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Transkript:

Netzentgelte Strom 2017

Änderungsverzeichnis Stand Änderungen 13.10.2016 Vorläufige Netzentgelte Strom für 2017 22.12.2016 09.01.2017 Endgültige Netzentgelte Strom für 2017 (nur redaktionelle Änderungen. Das bisherige Preisblatt "Entgelte Strom für Messstellenbetrieb für Einspeiser" ist nicht mehr enthalten und wird separat veröffentlicht). Endgültige Netzentgelte Strom für 2017 (Löschung Vorläufigkeitsvermerk und redaktionelle Änderungen). 2

Inhaltsverzeichnis Netzentgelte Strom für Kunden mit Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem) gültig ab dem 1. Januar 2017 Seite 4 Netzentgelte Strom für Kunden mit Leistungsmessung (Monatsleistungspreissystem nach 19 Abs. 1 StromNEV) gültig ab dem 1. Januar 2017 Netzentgelte Strom für Stromspeicher (Speicherverluste nach 19 Abs. 4 StromNEV) gültig ab dem 1. Januar 2017 Netzentgelte Strom für die Netzreservekapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung gültig ab dem 1. Januar 2017 Netzentgelte Strom für Kunden ohne Leistungsmessung gültig ab dem 1. Januar 2017 Seite 5 Seite 5 Seite 6 Seite 7 Entgelte Strom für den Messstellenbetrieb gültig ab dem 1. Januar 2017 Seite 8 Entgelte Strom für den Zählerwechsel auf Kundenwunsch gültig ab dem 1. Januar 2017 Entgelte Strom für das Nachprüfen inkl. Wechseln von Zählern gültig ab dem 1. Januar 2017 Seite 9 Seite 9 Höhe der zu entrichtenden Konzessionsabgabe Seite 10 Beispiel 1: Berechnung der Netzentgelte für Kunden mit Leistungsmessung in Mittelspannung ( 2.500 h) Seite 11 Beispiel 2: Berechnung der Netzentgelte für Kunden mit Leistungsmessung in Niederspannung (< 2.500 h) Beispiel 3: Berechnung der Netzentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung in Niederspannung Seite 12 Seite 13 3

Netzentgelte Strom für Kunden mit Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem) gültig ab dem 1. Januar 2017 Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a Entnahmestelle in: Leistungspreis [Euro/kW] 4 Umspannung 110/20-kV 21,86 2,81 5 Mittelspannungsnetz 20-kV 19,80 3,25 6 Umspannung 20/0,4-kV 18,37 3,80 7 Niederspannungsnetz 0,4-kV 15,00 5,02 Jahresbenutzungsdauer 2.500 h/a Arbeitspreis [Ct/kWh] Entnahmestelle in: Leistungspreis [Euro/kW] 4 Umspannung 110/20-kV 66,57 1,02 5 Mittelspannungsnetz 20-kV 53,69 1,90 6 Umspannung 20/0,4-kV 53,84 2,38 7 Niederspannungsnetz 0,4-kV 46,67 3,75 Arbeitspreis [Ct/kWh] Die Netzentgelte setzen einen Leistungsfaktor cos phi 0,9 voraus. EWE NETZ gewährt einen aufgerundeten Freibetrag von 50 % für den Anteil der Blindarbeit an der entnommenen Wirkarbeit. Den über 50 % hinausgehenden Anteil der Blindarbeit stellt EWE NETZ mit 1,02 Cent/kvarh in Rechnung. Wird Strom aus der Mittelspannungsebene entnommen und durch eine Messeinrichtung in Niederspannung gemessen, erhöht EWE NETZ die Messwerte (Arbeit und Leistung) pauschal um 4,1% für nicht erfasste Transformatorenverluste. Die Summe von Arbeits- und Leistungspreisanteil ergibt das Netznutzungsentgelt. Den Arbeitspreisen sind unter anderem die KWK-G-Umlage ( 26 KWK-G neue Fassung), die 19- Umlage ( 19 Abs. 2 StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage ( 17f Abs. 5 EnWG) und die Umlage für abschaltbare Lasten ( 18 AblaV) hinzuzurechnen. Allen Preisen hinzuzurechnen sind das Entgelt für Messstellenbetrieb sowie die Konzessionsabgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 4

