NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V.

Ähnliche Dokumente
NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V.

NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V.

NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V.

NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V.

Anhang 1 Ergänzung der Spielordnung für den Frauen- und Juniorinnenfußball

Anlage 1 zur Junioren Ausschreibung DAN/LG/UE der Übergangssaison 2017/2018 vom

NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V. Kreis Harburg/Lüneburg

Niedersächsischer Fußballverband e. V.

Durchführungsbestimmungen D- bis F- Jugend 2016/2017

NIEDERSÄCHSISCHER BALLVERBAND E.V.

Durchführungsbestimmungen KjuSFA Emden 2016 / 2017

Niedersächsischer Fußballverband e. V.

Fußballverband Niederrhein e.v. Kreisjugendausschuss Kreis OB-BOT. Regelung Spielbetrieb in den Altersklasse A-/B-/C-Junioren für die Saison 2017/2018

Durchführungsbestimmungen für A- bis G-Junioren innen der Kreisligen und Kreisklassen im Spieljahr 2016/2017

HESSISCHER FUSSBALL - VERBAND e.v. Kreisjugendausschuss Frankfurt am Main

A-Junioren 5 B-Junioren 5 C-Junioren 5 D-Junioren 5 (350 g) E-Junioren 5 (290 g) F-Junioren 5 (290 g) G-Junioren 4 (290 g)

Hessischer Fußball-Verband Kreisjugendausschuss Offenbach

Sehr geehrte Sportkameradinnen und Sportkameraden, Für einen reibungslosen und fairen Spielbetrieb ist der Kreisjugendausschuss stets bemüht.

Niedersächsischer Fußballverband e. V.

Änderungen der Durchführungsbestimmungen zur Saison 2016 / 2017

Fußball-Regional-Verband Südwest Edenkoben, Juni Jugendausschuss -

Fußball-Regional-Verband Südwest Edenkoben, Juni Jugendausschuss -

Hessischer Fussball-Verband

Allgemeine Bestimmungen für die Spielzeit 2016/2017

Durchführungsbestimmungen für den Nachwuchsspielbetrieb 2016/17 im Kreisverband Fußball (KVF) Mittelsachsen e.v.

Hessischer Fußball-Verband

Hessischer Fußball-Verband

Hessischer Fußball-Verband

Richtlinien für Kleinfeldspiele im Nachwuchsbereich. Präambel

Allgemeine Bestimmungen für den Herren-Spielbetrieb in der Spielzeit 2017/2018

Ausschreibung für die Relegationsrunde zur Vergabe des freien Platzes in der Fusionsliga der Saison 2017/2018

Ausführungsbestimmungen für den NACHWUCHSBEREICH Saison 2017/2018. Teil I. Zusammenfassung 59 SPO Sächsischer Fußballverband und sonstiges

NFV Kreise. Cloppenburg Oldenburg-Land/Delmenhorst Vechta. -Jugendausschuss- B-Juniorinnen-Kreisliga

Allgemeine Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb 2016/2017 der Juniorinnen in der Region Frankfurt

NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E. V.

Durchführungsbestimmungen Kinderfußball

NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E. V.

Volleyball-Spielordnung der Ruppiner Kreisklassen ab Spielsaison 2017/2018

Durchführungsbestimmungen zum Spielbetrieb

NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E. V.

Hessischer Fußball-Verband e.v.

C. Durchführungsbestimmungen zum Spielbetrieb

Durchführungsbestimmungen für Junioren-Spiele im Kreis Biedenkopf für das Spieljahr 2014/2015

Hessischer Fußball-Verband e.v.

Durchführungsbestimmungen Wettbewerb Meister der Meister Spielserie 2015 /

NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V.

FVM Kreis Sieg. Alte Herren Ü-40. Kreismeisterschaft Durchführungsbestimmungen

Hessischer Fußball-Verband e.v.

Fußball - Regional -Verband Südwest Frauen- und Mädchenausschuss

Sonderregelungen Junioren + Juniorinnen

Kreisjugendausschuss Wetzlar

Bestimmungen für den Spielbetrieb der G- bis D-Junioren/Juniorinnen im Kreis Stade Spieljahr 2014/2015

Bestimmungen für den Spielbetrieb der G- bis D-Junioren/Juniorinnen im Kreis Stade Spieljahr 2016/2017

Bestimmungen für den Spielbetrieb der G- bis D-Junioren/Juniorinnen im Kreis Stade Spieljahr 2017/2018

Hessischer Fußball - Verband Kreisjugendausschuss Fulda

E Junioren Durchführungsbestimmungen des SHFV / KFV Stormarn Saison 2015 / 2016

NFV KREIS AURICH - Ausschuss für Jugend- und Schulfußball-

Hessischer Fußball-Verband e.v.

Kreisjugendausschuss Darmstadt

Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Juniorenmannschaften im Fußballkreis 04 Beckum für die Saison 2016 / 2017

Hessischer Fußball-Verband e.v.

Hessischer Fussball-Verband

Ausschreibungen des Jugendausschusses des KFV Fußball Börde für das Spieljahr 2017/2018

Mannschaft Alter Spielzeit Verlängerung Spielfeld Abseits TW-Zuspiel- Regel. A-Junioren x 45 2 x 15 groß in Kraft in Kraft 5 (430 g)

Besondere Durchführungsbestimmungen

Jugendordnung des Niedersächsischen Fußballverbandes e.v.

Hessischer Fussball-Verband

F U S S B A L L - u. L E I C H T A T H L E T I K V E R B A N D W E S T F A L E N Kreis 11 Dortmund

Durchführungsbestimmungen für die Feldserie 2015/2016 D- Jugend bis F- Jugend

Hessischer Fußball - Verband Kreisjugendausschuss Fulda

Regeln zur Leitung eines Junioren- und Mädchenspieles

FUSSBALLVERBAND E.V. Jugendausschuss

Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München

Hessischer Fußball-Verband e.v.

NIEDERSSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V.

2.2 Spielsystem 1 Kreisliga 14 Mannschaften 13 Gießen 1 Alsfeld 4 Vereine spielen im Kreis Wetzlar

Hessischer Fußball - Verband e.v. Kreisjugendausschuss Offenbach / Main

Niedersächsischer Fußballverband e.v.

Durchführungsbestimmungen 2015/16 für den Senioren-Spielbetrieb im Kreis Dortmund (11)

Ausschreibung für das Spieljahr 2017 / 2018

Niedersächsischer Fußballverband e.v.

