Hinweise zur Abschlussprüfung und zum Schuljahresende für die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen und deren Eltern 1. Terminplan für die Abschlussprüfung: siehe Seite 4 2. Abgelegte Fächer aus früheren Jahrgangsstufen Positive Leistungen (im Normalfall Note 1 oder 2) in abgelegten Fächern der 8. und 9. Jahrgangsstufe können auf Antrag (siehe Anlage, Empfangsbestätigung) in das Abschlusszeugnis aufgenommen werden. 3. Mündliche Prüfungen a) in Nichtprüfungsfächern ( sonstigen Vorrückungsfächern) bei Note 5 oder 6 (freiwillige Teilnahme) Dauer: 20 Minuten b) in Prüfungsfächern: Dauer: 20 Minuten - freiwillige Teilnahme, wenn sich Jahresfortgangs- und Prüfungsnote um eine Stufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre - verpflichtende Teilnahme, wenn der Leistungsstand nach Meinung des Prüfungsausschusses nicht geklärt erscheint 4. Notenbildung in Prüfungsfächern a) Prüfungsnote: Falls eine mündliche Prüfung abgelegt wurde, zählt die Note der schriftlichen Prüfung doppelt, die Note der mündlichen Prüfung einfach. b) Gesamtnote: Sie wird in Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag. c) Ausgleich zwischen den Gesamtnoten: Der Prüfungsausschuss kann sich bei zweifelhaften Noten in verschiedenen Prüfungsfächern in einem Fach für die bessere, im anderen für die schlechtere entscheiden, wobei dann die Möglichkeit einer freiwilligen mündlichen Prüfung entfällt. 5. Bestehen der Abschlussprüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn in höchstens einem Vorrückungsfach die Note 5 erteilt wurde. Bei Note 5 in zwei Vorrückungsfächern oder Note 6 in einem (Ausnahme: Deutsch) wird Notenausgleich gewährt, wenn der Schüler a) in e i n e m Vorrückungsfach die Note 1, b) in z w e i Vorrückungsfächern die Note 2, c) in v i e r Vorrückungsfächern mindestens Note 3 hat. 6. Wiederholung der Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung kann im nächsten Jahr zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll zu diesem Zweck auch die 10. Klasse wiederholt werden, so bedarf dies der Genehmigung des Schulleiters (Frist siehe Terminplan).
7. Verhinderung an der Teilnahme a) Erkrankungen während der Prüfungszeit müssen unverzüglich durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden! b) Hat ein Schüler eine Prüfung abgelegt, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden. c) Versäumt ein Schüler schuldhaft eine schriftliche, mündliche oder praktische Prüfung, so wird diese mit Note 6 gewertet. Erkrankte Schüler können die versäumten Prüfungen zu festgelegten Terminen nachholen. 8. Erlaubte Hilfsmittel Folgende Hilfsmittel sind bei der Abschlussprüfung zugelassen: - netzunabhängiger grafikfähiger Taschenrechner - Rechtschreibwörterbuch im Fach Deutsch - Formelsammlung im Fach Mathematik und im Fach Physik - Kontenplan nach dem Industriekontenrahmen im Fach Betriebswirtschaftsl./Rechnungswesen - Nährwerttabelle im Fach Haushalt und Ernährung 9. Unterschleif ( 78 RSO) Bedient sich ein Prüfling bei der Abschlussprüfung unerlaubter Hilfe oder macht er den Versuch dazu, so wird die Arbeit abgenommen und die Note 6 erteilt. Als Versuch gilt auch die Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. Die