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Transkript:

366/SN-54/ME XIX GP - Stellungnahme zu Entwurf (gescanntes Original) 1 von 5 ÖSTERREICHISCHER VERBAND FÜR ANGEWANDTE GEOGRAPHIE Ösferreichisc{le Geograp/lisclle Gesel/sc/laff gegründet 1856 Österr eichischer Verband für Angewandte Geographie (ÖVAG) c/o Dr Gerhar d L FASCHING, A-1190 Wien, Kr ottenbachstraße 189, Österreich An das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, z H Hr O Univ Prof Dr F HARTL Minoritenplatz 5 A-1014 W ie n Vorsitzender: Dr Gerhard L FASCHING Ingenieurkonsulent für Geographie Krottenbachstraße 189 A-1190 Wie n, Österreich Tel/Fax ++43-1- 470 15 22 E-mail: Bankverbindung: fasching@edvzsb gacat Wien, 22 Dezember 1995 Bundesgesetz über Studien an Universitäten (UniStG) - Stellungnahme zum Entwurf rr : tr'f;' GB:S -c:=- T-Z-E-N-T\N-U-R-F-:!, _",-"1ll s Lt 1 ; :,!> '- oge/19 fr1? I ;,; ; ; 3: " iä N: 1996 1 Allgemeines bi9ilte,_1:" " -; ;J, fjz- 11 Interessensvertretung Der Österreichische Verband für Angewandte Geographie (ÖV AG) vertritt die Interessen der rund 300 Personen, die ein Universitätsstudium in Geographie oder in einem verwandten Fachgebiet (z B Raumordnung) absolviert haben und die im Bereich der Angewandten Geographie in Österreich oder im Ausland tätig sind Es wird ersucht, den ÖVAG im Sinne der beabsichtigten Einbindung der Wirtschaft (z R Vertretung der Interessen der Ingenieurkonsulenten für Geographie und der Technischen Büros fur Geographie) und der Absolventen, die im Bereich der Angewandten Geographie in Verwaltung und Wirtschaft unselbständig tätig sind, in die weitere Beratung und Vollziehung des UniStG einzubeziehen 12 Dank Dem BMWFK wird fur die Initiative gedankt, die fur Außenstehende unübersichtliche Rechtsmaterie der Universitätsausbildung in einer auch fur Nicht juristen verständlichen Form neu zu regeln Eine rasche Verwirklichung des UniStG unter Berücksichtigung der u a Vorschläge liegt im Interesse der Angewandten Geographie und wird sehr begrüßt

2 von 5 366/SN-54/ME XIX GP - Stellungnahme zu Entwurf (gescanntes Original) #- 2 Stellungnahme zum Entwurf des UniStG vom 29 Juni 1995, GZ 68242/145- J/B/5A/95 21 zu 25 Der ersatzlose Wegfall der Studienzweige wird bedauert, da dadurch z B die Kartographie als Universitätsstudium nicht mehr aufscheint Vorgeschlagen wird eine Ergänzung des 39, daß das Studium bestimmter Schwerpunkttacher im Sinne eines Curnculums mit einem eigenen Namen (z B Kartographie, Geoinformatik, Raumplanung, ) bezeichnet werden kann 22 zu 39 (Ergänzug) (3) Werden von der Studienkommission Schwerpunktfacher in Form eines Curriculums angeboten, können diese mit einem eigenen Namen bezeichnet werden Eine derartige Regelung als Ersatz der bisherigen Studienzweige ist in Hinblick auf eine Wettbewerbsfahigkeit am Arbeitsmarkt wichtig, da mit Geographie primär die Schulgeographie assoziiert wird und die neuen Aufgaben der (Angewandten) Geographie (siehe Beilage) kaum bekannt sind Auf Grund der gesteigerten Nachfrage an integrativen geographisch-raumwissenschaftlichen Dienstleistungen sollte aber die einschlägige Forschung und Lehre an den Universitäten stärker als bisher 'vvahrgenommen werden 23 zu Anlage 1 und 2: Formale Überarbeitung Die korrekte Anwendung der Dezimalklassifikation gemäß ÖNORM A 2720, d h 1, 1 1, 1 11 0 h n e Punkt hinter der letzten Ziffer, wird vorgeschlagen 24 zu Anlage 1, Ziffer 558 Geographie (Studiendauer) Die Verkürzung des Geographiestudiums um ein Semester und die Reduzierung der Gesamtstunden auf nur 120 Stunden verstößt eklatant gegen den Gleichheitsgrundsatz, da vergleichbare Studien (z B Erdwissenschaften 10 Semesterl150 Gesamtstunden, Angewandte Geo-Wissenschaften 10 Semester1210 Gesamtstunden, Raumplanung und Raumordnung 10 Semester1210 Gesamtstunden, Vermessungswesen 10 Semester1210 Gesamtstunden) zwangsläufig eine bessere (vor allem praxisorientierte) Ausbildung ermöglichen Durch das Ziviltechnikergesetz 1993 (ZTG) vom 4 März 1994, BGBI Nr156/1994 sind Absolventen eines Geographiestudiums (das auschließlich nur an einer naturwissenschaftlichen Fakultät absolviert werden kann) Absolventen eines Technik- oder Bodenkultur-Studiums gleichgestellt, hätten aber durch die im UniStG vorgesehene ausgedünnte Ausbildung schwerwiegende berufliche Nachteile, vor allem nach Beendigung des Studiums bei Erstbewerbungen Eine Gleichstellung (entweder Erhöhung der Studiendauer Geographie' auf 10 Semesterl180 Gesamtstunden oder drastische Verringerung der Studiendauer der