Durchführungsbestimmungen für Hallenpflichtspiele der Jugendausschüsse. im Bereich des Bremer FV für E- bis G-Juniorenmannschaften

Niedersächsischer Fußballverband e. V.

Erweiterte Durchführungsbestimmungen und Richtlinien Kreis 5 Grevenbroich / Neuss Frauen Kreisliga (Saison 2017/18)

Hessischer Fußball-Verband

D Junioren Durchführungsbestimmungen des SHFV / KFV Stormarn Saison 2016 / 2017

Ausführungsbestimmungen für Juniorenspiele (AB 13)

SPIELREGELN FÜR FUSSBALLSPIELE AUF VERKÜRZTEM GROSSFELD HERREN & FRAUEN A BIS D JUNIOREN B BIS D JUNIORINNEN

Niedersächsischer Fußballverband e. V.

NFV Kreis Friesland Kreisjugendausschuss

Fußball Spielordnung des Betriebssportverbandes Norden e. V.

Durchführungsbestimmungen für die

5. Richtlinien für die Bildung von Junioren- und Juniorinnen- Spielgemeinschaften

Ausschreibung. Kreispokal der Altsenioren Ü40 Im gemeinsamen Spielbetrieb der NFV Kreise Osnabrück-Land und Osnabrück-Stadt Saison 2016/2017

Kreisjugendausschuss Limburg-Weilburg

Kreisjugendausschuß Kreis Lemgo

Merkblatt für Jugendspiele:

SPIELREGELN FÜR FUSSBALLSPIELE AUF VERKLEINERTEN FELDERN E & F JUNIOREN E & F JUNIORINNEN

Durchführungsbestimmungen für Junioren-Spiele im Kreis Giessen für das Spieljahr 2017/18

Transkript:

NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V. Junioren-Ausschreibung im NFV -Kreis Harburgfür die Spielsaison 2015/16 Für die Durchführung des Spielbetriebs der Fußballjugend im Kreis Harburg sind die Satzungen und Ordnungen des Deutschen Fußballbundes sowie des Niedersächsischen Fußballverbandes und diese Ausschreibung maßgebend. Der Kreisjugendausschuss ist für die Punkt-, Hallen-, Freundschafts- und Auswahlspiele sowie Juniorenturniere zuständig. 1. Altersklassen, Spielklassen und Spielzeiten Die Spielzeiten bestimmen sich nach 3 und 16 der Jugendordnung (JO). Auf Kreisebene setzen wir 14 Spielklassen fest, in denen Mannschaften gemeldet werden können. 2015/16 Altersklassen Mannschaften Spielklasse Jahrgang G-Junioren 6er 6er U 06 U 07 2010/jünger 2009/jünger F-Junioren 7er U 08 2008/jünger 7er U 09 2007/jünger E-Junioren 7er U 10 2006/jünger 7er U 11 2005/jünger D-Junioren 9er U 12 2004/jünger 9er U 13 2003/jünger C-Junioren 11er U 14 2002/jünger 11er U 15 2001/jünger B-Junioren 11er U 16 2000/jünger 11er U 17 1999/jünger A-Junioren 11er U 18 1998/jünger 11er U 19 1997/jünger Der Kreisjugendausschuss behält sich davon abweichende Einteilungen der Mannschaftsstärken und Spielzeitfestsetzungen vor. Spieler mit Zweitspielrecht und JSG-Teilnehmer in Nachbarkreisen unterliegen der Sportgerichtsbarkeit des aufnehmenden Kreises. 2. Adressen, Staffelleiter und Meldekopf DFBnet Die Adressen der Jugendobleute werden über den offiziellen Verteiler im DFB-Mail- und im elektronischen Postfach- System vor Beginn der Saison 2015/16 verteilt. Aktuelle Änderungen werden per Mail mitgeteilt. Staffelleiter und Postempfänger der Spielberichte, wenn es online nicht funktioniert: U17 bis U06-Junioren, einschließlich aller Kreispokale: Dieter Allerding Am Bohnenberg 1 a 21376 Salzhausen Tel. 04172 / 962655 Mail: d.allerding@nfv-kreisharburg.de evpost: dieter.allerding@nfv.evpost.de U19- und U18-Junioren: Frank Dohnke Lüllauer Dorfstr. 45 21266 Jesteburg Tel.: 04183-50815 ( privat ) 04183-3473 ( dienstlich ) 0160-2333189 ( Handy ) Mail: f.dohnke@nfv-kreisharburg.de evpost: frank.dohnke@nfv.evpost.de Ausschreibung Junioren 1516-1.doc Stand: 03.09.2015 Seite 1 von 12

