Info Guide. Alles was man wissen sollte für ein ehrenamtliches Engagement beim Technischen Hilfswerk in Hamm

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1 Info Guide Alles was man wissen sollte für ein ehrenamtliches Engagement beim Technischen Hilfswerk in Hamm

2 Kontaktdaten Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Ortsverband Hamm Östingstraße Hamm Telefon: Telefax: Funkrufname: HEROS Hamm Impressum Herausgeber: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Ortsverband Hamm Östingstraße Hamm Verantwortlich: Ortsbeauftragter Michael Erning Layout Redaktion Bilder: Ortsverband Hamm Hinweise: Gleichstellung von Frauen und Männern: Das Technische Hilfswerk fördert die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern und bringt dies auch sprachlich zum Ausdruck. Dort, wo Personen weiblicher und männlicher Geschlechtszuordnung gemeint sein können, werden auch beide angesprochen. Sollte dies aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit nicht möglich sein, wird im Text auf einen Nennung der femininen Form verzichtet. Wann immer eine Personen oder Personengruppe in maskuliner Form genannt wird, impliziert dies gleichzeitig die feminine Form. Urheberrecht: Das Copyright für Texte und Bilder liegt bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW- Leitung und Ortsverband Hamm). Dank: Ein besonderer Dank für sein Engagement als Beispielgeber für die Broschüre Info-Guide gilt dem THW-Ortsverband-Fürth. Stand

3 Willkommen in der faszinierenden Welt des THW Ob jung oder alt - rund Menschen sind überzeugt von der Idee, in ihrer Freizeit ehrenamtlich technische Hilfe zu leisten, wo immer sie auf der Welt gebraucht wird. Lassen Sie sich anstecken von der Faszination des Helfens. Lernen Sie den gesetzlichen Auftrag der einzigen Einsatzorganisation des Bundes kennen und verschaffen sich einen Überblick über die Technik und die Partner im In- und Ausland. Machen Sie sich selbst ein Bild von der Einsatzorganisation, bei der moderne Managementinstrumente ebenso Standard sind wie Teamgeist und Verlässlichkeit. Ob Atemschutzgeräteträger oder CE-Kraftfahrer, die Möglichkeiten im und mit dem THW sind beinahe grenzenlos. Machen Sie mit und leisten sich eine anspruchsvolle Freizeitgestaltung und erfüllen für unsere Gesellschaft einen wertvollen Beitrag. Basisinformationen Gründungsdatum Mit der Aufnahme des ersten Helfers am 8. August 1952 wurde der Ortsverband Hamm gegründet. Helferinnen und Helfer Rund 65 ehrenamtliche THW-Angehörige engagieren sich zum Berichtszeitpunkt in Hamm: 43 aktive Helfer 16 Reservehelfer 6 Jugendliche in der Jugendgruppe Struktur 1 Technischer Zug Zuständigkeiten Als Einsatzorganisation des Bundes kennt das Technische Hilfswerk keine Kommunal- oder Landesgrenzen. Aus Verbindung zu unserem Standort nennen wir uns natürlich gerne THW-Hamm. Technische Hilfeleistungen Einsatzschwerpunkte des THW in Hamm waren in den letzten Jahren: Gebäudesicherung Unwettereinsätze Hochwassereinsätze 3

