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Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4544 21. Wahlperiode 31.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 23.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Self-Assessments und Eignungstests an Hamburger Hochschulen In Hamburg ist die Teilnahme an das Self-Assessments CCT (Career Counselling for Teachers) Bestandteil des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens für Studieninteressierte an Lehramtsstudiengängen. Über die Website http://www.cct-germany.de/ werden die Studieninteressierten auf eine Tour geführt. Nach Absolvieren der Tour drucken die Teilnehmenden eine Bestätigung aus, welche sie mit ihren Bewerbungsunterlagen bei der Hochschule einreichen müssen. Self-Assessments sind in einem Spannungsfeld zwischen Marketing und (Selbst-)Selektion zu betrachten: Passende Bewerber sollen durch Self- Assessments zu einer Bewerbung ermutigt werden. Weniger gut passende Bewerber sollen dies erkennen und von einer Bewerbung absehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Es ist zu unterscheiden zwischen Eignungsfeststellungsverfahren einerseits und Zulassungsbeschränkungen andererseits. Eignungsfeststellungsverfahren wie zum Beispiel Self-Assessments, Eignungs- und Aufnahmeprüfungen, Studienorientierungsverfahren und Studierfähigkeitstests dienen der besseren und gerechteren Auswahl von studierinteressierten Bewerberinnen und Bewerbern oder der Feststellung der Studierberechtigung. Rechtsgrundlage hierfür sind 37 und 38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) und 5 und 6 des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hamburg (Hochschulzulassungsgesetz-HZG). Sie beeinflussen und bestimmen aber nicht die Ermittlung der Kapazitäten (Studienanfängerplätze) nach den einschlägigen kapazitätsrechtlichen Vorschriften. Die Festsetzung von Zulassungsbeschränkungen ergibt sich aus diesen Kapazitätsermittlungen und steht nicht im Zusammenhang mit Eignungsfeststellungsverfahren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der staatlichen Hamburger Hochschulen wie folgt: 1. Für welche Studiengänge an staatlichen Hamburger Hochschulen gelten Zulassungsbeschränkungen und/oder besondere Zugangsvoraussetzungen wie zum Beispiel Eignungsfeststellungsverfahren oder Eignungsprüfung? Bitte aufgelistet nach Hochschule, Studiengang und Art der besonderen Zugangsvoraussetzung. An der Universität Hamburg (UHH) sind alle Studiengänge bis auf eine Reihe von Nebenfachstudiengängen und Teilstudiengängen in den Lehramtsstudiengängen zulassungsbeschränkt. Besondere Zugangsvoraussetzungen gemäß HmbHG 37 werden in entsprechenden Satzungen der Fakultäten der UHH geregelt. Die Satzungen sind online unter

Drucksache 21/4544 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungensatzungen/zugangsvoraussetzungen.html einzusehen. Des Weiteren finden sich Informationen im Online-Studienführer der UHH: https://www.uni-hamburg.de/ campuscenter/studienangebot.html. In der Medizinischen Fakultät werden für die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin schriftliche Studierfähigkeitstests durchgeführt, deren Ergebnisse bei der Vergabe der Studienplätze einbezogen werden. An der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) sind alle Studiengänge zulassungsbeschränkt. In den Studiengängen Illustration, Kommunikationsdesign, Modedesign, Kostümdesign, Textildesign ist das Bestehen einer künstlerischen Eignungsprüfung erforderlich. Der Studiengang Interdisziplinäre Gesundheitsversorgung und -management setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung im Pflegebereich voraus. Für die dualen Studiengänge Pflege und Public Management ist ein Anstellungsverhältnis