Netzentgelte Strom für Kunden mit Leistungsmessung (Monatsleistungspreissystem nach 19 Abs. 1 StromNEV) gültig ab dem 1. Januar 2017 [Euro/kW] Leistungspreis Entnahmestelle in: 4 Umspannung 110/20 kv 66,57 5 Mittelspannungsnetz 20 kv 53,69 6 Umspannung 20/0,4 kv 53,84 7 Niederspannungsnetz 0,4 kv 46,67 [Euro/kW und Monat] [Ct/kWh] Leistungspreis Arbeitspreis Entnahmestelle in: 4 Umspannung 110/20 kv 11,10 1,02 5 Mittelspannungsnetz 20 kv 8,95 1,90 6 Umspannung 20/0,4 kv 8,97 2,38 7 Niederspannungsnetz 0,4 kv 7,78 3,75 Die Netzentgelte setzen einen Leistungsfaktor cos phi 0,9 voraus. EWE NETZ gewährt einen aufgerundeten Freibetrag von 50 % für den Anteil der Blindarbeit an der entnommenen Wirkarbeit. Den über 50 % hinausgehenden Anteil der Blindarbeit stellt EWE NETZ mit 1,02 Cent/kvarh in Rechnung. Wird Strom aus der Mittelspannungsebene entnommen und durch eine Messeinrichtung in Niederspannung gemessen, erhöht EWE NETZ die Messwerte (Arbeit und Leistung) pauschal um 4,1% für nicht erfasste Transformatorenverluste. Den Arbeitspreisen sind unter anderem die KWK-G-Umlage ( 26 KWK-G neue Fassung), die 19- Umlage ( 19 Abs. 2 StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage ( 17f Abs. 5 EnWG) und die Umlage für abschaltbare Lasten ( 18 AblaV) hinzuzurechnen. Die Summe von Arbeits- und Leistungspreisanteil ergibt das Netznutzungsentgelt. Netzentgelte Strom für Stromspeicher (Speicherverluste nach 19 Abs. 4 StromNEV) gültig ab dem 1. Januar 2017 Allen Preisen hinzuzurechnen sind das Entgelt für Messstellenbetrieb sowie die Konzessionsabgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 5

Netzentgelte Strom für die Netzreservekapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung gültig ab dem 1. Januar 2017 Reserveinanspruchnahme Leistungspreis [Euro/kW und a] Entnahmestelle in: 200 h/a >200 400 h/a > 400 600 h/a 4 Umspannung 110/20 kv 33,29 39,94 46,60 5 Mittelspannungsnetz 20 kv 26,85 32,21 37,58 6 Umspannung 20/0,4 kv 26,92 32,30 37,69 7 Niederspannungsnetz 0,4 kv 23,34 28,00 32,67 Die geplante Inanspruchnahme der vereinbarten Netzreservekapazität ist mindestens 5 Werktage im Vorfeld bei EWE NETZ über das im Internet veröffentlichte Formular anzumelden. Bei Überschreitung des vereinbarten Reservezeitraumes wird mindestens die vereinbarte Netzreservekapazität mit dem Leistungspreis des nächst höheren Zeitraums abgerechnet. Wird die Netzreservekapazität > 600 h/a in Anspruch genommen, rechnet EWE NETZ die regulären Netzentgelte (Leistungs- und Arbeitspreise) gemäß Seite 4 ab. Hinweis: Die Netzreservekapazität über einen redundanten Anschluss wird mindestens mit der vereinbarten Netzreservekapazität und einem Arbeitspreis gemäß Seite 4 < 2.500 h/a abgerechnet. Überschreitet die Inanspruchnahme der Netzreservekapazität 2.500 h/a, rechnet EWE NETZ die regulären Netzentgelte (Leistungs- und Arbeitspreise) gemäß Seite 4 ab. Allen Preisen hinzuzurechnen sind das Entgelt für Messstellenbetrieb sowie die Konzessionsabgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 6