3. Ergebnismeldung Die gastgebenden Vereine sind trotz Spielbericht online zusätzlich verpflichtet, unverzüglich das Spielergebnis nach Spielschluss dem NFV über das DFBnet zu melden. Ausbleibende, unvollständige oder verspätete Meldungen werden mit einer Verwaltungsstrafe belegt. Auch Spielausfälle, Absagen, Nichtantreten und Abbrüche sind fristgerecht zu melden. 4. Mannschaftsmeldung Die Mannschaftsmeldung ist über den elektronischen Meldebogen im DFBnet einzugeben und zu melden, diese wird durch ein Zeitfenster begrenzt sein. Meldeschluss für die Saison 2015/16 ist der vom NFV bestimmte Termin. Dieser ist im Meldebogen vermerkt und es gibt KEINE Ausnahme oder Verlängerung. Der DFBnet -Meldebogen ist ein elektronisches Meldesystem und ersetzt den Papiermeldebogen. Bis zum 15. Januar 2016 (Meldeschluss) besteht die Möglichkeit für Nachmeldungen und Ummeldungen zur 2. Halbserie 2015/16. Die Meldefrist ist unbedingt einzuhalten. Nachmeldungen sind nur möglich: bei der Bildung von neuen Staffeln. wenn in den untersten Spielklassen Mannschaften zurückgezogen haben, dann besteht die Möglichkeit, diese Staffeln aufzufüllen. Dort angemeldete Nachmeldungen bzw. Ummeldungen aus den Staffeln spielen für den Rest der Saison ohne Wertung, sofern die jeweilige Staffel die ganze Saison spielt. Veränderungen des Obmanns oder dessen Stellvertreters während der Spielserie sind schriftlich bei Dieter Allerding anzuzeigen. Die Nichteinhaltung der Meldetermine oder eine unvollständige Meldung werden bestraft. 5. Allgemeines, Durchführung der Punktspiele, Auf- und Abstieg, Verlegungen Der NFV -Kreis Harburg- empfiehlt eine Eltern-/Fanzone einzurichten, bei den G-Junioren (U06 und 07) ist sie verpflichtend. Der Mindestabstand von fünf Metern zum Spielfeldrand für die Eltern und die Fans ist Pflicht. Ist eine Werbebande- bzw. eine Spielfeldumrandung vorhanden, müssen die Eltern und Fans, wie beim Herren- und Frauenfußball, hinter dieser stehen. Ein Aufenthalt auf dem Spielfeld, das Rauchen und der Alkoholgenuss sind nicht gestattet. Somit gilt für die Eltern und Fans: Anfeuern ja - Steuern nein! Weiterhin gelten bei den G-Junioren die Regeln der Fair-Play-Liga : Die Spiele werden ohne Schiedsrichter ausgetragen, die Spieler und Spielerinnen treffen die Entscheidungen auf dem Platz selbst. Die Trainer geben nur die nötigsten Anweisungen und halten sich zurück. Sie unterstützen die Spieler und Spielerinnen unter Berücksichtigung ihrer Vorbildfunktion aus einer gemeinsamen Coaching-Zone (Spielfeldlängsseite bei einer Länge von höchstens 25 Metern). Begrüßungskultur: Beide Mannschaften eines Spieles treffen sich drei Minuten vor Spielbeginn am Spielfeldrand und laufen gemeinsam mit dem Schiedsrichter auf. Danach folgt das so genannte Team Shakehands nach Vorbild der UEFA Champions League. Nach der Platzwahl mit Schiedsrichter und Mannschaftsführern ist, wenn gewünscht, das Teamritual möglich. Danach kann das Spiel beginnen. Nach dem Spiel treffen sich beide Mannschaften incl. Trainer und der Schiedsrichter an der Mittellinie zur Ergebnis-bekanntgabe, zum Sportgruß und zum Shakehands. Ausschreibung Junioren 1516-1.doc Stand: 03.09.2015 Seite 2 von 12

Durchführung der Punktspiele: Alle Spielklassen der U19-U06-Junioren werden in Staffeln eingeteilt. Die 11er-Mannschaften der U19 spielen eine Doppelrunde über das gesamte Spieljahr. Sollten bis zur Rückrunde Mannschaften aus dem Spielbetrieb zurückgezogen werden, besteht die Möglichkeit in der Frühjahresserie zusätzlich mit Hin- und Rückspiel zu agieren. Die 11er-Mannschaften der U18 spielen im Herbst 2015 zunächst eine einfache Runde, im Winter wird entschieden, ob für die Frühjahresserie gemeinsam mit dem NFV -Kreis Lüneburg- fortgefahren wird. Ansonsten im Frühjahr nochmals eine einfache oder eine doppelte Runde. Die 11er-Mannschaften der U17 spielen im Herbst 2015 eine einfache Runde. Nachdem Aufstieg des Erstplatzierten in den Bezirk wird für das Frühjahr eine neue Runde mit zwei Aufsteigern aus der 1.Kreisklasse begonnen. Die Tore und Punkte werden somit nicht übernommen. Die 11er-Mnnschaften der U15 spielen im Herbst eine einfache Runde. Nachdem Aufstieg des Erstplatzierten in den Bezirk wird für das Frühjahr eine neue Runde mit einem Aufsteiger aus der 1.Kreisklasse begonnen. Die Tore und Punkte werden somit nicht übernommen. Die 11er-Mannschaften der U16- und der U14-Junioren spielen im Herbst 2015 ein einfache Runde. Nach dem Aufstieg des Erstplatzierten in den Bezirk wird für das Frühjahr eine neue Runde angesetzt, wobei die Tore und Punkte aus der Herbstrunde übernommen werden! Bei der U15--Junioren besteht die Möglichkeit in der Frühjahrserie zusätzlich mit Hin- und Rückspiel zu agieren. Die 9er-Mannschaften der U13- und U12 Junioren spielen eine Hin- und Rückserie über das gesamte Spieljahr. Die 7er-Mannschaften der U11- bis U8 Junioren spielen eine Hin- und Rückserie über das gesamte Spieljahr. Der Auf- und Abstieg für die dann nächst höherer Altersklasse im Spieljahr 2016/2017 wird wie folgt geregelt: Die Zahl der Absteiger aus den Kreisligen U17-U15 beträgt zwei, Die Zahl der Aufsteiger aus der 1.Kreisklasse bei der U17 beträgt drei. Die Zahl der Aufsteiger aus den Kreisklassen U16 und U15 beträgt zwei, wenn aufgrund der gemeldeten Mannschaften Kreisklassen entstehen sollten. Besonderheit: Bei der U17 steigen zwei Mannschaften und bei der U15 steigt eine Mannschaft nach der Herbstserie 2015 und eine Mannschaft nach der Frühjahrserie in die Kreisliga auf. Die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga U14 beträgt zwei. Die Zahl der Aufsteiger aus der Kreisklasse U14 beträgt zwei. Die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga U13 beträgt zwei. Die Zahl der Aufsteiger aus der U13 Kreisklasse beträgt zwei. Erster aus der 1.Kreisklasse Ost + Erster aus der 1.Kreisklasse West. Die Zahl der Absteiger aus der U12 Kreisliga beträgt zwei. Die Zahl der Aufsteiger aus der U12 Kreisklasse beträgt zwei. Bei den 7er-Mannschaften der U11-, U10-, und U09-Junioren wird die Spielsaison in drei Leistungsklassen (Kreisliga, 1.Kreisklasse und 2.Kreisklasse) gespielt Aus den U11-U09 Kreisligen steigen die letzten zwei Mannschaften in die 1.Kreisklassen ab. Aus den U11-U09 1.Kreisklassen steigen die ersten zwei Mannschaften in die Kreisliga auf. Aus den U11- U09 1.Kreisklassen steigen die letzten zwei Mannschaften in die 2.Kreisklassen ab. Aus der U11 und der U09 2.Kreisklassen steigen die jeweils ersten Mannschaften der beiden Staffeln in die 1.Kreisklasse auf. Aus der U10 2.Kreisklasse steigen die ersten zwei Mannschaften in die 1.Kreisklasse auf. Alle übrigen Mannschaften + die Nachmeldungen werden in der 2.Kreisklasse eingeteilt. Bei den U08 Junioren wird ganzjährig in drei gleichstarken Staffeln gespielt. Die Mannschaften mit den Tabellenplätzen 1 und 2, sowie die beiden besten 3. der drei Staffeln bilden in der Saison 2016/17 die Kreisliga. Die Mannschaften mit den Tabellenplätzen 4 und 5, sowie die beiden schlechteren 3. der drei Staffeln bilden in der Ausschreibung Junioren 1516-1.doc Stand: 03.09.2015 Seite 3 von 12

