Info Guide. Alles was man wissen sollte für ein ehrenamtliches Engagement beim Technischen Hilfswerk in Fürth

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Transkript:

Info Guide Alles was man wissen sollte für ein ehrenamtliches Engagement beim Technischen Hilfswerk in Fürth

Kontaktdaten Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Ortsverband Fürth Mainstraße 43 90768 Fürth Tel: +49 911 76 75 76 Fax: +49 911 76 34 57 E-Mail: ov-fuerth@thw.de www.thw-fuerth.de Funkrufname: HEROS Fürth technischeshilfswerk.fuerth thw_fuerth Impressum Herausgeber: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Ortsverband Fürth Mainstraße 43 90768 Fürth Verantwortlich: Jürgen Teichert (OB) E-Mail: j.teichert@thw-fuerth.de Layout Redaktion Bilder: Levent Weber (BÖ) E-Mail: Levent.Weber@thw-fuerth.de Stand 02 2013 www.thw-fuerth.de 2

Willkommen in der faszinierenden Welt des THW Ob jung oder alt - rund 80.000 Menschen sind überzeugt von der Idee, in ihrer Freizeit ehrenamtlich technische Hilfe zu leisten, wo immer sie auf der Welt gebraucht wird. Lass dich anstecken von der Faszination des Helfens. Lerne den gesetzlichen Auftrag der einzigen Einsatzorganisation des Bundes kennen, verschaffe dir einen Überblick über die Technik und die Partner im In- und Ausland. Mache dir selbst ein Bild von der Einsatzorganisation, bei der moderne Managementinstrumente ebenso Standard sind wie Teamgeist und Verlässlichkeit. Ob Atemschutzgeräteträger, CE-Kraftfahrer oder Bootsführer, die Möglichkeiten im und mit dem THW sind beinahe Grenzenlos. Short Facts Gründungsdatum Im Sommer 1952 trafen sich auf Anregung des Landesbeauftragten Bretz die Gründungsmitglieder Daniel Übelacker, Mathias Höchhammer, Hans Lang, Hans Hahn, Ulrich Gendelmeyer, Franz Spahl, Karl Siebenkäs und Ernst Feist und gründeten den Ortsverband Fürth. Helferinnen und Helfer Rund 160 ehrenamtliche THW-Angehörige engagieren sich in Fürth. Um die 50 davon Jugendliche in den drei Fürther Jugendgruppen. Der Frauenanteil beträgt dabei 15%. Struktur 2 Technische Züge, Fachgruppe Räumen sowie Fachgruppe Infrastruktur. Zuständigkeiten Betreuungsgebiete für das THW in Fürth sind die Stadt sowie der Landkreis Fürth. Als Einsatzorganisation des Bundes kennt das Technische Hilfswerk jedoch keine Landesgrenzen. Technische Hilfeleistungen Einsatzschwerpunkte des THW in Fürth waren die letzten Jahre: Gebäudesicherung nach Gasexplosion Einsätze am Main-Donau-Kanal Brandeinsätze LKW-Unfälle auf Verkehrswegen Unwettereinsätze Hochwassereinsätze www.thw-fuerth.de 3

Ein paar Zeilen über uns... Der Ortsverband Seit 1952 gibt es bereits das THW in der Kleeblattstadt. In der Anfangsphase diente der Bunker auf der Schwand als Domizil für das Fürther THW, danach eine Unterkunft in der Badstraße und schließlich seit 1984 auf dem großzügigen Gelände an der Mainstraße, auch die Ranch genannt. Knapp 160 Helferinnen und Helfer leisten im Ortsverband Fürth um die 50.000 Stunden Dienst / Ausbildung oder Einsätze ehrenamtlich im Jahr. Wie die meisten Ortsverbände hat auch das Fürther THW eine aktive THW-Jugend mit ca. 50 Junghelfern. Die Kinder und Jugendlichen im Alter von 10-17 Jahren lernen frühzeitig den Umgang mit technischen Gerät, jedoch kommen auch Spiel und Spaß nicht zu kurz. Die Ausstattung Die THW-Ranch bietet ausreichend Platz für Fahrzeug und Gerät sowie Ausbildung der Gruppen. Nicht umsonst werden viele Groß- oder Auslandeinsätze, sowie Logistikaktionen von Fürth aus gestartet. Untergebracht sind in Fürth zwei Technische Züge mit den Fachgruppen Räumen und Infrastruktur. Zusätzlich verfügt der OV über eine hohe Transportkapazität ( 2 Kipper + Tieflader und mehrere LKW mit Ladefläche). Um auch die Lasten bewegen zu können stehen neben dem Radlader auch zwei Stapler, einer davon Geländetauglich, zur Verfügung. Nicht zu vergessen sind unsere Gas-Wasser Installateure mit Blaulicht der Fachgruppe Infrastruktur. Mit der Ausstattung, den Fachkräften und dem eigens umgebauten LKW ist die Infra des THW-Fürth in der Lage sämtlichen Herausforderungen im Gas-, Wasser-, und Abwasserbereich gerecht zu werden. So steht ihr z.b. eine Pumpenleistung von ca. 14 m³/ min zur Verfügung. Um das ganze auch betreiben zu können sind im OV-Fürth auch mehrere schallgedämmte Netzersatzanlagen (25KvA, 30KvA, 100 KvA, 165 KvA) vorhanden. www.thw-fuerth.de 4

