Hinweise zur fachlichen Projektarbeit für die tekom-zertifizierungsprüfung

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Transkript:

Hinweise zur fachlichen Projektarbeit für die tekom-zertifizierungsprüfung Im Folgenden finden Sie Hinweise zur Erstellung einer fachlichen Projektarbeit für die Zertifizierung zum Technischen Redakteur auf dem Senior Level. 1. Aufgabenstellung Als fachliche Projektarbeit für den Senior Level müssen Sie für die Zertifizierung: a) Ein Informationsprodukt (Technische Dokumentation) einreichen. b) Eine Reflexion über das Informationsprodukt erstellen und einreichen. Durch Erstellung einer fachlichen Projektarbeit (Informationsprodukt und Reflexion), sollen Sie darlegen und zeigen, dass Sie die Kompetenz besitzen: Selbstständig innerhalb der Handlungsparameter von Arbeits- oder Lernkontexten, die in der Regel bekannt sind, sich jedoch ändern können, tätig zu werden. Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsaktivitäten übernehmen zu können. Theoretisches Wissen und methodische Kenntnisse auf konkrete Arbeitsaufgaben anwenden und transferieren zu können. 2. Ziele der fachlichen Projektarbeit Für die Zertifizierung als Technischer Redakteur auf dem Senior Level erstellen Sie eine fachliche Projektarbeit, bestehend aus einem Informationsprodukt, an dem Sie maßgeblich mitgearbeitet haben und einer schriftlichen Reflexion zu diesem. Diese werden Sie in einer mündlichen Prüfung vor einer Prüfungskommission verteidigen. Ihre Projektarbeit wird mit 2 Noten benotet. Eine für Ihre mündliche Verteidigung, eine für die eingereichte fachliche Projektarbeit, das Informationsprodukt plus die Reflexion zu diesem. Beide Noten werden in Ihrem Zertifizierungszeugnis aufgeführt. Mit der fachlichen Projektarbeit sollen Sie: Mit dem eingereichten Informationsprodukt demonstrieren, dass Sie in der Lage sind, Ihr erworbenes Wissen in der Praxis umzusetzen. Mit dem eingereichten Informationsprodukt zeigen, dass Sie in der Lage sind ein Konzept und eine methodische Vorgehensweise zu entwickeln, diese in einem Informationsprodukt umzusetzen und Ihr Vorgehen und Ihre Entscheidungen dabei in der Reflexion zu diesem zu begründen. Mit der Reflexion zeigen, dass Sie die vorliegende Informationsprodukte evaluieren können, in der Lage sind, zu reflektieren, welche methodischen Ansätze und Lösungen dabei verwendet wurden und deren Umsetzung kritisch hinterfragen können. Leitlinie_tekom_2016-08-03_Zerti_Erstellung-fachliche-Projektarbeit_de.docx / Version 2 / 03.08.2016 / DS/MH Seite 1 von 8

Mit der Reflexion zeigen, dass Sie alle im Erstellungsprozess wichtigen Aspekte kennen und in der Umsetzung berücksichtigen. Mit der Reflexion dem Zertifizierungsprüfer wichtige Informationen zu den Rahmen- und Entstehungsbedingungen des Informationsprodukts geben, damit dieser dies angemessen bewerten kann. Informationen, z.b. über den Systemeinsatz oder unumstößliche Vorgaben des Unternehmens. Mit der Reflexion zeigen, dass Sie in der Lage sind, alle relevanten Aspekte der Entstehung des eingereichten Informationsprodukts kurz, prägnant und verständlich darzulegen, so dass der nachfolgend noch genannte maximale Umfang eingehalten wird. Mit der Reflexion zeigen, dass Sie eine strukturierte, sinnvoll gegliederte, grammatikalische und in der Rechtschreibung einwandfreie, inhaltlich logische und verständliche Dokumentation erstellen können. 3. Anforderungen an die fachliche Projektarbeit Ihre fachliche Projektarbeit sollte generell folgenden Ansprüchen genügen: Logische und konsistente Struktur, Sachlich-inhaltliche Richtigkeit, Zielgruppengerechte Sprache, sprachlich richtig (Rechtschreibung, Grammatik, Formulierungen etc.), Ansprechendes und konsequent eingehaltenes Layout a) Anforderungen an das Informationsprodukt Die fachliche Projektarbeit ist als Prüfungsarbeit dann zulässig, wenn das eingereichte Informationsprodukt die Kriterien der folgenden Definition erfüllt: Ein Informationsprodukt ist ein Dokument, das eine, meist technische und nutzungsorientierte Beschreibung eines Produkts beinhaltet. Es vermittelt technisches Know-how und macht produkthistorische Informationen für nachfolgende Nutzer der Informationen (seien es Entwickler oder Anwender, Patentanwälte oder Staatsanwälte mit Schwerpunkt Produkthaftung) verfügbar. Leitlinie_tekom_2016-08-03_Zerti_Erstellung-fachliche-Projektarbeit_de.docx / Version 2 / 03.08.2016 / DS/MH Seite 2 von 8

