Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen Existenzgründungen, Investitionen und Betriebsmittel kleiner und mittlerer Unternehmen Geschäftsidee verwirklichen oder Unternehmenswachstum finanzieren
Förderziel Das Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW Hessen) fördert durch zinsvergünstigte Kredite Existenzgründungen und Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Hessen. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet diese Kredite im Rahmen einer Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und der KfW an. Die Förderdarlehen sind durch Mittel der KfW refinanziert. Die WIBank verbilligt diese Darlehen zusätzlich mit einer Zinsvergünstigung. Was kann gefördert werden? GuW Hessen Gründung (ERP) Das Darlehensangebot dient zur Finanzierung des Investitionsund Betriebsmittelbedarfs. Ein GuW-Kredit kann für folgende Verwendungs zwecke gewährt werden: für alle Formen der Existenzgründung, auch im Nebenerwerb für Festigungsmaßnahmen, mit denen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit begonnen wird für eine erneute Unternehmensgründung für Unternehmensübernahmen, Erwerb oder Aufstockung einer tätigen Beteiligung im Rahmen von Nachfolgeregelungen GuW Hessen Wachstum Das Darlehensangebot teilt sich in zwei Finanzierungslinien. Je nach Linie kann ein GuW-Kredit für folgende Verwendungszwecke gewährt werden: 1. GuW Hessen Wachstum Investitionen Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Gewerbliche Baukosten Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen Betriebs- und Geschäftsausstattung Erwerb immaterieller Anlagewerte in Verbindung mit Technologietransfer Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen in Form von asset deals extern erworbene Beratungsdienstleistungen Kosten für erste Messeteilnahmen 2. GuW Hessen Wachstum Betriebsmittel Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- und Ersatzteillagers Auftragsvorfinanzierung Betriebsmittel Wer kann ein Darlehen beantragen? Antragsberechtigt sind Unternehmen und freiberuflich Tätige bis 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit (GuW Hessen Gründung (ERP)) bzw. ab 5 Jahren nach Geschäftseröffnung (GuW Hessen Wachstum), welche die jeweils gültige Definition der EU als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen. Ein KMU ist demnach ein Unternehmen, das weniger als 250 Beschäftigte hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro ausweist und sich nicht zu 25% oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimm anteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befindet, die kein KMU sind (d.h. dieser Definition nicht entsprechen). Wie sind die Konditionen? Der Darlehenshöchstbetrag beträgt in allen Programmvarianten grundsätzlich 2 Millionen Euro je Vorhaben; ein Darlehens mindestbetrag besteht nicht. Finanzierungsanteil bis zu 100% Auszahlung 100% Festzins für die gesamte Darlehenslaufzeit Ratentilgungsdarlehen mit Regel-Laufzeiten von 5 und 10 Jahren (Betriebs mittel sind maximal über 5 Jahre finanzierbar). Für Betriebsmittelfinanzierungen in der Linie GuW Hessen Wachstum Betriebsmittel wird neben der Tilgungsvariante mit einer Regel-Laufzeit von 5 Jahren zusätzlich eine endfällige Variante mit 2-jähriger Laufzeit angeboten. Zinsvergünstigung für maximal 10 Jahre, in den hessischen EFRE-Vorranggebieten zusätzliche Zinsvergünstigung Die Konditionsgestaltung entspricht dem risikogerechten Zins system der KfW. Die jeweils gültigen Maximalzinssätze und gewährten Zinsvergünstigungen sind im Internet unter www.wibank.de/guw abrufbar. Ein Merkblatt mit detaillierten Informationen zum risikogerechten Zinssystem ist dort ebenfalls bereitgestellt (Merkblatt zum RGZS).
Wie wird ein GuW Hessen-Darlehen beantragt? Die Antragstellung erfolgt über die finanzierende Hausbank auf den jeweils aktuellen KfW-Antragsformularen. Für die Beantragung eines GuW-Darlehens sind der WIBank von der Hausbank folgende Unterlagen einzureichen: Antragsformular (KfW-Formular) einschließlich einer kurzen Vorhabensbeschreibung Statistisches Beiblatt Investitionen allgemein (KfW-Formular) Anlage Arbeitsplätze (WIBank-Formular), nur bei Investitionen außerhalb Hessens Anlage De-minimis-Erklärung (WIBank-Formular) Ggf. Anlage Besitz- und Beteiligungsverhältnisse (KfW-Formular) Welche Bedingungen sind zu beachten? Vor Beginn des Vorhabens muss der Antrag auf Förderung durch einen GuW Hessen-Kredit bei der Hausbank gestellt werden. Der Investitionsort muss im Land Hessen liegen. Bei Vor haben außerhalb Hessens und Betriebsmittelfinanzierungen muss das geförderte Unternehmen seinen steuerlichen Sitz in Hessen haben (Freiberufler müssen in Hessen niedergelassen sein). Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Hausbank und Endkreditnehmer werden Form und Umfang der Besicherung vereinbart. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Darlehens besteht nicht. Es gilt das jeweils aktuelle Programm-Merkblatt.