Saison 2015/16 die 1.Kreisklasse, Die übrigen Mannschaften und Nachmeldungen werden in der 2.Kreisklasse eingeteilt. Die Ersten der U08-Staffeln 1-4 spielen am Ende der Saison 2015/16 zunächst ein Halbfinale, wobei das Heimrecht ausgelost wird, und im Verlauf des Tages der Ehrung den Kreismeister in einem Finale aus. Sollten Mannschaften aus eine der Kreisligen in der nächsten Spielserie nicht melden, so kann eine oder mehrere Absteigerteams in der Kreisliga verbleiben oder die nächst platzierten Mannschaften aufsteigen. Darüber entscheidet der Kreisjugendausschuss nach Anzahl der Meldungen. Bei einem Verzicht auf den sportlich erreichten Aufstieg für 2016/17, entfällt das Aufstiegsrecht im Folgejahr. Es ist nicht möglich, dass zwei Mannschaften eines Vereins in einer Spielklasse spielen. (Kreisliga und Kreisklasse) Untere Mannschaften müssen aufgrund einer höheren Mannschaft die Spielklasse verlassen. Mannschaften eines Vereins können nur in der niedrigsten Spielklasse gemeinsam spielen. Bei den U07 und U06-Junioren gibt es eine Spielrunde ohne Meisterschaft und Wertung! Es ist immer ein 0:0 als Ergebnis einzugeben! Bei nicht ausreichender Meldung von Mannschaften einer Spielklasse behält sich der KJA vor, eine andere Staffeleinteilung vorzunehmen und ein anderes Spielsystem zu wählen. Der im Sportinformationssystem (DFBnet) veröffentlichte Spielplan ist verbindlich. Spielverlegungen können nach Bekanntgabe der Spielpläne grundsätzlich nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Eine Spielverlegung kann nur mit Zustimmung des Staffelleiters und/oder des KJA -Vorsitzenden erfolgen. Eine Verlegung eines Spieles mit angesetzten Schiedsrichtern ( U19-U13 Kreisliga ) ist nur bis zur so genannten Spielbörse, die einmal vor der Herbst- und einmal vor der Frühjahrserie durch Einladung des KJA-Vorsitzenden stattfindet, möglich und ist kostenfrei. Danach entscheiden die Staffelleiter, ob die vorgetragenen Gründe für eine Spielverlegung, die spätestens 7 Tage vor dem Spieltermin genannt werden müssen, ausreichend sind, um dieser zuzustimmen. Es wird eine Verwaltungsgebühr von 15.--Euro erhoben, die von dem Verein zu tragen ist, der um die Verlegung nachgesucht hat. Zeitverschiebungen am selben Tag bei Spielen mit angesetzten Schiedsrichtern sind ebenfalls rechtzeitig zu beantragen. Hierzu ist nur noch das Formular Spielverlegung online zu verwenden. Sollte sich der angeschriebene Verein nicht auf die Anfrage melden, so bleibt es bei dem festgelegten Termin. Nur bei einer Zustimmung durch den angefragten Verein kann ein Spiel verlegt werden. Besondere Anträge auf Spielverlegung (Abstellen von Juniorenspielern für Auswahlspiele oder -maßnahmen sowie Klassenfahrten oder Freizeiten der Kirchen und Schulen) sind 7 Tage vor dem Spieltermin an den Staffelleiter zu richten, dass er Gelegenheit hat, das Spiel zu verlegen. Dem Staffelleiter und dem Vorsitzenden des Jugendspielausschusses bleibt es vorbehalten, von dem absagenden Verein für die Spielabsetzung oder -verlegung einen geeigneten Nachweis zu fordern. Anträge von Trainern, Betreuern und Eltern sind nicht zulässig und werden abgewiesen. Eigenmächtige Spielverlegungen können mit Punktabzug und einer Verwaltungsstrafe geahndet werden. Spielabsetzungen und -verlegungen können nur nach 27 Spielordnung vorgenommen werden. Bei Spielen ohne Schiedsrichteransetzung: Von der 9er U13 Junioren 1. Kreisklasse abwärts bis zur U6 Junioren ohne U12 Gerhard-Stockmann-Pokal ist nur eine Vorverlegung des Spiels in Absprache mit dem Spielpartner ohne Vermittlung des Kreisjugendspielausschusses möglich. 6. Auswahlspieler Für Auswahlmannschaften müssen die Vereine ihre Spieler zur Verfügung stellen. Angeforderte Spieler sind an dem vorgesehenen Spieltag und, soweit keine Ausnahmegenehmigung des Anfordernden vorliegt, an dem Spieltag vorausgehenden Tag für andere Spiele nicht spielberechtigt. Vereine, die für Auswahlmaßnahmen Spieler zur Verfügung stellen müssen, sind berechtigt Punktspiele, die an den genannten Tagen stattfinden sollen, zu verlegen. Juniorenfußballspiele können wegen Auswahlmaßnahmen für Mädchen nicht abgesagt werden. Bei in einer höheren Altersklasse fest gespielten Auswahlspielern besteht das Recht auf eine Spielverlegung nach Jugendordnung 19. Dies ist rechtzeitig anzuzeigen (spätestens sieben Tage vor dem angesetzten Spieltermin) und zu beantragen. Ausschreibung Junioren 1516-1.doc Stand: 03.09.2015 Seite 4 von 12

