Das Förderprogramm WeGebAU 2011 100 % Förderung Ihrer Weiterbildung



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Transkript:

Das Förderprogramm WeGebAU 2011 100 % Förderung Ihrer Weiterbildung Business Trends Academy GmbH Exellence made in Berlin Maßnahme- Nr. 955-0642-09 Coaching Seminare & Trainings Personalberatung INTERNET: WWW.BTA-WEITERBILDUNG.DE MAIL: INFO@BTA-WEITERBILDUNG.DE TELEFON: 030/ 89 40 87 57 FAX: 030/ 89 54 29 94 BUSINESS TRENDS ACADEMY NESTORSTRASSE 36 2. OG D 10709 BERLIN- WILMERSDORF

Inhaltsverzeichnis 1. Das Förderprogramm WeGebAU... 2 1.1 Was ist WeGebAU?... 2 1.2 Das Ziel von WeGebAU... 2 1.3 Vorteile von WeGebAU... 2 1.4 Gesetzliche Grundlagen für WeGebAU... 2 2. Was wird gefördert... 2 3. Welche Personen werden gefördert... 3 3.1 Qualifizierte ältere Arbeitnehmer Fördervoraussetzungen... 3 3.2 Gering qualifizierte Arbeitnehmer Fördervoraussetzungen... 3 3.3 Gering qualifizierte ältere Arbeitnehmer Fördervoraussetzungen... 3 4. Wie Sie den richtigen Bildungsträger finden... 4 4.1 Suchmöglichkeiten... 4 4.2 Zertifizierung... 4 4.3 Zertifizierte Seminare & Weiterbildungen der Business Trends Academy GmbH 4 5. Die Beantragung der WeGebAU-Förderung Schritt für Schritt... 6 5.1 Erst-Information... 6 5.2 Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit... 6 5.3 Vorbereiten der Antragsformulare... 8 5.4 Prüfung und Bewilligung der Anträge durch die Agentur für Arbeit... 8 5.5 Rückgabe aller Antragsformulare... 8 5.6 Start der Qualifizierungs-Maßnahme... 8 6. FAQs Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm WeGebAU... 9 7. Weitere Informationsquellen...10 8. Ihr nächster Schritt...10

1. Das Förderprogramm WeGebAU 1.1 Was ist WeGebAU? Die Weiterbildung der Erwerbstätigen liegt in der Verantwortung der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Der Fokus des lebenslangen Lernens und die ständige Qualifizierung von Arbeitnehmern stehen mehr als je zuvor im Vordergrund. Durch die ständige Weiterentwicklung des Arbeitsmarkts sind die Qualifikationen maßgeblich für den eigenen Erfolg. Gerade gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer beteiligen sich nur selten an Weiterbildungsmaßnahmen und stellen daher ein Risiko für Arbeitgeber und für die eigene Arbeitsplatzsicherheit dar. Das Förderprogramm WeGebAU steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen und ist eine Initiative zur Weiterbildung von der Agentur für Arbeit. Seit 2006 gibt es die geförderte berufliche Weiterbildung für geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer (über 45 Jahre) in Unternehmen. 1.2 Das Ziel von WeGebAU Das Ziel von WeGebAU ist, einem drohenden Facharbeitermangel entgegenzuwirken, indem die Fähigkeiten der Arbeitnehmer gefördert werden. Sie sollen Teilqualifikationen erwerben oder fehlende Berufsabschlüsse nachholen und damit ihre beruflichen Kenntnisse vergrößern. Die Weiterbildung findet während der Arbeitszeit statt. Langfristig soll den Arbeitnehmern dadurch mehr Sicherheit geboten werden, da un- oder geringqualifizierte sowie ältere Arbeitnehmer bei konjunkturellen Verschlechterungen ein höheres Risiko haben, entlassen zu werden. 1.3 Vorteile von WeGebAU Die Vorteile für den Arbeitgeber bestehen darin, dass notwendige Kosten der Aus- und Weiterbildung für die Mitarbeiter durch die Agentur für Arbeit übernommen werden. Gleichzeitig erhält der Arbeitgeber qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Ein Fachkräftemangel entsteht so nicht. Für den Arbeitnehmer hat die geförderte Weiterbildung den Vorteil, dass er seine Beschäftigungschancen und Fähigkeiten verbessert und dass er sich unter Fortzahlung des Arbeitnehmerentgeltes während seiner Arbeitszeit weiterbilden kann. Letztendlich beugt er so seiner Arbeitslosigkeit vor. 1.4 Gesetzliche Grundlagen für WeGebAU Die Förderung der Weiterbildung basiert im Sozialgesetzbuch (SGB) auf den 417 SGB III (Weiterbildungskosten gering qualifizierter und qualifizierter älterer Arbeitnehmer), 235c SGB III (Arbeitsentgeltzuschuss für gering qualifizierte (ältere) Arbeitnehmer) und 77 Abs. 2 SGB III (Weiterbildungskosten gering qualifizierter Arbeitnehmer). 2. Was wird gefördert Die Weiterbildungskosten werden von den Arbeitsagenturen übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Zuschüsse (Arbeitsentgeltzuschuss oder Zuschuss zu übrigen Weiterbildungskosten wie z.b. Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung) gewährt werden. Die Arbeitnehmer erhalten für die Förderung ihrer Weiterbildung einen Bildungsgutschein. Damit können sie dann unter den zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Die Angebote sind auf der Homepage der Agentur für Arbeit im sogenannten Kursnet zu finden.