Zusätzliche Landesbürgschaften Kleine und mittelständische Unternehmen stehen vor der Aufgabe, sich in einer immer komplexer zeigenden Umwelt zukunftsorientiert aufzustellen. Dabei kann es schwierig werden, sich mit ausreichend Fremdkapital zu versorgen. Da ihnen der direkte Weg zum Kapitalmarkt oft verschlossen ist, bleibt häufig nur der Weg über die Banken. Die Kreditinstitute stoßen jedoch bei der Kreditvergabe an ihre Grenzen, sofern nicht ausreichend Sicherheiten zur Verfügung stehen. Eine Bürgschaft des Landes Hessen kann eine Alternative sein. Die WIBank ist Ansprechpartnerin für Bürgschaften ab einem Obligo von 1,25 Millionen Euro. Bürgschaften kommen für folgende Verwendungszwecke in Frage: Existenzgründungen, insbesondere für eine Unternehmensnachfolge, z.b. Management Buy-Out (MBO) Investitionen in erneuerbare Energien Festigungsmaßnahmen oder Sprunginvestitionen zusätzliche Betriebsmittel, z.b. Auftragsvorfinanzierungen Im Regelfall beträgt die Bürgschaftsquote 70% bei Sachinvestitionen 50% bei Betriebsmitteln. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Einzelpersonen, soweit sie in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig werden. Weitere Informationen erhalten Sie von: Ihrer Hausbank Ihren Ansprechpartnern bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (siehe Rückseite) Ihren Ansprechpartnern der Förderberatung Gründer Unternehmen Telefon +49 (0) 611 774-7333 Mo-Do 9:00 18:00 Uhr, Fr 9:00 16:00 Uhr www.wibank.de/guw Ihr Weg zur Förderung Kontaktieren Sie Ihre Hausbank, bevor Sie Ihr Vorhaben starten, und lassen Sie sich dazu beraten. Ihr Bankberater unterstützt Sie auch beim Ausfüllen der Antragsformulare. Ihre Hausbank leitet Ihren Antrag auf ein GuW Hessen-Darlehen sowie weitere Antrags unterlagen an die WIBank weiter. Nach einer positiven Antragsprüfung durch die WIBank gibt Ihnen Ihre Hausbank eine Darlehenszusage. Ihre Hausbank ist Ihr Ansprechpartner zu allen Aspekten des Förderdarlehens einschließlich der Auszahlung der Darlehensmittel.
Förderberatung bei der WIBank Aufgaben Orientierungsberatung zu allen Fragen der Wirtschaftsförderung individuelle, unabhängige und kostenlose Beratung zu den monetären Förderangeboten des Landes Hessen, des Bundes und der EU (Kredite, Bürgschaften, Beteiligungen, Zuschüsse) für Gründer und Unternehmen Förderberatung Gründer Unternehmen 0611 774-7333 Montag Donnerstag 9 18 Uhr, Freitag 9 16 Uhr Ansprechpartner GuW Hessen (Standort Offenbach) Hotline Kreditförderung Tel.: +49 (0) 69 9132-7814 E-Mail: foerderkredite@wibank.de Bürgschaften (Standort Wiesbaden) Christine Bischoff Tel.: +49 (0) 611 774-7646 E-Mail: christine.bischoff@wibank.de Waldeck- Frankenberg Marburg-Biedenkopf Kassel Kassel Werra-Meißner-Kreis Schwalm-Eder-Kreis Hersfeld-Rotenburg Lahn-Dill- Kreis Gießen Vogelsbergkreis Fulda Limburg- Weilburg Rheingau- Taunus-Kreis MTK Wiesbaden Hochtaunuskreis Groß- Gerau Frankfurt OF Offenbach DA Bergstraße Wetteraukreis Darmstadt- Dieburg Odenwaldkreis Main-Kinzig-Kreis
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