dieses Pflanzverfahren ist eine echte Alternative zur flächigen Mulchung und ist hinsichtlich des Nährstoffhaushaltes im Boden sehr empfehlenswert. 15

Pflanzverfahren Entscheidungshilfe zur Auswahl des richtigen Pflanzverfahrens Das wichtigste Entscheidungskriterium soll die Wurzelform/Wurzellänge sein. Pflanzverfahren Wurzel- Wurzel- Ausdehnung Sprosslänge Wurzel- u. Ausschluss- Geräte/Maschinen form länge der Wurzeln u. geeignete Skelettanteil situationen Pflanzenart im Boden Buchenbühler schlanke bis etwa bis etwa 20-50 cm gering sperrige Schrägpflanzung Wurzeln 18 cm 11 cm Laubholz/ Wurzeln Sämlinge Rhodener alle Wurzel- bis etwa bis etwa bis 120 cm kann hoch Verfahren formen 28 cm 20 cm Laub/Nadelh. sein Winkelpflanzung kurze, bis max. bis etwa 30-50 cm Durchschnitt Laubholzflache 15 cm 11 cm Nadelholz sortiment, Wurzeln Pfahlwurzler Hohlspaten alle Wurzel- bis etwa bis etwa 80 120 cm darf nur stark lehmig/ formen 23 cm 17 cm Laub/Nadelh. gering sein tonige und kiesige Böden Motormanuelle alle Wurzel- bis bis etwa 120 180 cm Durchschnitt stark lehmig/ Pflanzlochbohrung formen 30 cm 30 cm Laub/Nadelh. tonige Böden; Bohrerdurchmesser < 20 cm Baggerunterstützte alle Wurzel- bis bis etwa 80 220 cm kann hoch sehr stark Pflanzlochbohrung formen 30 cm + 35 cm Laubholz/ sein lehmige/ 120 Nadelh. tonige Böden Die vorgestellten Empfehlungen basieren auf eigenen Untersuchungen und auf Ergebnissen eines Workshops der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) mit Experten aus Forschung und Praxis. Entscheidend ist: 1) die richtige Auswahl der Pflanzverfahren nach Wurzelgröße und Standort 2) wurzelgerechte Ausführung der Pflanzarbeit Als Standardpflanzverfahren hat sich bei uns die Hohlspatenpflanzung sehr gut bewährt. Quelle: Abgeändert aus LWFaktuell Nr. 23 Damit die Qualität der Pflanzung auf einem sehr hohen Niveau gehalten werden kann, sind bei uns im Hause alle Pflanztrupps mit den unterschiedlichen Pflanzgeräten ausgestattet. Unsere Arbeiter sind im Umgang mit diesen Pflanzgeräten routiniert und können so, je nach Wurzelbild der Pflanzen, in das am besten geeignete Pflanzverfahren wechseln. Zur Grundausrüstung unserer Pflanzrotten gehören ebenso Geräte die zur Vorbereitung der Pflanzflächen erforderlich sind, wie z.b. Freischneider und Motorgerät. Die frischen Forstpflanzen werden täglich auf geschlossene Transporter verladen und direkt von den Pflanztrupps angeliefert. Somit ist gewährleistet, dass immer frische Pflanzen am Pflanzort sind. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden die gesamten Pflanzen auf einmal geliefert und vor Ort gewissenhaft eingeschlagen. Sailer Forstarbeiten 16 GmbH Wir hoffen, mit diesen Informationen und Angeboten zum guten Gelingen Ihrer Kulturen beitragen zu können.

Unsere qualifizierten Förster Uwe Jiranek, Forstassessor Reiner Wagner, Dipl.-Ing. (FH) Aufgabenbereich: - Qualitätssicherung aller Dienstleistungen - Kundenbetreuung - Saatguternte Saatguternte Uwe Jiranek Reiner Wagner Zapfenpflücker Douglasienernte Kirschenernte 17

Zubehör Sailer Forstarbeiten GmbH 86690 Mertingen-Druisheim Graf-Treuberg-Str. 5 Tel.: 0 90 78 /912 52-0 Fax: 0 90 78 /912 52-29 info@sailer-forstarbeiten.de sailer-forstarbeiten.de Zaungeflecht 150/13/15 L - 2,0/1,6 mm / 50 m 46,90 $/Rolle (nicht Hasendicht) 160/20/15 L - 2,0/1,6 mm / 50 m 59,90 $/Rolle (Hasendicht) weitere Größen (z.b. Rotwildzaun) auf Anfrage 18 169/20/15 L - 2,0/1,6 mm / 50 m 62,90 $/Rolle (Hasendicht) 75 x 1,4 x 1500 mm / 50 m 52,90 $/Rolle (Hasendicht) Preise + 19% Mwst

Nägel Pfähle Schlaufen/Krampen 25/25 3,99 $/kg Schlaufen/Krampen 31/31 3,90 $/kg Senkkopfnägel, blank 60 mm 3,45 $/kg Senkkopfnägel, blank 120 mm 2,99 $/kg (Packungen zu 1,0 / 2,5 und 5,0 kg) Spanndraht, Spanner Dickverzinkter Spanndraht 2,7 mm 3,80 $/kg oder 3,0 mm (pro Rolle 25 kg) Verzinkter Spanner Gr. II/100 mm 1,80 $/ St. Stacheldraht Preis auf Anfrage Pflanzgeräte Eichenpfähle 6 x 5 x 210 Eichenpfähle 6 x 6 x 250 Fichtenpfosten 6 8 x 200 Metall Z-Pfosten 210 cm Akazienstäbe 2,5 x 2,5 x150 4,50 $/St. 4,95 $/St. 3,50 $/St. 4,95 $/ St. 0,43 $/ St. Wiedehopfhaue (mit Eschenstiel) Ersatzstiel/Esche Preise + 19% Mwst 33,00 $/ St. 7,50 $/ St. Rhodener Pflanzhaue 66,00 $/ St. (mit Hickorystiel 100 cm, Blattbreite 12 cm und Rotguss-Flansch) Ersatzstiel/Hickory (100 cm) 9,90 $/ St. 19

Pflanzgeräte Pflanzsack/Pflanzentransportsack Kunststoffsack 80 x 120 cm (aussen silber, innen schwarz) Papiersack 80 x 120 cm (innen Wachsbeschichtet) 2,30 $/ St. 2,30 $/St. Hohlspaten (mit Eschenstiel) klein, Breite 15 cm, Länge 23 cm (nur für Sämlinge bis max. 50 cm Höhe) mittel, Breite 20 cm, Länge 30 cm groß, Breite 25 cm, Länge 36 cm Ersatzstiel/Esche 39,90 $/St. 49,50 $/St. 56,40 $/St. 8,50 $/ St. Verbiss- und Fegeschutz Vario-Pflanzhaue Ersatzstiel/Esche 20 85,00 $/ St. 7,50 $/ St. Mulchplatte aus Recyclingmaterial Epsom gegen Winterverbiss (Sprühdose) Flügol gegen Sommer- und Winterverbiss (spritz- und streichfähig) Lac Balsam (künstliche Rinde zur Baumpflege) Fegol rot (Streichmittel gg. Fegeschäden) Wöbra (Schälschutz gegen Biber und Rotwild)) Pollux Giftköder (gegen Feldmäuse) Ratron Giftlinsen Ratron Pellets F Ratron Feldmausköder Ratron Schermaussticks ø 40 cm 500 ml 5 kg 1 kg 5 kg, 10 kg 10 kg 1 kg, 25 kg 0,5 kg, 2,5 kg, 8 kg 12,5 kg 5 kg, 25 kg 2,5 kg/250 St. Sollte ein von Ihnen gesuchtes Produkt nicht in unserem Katalog zu finden sein, fragen Sie nach. Preise auf Anfrage. Preise + 19% Mwst

Verbiss- und Fegeschutz (VBS 99, Pflanzenstärkungsmittel) VBS 99 1 l 12,50 $/Gebinde Sprüher 3,10 $/ Stück VBS 99 5 l 57,00 $/ Gebinde Sprüher 13,80 $/ Stück VBS 99 10 l 103,00 $/ Gebinde Schafwolle ca. 1 l 1,30 $/ Gebinde Terminalschutz (Kunststoff) erhältlich in Schwarz und Blau 0,12 $/ Stück Wildschutzspiralen 75 cm 0,36 $/ St. 90 cm 0,43 $/St. 120 cm 0,57 $/St. FSB-Fegeklemme 500/1000/2000/3000 Stück 0,12 $/ St. Preise + 19% Mwst 21