4 Ein paar Zeilen über uns... Der Ortsverband Die Ortsverbände des Technischen Hilfswerks sind rein ehrenamtlich organisiert und hierarchisch strukturiert. Jeder Ortsverband wird von einem Ortsbeauftragten (OB) geleitet. Der OB leitet den Ortsverband in eigener Verantwortung. Er repräsentiert den Ortsverband nach außen und ist Vorgesetzter vom Stellvertretenden OB und den Einheitsführern. Der in jedem Ortsverband eingerichtete OV-Stab dient dem OB zur Durchsetzung bzw. Umsetzung seiner Aufgabenstellungen. Der OV-Stab ist die in einzelne Aufgabenbereiche gegliederte zentrale Unterstützungseinrichtung des Ortverbandes. Der OV-Stab wirkt ständig im Dienst- und Ausbildungsprozess sowie entsprechend der jeweiligen Lage bei Einsätzen in seiner Gesamtheit oder in Teilen mit. Seit September 2009 ist Michael Erning der THW-Ortsbeauftragte für Hamm und Klemens Bierol sein Stellvertreter. Seit 1952 gibt es bereits das THW in Hamm. Nach verschiedenen Standorten im Stadtgebiet ist der Ortsverband seit 2004 an der Östingstraße ansässig. Knapp 60 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer leisten zum Berichtszeitpunkt (Mai 2014) im Ortsverband Dienst. Wie die meisten Ortsverbände hat auch das THW-Hamm eine aktive Jugendgruppe mit ca. sechs Junghelfern. Die Jugendlichen im Alter von Jahren lernen frühzeitig den Umgang mit technischem Gerät, jedoch kommen auch Spiel und Spaß nicht zu kurz. Die Ausstattung Die im THW vorgegebene STAN (Stärke und Ausbildungsnachweisung) schreibt für alle Einheiten die Personalstärke und die zur Anwendung kommenden Ausrüstungsgegenstände vor. Die THW-Unterkunft bietet ausreichend Platz für Fahrzeug und Gerät sowie Ausbildung der Gruppen. Untergebracht ist in Hamm ein technischer Zug, bestehend aus einem Zugtrupp und 2 Bergungsgruppen. Entsprechend der STAN verfügt der Ortverband über folgende Fahrzeuge und die dazugehörige Ausstattung: MTW Ztr. (Mannschaftstransportwagen, Zugtrupp) Baujahr 2000 MTW OV (Mannschaftstransportwagen, Ortsverband) Baujahr 2009 OV Kombi (Mannschaftstransportwagen, Ortsverband) Baujahr 2010 GKW I (Gerätekraftwagen) Baujahr 2012 MzKw (Mehrzweckkraftwagen) Baujahr Achs-Anhänger, Baujahr

5 Ein paar Zeilen über uns... Das ehrenamtliche Engagement Durch das intensive Interesse an Ausbildung unserer Helfer, zum Teil an den Bundesschulen, zum Teil durch eigene Fachkräfte, ist das THW-Hamm in der Lage, schnelle, effektive und kompetente Hilfe zu leisten. Zusammengehörigkeitsgefühl, Wissen um die Aufgaben des THW, Helfen mit Technik, Herz und Verstand lassen uns mit Zuversicht in die Zukunft blicken. Eine große THW- Familie ist entstanden, jeder trägt zum Gelingen in diesem Ortsverband bei. Das THW bietet: Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft Technische Ausbildung für den Einsatz Zertifizierte Lehrgänge, die auch für den Beruf nützlich sind ein anspruchsvolles Hobby Anerkennung für das Engagement neue Erfahrungen und Herausforderungen Das THW wünscht sich: Bereitschaft, an Einsätzen teilzunehmen Interesse an Technik Hilfsbereitschaft und Engagement Teamfähigkeit Zuverlässigkeit ein Alter von mindestens 18 Jahren (wer zwischen zehn und 18 Jahre ist, kann in der THW-Jugend teilnehmen) Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben sollten, können Sie sich gerne telefonisch oder persönlich an uns wenden. Da wir jedoch sehr stark eingebunden und oft außerhalb der Unterkunft tätig sind, wäre eine Terminabsprache von Vorteil. Mittwochs ab Uhr oder samstags ab 8.30 Uhr können sich Interessierte in der Unterkunft melden oder unter Tel anrufen bzw. per Kontakt aufnehmen

