PROGRAMM GEWÄSSERSCHONENDE LANDWIRTSCHAFT

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Transkript:

3. Februar 2014 PROGRAMM GEWÄSSERSCHONENDE LANDWIRTSCHAFT HINTERGRUND I. AUSGANGSLAGE IN RHEINLAND-PFALZ Die europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert von allen Mitgliedsstaaten, ihre Gewässer bis spätestens 2027 in einen guten Zustand zu bringen. In den letzten Jahren hat das Land Rheinland- Pfalz bereits sehr viel getan, um diesem Ziel näher zu kommen. Mittlerweile wurden viele Kläranlagen in ihrer Reinigungswirkung verbessert und damit die sogenannten Punkteinträge von Schadstoffen in die Gewässer reduziert. Im Zeitraum von 2010 bis 2013 wurden vom Land Rheinland- Pfalz bereits 233 Millionen Euro für Maßnahmen im Abwasserbereich investiert. Insbesondere durch die Aktion Blau (Plus) wurde die Durchgängigkeit von Flüssen verbessert und viele Gewässer wurden renaturiert. Hierfür wurden in den letzten drei Jahren knapp 80 Millionen Euro investiert. In der Landwirtschaft ist das Problembewusstsein für den Schutz unserer Gewässer in den letzten Jahren gewachsen. Trotzdem trägt die Landwirtschaft weiterhin maßgeblich zum diffusen Eintrag von Nährstoffen sowie von Pflanzenschutzmitteln bei. Insbesondere in Gebieten mit Gemüsebau sowie mit intensiver Tierhaltung gelangt zu viel Stickstoff in das Grundwasser und auch Pflanzenschutzmittel in die Oberflächengewässer. In einigen Regionen, insbesondere bei abschüssigem Gelände und Bewirtschaftung bis direkt an die Oberflächengewässer ist auch Phosphateintrag festzustellen. Fakten Grundwasser: Von 117 Grundwasserkörpern (GWK= hydrogeologisch abgegrenztes Grundwasservorkommen) befinden sich 46 (39 Prozent) in einem schlechten chemischen Zustand (über 50 mg Nitrat pro Liter gemäß EU-Grundwasserrichtlinie). Unter 57 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Rheinland-Pfalz (26 Prozent der Landesfläche) wird der Nitratwert von 50 mg/l überschritten. Gründe: diffuse Stoffeinträge, vermutlich aus der Düngemittelanwendung. (s. Karte im Anhang Chemischer Zustand des Grundwassers). Fakten Oberflächenwasser: Von 350 Oberflächenwasserkörpern (OWK = einheitlicher und bedeutender Abschnitt z.b. eines Fließgewässers) wurden bei der Bewertung des ökologischen Zustandes Überschreitungen der Umweltqualitätsnormen von Pflanzenschutzmitteln in 61 Wasserkörpern (17,5 Prozent) ermittelt (s. Gewässerzustandsbericht 2010). 132 OWK (37 Prozent) sind mit Phosphat aus der Landwirtschaft belastet. 1

II. ZIELE DES PROGRAMMS GEÄSSERSCHONENDE LANDWIRTSCHAFT Das geltende Ordnungsrecht hat bisher nicht ausreichend dazu geführt, dass sich der Zustand der Gewässer in Rheinland-Pfalz erkennbar gebessert hat. Deshalb sind darüber hinausgehende Maßnahmen in der Landwirtschaft notwendig. Das Programm soll: die rheinland-pfälzischen Landwirte unterstützen, die Anforderungen der europäischen Gewässerschutzpolitik umzusetzen helfen, diffuse Einträge von Nährstoffen (Stickstoff, Phosphat) und Pflanzenschutzmitteln zu verringern unser Trinkwasser als Lebensmittel Nr. 1 noch besser schützen die Zusammenarbeit von Wasser- und Landwirtschaft spürbar zu verbessern Konflikte zwischen Wasserversorgern und Landnutzern vermeiden Das Programm ist ein Angebot der Landesregierung an die Landwirtschaft für eine freiwillige und partnerschaftliche Zusammenarbeit zur Verbesserung des Gewässerzustandes. III. DREI BAUSTEINE DES PROGRAMMS 1. Neues Beratungszentrum Gewässerschutz Betriebsindividuelle Beratung 2. Förderung von Kooperationen zwischen Wasserversorgern/Getränkeherstellern und der Landwirtschaft für mehr Gewässerschutz 3. Gewässerschonende Agrarumweltmaßnahmen (AUM) BAUSTEIN 1 Neues Beratungszentrum Gewässerschutz Betriebsindividuelle Beratung Der erste Baustein stellt das Kernstück des Programms dar und umfasst erstmals den Aufbau einer regionalspezifischen und betriebsindividuellen Intensivberatung Gewässerschutz in der Landwirtschaft. Das wird u.a. auch ermöglicht mit Mitteln aus dem Wassercent in Höhe von 400.000 Euro pro Jahr. Beratung ist für den Gewässerschutz ein wesentliches und zielführendes Instrument sowohl für den vorsorgenden Gewässerschutz als auch für die Gewässersanierung einschließlich Grundwasser. Neues Beratungszentrum Gewässerschutz in der Landwirtschaft Das Beratungszentrum Gewässerschutz wird am DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach eingerichtet. Insgesamt werden am Beratungszentrum Bad Kreuznach bzw. im Land 12 1 Berater für den intensiven Gewässerschutz tätig werden. Sieben Beschäftigte stehen aus dem derzeitigen 1 Vollzeitäquivalente 2

Personalbestand zur Verfügung und fünf neue Projektstellen werden aus Mitteln des Wassercents finanziert. In dieses neue Netzwerk soll auch die Fachkompetenz anderer Landesbehörden und Institutionen wie zum Beispiel der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt oder des Landesamtes für Geologie und Bergbau und des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht eingebunden werden. Hauptaufgaben und Ziele des Beratungszentrums: dauerhafte Etablierung gewässerschonender Produktions- und Bewirtschaftungsformen in der Landwirtschaft Beratung bezüglich Agrarumwelt- und einzelbetrieblicher Investitionsmaßnahmen Beratung bezüglich zusätzlicher betriebsindividueller Gewässerschutzmaßnahmen (z.b. Aufstellung schlagbezogener Nährstoffbilanzen) Landesweite Bereitstellung von land- und wasserwirtschaftlichen Fachdaten, insbesondere bezüglich der Gebiete mit zu sanierenden Wasserkörpern Effizienzkontrolle und Evaluierung der eingesetzten Maßnahmen anhand von Analysen und Messergebnissen Intensive Unterstützung von Kooperationen zwischen Wasserversorgungsunternehmen/ Getränkeherstellern und landwirtschaftlichen Betrieben. Von Bad Kreuznach aus erfolgt die landesweite Steuerung der Beratung. An den regionalen DLR sind in den Problemregionen die entsprechenden Fachberater als direkte Ansprechpartner tätig. Das neue Beratungsangebot ist kostenneutral - im Gegensatz zu sonstigen einzelbetrieblichen Beratungen der DLR en, die die Landwirte in Zukunft selbst zu finanzieren haben. Sie können sich und ihre Betriebe auf die fachlichen Umweltherausforderungen der Zukunft gezielt vorbereiten und einstellen. Mit neuen betrieblichen Gewässerschutzkonzepten kann auch ein positiver Imagegewinn in der Öffentlichkeit verbunden sein. BAUSTEIN 2 Förderung von Kooperationen zwischen Wasserversorgern/ Getränkeherstellern und der Landwirtschaft für mehr Gewässerschutz Im Wasserentnahmeentgeltgesetz wurde festlegt, dass Wasserversorger, die Kooperationen mit der Landwirtschaft zum Zwecke des Gewässerschutzes eingehen, für die dadurch entstehenden Aufwendungen finanziell entlastet werden können. Alle Wasserversorger zahlen seit Anfang 2013 den Wassercent. Vereinbaren sie vertraglich eine Kooperation mit Landwirten, die dem Gewässerschutz dient, dann übernehmen die Wasserversorger die Kosten zum Beispiel für bestimmte über das Fachrecht hinausgehende Maßnahmen in der Landwirtschaft. Sie können dann 50 Prozent dieser finanziellen Aufwendungen für die 3