Fegeschutz Igelbaum aus Stahl 1 m hoch ab 500 St. 0,69 $/St. Wuchshülle Micro Vent 120 cm hoch 1,35 $/St. Akazienstab 2,5 x 2,5 x 150 cm 0,43 $/St. 22 Preise + 19% Mwst

Fegeschutz Wuchshülle Tubex Ventex, 120 cm hoch Akazienstab, 2,5 x 2,5 x 150 cm 1,49 $/ St. 0,43 $/St. Recyclingkarton- Mulchplatten, verschiedene Größen. Preis auf Anfrage Kunststoffschutzgitter auf Rollen, 100 m Ø 300 mm 149, $/Rolle Ø 200 mm 120, $/Rolle Tonkinstäbe/ Bambusstäbe Länge Ø 120 125 10 12 120 125 12 14 120 125 15 17 145 155 12 14 Preis auf Anfrage Preise + 19% Mwst 23

Laubbäume Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Acer campestre Feldahorn 1/0 15 30 27,10 1/0 30 50 33,80 1/0 50 80 42,20 1/1 30 50 107,00 1/1 (1/2) 50 80 130,00 1/2 80 120 154,00 l. Hei. 1 x v 80 100 203,00 l. Hei. 1 x v 100 125 254,00 Acer platanoides Spitzahorn 1/0 15 30 39,20 314, 1/0 30 50 46,60 373, 1/0 50 80 65,00 520, 1/1 30 50 98,50 790, 1/1 (1/2) 50 80 122,00 980, 1/1 (1/2) 80 120 154,00 1240, 1/1 (1/2) 120 150 192,00 1540, 1/2 (1/2) 150 180 214,00 1720, 1/2 180 220 251,00 2010, l. Hei. 1 x v 100 150 286,00 l. Hei. 1 x v 150 200 335,00 Acer pseudoplatanus Bergahorn Aesculus hippocastanum Rosskastanie 1/0 15 30 58,00 1/0 30 50 73,00 1/2 30 50 146,00 1/2 50 80 177,00 1/2 80 120 208,00 anerkannte Herkünfte anerkannte Herkünfte 1/0 15 30 39,20 314, 1/0 30 50 46,60 373, 1/0 50 80 65,00 520, 1/1 30 50 98,50 790, 1/1 (1/2) 50 80 122,00 980, 1/1 (1/2) 80 120 154,00 1240, 1/1 (1/2) 120 150 192,00 1540, 1/2 150 180 214,00 1720, 1/2 180 220 251,00 2010, l. Hei. 1 x v 100 150 286,00 l. Hei. 1 x v 150 200 335,00 Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Alnus glutinosa Roterle/Schwarzerle anerkannte Herkünfte 1/0 15 30 31,40 251, 1/0 30 50 41,20 329, 1/0 50 80 56,50 452, 1/1 30 50 79,00 635, 1/1 (1/2) 50 80 96,00 770, 1/1 (1/2) 80 120 116,00 930, 1/1 (1/2) 120 150 158,00 1270, 1/1 (1/2) 150 180 187,00 1500, 1/2 180 220 208,00 1670, Alnus incana Grauerle 1/0 15 30 31,40 251, 1/0 30 50 41,20 329, 1/0 50 80 56,50 452, 1/1 30 50 79,00 635, 1/1 (1/2) 50 80 96,00 770, 1/1 (1/2) 80 120 116,00 930, 1/1 (1/2) 120 150 158,00 1270, 1/1 (1/2) 150 180 187,00 1500, 1/2 180 220 208,00 1670, Alnus viridis Grünerle 2/0 # 30 50 71,00 2/0 # 50 80 83,50 1/2 50 80 226,00 1/2 80 120 265,00 Betula pubescens und pendula Moor- und Sandbirke anerkannte Herkünfte anerkannte Herkünfte 1/0 15 30 31,40 251, 1/0 30 50 41,20 329, 1/1 30 50 79,00 635, 1/1 (1/2) 50 80 96,00 770, 1/1 (1/2) 80 120 116,00 930, 1/1 (1/2) 120 150 158,00 1270, 1/2 150 180 187,00 1500, Herkunftsgesicherte Forstpflanzen mit -Zertifikat Fragen Sie nach! 24 Preise + 7% Mwst

L Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Carpinus betulus Hainbuche (Weißbuche) 1/0 15 30 35,50 284, 2/0 # 30 50 73,00 585, 2/0 # 50 80 96,00 770, 2/0 # 80 120 122,00 980, 1/1 30 50 110,00 880, 1/1 (1/2) 50 80 142,00 1140, 1/1 (1/2) 80 120 172,00 1380, 1/2 120 150 208,00 1670, 1/2 150 180 251,00 2010, l. Hei. 1 x v 60 80 192,00 1660, l. Hei. 1 x v 80 100 214,00 1830, l. Hei. 1 x v 100 125 265,00 2280, Castanea sativa Esskastanie anerkannte Herkünfte anerkannte Herkünfte 1/0 15 30 79,00 635, 1/0 30 50 98,50 790, 1/2 30 50 158,00 1270, 1/2 50 80 192,00 1540, 1/3 80 120 272,00 2180, 1/2 120 150 302,00 2420, Fagus sylvatica Rotbuche anerkannte Herkünfte 1/0 15 30 40,20 321, 1/0 30 50 59,50 476, 2/0 # 30 50 81,00 650, 2/0 # 50 80 113,00 905, 2/0 # 80 120 142,00 1140, 1/2 (1/1) 30 50 113,00 905, 1/2 (1/1) 50 80 142,00 1140, 1/2 80 120 172,00 1380, 1/2 (1/3) 120 150 232,00 1860, l. Hei. 1 x v 80 100 302,00 2590, l. Hei. 1 x v 100 125 355,00 3000, Großpfl. aus weitem Verschulverband 130 150 355,00 3000, Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Fraxinus excelsior Esche anerkannte Herkünfte 1/0 15 30 35,50 284, 1/0 30 50 39,20 314, 1/1 30 50 107,00 860, 1/1 (1/2) 50 80 142,00 1140, 1/1 (1/2) 80 120 172,00 1380, 1/2 120 150 226,00 1810, 1/2 150 180 258,00 2070, 1/2 180 220 279,00 2240, l. Hei. 1 x v 100 150 286,00 l. Hei. 1 x v 150 200 335,00 Juglans nigra Schwarznuss 1/0 15 30 107,00 1/0 30 50 134,00 1/0 50 80 167,00 1/2 (1/1) 30 50 238,00 1/2 50 80 286,00 1/2 80 120 344,00 Juglans regia Walnuss 1/0 15 30 107,00 1/2 (1/1) 30 50 238,00 1/2 50 80 286,00 1/2 80 120 344,00 Liquidambar styraciflua Amberbaum 1/1 m. Tb. 15 30 344,00 1/2 m. Tb. 30 50 420,00 m. B. 60 80 1630,00 m. B. 80 100 1970,00 Malus sylvestris (communis) Wildapfel/Holzapfel 1/0 15 30 36,40 1/0 30 50 45,40 1/1 30 50 107,00 1/1 (1/2) 50 80 130,00 1/2 80 120 154,00 l. Str. 2Tr. 70 90 254,00 Populus spp. Nutzholzpappeln 0/1 80 120 291,00 0/1 125 150 322,00 0/2 150 200 433,00 Preise + 7% Mwst 25