Ein paar Zeilen über uns... Das freiwillige Egagement Durch das intensive Interesse an Ausbildung unserer Helfer, zum Teil an den Bundesschulen, zum Teil durch eigene Fachkräfte, ist das THW-Fürth in der Lage, schnelle, effektive und kompetente Hilfe zu leisten. Wir können im Schnitt auf 45 ausgebildete Atemschutzträger, 35 CE Kraftfahrer, 11 ausgebildete Autokranführer, 5 ausgebildete Radladerfahrer, Bereichsausbilder Kraftfahrwesen, Bootsführer mit UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI), mehrere Sanitätshelfer sowie zahlreiche Speziallisten aus verschiedensten Bereichen wie z.b. Schweißtechnik, Bauwesen, Kfz- Bereich usw. zurückgreifen. Zusätzlich ist der OV-Fürth in der Lage Behelfsbrücken aber auch dauerhafte D-Brücken der Firma Krupp zu bauen. Hierfür sind mehrere ausgebildete Fachkräfte sowie Material vorhanden. Zuständigkeitsgebiete Vorrangig ist das THW-Fürth in seinem Zuständigkeitsgebiet, Stadt Fürth und Landkreis Fürth, tätig. Da dieses THW aber eine Bundesbehörde ist, kann das Fürther THW, wie andere Ortsverbände auch, bundesweit oder auch im Ausland eingesetzt werden. Wenn wir dein Interesse geweckt haben sollten, kannst du dich gerne telefonisch oder persönlich an uns wenden. Da wir jedoch sehr stark eingebunden und oft außerhalb der Unterkunft tätig sind, wäre eine Terminabsprache von Vorteil. Die Unterkunft des Ortsverbandes Fürth ist jeden Tag ab 18 Uhr besetzt. www.thw-fuerth.de 5

Der Ortsverband Fürth Die Idee... Im Sommer 1952 trafen sich auf Anregung des Landesbeauftragten Bretz die Gründungsmitglieder Daniel Übelacker, Mathias Höchhammer, Hans Lang, Hans Hahn, Ulrich Gendelmeyer, Franz Spahl, Karl Siebenkäs und Ernst Feist, um in Fürth einen Ortsverband des Technischen Hilfswerks zu gründen. Die Anfänge... Improvisation war Trumpf in der Unterkunft im Bunker auf der Schwand. Der Bund bezahlte die Grundausstattung der Helfer, darüber hinaus war materielle Hilfe nötig. Vor allem die Firmen der Mitbegründer - Schreinerei Feist, Elektrogeschäft Hahn, und Zimmerei Höchhammer - stifteten Werkzeug und Baumaterial und stellten Fahrzeuge zu Verfügung. Die Fortentwicklung... In diesen Jahren entwickelten die Fürther Helfer unter der Ausbildungsleitung von Martin Hufnagel einen unglaubliche Fertigkeit im Brückenbau. Mit Brückenbau allein war es aber nicht getan. Alfred Bätz opferte seine Freizeit und besuchte Lehrgänge an den Bundesund Landesschulen. Mit diesen erworbenen Kenntnissen baute er in Fürth den lehrplanmäßigen Ausbildungsbetrieb auf. Der Umzug in die damals neue Unterkunft an der Badstaße beendeten die Unzulänglichkeiten im Schwand-Bunker. Die ersten Fahrzeuge... In den Jahren 1967 und 1968 erhielten die Fürther ihre Mannschafts- und Gerätewagen, die zum Teil - dank der hervorragenden Arbeit des Kraftfahrers und Gerätewartes Franz Schäble - bis Anfang 1990 in Fürth in Betrieb waren. Führungswechsel im OV-Fürth... 1971 übernahm Richard Schelter im Ortsverband Fürth das Amt des Ortsbeauftragten. Unter seiner Leitung stieg die Zahl der Helfer rapide an, die Unterkunft an der Badstraße wurde bald zu klein. So trieb Richard Schelter die Bemühungen um eine neue Unterkunft voran. Die neue Unterkunft... Die ersten Gerüchte tauchten schon 1965 auf. Konkret wurde die Planung 1972. Zehn Jahre Planung scheinen für ein Objekt dieser Größe sehr viel. Und hört man noch, daß die Planung in der Hand staatlicher Stellen war, ist man mit Vorurteilen rasch zur Stelle. Fünf verschiedene Grundstücke standen im Gespräch. Nachdem sich aber alle Beteiligten einig waren, ging s Schlag auf Schlag. Schon eine Woche später, am 6. Juli 1982 begannen die Bauarbeiten, die nur im Winter ruhten. Am 6. Mai 1983 feierte man dann Richtfest. www.thw-fuerth.de 6

Der Ortsverband Fürth Arthur Sperck, damaliger Leiter des Finanzbauamtes Nürnberg, verglich in seiner Richtfest-Ansprache das Erscheinungsbild mit einem bäuerlichen Einzelgehöft. Recht hat er! Die THW-Helfer werden sich wohlfühlen auf ihrer Ranch. Im Jahr 1984 konnte der Ortsverband Fürth diese neue Unterkunft an der Mainstraße beziehen. Nach der Einweihung der Unterkunft trat Richard Schelter als Ortsbeauftragter aus persönlichen Gründen zurück. Eine der größten, schönsten und funktionellsten Unterkünfte in Bayern hat er mit geschaffen, dafür gilt ihm an dieser Stelle unser besonderer Dank. Der Fortgang nach dem Führungswechsel... Hervorragende Fachkenntnis, menschliche Wärme, Führungsqualitäten eines Richard Schelter fehlten den Helfern des Ortsverbandes Fürth fortan. Sein Rücktritt hinterließ zunächst Verunsicherung in der OV-Führung. Die beiden Ortsbeauftragten Georg Mahr und Helmut Rögner hatten im Wechsel in den nächsten Jahren schwer an der Bürde eines Richard Schelter zu tragen. Durch großes Engagement der beiden konnte jedoch diese Lücke geschlossen werden. Auch diesen beiden Ortsbeauftragten an dieser Stelle Dank für Ihre geleistete Arbeit. Neuanfang im Jahr 1986... Im Jahr 1986 übernimmt Ernst Nützel die Verantwortung im Ortsverband Fürth. Alte Zöpfe werden abgeschnitten, mit dem neuen Ortsbeauftragten beginnt auch eine neue Ära des Ortsverbandes. Viele junge Helfer des Ortsverbandes werden auf Grund ihres Berufsbildes und ihrer Fachkenntnisse in verantwortungsvolle Positionen eingesetzt, die Bereitschaftsführung wird aufgelöst,die alten Führungskräfte werden durch junge Helfer ersetzt. Das THW-Neukonzept... Mit dem Neukonzept im Jahr 1995 wird auch ein struktureller Neuanfang begonnen, die Fachgruppen werden speziell auf die einzelnen im Geschäftsführerbereich vorhanden Fachgruppen aufgeteilt. Die Ausstattung von Fahrzeug und Gerät wurde den neuen Aufgaben durch den Bund angepasst, die Helferinnen und Helfer haben sich auf die neuen Aufgaben und Möglichkeiten schnell eingestellt. Der Ortsverband ist Dank seiner engagierten Helferinnen und Helfer in der Folgezeit zu einem funktionellen schlagkräftigen Instrument geworden. Einsätze im In und Ausland waren die logische Konsequenz aus dem vorhandenen Fachpersonal und der einsatzbezogenen Ausstattung. www.thw-fuerth.de 7