Zusammenarbeit mit dem von ihnen für die Wasserentnahmen zu zahlenden Wassercent verrechnen, d.h. abziehen. Wenn diese Kooperationen in Bereichen mit Grundwasserkörpern in schlechtem chemischem Zustand stattfinden, kann eine zusätzliche Förderung von 30 Prozent beantragt werden. Das bedeutet, dass Wasserversorger in den roten Problemgebieten nur 20 Prozent der Aufwendungen für eine Kooperation selbst zu finanzieren haben. Voraussetzung für diese Möglichkeit zur Verrechnung und Förderung ist ein verbindlicher Kooperationsvertrag zwischen Wasserversorgern/Getränkeherstellern und Landwirten. Darin müssen spezifisch vereinbarte, über das Fachrecht hinausgehende, überprüfbare und vor allem wirksame Maßnahmen zum Gewässerschutz festgehalten sein. Das Programm soll helfen, Konflikte zwischen Land- und Wasserwirtschaft in Kooperationen umzuwandeln und den Bürgerinnen und Bürgern in RLP auch in Zukunft Trinkwasser von hoher Qualität zu sozial verträglichen Preisen zur Verfügung zu stellen. BAUSTEIN 3 Gewässerschonende Agrarumweltmaßnahmen (AUM) Die Wasserwirtschaft stellt seit 2013 jährlich knapp 2 Millionen Euro aus Mitteln des Wassercents für besonders gewässerschonende Agrarumweltmaßnahmen (AUM) zur Verfügung (z.b. für den ökologischen Landbau). Ab 2015 werden neue gewässerschonende Agrarumweltmaßnahmen (Winterbegrünung, Gewässerrandstreifen) im ELER-Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE) eingeführt. Agrarumweltmaßnahmen (AUM) Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen AUM zielen darauf ab, unsere natürlichen Ressourcen Boden, Wasser, Luft zu schonen und die Biodiversität zu fördern. Dies ist oft mit einem höheren Aufwand und teilweise mit niedrigeren Erträgen verbunden. Für diese freiwilligen wirtschaftlichen Nachteile erhalten die Teilnehmer durch die Förderprämien einen Ausgleich nach dem Prinzip: Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen. In 2014 bewirtschaften in Rheinland rund 6.600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer rund 143.000 Hektar nach den spezifischen Regeln der Agrarumweltmaßnahmen. Dies sind ca. 20 % der landwirtschaftlichen Fläche unseres Landes. Als Ausgleich erhalten sie (die Auszahlungen erfolgen jährlich im Herbst) voraussichtlich Prämien in Höhe von ungefähr 25,5 Millionen Euro. In dieser Summe sind die Mittel des Wassercents in Höhe von knapp 2 Millionen Euro für die Förderung gewässerschonender AUM wie dem ökologischen Landbau enthalten. Zum Vergleich: die Gesamtauszahlungssumme betrug in 2012 rund 23,6 Millionen Euro. Von dieser Gesamtsumme entfielen auf den ökologischen Landbau in 2012 ca. 8,5 Millionen Euro. In 2014 (Start des Programms Gewässerschonende Landwirtschaft) werden voraussichtlich 12 Millionen Euro in den ökologischen Landbau fließen. 4