6 Mitmachen Faszination Helfen rund freiwillige Helferinnen und Helfer sind im Technischen Hilfswerk mit Begeisterung dabei! Wer sich für Technik interessiert, gerne im Team arbeitet und anderen Menschen helfen möchte, ist bei uns genau richtig. Frauen und Männer aus allen Bereichen unserer Gesellschaft werden gebraucht, die ihre Erfahrungen mit in die Arbeit des THW einbringen. Ein spannendes Arbeitsfeld erwartet Sie mit vielen Herausforderungen und einer guten Gemeinschaft. Daneben erhalten Sie eine fundierte Ausbildung im technischen Bereich und im Bereich der Sozialkompetenz, die Ihnen auch im Beruf nützlich sein kann. Alles, was Sie rund um das Engagement im THW wissen müssen, können Sie hier nachlesen. Ehrenamtliches Engagement Ehrenamtliches Engagement was erwartet mich da? Welche Rechte, welche Pflichten habe ich als freiwillige Einsatzkraft im THW? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rundum den Dienst im THW. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann. Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen: Sie sind zwischen 18 und 60 Jahre. Sie sind körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen. Ihr ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit). Sie sind für den Dienst im THW verfügbar. Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden. Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat. Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung). Sie sind nicht nach 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen

7 Mitmachen Was beinhaltet die Aufnahme ins THW? Mit Ausfüllen des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbegrenzte Zeit in das THW aufgenommen. Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen. Im THW gibt es eine Probezeit von sechs Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht. Ausbildung, Beruf und Ehrenamt ist das vereinbar? Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf oder in der Ausbildung entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar. Das liebe Geld: Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgeber eine finanzielle Entschädigung erhalten. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie. Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber: Das THW ist auf die Arbeitsgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat Vorteile für Arbeitgeber. THW- Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können. Wie bin ich im THW-Dienst versichert? Während des Dienstes im THW vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung sind Sie gemäß 2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle versichert

8 Mitmachen Welche Pflichten habe ich als THW-Helfer? Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Einsatzorganisation des Bundes ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen. Die Pflichten sind: regelmäßig an Einsätzen und angeordneten Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten dienstlichen Weisungen nachkommen die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung befolgen die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen jede Veränderung der persönlichen Verhältnissen unverzüglich dem THW melden (dazu gehören beispielsweise Änderung von Anschrift und Familienstand, Arbeitgeberwechsel usw.) Verstöße gegen diese Pflichten müssen vom THW ernst genommen werden, denn sonst kann die Einsatzbereitschaft nicht sichergestellt werden. Bei Verstößen gegen die Pflichten, wie Fernbleiben vom Dienst ohne rechtzeitige und anerkannte Begründung, unpünktliche Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen, kann der THW-Ortsbeauftragte Ermahnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall können Pflichtverstöße die Entlassung aus dem THW zur Folge haben. Wie sieht es mit Urlaub aus? Ihnen stehen pro Kalenderjahr sechs Wochen Erholungsurlaub zu. Der Urlaub ist jedoch nicht auf das Folgejahr übertragbar. Der Erholungsurlaub soll in höchstens zwei Abschnitten im Jahr genommen werden und spätestens zwei Wochen vor Urlaubsantritt schriftlich beim Ortsbeauftragten eingereicht werden. Bei wichtigen persönlichen und beruflichen Gründen gibt es Dienstbefreiungen und Sonderurlaube, die beim Ortsbeauftragten beantragt werden können