Ein Informationsprodukt: Transportiert Informationen zweckgerichtet an eine spezielle Zielgruppe. Beinhaltet anwendungs- und nutzungsbezogene Informationen, und/oder technische bzw. produktbezogene Daten und/oder Funktionsbeschreibungen, die für verschiedene Zwecke verwendet und gespeichert werden. Kann unternehmensintern oder unternehmensextern genutzt werden. Alle Dokumente, die während des gesamten Produktlebenszyklus zum Produkt entstehen, sind in diesem Sinn ein Informationsprodukt. Die verschiedenen Zwecke der Informationsprodukte sind zum Beispiel: Informationen über das Produkt: Produktdefinition und Produktspezifikation, Produktdarstellung, Fach- und Feinkonzepte sowie Spezifikationen, Qualitäts- und Produktionsrichtlinien Informationen zur Konstruktion, Herstellung, Qualitätssicherung, Produkthaftung Beschreibung von Funktionen und Schnittstellen Technische Verkaufsinformationen: technische Image-Broschüren oder Filme, Marketingmaterial Anleitungstexte und Handlungs- und Gebrauchsanleitungen zur bestimmungsgemäßen, sicheren und korrekten Anwendung Wartungshinweise: Service- und Wartungshandbücher Produkttrainings: Schulungsunterlagen, Tutorials oder webbasierte Trainings, Bedienungshandbücher, Sicherheitsrichtlinien Hinweise zur Instandhaltung und Reparatur eines technischen Produkts sowie gefahrlose Entsorgung Das Informationsprodukt kann in verschiedenen Medien erstellt werden: Papier / PDF Webseiten Instruktionsfilme Apps... Als Informationsprodukt können Sie damit alle technischen Dokumente einreichen, auf welche die genannte Definition zutrifft. Für die Einreichung muss sichergestellt sein, insbesondere wenn ein technisches Medium zur Darstellung verwendet wird, dass die Zertifizierungsprüfer das Informationsprodukt problemlos öffnen und lesen können. Für das Informationsprodukt ist kein Mindestumfang definiert. Leitlinie_tekom_2016-08-03_Zerti_Erstellung-fachliche-Projektarbeit_de.docx / Version 2 / 03.08.2016 / DS/MH Seite 3 von 8

