Korrigendum zu CCNR-ZKR/ADN/WP.15/AC.2/2016/30: Vorschlag für die Implementierung des modifizierten Explosionsschutzkonzeptes auf Binnenschiffen

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Seite 2 8. Kapitel 3.2, Tabelle C, Seite 33 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 3.2.3.2 Tabelle C: Überschrift zu Spalte (10), die Spalte Änderung erhält folgenden Wortlaut: Öffnungsdruck des Überdruck-/Hochgeschwindigkeitsventils H.-J.-Ventils in kpa und in der Spalte Begründung/Erläuterung vor Präzisierung einfügen redaktionell. 9. Kapitel 3.2, Tabelle C, Seite 33 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 3.2.3.3 I. Spalte (17):, nach 3.2.3.3 streichen I. 10. Kapitel 7.2, Seite 42 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 7.2.4.25.5, in der Spalte Änderung, im zweiten Absatz so ausgeführt sein ändern in so ausgeführt ist und in der Spalte Begründung/Erläuterung am Angang einfügen Nicht identisch mit der englischen Ausgabe des ADN 2015 und redaktionell. 11. Kapitel 8.1, Seite 45 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 8.1.2.3, in der Spalte Änderung, q) erhält folgenden Wortlaut: bei der Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase und fehlender Kontrolle der Ladungstemperatur gemäß Absatz 9.3.1.24.1 a) oder 9.3.1.24.1 c) die Berechnung der Haltezeit (7.2.4.16.16, 7.2.4.16.17 und die Dokumentation des Wärmeübergangswertes). Der Wärmeübergangswert muss dokumentiert und an Bord mitgeführt werden. und in der Spalte Begründung/Erläuterung nach explizit aufgeführt einfügen redaktionell. 12. Kapitel 8.1, Seite 45 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 8.1.2.3, in der Spalte Änderung, am Anfang von t) Ein von der Klassifikationsgesellschaft andern in Ein von einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft und in der Spalte Begründung/Erläuterung vor Neues Zonenkonzept einfügen ADN Wortwahl. 13. Kapitel 8.1, Seite 47 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 8.1.7.3 neu, in der Spalte Änderung, der zweite Satz erhält folgenden Wortlaut: Nach Instandsetzung muss ihre weitere Verwendbarkeit in explosionsgefährdeten Bereichen bescheinigt und in der Spalte Begründung/Erläuterung nach Neues Zonenkonzept einfügen redaktionell. 14. Kapitel 8.3, Seite 49 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 8.3.5, in der Spalte Änderung, den gesamten zweiten Anstrich und den nachfolgende Satz nach oder eine unterstreichen. 15. Kapitel 8.6, Seite 50 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 8.6.3 Prüfliste ADN 12.3, in der Spalte Änderung, die Klammer nach dem ersten Satzes erhält folgenden Wortlauf: (Explosionsgruppe/Untergruppe) 16. Kapitel 9.3, Seite 62 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.1.17.6, in der Spalte Änderung, im achten Anstrich, im ersten Satz Vol% ändern in Vol.-% und in der Spalte Begründung/Erläuterung nach Klarstellung einfügen ADN Wortwahl. 17. Kapitel 9.3, Seite 62 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.1.17.6, in der Spalte Änderung, im achten Anstrich, im dritten Satz ständig ändern in stetig und in der Spalte Begründung/Erläuterung vor Präzisierung einfügen ADN Wortwahl.