Laubbäume Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Populus tremula Zitterpappel, Aspe 1/0 15 30 58,00 1/0 30 50 73,00 1/0 50 80 91,00 1/1 30 50 142,00 1/1 50 80 167,00 1/1 80 120 202,00 l. Hei. 1 x v 80 100 350,00 l. Hei. 1 x v 100 150 406,00 l. Hei. 1 x v 150 200 471,00 Pappelsteckhölzer Klone Max1, Max3, Max4, Hybrid 275 unbew. Sth. Preis auf Anfrage 1 J. bew. Sth. 0/1 Preis auf Anfrage Prunus avium Wildkirsche Kontrollzeichenherkunft oder Plantagensaatgut 1/0 15 30 55,00 440, 1/0 30 50 69,00 555, 1/0 50 80 93,50 750, 1/0 80 120 116,00 930, 1/1 50 80 150,00 1200, 1/1 80 120 187,00 1500, 1/1 (1/2) 120 150 232,00 1860, 1/1 (1/2) 150 180 265,00 2120, Prunus padus Traubenkirsche 1/0 30 50 37,30 1/0 50 80 46,60 1/1 30 50 107,00 1/1 50 80 130,00 1/1 80 120 154,00 v. Str. 3 Tr. 60 100 297,00 Pyrus communis Wildbirne 1/0 15 30 40,20 1/0 30 50 50,50 1/1 30 50 116,00 1/1 50 80 142,00 1/1 (1/2) 80 120 167,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 309,00 anerkannte Herkünfte Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Quercus petraea Traubeneiche 1/0 15 30 55,00 440, 1/0 30 50 75,00 600, 2/0 # 15 30 79,00 635, 2/0 # 30 50 119,00 955, 2/0 # 50 80 146,00 1170, 2/0 # 80 120 177,00 1420, 1/1 (1/2) 30 50 146,00 1170, 1/1 (1/2) 50 80 177,00 1420, 1/2 (1/3) 80 120 208,00 1670, 1/2 (1/3) 120 150 258,00 2070, l. Hei. 1 x v 80 100 405,00 3480, l. Hei. 1 x v 100 150 480,00 4030, Quercus robur Stieleiche, Deutsche Eiche anerkannte Herkünfte 1/0 15 30 45,40 364, 1/0 30 50 67,00 540, 2/0 # 30 50 98,50 790, 2/0 # 50 80 126,00 1010, 2/0 # 80 120 158,00 1270, 1/1 (1/2) 30 50 126,00 1010, 1/1 (1/2) 50 80 158,00 1270, 1/2 (1/3) 80 120 197,00 1580, 1/2 (1/3) 120 150 251,00 2010, l. Hei. 1 x v 80 100 405,00 3480, l. Hei. 1 x v 100 150 480,00 4030, Quercus rubra (borealis) Roteiche anerkannte Herkünfte anerkannte Herkünfte 1/0 15 30 45,40 364, 1/0 30 50 67,00 540, 2/0 # 30 50 98,50 790, 2/0 # 50 80 126,00 1010, 2/0 # 80 120 158,00 1270, 1/1 (1/2) 30 50 126,00 1010, 1/1 (1/2) 50 80 158,00 1270, 1/2 (1/3) 80 120 197,00 1580, 1/2 (1/3) 120 150 251,00 2010, l. Hei. 1 x v 80 100 405,00 3480, l. Hei. 1 x v 100 150 480,00 4030, Zu einem Besuch auf unseren Baumschulen sind Sie jederzeit herzlich eingeladen! Vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns! 26 Preise + 7% Mwst

L Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Robinia pseudoacacia Akazie, Robinie 1/0 15 30 35,50 2847, 1/0 30 50 43,30 346, 1/0 50 80 53,50 428, 1/1 50 80 119,00 955, 1/1 80 120 162,00 1300, 1/1 120 150 187,00 150, 1/1 150 180 208,00 1670, Salix alba Baumweide 0/1 50 80 101,00 0/1 80 120 122,00 0/1 120 150 146,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 189,00 v. Str. 4 Tr. 60 100 220,00 Sorbus aria Mehlbeere 1/0 15 30 52,00 1/2 30 50 142,00 1/2 50 80 167,00 1/2 80 120 202,00 l. Hei. 1 x v 80 100 350,00 l. Hei. 1 x v 100 150 406,00 Sorbus aucuparia Eberesche anerkannte Herkünfte 1/0 15 30 31,40 251, 1/0 30 50 39,20 314, 1/0 50 80 48,90 392, 1/1 50 80 138,00 1110, 1/1 80 120 162,00 1300, 1/2 120 150 197,00 1580, l. Hei. 1 x v 100 150 318,00 2720, l. Hei. 1 x v 150 200 375,00 3150, Sorbus domestica Speierling 1/0 15 30 96,00 1/0 30 50 119,00 1/1 30 50 355,00 1/1 50 80 435,00 1/2 80 120 510,00 1/2 m. Tb. 30 50 555,00 1/2 m. Tb. 50 80 660,00 Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Sorbus intermedia (scandica) Nordische Vogelbeere 1/0 15 30 52,00 1/2 30 50 142,00 1/2 50 80 167,00 1/3 80 120 202,00 Sorbus torminalis Elsbeere 1/0 15 30 96,00 1/0 30 50 119,00 1/2 30 50 355,00 1/2 50 80 435,00 1/2 80 120 510,00 1/2 m. Tb. 30 50 555,00 1/2 m. Tb. 50 80 660,00 Tilia cordata (parvifolia) Winterlinde 1/0 15 30 65,00 520, 1/0 30 50 83,50 670, 2/0 # 30 50 101.00 810, 2/0 # 50 80 126,00 1010, 1/1 (1/2) 30 50 126,00 1010, 1/1 (1/2) 50 80 158,00 1270, 1/1 (1/2) 80 120 197,00 1580, 1/2 (1/3) 120 150 244,00 1960, l. Hei. 1 x v 80 100 302,00 2590, l. Hei. 1 x v 100 150 355,00 3000, Herkunftsgesicherte Forstpflanzen mit Fragen Sie nach! -Zertifikat anerkannte Herkünfte Preise + 7% Mwst 27

Laubbäume Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Tilia platyphllos (grandifolia) Sommerlinde anerkannte Herkünfte 1/0 15 30 65,00 520, 1/0 30 50 83,50 670, 2/0 # 30 50 101,00 810, 2/0 # 50 80 126,00 1010, 1/1 (1/2) 30 50 126,00 1010, 1/1 (1/2) 50 80 158,00 1270, 1/1 (1/2) 80 120 197,00 1580, 1/2 (1/3) 120 150 244,00 1960, l. Hei. 1 x V 80 100 302,00 2590, l. Hei. 1 x V 100 150 355,00 3000, Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Ulmus glabra (montana) Bergulme 1/0 15 30 38,20 306, 1/1 30 50 113,00 905, 1/1 (1/2) 50 80 138,00 1110, 1/2 80 120 162,00 1300, 1/2 120 150 197,00 1580, 1/2 150 180 232,00 1860, l. Hei 1 x V 80 100 244,00 l. Hei. 1 x V 100 150 286,00 Ulmus carpinifolia (campestre) Feldulme 1/0 15 30 38,20 306, 1/0 30 50 47,70 382, 1/1 30 50 113,00 905, 1/1 (1/2) 50 80 138,00 1110, 1/2 80 120 162,00 1300, 1/2 120 150 197,00 1580, 1/2 150 180 232,00 1860, l. Hei. 1 x V 80 100 244,00 l. Hei. 1 x V 100 150 286,00 Ulmus laevis Flatterulme 1/0 15 30 38,20 306, 1/1 30 50 113,00 905, 1/1 (1/2) 50 80 138,00 1110, 1/2 80 120 162,00 1300, 1/2 120 150 197,00 1580, 1/2 150 180 232,00 1860, l. Hei 1 x V 80 100 244,00 l. Hei. 1 x V 100 150 286,00 Preise für weitere Großpflanzen aller Arten aus weiterem Verschulverband sowie weitere Forstpflanzen mit Topfballen im Biocontainer auf Anfrage. 28 Seit Herbst 2010 können wir aus eigener Saatguternte Flatterulme anbieten. Der Erntebestand aus dem Donau auwald zeigt hervorragende Schaftformen und eine gute Wüchsigkeit. Die Flatterulme ist von Ulmensplintkäfer nicht betroffen. Als eine von mehreren möglichen Alternativen zur Esche findet die Flatterulme wieder größere Beachtung. Preise + 7% Mwst