7. Spielkleidung Hinsichtlich einer Gleichheit der Spielkleidung wird grundsätzlich auf 21 der Spielordnung verwiesen. Gemäß 21 (2) SpO NFV wird festgelegt, dass immer der Gastverein einen Ausweichtrikotsatz bei Gleichheit der Spielkleidung anzuziehen hat. Dem Schiedsrichter ist immer die Trikotfarbe schwarz vorbehalten. Sollte sich hier eine Gleichheit der Spielkleidung Ergeben, so hat der betroffene Verein und nicht der Schiedsrichter das Trikot zu wechseln. 8. Sportinformationssytem (DFBnet) Der Spielbetrieb im Niedersächsischen Fußballverband wird über das Sportinformationssystem (DFBnet) abgewickelt. Das DFBnet ist ein System miteinander verknüpfter EDV-Programme, das den Anwendern entsprechend der erteilten Zugangsberechtigung die Möglichkeit bietet, auf Internet-Basis zu kommunizieren. Nachdem auf der Beiratssitzung am 18.05.2002 der 27 SpO/NFV dahingehend geändert wurde, dass zum DFBnet auch die Homepage des NFV unter www.nfv.de gehört, hat das Präsidium und der Vorstand mit Zustimmung des Beirates beschlossen, die Nutzung des DFBnet-Mail ab 01.11.2002 für die schriftliche Kommunikation innerhalb des Verbandes verbindlich vorzuschreiben. Dies gilt auch für unseren Spielbetrieb. Es erfolgt kein Postversand. Die Vereine sind verpflichtet mehrmals wöchentlich eventuelle Mitteilungen in ihrer Mailbox zu lesen. Alle Mailboxnummern sind im DFBnet verfügbar. 9. Wertung der Punktspiele In den Qualifikationen der Staffeln zählt bei Punktgleichheit die Tordifferenz. Sind Punkte und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Der Meister in den Leistungsklassen U18 U14 wird am Ende der Saison aus den Herbst-Meistern (Aufsteiger in den Bezirk) und den Mannschaften, die nach Abschluss der Punktspielserie die meisten Punkte aufweisen, ermittelt. Sind Punkte und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist die Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Meister der Leistungsklassen U19, U13 - U09 sind diejenigen Mannschaften, die nach Abschluss der Punktspielserie die meisten Punkte aufweisen. Sind Punkte und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Bei der U08-Junioren spielen die vier Staffelersten den Kreismeister zunächst in einem Halbfinale, wobei das Heimrecht ausgelost wird, und einem Finale aus. In den Halbfinalspielen gibt es bei Unentschieden nach der regulären Spielzeit gleich ein Entscheidungsschießen. Im Finale kommt es zunächst zu einer Verlängerung von 2 x 5 Minuten. Endet ein Entscheidungsspiel nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, so wird es bei den A- Junioren 2 x 15 Min, B-Junioren um 2 x 10 Minuten und in den Altersklassen C- bis F- Junioren um 2 x 5 Minuten verlängert. Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, so findet ein Entscheidungsschießen statt. Das Entscheidungsmeterschießen bestimmt sich generell nach den Fußballregeln 2015/2016 des DFB. Abweichend davon wird folgendes festgeschrieben: Bei Mannschaften mit einer Mannschaftsstärke von 9 Spielern werden 4 Strafstöße geschossen und bei Mannschaften mit einer Mannschaftsstärke von 7 Spieler werden 3 Strafstöße geschossen. 7. Meisterschaft und Aufstieg in den Bezirk Der Kreismeister der Kreisliga der U13 erhält das Aufstiegsrecht in den Bezirk, wenn der Bezirk Lüneburg einen Aufsteiger pro Kreis zulässt. Die Meister der Altersklassen U12-U08 sind Kreismeister ohne Aufstiegsrecht. Die Tabellenführer(Herbstmeister) der jeweiligen Kreisligen U18-U14 steigen zur Halbserie in den Bezirk auf. Alle anderen Mannschaften der jeweiligen Kreisligen spielen die Rückserie, wobei die Punkte und Tore, die gegen die aufgestiegenen Mannschaften in der Hinserie erreicht worden sind, übernommen werden. In Ausnahmefällen kann sich der Jugendausschuss für die Austragung eines anderen Spielsystems für die Frühjahrserie entscheiden, wo eine Übernahme der Punkte und Tore aus der Herbstserie nicht möglich sein wird. Nach Abschluss der Kreisligen spielen der Halbserien- Aufsteiger in den Bezirk und der erste aus der Rückserie den Kreismeister aus. Bei Nachrückern in den Bezirk spielen die betroffenen Aufsteiger und der Erste der Rückrunde den Kreismeister aus. Die dabei entstehenden Kosten für den Schiedsrichter sind von den teilnehmenden Mannschaften/Vereine Ausschreibung Junioren 1516-1.doc Stand: 03.09.2015 Seite 5 von 12

jeweils zur Hälfte zu tragen. 8. Spielberechtigung von Juniorenspielern in den einzelnen Altersklassen Spielberechtigt sind nur diejenigen Spieler, für die der Verein eine Spielerlaubnis und einen gültigen Spielerpass des Niedersächsischen Fußballverbandes besitzt. Sollen Spieler eines anderen Vereins mit dem Zweitspielrecht eingesetzt werden, so ist für diese beim Vorsitzenden des Juniorenausschusses eine Genehmigung zu beantragen (nach 12 JO). Dem Antrag auf Erteilung des Zweitspielrechts ist dem Spielerpass des Juniorenspielers beizufügen. Juniorenspieler dürfen nur dann an den Pflicht- und Freundschaftsspielen teilnehmen, wenn sie die Spielberechtigung für den Verein besitzen und dem Verein die Spielerlaubnis vorliegt. Das ausgestellte Zweitspielrecht ist dem Spielerpass anzuheften. Im Übrigen sind die Bestimmungen des 5 Jugendordnung und des 10 Spielordnung zu beachten. Die Mindestzahl der Spieler beträgt bei den 11er-Mannschaften 7 Spieler, bei den 7er-Mannschaften 5 Spieler und den 6er-Mannschaften 4 Spieler. In allen Altersklassen können bis zu vier Spieler beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Ausnahme: Bei den Spielen auf dem 9er -Feld bei den D-Junioren, sowie bei den U06- und U07-Junioren dürfen sechs Spieler beliebig oft ein- und ausgewechselt werden! Das Festspielen regelt die Spiel- und Jugendordnung nach den Altersklassen A- bis G-Junioren. Die Nummerierung der Mannschaften im DFBnet ergibt die Reihenfolge. Gemischte Mannschaften (Junioren und Juniorinnen) in allen Altersklassen sind zulässig, in den Altersklassen U14- U19 nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten der Juniorinnen ( siehe auch 3 Abs. 7 der Jugendordnung ). In den gemischten Mannschaften ist es zulässig, dass Juniorinnen in der jeweils niedrigen Jahrgangsmannschaft der Junioren eingesetzt werden können. Beispiel: Eine Juniorin des Jahrganges 2004 (U12) darf bei den Junioren des Jahrganges 2005 (U11) eingesetzt werden, darunter aber nicht. 9. Freigabe von Junioren für Seniorenmannschaften Es wird auf 10 der NFV-Jugendordnung hingewiesen. 10. Platzbau, Spielfeldmaße und Spielbälle Alle 11er-Mannschaften spielen auf dem Großfeld. Alle 9er-Mannschaften spielen auf dem ursprünglichen Großfeld zwischen beiden Strafräumen auf Jugendtore 5 x 2 m und das Spielfeld muss eingerückt sein. (siehe unten grafisch dargestellte Spielfelder). Es darf keinesfalls in einer Großfeldhälfte quer gespielt werden! Die Spielfeldbegrenzungen bzw. Strafraummarkierungen, Mittellinie müssen durch Linien gekennzeichnet werden. Die Tore sind mit Netzen zu versehen. Strafstöße werden von den 8m-Punkt getreten. Strafraum 12 m tief, 29 m breit (12 m, Tor, 12 m) Torraum 4 m tief, 11 m breit (4 m, Tor, 4 m) Das Maß für den Torraum muss nicht dargestellt sein. Der Strafraum muss immer mit Linien gekennzeichnet sein! Die Mannschaftsstärke bei den 9er Mannschaften beträgt mindestens 7, maximal 9 Spieler. Transportable und bewegliche Tore sind vor dem Spiel gegen ein Umfallen geeignet zu sichern! Ausschreibung Junioren 1516-1.doc Stand: 03.09.2015 Seite 6 von 12