Der Ortsverband Fürth Hoher Stellenwert... Der Ortsverband Fürth hat sich über die Gebietsgrenzen hinaus durch stete Einsatzbereitschaft, durch Fachwissen und durch Fleiß einen hohen Stellenwert innerhalb des THW und der anderen Organisationen geschaffen. In der Kleeblattstadt genießen die ehrenamtlichen vom THW höchste Anerkennung. Viele Veranstaltungen sind ohne THW mittlerweile nicht mehr möglich. Die Polizei greift regelmäßig auf die Fürther THW-Einsatzkräfte gerne zurück. In der FüGK hat das THW seit Jahren einen festen Platz mit zwei Fachberater. Dazu sind noch der Fürther Ortsbeauftragter und sein Stellvertreter als Örtliche Einsatzleiter (ÖEL) bestellt. Die Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr und den freiwilligen Feuerwehren ist vorbildlich. Die Jugendgruppe... Anfängliche Schwierigkeiten bei der Aufstellung einer Jugendgruppe wurden durch die hervorragende Arbeit von Udo Rögner überwunden, zukunftsorientiert hat der Ortsverband Fürth derzeit eine Jugendgruppe mit über 50 Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren. Stärken des OV-Fürth... Der Ortsverband hat gerade durch die humanitäre Hilfe im Ausland stark an Bedeutung zugenommen. Der Erbebeneinsatz in Armenien, Kleider- und Hilfsgütertransporte durch Helfer des OV-Fürth in die GUS und nach Rumänien, Hilfe beim Oder-Hochwasser in Polen und Tschechien, schnelle Hilfe im Nachbarland Frankreich nach dem Sturm Lothar, Hochwasserhilfe in Italien sollen hier nur als Beispiel dienen. Die Unterbringung von Übersiedlern aus der ehemaligen DDR in der Unterkunft Mainstraße zeugen von nötiger Flexibilität und den festen Willen zur Hilfe für die Menschen. Die große THW-Familie... Zusammengehörigkeitsgefühl, Wissen um die Aufgaben des THW, Helfen mit Technik, Herz und Verstand lassen uns mit Zuversicht in die Zukunft blicken. Eine große THW- Familie ist entstanden, jeder trägt zum Gelingen in diesem Ortsverband Fürth bei. Wir können stolz sein, auf das, was wir gemeinsam geschaffen haben, werden uns aber mit dem Erreichten nicht zufrieden geben, sondern weiter gemeinsam diesen Ortsverband zu einem Garanten innerhalb der Bundesanstalt THW machen. www.thw-fuerth.de 8

Mitmachen Faszination Helfen rund 80.000 freiwillige Helferinnen und Helfer sind im Technischen Hilfswerk mit Begeisterung dabei! Wer sich für Technik interessiert, gerne im Team arbeitet und anderen Menschen helfen möchte, ist bei uns genau richtig. Frauen und Männer aus allen Bereichen unserer Gesellschaft werden gebraucht, die ihre Erfahrungen mit in die Arbeit des THW einbringen. Ein spannendes Arbeitsfeld erwartet Sie mit vielen Herausforderungen und einer guten Gemeinschaft. Daneben erhalten Sie eine fundierte Ausbildung im technischen Bereich und im Bereich der Sozialkompetenz, die Ihnen auch im Beruf nützlich sein kann. Alles, was Sie rund um das Engagement im THW wissen müssen, können Sie hier nachlesen. Ehrenamtliches Engagement Quelle: THW Ehrenamtliches Engagement was erwartet mich da? Welche Rechte, welche Pflichten habe ich als freiwillige Einsatzkraft im THW? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rundum den Dienst im THW. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann. Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen: Sie sind zwischen 18 und 60 Jahre. Sie sind körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen. Ihr ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit). Sie sind für den Dienst im THW verfügbar. Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden. Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat. Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung). Sie sind nicht nach 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen. www.thw-fuerth.de 9

Mitmachen Was beinhaltet die Aufnahme ins THW? Mit ausfüllen des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen. Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht. Beruf und Ehrenamt ist das vereinbar? Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar. Das liebe Geld: Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie. Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber: Das THW ist auf die Arbeitsgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können. Wie bin ich im THW-Dienst versichert? Während des Dienstes im THW vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung sind Sie gemäß 2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle versichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung e.v. sind, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert. www.thw-fuerth.de 10

Mitmachen Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft? Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen. Meine Pflichten als THW-Einsatzkraft: regelmäßig an Einsätzen angeordneten Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten dienstlichen Weisungen nachkommen die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung befolgen die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen jede Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich dem THW melden (dazu gehören beispielsweise Änderung von Anschrift und Familienstand, Arbeitgeberwechsel usw.) Verstöße gegen diese Pflichten müssen vom THW ernst genommen werden, denn sonst kann die Einsatzbereitschaft nicht sichergestellt werden. Bei Verstößen gegen die Pflichten, wie Fernbleiben vom Dienst ohne rechtzeitige und anerkannte Begründung, unpünktliche Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen, kann der THW-Ortsbeauftragte Ermahnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall können Pflichtverstöße die Entlassung aus dem THW zur Folge haben. Wie sieht es mit Urlaub aus? Ihnen stehen pro Kalenderjahr sechs Wochen Erholungsurlaub zu. Der Urlaub ist jedoch nicht auf das Folgejahr übertragbar. Der Erholungsurlaub soll in höchstens zwei Abschnitten im Jahr genommen werden und spätestens zwei Wochen vor Urlaubsantritt schriftlich beim Ortsbeauftragten eingereicht werden. Bei wichtigen persönlichen und beruflichen Gründen gibt es Dienstbefreiungen und Sonderurlaube, die beim Ortsbeauftragten beantragt werden können. www.thw-fuerth.de 11