Sträucher Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Cornus alba Weißer Hartriegel 1/0 15 30 27,10 1/0 30 50 33,80 1/1 (1/2) 30 50 107,00 1/1 (1/2) 50 80 130,00 1/1 (1/2) 80 120 154,00 l. Str. 3 Tr. 70 90 189,00 v. Str. 4 Tr. 60 100 269,00 Cornus mas Kornelkirsche 1/0 15 30 44,30 1/0 30 50 56,50 1/1 (1/2) 30 50 142,00 1/2 50 80 167,00 l. Str. 2 Tr. 40 70 309,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 341,00 v. Str. 3 Tr. 60 100 495,00 v. Str. 3 Tr. 100 150 695,00 Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Crataegus monogyna und oxcantha Weißdorn 1/0 30 50 45,40 1/1 30 50 107,00 1/1 50 80 130,00 1/2 80 120 154,00 l. Str. 2 Tr. 40 70 230,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 254,00 v. Str. 3 Tr. 60 100 365,00 Euonymus europaeus Pfaffenhütchen 1/0 15 30 29,90 1/0 30 50 37,30 1/1 30 50 107,00 1/2 (1/1) 50 80 130,00 1/2 80 120 154,00 l. Str. 2 Tr. 40 70 230,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 254,00 v. Str. 3 Tr. 60 100 365,00 Cornus sanguinea Roter Hartriegel 1/0 15 30 27,10 1/0 30 50 33,80 1/1 30 50 107,00 1/1 (1/2) 50 80 130,00 1/2 80 120 154,00 l. Str. 3 Tr. 40 70 171,00 l. Str. 3 Tr. 70 90 189,00 v. Str. 4 Tr. 60 100 269,00 Corylus avellana Haselnuss 1/0 15 30 40,20 1/0 30 50 50,50 1/0 50 80 65,00 1/1 30 50 107,00 1/1 (1/2) 50 80 130,00 1/2 80 120 154,00 l.str. 2 Tr. 40 70 208,00 l.str. 2 Tr. 70 90 230,00 Crataegus coccinea und prunifolia Scharlach und Pflaumendorn 1/0 15 30 52,00 1/0 30 50 65,00 1/1 30 50 126,00 1/2 50 80 154,00 1/2 80 120 182,00 l. Str. 2 Tr. 40 70 280,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 309,00 v. Str. 3 Tr. 60 100 440,00 Hippophae rhamnoides Sanddorn 1/0 15 30 29,90 1/0 30 50 37,30 1/1 30 50 126,00 1/1 50 80 154,00 1/2 80 120 182,00 l. Str. 2 Tr. 40 70 208,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 230,00 Ligustrum vulgare atrovirens Liguster, frosthart Ligustrum ovalifolium 0/1 15 30 98,50 0/1 30 50 116,00 l. Str. 3 Tr. 30 50 124,00 l. Str. 3 Tr. 50 80 151,00 l. Str. 5 Tr. 50 80 184,00 v. Str. 6 Tr. 60 100 305,00 Ligustrum vulgare Liguster 0/1 15 30 81,00 0/1 30 50 98,50 l. Str. 3 Tr. 30 50 112,00 l. Str. 3 Tr. 50 80 137,00 l. Str. 5 Tr. 50 80 167,00 v. Str. 6 Tr. 60 100 276,00 Preise + 7% Mwst 29

Sträucher Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Lonicera xylosteum gem. Heckenkirsche 1/0 15 30 27,10 1/0 30 50 33,80 1/2 30 50 107,00 1/1 50 80 130,00 1/2 80 120 154,00 l. Str. 3 Tr. 40 70 171,00 l. Str. 3 Tr. 70 90 189,00 Mahonia aquifolium Mahonie 1/1 (1/2) 15 30 104,00 1/2 30 50 126,00 l. Str. 2 Tr. 25 40 208,00 l. Str. 2 Tr. 40 70 230,00 Prunus spinosa Schlehe 1/0 15 30 29,90 1 0 30 50 37,30 1/0 50 80 46,60 1/1 30 50 107,00 1/1 50 80 130,00 1/1 80 120 154,00 l. Str. 2 Tr. 40 70 189,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 208,00 v. Str. 3 Tr. 60 100 297,00 Weitere Sorten und Größen auf Anfrage! 30 Herkunftsgesicherte Forstpflanzen mit Fragen Sie nach! -Zertifikat Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Rhamnus catharticus Kreuzdorn 1/0 15 30 36,40 1/0 30 50 45,40 1/1 30 50 116,00 1/2 50 80 142,00 1/2 80 120 167,00 l. Str. 2 Tr. 40 70 208,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 230,00 Rhamnus frangula Faulbaum 1/0 15 30 29,90 1/0 30 50 37,30 1/1 30 50 107,00 1/2 50 80 130,00 1/2 80 120 154,00 l. Str. 2 Tr. 40 70 189,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 208,00 Rosa canina Hundsrose Rosa multiflora Wildrose Rosa rubiginosa Wildrose 1/0 15 30 33,00 1/0 30 50 41,20 1/1 30 50 107,00 1/1 50 80 130,00 l. Str. 2 Tr. 40 70 155,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 171,00 v. Str. 3 Tr. 60 100 244,00 Rosa pimpinellifolia (spinosissima) Bibernellrose 1/0 15 30 33,00 1/0 30 50 41,20 1/1 30 50 116,00 1/1 50 80 142,00 l. Str. 2 Tr. 40 70 171,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 189,00 v. Str. 3 Tr. 60 100 345,00 Rosa rugosa (regeliana) Apfelrose 1/0 15 30 33,00 1/0 30 50 41,20 1/1 30 50 107,00 1/1 50 80 130,00 l. Str. 2 Tr. 40 70 171,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 189,00 v. Str. 3 Tr. 60 100 345,00 Preise + 7% Mwst

L Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Rosa rugosa alba Apfelrose weiß 1/0 15 30 36,40 1/0 30 50 45,40 1/1 30 50 116,00 1/1 50 80 142,00 l. Str. 2 Tr. 40 70 189,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 208,00 v. Str. 3 Tr. 60 100 385,00 Salix aurita Öhrchenweide Salix caprea Salweide Salix cinerea Aschweide 1/0 50 80 91,00 730, 0/1, 1/1 30 50 107,00 860, 0/1, 1/1 50 80 130,00 1040, 0/1, 1/1 80 120 154,00 1240, l. Str. 2 Tr. 40 70 171,00 1540, l. Str. 2 Tr. 70 90 189,00 1700, v. Str. 4 Tr. 60 100 269,00 Salix incana (elaeagnos) Grauweide 0/1 50 80 130,00 0/1 80 120 154,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 189,00 v. Str. 3 Tr. 60 100 269,00 Salix purpurea Purpurweide 0/1 30 50 83,50 0/1 50 80 101,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 189,00 v. Str. 5 Tr. 60 100 345,00 Salix repens argentea Moorweide 0/1 30 50 107,00 0/1 50 80 130,00 l. Str. 3 Tr. 40 70 171,00 v. Str. 5 Tr. 60 100 345,00 Salix smithiana Küblerweide Salix triandra Mandelweide Salix viminalis Korbweide, Hanfweide 0/1 50 80 101,00 0/1 80 120 122,00 0/1 120 150 146,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 189,00 v. Str. 4 Tr. 60 100 220,00 Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Sambucus nigra Schwarzer Holunder 1/0 15 30 29,90 1/0 30 50 37,30 1/0 50 80 46,60 1/1 30 50 116,00 1/1 50 80 142,00 1/1 80 120 167,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 254,00 v. Str. 3 Tr. 60 100 365,00 Sambucus racemosa Roter Holunder 1/0 15 30 36,40 1/0 30 50 45,40 1/0 50 80 58,00 1/1 30 50 126,00 1/1 50 80 154,00 1/1 80 120 182,00 v. Str. 2 Tr. 60 100 395,00 v. Str. 3 Tr. 100 150 570,00 Symphoricarpus chenaultii Schneebeere 0/1, 1/1 30 50 116,00 1/2 50 80 142,00 l. Str. 3 Tr. 40 70 189,00 l. Str. 3 Tr. 70 90 208,00 v. Str. 4 Tr. 60 100 385,00 Syringa vulgaris gemeiner Flieder 2/0 15 30 47,70 2/0 30 50 61,00 1/2 30 50 126,00 1/2 50 80 154,00 l. Str. 2 Tr. 40 70 230,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 254,00 v. Str. 3 Tr. 40 60 297,00 v. Str. 3 Tr. 60 100 365,00 Viburnum lantana wolliger Schneeball Viburnum opulus gemeiner Schneeball 2/0 # 15 30 65,00 2/0 # 30 50 81,00 1/2 (1/1) 30 50 126,00 1/2 (1/1) 50 80 154,00 1/2 80 120 182,00 l. Str. 2 Tr. 40 70 208,00 l. Str. 2 Tr. 70 90 230,00 v. Str. 4 Tr. 60 100 325,00 Preise + 7% Mwst 31