mit dem Kooperationspartner der HAW erforderlich. An der HafenCity Universität Hamburg (HCU) sind alle Studiengänge mit Ausnahme des Studiengangs Geomatik zulassungsbeschränkt. Eignungsfeststellungsverfahren oder Eignungsprüfungen bezogen auf bestimmte Studiengänge werden nicht durchgeführt. An der Hochschule für bildende Künste (HFBK) sind die Studiengänge nicht zulassungsbeschränkt. Die Zulassung erfolgt aufgrund der besonderen künstlerischen Eignung, die durch eine Aufnahmeprüfung festgestellt wird. An der Hochschule für Musik und Theater (HfMT) sind alle Studiengänge mit Ausnahme des Studiengangs Schauspiel zulassungsbeschränkt. Die Zulassung erfolgt aufgrund der besonderen künstlerischen Eignung, die durch eine Aufnahmeprüfung festgestellt wird. An der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) sind alle grundständigen Studiengänge zulassungsbeschränkt. Besondere Zugangsvoraussetzungen wie das Ablegen einer Eignungsprüfung oder eines Eignungstests gibt es nicht. 2. An welchen Studiengängen ist ein Studienorientierungsverfahren Bestandteil des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens? Bitte nach Hochschule und Studiengang und Form des Studienorientierungsverfahrens aufgelistet. An der UHH gibt es ein Self-Assessment (Studienorientierungsverfahren) für die Lehramtsstudiengänge (http://www.cct-germany.de/) sowie den Bachelorstudiengang Molecular Life Sciences (https://elb-min.rrz.uni-hamburg.de/self-assessment/ MLS.htm). Der Nachweis der Teilnahme ist für eine Bewerbung verpflichtend. An der HAW ist für alle Bachelorstudiengänge ein Self-Assessment verpflichtend, mit Ausnahme der Bachelorstudiengänge Illustration, Interdisziplinäre Gesundheitsversorgung und -management, Modedesign/Kostümdesign/Textildesign, Pflege (dual), Regenerative Energiesysteme und Energiemanagement sowie Wirtschaftsinformatik. Eine freiwillige Teilnahme an einem Self-Assessment ermöglichen die Bachelorstudiengänge Maschinenbau (Energie- und Anlagesysteme), Maschinenbau Entwicklung und Konstruktion sowie Produktionstechnik und -management. An den übrigen staatlichen Hamburger Hochschulen wird kein Studienorientierungsverfahren angewendet. 3. Welche Studiengänge an staatlichen Hamburger Hochschulen gelten als örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge und wie sehen die jeweiligen Auswahlkriterien aus? Bitte aufgelistet nach Hochschule, Studiengang, und Auswahlkriterien. An der UHH erfolgt die Auswahl nach den Kriterien des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) und der Universitätszulassungssatzung. Wesentliches Kriterium ist dabei die Abiturnote. Spezifische Regelungen zu Auswahlverfahren und -kriterien gemäß 10 Absatz 1 HZG werden in entsprechenden Satzungen der Fakultäten der UHH geregelt. 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4544 An der HAW erfolgt die Auswahl nach den Kriterien des HZG und der Hochschulzulassungssatzung. Wesentliches Kriterium ist dabei die Note des Dokumentes der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung. Daneben werden in den Studiengängen Bekleidung Technik und Management, Gefahrenabwehr, Illustration, Kommunikationsdesign, Maschinenbau, Media Systems, Medientechnik, Modedesign, Kostümdesign, Textildesign Pflege (dual), Produktionstechnik- und Management, Public Management (dual) und Rettungsingenieurwesen auch die Kriterien Berufsausbildung, Ergebnisse des Self-Assessments, künstlerische Eignungsprüfung und Einzelnoten in der nachgewiesenen Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt. Neben den allgemeinen Kriterien des HZG wird bei der HCU an den Studiengängen Architektur und Bauingenieurwesen auch eine abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung berücksichtigt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Wie gestaltet sich das gegenwärtige Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für Lehramtsstudierende an den Hamburger Hochschulen? Die Bewerbung erfolgt für das jeweilige Lehramt und zwei Unterrichtsfächer, die Vergabe der Studienplätze erfolgt gemäß Universitäts-Zulassungssatzung. Die Auswahl erfolgt nach Leistung und Wartezeit unter Einbeziehung der Vorabquoten. Ist eines der beiden Fächer ein künstlerisches Fach, ist das Bestehen einer künstlerischen Aufnahmeprüfung an der HFBK oder der HfMT Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. 5. Seit wann ist die Teilnahme an einem Self-Assessment Bestandteil des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens für Studieninteressierte an Lehramtsstudiengängen? Seit dem Wintersemester 2008/2009. 6. Mit welchen Fragen beziehungsweise Fragenkombinationen wird beim Self-Assessment die fachliche und persönliche Eignung der Studierwilligen festgestellt? Die Fragebögen für Self-Assessments an der UHH stehen online zur Verfügung. Weitere Angebote der UHH, sich mittels eines Self-Assessments vor Aufnahme eines Studiums unverbindlich mit den Anforderungen des Studiums und den eigenen Interessen und Fähigkeiten auseinanderzusetzen, finden sich auf folgender Homepage mit Links zu den entsprechenden Test oder anderen Angeboten: https://www.unihamburg.de/campuscenter/studienorientierung/selfassessment.html. Des Weiteren ist die Entwicklung von Self-Assessments auch Teil des Universitätskollegs (https://www.universitaetskolleg.de/projekte/eigenes-wissen-einschaetzen.html). Die HAW-Navigatoren stellen eine virtuelle Studienorientierung dar, die Studieninteressierte besser über den Aufbau und die Besonderheiten der Bachelorstudiengänge an der HAW Hamburg informieren. Grundsätzlich erfolgt mit den Navigatoren zu den Bachelorstudiengängen der HAW Hamburg keine kontrollierte Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung von Studierwilligen. Die Studierwilligen werden mit typischen Anforderungen für die jeweiligen Studiengänge im Allgemeinen und Besonderheiten der speziellen Studiengänge konfrontiert, um besser entscheiden zu können, ob sie sich die nächsten Jahre ihres Studiums, aber auch die nächsten Jahrzehnte ihres Berufslebens mit diesen Dingen beschäftigen möchten. Die Studieninteressierten erfahren alles Wesentliche zum Studium an der HAW Hamburg und der Studienorganisation in den Studiengängen. Es werden Business Cases und/oder Aufgaben gestellt, die einen Überblick darüber verschaffen sollen, was die potenziellen Bewerber/-innen im Studium, aber auch im späteren Berufsleben erwartet. Nach Beantwortung der Fragenteile bekommen die Studieninteressierten eine Rückmeldung zu ihren Lösungen. Absolventen der jeweiligen Studiengänge geben in kleinen Erfahrungsberichten Einblicke, in welchen Bereichen sie inzwischen tätig sind oder welche Erfahrungen sie im Rahmen ihres jeweiligen Praktikums gemacht haben. Abgeschlossen wird die virtuelle Studienorientierung mit einer kurzen Reflexion. 7. Es gibt Hinweise, dass die Ergebnisse einer Pflichtteilnahme sich von derjenigen einer freiwilligen Teilnahme deutlich unterscheiden: bei erste- 3