Förderer Kontakt: Bundesvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerkes e.v. Soorstraße 84 14050 Berlin Deutschland Telefon: 030/ 306 822 80 Fax: 030/ 306 822 86 E-Mail: bundesvereinigung@thw.de Homepage: www.thw-bv.de Helferinnen und Helfer brauchen selbstverständlich Unterstützung, um ihre Aufgabe gut zu machen. Das THW erhält diese von verschiedenen Seiten, um im Notfall die bestmögliche technische Hilfe leisten zu können. An aller erster Stelle stehen natürlich die Familien und Freunde, die unseren Einsatzkräften den Rücken freihalten, in dem sie im Einsatzfall zurückstecken. Damit ermöglichen Sie erst das Prinzip Ehrenamt. Auch die Arbeitgeber der THW-Kräfte gehören zu den großen Förderern des THW, in dem sie ihre Mitarbeiter zum Dienst im THW freistellen. Auf politischer Ebene hat das THW mit der THW-Bundesvereinigung e.v. einen großen Partner und Fürsprecher. Die THW-Stiftung setzt sich verstärkt für langfristige Projekte wie Förderung der Jugendarbeit, Ausbildung oder internationale Zusammenarbeit ein. Auch das Bundesministerium des Innern unterstützt das THW als Dienstherr nach Kräften. Die THW-Bundesvereinigung: Partner und Fürsprecher Die Bundesvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerkes e.v., kurz: THW-Bundesvereinigung, ist ein wichtiger Teil des Motors, der das Räderwerk der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk in Gang hält. Als eingetragener Verein hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, das THW und seine Arbeit finanziell, materiell und ideell zu unterstützen. Aktive Unterstützung bei wichtigen THW-Themen Seit den Gründungstagen im Mai 1980 leistet die THW-Bundesvereinigung Lobbyarbeit für das THW. Diese setzt vor allem in Bereichen an, die für die Zukunft der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besonders wichtig sind. So zählt etwa die Förderung der Jugendpflege, wie es in der aktuellen Satzung heißt, zu den wesentlichen Zielen, welche die Bundesvereinigung verfolgt. Sie will Jugendliche für das THW und seine Arbeit begeistern, sie zur tätigen Nächstenhilfe im Ehrenamt, zur Übernahme von Verantwortung und zum sozialen Verhalten in der Gemeinschaft erziehen. Zu diesem Zweck arbeitet sie eng mit der THW-Jugend e.v. zusammen. Lebendige nationale und internationale Begegnungen zwischen im Zivil- und Katastrophenschutz engagierten Jugendlichen und von Eifer und Begeisterung am Helfen geprägte Vergleichswettbewerbe waren und sind das Ergebnis dieser fruchtbaren Kooperation. Doch nicht nur in der Nachwuchsarbeit ist die THW-Bundesvereinigung, zu deren Gründung Regierungsdirektor Ferdinand Ständer aus der THW-Leitung seinerzeit Anstoß gab, der Bundesanstalt THW ein zuverlässiger und unersetzlicher Partner. Zum Beispiel kam ihr in der Vergangenheit auch bei der Erweiterung der Unterkünfte und bei der Verbesserung der Ausstattung für die THW-Helfer in den Ortsverbänden immer wieder entscheidende Bedeutung zu. Die Bundesvereinigung stellt dem THW Geld und Geräte für seine Einsätze im In- und Ausland zur Verfügung. Mehrfach konnte sie sich schon erfolgreich dafür einsetzen, www.thw-fuerth.de 12

Förderer dass Fahrzeuge der Bundeswehr vom THW kostenlos übernommen werden konnten. Als eingetragener Verein genießt sie bei der Gewinnung von Spenden und Sponsorengeldern wesentlich größere Freiräume als die Bundesbehörde Technisches Hilfswerk selbst. Kritische Stimme für den Fortschritt Die politische Interessenvertretung ehrenamtlichen Engagements im Zivil- und Katastrophenschutz rechnet die THW-Bundesvereinigung ebenfalls zu ihren Kernaufgaben. Sie arbeitet an der Gestaltung der gesetzlichen Grundlagen für das THW mit und nimmt Stellung zu entsprechenden Gesetzesvorhaben des Deutschen Bundestages. Ständig hält sie parteiübergreifend Kontakt zu den Entscheidern in der Politik. Oft schon hat sie sich wirkungsvoll in die Debatte um die Höhe der für das THW bestimmten Haushaltsmittel eingebracht. Der relativ große politische Einfluss der THW-Bundesvereinigung ist sicherlich nicht zuletzt auf die handelnden Personen zurückzuführen. Denn sowohl Stephan Mayer, Präsident der THW-Bundesvereinigung, als auch dessen Vize, Christine Lambrecht, sind Mitglieder des Deutschen Bundestags (Stand: Juni 2010). Aber nicht allein in der überaus wichtigen politischen Netzwerkarbeit setzen die Aktiven der Bundesvereinigung auf einen regen, bisweilen kritischen Dialog mit den verantwortlichen Stellen. Sie pflegen ihn auch im alltäglichen Kontakt zum THW und fördern so deren nachhaltige Weiterentwicklung zu einer modernen, weltweit tätigen Hilfsorganisation. Sie wollen das Miteinander und den Informationsaustausch innerhalb des THW verbessern helfen. Zudem wollen sie erreichen, dass ehrenamtliches Engagement in der Gesellschaft wieder die Anerkennung erfährt, die es verdient. Aufbau der THW-Helfervereinigung An der Spitze der THW-Bundesvereinigung stehen der Präsident Stephan Mayer, MdB und die Vizepräsidentin Christine Lambrecht, MdB. Die Bundesvereinigung setzt sich zusammen aus den für die Länder gegründeten Vereinigungen der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerkes (THW-Landesvereinigungen e.v.) und der THW-Jugend e.v. als aktive Mitglieder. Hinzu kommen weitere natürliche oder juristische Personen als Förder- oder Ehrenmitglieder. Entsprechend der ehrenamtlichen Basisebene Ortsverband der Bundesanstalt THW gliedern sich die Landesvereinigungen in mehrere Ortsvereinigungen. Das maßgebliche Entscheidungsorgan ist die Bundesversammlung, die mindestens alle zwei Jahre zusammentritt. In der Bundesversammlung sitzen das Präsidium der Bundesvereinigung sowie Delegierte der THW-Landesvereinigungen und der THW-Jugend. Als Berater gehören auch der THW-Präsident und der THW-Bundessprecher dem Präsidium der Bundesvereinigung an. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Aktivitäten und Ziele der beiden Organisationen harmonisiert und synchronisiert werden können. www.thw-fuerth.de 13