Nadelbäume Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Abies alba (pectinata) Weißtanne 2/0 35,50 284, 2/1 75,00 600, 2/1 (2/2) 15 30 101,00 810, 2/2 (2/3) 20 40 119,00 955, 2/2 (2/3) 25 50 142,00 1140, 2/2 (2/3) 30 60 162,00 1300, 2/1 m. Tb. 302,00 2/2 m. Tb. 385,00 Abies concolor Amerik. Silbertanne anerkannte Herkünfte 2/0 # 55,00 440, 2/1 110,00 880, 2/2 150,00 1200, 2/1 m. Tb. 450,00 2/2 m. Tb. 570,00 Abies grandis Große Küstentanne anerkannte Herkünfte 1/0 25,10 201, 2/0 # 52,00 416, 2/1 96,00 770, 2/2 138,00 1110, 2/1 m. Tb. 302,00 2/2 m. Tb. 385,00 Abies koreana Koreatanne 2/0 # 52,00 2/1 104,00 2/2 142,00 Abies nobilis (procera) Pazifische Edeltanne 2/0 # 55,00 440, 2/1 110,00 880, 2/2 150,00 1200, Chamaecyparis lawsoniana Scheinzypresse in Sorten 1/1 m. Tb. 15 20 286,00 1/2 m. Tb. 20 30 365,00 m. B. 30 40 1065,00 Cryptomeria japonica Sicheltanne 1/1 m. Tb. 355,00 m. B. 40 60 2250,00 m. B. 3 x v 60 80 3450,00 Gingko biloba Fächerblattbaum 1/1 m. Tb. 15 30 355,00 1/2 m. Tb. 30 50 450,00 m. B. 60 80 1720,00 m. B. 80 100 2640,00 Juniperus communis Säulenwacholder 1/2 m. Tb. 365,00 m. B. 30 40 1035,00 m. B. 40 60 1315,00 m. B. 60 80 2030,00 Larix decidua (europaea) Europäische Lärche anerkannte Herkünfte 1/0 10 20 28,40 227, 1/0 15 30 31,40 251, 1/1 25 50 73,00 585, 1/1 30 60 79,00 635, 1/1 (1/2) 50 80 98,50 790, 1/2 80 120 110,00 880, 1/2 120 150 138,00 1110, Abies nordmanniana Nordmannstanne 2/0 # 48,90 392, 2/1 101,00 810, 2/2 138,00 1110, 2/3 187,00 1500, Weitere Herkünfte und Genaue Herkunftsbeschreibung auf Anfrage Herkunft Ambrolauri Herkunftsgesicherte Forstpflanzen mit Fragen Sie nach! -Zertifikat 32 Preise + 7% Mwst

L Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Larix kaempferi (leptolepis) Japanische Lärche 1/0 10 20 28,40 227, 1/0 15 30 31,40 251, 1/1 25 50 73,00 585, 1/1 30 60 79,00 635, 1/1 (1/2) 50 80 98,50 790, 1/2 80 120 110,00 880, 1/2 120 150 138,00 1110, Metasequoia glyptos torbides Urweltmammutbaum, chin. Rotholz 1/1 m. Tb. 15 30 510,00 1/2 m. Tb. 30 50 620,00 Picea abies (excelsa) Fichte, Rotfichte anerkannte Herkünfte anerkannte Herkünfte 2/0 10 20 11,70 93, 2/1 20 40 42,20 338, 2/1 25 50 47,70 382, 2/2 20 40 53,50 428, 2/2 25 50 56,50 452, 2/2 30 60 67,00 540, 2/2 40 70 77,00 620, 2/2 (2/3) 50 80 96,00 770, 2/2 (2/3) 70 90 113,00 905, 2/2 (2/3) 80 100 138,00 1110, 2/1 m. Tb. 272,00 2180, Aufschlag für Hochlagenherkünfte 15% Picea omorika Serbische Fichte 2/0 # 25,80 206, 2/1 15 30 63,00 505, 2/1 (2/2) 20 40 75,00 600, 2/2 25 50 96,00 770, 2/2 30 60 130,00 1040, 2/2 40 70 138,00 1110, 2/1 m. Tb. 318,00 m. B. 40 60 1225,00 m. B. 60 80 1690,00 Picea pungens Stechfichte 2xv o. B. 20 30 309,00 2xv o. B. 30 40 371,00 2xv m. B. 40 60 1970,00 2xv m. B. 60 80 2940,00 Picea pungens Glauca Blaufichte 2/0 7 15 18,20 146, 2/1 15 30 56,50 452, 2/2 20 40 71,00 570, 2/2 25 50 79,00 635, 2/1 m. Tb. 12 25 302,00 m. B. 40 60 1970,00 Picea sitchensis (sitkaensis) Sitkafichte Pinus mugo Bergkiefer, Latsche 2/0 # 27,10 2/1 8 12 61,00 2/2 12 20 83,50 2/1 m. Tb. 272,00 2/2 m. Tb. 344,00 Pinus mugo mughus Kriechkiefer 2/0 # 27,10 2/1 8 12 61,00 2/2 12 20 83,50 2/1 m. Tb. 272,00 2/2 m. Tb. 344,00 Pinus nigra austriaca, Pinus nigra corsicana Schwarzkiefer und Kors. Kiefer anerkannte Herkünfte 2/0 10 20 15,70 126, 2/1 25 50 65,00 520, 2/2 30 60 73,00 585, 2/2 40 70 91,00 730, anerkannte Herkünfte 1/0 14,60 117, 2/0 # 27,10 216, 1/1 42,20 338, 1/2 63,00 505, 1/1 m. Tb. 265,00 2/1 m. Tb. 335,00 Preise + 7% Mwst 33

Nadelbäume Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Pinus ponderosa Gelbkiefer 2/0 # 58,00 1/2 20 30 146,00 1/2 m. Tb. 318,00 Pinus strobus Weymouthskiefer 2/0 # 31,40 2/1 61,00 2/2 83,50 1/2 m. Tb. 286,00 Pinus sylvestris Kiefer (Forche) 1/0 14,60 117, 2/0 # 27,10 216, 1/1 42,20 338, 1/2 63,00 505, 1/1 m. Tb. 258,00 1/2 m. Tb. 318,00 Pseudotsuga menziesii viridis Grüne Douglasie anerkannte Herkünfte 1/0 32,20 257, 2/0 # 15 30 46,60 373, 2/0 # 20 40 56,50 452, 2/1 20 40 98,50 790, 2/1 25 50 116,00 930, 2/1 30 60 126,00 1010, 1/2 (2/2) 30 60 126,00 1010, 1/2 (2/2) 40 70 138,00 1110, 1/2 (2/2) 50 80 150,00 1200, 1/2 (2/2) 80 100 172,00 1380, mit Topfballen 1/1 20 40 258, 2070, 1/2 25 50 286, 2290, 1/2 30 60 310, 2480, Sequoiadendron giganteum Riesenmammutbaum, amerik. Rotholz 1/1 m. Tb. 15 30 510,00 1/2 m. Tb. 30 50 620,00 anerkannte Herkünfte anerkannte Herkünfte Alter/ Höhe 100 1000 Qualität (cm) Stück Stück $ $ Taxus baccata Eibe 2/0 # 52,00 2/1 8 12 110,00 2/2 12 18 150,00 2/2 18 24 208,00 2/1 m. Tb. 8 12 318,00 2/2 m. Tb. 12 18 395,00 2 xv o.b. 30 40 675,00 m. B. 40 50 1475,00 Thuja occidentalis Lebensbaum 2/0 # 19,20 2/1 15 30 50,50 2/2 25 50 79,00 2/2 30 60 91,00 2xv 60 80 301,00 2xv 80 100 360,00 ab1st. ab10st. 3xv mb/co 40 60 10,80 9,55 3xv mb/co 60 80 14,15 12,50 3xv mb/co 80 100 17,50 15,40 3xv mb/co 100 125 26,20 23,10 3xv mb/co 125 150 46,80 41,40 Thuja occidentalis Smaragd Smaragd-Lebensbaum ab1st. ab10st. 3xv mb/co 30 40 10,50 9,25 3xv mb/co 40 60 14,15 12,50 3xv mb/co 60 80 18,50 16,30 3xv mb/co 80 100 23,60 20,80 3xv mb/co 100 125 41,10 36,30 3xv mb/co 125 150 60,50 53,50 Thuja plicata Riesenlebensbaum 2/0 19,20 2/1 15 30 50,50 2/2 20 35 61,00 Tsuga heterophylla westamerik. Hemlockstanne 2/0 # 58,00 2/1 12 20 122,00 2/2 20 30 167,00 2/1 m. Tb. 12 20 355,00 2/2 m. Tb. 20 30 420,00 34 Preise + 7% Mwst