b) Anforderungen an die Reflexion Als begleitendes Dokument muss zum Informationsprodukt eine schriftliche Reflexion eingereicht werden. Für die Reflexion gelten die gleichen Anforderungen wie an das Informationsprodukt, denn bei der Reflexion handelt es sich ebenfalls um eine Dokumentation, wenngleich es hierbei um die Dokumentation der Entstehung des Informationsprodukts geht. Die Reflexion zum Informationsprodukt muss der folgenden Definition entsprechen: Durch die Begründung, Erklärung sowie kritische Prüfung und Auseinandersetzung mit dem Informationsprodukt in der Reflexion sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, fachliches Wissen und methodisches Know-how im konkreten Fall auf ein Informationsprodukt anzuwenden. Reflexion bedeutet ein prüfendes und vergleichendes Nachdenken und beinhaltet die Begründung einer Sache. Um eine fachliche Projektarbeit begutachten zu können ist wichtig, dass der Reflexion die Entstehungs- und Rahmenbedingungen sowie zugrundeliegende Konzepte und angewendete Methoden dargestellt sind. In der schriftlichen Reflexion zum Informationsprodukt wird Bezug genommen auf die Hintergründe der Erstellung des Informationsprodukts: In ihr wird erklärt und begründet, wieso das vorliegende Informationsprodukt so gestaltet ist wie es ist, z.b.: Zielgruppe z.b. Fachpersonal Methodische Ansätze z.b. Strukturierungsmethoden Qualitätskriterien z.b. konsistente Terminologie Externe Rahmenbedingungen, z.b. Vertriebswege Interne Rahmenbedingungen, z.b. Unternehmensvorgaben, Vorgaben der Corporate Identity Produktbezogene Bedingungen, z.b. Produktverpackung, Produktgrößen Projektbezogene Bedingungen, z.b. Zeit, eingesetzte Systeme Zudem kann in der Reflexion kritisch hinterfragt und evaluiert werden, mit Begründung: Good Practices: Was ist gut an dem Informationsprodukt? Und warum? Schwachstellen: Was kann verbessert werden, warum und wie beispielsweise? Die Reflexion kann der Zertifizierungskandidat auch dazu nutzen, darzulegen, was er fachlich oder organisatorisch anders gemacht hätte, wenn er die Möglichkeit dazu gehabt hätte, oder weshalb eine auffallende Lösung in diesem besonderen Fall angemessen ist. Leitlinie_tekom_2016-08-03_Zerti_Erstellung-fachliche-Projektarbeit_de.docx / Version 2 / 03.08.2016 / DS/MH Seite 4 von 8

Eine Reflexion darf auf keinen Fall sein oder beinhalten: Ein Erfahrungsbericht Eine inhaltliche Zusammenfassung der Technischen Dokumentation Einen Projekt- bzw. Entstehungsbericht in der Art eines Tagebuchs Eine bloße Wiedergabe von Grundwissen aus dem Bereich der Technischen Redaktion Wichtiger Hinweis: In der schriftlichen Reflexion muss von Ihnen wahrheitsgemäß und nachvollziehbar in Bezug auf Aufgaben und Umfang angegeben werden, welchen Anteil an der Erstellung des Informationsprodukts von Ihnen selbständig geleistet wurde. 4. Umfang der Arbeit Die schriftliche Reflexion muss mindestens einen Umfang von 15 Seiten und darf maximal einen Umfang von 20 Seiten (à 2000 Zeichen) haben. 5. Kapitel und Inhalte der Reflexion Folgende Kapitelgliederung bietet sich für die Reflexion an. Bei einem Maximalumfang von 20 Seiten für die Reflexion können durchschnittlich 3-4 Seiten pro Kapitel verfasst werden. Die notwendige Erklärung zum eigenständigen Verfassen fließt nicht in den Gesamtumfang ein. 0. Erklärung Mit Ihrer Reflexion müssen Sie die folgende Erklärung abgeben: "Ich versichere, dass ich diese schriftliche Reflexion selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel oder Quellen außer den angegebenen verwendet habe. Alle Quellen, die ich benutzt habe, sind im Text kenntlich gemacht und im Literaturverzeichnis aufgeführt. Alle wörtlichen Zitate sind mit Anführungszeichen und allen erforderlichen bibliographischen Quellenangaben versehen. Alle Quellen aus dem Internet habe ich mit URL und Abrufdatum angegeben. Ich habe in der schriftlichen Reflexion wahrheitsgemäß dargestellt, welchen Anteil bei der Erstellung des Informationsprodukts ich selbst geleistet habe. Fehlt diese Erklärung, so gilt die Zertifizierungsprüfung als nicht bestanden. 1. Art des Informationsprodukts a. Dokumentiertes Produkt (z.b. Wird ein ganzes Produkt beschrieben oder nur Teile von diesem, z.b. eine Maschine innerhalb einer Anlage?) b. Art des Informationsprodukts (z.b. Handelt es sich um eine interne Dokumentation oder externe Dokumentation? Welche Funktion hat das Informationsprodukt, ist es eine Schulungsunterlage oder Bedienungsanleitung etc.?) Leitlinie_tekom_2016-08-03_Zerti_Erstellung-fachliche-Projektarbeit_de.docx / Version 2 / 03.08.2016 / DS/MH Seite 5 von 8