Förderer Wenn Sie mithelfen möchten, die Stiftung und damit die Arbeit des THW zu unterstützen: Konto: 185 82 155 BLZ: 370 501 98 Sparkasse Köln Bonn Freund und Förderer: Die THW-Stiftung Naturkatastrophen und Kriege können jederzeit überall auf der Welt das Leben von Menschen bedrohen. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Organisationen des Bevölkerungsschutzes. Nur gut ausgebildete und ausgerüstete Helfer können im Notfall Menschenleben retten. In Zeiten leerer öffentlicher Kassen eine Herausforderung auch für eine Bundesanstalt wie das THW. Deshalb ist das THW auf starke Partner angewiesen: Die THW-Stiftung ist ein solcher Partner. Rund 80.000 Helferinnen und Helfern in ganz Deutschland ist das ehrenamtliche Engagement im THW ein Herzensanliegen. Sie wollen ihren Mitmenschen helfen, wenn diese in Not geraten schnell, unbürokratisch, unentgeltlich. Das THW als Behörde trägt die Verantwortung, dafür die nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Sowohl was die Ausrüstung als auch was das Know-how angeht. Dazu braucht es Geld und dieses Geld kann nur noch zum Teil aus Steuermitteln kommen. Die angespannte Haushaltslage des Bundes macht es unumgänglich, dass auch das THW bei der Bevölkerung um finanzielle Unterstützung wirbt für einen effektiven und jederzeit funktionierenden Bevölkerungsschutz. Deshalb wurde im Jahr 2004 die THW-Stiftung Technisch Helfen Weltweit mit Sitz in Berlin gegründet. In ihrer Satzung schreibt die Stiftung die Förderung des Zivil- und Katastrophenschutzes im In- und Ausland als ihren Zweck fest. Sie stellt Geld zur Verfügung für... die Jugendarbeit des THW, die internationale Zusammenarbeit im Katastrophenschutz, die Entwicklung spezieller Ausstattung im Katastrophenschutz, die spezielle Ausbildung im Katastrophenschutz, besondere Maßnahmen der Katastrophenhilfe im Ausland, die Zusammenarbeit mit Universitäten und Fachhochschulen, Forschungsvorhaben und Ausstattung zur Bekämpfung von Flutkatastrophen, besondere Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils unter den Einsatzkräften des Katastrophenschutzes, internationale Projekte, Projekte von Multiplikatoren. www.thw-fuerth.de 14

Förderer Bundesministerium des Innern Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI). Als Einsatzorganisation des Bundes genießt das THW eine Sonderstellung innerhalb des Bundesinnenministeriums denn es gibt ansonsten keine Behörde mit ehrenamtlicher Basis. Das BMI fördert das Technische Hilfswerk, in dem es die Interessen des THW in der Politik vertritt und sich stark für seine ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter einsetzt. Auch in Zeiten des Rotstifts ist das BMI als übergeordnete Behörde ein zuverlässiger Partner des Technischen Hilfswerks. Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement sind große Themen im Bundesinnenministerium des Innern. Neben dem THW gehört auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als Behörde im Bevölkerungsschutz zum Geschäftsbereich des BMI. Auf der gemeinsamen Website www.bevoelkerungsschutz-portal.de von BMI, BBK und THW können Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Themen im Bevölkerungsschutz informieren. Arbeitgeber Das THW muss sich nicht nur auf seine Helferinnen und Helfer verlassen können, wenn es heißt: Einsatz! Denn die THW-Kräfte können nur so flexibel auf eine Alarmierung reagieren, wie ihr Arbeitgeber es zulässt. Unglücke warten nicht auf den Feierabend. Helferinnen und Helfer brauchen selbstverständlich Unterstützung, um ihre Aufgabe gut zu machen. Das THW erhält diese von verschiedenen Seiten, um im Notfall die bestmögliche technische Hilfe leisten zu können. An aller erster Stelle stehen natürlich die Familien und Freunde, die unseren Einsatzkräften den Rücken freihalten, in dem sie im Einsatzfall zurückstecken. Damit ermöglichen Sie erst das Prinzip Ehrenamt. Auch die Arbeitgeber der THW-Kräfte gehören zu den großen Förderern des THW, in dem sie ihre Mitarbeiter zum Dienst im THW freistellen. Auf politischer Ebene hat das THW mit der THW-Bundesvereinigung e.v. einen großen Partner und Fürsprecher. Die THW-Stiftung setzt sich verstärkt für langfristige Projekte wie Förderung der Jugendarbeit, Ausbildung oder internationale Zusammenarbeit ein. Auch das Bundesministerium des Innern unterstützt das THW als Dienstherr nach Kräften. www.thw-fuerth.de 15