9 Dienstherr Bundesministerium des Innern Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI). Als Einsatzorganisation des Bundes genießt das THW eine Sonderstellung innerhalb des Bundesinnenministeriums denn es gibt ansonsten keine Behörde mit ehrenamtlicher Basis. Das BMI fördert das Technische Hilfswerk, in dem es die Interessen des THW in der Politik vertritt und sich stark für seine ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter einsetzt. Der Deutsche Bundestag hat dem THW im Bundeshaushalt 2012 rund 178 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Förderer Arbeitgeber Das THW muss sich nicht nur auf seine Helferinnen und Helfer verlassen können, wenn es heißt: Einsatz! Denn die THW-Einsatzkräfte können nur so flexibel auf eine Alarmierung reagieren, wie ihr Arbeitgeber es zulässt. Unglücke warten nicht auf den Feierabend. Helferinnen und Helfer brauchen selbstverständlich Unterstützung, um ihre Aufgabe gut zu machen. Das THW erhält diese von verschiedenen Seiten, um im Notfall die bestmögliche technische Hilfe leisten zu können. An aller erster Stelle stehen natürlich die Familien und Freunde, die unseren Einsatzkräften den Rücken freihalten, indem sie im Einsatzfall zurückstecken. Damit ermöglichen Sie erst das Prinzip Ehrenamt. Auch die Arbeitgeber der THW-Kräfte gehören zu den großen Förderern des THW, indem sie ihre Mitarbeiter zum Dienst im THW freistellen. Förderverein Das THW Hamm wird durch die THW-Helfervereinigung Hamm e.v. unterstützt. Der Verein hat seinen Sitz in Hamm, Östingstraße 47. Vereinsvorsitzender ist Thomas Panczak, Stellvertretender Vorsitzender ist Manuel Möller

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12 THW-Nachwuchs - Die THW-Jugend THW-Jugend: Tolerant hilfsbereit weltoffen Die THW-Jugend e.v. ist der Jugendverband der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Fast jeder Ortsverband hat eine eigene Jugendgruppe. Im ganzen THW engagieren sich rund Mädchen und Jungen ab zehn Jahren. Auf spannende und spielerische Art und Weise werden die Jugendlichen mit der Technik des THW vertraut gemacht. Neben der technischen Ausbildung beispielsweise im Stegebau, dem Transport von Verletzten oder dem Ausleuchten von Einsatzstellen steht eine gemeinsame Freizeitgestaltung auf dem Programm. Von Spiele-, Film- sowie Grillabenden bis hin zu Wanderungen, Ausflügen oder Erlebniswochenenden die Jugendlichen organisieren was Spaß macht. Weiterhin engagieren sich die Mädchen und Jungen bei technischen Hilfeleistungen, Umweltschutzaktionen oder der Kriegsgräberpflege. Alle zwei Jahre finden als Höhepunkt das Bundesjugendlager und der Bundeswettkampf statt. Ob auf dem Kölner Weltjugendtag oder beim internationalen Jugendaustausch die Jugendgruppen knüpfen Kontakte mit jungen Menschen in der ganzen Welt. Das enge Netzwerk der THW-Jugend ermöglicht interessante Begegnungen mit anderen Kulturen. Die Vermittlung von Toleranz, Hilfsbereitschaft und Weltoffenheit, das Erlernen von Teamarbeit und die Heranführung an die Demokratie nehmen bei der Arbeit der THW- Jugend einen wichtigen Stellenwert ein. Geschulte Betreuerinnen und Betreuer bilden die Mädchen und Jungen aus und unterstützen sie mit Rat und Tat. Mit Vollendung des 17. Lebensjahres können die Jugendlichen in den aktiven Dienst in ihrem Ortsverband übertreten und die Grundausbildung absolvieren. Danach dürfen sie bei Einsätzen mit ihrem erlernten Wissen Menschen in Not helfen. Weitere Informationen zur Jugendarbeit finden Sie unter