c. Dokumentierte Informationen in Bezug auf den Produktlebenszyklus (z.b. Enthält das Informationsprodukt nur Informationen zu einer bestimmten Phase des Produktlebenszyklus, z.b. nur zur Wartung oder werden Informationen zu verschiedenen Phasen gegeben? d. Zielgruppe(n) (z.b. Wurde eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und sind bestimmte Voraussetzungen oder Merkmale bekannt? Was weiß man sicher über die Voraussetzungen bei der Zielgruppe und was wird angenommen? 2. Rahmenbedingungen für das Informationsprodukt, z.b. a. Prozesse, z.b. modularisierte Erstellungsprozesse, Single-Source, Component- Content-Management (z.b. Wurde das Informationsprodukt modular erstellt?) b. Normative Anforderungen (z.b. Muss das Informationsprodukt Anforderungen aus bestimmten Normen gerecht werden?) c. Vorgaben seitens des Unternehmens Redaktionsleitfaden (z.b. Müssen Vorgaben aus der CI oder einem Redaktionsleitfaden berücksichtig werden?) d. Publikationsmedien (z.b. Wird das Informationsprodukt nur in einem oder in verschiedenen Medien publiziert? Werden elektronische Medien eingesetzt?) e. Internationale Anforderungen und Sprachen (z.b. Mussten spezielle landes- oder kulturspezifische Anforderungen aufgrund einer internationalen Verbreitung des Informationsprodukts berücksichtigt werden?) 3. Erstellungsprozess a. Aufgaben- und Zielstellung der Bearbeitung (z.b. Warum war das Projekt notwendig und welche Zielstellung wurde damit verfolgt?) b. Art der Bearbeitung (z.b. Worum handelt es sich bei dem Dokumentationsprojekt, um eine Neuerstellung, Aktualisierung, konzeptionelle Überarbeitung oder anderes?) c. Zeitlicher Rahmen (z.b. Wie viel Zeit stand für das Projekt zur Verfügung?) d. Eigenleistung: Anteil eigener Überarbeitung (z.b. Welche Aufgabenstellung wurde in welchem Umfang bearbeitet?) e. Eingesetzte Systeme zur Erstellung (z.b. Mit welchen Systemen konnte gearbeitet werden?) 4. Konzeptionelle und methodische Ansätze a. Konzeptioneller Ansatz (z.b. Nach welchen Prinzipien ist das Informationsprodukt aufgebaut, z.b. funktionsorientiert, Use-Case-orientiert) b. Gliederung, Aufbau, und Struktur des Informationsprodukts (z.b. Wie wird die Zielgruppe durch die Struktur in der Nutzung des Informationsprodukts unterstützt?) Leitlinie_tekom_2016-08-03_Zerti_Erstellung-fachliche-Projektarbeit_de.docx / Version 2 / 03.08.2016 / DS/MH Seite 6 von 8