3. Welche Personen werden gefördert Generell können derzeit Beschäftigte durch das WeGebAU-Programm gefördert werden, die älter oder gering qualifiziert sind. Zur Förderung über WeGebAU müssen laut Arbeitsagentur folgende Kriterien erfüllt sein: 3.1 Qualifizierte ältere Arbeitnehmer Fördervoraussetzungen Ab dem 45. Lebensjahr Mit anerkanntem Berufsabschluss Betrieb mit weniger als 250 Mitarbeitern Förderinstrumente Weiterbildungskosten nach 417 SGB III 3.2 Gering qualifizierte Arbeitnehmer Fördervoraussetzungen Ohne anerkannten Berufsabschluss oder mehr als vier Jahre in an- oder ungelernter Tätigkeit Unter 45 Jahre Förderinstrumente Weiterbildungskosten nach 77 Abs. 2 SGB III Arbeitsentgeltzuschuss nach 235c SGB III 3.3 Gering qualifizierte ältere Arbeitnehmer Fördervoraussetzungen Ab dem 45. Lebensjahr Ohne anerkannten Berufsabschluss oder mehr als vier Jahre in an- oder ungelernter Tätigkeit Betrieb mit weniger als 250 Mitarbeitern Förderinstrumente Weiterbildungskosten nach 417 SGB III Arbeitsentgeltzuschuss nach 235c SGB III 3.4 Zusätzliche Kriterien für eine Förderung über WeGebAU Der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und hat weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt. Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt. Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen, d.h. zertifiziert. Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

4. Wie Sie den richtigen Bildungsträger finden 4.1 Suchmöglichkeiten Um Ihnen die Suche nach dem richtigen Bildungsträger zu vereinfachen, bietet die Agentur für Arbeit auf ihrer Homepage das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung Kursnet an. Das Kursnet finden Sie unter: http://infobub.arbeitsagentur.de/kurs/portal. Dort können Sie Weiterbildungsseminare z.b. nach Ort, Art etc. suchen. 4.2 Zertifizierung Wichtig für eine Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Agentur für Arbeit ist, dass der Bildungsträger, der die Maßnahme durchführt, nach AZWV zertifiziert ist. Um zertifizierte Bildungsträger zu finden, bietet Ihnen Kursnet die Möglichkeit der erweiterten Suche. Bei der erweiterten Suche müssen Sie einen Haken bei Nur Angebote mit Bildungsgutschein setzen, damit Seminare und Weiterbildungen von AZWV-zertifizierten Bildungsträgern angezeigt werden. 4.3 Zertifizierte Seminare & Weiterbildungen der Business Trends Academy GmbH Die Business Trends Academy GmbH ist zertifiziert nach AZWV. Alle Seminare und Weiterbildungen sind ebenfalls nach AZWV zertifiziert. Das berechtigt uns, geförderte Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung anzubieten, z.b.: Qualifizierung zum Thema Projektmanagement 19 Trainingstage 1. Projektmanagement Grundlagen 4 Tage 2. Kreativität in Projekten 2 Tage 3. IT Projektmanagement 5 Tage 4. Führung in Projekten 4 Tage 5. Anwendersoftware MS Project 4 Tage Qualifizierung zum Thema Vertrieb 28 Trainingstage 1. Vertrieb 4 Tage 2. Informationstechnologien (CRM) 12 Tage 3. Führung im Vertrieb 4 Tage 4. Professionelle Rhetorik 4 Tage 5. Controlling im Vertrieb 4 Tage Qualifizierung im Bereich Führung 20 Trainingstage 1. Unternehmensführung 4 Tage 2. Wissensmanagement 4 Tage 3. Rhetorik für Führungskräfte 4 Tage 4. Arbeitsrecht 4 Tage 5. Controlling im Bereich Führung 4 Tage

Qualifizierung für IT Fachkräfte 53 Trainingstage 1. Systemsoftware 15 Tage 2. Anwendersoftware 20 Tage 3. Grafik 4 Tage 4. Gamedesign 12 Tage 5. Hardware 2 Tage Qualifizierung im Personalwesen 36-52 Trainingstage 1. Arbeitsrecht 4 Tage 2. Vertragsrecht 8 Tage 3. SAP R/3 Überblick 8 Tage 4. Professionelle Rhetorik 4 Tage 5. Unternehmensführung 4 Tage 6. Workshop Assistenz 4 Tage 7. MS Office 4 20 Tage Qualifizierung zum Thema 20 36 Trainingstage Workshop für kaufmännische Assistenz 1. MS Office 4 20 Tage 2. Kommunikation und Rhetorik 4 Tage 3. Selbst- und Zeitmanagement 4 Tage 4. Projektmanagement Grundlagen 4 Tage 5. SAP R/3 Überblick 4 Tage Qualifizierung zum Thema 20 Trainingstage Anwendersoftware MS Office 1. MS Excel 4 Tage 2. MS Word 4 Tage 3. MS PowerPoint 4 Tage 4. MS Access 4 Tage 5. MS Project 4 Tage Qualifizierung zum Thema 16 Trainingstage Rechnungswesen / Controlling 1. Controlling 4 Tage 2. BILMOG 4 Tage 3. International Financial Reporting Standards 4 Tage (IFRS) 4. SAP R/3 Überblick 4 Tage Qualifizierung zum Thema Businessenglisch 25 Trainingstage 1. Grundkurs Businessenglisch 15 Tage 2. Aufbaukurs Businessenglisch 10 Tage Weitere Module sind auf Anfrage möglich, sowie die einzelne Buchung aller Module.

5. Die Beantragung der WeGebAU-Förderung Schritt für Schritt 5.1 Erst-Information Informieren Sie sich zunächst umfassend über das Programm WeGebAU und Ihre weiteren Fördermöglichkeiten. Gerne beraten wir Sie auch persönlich, welche Möglichkeiten Sie haben. Treten Sie mit uns in Kontakt! Wir prüfen mit Ihnen, welche Fördermöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Vor der Beantragung bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erhalten Sie von uns weitere Hilfsmittel, um den Qualifizierungsbedarf Ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen. 5.2 Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit Nachdem Sie sich einen groben Überblick über den Qualifizierungsbedarf Ihrer Mitarbeiter verschafft haben, schildern Sie Ihrem WeGebAU-Ansprechpartner im Team des Arbeitgeber- Service bei Ihrer Arbeitsagentur Ihre Situation und sprechen über den Qualifizierungsbedarf Ihrer Mitarbeiter. Fordern Sie die Antragsformulare (Erhebungsbogen) an und lassen Sie sich diese per E-Mail zusenden. Viele Agenturen kommen auch zu Ihnen ins Haus und informieren Sie und Ihre Beschäftigten. Beispiel für einen Erhebungsbogen (Antragsformular, Anmeldebogen):

5.3 Vorbereiten der Antragsformulare Füllen Sie die Antragsformulare aller Mitarbeiter aus. 5.4 Prüfung und Bewilligung der Anträge durch die Agentur für Arbeit Nun prüft die Agentur alle Anträge der Mitarbeiter einzeln und sendet Ihnen bei der Bewilligung einer Weiterbildung die Bildungsgutscheine zu. 5.5 Rückgabe aller Antragsformulare Bei eventueller Rücksendung der Antragsformulare unterstützen wir Sie beim korrekten Ausfüllen der Formulare und geben Ihnen hilfreiche Tipps. Anschließend geben Sie alle Antragsformulare ausgefüllt und komplett sowie termingerecht an die Agentur für Arbeit zurück. 5.6 Start der Qualifizierungs-Maßnahme Entsprechend der Seminarsplanung startet jetzt Ihre Qualifizierungs-Maßnahme!

6. FAQs Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm WeGebAU Kann eine Förderung nach WeGebAU erfolgen, wenn ein Betrieb Kurzarbeit angemeldet hat? Eine Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich personenbezogen. Ein Mitarbeiter, der sich in Kurzarbeit befindet, kann nicht über WeGebAU, sondern über Kurzarbeiter-Förderung gefördert werden. Ein Mitarbeiter, der nicht von der Kurzarbeit betroffen ist, kann nach WeGebAU gefördert werden. Welcher Fokus wird durch die Agentur für Arbeit bei der Fördervergabe gesetzt? Der Fokus der Agentur für Arbeit liegt immer auf der Qualifizierung des Mitarbeiters, nicht auf dem Ausbildungswunsch des Unternehmens. Die Maßnahme soll in erster Linie der Verbesserung der allgemeinen Qualifizierung des Mitarbeiters dienen. Von wem geht die Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit aus? Den Kontakt zur Agentur für Arbeit nimmt immer der Arbeitgeber auf, der an einer Qualifizierung seiner Mitarbeiter interessiert ist, nicht der Bildungsträger, mit dem er gerne die Maßnahme durchführen würde. Die Business Trends Academy GmbH steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Kann auch ein Training mit Personen aus verschiedenen Unternehmen durchgeführt werden? Ja, wenn das Interesse an der Durchführung einer Maßnahme besteht und Mitarbeiter aus mehreren Unternehmen teilnehmen möchten, ist auch dies möglich. Wer entscheidet über Art und Höhe der Förderung? Die Agentur für Arbeit entscheidet über die Anzahl der förderfähigen Mitarbeiter und die Höhe der Förderung. Wann können Vereine und kirchliche Einrichtungen gefördert werden? Vereine oder kirchliche Einrichtungen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gefördert werden. Das ist dann der Fall, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die ebenfalls von Unternehmen angeboten werden, die auf Gewinn ausgerichtet sind und im Wettbewerb zu anderen Unternehmen stehen.

7. Weitere Informationsquellen Die Agentur für Arbeit bietet viele verschiedene Informationen zu WeGebAU und weiteren Fördermöglichen zum Download an. Hier finden Sie einige Links zu den Informationsbroschüren. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- Content/Veroeffentlichungen/Sonstiges/Faltblatt-Qualifizierung-zahlt-sich-aus.pdf http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- Content/Veroeffentlichungen/Sonstiges/Faltblatt-Zuschuss-zum-Arbeitsentgelt.pdf 8. Ihr nächster Schritt Wir sind auf unserer Internetseite www.bta-weiterbildung.de sowie www.btcseminare.de zu finden, um weitere Informationen und Tipps zur WeGebAU- Förderung und zu vielen weiteren Themen im Bereich Weiterbildung und Förderung zu erhalten. Sollten noch Fragen offen sein, beraten wir Sie gerne. Business Trends Academy GmbH Nestorstraße 36 10709 Berlin Wilmersdorf Ihre Ansprechpartner in unserem Haus sind: Frau Gabriele Fleischmann-Hahn Geschäftsführerin Tel.: 030 89043544 Telefax: 030 89542994 Email: g.fleischmann-hahn@btc-seminare.de Herr Olaf Zöllner Consultant Personalentwicklung / Firmenseminare Tel.: 030 89408834 Telefax: 030 89542994 Email: o.zoellner@btc-seminare.de (Quelle: Agentur für Arbeit, www.arbeitsagentur.de).