13 Ausbildung - Solide Ausbildung ist die Grundlage für gute Arbeit im Einsatz Das THW muss zu jeder Zeit einsatzbereit sein denn Unglücke und Katastrophen sind nicht planbar. Eine solide Ausbildung ist die Grundlage für gute Arbeit im Einsatz. Deshalb ist im THW eine Ausbildungsstruktur vorgeschrieben, in deren Verlauf jede THW-Helferin und jeder THW-Helfer zunächst einheitlich ausgebildet wird. Danach erfolgt eine Speziali- sierung und Weiterbildung je nach Interesse und Können. Grundausbildung in den THW-Ortsverbänden - Die Basis für die Arbeit im THW Die Einsatzbefähigung ist die erste Ausbildungsstufe im THW. Sie wird im Rahmen der Grundausbildung im Ortsverband absolviert. Alle Helferinnen und Helfer werden einheitlich ausgebildet: der richtige Umgang mit Werkzeugen und Geräten aus der Standardausstattung des THW gehört genauso dazu wie Wissen über das THW, den Bevölkerungsschutz und das Verhalten im Einsatz. Die erste Ausbildungsstufe wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Erst danach werden die Einsatzkräfte zur weiteren Spezialisierung den Einheiten des THW zugewiesen. Spezialisierung Die zweite Ausbildungsstufe des THW differenziert sich in die Fachausbildung, die Führungskräfteausbildung, die Ausbildung in Funktionen und die Ausbildung von Experten für Auslandseinsätze. Diese Ausbildungen werden unter dem Oberbegriff Fachbefähigung zusammengefasst. Fachausbildung Die Fachausbildung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung. Die Einsatzkräfte werden den Bergungsgruppen und einzelnen Fachgruppen zugeteilt und speziell für die Anforderungen der einzelnen Einheiten geschult. Die Ausbildung erfolgt in den Ortsverbänden und in Lehrgängen an der THW-Bundesschule. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden teilweise auch von den Geschäftstellen oder Landesverbänden für mehrere Ortsverbände organisiert. Dozenten sind bei diesen Lehrgängen meist speziell qualifizierte ehrenamtliche Ausbilder des THW. Führungskräfteausbildung Die Führungskräfte des THW werden an der THW-Bundesschule ausgebildet. In Stresssituationen Einsatzkräfte zu führen, erfordert neben einer hohen fachlichen Kompetenz persönliche Stärke und die Fähigkeit, Menschen zu motivieren und einzuschätzen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, werden die Führungskräfte gezielt geschult und auf Einsatzsituationen vorbereitet. Zur Führungskraft können Einsatzkräfte ausgebildet werden, die ihre Fachausbildung abgeschlossen haben. 13

14 Ausbildung - Solide Ausbildung ist die Grundlage für gute Arbeit im Einsatz Weiterbildung Wissen ist flüchtig wird es nicht trainiert, ist es nicht mehr selbstverständlich abrufbar und gerät in Vergessenheit. Umso wichtiger ist es, das Wissen in Übungen anzuwenden, in Lehrgängen zu vertiefen und neue Erkenntnisse und Methoden dazuzulernen. Die Einsatzkräfte des THW nehmen dazu regelmäßig an Übungen teil und besuchen Lehrgänge. Diese Weiterbildung ist nicht bundesweit einheitlich, sondern kann auch Elemente enthalten, die den Anforderungen des Standorts oder der örtlichen Gefahrenabwehr angepasst sind. Ausbildung von Experten für Auslandseinsätze Die Ausbildung für Auslandseinsätze gehört zur Spezialisierung der Einsatzkräfte, also zur Fachbefähigung. In speziellen Trainings und Lehrgängen werden die Helferinnen und Helfer auf mögliche Situationen und Schwierigkeiten vorbereitet. Fremdsprachenkenntnisse sind die ebenso Grundvoraussetzung wie ein aktueller Impfstatus. Einsatzkräfte, die sich für Auslandseinsätze qualifiziert haben, werden in der Auslandsdatenbank erfasst. So kann das THW im Fall einer Katastrophe schnell reagieren und Einsatzkräfte entsprechend ihrer Qualifikation und Verfügbarkeit gezielt ansprechen. 14

