Prüfpfad-Bogen 4.22.1 Strukturfonds Operationelles Programm Sachsen-Anhalt 2000-2006 Fonds: ESF OP-Maßnahme-Nummer: EzP-Bogen 4-22-1 ETR QLOK2001, FAL OK2001, LKROKBP00001, LKROKBP00002 Maßnahmebezeichnung: Richtlinie: Förderung der Beschäftigung von Zielgruppen Rahmenprogramm zur Beschäftigung von Sozialhilfeempfangenen sowie Beratung von Erwerbslosen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Richtlinieninhaber: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt (MW LSA), Referat 54 Laufzeit: 2001-2004 Rechtsgrundlagen: siehe Richtlinien Teil A Antragsberatung und Entscheidungsverfahren 1. Beratung und Antragsvorprüfung: (Einrichtung/Behörde) Gerikestr. 104 39340 Haldensleben Beratung: Sachgebiet Hilfe zur Arbeit MW LSA Antragstellung: Formulare des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen Anhalt Antragsannehmende Stelle: Sachgebiet Hilfe zur Arbeit
Mitwirkung und fachtechnische Unterstützung:, Agentur für Arbeit, Förderfähigkeit lt. Rahmenprogramm; Vollständigkeit des Antrages. Ideenwettbewerb 2. Antragsprüfung und Entscheidungsvorbereitung: Sachgebiet Hilfe zur Arbeit SB ESF Prüfung der Förderfähigkeit durch SB ESF Die Prüfung der Förderfähigkeit im Rahmen des Rahmenprogramms wurde vom Landkreis Ohrekreis und geprüft. Es wurden die nach Verordnung EG Nr. 1260/1999 des Rates vom 21.06.1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (ABI. EG L 161/1), der VO EG Nr. 1784/1999 des Rates betreffend des Europäischen Sozialfonds (ABI. EG L 213/5) sowie auf der Grundlage des operationellen Programms Sachsen Anhalt für das Programm Zeitraum 2000 2006 sowie nach Maßgabe der 23 und 44 Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen Anhalts vom 30.04.1991 in der jeweils gültigen Fassung geprüft. Mitwirkung: Agentur für Arbeit Welling Schule Ziegelei Technisches Denkmal Hundisburg Euroschule
Stellungnahme/Votum: 3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung des Bewilligungsbescheides: Mitwirkung: Es wurden die nach Verordnung (EG) relevanten Sachverhalte überprüft Kompetenzregelung: Zeichnungsberechtigt: Amtsleiterin Frau Lüder Stellvertreter: Frau Kionczyk Sachbearbeiterinnen; Frau Lauermann Frau Becker 4. Erteilung des Bewilligungsbescheides: Landrat Prüfung durch Sachbearbeiter des es Frau Lauermannn und Frau Becker Kontrolle Amtsleiter bzw. Stellvertreter Art des Bescheides: Zuwendungsbescheid Kompetenzregelung: der Landrat behält sich vor, die Zuwendungsbescheide zu unterzeichnen, bei Abwesenheit, der vom Landrat Bevollmächtigte
Information Zuwendungsempfänger: Post oder durch persönliche Übergabe 5. Datenerfassung für die Programmabwicklung: Landkreis Ohrekreis SB Hilfe zur Arbeit Datenbank: Die Eingabe erfolgt auf Projektebene, Trägerebene Excel Echtzeitverarbeitung SBV - zyklische Verarbeitung Papierversion und Disketten Teil B Mittelabruf 1. Prüfung des Mittelabrufs: Sachbearbeiter Hilfe zur Arbeit Formblätter für Mittelabruf (Abschlagsanforderung, Abrechnungsbogen und zahlenmäßiger Nachweis) Als Nachweis für die Einnahmen und Ausgaben wurden die Buchungsbelege und Kontoauszüge kontrolliert. Kontrolle, ob der Finanzierunsplan eingehalten wurde. Führen von Überwachungslisten. Arbeitsanweisung für die Bearbeitung des Mittelabrufes erfolgte intern im 2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung: SB Hilfe zur Arbeit SB Haushalt Amtsleiter bzw. Stellvertreter Ausgabeerklärung des Zuwendungsempfängers: Abschlagsanforderung
Ausgabebeleg der Zahlstelle: Formblatt Auszahlungsanordnung und HÜL Die Auszahlung erfolgte über Auszahlungsanordnung mit Unterschriftsregelung Unterzeichnung des Anordnungsbefugten: Amtsleiter oder Stellvertreter Buchung im HKR Programm durch Sachbearbeiter Haushalt Zahlstelle: Kämmerei/Kasse Zahlungsweise Überweisung
Kompetenzregelung: DA zur dezentralen Haushaltsüberwachung DA zur Gewährleistung von Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit bei der Durchführung des Haushaltes Berechtigte Sachbearbeiter zur Führung der Haushaltsüberwachungslisten Datenerfassung der Programmabwicklung 3. Datenerfassung der Programmabwicklung: Datenbank: Sachbearbeiter Hilfe zur Arbeit und Haushaltssachbearbeiter HKR Programm und Papierform Echtzeitverarbeitung 4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber/beauftragte Behörde/Einrichtung: MW LSA, Ref. 54 gibt die Ausgabenbestätigung gemäß VO (EG) 438 /2001, Kapitel III, Art. 9, Abs.2 ab. Regierungspräsidium Dessau Teil C Projektbegleitung/-kontrolle 1. Projektbegleitung: des Landkreises Ohrekreis, Agentur für Arbeit und
2. Projektkontrolle: Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 führen die Landkreise bzw. kreisfreien Städte Vor-Ort-Kontrollen durch. Dazu definieren sie bezogen auf diese Maßnahme Risikofaktoren. Überschreitet ein Projekt die festgesetzte Risikoschwelle, führt die zuständigen Stelle Vor-Ort-Kontrollen durch. Per Bewilligungsbescheid ist der Landkreis / die kreisfreie Stadt beauflagt, 5 Prozent des von ihm/ ihr bewilligten Mittelvolumens bei den Maßnahmeträgern zu prüfen. Durchführung, Ergebnisse und ggf. eingeleitete Maßnahmen werden dokumentiert. Durchführende Stelle: sonstige Projektkontrollen: Kontrollen durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ohrekreis Regierungspräsidium Dessau Teil D Verwendungsnachweis und Projektbericht 1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen (ZVN) bzw. abschließenden Verwendungsnachweisen (VN): Regierungspräsidium Dessau Formblatt für Verwendungsnachweis Erstellen eines Prüfvermerkes mittels Formblatt Mitwirkung: Kompetenzregelung: 2. Finanzkorrekturen Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ohrekreis Zeichnungsberechtigt: Amtsleiterin bzw. Stellvertreter Erstellen: SB Sachgebiet Hilfe zur Arbeit Unterzeichnung: Amtsleiter bzw. Stellvertreter Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1681/1994, den Leitlinien Unregelmäßigkeiten und deren Behandlung in Sachsen-Anhalt sowie weiterer aktuellen Festlegungen
3. Datenerfassung für die Programmabrechnung: Datenbank: Sachbearbeiter Hilfe zur Arbeit Excel Echtzeitverarbeitung SBV zyklische Verarbeitung Eingabe der Daten auf Projekt- und Trägerebene Teil E Projektbezogene Dokumentation 1. Aufbewahrungsort Förderakte: Zahlungsbelege und Rechnungen: (Original) Zuwendungsempfänger und Kreiskasse des Landkreises Ohrekreis 2. Aufbewahrungsfrist (VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38, Absatz 6) 31.12.2016 3. Datenhaltung: Papierform Datenträger Teil F Fachaufsicht 1. Fachaufsicht innerhalb der beteiligten Institutionen: Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ohrekreis 2. Fachaufsicht durch übergeordnete Dienststellen: LVwa, MWA Teil G Berichterstattung Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 Titel IV, Kapitel I, Artikel 37, sind Berichterstattungen über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und über die Durchführung dieser Verordnung fällig. Art der Berichte: Jahresberichte (Abs. 2) Schlussberichte (Abs. 1)
Zuarbeit:, Regierungspräsidium Dessau, Landesverwaltungsamt, Ministerium für Wirtschaft Land Sachsen Anhalt Datenbereitstellung und -aufbereitung: Begleit- und Abrechnungsverfahren BAV, Consult AG und MW LSA Zuständige Stelle: MW LSA, Verwaltungsbehörde als Fondsverwalter Anlage Rechtsgrundlagen: Verordnung EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21.06.1999 mit allgemeinen Bestimmungen über Strukturfonds (ABL. EG L 161/1) Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Rates betreffend den Europäischen Sozialfonds (ABl. EG L 213/5) Gemeinschaftliches Förderkonzept der Europäischen Union (EU) für die neuen Länder vom 19.06.2000 für den Programmzeitraum 2000-2006 Operationelles Programm Sachsen-Anhalts für den Zeitraum 2000 bis 2006 Das jeweils geltende Haushaltsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit dem Haushaltsplan, den 23, 44 der Landeshaushaltsordnung für das Land Sachsen-Anhalt Verwaltungsvorschriften zu 44 der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO, RdErl. des MF vom 11.03.1996, MBl. LSA S. 629 ff, zuletzt geändert durch RdErl. des MF vom 1.2.2001, MBl. LSA S. 241) Verordnung (EG) Nr. 68/2001 Der Kommission vom 12.Januar 2001 Verordnung (EG) Nr. 69/2001 Der Kommission vom 12.Januar 2001 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für Projektförderungen (ANBest-P) MBl. LSA Nr. 20/2001 vom 14.05.2001 und besondere Nebenbestimmungen abweichend oder ergänzend ANBest-P und ANBestGK