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Transkript:

Technische Richtlinien (Anschlussbedingungen) Für die Errichtung und den Betrieb von Fernwärmestationen* im Bereich der Fernwärmeversorgung der ENVESTA GmbH Gültig ab 01.10.2006 *Wärmeübergabeanlage der ENVESTA GmbH und der Hausanlage des Kunden

INHALTSÜBERSICHT Seite 1. Allgemeines 3 2. Fernwärmenetz Netzart der ENVESTA GmbH 3 3. Wärmeübergabeanlage der ENVESTA GmbH 3 4. Hausanlage des Kunden 4 5. Bestimmungen für das Fernwärmenetz der ENVESTA GmbH 4 6. Anlagen bis 350 kw Kompaktausführung 6 Anhang 1: Schema FWK 001 Seite 2 von 7

1. Allgemeines Geltungsbereich Die technischen Richtlinien sind Grundlage für die Errichtung, Abänderung und Instandhaltung von Wärmeübergabeanlagen und Hausanlagen im gesamten Versorgungsbereich der ENVESTA GmbH in Verbindung mit dem Wärmelieferungsvertrag und den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Versorgung mit Wärme aus dem Netz der ENVESTA GmbH und ersetzen alle bisherigen Technischen Richtlinien. Bei der Errichtung bzw. Änderung von Anlagen sind die Technischen Richtlinien in der letztgültigen Fassung einzuhalten. Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Normen und die Allgemeine Dienstnehmerschutzverordnung bleiben für alle Anlagen bindend und werden durch diese Richtlinien nicht ersetzt. Die Wärmeversorgung wird erst dann aufgenommen, wenn die zu versorgende Anlage den Technischen Richtlinien voll entspricht. 2. Fernwärmenetz Netzart der ENVESTA GmbH Primärnetz indirekter Anschluss Ein indirekter Anschluss liegt vor, wenn die Hausanlage durch einen Wärmetauscher des Kunden vom Fernwärmenetz getrennt wird. 3. Wärmeübergabeanlage der ENVESTA GmbH Anforderungen an die Räumlichkeiten für die Wärmeübergabeanlage Die Anforderungen der Wärmeübergabeanlage und der Hausanlage hat in jedem Falle so zu erfolgen, dass ein sicheres Arbeiten möglich und ein Fluchtweg entsprechend der Dienstnehmerschutzverordnung vorhanden ist. Lage und Abmessungen sind mit der zuständigen Fernwärme Betriebsstelle abzustimmen. Befinden sich Wärmeübergabeanlage und Hausanlage in öffentlich zugängigen Räumen, so müssen diese gegen unbefugtes Betätigen geschützt werden. Seite 3 von 7