Positive Wirkung der AUM auf die Umwelt Die Wirkung der AUM wurde evaluiert. Sie weisen für die derzeitigen Agrarumweltmaßnahmen deutlich positive Effekte in der Biodiversität und der Verbesserung der Boden-, Wasser- und Luftqualität aus. Beispiel Grünland: Die Stickstoffzufuhr liegt deutlich unter den Vergleichsflächen. Unter Berücksichtigung der Erträge weisen PAULa- Grünlandflächen einen neutralen bis negativen N-Saldo sowie eine höhere Artenzahl - darunter viele gefährdete Arten - als auf den Vergleichsflächen auf. Beispiel Ackerbau: Die Stickstoffzufuhr der Teilnehmer liegt unter denen der Nichtteilnehmer (Vergleichsbetriebe), die Behandlungsintensität mit Pflanzenschutzmittel ist geringer und eine deutlich längere Bodenbedeckung wurde festgestellt, die wesentlich zum Erosionsschutz beiträgt. Rund zwei Drittel der Prämienzahlungen entfallen auf Gebiete in Grundwasserkörpern in schlechten chemischen Zustand den sog. roten Gebieten. D. h. sie werden zielgerichtet dort eingesetzt, wo ein besonderer Bedarf besteht. Die AUM werden in ganz Rheinland-Pfalz angeboten und bilden die Basis für vorsorgende und reparierende Gewässerschutzmaßnahmen. Über die AUM hinaus sind im einzelbetrieblichen Investitionsförderungsprogramm (EFP) und im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Elemente enthalten, die dem Gewässerschutz dienen: GPS-Technik zum Einsatz auf Zugmaschinen (damit können Pflanzenschutzgeräte zur Teilflächenbehandlung bzw. zur automatischen Einhaltung von Abständen zu Oberflächengewässern betrieben werden) Abdrift- und aufwandsmindernde Pflanzenschutzgeräte Umweltfreundliche bodennahe Gülleausbringungstechnik. IV. KOOPERATION ZWISCHEN DEM LAND RHEINLAND-PFALZ UND DER LANDWIRTSCHAFTSKAMMER RLP Das Programm Gewässerschonende Landwirtschaft ist ein Angebot für die freiwillige Zusammenarbeit zwischen Wasser- und Landwirtschaft. Land und Landwirtschaftskammer schließen einen Vertrag, in dem sich die Landwirtschaftskammer bereit erklärt, die Umsetzung des Programms zu unterstützen und zu begleiten. Sie verpflichtet sich, die Landwirte für den Gewässerschutz und für die Teilnahme an dem Programm zu gewinnen, sowie zur Vermittlung potenzieller Kooperationspartner. 5

V. KOOPERATION MAIKAMMER BEISPIEL AUS DER PRAXIS Seit September 2009 arbeiten in der Verbandsgemeinde Maikammer bereits Wasserwirtschaft, Winzer und das DLR Rheinpfalz eng zusammen, um zu hohe Stickstoffeinträge in das Grundwasser zu reduzieren. In der Kooperation Maikammer sind 24 Betriebe mit 70 Parzellen auf einer Fläche von 25ha eingebunden. Es zeigt sich, dass die zielgerichtete Beratung auf der Grundlage der durchgeführten Boden- und Blattstielanalysen erste Früchte trägt und die Stickstoffgaben parzellenscharf optimiert werden konnten. Durch konsequente Umsetzung der Beratungsempfehlungen ist zukünftig eine signifikante Reduktion der Nitratauswaschungen ins Grundwasser zu erwarten. Die Verbandsgemeindewerke Maikammer möchten daher eine verbindliche Kooperation entsprechend dem Wasserentnahmeentgeltgesetz mit den Winzern eingehen. Sie profitieren damit von der Möglichkeit der Verrechnung sowie der zusätzlichen Förderung in einem mit Nitrat belasteten Grundwasserkörper. Die Winzer ziehen ebenfalls Nutzen aus einer verbindlichen Kooperation, die in einem Wasserschutzgebiet durchgeführt wird. Da der Nährstoffeintrag durch freiwillige Maßnahmen reduziert werden kann, muss die Wasserschutzgebietsverordnung keine verschärften Auflagen an die Winzer enthalten. DAS BEDEUTET: Die Weichen für einen besseren Gewässerschutz in Rheinland-Pfalz sind gestellt. Alle Beteiligten sind motiviert, die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Dafür ist aber ein langer Atem erforderlich. Das Grundwasser hat ein langes Gedächtnis. Durch teilweise sehr langsame Fließzeiten im Untergrund werden eingetragene Schadstoffe erst nach Jahren oder sogar Jahrzehnten nachgewiesen. 6