Netzentgelte Strom für Kunden ohne Leistungsmessung gültig ab dem 1. Januar 2017 Art der Entnahmestelle Grundpreis Arbeitspreis [Euro/a] [Ct/kWh] Lastprofil / Zählerstandsgangmessung (nicht steuerbar) 1) 70,00 6,36 Speicherheizungen 1) 2) 0,00 2,04 sonstige steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung (z.b. Wärmepumpen etc.) 2) 0,00 2,04 1) Falls Speicherheizungen über keinen separaten Zählpunkt verfügen, gilt folgendes: EWE NETZ erhebt den regulären Grundpreis und in der HT-Zeit den regulären Arbeitspreis (Lastprofil / Zählerstandsgangmessung (nicht steuerbar)). Den reduzierten Arbeitspreis gewährt EWE NETZ nur für die NT-Zeit. 2) EWE NETZ gewährt ein reduziertes Netzentgelt gemäß 14a EnWG nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Netznutzer müssen mit EWE NETZ eine Vereinbarung über die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen treffen. Des Weiteren muss die Entnahmestelle über einen separaten Zählpunkt verfügen. Die Summe von Arbeits- und Grundpreisanteil ergibt das Netznutzungsentgelt. Den Arbeitspreisen sind unter anderem die KWK-G-Umlage ( 26 KWK-G neue Fassung), die 19- Umlage ( 19 Abs. 2 StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage ( 17f Abs. 5 EnWG) und die Umlage für abschaltbare Lasten ( 18 AblaV) hinzuzurechnen. Allen Preisen hinzuzurechnen sind das Entgelt für Messstellenbetrieb sowie die Konzessionsabgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 7

Entgelte Strom für den Messstellenbetrieb gültig ab dem 1. Januar 2017 Ab dem 1. Januar 2017 umfasst das Entgelt für den Messstellenbetrieb aufgrund von Gesetzesänderungen auch das bisherige Entgelt für die Messung. Entgelte für die Messung werden daher nicht mehr gesondert ausgewiesen. Kunden ohne Lastgangmessung [Euro/a] Ableseintervall: jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich Eintarifzählung 7,20 21,10 48,90 160,10 Zweitarifzählung 11,25 25,15 52,95 164,15 Leistungszählung 45,75 59,65 87,45 198,65 Kunden mit Lastgangmessung [Euro/a]* Lastgangzählung 238,92 zusätzliche Leistungen [Euro/a] Messwandler Niederspannung Messwandler Mittelspannung Steueranbindung Datenanbindung (inkl. Modem) 27,36 274,68 30,60 75,60 * Für ZFA-Messeinrichtungen, die ohne zusätzliche Montagearbeiten montiert werden können, werden keine zusätzlichen Montagekosten berechnet. Ist die Messtafel in einem Schrank zu montieren oder entsteht durch die Installation der ZFA-Messeinrichtung zusätzlicher Aufwand, so sind die Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen. Hierzu muss eine Beauftragung des Anschlussnehmers oder Anschlussnutzers vorliegen. Diese kann auch durch den bevollmächtigten Lieferanten erfolgen. Im Rahmen der standardisierten Datenweitergabe gemäß den Geschäftsprozessen mit Elektrizität (GPKE) erfolgt werktäglich die Übermittlung der Lastgangdaten für den gesamten Zeitraum des bestehenden Vertrages an die Lieferanten. Datenbereitstellungen gegenüber dem Anschlussnutzer werden gemäß gesetzlicher Regelung in einem bestimmten Umfang kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wird vom Lieferanten / Anschlussnutzer lediglich monatliche Datenweitergabe gefordert, so erfolgt kein Preisnachlass auf das Messentgelt. Darüber hinaus bietet EWE NETZ noch Datenbereitstellungen über das M.O.IN. Messdaten Online via Internet an. Die jeweils gültigen im Internet veröffentlichten Preise für die Bereitstellung eines Internetzugriffs über das Portal M.O.IN. werden durch EWE NETZ dem jeweiligen Marktpartner in Rechnung gestellt. Zwischenablesungen Für Ablesungen von Messeinrichtungen ohne ZFA, die von EWE NETZ auf Wunsch des Lieferanten außerhalb des regulären Turnus beziehungsweise außerhalb von gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Prozessen vorgenommen werden, wird ein separates Entgelt berechnet. Das Entgelt wird je Zählpunkt und Ableseversuch erhoben und beläuft sich auf 25,50 Euro. Allen Preisen hinzuzurechnen ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 8