Drucksache 21/4544 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode rer sind die Beziehungen zu externen Kriterien (zum Beispiel Schulleistungen) deutlich niedriger und die Antworten wohl zufälliger gewählt. Welchen Einfluss auf die Auswahlentscheidung hat die Teilnahme an dem Self-Assessment bei der Vergabe der Studienplätze? Die Ergebnisse von Self-Assessments haben an der UHH keinen Einfluss auf die Vergabe der Studienplätze. Für die Bewerbung auf einen Studienplatz im Lehramt beziehungsweise im Bachelorstudiengang Molecular Life Sciences ist für die Immatrikulation nur die Teilnahme am Self-Assessment nachzuweisen. Der Nachweis selbst enthält keine Ergebnisse des Self-Assessments. Bei der freiwilligen Teilnahme am Self-Assessment an der HAW werden Punkte vergeben, die die Chance auf einen Studienplatz erhöhen. Bei der verpflichtenden Teilnahme gibt es keinen weiteren Einfluss auf die Studienplatzvergabe, da es eine notwendige Voraussetzung für die Bewerbung ist. 8. Wie wird das freiwillige und ergebnisunverbindliche Studienorientierungsverfahren in Form von Self-Assessments beziehungsweise/und von Testverfahren zur Studienorientierung beziehungsweise/und von Eignungsfeststellungsverfahren an den jeweiligen Hochschulen gewährleistet? Die Ergebnisse werden nicht bewertet. Die jeweiligen Studierendenverwaltungen erhalten bei der Online-Bewerbung lediglich die Auskunft, ob eine Teilnahme erfolgt ist oder nicht. Bei den Studiengängen, in denen die Teilnahme freiwillig ist, werden außerdem die für eine Teilnahme pauschal vorgesehenen Punkte den Bewerberdatensätzen zugeordnet. 9. Inwieweit ist gewährleistet, dass die Studienorientierungsverfahren beziehungsweise Eignungsfeststellungsverfahren an den Hamburger Hochschulen nicht zur Steuerung der Jahrgangskohorten angewandt werden? Finden an Hamburger Hochschulen Studierfähigkeitstests statt? Wenn ja, an welchen Hochschulen? Bitte Hochschule und Studiengang benennen. Siehe Vorbemerkung. 10. An welchen Studiengängen sollen zukünftig Eignungsprüfungen oder Eignungsfeststellungsverfahren eingeführt werden? Eingangsprüfungen (Studierfähigkeitstests) finden gemäß 38 HmbHG in allen Studiengängen der Hamburger Hochschulen für die entsprechenden Bewerberinnen und Bewerber statt, die keine Studienberechtigung nach 37 Absatz 1 vorweisen können. Des Weiteren wird für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber der TestAS am Sprachenzentrum der UHH angeboten. Der TestAS wird von der Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e.v. angeboten und ist ein zentraler, standardisierter Test zur Selbsteinschätzung der Studierfähigkeit für ausländische Studieninteressierte. Er besteht aus einem allgemeinen und einem fachspezifischen Testmodul. An der UHH haben Studieninteressierte, die sich innerhalb der Vorab-Quote für ausländische Bewerberinnen und Bewerber um einen Studienplatz in einem grundständigen Studiengang bewerben, die Möglichkeit, über die Teilnahme am TestAS-Bonuspunkte zu erwerben und damit ihre Chancen auf Zulassung zu erhöhen. Relevante Informationen zum TestAS sind zu finden: https://www.testas.de/ de/testas.htm, https://www.testas.de/de/modellaufgaben.htm 11. Bitte jeweilige Hochschule und Studiengang auflisten. Die Hamburger Hochschulen planen derzeit keine weiteren Eignungsprüfungen oder Eignungsfeststellungsverfahren. 12. Welche aussagefähigen Evaluationen bezüglich der Self-Assessments liegen vor? Eine Dokumentation der Self-Assessments, die im Rahmen des Universitätskollegs entwickelt worden sind, ist in den Bänden 2 und 3 der Prozessdokumentation 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4544 (https://www.universitaetskolleg.de/publikationen/prozessdokumentation.html) beziehungsweise in den Berichten der Fakultät für Rechtswissenschaft (Band 11 der Schriftenreihe https://www.universitaetskolleg.de/publikationen/uk-schriften-011.pdf) zu finden. Die Evaluationsergebnisse sind bisher nicht verfügbar, da die Teilprojekte noch in der Ergebnisaufbereitungsphase der ersten Förderphase Qualitätspakt Lehre sind und die Evaluationsergebnisse in den Endberichten der Teilprojekte aufbereitet werden. Erste Vorergebnisse können aber den Jahresberichten des Universitätskollegs entnommen werden. 5