366/SN-54/ME XIX GP - Stellungnahme zu Entwurf (gescanntes Original) 3 von 5 ingenieurwissenschaftlichen und Bodenkultur-Studien auf 9 Semesterl150 Gesamtstunden wird gefordert, um eine Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten 25 zu Anlage 1, Ziffer 558 Geographie (akademischer Grad) Als akademischer Grad fur Absolventen eines Diplomstudiums In Geographie wird "Diplomgeograph", abgel'ürzt "Dipl Geogr" vorgeschlagen Konkret entstehen z B bei freiberuflich als Ziviltechniker tätigen Angewandten Geographen bei Bewerbungen fur Projekte im Rahmen der EU Wettbewerbsnachteile gegenüber Diplomingenieuren (allgemein) bzw Diplomgeographen (Deutschland, Schweiz, ), da im internationalen Sprachgebrauch der akademische Grad "Mag rer: nat" fur Geographen (aber auch fur Geologen, Chemiker, Physiker, ) nicht bekannt ist oder falsch zugeordnet wird Dr Gerhar L Fasching I/v } \ (Vors tzena ) V 1 Beilage Nachrichtlich: Präsidium des Nationalrates (25fach) fa:>chlövagfövagschr/unistg

4 von 5 366/SN-54/ME XIX GP - Stellungnahme zu Entwurf (gescanntes Original) Österreichischer Verband tur Angewandte Geographie (ÖVAG) Vorsitzender: Dr Gerhard L FASCHING, Ingenieurkonsulent fur Geographie A-1l90 Wien, Krottenbachstraße 189 (TeLlFax: ++43-1- 4701522) E-mail: fasching@edvzsbgacat Der Ingenieurkonsulent für Geographie Ziviltechniker (ZT) sind Architekten und Ingenieurkonsulenten Der ZT übt seinen Beruf auf Grund einer staatlichen Befugnis aus Erst nach Absolvierung eines naturwissenschaftlichen Studiums auf dem Gebiet der Geographie, Raumplanung oder Kartographie, einer mindestens dreijährigen Praxiszeit und einer strengen staatlichen Prüfung wird dem ZT die Befugnis zur Ausübung seines Berufes als Ingenieurkonsulent für Geographie verliehen (Bezeiclmung ist geschlechtsneutral und bezieht sich gleichermaßen auf männliche wie weibliche ZT) In seiner Eigenschaft als Urkundperson und verlängerter Ann der Behörde ist der staatlich befugte und beeidete ZT verpflichtet, ein Siegel mit dem Bundeswappen zu fuhren Das größte Kapital des ZT ist seine Unabhängigkeit Er vertritt die futeressen seiner Klienten als "technischer Notar" gegenüber deu Behörden und öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie gegenüber Finnen bei den Durchfiihrungsarbeiten Auf Gnmd einer umfassenden Ausbildung in Angewandter Geographie sind die Ingenieurkonsuienten für Geographie besonders geeignet, * raumrelevante Faktoren und Entwicklungen zu ennitteln, zu analysieren und problemorientiert zu bewerten, * vielfältige querschllittsolielltierte Arbeiten als Koordinator zu übernehmen sowie * praxisnahe LösungsmöglichkeiteIl zur Vorbereitung und Umsetzung unternehmerischer oder politischer Entscheidungen zu erarbeiten

366/SN-54/ME XIX GP - Stellungnahme zu Entwurf (gescanntes Original) 5 von 5 \\ J' Hauptarbeitsgebiete der Ingenieurkonsulenten rur Geographie sind (Abb 1): - Regional- und örtliche Elltwicklungsplallung - Raum- und Umweltverträglichkeitsprufimg - Umweltberatung und Ökomanagemellt - Verkehrs- und Mobilitätsforschung - Kartographie und digitale Bildverarbeitung - Regionalstatistik und Geoinfonnatik - Geotechnik und Risikoforschung - Sonstiges, z B Wirtschafts- und Politikberatung Geotechnik Sonstige und Risikoforschung Querschnittsaufgaben Regionalstatistik und Geoinformatik Ingenieurkonsulent für Geographie - - 1 Umweltberatung und Ökomanagement Kartographie und digitale Bildverarbeitung Regionalund örtliche Entwicklungsplanung Raumund Umwelt- \ verträglichkeits prüfung (UVP) Verkehrsund Mobilitätforschung Abbl Arbeitsbereiche der Ingenieurkonsulenten für Geographie Nähere Auskünfte erteilt die regional zuständige Kammer der Architekten und Ingemeurkonsulenten in Wien, Linz, Graz oder lnnsbruck, der Österreichische Verband rur Angewandte Geographie oder die Geographischen Institute der Universitäten in Wien, Innsbruck, Graz, Salzburg und Klagenfillt fasch! ov>g/ övag allgi"ikgeo9,