4. Hausanlage des Kunden Die gesamte Anlage nach der Anschlussanlage (siehe AGB 2.1 / c) ist vom Kunden zu errichten, zu betreiben und zu erhalten. Die Anlage darf nur von befugten Unternehmen errichtet werden. Die behördlichen Vorschriften, die technischen Richtlinien (Anschlussbedingungen) der ENVESTA GmbH und die einschlägigen Normen sind einzuhalten. Die ENVESTA GmbH übernimmt durch den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Versorgung mit Wärme keine Haftung für die Kundenanlage. Die Erstinbetriebnahme der Wärmeübergabeanlage und der Hausanlage ist durch den Kunden bei der zuständigen Fernwärme Betriebstelle zeitgerecht zu beantragen. Der Montageschein, muss nach der Inbetriebnahme vom Kunden und den ausführenden Firmen unterzeichnet werden. Jedes Undichtwerden von Anlageteilen, die vom Wärmeträger aus dem Fernwärmenetz durchströmt werden, ist der zuständigen Fernwärme Betriebstelle unverzüglich zu melden. Beauftragten der ENVESTA GmbH ist der Zutritt zur Wärmeübergabeanlage und zur Hausanlage des Kunden jederzeit ungehindert zu gestatten. 4.1 Bestimmungen für die Hausanlage des Kunden Die Normheizlast ist nach NORMEN zu berechnen. Der Verrechnungsanschlusswert (VAW) ist vom Kunden oder einem dafür beauftragten und befugten Unternehmen bekannt zu geben. Die Heizflächen sollen möglichst groß dimensioniert werden, um hohe Temperaturspreizungen zu erreichen. Bei der Errichtung der Hausanlage sind die Auslegungstemperaturen und Drücke des jeweiligen Fernwärmenetzes einzuhalten. Die Ausführung der Hausanlage hat als Pumpenwarmwasserheizung zu erfolgen. Raumlufttechnische Anlagen sind in der Planungsphase mit der zuständigen Fernwärme Betriebstelle abzusprechen. Es dürfen nur bauartgeprüfte Sicherheitsventile nach Norm B8131 eingebaut werden. Auf die richtige Dimensionierung der Membrandruckausdehnungsgefäße ist zu achten. Bivalente Heizungsanlagen sind nach Norm zu errichten. Mischinstallationen sind nicht zulässig. 5. Bestimmungen für das Fernwärmenetz der ENVESTA GmbH Primärnetz indirekter Anschluss Schweißarbeiten Schweißarbeiten dürfen nur durch Fachfirmen und deren Schweißer durchgeführt werden. Primärseitig ist nur Rechtsschweißung zulässig. Schweißnähte müssen zur Kontrolle frei sein (keine Isolierung, kein Anstrich). Seite 4 von 7

Installationsmaterial Mischinstallationen auf der Primärseite sind nicht gestattet (z.b. Kupferrohre, verzinkte Stahlrohre etc.). Geschraubte Verbindungen (außer Fernwärme Zähler und Regelventil mit Holländerverschraubungen und Anschweißenden sind nicht zulässig. Das Einziehen von Vorschweißflanschen und Rohrbögen ist nicht gestattet. Reduktionen müssen in Form von Formstücken eingeschweißt werden. Druckprobe Die Primäranlage ist einer Kaltwasserdruckprobe mit dem 1,3 fachen Betriebsdruck zu unterziehen. Bei der Druckprobe darf kein Druck auf die Wärmeübergabestation der ENVESTA GmbH wirken. Entlüftung und Entleerung Bei Leitungshoch- und tiefpunkten sind Entlüftungen bzw. Entleerungen vorzusehen. Mauerdurchführungen Fernwärme Primärleitungen müssen bei Mauerdurchführungen mit Überschubrohren und Isolierungen versehen werden. Wenn Fernwärme Primärleitungen durch Öllagerräume führen, müssen sich ebenfalls mit Überschubrohren versehen werden. Absperrarmaturen Über 350 kw VAW sind unmittelbar nach der Eigentumsgrenze Absperrarmaturen vorzusehen. Warmwasserbereitungsanlagen Für Warmwasserbereitungsanlagen dürfen nur Speicher mit Register eingebaut werden. Während der Speicherladung darf die primärseitige Rücklauftemperatur von 60 C nicht überschritten werden. Für die Zeit der Speicherladung darf jedoch die Gleitung aufgehoben werden. Temperaturauslegung für die Brauchwasserseite lt. gültigen Normen. Regelung a) Regelventile in Durchgangsform Es sind nur Regelventile in Durchgangsform gestattet. Das Regeventil in Verbindung mit dem Stellmotor muss den maximal auftretenden Differenzdruck beherrschen. Das Regelventil muss bei Null Lastbetrieb eingangseitig dicht schließend ausgeführt sein. Das Regelventil muss stromlos oder thermisch schließend ausgeführt sein (Temperaturwächter) und ist so zu dimensionieren, dass man den im Heiznetz anstehenden Differenzdruck voll abbauen kann. Der gesamte Druckverlust des vom Kunden errichteten Primärteils, bestehend aus Wärme Tauscher, Regelventil, Armaturen und Rohrleitungen, darf 0,30 bar nicht überschreiten. Seite 5 von 7