Seite 3 18. Kapitel 9.3, Seite 63 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.1.17.6, in der Spalte Änderung, der dritte Satz nach den Anstrichen erhält folgenden Wortlaut: Die Messungen müssen stetig erfolgen und nahe des Einganges angezeigt werden. und in der Spalte Begründung/Erläuterung nach Präzisierung einfügen ADN Wortwahl. 19. Kapitel 9.3, Seite 63 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.2.17.6 9.3.3.17.6, in der Spalte Änderung, im siebten Anstrich, im ersten Satz Vol% ändern in Vol.-% und in der Spalte Begründung/Erläuterung nach Klarstellung einfügen ADN Wortwahl. 20. Kapitel 9.3, Seite 63 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.2.17.6 9.3.3.17.6, in der Spalte Änderung, im siebten Anstrich, im dritten Satz ständig ändern in stetig und in der Spalte Begründung/Erläuterung vor Präzisierung einfügen ADN Wortwahl. 21. Kapitel 9.3, Seite 64 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.2.17.6 9.3.3.17.6, in der Spalte Änderung, der dritte Satz nach dem letzten Anstrichen erhält folgenden Wortlaut: Die Messungen müssen ständigstetig erfolgen und nahe des Einganges angezeigt werden. und in der Spalte Begründung/Erläuterung nach Präzisierung einfügen ADN Wortwahl. 22. Kapitel 9.3, Seite 67 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.2.22.4, in der Spalte Änderung, der letzte Absatz in a) erhält folgenden Wortlaut: Austrittsöffnungen der Überdruckventile müssen mindestens 1,00 m über Deck angeordnet sein und einen Abstand von mindestens 6,00 m von den Öffnungen von Wohnungen, Steuerhaus und Betriebsräumen außerhalb des Bereichs der Ladung haben. In einem Umkreis von 1,00 m um die Austrittsöffnung der Überdruckventile dürfen keine Bedienungseinrichtungen vorhanden Dieser Bereich muss als Gefahrenbereichgekennzeichnet 23. Kapitel 9.3, Seite 67 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.2.22.4, in der Spalte Änderung, der Absatz beginnend mit Wenn zwischen Gasabfuhrleitung und Ladetank eine Absperrarmatur vorgesehen ist, wird zu Buchstaben d). 24. Kapitel 9.3, Seite 67 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.2.22.4, in der Spalte Änderung, in Buchstabe d), der Ladetank ändern in jeder Ladetank. 25. Kapitel 9.3, Seite 67 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.2.22.4, in der Spalte Änderung, der Absatz beginnend mit Die in b) und c) genannten autonomen Schutzsysteme, Buchstabe d) wird zu e).

Seite 4 26. Kapitel 9.3, Seite 67 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.2.22.4, in der Spalte Änderung, e) erhält folgenden Wortlaut: e) Die in b) und c) genannten autonomen Schutzsysteme sind unter Berücksichtigung der für die Schiffsstoffliste vorgesehenen Stoffe entsprechend den dafür erforderlichen Explosionsgruppen/Untergruppen auszuwählen (siehe Unterabschnitt 3.2.3.2 Tabelle C Spalte (16). Austrittsöffnungen der Hochgeschwindigkeitsventile müssen mindestens 2,00 m über Deck angeordnet sein und mindestens 6,00 m von den Öffnungen von Wohnungen, Steuerhaus und Betriebsräumen außerhalb des Bereichs der Ladung entfernt Die Höhe kann auf 1,00 m verringert werden, wenn in einem Umkreis von 1,00 m um die Austrittsöffnung keine Bedienungseinrichtungen vorhanden sind. Dieser Bereich muss als Gefahrenbereich gekennzeichnet Wenn das Hochgeschwindigkeitsventil, das Unterdruckventil, die Flammendurchschlagsicherungen sowie die Gasabfuhrleitung beheizbar ausgeführt sein müssen, müssen die genannten Sicherheitseinrichtungen für die jeweilige Temperatur geeignet 27. Kapitel 9.3, Seite 68 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.3.22.4, in der Spalte Änderung, im ersten Satz vor Gasabfuhrleitung einfügen gemeinsamen und in der Spalte Begründung/Erläuterung am Anfang einfügen redaktionell. 28. Kapitel 9.3, Seite 68 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.3.22.4, in der Spalte Änderung, für Typ N geschlossen, am Anfang von Buchstabe a) ein Anschluss ändern in einem Anschluss. 29. Kapitel 9.3, Seite 68 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.3.22.4, in der Spalte Änderung, Buchstabe d) streichen. 30. Kapitel 9.3, Seite 68 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.3.22.4, in der Spalte Änderung, Buchstabe e) wird zu d) und in der Spalte Begründung/Erläuterung nach Klarstellung einfügen redaktionell. 31. Kapitel 9.3, Seite 69 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.3.22.4, in der Spalte Änderung, für Typ N geschlossen, in d) zweiter Anstrich, vor Entspannen einfügen gefahrlosen und in der Spalte Begründung/Erläuterung nach redaktionell einfügen redaktionell. 32. Kapitel 9.3, Seite 69 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.3.22.4, in der Spalte Änderung, für Typ N geschlossen, in d) im dritten Satz nach den Anstrichen, streichen in einem geschlossenen Ladetank und in der Spalte Begründung/Erläuterung nach Klarstellung einfügen redaktionell. 33. Kapitel 9.3, Seite 69 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.3.22.4, in der Spalte Änderung, für Typ N geschlossen, unter Buchstabe d) einen neuen Satz am Ende einfügen: Wenn zwischen Gasabfuhrleitung und Ladetank eine Absperrarmatur vorgesehen ist, muß diese zwischen Ladetank und Flammendurchschlagsicherung angeordnet sein und jeder Ladetank muss mit eigenen Sicherheitsventilen versehen und in der Spalte Begründung/Erläuterung nach redaktionell einfügen redaktionell. 34. Kapitel 9.3, Seite 69 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.3.22.4, in der Spalte Änderung, Buchstabe f) wird zu e).