Bei den 9er D-Junioren (U12 + U13) gelten folgende Spielfelder: Ausschreibung Junioren 1516-1.doc Stand: 03.09.2015 Seite 7 von 12

Bei den 7er-Mannschaften der U08 - U11-Junioren gilt folgendes Spielfeld: Bei den U06 + 07-Junioren (Mannschaftsstärke 6 Spieler) gilt folgendes Spielfeld: Bei allen Kleinspielfelder gilt: Die Tore (5 m x 2 m) sind mit Netzen zu versehen. Die übrigen Spielfeldmaße des kleinen Feldes betragen: Strafraum 12 m; Torraum 4 m sowie Strafstoßmarke 8 m. Der Abstand des gegnerischen Spielpartners bei ruhenden Bällen (Freistöße, Eckstöße und beim Anstoß) beträgt auf den Kleinspielfelder 5m, auf dem 9er-Feld 6 Meter. Die Spielfeldbegrenzungen bzw. Tor- oder Strafraummarkierungen können durch Linien, unterbrochene Linien, Punkte oder Markierungskegel gekennzeichnet werden. Es wird mit Leichtspielbällen gespielt. Spielbälle: Bei den G-Junioren (U06+07) muss mit Leichtspielbällen Gr. 4 und Gewicht 290 gr. gespielt werden. Bei den F-und E-Junioren (U08-U11) muss mit Leichtspielbällen Gr. 5 und Gewicht 290 gr. gespielt werden. Bei den D-Junioren (U12+U13) muss mit Leichtspielbällen Gr.5 und Gewicht 350 gr. gespielt werden. Zuständig für den Spielball ist der Heimverein. Verstöße werden bestraft. Im Wiederholungsfall durch einen Verein kann eine Umwertung des Spiels erfolgen. In den Altersklassen der G- und F-Junioren (U06-U09) gelten folgende Regelungen: Ausschreibung Junioren 1516-1.doc Stand: 03.09.2015 Seite 8 von 12

die Rückpassregel ist aufgehoben die Abseitsregel findet keine Anwendung Bei falschem Einwurf, Abwurf oder Abstoß: Wiederholung unter Anleitung durchführen. Der Abstoß kann auch als Abschlag oder Abwurf erfolgen Der Platzverein ist in allen Fällen für die ordnungsgemäße Herrichtung des Platzes verantwortlich. Mangelhafter Platzbau wird bestraft. Gravierende Mängel am Platzaufbau können zu Umwertungen führen. 11. Fehlen von Spielerpässen Fehlt bei einem Spiel der Pass eines Juniorenspielers ist er vollständig (Bild, Stempel und Unterschrift) oder eine deutliche Kopie dem zuständigen Staffelleiter spätestens fünf Tage nach dem Spiel mit einem frankierten Rückumschlag bzw. als Mailanhang zuzusenden. Das gilt auch, wenn ein Spielerpass von einem angesetzten Schiedsrichter moniert und es im Spielbericht vermerkt wurde. 12. Schiedsrichteransetzungen Der Kreisjugendausschuss entscheidet im Einvernehmen mit dem Schiedsrichterausschuss, inwieweit bei den Pflichtspielen der Juniorenmannschaften verbandseitig Schiedsrichter angesetzt werden. Bei den Pflichtspielen ist vorgesehen von U19-U13 Kreisliga bzw. Pokalspiele dieser Altersklassen Schiedsrichter anzusetzen. Bei Freundschaftsspielen, die alle bei Dieter Allerding anzumelden sind, ist vorgesehen von U19-U16 Schiedsrichter anzusetzen. Hier besteht die Möglichkeit für die Vereine den Wunsch bei dem Schiedsrichteransetzer anzugeben welcher Schiedsrichter das Spiel leiten soll. Die endgültige Entscheidung trifft aber der Schiedsrichteransetzer, der zusätzlich bei diesen Spielen vorher zu informieren ist. Werden keine Schiedsrichter verbandseitig angesetzt, so hat der Platzverein einen, wenn möglich geprüften Schiedsrichter zu stellen, der nicht jünger als 14 Jahre alt sein sollte. Schiedsrichteransetzer der Junioren ist: Sven Weber Kronskamp 9, 21255 Tostedt Tel.: 0171 / 6275699 email : ksl@srharburg.de evpost:sven.weber@nfv.evpost.de Einem angesetzten Schiedsrichter bzw. einer angesetzten Schiedsrichterin ist eine geeignete Umkleidemöglichkeit zu stellen. Bei Nichtbeachtung und Eintrag des Schiedsrichters/der Schiedsrichterin im Spielbericht wird eine Verwaltungsstrafe von 20.--Euro erhoben. 13. Spielbericht online (SBO) Bei der Ausführung aller Pflicht- und Freundschaftsspiele von der U19 bis zur U06 kommt der Spielbericht online des DFBnet zur Anwendung. Nach Freigabe der Aufstellung durch beide Vereine ist spätestens 45 Minuten vor Spielbeginn eine Ausfertigung der Druckversion dem Schiedsrichter auszuhändigen. Der Spielbericht online entbindet den Heimverein nicht von der Pflicht der fristgerechten Ergebnismeldung. Die Spielerpässe sind unbedingt mitzuführen. Passkontrollen durch die Schiedsrichter, auch mit Gesichtsvergleich, erfolgt stichprobenartig! Der SBO ist umgehend nach Spielschluss, spätestens jedoch bis zum nächsten Kalendertag um 18.00 Uhr auszufüllen und freizugeben. Kann der SBO online aufgrund von technischen Problemen einmal nicht genutzt werden, ist das Spielberichtsformular, wie in Punkt 14 dieser Ausschreibung auszufüllen, dem Schiedsrichter mit den Spielerpässen rechtzeitig vorzulegen und ein frankierter Briefumschlag mit der Anschrift des Staffelleiters zu übergeben. Zusätzlich ist das Formular Ersatz- Spielbericht online NFV -Kreis Harburg- auszufüllen und beizufügen. Ausschreibung Junioren 1516-1.doc Stand: 03.09.2015 Seite 9 von 12