Obstbäume/ Beerenobst Alter/ 1 Qualität Stück $ Äpfel Hochstämme, 7 8 cm StU. 39,00 Halbstämme, 6 7 cm StU. 25,00 Buschstämme, 3 4jährig 21,00 Birnen Hochstämme, 7 8 cm StU. 39,00 Halbstämme, 6 7 cm StU. 25,00 Buschstämme, 3 4jährig 21,00 Pflaumen, Zwetschgen, Mirabellen, Renekloden Hochstämme, 7 8 cm StU. 39,00 Halbstämme, 6 7 cm StU. 25,00 Buschstämme, 2jährig 21,00 Süß- und Sauerkirschen Hochstämme, 7 8 cm StU. 39,00 Halbstämme, 6 7 cm StU. 25,00 Buschstämme, 2jährig 21,00 Pfirsiche und Aprikosen, Nektarinen Hochstämme, 7 8 cm StU. 39,00 Halbstämme, 6 7 cm StU. 25,00 Buschstämme auf Sämling 21,00 1jährig 18,50 Walnüsse, Veredelungen Heister, 200 250 cm 56,00 Hochstamm, 8 10 cm StU. 63,00 Hochstamm, 10 12 cm StU. 75,00 Haselnüsse, großfruchtig in Sorten 60 100 3 Tr. 13,10 100 150 4 Tr. 17,30 Alter/ 1 Qualität Stück $ Quitten Halbstämme, 6 7 cm StU. 30,00 Büsche, 2-jährig 21,70 Stachelbeeren Stamm, 4 Tr., Sth. 40 50 11,10 Büsche mit 3 4 Trieben 7,15 Büsche mit 5 7 Trieben 8,45 Büsche mit 8 12 Trieben 9,20 Johannisbeeren, rot-, schwarz- und weißfruchtig Stamm, 3 Tr., Sth. 40 50 8,45 Büsche mit 3 4 Trieben 3,29 Büsche mit 5 7 Trieben 4,16 Büsche mit 8 12 Trieben 4,75 Weinreben m. Tb. 60 80 9,45 Himbeeren A 4,50 B 3,75 Brombeeren mit Dornen, 1-jährig v. Tb. 7,95 dornenlos, m. Tb. 9,70 Heidelbeeren Großfruchtige mit Ballen 30 40 9,20 40 60 12,70 60 80 15,30 Zeichenerklärung 1/0 1-jähriger Sämling 1/1 2-jährig verschulter Sämling 2/2 4-jährig verschulter Sämling 0/1 1-jährig bewurzeltes Steckholz l. Hei. leichter Heister l. Str. leichter Strauch mit Triebzahl m. Tb./P Pflanze mit Topfballen StU Stammumfang Co Container 2/0 2-jähriger Sämling 1/2 2/1 3-jährig verschulter Sämling # unterschnitten unbew. Sth. unbewurzeltes Steckholz v. Hei. verschulter Heister v. Str. verschulter Strauch mit Triebzahl o.b. ohne Ballen m.b. mit Ballen Preise + 7% Mwst 35

Deutsche Forstpflanzenherkünfte Spitzahorn, Sandbrike, Moorbirke, Hainbuche, Vogelkirsche, Sommerlinde Spitzahorn (800) 800 01 Norddeutsches Tiefland 800 02 Mittel- u. Ostdeutsches Tief- u. Hügelland 800 03 Süddeutsches Hügel u. Bergland 800 04 West- u. Süddeutsches Bergland sowie Alpen u. Alpenvorland Sandbirke (804) 804 01 Norddeutsches Tiefland 804 02 Mittel- u. Ostdeutsches Tief- u. Hügelland 804 03 Süddeutsches Hügel u. Bergland 804 04 West- u. Süddeutsches Bergland sowie Alpen u. Alpenvorland Sommerlinde (824) 824 01 Norddeutsches Tiefland 824 02 Mittel- u. Ostdeutsches Tief- u. Hügelland 824 03 Süddeutsches Hügel u. Bergland 824 04 West- u. Süddeutsches Bergland sowie Alpen u. Alpenvorland Moorbirke (805) 805 01 Norddeutsches Tiefland 805 02 Mittel- u. Ostdeutsches Tief- u. Hügelland 805 03 Süddeutsches Hügel u. Bergland 805 04 West- u. Süddeutsches Bergland sowie Alpen u. Alpenvorland Hainbuche (806) 806 01 Norddeutsches Tiefland 806 02 Mittel- u. Ostdeutsches Tief- u. Hügelland 806 03 Süddeutsches Hügel u. Bergland 806 04 West- u. Süddeutsches Bergland sowie Alpen u. Alpenvorland Vogelkirsche (814) 814 01 Norddeutsches Tiefland 814 02 Mittel- u. Ostdeutsches Tief- u. Hügelland 814 03 Süddeutsches Hügel u. Bergland 814 04 West- u. Süddeutsches Bergland sowie Alpen u. Alpenvorland aid infodienst 36

Deutsche Forstpflanzenherkünfte Bergahorn (801) 801 01 Norddeutsches Tiefland 801 02 Mittel- u. Ostdeutsches Tief- u. Hügelland 801 03 Westdeutsches Bergland, kolline Stufe 801 04 Westdeutsches Bergland, montane Stufe 801 05 Oberrheingraben 801 06 Südostdeutsches Hügel- und Bergland, kolline Stufe 801 07 Südostdeutsches Hügel- und Bergland, montane Stufe 801 08 Süddeutsches Hügel- und Bergland, kolline Stufe 801 09 Süddeutsches Hügel- und Bergland, montane Stufe 801 10 Alpen und Alpenvorland, submontane Stufe 801 11 Alpen und Alpenvorland, hochmontane Stufe Bergahorn aid infodienst 37

Deutsche Forstpflanzenherkünfte Roterle, Esche und Winterlinde Roterle (802) 802 01 Nordwestdeutsches Tiefland 802 02 Nordostdeutsches Tiefland 802 03 Mittel - und Ostdeutsches Tief- u. Hügelland 802 04 Westdeutsches Bergland 802 05 Oberrheingraben 802 06 Südostdeutsches Hügel- und Bergland 802 07 Süddeutsches Hügel- und Bergland 802 08 Alpen und Alpenvorland Winterlinde (823) 823 01 Nordwestdeutsches Tiefland 823 02 Nordostdeutsches Tiefland 823 03 Mittel - und Ostdeutsches Tief- u. Hügelland 823 04 Westdeutsches Bergland 823 05 Oberrheingraben 823 06 Südostdeutsches Hügel- und Bergland 823 07 Süddeutsches Hügel- und Bergland 823 08 Alpen und Alpenvorland Esche (811) 811 01 Nordwestdeutsches Tiefland 811 02 Nordostdeutsches Tiefland 811 03 Mittel - und Ostdeutsches Tief- u. Hügelland 811 04 Westdeutsches Bergland 811 05 Oberrheingraben 811 06 Südostdeutsches Hügel- und Bergland 811 07 Süddeutsches Hügel- und Bergland 811 08 Alpen und Alpenvorland aid infodienst 38