Entgelte Strom für den Zählerwechsel auf Kundenwunsch gültig ab dem 1. Januar 2017 H Preis pro Zähler Zähler ohne registrierende Lastgangmessung [Euro] Wechsel eines Stromzählers (SLP)* 103,00 Gemeinsamer Wechsel von Strom- und Gaszählern 143,00 Preis pro Zähler Zähler mit registrierender Lastgangmessung [Euro] Wechsel eines Stromzählers (RLM) oder Umstellung auf 248,00 registrierende Lastgangmessung Preis pro Vorgang Zähler für die Einspeisung [Euro] Umstellung von Direkt- auf Überschusseinspeisung: - bei gleichzeitigem Wechsel auf elektronische Zähler 129,00 - bei vorhandenen elektronischen Zählern 129,00 Umstellung von Überschuss- auf Direkteinspeisung: - bei gleichzeitigem Wechsel auf elektronische Zähler 129,00 - bei vorhandenen elektronischen Zählern 129,00 D i e s e * Diese Preise gelten für Stromzähler, die im SLP-Kundenbereich mit Ein- oder Zweitarifausführung sowie für eine oder zwei Energierichtungen eingesetzt werden. Entgelte Strom für das Nachprüfen inkl. Wechseln von Zählern gültig ab dem 1. Januar 2017 Dienstleistungen Preis pro Zähler [Euro] Prüfen eines Wechselstromzählers (SLP) 134,00 Prüfen eines Drehstromzählers (SLP) 134,00 Prüfen eines Doppeltarifzählers (SLP) 134,00 Prüfen eines Zählers mit registrierender Lastgangmessung (RLM) 272,00 Wechsel eines Standardlastprofilzählers (SLP) 103,00 Wechsel eines Zählers mit registrierender Lastgangmessung (RLM) 248,00 Diese Preise gelten für Stromzähler, die auf Wunsch des Kunden nachgeprüft werden. Die Prüfung ist grundsätzlich mit einem Gerätewechsel verbunden. Die Kosten für die Prüfung und den Wechsel sind vom Kunden zu tragen, falls die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten werden. Allen Preisen hinzuzurechnen ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 9

Höhe der zu entrichtenden Konzessionsabgabe Zusätzlich zu den Netzentgelten werden gemäß 2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben der Konzessionsabgabenverordnung die Konzessionsabgaben berechnet. " 2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben (1) Konzessionsabgaben dürfen nur in Cent Beträge je gelieferter Kilowattstunde vereinbart werden. (2) Bei der Belieferung von Tarifkunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden: D1. ia) bei Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach 9 der Bundestarifordnung eelektrizität oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs s(schwachlaststrom) geliefert wird, 0,61 Cent, e b) Bei Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird, in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 1,32 Cent, bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent, bis 500.000 Einwohner 1,99 Cent, über 500.000 Einwohner 2,39 Cent, [...] Maßgeblich ist die jeweils vom statistischen Landesamt amtlich fortgeschriebene Einwohnerzahl. (3) Bei der Belieferung von Sondervertragskunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden: 1. bei Strom 0,11 Cent, [...]" Die Höhe der Konzessionsabgaben entsprechen der Konzessionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist. 10