THW-Nachwuchs - Die THW-Jugend THW-Jugend: Tolerant hilfsbereit weltoffen Die THW-Jugend e.v. ist der Jugendverband der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Fast jeder Ortsverband hat eine eigene Jugendgruppe. Im ganzen THW engagieren sich rund 15.000 Mädchen und Jungen ab zehn Jahren. Auf spannende und spielerische Art und Weise werden die Jugendlichen mit der Technik des THW vertraut gemacht. Neben der technischen Ausbildung beispielsweise im Stegebau, dem Transport von Verletzten oder dem Ausleuchten von Einsatzstellen steht eine gemeinsame Freizeitgestaltung auf dem Programm. Von Spiele-, Film- sowie Grillabenden bis hin zu Wanderungen, Ausflügen oder Erlebniswochenenden die Jugendlichen organisieren was Spaß macht. Weiterhin engagieren sich die Mädchen und Jungen bei technischen Hilfeleistungen, Umweltschutzaktionen oder der Kriegsgräberpflege. Alle zwei Jahre finden als Höhepunkt das Bundesjugendlager und der Bundeswettkampf statt. Ob auf dem Kölner Weltjugendtag oder beim internationalen Jugendaustausch die Jugendgruppen knüpfen Kontakte mit jungen Menschen in der ganzen Welt. Das enge Netzwerk der THW-Jugend ermöglicht interessante Begegnungen mit anderen Kulturen. Seit vielen Jahren besteht beispielsweise ein intensiver Austausch mit russischen Jugendorganisationen. Die Vermittlung von Toleranz, Hilfsbereitschaft und Weltoffenheit, das Erlernen von Teamarbeit und die Heranführung an die Demokratie nehmen bei der Arbeit der THW-Jugend einen wichtigen Stellenwert ein. Geschulte Betreuerinnen und Betreuer bilden die Mädchen und Jungen aus und unterstützen sie mit Rat und Tat. Mit Vollendung des 17. Lebensjahres können die Jugendlichen in den aktiven Dienst in ihrem Ortsverband übertreten und die Grundausbildung absolvieren. Danach dürfen sie bei Einsätzen mit ihrem erlernten Wissen Menschen in Not helfen. Weitere Informationen zur Jugendarbeit finden Sie unter www.thw-jugend-fuerth.de www.thw-fuerth.de 18

Ausbildung - Solide Ausbildung ist die Grundlage für gute Arbeit im Einsatz Das THW muss zu jeder Zeit einsatzbereit sein denn Unglücke und Katastrophen sind nicht planbar. Eine solide Ausbildung ist die Grundlage für gute Arbeit im Einsatz. Deshalb ist im THW eine Ausbildungsstruktur vorgeschrieben, in deren Verlauf jede THW-Helferin und jeder THW-Helfer zunächst einheitlich ausgebildet wird. Danach erfolgt eine Spezialisierung und Weiterbildung je nach Interesse und Können. Grundausbildung in den THW-Ortsverbänden - Die Basis für die Arbeit im THW Die Einsatzbefähigung ist die erste Ausbildungsstufe im THW. Sie wird im Rahmen der Grundausbildung im Ortsverband absolviert. Alle Helferinnen und Helfer werden einheitlich ausgebildet: der richtige Umgang mit Werkzeugen und Geräten aus der Standardausstattung des THW gehört genauso dazu wie Wissen über das THW, den Bevölkerungsschutz und das Verhalten im Einsatz. Die erste Ausbildungsstufe wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Erst danach werden die Einsatzkräfte zur weiteren Spezialisierung den Einheiten des THW zugewiesen. Spezialisierung Die zweite Ausbildungsstufe des THW differenziert sich in die Fachausbildung, die Führungskräfteausbildung, die Ausbildung in Funktionen und die Ausbildung von Experten für Auslandseinsätze. Diese Ausbildungen werden unter dem Oberbegriff Fachbefähigung zusammengefasst. Fachausbildung Die Fachausbildung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung. Die Einsatzkräfte werden den Bergungsgruppen und einzelnen Fachgruppen zugeteilt und speziell für die Anforderungen der einzelnen Einheiten geschult. Die Ausbildung erfolgt in den Ortsverbänden und in Lehrgängen an der THW-Bundesschule. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden teilweise auch von den Geschäftstellen oder Landesverbänden für mehrere Ortsverbände organisiert. Dozenten sind bei diesen Lehrgängen meist speziell qualifizierte ehrenamtliche Ausbilder des THW. Führungskräfteausbildung Die Führungskräfte des THW werden an der THW-Bundesschule ausgebildet. In Stresssituationen Einsatzkräfte zu führen, erfordert neben einer hohen fachlichen Kompetenz persönliche Stärke und die Fähigkeit, Menschen zu motivieren und einzuschätzen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, werden die Führungskräfte gezielt geschult und auf Einsatzsituationen vorbereitet. Zur Führungskraft können Einsatzkräfte ausgebildet werden, die ihre Fachausbildung abgeschlossen haben. www.thw-fuerth.de 19

Ausbildung - Solide Ausbildung ist die Grundlage für gute Arbeit im Einsatz Weiterbildung Wissen ist flüchtig wird es nicht trainiert, ist es nicht mehr selbstverständlich abrufbar und gerät in Vergessenheit. Umso wichtiger ist es, das Wissen in Übungen anzuwenden, in Lehrgängen zu vertiefen und neue Erkenntnisse und Methoden dazuzulernen. Die Einsatzkräfte des THW nehmen dazu regelmäßig an Übungen teil und besuchen Lehrgänge. Diese Weiterbildung ist nicht bundesweit einheitlich, sondern kann auch Elemente enthalten, die den Anforderungen des Standorts oder der örtlichen Gefahrenabwehr angepasst sind. Ausbildung von Experten für Auslandseinsätze Die Ausbildung für Auslandseinsätze gehört zur Spezialisierung der Einsatzkräfte, also zur Fachbefähigung. In speziellen Trainings und Lehrgängen werden die Helferinnen und Helfer auf mögliche Situationen und Schwierigkeiten vorbereitet. Fremdsprachenkenntnisse sind die ebenso Grundvoraussetzung wie ein aktueller Impfstatus. Einsatzkräfte, die sich für Auslandseinsätze qualifiziert haben, werden in der Auslandsdatenbank erfasst. So kann das THW im Fall einer Katastrophe schnell reagieren und Einsatzkräfte entsprechend ihrer Qualifikation und Verfügbarkeit gezielt ansprechen. www.thw-fuerth.de 20