13.1 Spielberichte Spielberichtsformulare sind deutlich in Blockschrift oder mit der Schreibmaschine bzw. PC auszufüllen. Die Vornamen der Spieler dürfen nicht abgekürzt werden. Die Spielnummer, das Datum, der Ort, die Staffelbezeichnung, die Altersklasse und die Mannschaftsnamen sind vollständig auszufüllen. Geklebte oder geheftete Spielberichtsformulare sind untersagt. Der Spielbericht ist ein Dokument, das in Schadenfällen fälschungssicher sein muss. Das vom NFV vorgegebene Formular ist mit Vorder- und Rückseite zu verwenden. Bei Spielen mit angesetztem Schiedsrichter ist von jedem Verein ein Linienrichter zur Unterstützung des Schiedsrichters einzutragen und zu stellen. Den Linienrichtern sind vom Heimverein Linienrichterfahnen zur Verfügung zu stellen. Auf dem Spielberichtsformular sind vor Spielbeginn die beginnenden Spieler einzutragen. Nach Spielschluss sind vom verantwortlichen Jugendbetreuer (Name und Unterschrift auf dem Spielbericht) die ausgetauschten Spieler, die dem Schiedsrichter vor Spielbeginn namentlich genannt werden müssen, nachzutragen und vom Schiedsrichter zu kontrollieren. Es ist auch zulässig vor Spielbeginn alle einzusetzenden Spieler im Spielbericht einzutragen. Eventuell überzählige und somit nicht eingesetzte Spieler sind nach Spielende vom zuständigen Trainer/Betreuer unbedingt zu streichen. Sollte es nicht erfolgen, kann eine Umwertung des jeweiligen Spiels durch den Staffelleiter erfolgen. Bei 11er-Mannschaften sind maximal 15 Spieler einsetzbar. Bei 9er-Mannschaften sind maximal 15 Spieler einsetzbar. Bei 7er-Mannschaften sind maximal 11 Spieler einsetzbar. Bei 6er-Mannschaften sind maximal 12 Spieler einsetzbar. Eine Überschreitung dieser Anzahlen kann zur Umwertung des Spiels führen. Sind Rückennummern vorhanden, so müssen sie mit den Namen der eingesetzten Spieler übereinstimmen. Die Mannschaftsbetreuer und die Mannschaftsführer haben das Recht, die Spielerpässe des Gegners einzusehen und eine Passkontrolle vorzunehmen. Der Spielbericht ist vom Mannschaftsbetreuer und/oder vom volljährigen Mannschaftsführer zu unterschreiben. Der Unterschreibende ist für die Richtigkeit der auf dem Spielbericht gemachten Angaben verantwortlich. Bei einem Spielausfall hat der Platzverein einen im Spielberichtskopf vollständig mit Spielnummer, Datum, Ort, Spielklasse und Paarung ausgefüllten Spielbericht unter Mitteilung des Spielausfalls an den Staffelleiter zu übersenden. Die Spielberichte sollen spätestens drei Werktage nach dem Spieltag dem Staffelleiter vorliegen. Verspätete Zusendung kann mit einer Verwaltungsstrafe von 5,- und im Wiederholungsfall bis zu 10,- geahndet werden. 14. Verspäteter Spielbeginn Tritt eine Mannschaft zum angesetzten Punkt- oder Pokalspiel verspätet an und wird das Spiel ordnungsgemäß ausgetragen, so wird das Spiel entsprechend seinem Ausgang gewertet. Bei Verspätung einer Mannschaft besteht für die gegnerische Mannschaft und für den Schiedsrichter eine Wartepflicht von 45 Minuten ( 36 SpO). Der Schiedsrichter kann im Ausnahmefall über eine Verlängerung bzw. Verkürzung der Wartefrist entscheiden. Verspätetes Antreten und verschuldeter verspäteter Spielbeginn werden mit einer Verwaltungsstrafe von 5,- geahndet. Sofern ein angesetzter Schiedsrichter zum Spielbeginn nicht anwesend ist, müssen sich die Mannschaften auf einen Schiedsrichter einigen und es vor dem Spiel im Spielbericht vermerken. Auf einen angesetzten Schiedsrichter muss nicht gewartet werden! 15. Kunstrasenplätze Das Spielen auf Kunstrasen ist generell möglich unter folgenden Voraussetzungen: Der Gegner und Schiedsrichter muss mindestens einen Tag vor dem Spiel informiert werden. Der Gegner muss vor Spielbeginn die Gelegenheit haben, das Spielfeld mindestens 15 Minuten zusammenhängend zu betreten. Schuhe mit Schraubstollen sind nicht zulässig. 16. Bespielbarkeit von Plätzen Bei Unbespielbarkeit eines Platzes ist gemäß 28 NFV-SpO wie folgt zu verfahren: Bei witterungsbedingten Spielabsagen ist in jedem Fall ein Protokoll über die Tatsachen und Gründe der Absage zu fertigen. Diesem Protokoll ist bei vereinseigenen oder diesen gleichgestellten Plätzen die Stellungnahme einer neutralen Verbandsperson (Schiedsrichter) und bei kommunalen Plätzen die Bescheinigung des öffentlich-rechtlichen Eigentümers beizufügen. Zu den gleichgestellten Plätzen zählen gepachtete Plätze sowie kommunale Plätze, bei denen der öffentlich-rechtliche Träger die Beurteilung der Bespielbarkeit auf den Verein delegiert hat. Die Eigentumsverhältnisse und ggf. die Delegation der Verantwortung für Spielabsagen sind vorher nachzuweisen. Bei krankheitsbedingten Absagen sind die Ausfälle von Spielern durch entsprechende ärztliche Bescheinigungen zu belegen. Erfolgt dieses nicht, ist eine Wertung des Spiels durch den zuständigen Staffelleiter zulässig, auch wenn bereits ein Ausweichtermin mitgeteilt wurde. Ausschreibung Junioren 1516-1.doc Stand: 03.09.2015 Seite 10 von 12

