Gemeinde Walluf im Rheingau Der Gemeindevorstand

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Transkript:

Gemeinde Walluf im Rheingau Der Gemeindevorstand Der Gemeindevorstand Walluf Postfach 28 65392 Walluf Gemeinde Walluf Friedhofsangelegenheiten Mühlstraße 40 65396 Walluf Fachbereich I Parlamentsbüro / Fremdenverkehr Heimatpflege /Frauenbeauftragte Ansprechpartnerin: Gudula Seibel 06123 / 792-230 Fax 06123 / 792 11 230 Email seibel@walluf.de Internet http://www.walluf.de 65396 Walluf im Rheingau Rathaus, Mühlstraße 40 Öffnungszeiten: Mo.,Di.,Do. und Fr. 8.30-12.00 Uhr sowie Mo. von 13.30-18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Datum: Grabmalanzeige Gemäß der Friedhofssatzung der Gemeinde Walluf vom 01.01.2010 Antrag zur Einrichtung eines Grabmals (Gebührenpflichtig) Antrag zur Veränderung eines Grabmals (Gebührenpflichtig) Verstorbene(r) Name Friedhof Vorname Grabart Geburtsdatum Feld Sterbedatum Reihe Nr. Die sicherheitsrelevanten Daten sind in die beigefügten Formularblätter einzutragen und mit dem Grabmalantrag einzureichen, ebenso die beigefügte Übereinstimmungserklärung. Der Anzeige ist eine maßstäbliche, zeichnerische Darstellung der zu erstellenden Grabmalanlage (M=1:10) beizufügen. Eine Abnahmebescheinigung durch den Dienstleistungserbringer ist entsprechend den Anforderungen der TA Grabmal spätestens 6 Wochen nach Fertigstellung vorzulegen. Diese setzt eine Dokumentation des Prüfablaufes voraus. Die Abnahmebescheinigung ist als Anlage diesem Antrag beigefügt. Ohne Genehmigung darf ein Grabmal weder aufgestellt, entfernt noch verändert werden. Auch jede sonstige Veränderung der Grabstätte bedarf der Genehmigung. Die Genehmigung ist gemäß der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Walluf in der zur Zeit gültigen Fassung gebührenpflichtig und beträgt 60,00. Hinweis: ab dem 01.02.2014 sind keine Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl mehr möglich! Bankverbindungen: Nassauische Sparkasse Walluf, luf, Kto.-Nr. 472000004, BLZ 51050015, IBAN: DE45510500150472000004, BIC: NASSDE55XXX Wiesbadener Volksbank e.g., Kto.-Nr. 56015108, BLZ 51090000, IBAN: DE26510900000056015108, BIC: WIBADE5WXXX Rheingauer Volksbank e.g., Kto.-Nr. 44002205, BLZ 51091500, IBAN: DE24510915000044002205, BIC: GENODE51RGG Postbank, Kto.-Nr. 13180608, BLZ 50010060, IBAN: DE34500100600013180608, BIC: PBNKDEFFXXX

Mir ist bekannt, dass ich für die Standsicherheit des Grabmals verantwortlich bin. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigen Sicherungsmaßnahmen sofort treffen. Der Unterzeichner erklärt, dass die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften in den jeweils gültigen Fassungen eingehalten werden. Eigenhändige Unterschrift des Nutzungsberechtigten / Unterschrift und Anschrift des Auftraggebers Dienstleistungserbringers Falls der Auftraggeber nicht Nnutzungsberechtigt, hier eigenhändige Unterschrift des Nutzungsberechtigten Der Auftrag wird genehmigt nicht genehmigt zurückgegeben am wg. unvollständiger Angaben

Friedhofsverwaltung Gemeinde Walluf. Mühlstraße 40, 65396 Walluf Telefon 06123 792 230 Fax: 06123 792 260 Mail: seibel@walluf.de Grabmalanzeige Bearbeitungs-Nr.: Seite 1 Anzeige der sicherheitsrelevanten Daten Grabsteinabmessungen Grabmal bestehend aus Teil(en) Kein Grabmal vorhanden Gesamtbreite BG = Höhe HG = Material: Stärke DG B2 = H2 = D2 = B3 = H3 = D3 = Sockelabmessungen Kein Sockel vorhanden Breite BS = Höhe HS = Material: Stärke DS = Dübel Ø: mm Material: Fundamentabmessungen Kein Einzelfundament Einbindelänge Le = Dübelzahl / Teil: Breite BF = Höhe HF = Gesamtlänge L = + + = Material: Stärke DF = Einfassung Keine Einfassung Breite = Länge = Material: Höhe = D1 = D2 = D3 = Längstes Einfassungsteil mit der kleinsten Dicke: L = H = D = Abdeckplatte (größte Platte) Keine Abdeckplatte Breite = Länge = Material: Dicke D = Anzahl der Platten: Wird kein Einzelfundament (z. B. Pfahlgründung) verwendet, sind die sicherheitsrelevanten Darstellungen, Abmessungen und Materialangaben auf einem beigefügten Blatt darzustellen. Alternative Gründung Unterschrift des Dienstleistungserbringers Unterschrift des Nutzungsberechtigten

Friedhofsverwaltung Seite 2 Gemeinde Walluf, Mühlstraße 40, 65396 Walluf Alternative Telefon 06123 792 230 Fax: 06123 792 260 Mail: seibel@walluf.de Gründung Grabmalanzeige Bearbeitungs-Nr.: Tiefgründung Anzeige der sicherheitsrelevanten Daten Flachgründung Pfahlgründung Fertigteilfundament Erdspieß Querstreifenfundament Tragende Einfassung Systemgründung Längsstreifenfundament Köcherfundament typengeprüfte Statik Platteneinspannung Pfahlgruppe Skizze der Gründung zur Aufnahme des Kippmomentes mit Abmessungen, Materialangaben, Bewehrungen und Befestigungsmitteln Datum Unterschrift des Dienstleistungserbringers Unterschrift des Nutzungsberechtigten

Friedhofsverwaltung Gemeinde Walluf, Mühlstraße 40, 65396 Walluf Telefon 06123 792 230 Fax: 06123 792 260 Mail: seibel@walluf.de Informationen für den Nutzungsberechtigten (Dieses Merkblatt kann dem Dienstleistungserbringer übergeben werden.) Sehr geehrte Nutzungsberechtigte, sehr geehrter Nutzungsberechtiger, die Friedhofsverwaltung kann die Anzeige zur Grabmalerstellung nur bearbeiten, wenn vollständige und prüffähige Anzeigeunterlagen vorhanden sind. Wir möchten Ihnen an Hand dieses Merkblattes eine Hilfestellung bieten. 1 Der Nutzungsberechtigte ist für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte für die Standsicherheit mit verantwortlich. Als Dienstleistungserbringer zur Errichtung der Grabanlage ist ein Steinmetzmeisterbetrieb, eine Person mit der Sachkunde bzw. mit der Qualifikation, die dem Tätigkeitsprofil der TA Grabmal (Seite 21) entspricht, mit der Erstellung der Grabanlage zu beauftragen.. 2 Der Nutzungsberechtigte hat der Friedhofsverwaltung den Dienstleistungserbringer anzuzeigen.. 3 Der Dienstleistungserbringer hat eine Zeichnung der kompletten Grabmalanlage zu erstellen die Maßangaben, sowie Material und Oberflächenbearbeitung enthält. Weiterhin sind die sicherheitsrelevanten Daten entsprechend dem Formblatt der TA Grabmal anzugeben. Die Anzeigeunterlagen mit den sicherheitsrelevanten Daten hat der Dienstleistungserbringer dem Nutzungsberechtigten auszuhändigen. Der Nutzungsberechtigte übergibt diese Unterlagen der Friedhofsverwaltung. 4 Der Dienstleistungserbringer hat dem Nutzungsberechtigten eine Abnahmebescheinigung auszuhändigen, aus der hervorgeht, dass die gebaute Grabmalanlage der Planung entsprechend den Anzeigeunterlagen entspricht. Diese Abnahmebescheinigung hat der Nutzungsberechtigte der Friedhofsverwaltung zu übergeben.. 5 Der Dienstleistungserbringer hat bei Grabsteinen mit mehr als 50 Höhe eine Abnahmeprüfung entsprechend der TA Grabmal durchzuführen und die Dokumentation dieser Abnahmeprüfung dem Nutzungsberechtigten auszuhändigen. Der Nutzungsberechtigte übergibt diese Dokumentation der Friedhofsverwaltung. Wird die Dokumentation der Abnahmeprüfung nicht fristgerecht der Verwaltung übergeben, so wird von der Verwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten ein Sachkundiger mit der Durchführung der Abnahmeprüfung beauftragt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 06123 792 230 Ihr Ansprechpartner ist Frau Seibel Mit freundlichen Grüßen Ihre Friedhofsverwaltung Dienstleistungserbringer

Gemeinde Walluf Friedhofsverwaltung Mühlstraße 40 65396 Walluf Abnahmebescheinigung durch den Dienstleistungserbringer Gemeinde: Friedhof: Grabanlage: Erstellt am: Die Ausführung entspricht in den Abmessungen und den verwendeten Materialien den eingereichten Antragsunterlagen. Von den angezeigten Angaben, wie beispielsweise Material bzw. Abmessungen, wurde aus folgenden Gründen abgewichen. Bei erheblichen Abweichungen bzw. bei der Wahl einer alternativen Gründung werden die sicherheitsrelevanten Daten neu eingereicht., Ort Datum Dienstleistungserbringer

Gemeinde Walluf Friedhofsverwaltung Mühlstraße 40 65396 Walluf Übereinstimmungserklärung durch den Dienstleistungserbringer Gemeinde: Friedhof: Grabanlage: Die Planung und Dimensionierung der oben aufgeführten Grabanlage entspricht den Vorgaben der gültigen Friedhofssatzung und der in der Satzung vorgegebenen TA Grabmal. Die Planung der oben aufgeführten Grabanlage entspricht den Vorgaben der Friedhofssatzung. Eine Dimensionierung der Gründungstechnik entsprechend den Bemessungstabellen der TA Grabmal war nicht möglich. Die Dimensionierung der Gründung erfolgte gemäß VSG 4.7 nach den anerkannten Regeln der Baukunst. Eine statische Berechnung ist dieser Erklärung beigefügt. Die Vorgaben der Friedhofssatzung bzw. der TA Grabmal konnten nicht eingehalten werden. Nachfolgend aufgelistete Gründe führten zu dieser Abweichung:, Ort Datum Dienstleistungserbringer