b) Regelgerät (Außentemperatursteuerung) Die sekundärseitige Vorlauftemperatur muss witterungsgeführt erfolgen (zusätzliche Raumtemperaturaufschaltung bzw. Optimierung erlaubt). c) Fühler und Thermostate Die Temperaturfühler für die primärseitige Rücklauftemperaturbegrenzung und der Sicherheitsthermostat für die sekundärseitige Vorlauftemperaturbegrenzung darf nur als Tauchfühler eingebaut werden. Fühler für die Erfassung der sekundärseitigen Vorlauftemperaturen können auch in Anlegeausführung eingebaut werden. d) Temperaturen Die sekundärseitige Vorlauftemperatur muss mittels Sicherheitsthermostat oder thermischen Temperaturwächter auf 90 C begrenzt werden. Die Primärrücklauftemperatur von 60 C bei -16 C Außentemperatur (gleitend) darf nicht überschritten werden. 6. Anlagen bis 305 kw Kompaktausführung a) Anlageteil der ENVESTA GmbH Eingangsarmaturen (DN 25 DN 32, PN 25, 130 C) Kolbenschieberventil oder vollverschweißter Kugelhahn mit Flanschverbindung Eingangsarmaturen (ab DN 40, PN 25, 130 C); Kolbenschieberventil Bypass (DN 15, PN 25, 130 C); Kolbenschieberventil Entlüftungen und Entleerungen vor Eingangsarmaturen (DN15, PN 25, 130 C) Kolbenschieberventil Abgangseite mit Stopfen oder Kappe versehen b) Anlageteil des Kunden Schmutzfänger (PN16, 130 C); geflanschte Ausführung, Maschenweite 0,30 mm Armaturen (DN 25 DN 32, PN 16, 130 C); Kolbenschieberventil Armaturen (ab DN 40, PN 16, 130 C); Kolbenschieberventil Entlüftungen und Entleerungen (DN 15, PN 16, 130 C) Kolbenschieberventil Abgangseite mit Stopfen oder Kappe versehen Seite 6 von 7

Regelung Witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung mit oder ohne Raumeinfluss. Bei Anlagen mit einem Volumenstrom ab 6m³/h ist ein zweites Regelventil (Schwachlastbetrieb) einzubauen. Motordurchgangsventil mit Volumenstrombegrenzer (plombierbar). Die Primärrücklauftemperatur ist gleitend nach der Außentemperatur auszuführen und auf maximal 60 C zu begrenzen. Die Absicherung der sekundärseitigen Vorlauftemperatur hat mittels plombierbarem Sicherheitsthermostat oder plombierbarem thermischen Sicherheitstemperaturwächter auf 90 C zu erfolgen. Die unter Punkt 5 geforderten Funktionen müssen erfüllt werden. Wärmetauscher a) Rohrbündelwärmetauscher Rohrbündel aus Präzisionsstahlrohr oder Edelstahl (Kupfer- bzw. Messingrohre sind nicht gestattet) Auslegungsdruck: mindestens 25 bar Auslegungstemperatur: mindestens 130 C Maximaler zulässiger Druckverlust im Rohrbündel: 0,10 bar Die Grädigkeit darf 5 K nicht übersteigen. b) Plattenwärmetauscher Geschraubte Plattenwärmetauscher sind nicht zulässig. Plattenmaterial Edelstahl verlötet mit großer thermischer Länge. Sekundärseitig muss im Vor- und Rücklauf je ein Stutzen zur Spülung des Platten-Wärmetauschers vorgesehen werden. Auslegungsdruck: mindestens 25 bar Auslegungstemperatur: mindestens 25 bar Maximaler zulässiger Druckverlust: 0,10 bar Die Grädigkeit darf 3 K nicht übersteigen. Rohrleitungen Bis DN 50: Mittelschwere schwarze Gewinderohre nahtlos oder geschweißt. Ab DN 65: Stahlrohre nahtlos oder geschweißt lt. gültigen Normen, Mindestwandstärke 2,9 mm. Seite 7 von 7