Rotbuche (810) 810 01 Niedersächsischer Küstenraum u. Rheinisch-Westfälische Bucht 810 02 Ostsee-Küstenraum 810 03 Heide und Altmark 810 04 Nordostbrandenburgisches Tiefland 810 05 Märkisch-Lausitzer Tiefland 810 06 Mitteldeutsches Tief- und Hügelland 810 07 Rheinisches und Saarpfälzer Bergland, kolline Stufe 810 08 Rheinisches und Saarpfälzer Bergland, montane Stufe 810 09 Harz, Weser- und Hessisches Bergland, kolline Stufe Deutsche Forstpflanzenherkünfte 810 10 Harz, Weser- und Hessisches Bergland, montane Stufe 810 11 Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland, kolline Stufe 810 12 Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland, montane Stufe 810 13 Erzgerbirge mit Vorland, kolline Stufe 810 14 Erzgerbirge mit Vorland, montane Stufe 810 15 Erzgerbirge mit Vorland, hochmontane Stufe 810 16 Oberrheingraben 810 17 Würtembergisch-Fränkisches Hügelland 810 18 Fränkische Alb 810 19 Bayrischer und Oberpfälzer Wald, submontane Stufe 810 20 Bayrischer und Oberpfälzer Wald, montane Stufe 810 21 Schwarzwald, submontane Stufe 810 22 Schwarzwald, hochmontane Stufe 810 23 Schwäbische Alb 810 24 Alpenvorland 810 25 Alpen, submontane Stufe 810 26 Alpen, hochmontane Stufe Rotbuche aid infodienst 39

Deutsche Forstpflanzenherkünfte Stieleiche Stieleiche (817) 817 01 Niedersächsischer Küstenraum u. Rheinisch-Westfälische Bucht 817 02 Ostsee-Küstenraum 817 03 Heide und Altmark 817 04 Ostdeutsches Tiefland 817 05 Mitteldeutsches Tief- und Hügelland 817 06 Westdeutsches Bergland 817 07 Oberrheingraben 817 08 Südostdeutsches Hügel- und Bergland 817 09 Süddeutsches Hügel- und Bergland sowie Alpen aid infodienst 40

Deutsche Forstpflanzenherkünfte Traubeneiche (818) 818 01 Niedersächsischer Küstenraum u. Rheinisch-Westfälische Bucht 818 02 Ostsee-Küstenraum 818 03 Heide und Altmark 818 04 Ostdeutsches Tiefland 818 05 Mitteldeutsches Tief- und Hügelland 818 06 Rheinisches und Saarbergland 818 07 Herz. Weser- und Hessisches Bergland außer Spessart 817 08 Pfälzerwald 818 09 Oberrheingraben 818 10 Spessart 818 11 Fränkisches Hügelland 818 12 Süddeutsches Hügel- und Bergland 818 13 Süddeutsches Mittelgebirgsland sowie Alpen Traubeneiche aid infodienst 41

Deutsche Forstpflanzenherkünfte Weißtanne Weißtanne (827) 827 01 Niedersächsischer Küstenraum u. Rheinisch-Westfälische Bucht 827 02 Nordostdeutsches Tiefland und Niedersächsisches Binnenland 827 03 Mittel- und Ostdeutsches Tief- u. Hügelland ausser Niederlausitz 827 04 Niederlausitz 827 05 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben 827 06 Thüringisch-Sächsisch-Nordostbayerische Mittelgebirge 827 07 Bayerischer u. Oberpfälzer Wald 827 08 Schwarzwald und Albtrauf 827 09 Schwäbisch-Fränkischer Wald 827 10 Übriges Süddeutschland 827 11 Alpen und Alpenvorland, submontane Stufe 827 12 Alpen und Alpenvorland, hochmontane Stufe aid infodienst 42

Deutsche Forstpflanzenherkünfte Große Küstentanne (830) 830 01 Norddeutsches Tiefland 830 02 Übriges Bundesgebiet Esskastanie (808) 808 01 Norddeutsches Tiefland 808 02 Übriges Bundesgebiet Japanische Lärche (839) 839 01 Norddeutsches Tiefland 839 02 Übriges Bundesgebiet Sitkafichte (844) 844 01 Norddeutsches Tiefland 844 02 Übriges Bundesgebiet Große Küstentanne, Esskastanie, Japanische Lärche, Sitkafichte, Schwarzkiefer, Roteiche und Robine Roteiche (816) 816 01 Norddeutsches Tiefland 816 02 Übriges Bundesgebiet Robinie (819) 819 01 Norddeutsches Tiefland 819 02 Übriges Bundesgebiet Schwarzkiefer (847-849) 847-849 01 Norddeutsches Tiefland 847-849 02 Übriges Bundesgebiet aid infodienst 43

Deutsche Forstpflanzenherkünfte Europäische Lärche Europäische Lärche (837) 837 01 Norddeutsches Tiefland 837 02 Mittel- und Ostdeutsches Tiefund Hügelland 837 03 West- und Süddeutsches Hügelund Bergland 837 04 Südostdeutsches Hügel- und Bergland 837 05 Alpen, submontane Stufe 837 06 Alpen, montane Stufe 837 07 Alpen, subalpine Stufe aid infodienst 44

Deutsche Forstpflanzenherkünfte Fichte (840) 840 01 Norddeutsches Tiefland 840 02 Mittel- und Ostdeutsches Tiefland außer Niederlausitz 840 03 Niederlausitz 840 04 Rheinisches und Saarpfälzer Bergland sowie Oberrheingraben, kolline Stufe 840 05 Rheinisches und Saarpfälzer Bergland sowie Oberrheingraben, montane Stufe 840 06 Weser und Hessisches Bergland, kolline Stufe 840 07 Weser und Hessisches Bergland, montane Stufe 840 08 Harz, kolline Stufe 840 09 Harz, montane Stufe 840 10 Harz, hochmontane Stufe 840 11 Thüringer Wald und Frankenwald, kolline Stufe Fichte 840 12 Thüringer Wald und Frankenwald, montane Stufe 840 13 Vogtland und Ostthüringisches Hügelland 840 14 Sächsisches Bergland, kolline Stufe 840 15 Sächsisches Bergland, montane Stufe 840 16 Sächsisches Bergland, hochmontane Stufe 840 17 Neckarland und Fränkisches Hügelland 840 18 Fichtelgebirge und Oberpfälzer Wald, submontane Stufe 840 19 Fichtelgebirge und Oberpfälzer Wald, montane Stufe 840 20 Bayrischer Wald, submontane Stufe 840 21 Bayrischer Wald, montane Stufe 840 22 Bayrischer Wald, hochmontane Stufe 840 23 Schwarzwald, submontane Stufe 840 24 Schwarzwald, hochmontane Stufe 840 25 Schwäbisch-Fränkischer Wald 840 26 Alb 840 27 Alpenvorland 840 28 Alpen, submontane Stufe 840 29 Alpen, montane Stufe 840 30 Alpen, subalpine Stufe aid infodienst 45

Deutsche Forstpflanzenherkünfte Kiefer Kiefer (851) 851 01 Niedersächsischer Küstenraum u. Rheinisch-Westfälische Bucht 851 02 Mecklenburg 851 03 Heide und Altmark 851 04 Mittel- und Ostdeutsches Tiefland 851 05 Westdeutsches Bergland, kolline Stufe 851 06 Westdeutsches Bergland, montane Stufe 851 07 Vogtland, Thüringer Wald und Frankenwald, kolline Stufe 851 08 Vogtland, Thüringer Wald und Frankenwald, montane Stufe 851 09 Thüringisch-Sächsisches Hügelland 851 10 Erzgebirge, kolline Stufe 851 11 Erzgebirge, montane Stufe 851 12 Oberes Vogtland und Nordostbayerische Mittelgebirge 851 13 Oberrheingraben 851 14 Neckarland u. Fränkische Platte 851 15 Mittelfränkisches Hügelland 851 16 Alb 851 17 Ostbayerische Mittelgebirge, kolline Stufe 851 18 Ostbayerische Mittelgebirge, montane Stufe 851 19 Schwarzwald, kolline Stufe 851 20 Schwarzwald, montane Stufe 851 21 Alpenvorland 851 22 Alpen, submontane Stufe 851 23 Alpen, hochmontane Stufe aid infodienst 46

Deutsche Forstpflanzenherkünfte Douglasie (853) 853 01 Nordwestdeutsches Tiefland mit Schleswig-Holstein 853 02 Nordostdeutsches Tiefland außer Schleswig-Holstein 853 03 Mittel- und Ostdeutsches Tiefund Hügelland 837 04 West- und Süddeutsches Hügelund Bergland sowie Alpen, kolline Stufe 837 05 West- und Süddeutsches Hügelund Bergland sowie Alpen, montane Stufe 837 06 Südostdeutsches Hügel- und Bergland Douglasie aid infodienst 47

Deutsche Forstpflanzenherkünfte Grauerle Grauerle (803) 803 01 Bundesgebiet nördlich der Donau 837 02 Alpen und Alpenvorland südlich der Donau aid infodienst 48

Vielen Dank für Ihr Vertrauen! Ihre Baumschule Sailer 49

Info Rot- bzw. Schwarzerlen die nach diesen Hygiene vor - schriften angezogen werden, gelten als Phytophtora-frei. Unsere Roterlen-Produktion ist natürlich danach ausge - richtet. Somit können wir Roterlen in allen Größen mit Garantie- Erklärung liefern. Fragen Sie nach! Roterlen Phytophtora-frei 1/0 und 1/1 in allen Größen (mit Garantie-Erklärung) Roterlensaat 1/0 Phytophtora-frei 50 Roterlen 1/1

Herkunftsgesicherte Forstpflanzen mit -Zertifikat Alfons Sailer (Senior-Chef) in der Fichtensaat 2/0 Fragen Sie nach! Forstpflanzen-Bedarfstabelle Erforderliche Pflanzenmenge auf 1 Hektar: A. Reihenpflanzung (ohne Abstandsflächen) Entfernung der Pflanzen Entfernung der Reihen in m 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 2,0 2,5 3,0 m Anzahl der Pflanzen: Stück 0,5 20 000 18 182 16 667 15 385 14 286 13 333 12 500 11 765 11111 10562 10 000 8000 6666 0,6 16 667 15 152 13 889 12 821 11 905 11 111 10 417 9804 9259 8772 8833 6666 5555 0,7 14 286 12 987 11 905 10 989 10 204 9524 8929 8403 7937 7519 7142 5714 4761 0,8 12 500 11 364 10 417 9615 8929 8333 7813 7353 6944 6579 6250 5000 4166 0,9 11 111 11 101 9259 8547 7937 7407 6944 6536 6173 5848 5550 4444 3703 1,0 10 000 9091 8333 7692 7143 6667 6250 5882 5556 5263 5000 4000 3333 1,1 9091 8264 7576 6993 6494 6061 5682 5348 5051 4785 4545 3636 3030 1,2 8333 7576 6944 6410 5952 5556 5203 4902 4630 4386 4166 3333 2777 1,3 7962 6993 6410 5917 5495 5128 4808 4525 4272 4049 3846 3076 2564 1,4 7143 6494 5952 5495 5102 4762 4464 4202 3968 3759 3571 2857 2380 1,5 6667 6061 5356 5128 4762 4444 4167 3922 3704 3509 3333 2666 2222 1,6 6250 5682 5208 4808 4464 4167 3906 3676 3472 3289 3125 2500 2083 1,7 5882 5348 4902 4525 4202 3922 3676 3460 3268 3096 2941 2352 1960 1,8 5556 5051 4630 4274 3968 3704 3472 3268 3086 2924 2777 2222 1851 1,9 5263 4785 4386 4049 3759 3509 3289 3096 2924 2770 2631 2100 1754 2,0 5000 4545 4167 3846 3571 3333 3125 2945 2778 2632 2500 2000 1666

Einladung Ganz herzlich laden wir Sie zu einem Besuch auf unserer Baumschule ein! Wir möchten Ihnen einen Einblick in unseren Betrieb ermöglichen und stellen Ihnen bei einer individuellen Betriebsführung u. a. die nachfolgenden Themenbereiche vor: unsere Saatbeete und Anzuchten verschiedene Aushebetechniken verschiedene Pflanztechniken Maschinen und Geräte für den Arbeitsalltag unsere qualitativ hochwertigen Pflanzen Verbiss- und Fegeschutz praktische Tipps beim Umgang und der Pflanzung von Forstpflanzen Überzeugen Sie sich selbst von unserem Betrieb! Uns ist es wichtig, dass wir ausreichend Zeit für Sie und Ihre Fragen einplanen können. Aus diesem Grund bitten wir Sie vorab um eine telefonische Terminvereinbarung. Gerne reservieren wir Ihnen einen Termin! Wir sind Mitglied im Zertifizierungsring für überprüfbare forstliche Herkunft Süddeutschland e.v. (ZüF), der Erzeugergemeinschaft für Qualitätsforstpflanzen Süddeutschland e.v. (EZG), der Deutschen Kontrollvereinigung für Forstliches Saat- und Pflanzgut e.v. (DKV) und dem Bund deutscher Baumschulen (BdB).

1 Allgemeines Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. 2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 3. Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt. 2 Vertragsschluß 1. Unsere Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit. 2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. 3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. 4. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, die Gegenleistung wird, soweit bereits geleistet, unverzüglich zurückerstattet. 5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per e-mail zugesandt. 3 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Neuerscheinen des Kataloges/der Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale. 2. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet. 3. Wir behalten uns vor, Aufträge gegen Nachnahme auszuführen. 4. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware binnen einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum den Kaufpreis spätestens zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto auf den Netto-Rechnungsbetrag, sofern der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt hat und keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. 5. Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus Umständen, die aus derselben Lieferung herrühren. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückbehaltungssrechts seitens unserer Unternehmer-Kunden ausgeschlossen. 6. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers. 7. Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. 4 Gefahrübergang, Versand und Verpackung 1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. 2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über. 3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 4. Im Falle des Zukaufs durch uns hat der Verkäufer die Verpackung ordnungsgemäß und sorgfältig auszuführen. Offene Wagenladungen sind abzudecken. Die einzelnen Lieferpositionen sind deutlich zu kennzeichnen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 5. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten unserer Kunden abgeschlossen. 6. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z.b. Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten unseres Kunden zurückgeführt werden. 7. Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nachberechnet werden. 8. Eine Anlieferung per LKW kann nur über frei befahrbare Straßen erfolgen. 5 Lieferpflichten 1. Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z.b. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z.b. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen. 2. Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend. 3. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten. 6 Maße und Muster 1. Sämtliche Maße sind Cirka-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig. 2. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen. 7 Eigentumsvorbehalt 1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde. 2. Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Unternehmer als Käufer die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung. 3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte und einschließlich etwaiger Saldoforderungen tritt der Unternehmer hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Vermischung mit uns nicht gehörender Ware, so erwerben wir an der vermischten Ware das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu der sonstigen Ware. 8 Garantie und Gewährleistung 1. Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Kunde den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteil werden lassen. Hierzu gehören insbesondere die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie nicht umfaßt. Bei der Anwachsgarantie handelt es sich nicht um eine Garantie im Rechtssinne. 2. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei Obstgehölzen wird die Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung an übernommen. Die Gewähr für Beerenobst, Rosen und andere Gehölzen läuft nur bis zum Ablauf des zweiten Jahres vom Tage der Auslieferung an. Für Sortenechtheit der Nachzucht wird keine Garantie übernommen. Bei Veredlungsunterlagen und Jungpflanzen übernehmen wir Gewähr für die Echtheit der gelieferten Sorten nur bis zum Ablauf eines Jahres ab dem Tage der Lieferung. 3. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 4. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 6. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Prospektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbraucher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachgemäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen ist. 7. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 8. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmung). 9. Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Rosensorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet den Unternehmer als Käufer dazu, die Sorten ausschließlich mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen Rosenpflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen und jeden Verkauf solcher Rosenpflanzen im Ausland zu unterlassen. Der Unternehmer als Käufer verpflichtet sich, in den Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahme auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen. 9 Haftungsbeschränkungen 1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiterhin gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden. 3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 10 Widerrufs- und Rückgaberecht Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel 1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen, es sei denn, es handelt sich bei der Ware um lebende Pflanzen. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. 2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 EURO der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40 EURO hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. 3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. 11 Schlußbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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