Jugendwohngruppen Orion und Sirius
Jugendwohngruppen Zielsetzungen Die Jugendwohngruppen (JWG) bieten Jugendlichen einen betreuten Rahmen, um Kompetenzen (Selbst-, Sozial- und lebenspraktische Kompetenz) zu erlernen, weiterzuentwickeln und zu festigen. Dabei sind die Unterstützung in der Schule und/oder beim Abschluss der Schulausbildung bzw. bei der Berufsfindung zentrale Themen. Zielgruppe Rahmenbedingungen Die JWG betreuen Jugendliche (Mädchen und Jungen) im Alter von 13 bis 17 Jahren in schwierigen Lebenssituationen oder Entwicklungskrisen, die einen stationären Rahmen sowie sozialpädagogische Hilfe und Unterstützung erforderlich machen. Die Jugendlichen haben sich freiwillig für ein Leben in der JWG entschieden oder werden mit einer behördlichen Indikation platziert. Die Jugendlichen bringen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit. Dies bedeutet z.b. den Entschluss, in einer Gemeinschaft mit anderen Jugendlichen zu leben, die Spielregeln, die sich für das Zusammenleben ergeben, zu akzeptieren und sich am Gruppenleben zu beteiligen. Die Jugendlichen sollen die Bereitschaft mitbringen, an der Bewältigung von Problemen und Schwierigkeiten aktiv mitzuarbeiten. Die Jugendlichen haben eine externe Tagesstruktur: sie besuchen auswärts die Schule oder stehen in einem Ausbildungsverhältnis. Die Aufenthaltsdauer sollte mindestens ein Jahr betragen, damit die notwendige Vertrauensbasis entstehen kann. Die Zeitdauer ist offen und orientiert sich an den Zielsetzungen (behördlicher Auftrag). Voraussetzung für die Aufnahme ist ein persönliches Vorstellungsgespräch. In der Regel wird eine Schnupperzeit vereinbart. Die fachliche Indikation und der Auftrag, die von der zuweisenden Behörde erteilt werden, stimmen mit den Zielsetzungen und den Möglichkeiten der JWG überein. Beim Eintritt in die Jugendgruppe ist die Finanzierung sichergestellt (Kostengutsprache der zuweisenden Behörde). Jugendliche mit einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung, mit einer manifestierten Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder mit einer starken geistigen bzw. einer körperlichen Behinderung können nicht aufgenommen werden.
Orion und Sirius Wohnen In den beiden Wohnungen können jeweils 8 Jugendliche aufgenommen werden. Die Gruppe ist gemischtgeschlechtlich und in der Altersstruktur differenziert zusammengesetzt. Den Jugendlichen stehen möblierte Einzel- oder Doppelzimmer zur Verfügung. Die Gemeinschaftsräume (Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, Duschen, WaisenhausAreal etc.) werden von allen genutzt. Für sportliche und handwerkliche Freizeitangebote kann die Infrastruktur des Bürgerlichen Waisenhauses in Anspruch genommen werden. Es gilt das Wohnkonzept, verankert in der Hausordnung, der JWG. Team Betreuungsform Die Jugendlichen werden 365 Tage im Jahr sozialpädagogisch betreut. Neben der Teamleitung gewährleistet ein Team jeweils aus zwei ausgebildeten SozialpädagogInnen (i.d.r. ein Mann und eine Frau) sowie aus zwei SozialpädagogInnen in Ausbildung die Qualität der Arbeit und decken eine Betreuung rund um die Uhr ab. Die Jugendlichen werden begleitet auf dem Wege zu Eigenverantwortung und Selbstbestimmung. Hierzu sollen die vorhandenen Ressourcen genutzt und an Schwierigkeiten und Defiziten gearbeitet werden. In den JWG wird mit den Jugendlichen zielorientiert an ihren individuellen Entwicklungsthemen gearbeitet. Der Betreuungsprozess insgesamt wird durch das Team getragen, welches sich bei Bedarf weitere fachliche Unterstützung holt. Die Jugendlichen werden von einer Bezugsperson betreut. Diese übernimmt in Zusammenarbeit mit dem/der Jugendlichen Verantwortung für die individuelle Entwicklung. Die JWG regeln das Zusammenleben über verbindliche Abmachungen, die im Kodex zusammengefasst sind (u.a. keine Gewalt, Grenzen akzeptieren, Probleme offen ansprechen ). Die Jugendlichen lernen Mit- und Eigenverantwortung zu übernehmen. Zur Überprüfung der Entwicklungsschritte der Jugendlichen finden regelmässig Standortgespräche statt, in denen die Jugendlichen ihre Situation gemeinsam mit allen Beteiligten reflektieren und neue Ziele formuliert werden. Im Rahmen eines systemischen Betreuungsansatzes besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen den Jugendlichen, den Eltern, dem Team, den zuweisenden Behörden und den Schulen und Ausbildungsstätten. Bei Bedarf wird die Unterstützung der Institutionen im Netzwerk Kindesschutz Basel-Stadt in Anspruch genommen.
Auf einen Blick Kosten Die Kosten für die Betreuung werden der zuweisenden Behörde in Rechnung gestellt. Die Nebenkosten (Kleider, Hygieneartikel, Schulmaterial, Mobilität sowie Taschengeld) werden nach Absprache von den Eltern oder der zuweisenden Behörde übernommen. Erwerbstätige Jugendliche werden entsprechend dem Einkommen an den Nebenkosten beteiligt. Anschlussmöglichkeit Im Anschluss an den Aufenthalt in der JWG wird eine geeignete Betreuungs- und Wohnsituation erarbeitet und vorbereitet beispielsweise die Rückkehr in die Familie oder der Übertritt in eine Aussenwohngruppe des Bürgerlichen Waisenhauses. Postadresse und Bürgerliches Waisenhaus Bürgerliches Waisenhaus Information Jugendwohngruppe Sirius Jugendwohngruppe Orion Theodorskirchplatz 7 Theodorskirchplatz 7 CH-4058 Basel CH-4058 Basel Tel. 061 699 33 68 Tel. 061 699 33 67 E-Mail sirius@whbs.ch E-Mail orion@whbs.ch Aufnahmen und Kontaktperson Markus Blümke Bereichsleitung Pädagogik Tel. 061 699 33 33 Fax 061 699 33 00 E-Mail markus.bluemke@whbs.ch Web www.waisenhaus-basel.ch
Theodorskirchplatz 7 4058 Basel Telefon 061 699 33 11 Telefax 061 699 33 00 info@whbs.ch www.waisenhaus-basel.ch Eine Institution der März 2012