Note 6 kann auch erteilt werden, wenn solche Handlungen zum Vorteil anderer unternommen werden. In schweren Fällen wird der Schüler von der Prüfung ausgeschlossen; diese gilt dann als nicht bestanden. Wird ein Unterschleif erst nach der Prüfung bekannt, so wird die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit Note 6 bewertet und das Prüfungszeugnis eingezogen. Auch schon das Mitführen eines ausgeschalteten Mobilfunktelefons (Handy) stellt das Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels dar. 10. Wichtige Hinweise für die einzelnen Prüfungstage a) Die Prüflinge erscheinen jeweils eine Viertelstunde vor Prüfungsbeginn. In den Prüfungsräumen werden die Plätze ausgelost. b) Prüfungsarbeiten werden nur auf dem von der Schule gestellten Papier (auch Konzeptpapier!) geschrieben. Eventuell mitgebrachte Taschen dürfen keinesfalls am Arbeitsplatz, sondern müssen an der Stirnseite des Raumes abgestellt werden. c) Bei der Bewertung der Prüfungsarbeiten kann die äußere Form mit berücksichtigt werden ( 53 RSO). Im Fach Englisch werden Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit und schwere Ausdrucksmängel im Übersetzungsteil (vom Englischen ins Deutsche) in die Bewertung einbezogen. d) Die Schüler dürfen den Prüfungsraum während der Prüfung nur mit Erlaubnis der Aufsicht führenden Lehrkräfte verlassen. Die Erlaubnis wird nur jeweils einem Prüfling erteilt. Der Zeitpunkt des Verlassens des Prüfungsraumes sowie die Rückkehr werden sowohl auf der Arbeit als auch im Protokoll vermerkt. (Prüfungsraum 1 : Toiletten in der Aula / Prüfungsraum 2 : Toiletten im Untergeschoss) e) Verpflegung kann in den Prüfungsraum mitgebracht, darf aber nicht erst während der Prüfung besorgt werden.
11. Übertritt an die Fachoberschule Für die Aufnahme in die FOS darf die Notensumme aus Deutsch, Englisch und Mathematik maximal 10 betragen. Wenn im Zwischenzeugnis diese Anforderung nicht erfüllt wurde und in der Abschlussprüfung eine Verbesserung auf den genannten Wert erzielt wurde, so ist die Fachoberschule zu benachrichtigen. 12. Unterricht nach der Abschlussprüfung, Beurlaubung, Abschlussfeier Alle Prüflinge sind verpflichtet, nach der Abschlussprüfung bis zu ihrer offiziellen Beurlaubung regelmäßig am Unterricht bzw. an den Schulveranstaltungen laut Sonderplan teilzunehmen. Schüler, die durch ihr Verhalten nach der Abschlussprüfung den Schulbetrieb stören bzw. dem Ansehen der Schule Schaden zufügen, werden von der Abschlussfeier ausgeschlossen. Auch die Zeugnisbemerkung wird gegebenenfalls abgeändert. Der Termin für die Abschlussfeier mit Zeugnisausgabe (zuvor ökumenischer Gottesdienst) ist dem Terminplan zu entnehmen. Die Eltern werden in einem eigenen Schreiben eingeladen. 13. Vorbereitung der Abschlussprüfung Eine langfristige Planung des Lernens ist sinnvoll. Es bietet sich an, die Ferien für die Vorbereitung zu nutzen. Die Materialien, die für die Prüfung benötigt werden (Schreibzeug, Taschenrechner, Formelsammlung usw.), sollte der Prüfling am Tag vor der Prüfung zurechtlegen und überprüfen (Taschenrechner). Besonders wichtig ist es, ausgeschlafen und pünktlich zur Abschlussprüfung zu erscheinen! Allen Schülerinnen und Schülern wünschen wir viel Erfolg bei der Abschlussprüfung! Eine langfristige Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg. gez. A. Elsässer, Schulleiter