15 Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Überblick Gründungsdatum Gegründet am 22. August 1950 durch Otto Lummitzsch im Auftrag des Bundesinnenministeriums (BMI). Helferinnen und Helfer Rund ehrenamtliche THW-Angehörige, davon Einsatzkräfte und etwa Jugendliche. Rund THW-Angehörige sind Mädchen und Frauen. Hauptamtliche Mitarbeiter Rund 800 hauptamtliche Mitarbeiter, entsprechend 1 % der Gesamtstärke. Struktur Das THW untergliedert sich in: 668 Ortsverbände 66 Geschäftsstellen 8 Landesverbände Baden-Württemberg (BW) Bayern (BY) Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt (BE/BB/ST) Bremen, Niedersachsen (HB/NI) Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein (HH/MV/SH) Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland (HE/RP/SL) Nordrhein-Westfalen (NW) Sachsen, Thüringen (SN/TH) THW-Bundesschule mit den Standorten Hoya und Neuhausen THW-Leitung in Bonn einschließlich Logistikzentrum in Heiligenhaus Haushalt Der Deutsche Bundestag hat dem THW im Bundeshaushalt 2013 rund 178 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Aufgaben des THW Technische Gefahrenabwehr Orten, Retten, Bergen Räumen und Sprengen Führung/Kommunikation und Logistik Einrichtung und Betrieb von Führungsstellen Führungsunterstützung (materiell/ personell) für Bedarfsträger Einrichtung temporärer Telekommunikationssysteme Bekämpfen von Überschwemmungen Ausleuchten von Einsatzstellen Einrichtung und Betrieb von Logistikstützpunkten Verpflegung von Einsatzkräften Materialerhaltung, Reparatur- und Wartungsarbeiten 15

16 Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Überblick Technische Hilfe im Bereich der Infrastruktur Elektroversorgung Trinkwasserversorgung Technische Hilfe im Umweltschutz Ölschadenbekämpfung Abwasserentsorgung Brückenbau Wasseranalyse Betreuungsdienstliche Notversorgung der Bevölkerung Elektro- und Trinkwasserversorgung Abwasserentsorgung Weitere technische Hilfeleistungen nach örtlichem Bedarf Technische Hilfe weltweit humanitäre Soforthilfe Orten, Retten, Bergen Trinkwasserversorgung Errichtung und technischer Betrieb von Notunterkünften Pumpen, Wasserförderung Aufbau von Flüchtlingscamps mit Infrastruktur Wiederaufbau Einsatzeinheiten Das THW verfügt über Fachgruppen und Bergungsgruppen in 730 Technischen Zügen. Hinzu kommen die Spezialgruppen der Schnell-Einsatz-Einheit Wasser Ausland (SEEWA) und der Schnell-Einsatz-Einheit Bergung Ausland (SEEBA). Bundesweit gehören mehr als Fahrzeuge zur Ausstattung des THW. Technische Hilfeleistungen Einsatzschwerpunkte des THW waren in den letzten Jahren: Pumparbeiten und Hochwasserbekämpfung bei den Überflutungen durch Schneeschmelze im Frühjahr, Bergungs-, Räum- und Pumparbeiten nach verschiedenen Unwettern - vor allem im regenreichen Sommer, die Unterstützung der Vereinten Nationen sowie die beinah tägliche technische Soforthilfe nach Unglücken. Die Helfer des THW waren auf Anforderung verschiedener Bedarfsträger (z.b. Polizei, Feuerwehr, Gemeinde, Katastrophenschutzbehörden, Regierungspräsident, Land, Bund oder EU) im Einsatz. Quelle: THW-Jahresberichte 16

17 Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz - THW-Gesetz) THW-Gesetz Ausfertigungsdatum: Vollzitat: "THW-Helferrechtsgesetz vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2350) geändert worden ist" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v I 2350 Fußnote Textnachweis ab: Überschrift: IdF. d. Art. 1 Nr. 1 G v I 2350 mwv Eingangsformel Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: 1 Organisation, Aufgaben und Befugnisse (1) Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es besteht aus ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. (2) Das Technische Hilfswerk leistet technische Hilfe: 1. nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, 2. im Ausland im Auftrag der Bundesregierung, 3. bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie 4. bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne der Nummern 1 bis 3, soweit es diese durch Vereinbarung übernommen hat. (3) Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 2 werden im Technischen Hilfswerk Einheiten und Einrichtungen aus Helferinnen und Helfern aufgestellt. Die in Ortsverbänden organisierten Helferinnen und Helfer stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, das sich nach den folgenden Vorschriften bestimmt. 17