Seite 5 35. Kapitel 9.3, Seite 69 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.3.22.4, in der Spalte Änderung, für Typ N geschlossen, Buchstabe e) erhält folgenden Wortlaut: e) Austrittsöffnungen der Hochgeschwindigkeitsventile müssen mindestens 2,00 m über Deck angeordnet sein und einen Abstand von mindestens 6,00 m von den Öffnungen von Wohnungen, Steuerhaus und Betriebsräumen außerhalb des Bereichs der Ladung haben. Die Höhe kann auf 1,00 m verringert werden, wenn in einem Umkreis von 1,00 m um die Austrittsöffnung keine Bedienungseinrichtungen vorhanden sind. Dieser Bereich muss als Gefahrenbereich gekennzeichnet und in der Spalte Begründung/Erläuterung nach redaktionell einfügen redaktionell. 36. Kapitel 9.3, Seite 69 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.2.22.5 9.3.3.22.5, in der Spalte Änderung, nach 9.3.x.22.4 einfügen (Sicherheitsventile, die unzulässigen Über- und Unterdruck verhindern, Hochgeschwindigkeitsventil, deflagrationssicheres Unterdruckventil, deflagrationssichere Vorrichtung zum gefahrlosen Entspannen der Ladetanks). 37. Kapitel 9.3, Seite 69 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.2.22.5 9.3.3.22.5, in der Spalte Änderung, im ersten Satz des gestrichenen Textes nach Eine Gasabfuhrleitung die einfügen zwei oder mehrere Ladetanks. 38. Kapitel 9.3, Seite 72 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.2.26.2 Im ADN 2015 9.3.2.26.4, in der Spalte Änderung, nach Das Hochgeschwindigkeitsventil muss so, eingestellt ändern in dimensioniert und in der Spalte Begründung/Erläuterung nach Neues Zonenkonzept einfügen redaktionell. 39. Kapitel 9.3, Seite 72 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.3.26.2 Im ADN 2015 9.3.3.26.4, in der Spalte Änderung, einer flammendurchschlagsicheren Druckausgleichseinrichtung ändern in einer dauerbrandsicheren Flammendurchschlagsicherung 40. Kapitel 9.3, Seite 77 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.1.53.2 9.3.2.53.2 9.3.3.53.2 Im ADN 2015 9.3.x.56.1, in der Spalte Änderung, am Ende des letzten Satzes sind ändern in sein und in der Spalte Begründung/Erläuterung nach Präzisierung einfügen redaktionell. 41. Kapitel 9.3, Seite 78 In der Spalte Abschnitt/Absatz zu 9.3.1.54.3 neu 9.3.2.54.3 neu 9.3.3.54.3 neu, in der Spalte Änderung, nach Unabhängige Ladetanks einfügen, metallene Großpackmittel und Tankcontainer und in der Spalte Begründung/Erläuterung einfügen Fehlt im deutschen ADN 2015. ***