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Überblick THW-Leitung, Stand: Juni 2012 Gründungsdatum Gegründet am 22. August 1950 durch Otto Lummitzsch im Auftrag des Bundesinnenministeriums. Haushalt Der Deutsche Bundestag hat dem THW im Bundeshaushalt 2012 rund 178 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Helferinnen und Helfer Rund 80.000 ehrenamtliche THW-Angehörige, davon 40.000 aktive Einsatzkräfte und etwa 15.000 Jugendliche. Rund 8.700 THW-Angehörige sind Mädchen und Frauen. Aufgaben des THW Technische Gefahrenabwehr Orten, Retten, Bergen Räumen und Sprengen Bekämpfen von Überschwemmungen Ausleuchten von Einsatzstellen Hauptamtliche Mitarbeiter Rund 800 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das entspricht einem Prozent der Gesamtstärke. Struktur Das THW untergliedert sich in: 668 Ortsverbände 66 Geschäftsstellen 8 Landesverbände Baden-Württemberg (BW) Bayern (BY) Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt (BE/BB/ST) Bremen, Niedersachsen (HB/NI) Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein (HH/MV/SH) Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland (HE/RP/SL) Nordrhein-Westfalen (NW) Sachsen, Thüringen (SN/TH) THW-Bundesschule mit den Standorten Hoya und Neuhausen THW-Leitung in Bonn einschließlich Logistikzentrum in Heiligenhaus Führung/Kommunikation und Logistik Einrichten und Betreiben von Führungsstellen Führungsunterstützung (materiell/ personell) für Bedarfsträger Einrichten temporärer Telekommunikationssysteme Einrichten und Betreiben von Logistikstützpunkten Verpflegen von Einsatzkräften Materialerhaltung, Reparatur- und Wartungsarbeiten Technische Hilfe im Bereich der Infrastruktur Elektroversorgung Trinkwasserversorgung Abwasserentsorgung Brückenbau Technische Hilfe im Umweltschutz Ölschadenbekämpfung Wasseranalyse Betreuungsdienstliche Notversorgung Elektro- und Trinkwasserversorgung Abwasserentsorgung Errichtung von Notunterkünften www.thw-fuerth.de 21

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Überblick THW-Leitung, Stand: Juni 2012 Weitere technische Hilfeleistungen nach örtlichem Bedarf Technische Hilfe weltweit humanitäre Soforthilfe Orten, Retten, Bergen Trinkwasserversorgung Pumpen, Wasserförderung Aufbau von Flüchtlingscamps mit Infrastruktur Wiederaufbau Einsatzeinheiten Das THW verfügt über 1.000 Fachgruppen und 1.440 Bergungsgruppen in 730 Technischen Zügen. Bundesweit gehören mehr als 8.400 Fahrzeuge zur Ausstattung des THW. Hinzu kommen für Auslandseinsätze die Schnell-Einsatz-Einheiten Bergung Ausland und Wasser Ausland (SEEBA und SEEWA) zur Rettung Verschütteter nach Erdbeben und Trinkwasseraufbereitung, die Schnell- Einsatz-Einheit für Logistikabwicklung im Lufttransportfall (SEE-Lift), die High Capacity Pumping-Module (HCP) mit ihren Hochleistungspumpen zur Hochwasserbekämpfung, das Emergency Temporary Shelter-Module (ETS) für den Aufbau und Betrieb von Zeltstädten für bis zu 1.000 Menschen, die Standing Engineering Capacity (SEC) für die technischinfrastrukturelle Unterstützung von Friedensmissionen der Vereinten Nationen und die Technical Assistance Support Teams (TAST), die die Europäische Union logistisch, administrativ und mit Telekommunikationseinrichtung unterstützen können. www.thw-fuerth.de 22

Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz - THW-Gesetz) THW-Gesetz Ausfertigungsdatum: 22.01.1990 Vollzitat: "THW-Helferrechtsgesetz vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2350) geändert worden ist" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.7.2009 I 2350 Fußnote Textnachweis ab: 1.2.1990 Überschrift: IdF. d. Art. 1 Nr. 1 G v. 29.7.2009 I 2350 mwv 1.9.2009 Eingangsformel Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: 1 Organisation, Aufgaben und Befugnisse (1) Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es besteht aus ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. (2) Das Technische Hilfswerk leistet technische Hilfe: 1. nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, 2. im Ausland im Auftrag der Bundesregierung, 3. bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie 4. bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne der Nummern 1 bis 3, soweit es diese durch Vereinbarung übernommen hat. (3) Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 2 werden im Technischen Hilfswerk Einheiten und Einrichtungen aus Helferinnen und Helfern aufgestellt. Die in Ortsverbänden organisierten Helferinnen und Helfer stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, das sich nach den folgenden Vorschriften bestimmt. 23

(4) Bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes unterliegen die Einheiten des Technischen Hilfswerks den fachlichen Weisungen der anfordernden Stellen. Die Befugnisse der Helferinnen und Helfer richten sich in diesen Fällen nach den Weisungen und den rechtlichen Zuständigkeiten der Einsatzleitung. 2 Helferinnen und Helfer (1) Helferinnen und Helfer im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die sich freiwillig zum ehrenamtlichen Dienst im Technischen Hilfswerk verpflichtet haben. (2) Die Helferinnen und Helfer haben die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen und dienstlichen Anordnungen Folge zu leisten. Sie werden entsprechend den dienstlichen Erfordernissen aus- und fortgebildet. Die Ausbildungsveranstaltungen sollen in der Regel außerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfinden. (3) Die für Einsätze, Ausbildung und Betreuung erforderlichen Daten der Helferinnen und Helfer dürfen erhoben und verarbeitet werden. (4) Helferinnen und Helfer können entlassen werden, wenn Sie schuldhaft gegen Dienstpflichten verstoßen oder für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht mehr geeignet sind. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Zustandekommen, Inhalt und Beendigung des Helferdienstverhältnisses im Einzelnen zu regeln. 3 Soziale Sicherung (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Dienst im Technischen Hilfswerk und aus diesem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis und in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Nehmen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der für sie maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt. Versicherungsverhältnisse in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung werden durch den Dienst im Technischen Hilfswerk nicht berührt. Die Sätze 1 und 2 gelten für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter entsprechend. (2) Privaten Arbeitgebern ist das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich ihrer Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie zur betrieblichen Altersversorgung bei einem Ausfall von mehr als zwei Stunden am Tag oder von mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen für die gesamte Ausfallzeit auf Antrag zu erstatten. Ihnen ist auf Antrag auch das Arbeitsentgelt zu erstatten, das sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund der gesetzlichen Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit weiter leisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst im Technischen Hilfswerk zurückzuführen ist. Die Sätze 1 und 2 gelten für die bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten entsprechend. 24

(3) Den Helferinnen und Helfern sind auf Antrag die ihnen durch die Ausübung des Dienstes im Technischen Hilfswerk entstandenen notwendigen baren Auslagen zu ersetzen. Beruflich selbständige Helferinnen und Helfer erhalten auf Antrag für glaubhaft gemachten Verdienstausfall eine Entschädigung. Das Bundesministerium des Innern kann Höchstgrenzen und pauschale Abgeltungen für die Erstattungen nach den Sätzen 1 und 2 festlegen. (4) Helferinnen und Helfern, die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, Sozialhilfe sowie sonstige Unterstützungen oder Bezüge aus öffentlichen Mitteln erhalten, sind die Leistungen weiter zu gewähren, die sie ohne den Dienst im Technischen Hilfswerk erhalten hätten. (5) Sachschäden, die den Helferinnen und Helfern durch Ausübung des Dienstes im Technischen Hilfswerk entstehen, sind ihnen auf Antrag angemessen zu erstatten. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der geschädigten Person bei der Entstehung des Schadens Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ersatzansprüche der geschädigten Person gegen Dritte gehen in Höhe des vom Bund geleisteten Ersatzes auf diesen über. (6) Wenn bei einem Einsatz im Ausland ( 1 Abs. 2 Nr. 2) ein Unfall oder eine Krankheit der Helferin oder des Helfers auf Verhältnisse zurückzuführen ist, die dem Einsatzland eigentümlich sind und für die Helferin oder den Helfer eine besondere Gefahr auch außerhalb der Helfertätigkeit darstellen, finden die 10 und 16 des Entwicklungshelfergesetzes entsprechende Anwendung. (7) Bei einer Verwendung im Sinne des 1 Abs. 2 Nr. 2 gelten die Vorschriften des 56 des Bundesbesoldungsgesetzes, 43 Abs. 1, 2, 5 bis 7, 43a Abs. 1 bis 4 und 6, 46 Abs. 4 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend. (8) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für Angehörige sowie Helferinnen und Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, die technische Hilfe im Sinne des 1 Absatz 2 Nummer 2 leisten, Regelungen über eine Gewährung von Unfallfürsorge in sinngemäßer Anwendung der 31a und 46 Abs. 4 des Beamtenversorgungsgesetzes unter Berücksichtigung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu treffen. Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. (9) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieser Bestimmungen sind Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. 4 Mitwirkung Die Helferinnen und Helfer wirken auf allen Ebenen des Technischen Hilfswerks mit; ihre Interessen gegenüber den zuständigen Dienststellen des Technischen Hilfswerks werden durch gewählte Sprecherinnen und Sprecher wahrgenommen. Orts- und Landesausschüsse sowie der Bundesausschuss beraten die jeweiligen Gliederungen des Technischen Hilfswerks. Das Nähere regelt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates. 25

5 Beirat Beim Bundesministerium des Innern wird ein Beirat aus Vertretern des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Wirtschaft und der THW-Bundesvereinigung gebildet, der das Bundesministerium des Innern in grundsätzlichen Angelegenheiten des Technischen Hilfswerks berät. Das Bundesministerium des Innern erläßt eine Geschäftsordnung, die Näheres regelt. 6 Kosten (1) Das Technische Hilfswerk kann für Maßnahmen der Amtshilfe nach 1 Absatz 2 Nummer 3 Auslagen zur Deckung des Verwaltungsaufwandes gegenüber der ersuchenden Behörde erheben. Soweit der ersuchenden Behörde kein Kostenersatzanspruch gegenüber einem Begünstigten zusteht, kann das Technische Hilfswerk auf die Geltendmachung seines Anspruchs verzichten. (2) Bei technischer Hilfe im Zusammenhang mit den in 1 Absatz 2 Nummer 3 genannten Fällen außerhalb der Amtshilfe kann das Technische Hilfswerk seine Kosten gegenüber demjenigen geltend machen, der eine Gefahr oder einen Schaden herbeigeführt hat oder soweit die Gefahr von einer Sache ausgeht gegenüber dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt, dem Eigentümer oder dem sonstigen Verfügungsberechtigten (3) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Verfahren zur Bemessung, der Abrechnung und Durchführung von Hilfeleistungen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk näher zu bestimmen und dabei feste Sätze vorzusehen. In der Rechtsverordnung kann der Verzicht auf Kostenerstattung aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses ganz oder teilweise zugelassen werden. 7 (weggefallen) 26

Das Leitbild verpflichtet alle Angehörigen des Technischen Hilfswerkes. Wir sind eine ehrenamtlich getragene Organisation der Bundesrepublik Deutschland. Unser im THW-Helferrechtsgesetz festgelegter Auftrag ist Leistung technisch-humanitärer Hilfe, auch weltweit, und im Zivilschutz. Wir sind ein THW - identifizieren uns mit unserem Staat und bekennen den Auftrag als unser gemeinsames Ziel. In Verantwortung für unser Ziel bereiten wir uns mit aller Kraft und allem Können für den Einsatz vor. Kameradschaft, Verlässlichkeit, Loyalität und gegenseitige Achtung prägen unseren Umgang miteinander. Die Mitgestaltung der Helferschaft in den Gremien ist Voraussetzung bei der Führung und Weiterentwicklung des THW. Kommunikation ist unser wichtigstes Führungsinstrument. Jede Herausforderung wird als Chance zur Verbesserung betrachtet. Die THW-Jugend ist unsere Zukunft. 27