18 (4) Bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfäl- len größeren Ausmaßes unterliegen die Einheiten des Technischen Hilfswerks den fachlichen Weisungen der anfordernden Stellen. Die Befugnisse der Helferinnen und Helfer richten sich in diesen Fällen nach den Weisungen und den rechtlichen Zuständigkeiten der Einsatzleitung. 2 Helferinnen und Helfer (1) Helferinnen und Helfer im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die sich freiwillig zum ehrenamtlichen Dienst im Technischen Hilfswerk verpflichtet haben. (2) Die Helferinnen und Helfer haben die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen und dienstlichen Anordnungen Folge zu leisten. Sie werden entsprechend den dienstlichen Erfordernissen aus- und fortgebildet. Die Ausbildungsveranstaltungen sollen in der Regel außerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfinden. (3) Die für Einsätze, Ausbildung und Betreuung erforderlichen Daten der Helferinnen und Helfer dürfen erhoben und verarbeitet werden. (4) Helferinnen und Helfer können entlassen werden, wenn Sie schuldhaft gegen Dienstpflichten verstoßen oder für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht mehr geeignet sind. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Zustandekommen, Inhalt und Beendigung des Helferdienstverhältnisses im Einzelnen zu regeln. 3 Soziale Sicherung (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Dienst im Technischen Hilfswerk und aus diesem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis und in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Nehmen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der für sie maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt. Versicherungsverhältnisse in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung werden durch den Dienst im Technischen Hilfswerk nicht berührt. Die Sätze 1 und 2 gelten für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter entsprechend. (2) Privaten Arbeitgebern ist das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich ihrer Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie zur betrieblichen Altersversorgung bei einem Ausfall von mehr als zwei Stunden am Tag oder von mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen für die gesamte Ausfallzeit auf Antrag zu erstatten. Ihnen ist auf Antrag auch das Arbeitsentgelt zu erstatten, das sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund der gesetzlichen Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit weiter leisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst im Technischen Hilfswerk zurückzuführen ist. Die Sätze 1 und 2 gelten für die bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten entsprechend. 18

19 (3) Den Helferinnen und Helfern sind auf Antrag die ihnen durch die Ausübung des Dienstes im Technischen Hilfswerk entstandenen notwendigen baren Auslagen zu ersetzen. Beruflich selbständige Helferinnen und Helfer erhalten auf Antrag für glaubhaft gemachten Verdienstausfall eine Entschädigung. Das Bundesministerium des Innern kann Höchstgrenzen und pauschale Abgeltungen für die Erstattungen nach den Sätzen 1 und 2 festlegen. (4) Helferinnen und Helfern, die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, Sozialhilfe sowie sonstige Unterstützungen oder Bezüge aus öffentlichen Mitteln erhalten, sind die Leistungen weiter zu gewähren, die sie ohne den Dienst im Technischen Hilfswerk erhalten hätten. (5) Sachschäden, die den Helferinnen und Helfern durch Ausübung des Dienstes im Technischen Hilfswerk entstehen, sind ihnen auf Antrag angemessen zu erstatten. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der geschädigten Person bei der Entstehung des Schadens Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ersatzansprüche der geschädigten Person gegen Dritte gehen in Höhe des vom Bund geleisteten Ersatzes auf diesen über. (6) Wenn bei einem Einsatz im Ausland ( 1 Abs. 2 Nr. 2) ein Unfall oder eine Krankheit der Helferin oder des Helfers auf Verhältnisse zurückzuführen ist, die dem Einsatzland eigentümlich sind und für die Helferin oder den Helfer eine besondere Gefahr auch außerhalb der Helfertätigkeit darstellen, finden die 10 und 16 des Entwicklungshelfergesetzes entsprechende Anwendung. (7) Bei einer Verwendung im Sinne des 1 Abs. 2 Nr. 2 gelten die Vorschriften des 56 des Bundesbesoldungsgesetzes, 43 Abs. 1, 2, 5 bis 7, 43a Abs. 1 bis 4 und 6, 46 Abs. 4 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend. (8) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für Angehörige sowie Helferinnen und Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, die technische Hilfe im Sinne des 1 Absatz 2 Nummer 2 leisten, Regelungen über eine Gewährung von Unfallfürsorge in sinngemäßer Anwendung der 31a und 46 Abs. 4 des Beamtenversorgungsgesetzes unter Berücksichtigung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu treffen. Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. (9) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieser Bestimmungen sind Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. 4 Mitwirkung Die Helferinnen und Helfer wirken auf allen Ebenen des Technischen Hilfswerks mit; ihre Interessen gegenüber den zuständigen Dienststellen des Technischen Hilfswerks werden durch gewählte Sprecherinnen und Sprecher wahrgenommen. Orts- und Landesausschüsse sowie der Bundesausschuss beraten die jeweiligen Gliederungen des Technischen Hilfswerks. Das Nähere regelt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates. 19