Bei jeder Spielabsage ist der Staffelleiter, der Spielgegner und bei Bedarf der Schiedsrichteransetzer und der Schiedsrichter umgehend und rechtzeitig (am selben Kalendertag) zu benachrichtigen. Versäumte Benachrichtigungen können mit 15,- bestraft werden. Der Spielausfall ist sofort in das DFBnet bei der entsprechenden Paarung vom Heimverein einzugeben, damit der schnellste Informationsfluss für alle gewährleistet ist (Ausfälle können bis zu zwei Kalendertage vor dem angesetzten Termin im DFBnet eingegeben werden). Das Protokoll mit der Stellungnahme oder der Bescheinigung ist dem zuständigen Staffelleiter innerhalb von 10 Tagen einzusenden. Ein Spiel kann nur abgesagt werden, wenn alle dem Verein oder einer Spielgemeinschaft zur Verfügung stehenden Plätze ebenfalls unbespielbar oder belegt sind. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen kann eine Spielwertung gem. 37 Abs.4 NFV-SpO erfolgen. Nach einem ausgefallenen Spiel haben die beteiligten Vereine drei Tage Zeit sich auf einen neuen Termin zu einigen. Sollte keine Einigung erzielt werden oder ein Verein hat sich innerhalb von vier Tagen nach Ausfall des Spiels beim Staffelleiter nicht geäußert, so wird das Spiel verbindlich im DFBnet neu angesetzt. 17. Nichtantritt zu Punkt- und Pokalspielen Die Mannschaft, die nicht an einem Punkt- oder Pokalspiel teilnehmen kann, muss den Gegner, den Schiedsrichter und den Staffelleiter rechtzeitig informieren. Der Nichtantritt muss in das DFBnet eingegeben werden, was bereits drei Tage vor dem Termin möglich ist. Das Einsenden eines ausgefüllten Spielberichtes an den Staffelleiter ist nicht erforderlich! 18. Streichung von Mannschaften Mannschaften, die während des Punktspieljahres einer Halbserie dreimal nicht angetreten oder nicht spielberechtigte Spieler eingesetzt haben, können von der weiteren Teilnahme an dem Punktspiel- und Pokalspielbetrieb ausgeschlossen werden. 19. Pokalspiele Der A-Junioren Wilhelm-Harms-Pokal wird von den Spielklassen U19 und U18 ausgespielt. Der B-Junioren Wilhelm-Harms-Pokal wird von den Spielklassen U17 und U16 ausgespielt. Der C-Junioren Eckart-Weithoener-Pokal wird von den Spielklassen U15 und U14 ausgespielt. Der U13 Junioren Gerhard-Stockmann-Pokal wird von den U13-Mannschaften ausgespielt. Der U12 Junioren Ernst-Bertram-Pokal wird von den U12-Mannschaften ausgespielt. Alle U12/U13-Pokalspiele werden auf dem 9er-Spielfeld ausgerichtet. Der 7er E-Junioren Dieter-Tomforde-Pokal wird von den U11-Mannschaften auf dem dazugehörigen Kleinfeld ausgespielt. Alle Kreispokalspiele werden im k.o.-system ausgetragen. Bei Unentschieden gibt es ein sofortiges Entscheidungsschießen. Das Entscheidungsschießen bestimmt sich nach DFB Fußballregeln. Nur bei den Endspielen gibt es eine Verlängerung und dann ggf. ein Entscheidungsschießen, wie in Punkt 6 der Ausschreibung bei Entscheidungsspielen geregelt Der Kreisjugendausschuss behält sich vor, auch für andere Altersklassen Pokalspiele aus- zutragen. Die Pokalendspiele werden grundsätzlich an dem festgelegten Termin und Spielort durchgeführt. Eine Verlegung ist nur mit einem außerordentlichen Grund möglich. Die zum Frühjahr in den Bezirk aufgestiegenen Mannschaften haben, sofern sie noch im Pokalwettbewerbe sind, den Endspieltermin zu berücksichtigen und ggf. ein angesetztes Bezirkspunktspiel rechtzeitig zu verlegen! 20. Strafbestimmungen und Verwaltungskosten Die Strafbestimmungen richten sich nach den Bestimmungen des 23 Jugendordnung NFV, 51 in Verbindung mit dem Anhang 2 der Spielordnung NFV sowie 42 Rechts- und VErfahrensordnung NFV. Dort nicht aufgeführte Verwaltungsstrafen, die nur unseren NFV Kreis Harburg betreffen sind wie folgt fest gelegt: Gebühr für das Nachmelden von Mannschaften Fehlende oder nicht zur Verfügung gestellte Linienrichterfahnen 25 + 5 Verwaltungskosten 10 + 5 Verwaltungskosten Ausschreibung Junioren 1516-1.doc Stand: 03.09.2015 Seite 11 von 12

21. Rechtsmittel gegen die Ausschreibung und gegen Verwaltungsstrafen Gegen diese Ausschreibung ist die gebührenfreie Anrufung nach 15 der Rechts- und Verfahrensordnung innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Ausschreibung beim Sportgericht des NFV - Kreis Harburg, Vorsitzender Klaus Seifert, Frühlingsheide 13, 21149 Hamburg, oder klaus.seifert@nfv.evpost.de möglich. Nach diesem Termin ist die Ausschreibung für alle Vereine verbindlich. Die örtliche Zuständigkeit erfolgt gem. 6 Abs. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung. Jesteburg, den 03.September 2015 Frank Dohnke Vorsitzender KJA NFV Kreis Harburg Ausschreibung Junioren 1516-1.doc Stand: 03.09.2015 Seite 12 von 12