c. Verzeichnisse und Navigation (z.b. Wie kann der Nutzer gezielt nach Informationen suchen?) d. Informationsgehalt (z.b. Welche Informationen muss das Informationsprodukt enthalten, und wie werden sie für die Zielgruppe inhaltlich aufbereitet z.b. Text, Illustrationen?) e. Verwendete Informationsarten, bzw. Informationstypen (z.b. Schritt-für-Schritt- Anleitungen, Use Cases, Gefahrenhinweise, Technische Produktdaten, Funktionsbeschreibungen, Problemlöseanleitungen) f. Medienbezogene Gestaltung (z.b. Wie unterstützt die äußere Form und Gestaltung des Informationsprodukts die Nutzung des Produkts durch die Zielgruppe?) g. Standardisierung (z.b. Welche Strukturierungsmethoden wurden angewendet?) h. Sprachliche Regelungen und Vorgaben (z.b. Welche Vorgaben gibt es bezüglich Sprachstandardisierung, Terminologie, Gefahrenhinweise) 5. Besonderheiten oder Sonstiges 6. Reflektive Bewertung a. Schwierigkeiten bei der Erstellung b. Was ist gut gelöst? c. Was kann verbessert werden? Bewertung der fachlichen Projektarbeit Das Informationsprodukt wird unter Berücksichtigung der Hintergrundinformation aus der Reflexion anhand vorab definierter Bewertungskriterien begutachtet. Die Reflexion selbst wird zudem nach einem Bewertungskriterienkatalog bewertet. Die Prüfungsbeauftragten für die Bewertung der fachlichen Projektarbeit sind für einen bestimmten Zertifizierungskandidaten identisch mit den Prüfungsbeauftragten für die Durchführung des mündlichen Fachgesprächs. 6. Erstellung und Einreichung der fachlichen Projektarbeit Mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Zertifizierung reichen Sie Vorschläge für ein Informationsprodukt ein, welches Sie als fachliche Projektarbeit bearbeiten möchten, sowie eine kurze Beschreibung der Aufgabenstellung und des Anteils Ihres Bearbeitungsumfangs. Sie können auch bereits erstellte Informationsprodukte einreichen. In diesem Fall ist bei der Antragsstellung zu vermerken, wann das Informationsprodukt erstellt wurde. Zugelassen werden können auch Arbeiten, an denen Sie nur partiell mitgewirkt haben. In diesem Fall müssen jedoch der Umfang, die Inhalte und die Aufgaben, die Sie bei der Erstellung hatten, explizit, konkret und Leitlinie_tekom_2016-08-03_Zerti_Erstellung-fachliche-Projektarbeit_de.docx / Version 2 / 03.08.2016 / DS/MH Seite 7 von 8

nachvollziehbar im Antrag und in der Reflexion dargestellt werden. Zudem sind Hinweise zu den Entstehungsbedingungen empfehlenswert. Das Thema wird beim Antrag auf Zulassung durch den Prüfungsvorsitzenden geprüft und zugelassen. Eingereicht werden muss die fachliche Projektarbeit (Informationsprodukt und Reflexion) in Papierform sowie als Duplikat zur Archivierung in elektronischer Form. Handelt es sich bei dem Medium für das Informationsprodukt um ein digitales, so sind Auszüge aus diesem in Papierform einzureichen. Bei der elektronischen Form wird zudem vorausgesetzt, dass die Arbeit von den Prüfungsbeauftragten mit angemessenem Aufwand begutachtet werden kann. Die Genehmigung und Zulassung des eingereichten Themas für die fachliche Projektarbeit wird dem Zertifizierungskandidaten spätestens 3,75 Monate vor dem Termin des mündlichen Fachgesprächs schriftlich mitgeteilt. Der Abgabetermin wird Ihnen schriftlich mit der Zulassungsbestätigung mitgeteilt. Dieser liegt je nach Prüfungstermin (unter Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen) ca. drei Wochen vor dem Datum des mündlichen Fachgesprächs. Die fertiggestellte fachliche Projektarbeit muss am mitgeteilten Abgabetermin bei der tekom eingegangen sein. Es gilt der Eingangsstempel. Ist die fachliche Projektarbeit nicht zu dem mit der Zulassungsbestätigung mitgeteilten Termin bei der tekom eingegangen, so gilt die Zertifizierungsprüfung als nicht bestanden. Leitlinie_tekom_2016-08-03_Zerti_Erstellung-fachliche-Projektarbeit_de.docx / Version 2 / 03.08.2016 / DS/MH Seite 8 von 8