Beispiel 1: Berechnung der Netzentgelte für Kunden mit Leistungsmessung in Mittelspannung ( 2.500 h) 1. Annahmen: Mittelspannung Jahresarbeit [kwh] Maximalleistung [kw] Jahresbenutzungsdauer [h] 10.000.000 2.000 Es gilt: Jahresbenutzungsdauer = 5.000 Jahresarbeit Maximalleistung 2. Berechnung Netznutzungsentgelt und Entgelte Messstellenbetrieb: Arbeitspreisanteil Leistungspreisanteil Netznutzungsentgelt Einheiten 10.000.000 kwh 2.000 kw Preise * 1,90 Ct/kWh * 53,69 Euro/kW = 190.000,00 Euro = 107.380,00 Euro = 297.380,00 Euro/a Entgelte für den Messstellenbetrieb: Lastgangzählung: Steueranbindung: Datenanbindung (inkl. Modem): Messwandler Mittelspannung: 238,92 Euro/a 30,60 Euro/a 75,60 Euro/a 274,68 Euro/a Messstellenbetrieb (Zwischensumme) = 619,80 Euro/a Netzentgelt inkl. Entgelte für den Messstellenbetrieb = 297.999,80 Euro/a Den Arbeitspreisen sind unter anderem die KWK-G-Umlage ( 26 KWK-G neue Fassung), die 19- Umlage ( 19 Abs. 2 StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage ( 17f Abs. 5 EnWG) und die Umlage für abschaltbare Lasten ( 18 AblaV) hinzuzurechnen. Allen Preisen hinzuzurechnen sind die Konzessionsabgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 11

Beispiel 2: Berechnung der Netzentgelte für Kunden mit Leistungsmessung in Niederspannung (< 2.500 h) 1. Annahmen: Niederspannung Jahresarbeit [kwh] Maximalleistung [kw] 110.000 55 2.000 Es gilt: Jahresbenutzungsdauer = Jahresbenutzungsdauer [h] Jahresarbeit Maximalleistung 2. Berechnung Netznutzungsentgelt und Entgelte Messstellenbetrieb: Arbeitspreisanteil Leistungspreisanteil Netznutzungsentgelt Einheiten 110.000 kwh 55 kw Preise * 5,02 Ct/kWh * 15,00 Euro/kW = 5.522,00 Euro = 825,00 Euro = 6.347,00 Euro/a Entgelte für den Messstellenbetrieb: Leistungszählung (jährlich): 45,75 Euro/a Steueranbindung: 30,60 Euro/a D Messstellenbetrieb (Zwischensumme) = 76,35 Euro/a U f Netzentgelt inkl. Entgelte für den Messstellenbetrieb = 6.423,35 Euro/a Den Arbeitspreisen sind unter anderem die KWK-G-Umlage ( 26 KWK-G neue Fassung), die 19- Umlage ( 19 Abs. 2 StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage ( 17f Abs. 5 EnWG) und die Umlage für abschaltbare Lasten ( 18 AblaV) hinzuzurechnen. Allen Preisen hinzuzurechnen sind die Konzessionsabgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. A v 12

Beispiel 3: Berechnung der Netzentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung in Niederspannung 1. Annahmen: Niederspannung Jahresarbeit [kwh] 3.500 Art der Entnahmestelle Lastprofil (nicht steuerbar) 2. Berechnung Netznutzungsentgelt und Entgelte Messstellenbetrieb: Arbeitspreisanteil Grundpreisanteil Netznutzungsentgelt Einheiten 3.500 kwh 1 Preise * 6,36 Ct/kWh * 70,00 Euro = 222,60 Euro = 70,00 Euro = 292,60 Euro/a Entgelt für den Messstellenbetrieb: Eintarifzählung (jährlich) = 7,20 Euro/a Netzentgelt inkl. Entgelte für den Messstellenbetrieb = 299,80 Euro/a Den Arbeitspreisen sind unter anderem die KWK-G-Umlage ( 26 KWK-G neue Fassung), die 19- Umlage ( 19 Abs. 2 StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage ( 17f Abs. 5 EnWG) und die Umlage für abschaltbare Lasten ( 18 AblaV) hinzuzurechnen. Allen Preisen hinzuzurechnen sind die Konzessionsabgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 13