20 5 Beirat Beim Bundesministerium des Innern wird ein Beirat aus Vertretern des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Wirtschaft und der THW-Bundesvereinigung gebildet, der das Bundesministerium des Innern in grundsätzlichen Angelegenheiten des Technischen Hilfswerks berät. Das Bundesministerium des Innern erläßt eine Geschäftsordnung, die Näheres regelt. 6 Kosten (1) Das Technische Hilfswerk kann für Maßnahmen der Amtshilfe nach 1 Absatz 2 Nummer 3 Auslagen zur Deckung des Verwaltungsaufwandes gegenüber der ersuchenden Behörde erheben. Soweit der ersuchenden Behörde kein Kostenersatzanspruch gegenüber einem Begünstigten zusteht, kann das Technische Hilfswerk auf die Geltendmachung seines Anspruchs verzichten. (2) Bei technischer Hilfe im Zusammenhang mit den in 1 Absatz 2 Nummer 3 genannten Fällen außerhalb der Amtshilfe kann das Technische Hilfswerk seine Kosten gegenüber demjenigen geltend machen, der eine Gefahr oder einen Schaden herbeigeführt hat oder soweit die Gefahr von einer Sache ausgeht gegenüber dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt, dem Eigentümer oder dem sonstigen Verfügungsberechtigten (3) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Verfahren zur Bemessung, der Abrechnung und Durchführung von Hilfeleistungen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk näher zu bestimmen und dabei feste Sätze vorzusehen. In der Rechtsverordnung kann der Verzicht auf Kostenerstattung aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses ganz oder teilweise zugelassen werden. 7 (weggefallen) 20

21 Das Leitbild verpflichtet alle Angehörigen des Technischen Hilfswerkes. Wir sind eine ehrenamtlich getragene Organisation der Bundesrepublik Deutschland. Unser im THW-Helferrechtsgesetz festgelegter Auftrag ist Leistung technisch-humanitärer Hilfe, auch weltweit, und im Zivilschutz. Wir sind ein THW - identifizieren uns mit unserem Staat und bekennen den Auftrag als unser gemeinsames Ziel. In Verantwortung für unser Ziel bereiten wir uns mit aller Kraft und allem Können für den Einsatz vor. Kameradschaft, Verlässlichkeit, Loyalität und gegenseitige Achtung prägen unseren Umgang miteinander. Die Mitgestaltung der Helferschaft in den Gremien ist Voraussetzung bei der Führung und Weiterentwicklung des THW. Kommunikation ist unser wichtigstes Führungsinstrument. Jede Herausforderung wird als Chance zur Verbesserung betrachtet. Die THW-Jugend ist unsere Zukunft. freundliches Bedienpersonal gesucht! 21

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