5 Die Einzelheiten hinsichtlich der schriftlichen und praktischen Prüfungen und Prüfungstermine, der Prüfungsfächer, der Zeitdauer der Prüfungen sowie der wichtigsten Bestimmungen zur Abschlussprüfung wurden den Schülern erläutert. Hier die wichtigsten Termine (kurzfristige Änderungen sind möglich!): 23./24.03.2015 Mo/Di Speaking Test Englisch 10. Klassen 05.05.2015 Di Praktische Prüfung im Fach Haushalt und Ernährung Klasse 10 F 06.05.2015 Mi Praktische Prüfung im Fach Haushalt und Ernährung Klasse 10 F 08.05.2015 Fr Praktische Prüfung im Fach Haushalt und Ernährung Klasse 10 F 26.05. 05.06.2015 Pfingstferien 08./09.06.2015 Mo/Di Sprechfertigkeitsprüfung Französisch, Klasse 10 E 09.06.2015 Di Mitteilung der Jahresfortgangsnoten an die 10. Klassen Abgabe der Meldung für die mündliche Prüfung bis 08:30 Uhr 09.06.2015 Di Bekanntgabe der Organisation der mündlichen Prüfung (Zeiteinteilung) 10.06.2015 Mi Freiwillige mündliche Prüfungen in Nichtprüfungsfächern 11.06.2015 Do Bekanntgabe der neu festgesetzten Jahresfortgangsnoten der 10. Klasse 17.06.2015 Mi l.n Schriftliche Prüfung Französisch, (Prüfungsdauer: 130 Minuten; zeitl. Rahmen 08:30 11:00 Uhr) 18.06.2015 Do Schriftliche Prüfung Deutsch, (Prüfungsdauer: 240 Minuten; zeitl. Rahmen 08:00 13:00 Uhr) 19.06.2015 Fr Schriftliche Prüfung Englisch, (Prüfungsdauer: 135 Minuten; zeitl. Rahmen 08:30 11:30 Uhr) 22.06.2015 Mo Abschlussprüfung Mathematik I, II, IIIa und IIIb (Prüfungsdauer: 150 Minuten; zeitl. Rahmen: 08:30 11:30 Uhr) 23.06.2015 Di Schriftliche Prüfung Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen (Prüfungsdauer: 120 Minuten; zeitl. Rahmen: 08:30 11:00 Uhr) 24.06.2015 Mi Schriftliche Prüfung Physik (Prüfungsdauer: 120 Minuten; zeitl. Rahmen: 08.30-11.00 Uhr) 26.06.2015 Fr Schriftliche Prüfung Haushalt und Ernährung (Prüfungsdauer: 90 Minuten; zeitl. Rahmen: 08:30 10:00 Uhr) 03.07.2015 Fr 06./07.07.2015 Mo/Di Mündliche Prüfungen Bekanntgabe d. Ergebnisse d. schriftl. Prüfung an die Schüler 08:00 10:30 Uhr: Meldung zur freiwilligen mündlichen Prüfung Bücherabgabe und Klassleitertag (bis 11:10 Uhr) 09.07.2015 Do Klassleitertag und Notenmitteilung 10. Klassen (bis 11:10 Uhr) 13.07.2015 Mo Offizielle Beurlaubung der Schüler der 10. Klassen 23.07.2015 Do Abschlussfeier mit Zeugnisausgabe 10. Klassen 27.07.-31.07.15 Mo-Fr Meldung Wiederholer 10. Klassen
Empfangsbestätigung Schüler/in : Klasse : Die Hinweise zur Abschlussprüfung habe ich erhalten. 74 Abs. 2 RSO: Auf Antrag kann in das Abschlusszeugnis der letzte Leistungsstand in einem Fach, das in Jahrgangsstufe 8 oder 9 ausgelaufen ist, aufgenommen werden. Folgende Fächer sind für eine Aufnahme möglich: Erdkunde (9. Klasse), Kunst (9. Klasse), Musik (9. Klasse), BWR (9. Klasse, nur im Zweig IIIa), WiR (9. Klasse, nur in den Zweigen I, II und IIIb), IT (9. Klasse, nur im Zweig IIIa und IIIb) In das Abschlusszeugnis sollen folgende Noten (abgelegte Fächer der 8. und 9. Jahrgangsstufe) aufgenommen werden: Fach Note Ort, Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten